ERBIKO GmbHLiquidiert
50935 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Franz Otto Erken seit 27.6.2024 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
Johannes Franz Erken | 33.33% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ERBIKO GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben und Erläuterungen Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 266 bzw. 275 HGB. Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden die handels-rechtlichen Vorschriften beachtet. Die Abschreibungen wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften und der Zielsetzung eines möglichst niedrigen Ergebnisses gewählt. II. Angaben zu den Einzelposten der AKTIVA Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden aufgrund der betriebs-gewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die Abschreibungen wurden grundsätzlich nach der linearen Methode angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben, soweit der Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 150,00 netto nicht überschritten haben. Soweit abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00 netto angeschafft wurden, sind diese in einen Sammelposten eingestellt worden der gleichmäßig mit 20 % abgeschrieben wird. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe gewinnmindernd berücksichtigt. Gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer besteht eine Forderung in Höhe von EUR 239,18 aus dem geführten Verrechnungskonto. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert bzw. den Anschaffungskosten ausgewiesen. III. Angaben zu den Einzelposten der PASSIVA Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 26.000 und ist in voller Höhe eingezahlt. Der Gesellschafterversammlung soll vorgeschlagen werden, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 3.868,72 auf neue Rechnung vorzutragen. Bei den Sonstigen Rückstellungen handelt es sich ausschließlich um Rückstellungen für die Aufbewahrungsverpflichtung. Für die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. IV. Allgemeine Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zu Grunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB. Der Grundsatz der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB wurde berücksichtigt. Ebenso wurde das Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 1. Halbsatz HGB) sowie das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB) beachtet. Ebenso wurde die Bewertungsstetigkeit des § 252 Nr. 6 HGB eingehalten. V. Angabe- und Erläuterungspflichten in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang Hinsichtlich der Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und des Postens Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (Anlagespiegel) gemäß § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB) wird auf die Anlage "Anlagenspiegel" und "Abschreibungsverzeichnis" im Jahresabschuss verwiesen. Dort sind auch die Grundlagen für die Berechnung der Abschreibung zu entnehmen. Zur alleinigen Geschäftsführung ist. Herr Torsten Erken bestellt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Köln, den, den 19. Oktober 2015 Torsten Erken Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.10.2015 |
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