WOHNINVEST-IMMOBILIEN GmbH

Paul-Martini-Straße 8, 53127 Bonn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 9509
Eingetragen
6.8.2001
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
die Verwaltung von eigenem Immobilienvermögen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Petra Jaenicke
seit 18.4.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Petra Jaenicke
Jahnallee 41 53129 Bonn
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

WOHNINVEST-IMMOBILIEN GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 314.117,38 320.530,38
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 314.116,38 320.529,38
B. Umlaufvermögen 189.165,69 167.196,58
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 185.546,90 164.246,95
davon gegen Gesellschafter 181.786,90 161.522,96
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.618,79 2.949,63
Aktiva 503.283,07 487.726,96

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 330.366,22 307.987,84
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 282.987,84 313.471,39
III. Jahresüberschuss 22.378,38 -30.483,55
B. Rückstellungen 9.000,00 9.024,00
C. Verbindlichkeiten 163.916,85 170.715,12
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 3.320,00 5.418,42
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 160.596,85 165.296,70
Passiva 503.283,07 487.726,96

Anhang


Der Jahresabschluss der für das Geschäftsjahr 2020 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Nach den im § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts gem. Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit ihren Anschaffungskosten, bei Anfall von Anschaffungsnebenkosten, einschließlich dieser Kosten aktiviert.

Die Sachanlagen werden entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer abgeschrieben. Im Berichtsjahr neu erworbene Vermögensgegenstände wurden ausschließlich linear abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet. Unterschiedsbeträge zwischen Rückzahlungs- und Ausgabenbetrag (Aktivierungswahlrecht gem. § 250 Abs. 3 HGB) sind nicht berücksichtigt worden.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

sonstige Berichtsbestandteile


Petra Jaenicke

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2022 festgestellt.

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