Selders
Immobilien GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
89.757,45 |
116.557,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.490,84 |
43.717,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.266,61 |
72.840,12 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
285.874,41 |
269.486,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
375.631,86 |
386.043,95 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Verlustvortrag |
281.986,04 |
260.536,81 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
16.388,37 |
21.449,23 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
285.874,41 |
269.486,04 |
| B.
Rückstellungen |
8.113,00 |
7.417,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
367.518,86 |
378.626,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
375.631,86 |
386.043,95 |
Anhang zum
31.12.2018
Selders Immobilien GmbH,
Neuss
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Selders
Immobilien GmbH, Neuss, wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Regelungen des
GmbH-Gesetzes erstellt.
Die Selders Immobilien GmbH wurde beim Amtsgericht
Neuss (HRB 15322) in das Handelsregister eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf,
Entwicklung von Immobilien sowie die Verwaltung von eigenen
und fremden Immobilien.
Bei der Selders Immobilien GmbH handelt es sich um
eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1
HGB. Sie hat daher bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses teilweise von den
größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften, die für kleine
Kapitalgesellschaften gelten, Gebrauch gemacht. Auf die
Aufstellung eines Lageberichtes wurde gem. § 264 Abs.
1 S. 4 HGB verzichtet. Außerdem wird hinsichtlich der
Offenlegung des Jahresabschlusses die
größenabhängige Erleichterungsvorschrift
des § 326 HGB in Anspruch genommen.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zum niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet. Die Herstellkosten enthalten alle
Kostenbestandteile, die nach § 255 Abs. 2 HGB
vorgeschrieben sind. Zinsen, die auf den Zeitraum der
Herstellung entfallen, wurden nicht aktiviert.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu
Nominalwerten bewertet. Konkret drohenden
Forderungsausfällen wird durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Die
Rückstellungen werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Sie
berücksichtigen alle im Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Langfristige Rückstellungen wurden
gem. § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Bundesbank
veröffentlichten Zinssätzen abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gesellschaft weist einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von EUR 285.874,41 aus. Zur Vermeidung der
Überschuldung ist die Gesellschafterin Frau Annemarie
Selders mit einem Teilbetrag in Höhe von EUR
300.000,00 des von ihr an die Gesellschaft gewährten
Darlehens im Range hinter alle anderen Gläubiger
zurückgetreten.
Von den Verbindlichkeiten haben EUR 67.518,86 (Vj.
EUR 78.626,95) eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr
und EUR 300.000,00 (Vj. EUR 300.000,00) eine Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr. Unter den sonstigen
Verbindlichkeiten werden solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 350.970,76 (Vj. EUR
354.183,51) ausgewiesen.
IV.
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführerin der Selders
Immobilien GmbH wurde bestellt:
Frau Annemarie Selders, Meerbusch
Die Geschäftsführerin ist stets
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführung schlägt vor den
Jahresfehlbetrag zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue
Rechnung vorzutragen.
Neuss, den 14.06.2018
Selders Immobilien GmbH
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gez. Annemarie Selders
(Geschäftsführerin)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2019 festgestellt.
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