Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 91620
Eingetragen
24.6.2004
Branche
Großhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareHerstellung von nichtelektrischen HaushaltsgerätenEinzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Der Vertrieb und die Herstellung von Hard- und Software. (Es werden keine handwerklichen Arbeiten ausgeführt.).

Historie

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Management

NameRolle
Peer Folke Papenbrock
seit 24.6.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

IQ-POS GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen    
I. Immat. Vermögensgegenstände 41.838,00 381,00
II. Sachanlagen 17.329,00 24.765,00
  59.167,00 25.146,00
B. Umlaufvermögen    
I. Vorräte   480,00
II. Ford. u. sonst. Vermögensgegenst. 89.604,37 101.380,08
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 48,42 89,90
  89.652,79 101.949,98
C. Aktive RAP 114,22 488,23
D. Nicht d. EK gedeckt. Fehlbetrag 7.725,90 18.398,94
Summe Aktiva 156.659,91 145.983,15

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag -43.398,94 -24.658,87
III. Jahresüberschuss 10.673,04 -18.740,07
IV. Nicht d. EK gedeckt. Fehlbetrag 7.725,90 18.398,94
  0,00 0,00
B. Rückstellungen 2.700,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 153.959,91 144.483,15
Summe Passiva 156.659,91 145.983,15

Anhang zur Handelsbilanz zum 31.12.2010

Allgemeine Angaben und Erläuterungen

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 der IQ-POS GmbH, Berlin, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Hierzu ist sie als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB unter Einhaltung der Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB verpflichtet.

Entsprechend der für Kapitalgesellschaften gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB bestehenden Verpflichtung wurde der aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bestehende Jahresabschluss (§ 242 HGB) um einen Anhang erweitert.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet. Bei Deckung durch Termingeschäfte war der entsprechende Terminkurs maßgebend.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Erläuterung der Bilanz

Die Aufgliederung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2010 und die Entwicklung in der Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 sowie die vorgenommenen Abschreibungen ergeben sich aus dem Abschreibungsverzeichnis.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Der Posten "sonstige Rückstellungen" beinhaltet darüber hinaus die Gewährleistungsrückstellung.

Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

Verbindlichkeiten Stand 31.12.2010 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
gegenüber Kreditinstituten 130.943,44 € 13.239,12 € 117.704,32 €
aus Lieferungen und Leistungen 22.821,16 € 22.821,16 €
Sonstige 195,31 € 195,31 €
Summe: 153.959,91 € 36.255,59 € 117.704,32 €

Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Angaben

Unternehmensorgane

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt:

Herr Peer Papenbrock, Gesellschafter-Geschäftsführer (Eintragung HR am 03.02.2004)

Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen sind und auch keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung vor, das Ergebnis

Verlustvortrag EUR - 43.398,94
Jahresüberschuss EUR 10.673,04
Bilanzverlust EUR - 32.725,90

wie folgt zu verwenden:

Der Bilanzverlust in Höhe von EUR - 32.725,90 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Berlin, den 10.01.2012

IQ-POS GmbH

Peer Papenbrock

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