Heinecke
Erd- und Tiefbau GmbH
Oelsnitz OT
Planschwitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
740,00 |
1.032,00 |
| I.
Sachanlagen |
740,00 |
1.032,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
86.980,18 |
191.524,60 |
| I.
Vorräte |
29.355,00 |
23.030,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.015,70 |
144.584,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
609,48 |
23.910,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
87.720,18 |
192.556,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
758,81 |
25.007,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
24.241,19 |
-7,53 |
| B.
Rückstellungen |
18.791,00 |
39.805,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
68.170,37 |
127.744,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
87.720,18 |
192.556,60 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft
hat entsprechend für den offenzulegenden
Jahresabschluss von den gesetzlichen Möglichkeiten der
Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk im Anhang gewählt.
Der Jahresabschluss wurde gemäß
§ 244 HGB in Euro aufgestellt.
II. Angaben
zu Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251
HGB und der Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften, §§ 264 ff. HGB,
erstellt. Auf die Gliederung der Bilanz fand
§ 266 HGB Anwendung.
Weitergehende Angabepflichten im Anhang
bezüglich der angewandten Übergangsvorschriften
zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) gemäß Art. 66, 67
Handelsgesetzbuch-Einführungsgesetz (EGHGB)
ergaben sich nicht.
Die Bewertungen erfolgten im Einzelnen wie folgt:
Für im Geschäftsjahr 2010 angeschaffte
geringwertige Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens im Sinne von § 6 Abs. 2
EStG (€ 150,01 bis € 410,00) konnte der
steuerliche Sofortabzug von € 228,00 in die
Handelsbilanz übernommen werden, da die Position
für den Jahresabschluss der Gesellschaft von
untergeordneter Bedeutung ist.
Der Sammelposten für
Vermögensgegenstände im Sinne von § 6
Abs. 2a EStG aus den Vorjahren (€ 150,01 bis
€ 1.000,00) konnte in der Handelsbilanz
beibehalten und wiederum zu einem Fünftel
(€ 293,00) aufgelöst werden. Der
verbleibende Sammelposten beträgt zum
Abschlussstichtag € 739,00 und ist damit für
den Jahresabschluss ebenfalls von untergeordneter
Bedeutung.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von
€ 150,00 wurden im Jahr des Zugangs
vollständig als Aufwand verbucht.
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert am Abschlussstichtag angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt. Erkennbare Risiken wurden durch Bildung
angemessener Wertberichtigungen berücksichtigt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
wurden in Höhe des voraussichtlich notwendigen
Erfüllungsbetrags nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig. Sämtliche Verbindlichkeiten sind
ebenfalls innerhalb eines Jahres fällig.
Zum Abschlussstichtag bestehen Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
€ 21.087,50.
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte
aus dem Erwerb von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie
von Halbfabrikaten und Waren.
IV. Weitere
Angaben zum Anhang
Als Geschäftsführerin der Gesellschaft war
im Geschäftsjahr 2010 Frau Bärbel Heinecke
bestellt.
Oelsnitz, den 19. Mai 2011
gez. Bärbel Heinecke
Feststellung des Jahresabschlusses: Der
Jahresabschluss der Heinecke Erd- und Tiefbau GmbH,
Oelsnitz, zum 31. Dezember 2010 wurde in der
Gesellschafterversammlung vom 8. Juli 2011
festgestellt.
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