STANDFORM
Messebau + Displaysysteme GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
96.528,00 |
85.699,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
277,00 |
| II.
Sachanlagen |
96.526,50 |
85.422,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
91.663,98 |
195.264,20 |
| I.
Vorräte |
27.881,00 |
17.200,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.237,36 |
123.832,80 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49.545,62 |
54.231,40 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
870,23 |
1.783,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
189.062,21 |
295.246,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
49.545,66 |
81.641,97 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.750,00 |
50.750,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
38.250,00 |
50.750,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
30.891,97 |
16.086,01 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
19.596,31 |
-14.805,96 |
| B.
Rückstellungen |
55.699,47 |
148.014,29 |
| C.
Verbindlichkeiten |
83.817,08 |
65.589,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
189.062,21 |
295.246,23 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des
Art 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbHG zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben und
Erläuterungen in der Bilanz oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Aktiva
Anlagevermögen
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert bis 410,00 EUR wurden entsprechend der
Vorschrift § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG vollständig im
Berichtsjahr abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte der
Herstellungskosten am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die
unfertigen Leistungen wurden zu dem Grad der
Fertigstellung der entsprechenden Herstellungskosten durch
Kalkulation der Fertigungsaufträge bewertet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten
bilanziert.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
Die bisher ausgewiesenen Ansprüche aus
Rückdeckungsversicherungen waren wegen der
Verrechnungsvorschrift des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit
den Rückstellungsbeträgen zu saldieren. Der
saldierte Betrag wird auf der Passivseite ausgewiesen.
Die Bewertung der
flüssigen Mittel erfolgte zum Nennwert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten waren
Aufwendungen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen.
Passiva
Eigenkapital
Der Ausweis des Eigenkapitals entspricht den
Vorschriften des § 272 HGB. In diesem Zusammenhang ist
im Berichtsjahr die Vorschrift § 272 Abs. 1 Satz 3 HGB
zu beachten.
Rückstellungen
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen durchgeführt.
Die Bewertung erfolgte nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
zum Erfüllungsbetrag. In diesem Zusammenhang wurde die
PUC-Methode angewandt.
In Bezug auf den Bilanzausweis war das
Verrechnungsgebot nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zu
beachten. Im Ergebnis der Verrechnung ergab sich ein
passiver Unterschiedsbetrag.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Nach Angaben der Geschäftsleitung bestehen keine
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr gehörten der
Geschäftsführung an:
Frau Ellen Lorey
Leipzig, den 30. November 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2011 festgestellt.
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