Jungheim OHG
66mGraugießereien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Dörper seit 30.1.2026 | Prokura |
Nicolas Müller seit 2.11.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMONDIS Service GmbHBonnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020REMONDIS Service GmbH, BonnRegistergericht BonnHandelsregister-Nummer HRB 21844I. GRUNDLAGEN Die REMONDIS Service GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs.1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEISMETHODEN Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung angewandt. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses werden für das Berichtsjahr 2020 die Regelungen für kleine Gesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB angewendet. Dabei werden die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a, und 288 Abs. 1 HGB zum Teil in Anspruch genommen. Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen erweitert: In der Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Diese sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Bilanzierung und Bewertung im Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit vorgenommen, da die REMONDIS GmbH & Co. KG, Köln, eine Rangrücktrittserklärung hinsichtlich Forderungen von 1.400 T€ (Vorjahr: 1.400 T€) der Gestalt abgegeben hat, dass die REMONDIS GmbH & Co.KG, Köln, von Forderungen einschließlich anfallender Zinsen und Kosten unwiderruflich im Range zurücktritt, dass eine Begleichung dieser Forderungen nur aus künftig ausschüttungsfähigen Jahresüberschüssen, Liquiditätsüberschüssen oder aus anderen freiem Vermögen verlangt werden kann. Hinsichtlich der Finanzierung hat die REMONDIS GmbH & Co. KG, Köln, eine Liquiditätsausstattung bzgl. der in der Mittelfristplanung vorgesehenen Investitionen gegeben. Die Mittelfristplanung der Gesellschaft weist positive Jahresergebnisse aus, die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit ist aus dem eigenen CashFlow möglich. Ansonsten ist die Gesellschaft in das Cash-Management der REMONDIS-Gruppe eingebunden. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden Vertragswerte über fünf Jahre bzw. in Abhängigkeit der jeweiligen Vertragslaufzeit abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei den Anlagegütern erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf eher entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Ausnahme sind die Behälter bis 250 € (bis 2017: 150 €) zu nennen, die weiterhin aktiviert und im selben Jahr voll abgeschrieben werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Sämtliche Forderungen und Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 11.867,24 € (Vorjahr: 12.249,30 €), Forderungen aus Cashpooling in Höhe von 375.746,68 € (Vorjahr: 365.539,63 €) sowie sonstige Forderungen in Höhe von 28,79 € (Vorjahr: 29,38 €). Die Forderungen gegenüber Gesellschafter beinhalten in Höhe von 655,51 € (Vorjahr: 7.309,84 €) ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 €. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin aus Darlehen, die in Höhe von 1.250.000,00 € (Vorjahr: 1.400.000,00 €) infolge des erklärten Rangrücktritts eine unbestimmte Laufzeit aufweisen. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sämtliche Verbindlichkeiten sind nicht besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 114,65 € (Vorjahr: 235,05 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin beinhalten Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 1.250.000,00 € (Vorjahr: 1.400.000,00 €), sonstige Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von 39.460,42 € (Vorjahr: 77.651,11 €) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.856,68 € (Vorjahr 2.600,15 €). IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Sonstige betriebliche Aufwendungen: Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten sonstige Steuern in Höhe von 3.079,61 € (Vorjahr: 2.652,32 €). V. ERGÄNZENDE ANGABEN Arbeitnehmerzahlen: Im Berichtsjahr 2020 waren durchschnittlich 9 (Vorjahr: 10) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfers: Diese Angabe erfolgt analog zu § 285 Nr. 17 HGB. Das berechnete Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfers für das abgeschlossene Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf: VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN Mitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.
Bonn, den 05.02.2021 REMONDIS Service GmbH Die Geschäftsführung der REMONDIS Service GmbH Reinhard Hohenstein Nicolas Müller Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Reinhard Hohenstein Nicolas Müller Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Reinhard Hohenstein Nicolas Müller |
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