Stelzig
Verwaltungs GmbH (vormals: Stelzig Elektrotechnik
GmbH)
Emmerich am
Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.431,50 |
95.173,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
651,00 |
| II.
Sachanlagen |
47.431,50 |
94.522,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
622.055,94 |
1.083.317,56 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
311.201,89 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
156.089,97 |
343.920,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
465.965,97 |
428.195,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
503,65 |
534,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
669.991,09 |
1.179.024,89 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
504.578,85 |
505.740,69 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
380.176,10 |
261.263,94 |
| III.
Jahresüberschuss |
98.838,16 |
218.912,16 |
| B.
Rückstellungen |
156.445,00 |
233.929,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.967,24 |
439.355,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.967,24 |
439.355,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
669.991,09 |
1.179.024,89 |
Anhang
I. ANGABEN ZUR GESELLSCHAFT
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des
Amtsgerichtes Kleve unter der Firma Stelzig Verwaltungs
GmbH mit Sitz in Emmerich am Rhein unter der HRB 3006
eingetragen.
II. ANWENDUNG DES BILANZIERUNGSGESETZES
Der vorliegende Anhang enthält die gesetzlich
bestimmten Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung gemäß §
284 HGB sowie die sonstigen Pflichtangaben gemäß
§ 285 HGB; wobei von der Möglichkeit der
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB Gebrauch gemacht
wurde.
Der Jahresabschluss wurde gemäß den
handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242
ff., 264 ff. HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des
GmbHG aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
unverändert das Gesamtkostenverfahren angewendet.
Die Gesellschaft hat auf die Aufstellung eines
Lageberichtes verzichtet (§ 264 Abs. 1 HGB).
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
III. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
ausgewiesen. Die Abschreibungen werden linear und
degressiv vorgenommen. Bei der Bemessung der
Abschreibung wird auf die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer abgestellt. Für bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungskosten von € 150,00 bis € 1.000,00
wurde im Vorjahr ein Sammelposten gebildet. Die
Auflösung dieses Sammelpostens erfolgte entsprechend
der steuerlichen Regelungen des § 6 Abs. 2a EStG. Im
laufenden Jahr wurden bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis €
410,00 sofort aufgelöst.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe
erfolgte zu ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Die halbfertigen Erzeugnisse werden mit den
Herstellungskosten, in die neben den anteiligen
Verwaltungskosten auch die direkt zurechenbaren
Kosten, anteilige Fertigungs- und Materialkosten und
Abschreibungen einbezogen sind, bewertet. Das
Niederstwertprinzip wird beachtet.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sowie der
Geldbestände erfolgt zum Nennwert. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferung und Leistung
wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Das Eigenkapital wurde zum Nennwert angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Die
Pensionsrückstellung wurde nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren in Anlehnung an die
Berechnungsmethode des § 6 a EStG unter Anwendung der
biometrischen Grundlagen aus den Richttafeln 2005 G von
Prof. Dr. Klaus Heubeck, ermittelt. Der für die
Bewertung am Bilanzstichtag maßgebliche Zinssatz
betrug 3,21% p.a. und der Rententrend wurde mit 1,5% p.a.
berücksichtigt.
Im Gutachten fand die Neuregelung des §253 HGB
für das Berichtsjahr Anwendung. Diese Neuregelung
sieht vor, dass der Zeitraum für die
Durchschnittsbildung zur Ermittlung des für die
Bewertung von Pensionszusagen maßgeblichen
Rechnungs-zinssatzes von bisher 7 auf nunmehr 10 Jahre
verlängert wurde. Die Rückstellung mit einem
Abzinsungssatz von 3,21% (10-Jahres-Durchschnitt)
beträgt € 161.892,00. Mit einem Abzinsungssatz
von 2,32% (7-Jahres-Durchschnitt) ergibt sich eine
Rückstellung von € 165.569,00. Daraus resultiert
ein Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6
HGB in Höhe von € 3.677,00.
Im Berichtsjahr wurde die Pensionsrückstellung
gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
zunächst um die Differenz (€ 16.378,00) zwischen
dem Wert per 31.12.2018 gemäß BilMoG (€
161.892,00) und dem Wert per 01.01.2018 gemäß
BilMoG (€ 178.270,00) vermindert. Der Aktivwert der
Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen in
Höhe von € 117.250,00 wurde mit der
Pensionsrückstellung verrechnet. Des Weiteren wurde im
Jahr 2013 eine weitere Rückdeckungsversicherung bei
einer Unterstützungskasse abgeschlossen. Die
Pensionsrückstellung zum 31.12.2018 ist mit €
66.585,00 ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Betrag angesetzt. Die Bewertung erfolgte mit
dem Erfüllungsbetrag.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte mit
ihrem Erfüllungsbetrag.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2018
war unverändert Her Joachim Stelzig, 46446 Emmerich am
Rhein
Emmerich am Rhein, im November 2019
gez. Joachim Stelzig
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2019 festgestellt.
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