Hutzler GmbH
45mGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wilhelm Josef Hefele seit 4.1.2023 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hegos GmbHEresingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010AnhangA. AllgemeinesDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die zum 1.1.2010 erstellte Übergangsbilanz zum BilMoG entspricht der Schlussbilanz zum 31.12.2009. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenVon dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von EUR 60,00 bis EUR 410,00 wurden im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte mit den Herstellungskosten. Die geleisteten Anzahlungen auf Wareneinkäufe wurden mit dem Nennwert angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Gegenüber den Gesellschaftern und deren nahestehenden Personen bestanden zum Abschlusszeitpunkt folgende Forderungen:
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Gegenüber der Firma Lensprofi Company GmbH (vormals Luxury Brand Company GmbH) besteht zum 31. Dezember 2010 eine Forderung aus stiller Beteiligung in Höhe von EUR 1,00 (Vj. EUR 1,00). Aufgrund der vorliegenden Jahresabschlüsse der vorgenannten Firma bis einschließlich 2010 ist die Werthaltigkeit der stillen Beteiligung auf Dauer eingeschränkt. Die Beteiligung war demnach im Jahr 2010 weiterhin mit dem niedrigeren Teilwert von EUR 1,00 anzusetzen. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 2.939,37 (Vj. EUR 2.905,03) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 1.052,08 (Vj. EUR 75,40) enthalten. Gegenüber den Gesellschaftern und deren nahestehenden Personen bestanden zum Abschlusszeitpunkt folgende Verbindlichkeiten:
Das Verrechnungskonto wird in Form eines Kontokorrents abgerechnet und mit 5 % in Soll und Haben verzinst. Gegenüber der Firma Lensprofi Company GmbH (vormals Luxury Brand Company GmbH) besteht eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 110.978,28 (Vj. EUR 100.010,10), die aus der Übernahme von Verlustanteilen 2002 - 2010 aus stiller Beteiligung an vorgenannter Firma resultiert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Passive latente Steuern sind nicht anzusetzen, da sich keine Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ergeben. C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand im Übrigen nicht statt. D. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzGezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Es ist voll einbezahlt. Angabe zu Verbindlichkeiten
Gegenüber Gesellschaftern und nahestehenden Personen bestanden am 31.12.2010 folgende Verbindlichkeiten:
Ausschüttungssperre Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre. Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
E. Sonstige AngabenGeschäftsführer war zum Stichtag der Bilanzerstellung: Herr Wilhelm Hefele, Orthopädietechniker Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nach Angabe der Geschäftsführung wurden geeignete Maßnahmen ergriffen, um die bilanzielle Überschuldung per 31.12.2010 zu beseitigen.
Eresing, den 6. Dezember 2011 Wilhelm Hefele -Geschäftsführer- Bilanz zum 31. Dezember 2010A K T I V A
Wilhelm Hefele -Geschäftsführer- |
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