Brillant General Partner GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Volker Müller seit 11.2.2022 | Prokura |
Florian Müller seit 2.9.2021 | Geschäftsführer |
Antje Winter seit 2.9.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Energy Market Solutions GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 mit Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersBESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Energy Market Solutions GmbH, BerlinPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Energy Market Solutions GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energy Market Solutions GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGPrüfungsurteilWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach §6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS610n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an, die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Management 1 (ISQM1) stehen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Stuttgart, den 29. April 2024 Baker
Tilly GmbH & Co. KG
Daniel Deutsch, Wirtschaftsprüfer Alexander Ott, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
AnhangAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften gern. § 265 ff. HGB aufgestellt. Die Energy Market Solutions GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Entsprechend der einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Grundlagen sowie den einschlägigen Bestimmungen des § 122 Abs. 1 Nr. 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wurde der Jahresabschluss der Gesellschaft nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zum Geschäftsjahr und KonzernverhältnisDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der ENTEGA AG, Darmstadt, einbezogen (kleinster Kreis). Der Konzernabschluss der ENTEGA AG wird unter der Nr. HRB 5151 im Unternehmensregister veröffentlicht Zudem wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der HEAG Holding AG - Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt, einbezogen (größter Kreis). Der Konzernabschluss der HEAG wird unter der Nr. HRB 1059 im Unternehmensregister veröffentlicht. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme einer positiven Fortführungsprognose. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen (3 bis 5 Jahre) vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen (3 bis 13 Jahre) vermindert. Die planmäßige Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag niedrigere Wert angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und unter Einbeziehung einer Pauschalwertberichtigung zu Nominalwerten bewertet. Von Kunden erhaltene Abschlagszahlungen auf noch nicht abgerechnete Verbräuche werden verrechnet, mit den extrapolierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zwischen dem letzten Abrechnungsstichtag und dem Bilanzstichtag. Das Hochrechnungsverfahren berücksichtigt Zeitreihen aus individuellen Kundenverbräuchen, sowie historischen Verbrauchstrends und Temperaturverläufen. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden nach Einschätzung der Geschäftsführung auf Basis der zukünftigen EEG-Erstattungen unter Berücksichtigung der Vergangenheitswerte bzw. zum Nennwert angesetzt. Die liquide Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Auszahlungen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Passivseite Zahlungseingänge vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt Angaben zur BilanzANLAGENSPIEGEL zum 31. Dezember 2023
Angabe zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie verbundene UnternehmenDie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 1.953 TEUR (VJ: 2.340 TEUR) und beinhalten saldierend dargestellte Abgrenzungssachverhalte aus den Vorauszahlungen von Kunden. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 16 TEUR (VJ: 33 TEUR). Angaben zu den sonstigen VermögensgegenständenDie sonstigen Vermögensgegenstände betragen 1.700 TEUR (VJ: 1.128 TEUR). Hierin enthalten sind Rückforderungen aus der EEG-Umlage i. H. v. 14 TEUR, welche in 2024 ausbezahlt werden sowie die Forderungen aus Mehr-Mindermengen i. H. v. 852 TEUR, welche über die monatlichen Netznutzungsentgeltabrechnungen in den Folgejahren beglichen werden und Forderungen aus den DV-Entgelten sowie Erlöse aus Ausfallarbeiten i. H. v. 95 TEUR. Angabe zu den liquiden MittelnDie liquiden Mittel betragen 1.370 TEUR (VJ: 2.615 TEUR). Angaben zu Verrechnung von VermögensgegenständenDie aktivischen Posten der ausgewiesenen Kundenforderungen aus Erlösabgrenzung i. H. v. 15.437 TEUR (VJ: 12.363 TEUR) wurden mit den passivischen Posten der erhaltenen Kundenanzahlungen i. H. v. 13.682 TEUR (VJ: 10.136 TEUR) verrechnet und der übersteigenden Betrag auf der Aktivseite ausgewiesen. Angabe zu dem EigenkapitalDas Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag -6.152 TEUR (VJ: -3.515 TEUR) und wird zu 74,9% von der ENTEGA AG und zu 25,1% von der HEAG Holding AG gehalten. Angaben zu sonstigen RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von 913 TEUR (VJ: 1.158 TEUR) sind sämtlich kurzfristig und enthalten im Wesentlichen sonstige Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 663 TEUR (VJ: 944 TEUR), Personalvergütungen (ausstehenden Urlaub, Tantiemen, Überstunden und sonstige Personalverpflichtungen) in Höhe von 222 TEUR (VJ: 192 TEUR), Beträge für Jahresabschlusskosten in Höhe von 24 TEUR (VJ: 18 TEUR) sowie Aufbewahrungsverpflichtungen in Höhe von 4 TEUR (VJ: 4 TEUR). Die sonstigen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen beinhalten größtenteils Rückstellungen in Höhe von 198 TEUR für die DV-Betreiber, 132 TEUR für Bilanzkreisabrechnungsposten und 168 TEUR für Vertriebsaufwendungen. Angabe zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie gegenüber verbundenen UnternehmenDie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen 943 TEUR (VJ: 722 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen betragen 8.048 TEUR (VJ: 6.225 TEUR). Angabe zu Verbindlichkeiten mit RestlaufzeitvermerkenDer Betrag der Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 350.000,00 EUR. Der Betrag der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 942.908,13 EUR (Vorjahr: 721.589,98 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 3.047.524,67 EUR (Vorjahr: 3.325.305,53 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 1.614.153,85 EUR). Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 853.959,02 EUR (Vorjahr: 74.570,94 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 5.000.000,00 EUR (Vorjahr: 2.900.000,00 EUR). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternDer Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 8.048 TEUR (Vorjahr: 7.840 TEUR). Angaben zum passiven RechnungsabgrenzungspostenAls passiver Abgrenzungsposten wurde der Zahlungseingang eines Neukunden in Höhe von 222 TEUR erfasst, welcher einen Ertrag in 2024 betrifft. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Umsatzerlöse in Höhe von 27.572 TEUR (VJ: 23.710 TEUR) teilen sich in die Geschäftsfelder Stromgeschäft und Projektgeschäft auf und wurden im Inland erzielt Der im Geschäftsjahr erzielte Umsatzerlös ist größtenteils auf das Stromgeschäft zurückzuführen. Der Materialaufwand beträgt 26.615 TEUR (VJ: 22.525 TEUR). Der Personalaufwand beträgt 2.325 TEUR (VJ: 2.110 TEUR) und beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für Löhne und Gehälter inkl. Prämien, Urlaubs- und Tantiemenrückstellungen sowie die Sozialabgaben. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.205 TEUR (VJ: 1.273 TEUR] enthalten im Wesentlichen IT Kosten 608 TEUR (VJ: 356 TEUR], Kosten für Stellenanzeigen und Inserate im Bereich Personal 70 TEUR (VJ: 37 TEUR), Miete für unbewegliche Wirtschaftsgüter 103 TEUR (VJ: 90 TEUR), Fremdleistungen und Fremdarbeiten 77 TEUR (VJ: 75 TEUR), Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 79 TEUR (VJ: 0 TEUR] sowie Abschluss- und Prüfungskosten 27 TEUR (VJ: 50 TEUR). Die Zinsaufwendungen i. H. v. 218 TEUR (VJ: 157 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Darlehenszinsen für Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle VerpflichtungenNeben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 510.799,40 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen (Vorjahr: 562.078,70 EUR). Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte: - Miet- und Leasingverträge Sonstige AngabenDurchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten ArbeitnehmerDie durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmern betrug 25 (Vorjahr: 21). Honorar für Abschluss- und PrüfungskostenDie in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen für Abschluss- und Prüfungskosten betragen insgesamt 27.373,64 EUR und entfallen mit 24.000 EUR auf Abschlussprüfungsleistungen. GeschäftsführungDie Geschäftsführung besteht aus Florian Müller (CEO EMS Ressorts Vertrieb und Produkte] und Antje Winter (Leiterin Kundendialog bis 30. Juni 2023, Geschäftsführerin ENTEGA Plus GmbH ab 1. Juli 2023]. Auf die Angaben der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gern. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. ErgebnisverwendungDer Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.636.896,08 EUR soll zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von 5.140.622,90 EUR auf neue Rechnung vorgetragen werden. Ereignisse nach dem Schluss des GeschäftsjahresEs sind keine wertbegründenden Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten. Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, 27.03.2024 Florian Müller Antje Winter Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Energy Market Solutions GmbH, Berlin1 Geschäftsmodell des UnternehmensDie Energy Market Solutions GmbH (EMS) ist Ökostromlieferant für Haushalts-, Gewerbe- und Industriekunden, kauft und vermarktet als Direktvermarkter Strom aus erneuerbaren Erzeugungsanlagen und bietet als Energiedienstleister Lösungen für Geschäftskunden an. EMS versteht sich als Beschleuniger einer stromgeführten Energiewende: Die angebotenen Lösungen reichen vom Standard-Stromprodukt über Wärme- und Autostrom bis zu börsenindizierten Tarifen für leistungsgemessene Kunden. Für Partner aus energienahen oder -fremden Branchen realisiert EMS diese Lösungen individuell im Cobranding oder als White Label. Sie können dann als neue Akteure im Energiemarkt ihr Geschäftsmodell um strombasierte Angebote erweitern. EMS ist zudem in der Direktvermarktung und Belieferung von erneuerbaren Erzeugungs- und Kundenanlagen tätig und bietet die notwendigen Abrechnungslösungen für alle energiewirtschaftlichen Prozesse. Das Team profitiert von langjähriger energiewirtschaftlicher Expertise. Die seit 2014 weiterentwickelte Enabler-Plattform mit großer Bandbreite an automatisierten Energiewirtschafts-, Abrechnungs- und Serviceprozessen ermöglicht, schnell und flexibel auf die dynamischen Anforderungen des Strommarkts zu reagieren. Intelligente Lösungen in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität werden so Realität. 2 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen2.1 Rahmenbedingungen Branche Energiemarkt(-dienstleistungen)Die Energiewirtschaft befindet sich seit Jahren in einem fundamentalen Wandel basierend auf einem massiven Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung, der zunehmenden Umstellung der Wärme-, Mobilitäts- und Produktionsmärkte auf Erneuerbare Energien sowie der Digitalisierung und Standardisierung der Energiemarktprozesse. Gesetzgeberisch war das Jahr zum einen geprägt von einer Reihe an Gesetzen, Verordnungen und Festlegungen, die die Struktur der zukünftigen, strombasierten Energiemärkte gestalten und zum anderen von einer Reihe an finanziellen Unterstützungsinstrumenten, die die Kosten des Umstiegs bezahlbar für Wirtschaft und Verbraucher machen sollen. Zweiterem hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Jahresende enge Grenzen gesetzt, in dem es den 2. Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärte. Die geplante Umschichtung von Sondervermögen zur Bewältigung der Coronakrise in den Klima- und Transformationsfond im Jahr 2022 sei nicht zulässig. Da auch die Verwendung von Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond (WSF) nicht rechtssicher war, wurde der Fond zum 31.12.2023 geschlossen. Als Reaktion wurden geplante Ausgaben im Haushalt 2024 kurzfristig gekürzt mit u.a. folgenden Konsequenzen:
2.2 Strompreisentwicklung - Konsequenzen und MaßnahmenDas Jahr 2023 war geprägt durch stark sinkende und volatile Strompreise. Im 1. Quartal sanken die Handelspreise für das Lieferjahr 2024 im Base von über 200 €/MWh auf unter 150€/MWh. Mit dieser unerwartet frühen Trendwende nach der Energiepreiskrise im Jahr 2022 konnte EMS früher als geplant in den Vertrieb zurückkehren. Die Preise blieben im 2. und 3. Quartal volatil und sanken weiter auf ein Niveau von 120 €/MWh im Base für das Lieferjahr 2024. In Zuge der Volatilität und Unsicherheit im Markt in Hinsicht auf die Preisentwicklung im Winter 2023/2024 entschied EMS die Liefermengen für Bestandskunden für diesen Winter abzusichern. Weiterhin fallende Strompreise in Q4 mit Preisen unter 100 €/MWh führten zu starkem Wechselverhalten im Markt. Auswirkungen waren erhöhte Kündigungsraten im Bestand und verstärktes Wachstum bei Neukunden. EMS reagierte mit entsprechenden Vertriebsmaßnahmen, um die Opportunität für das Wachstumsziel zu nutzen. 2.3 Weichenstellung in der Energie-, Wärme- und MobilitätswendeMit der teilweise erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz am 29. April 2021 wurde der Gesetzgeber verpflichtet, die im Art. 20a Grundgesetz geregelte Schutzpflicht, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten "Paris-Ziel" entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, bereits vor 2030 mit ausreichenden Maßnahmen zu hinterlegen. Das Urteil kann als Weichenstellung für die Energie-, Wärme- und Mobilitätswende verstanden werden, da sich politische Maßnahmen an dieser Schutzpflicht messen lassen müssen. Entsprechend wurde mit dem Gebäudeenergiegesetz der Umstieg auf einen erneuerbaren, strombasierten Wärmemarkt beschlossen und mit konkreten Zielterminen zur Ablösung von fossilen Heizungen durch vor allem Wärmepumpen sowie Nah- und Fernwärmelösungen. Die Kommunen sind aufgefordert dazu kommunale Wärmeplanungen zu erstellen. Das vom Bundestag zu Teilen beschlossene Solarpaket I fördert und entbürokratisiert den Ausbau von Photovoltaik. U.a. entfällt die Pflicht der Direktvermarktung ab 100 kW. Anlagenbetreiberinnen und -betreibern können wahlweise ihre Überschussmengen ohne Vergütung und dadurch entstehenden Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weitergeben. Auch die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit von Anlagen mit weniger als 25 kW installierte Leistung entfällt. Die Direktvermarktung dieses Anlagensegments wird damit vereinfacht. Der Bundestag hat Mitte November das "Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften" verabschiedet. Damit wurden u.a. Erleichterungen für die Umsetzung von Mieterstromprojekten und die Einführung des Modells der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" beschlossen, mit dem weitere Pflichten entfallen. Der russische Angriffskrieg verleiht der Energie-, Wärme- und Mobilitätswende ein zusätzliches Momentum, da Investition in strombasierte Heizungen und Autos sowie erneuerbare Erzeugungsanlagen nicht nur von der Politik angereizt sondern von den Bürgern und Unternehmen als wirtschaftliche und gesellschaftliche Notwendigkeit erkannt werden. Folgerichtig wuchsen der E-Mobilitätsmarkt und der Wärmepumpenmarkt aufgrund einer erhöhten Nachfrage, technologischer Reife und staatlicher Förderung deutlich. 2023 wurden in Deutschland 524.219 Elektro-Pkw 1 zugelassen (470.559 in 2022, 356.000 in 2021 und 194.000 in 2020) und 356.000 Wärmepumpen 2 abgesetzt (236.000 in 2022, 154.000 in 2021 und 120.000 in 2020). 2.4 Digitalisierung und Standardisierung von MarktprozessenDie zunehmend volatile Erzeugung bedingt eine zunehmende Einbindung von Erzeugern und Verbrauchern in die Echtzeiterfassung von Erzeugungs- und Verbrauchsdaten sowie deren Steuerung. Entsprechende Regulierung für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wurde auch im Jahr 2023 auf den Weg gebracht. So wurde die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach Abschluss der Konsultationen für das Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren
1 Zulassungszahlen von Elektroautos 2022 |
Statista
Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a des Energiewirtschaftsgesetzes und der Reduzierung der Netzentgelte in zwei Festlegungen die Regelungen veröffentlicht, die ab dem 01. Januar 2024 in Kraft treten. Trotz eines weiterhin schleppenden Rollouts von intelligenten Messsystemen (¡MS) wurden Marktprozesse zunehmend etabliert. Zeitgleich nimmt die Anzahl der Anbieter von dynamischen Tarifen deutlich zu und umfasst neben neuen Anbietern wie Tibber und Rabot.Charge etablierte Unternehmen wie EWE und eprimo, die damit Ihrer Pflicht für ein solches Angebot nachkommen. Die Angebote sind zum Teil unter den Top-Angeboten auf Preisvergleichsportalen platziert. Dynamische Tarife zeigen Marktreife und sind vertriebsrelevant. Mit Blick darauf, dass ab dem 1.1.2025 die grundzuständigen Messstellenbetreiber verpflichtet sind, dem Kunden auf Wunsch ein iMS einzubauen und die Kosten dafür gesetzlich begrenzt sind, positionieren sich Anbieter mit ergänzenden Serviceangeboten. 3 GeschäftsverlaufDas Jahr 2023 der EMS war geprägt durch Wachstum: Zum einen Wachstum der Kundenbasis durch den Wiedereinstieg in den Vertrieb und zum anderen Wachstum im Partner-/Projektgeschäft, gestützt durch die Weiterentwicklung des Lösungsangebots. Mit fallenden Preisen im ersten Quartal stieg die EMS frühzeitig in den Vertrieb ein. Dabei konnten im ersten Halbjahr Opportunitäten genutzt werden. Der Wettbewerb stieg erst Schritt für Schritt wieder in den Vertrieb ein. Im zweiten Halbjahr konnte das Wachstum strukturell gesteigert werden, indem eine zweite Vertriebsmarke ("SimplyGreen") eingeführt und die Vertriebssteuerung und Pricingprozesse verbessert wurden. Mit der Einführung eines dynamischen Tarifs unter der Marke "Entega" im vierten Quartal wird ein weiteres Marktsegment bespielt, das eine weitere Wachstumssteigerung in 2024 ermöglicht und die Risiken volatiler Preise abschwächt. Das Geschäft mit der Vermarktung von Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) wuchs bei sinkenden Deckungsbeiträgen, ausgelöst durch den Preisverfall der THG-Quoten. Die Direktvermarktung wuchs kontinuierlich. Aufgrund von gestiegenen Beschaffungsrisiken wurden die Preise ab dem zweiten Quartal erhöht und das Portfolio Mitte des Jahres bereinigt. Auch im Jahr 2023 wurde in die Weiterentwicklung der Enabler Plattform investiert. Die Kundenportale der EMS und Ihrer Fremdmarkenpartner wurden auf einen neuen Entwicklungsstand gebracht, ein IT Security Audit durchgeführt und Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit umgesetzt. Das Partnergeschäft konnte im Jahr 2023 mehr als verdoppelt werden. Neben dem Ausbau des White Label für die GP Joule Plus GmbH hat die EMS mit der GAG Immobilien AG einen White-Label Partner aus der Immobilienwirtschaft gewonnen und eine Abrechnungslösung für Mieterstrom umgesetzt. Der 2022 umgesetzte Produkt-Relaunch in der ViShare Community mit der ViShare Pro zeigt begrenzte Wachstumsimpulse. Die Umsetzung der Direktvermarktung für kleine Erzeugungsanlagen wurde aufgrund regulatorisch fehlender Rahmenbedingungen und sinkender Marktpreise zurückpriorisiert. Die Minderheitsbeteiligung der Viessmann Gruppe wurde im Juni 2023 zunächst von der ENTEGA AG übernommen und dann an die HEAG Holding AG veräußert. Im Jahresdurchschnitt 2023 beschäftigte die Gesellschaft 25 Mitarbeiterinnen. 4 Vermögens- und FinanzlageDie Bilanzsumme erhöht sich zum 31.12.2023 im Vergleich zum Vorjahr von 9,8 Mio. € auf 11,3 Mio. EUR. Das Anlagevermögen der EMS hat sich im Berichtsjahr nur unwesentlich reduziert, da es kaum neue Investitionen gab. Es ist mit 0,1 Mio. € von untergeordneter Bedeutung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind von 3,5 Mio. € auf 3,6 Mio. € nur leicht gestiegen. In Summe lagen die Kassenbestände bzw. Bankkonten zum 31.12.2023 bei 1,4 Mio. €. Auf der Passivseite der Bilanz haben sich im Berichtsjahr die Rückstellungen mit in Summe 0,9 Mio. € gegenüber dem Wert des Vorjahres (1,2 Mio. €) leicht reduziert. Den größten Anteil daran hatten Rückstellungen aus dem Energiegeschäft i. H. v. ca. 0,6 Mio. € sowie für Mitarbeiter-Bonuszahlungen i. H. v. 0,2 Mio. €. Die gesamten Verbindlichkeiten haben sich von 8,6 Mio. € um 1,6 Mio. € auf 10,2 Mio. € erhöht. Ursächlich hierfür ist insbesondere die Inanspruchnahme von Gesellschafterdarlehen i. H. v. 5,0 Mio. € (KK-Darlehen mit Mindestlaufzeit bis 31.12.2025) und die hohen Kosten für die Strombeschaffung im Dezember i. H. v. 3,0 Mio. €. Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum Stichtag - 6.152.145,42 €, wodurch sich eine negative bilanzielle Eigenkapitalquote bzw. ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag ergibt. Das Finanzmanagement war jedoch jederzeit in der Lage, die Verbindlichkeiten im Rahmen der vereinbarten Zahlungsfristen auszugleichen. Die Finanzlage der Gesellschaft ist aufgrund der aktuellen Aufbausituation im dritten vollen Geschäftsjahr stark geprägt durch die Kapitalisierung der Gesellschaft durch die ENTEGA. Die Geschäftsführung geht aufgrund der aktuellen Unternehmensplanung sowie der Erhöhung des Gesellschafter-Kontokorrent-Darlehenrahmens auf 20 Mio. € von der mittelfristigen Liquiditätssicherung und somit von einer positiven Fortbestehensprognose aus. 5 ErtragslageDem signifikanten Bestandskundenrückgang in der ersten Jahreshälfte standen deutliche Kundengewinne in der zweiten Jahreshälfte gegenüber. Weiterhin konnte das Projektgeschäft deutlich ausgebaut werden. Trotz der in 2023 im Vergleich zum Vorjahr weiter sinkenden Strompreise konnten die Umsatzerlöse im Vorjahresvergleich um ca. 16% von 23,7 Mio. € auf 27,6 Mio. € gesteigert werden. Etwa in der gleichen Größenordnung (ca. 18%) stiegen auch die Materialaufwendungen (von 22,5 Mio. € auf 26,6 Mio. €). Der Deckungsbeitrag (Umsatzerlöse zzgl. sonstige betriebliche Erträge abzgl. Materialaufwand) ist entsprechend im Vergleich zum Vorjahr etwas geringer (2023: 1,2 Mio. €, 2022: 1,5 Mio. €), jedoch ist dies im Wesentlichen auf die signifikant gestiegenen Vertriebsaufwendungen infolge der Neuakquisitionen zurückzuführen. Die im Vergleichszeitraum sichtbare Zunahme des Personalaufwands um 215 T€ (10%) resultiert aus der Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit und der Vorbereitung für das geplante weitere Wachstum im Kunden- und Projektgeschäft. Der leichte Rückgang der betrieblichen Aufwendungen um 68 T€ (5%) ist u. a. die Folge von der Verschiebung einiger geplanter kleinerer Projekte nach 2024. Damit ergibt sich für 2023 ein EBIT von - 2.423 T€ und damit ein um mehr als 777 T€ besserer Wert als der (adjustierte) Plan nach Integration des Entega Pro Business-Cases (-3.200 T€). Maßgeblich verantwortlich dafür waren die höheren erzielten energiewirtschaftlichen Roherträge sowie die erfolgreiche Portfoliobewirtschaftung. Weiterhin hat das deutlich zunehmende Projektgeschäft zur wesentlichen Übererfüllung der Planvorgaben beigetragen. Im Vergleich zum Vorjahr (-1.941 T€) hat sich der EBIT um ca. 0,5 Mio. € verschlechtert. Die deutlich höheren Vertriebsaufwendungen und leicht höheren Strukturkosten wurden durch höhere Roherträge zum Teil kompensiert. Insgesamt schließt die Gesellschaft das Geschäftsjahr mit einem Fehlbetrag von 2.637 T€ ab, da sie sich nach der Neuausrichtung des Geschäfts planmäßig noch in einer Wachstumsphase befindet und den Break-Even insbesondere wegen des noch nicht ausreichend großen Kundenportfolios noch nicht erreicht hat. 6 LeistungsindikatorenDie Gesellschaft nutzt für die interne Unternehmenssteuerung im Wesentlichen die die finanzielle Kennzahl EBIT der Gesellschaft. Diese Kennzahl wird dem Budget monatlich gegenübergestellt, um im Falle von Abweichungen zum Budget bzw. zu den Forecasts unmittelbar Korrekturmaßnahmen einleiten zu können. Als nicht finanzieller Leistungsindikator wird auf die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen abgestellt, solange sich das Unternehmen in der Hochlaufphase befindet. Das Jahr 2023 war insgesamt ein Jahr der Konsolidierung und des Restarts. Dem leichten Kundenwachstum steht ein Personalaufbau von 5 MA zum Jahresende gegenüber (2022: 22 MA, 2023: 27 MA). Das Jahr 2024 dagegen soll ein deutliches Wachstumsjahr werden. Die Gesellschaft plant, bis zum Jahresende 2024 5 neue Mitarbeiter einzustellen. 7 AusblickDie Energy Market Solutions setzt ihren Wachstumspfad in 2024 beschleunigt fort. Das Jahr 2024 sieht folgerichtig eine deutliche Steigerung des Kundenbestands in allen Fokussegmenten vor (Wärme-, Auto- und Prosumenten-Strom sowie Direktvermarktung und THG-Quoten), begleitet von stark erhöhten Ausgaben für Vertriebs- und Servicekosten. Darüber hinaus erwartet die EMS eine Stabilisierung auf dem erreichten Niveau im Dienstleistungsgeschäft für Partner und wird mit der Produktentwicklung der Direktvermarktung für kleine Erzeugungsanlagen weitere Kundensegmente erschließen, die aufgrund der Rahmenbedingungen Marktreife erlangen. Das mittelfristige Wachstum im Bereich der E-Mobilität, der Wärmepumpen und der erneuerbaren Erzeugung wird sich annahmegemäß auch 2024 fortsetzen, so dass in 2024 der Fokus auf der Leistungsfähigkeit, der weiteren Automatisierung und dem Wachstum mit dem Markt liegt. Wegen der v. g. beschriebenen Effekte, insbesondere der hohen Wachstumsinvestitionen, gehen wir davon aus, dass das Ergebnis der Gesellschaft (EBIT) im Geschäftsjahr 2024 auf -5.688 T€ sinkt. Bei einer Kundenzahl von etwas mehr als 55.000 Stromkunden plant die Gesellschaft einen Rohertrag von ca. 2,5 Mio. €. Die Personalkosten und Sachkosten steigen um 30% bzw. 50%. Ursächlich hierfür sind Nachlaufeffekte aus dem Jahr 2023 sowie Kosten für interne Projekte im Kontext des signifikanten Geschäftsausbaus. Die Liquidität ist durch ein Kontokorrentdarlehen der ENTEGA AG in Höhe von 20 Mio. € gesichert, das die bisherigen Darlehen ablöst. 8 Chancen- und RisikosituationFür die EMS resultieren Chancen und Risiken insbesondere aus der Entwicklung der politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen, die zum Ende des Jahres 2023 durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt 2024 geprägt waren. Kurzfristig überwiegen die Risiken im Kundengeschäft (Erhöhung der Netzentgelte, Sonderchurn, Preis- und Mengenrisiken). Es ergeben sich aber auch Vertriebschancen im durch die Netzentgeltsteigerungen geprägten Marktumfeld. Die Auswirkung der Regulierung auf das Geschäft bleibt groß. Mittelfristig überwiegen die Chancen, da die Weichenstellung in der Energiewende Partnerprojekte wahrscheinlicher macht und die Produktstrategie der EMS bestätigt. Die EMS wendet die Richtlinien der ENTEGA auch im Bereich Risikomanagement an und ist im Zuge, die Risikoberichtsinstrumente zu verzahnen. Bereits abgeschlossen ist das Compliance Risk Assessment. Die wesentlichen Geschäftsrisiken werden in den Steuerungsgremien der Gesellschaft (ZIRKELTRAINING, EMIL, Beschaffungssitzung, Finance-JF, GF-Sitzung) berichtet und Maßnahmen abgeleitet.
Berlin, 27.03.2024 Antje Winter Florian Müller Antje Winter AuszugBeschlussfassung der Gesellschafter der Energy Market Solutions GmbH (Jahresabschluss 2023)TOP 2: Beschluss: Feststellung des Jahresabschlusses der EMS für das Geschäftsjahr 2023 Die Gesellschafter stellen den Jahresabschluss der Energy Market Solutions GmbH für das Geschäftsjahr 2023, welcher einen Jahresfehlbetrag von 2.636.896,08 EUR ausweist, einstimmig fest. TOP 3: Ergebnisverwendung hinsichtlich des Geschäftsjahres 2023 Die Gesellschafter beschließen einstimmig, dass der Jahresfehlbetrag der Energy Market Solutions GmbH hinsichtlich des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 2.636.896,08 EUR vorgetragen wird. TOP 4: Beschluss: Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 Die Gesellschafter beschließen einstimmig, der Geschäftsführung der Energy Market Solutions GmbH für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Darmstadt, den 13.05.2024 ENTEGA
AG
Thomas Schmidt Frank Gey Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend |
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