I.B.U.
Projekt GmbH
Tützpatz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
840.449,41 |
835.080,07 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
426,00 |
746,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.148,00 |
1.914,00 |
| III.
Finanzanlagen |
838.875,41 |
832.420,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.080.726,35 |
989.713,84 |
| I.
Vorräte |
4.327,40 |
5.983,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.072.334,19 |
977.608,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
10.000,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.064,76 |
6.121,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
150,00 |
150,00 |
| Aktiva |
1.921.325,76 |
1.824.943,91 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
335.926,06 |
393.032,32 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
185.926,06 |
243.032,32 |
| davon
Gewinnvortrag |
243.032,32 |
346.382,89 |
| B.
Rückstellungen |
57.717,65 |
58.922,96 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.527.682,05 |
1.372.988,63 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
261.028,94 |
268.683,04 |
| Passiva |
1.921.325,76 |
1.824.943,91 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kleinstkapitalgesellschaften aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der
Erstellung des Anhangs genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2020
zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden
werden unverändert fortgeführt.
Die Geschäftstätigkeit der I.B.U. Projekt
GmbH ist im Besonderen von den beschlossenen
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
betroffen. Es bestehen jedoch aktuell keine
Liquiditätsprobleme, da genügend Eigenkapital,
Darlehen von verbundenen Unternehmen und
Gesellschafterdarlehen vorhanden sind. Nach Beendigung der
"Corona-Maßnahmen" wird die
Geschäftstätigkeit wieder vollumfänglich
aufgenommen. Die Geschäftsleitung geht von der
Fortführung des Unternehmens aus (going concern).
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren
Vermögensgegenständen sind planmäßige
Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde
anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten
Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind
die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bis EUR 250,00 wurden im
Zugangsjahr sofort als Aufwand berücksichtigt.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu den
Anschaffungskosten. Gründe für eine
außerplanmäßige Abschreibung waren nicht
ersichtlich.
Die Warenbestände wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich sind die niedrigeren
beizulegenden Werte angesetzt worden.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben in Höhe von 0,00
EUR (Vorjahr: 10.000,00 EUR) eine Restlaufzeit von
über einem Jahr und in Höhe von 1.418.210,86 EUR
(Vorjahr: 1.364.428,92 EUR) eine Restlaufzeit von unter
einem Jahr.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von 1.229.967,57 EUR wurden zu 25%
einzelwertberichtigt und in Höhe von 76.769,55 EUR zu
50% einzelwertberichtigt. Zu diesen Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen liegen entsprechende
Schuldanerkenntnisse der Auftraggeber vor.
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind solche gegen
verbundene Unternehmen in Höhe von 18.399,19 EUR
(Vorjahr: 14.370,93 EUR) enthalten.
Der Anspruch auf Überbrückungshilfe III
(Coronahilfe) wurde bereits zum Jahresabschlussstichtag
aktiviert, obwohl deren rechtliche Entstehung durch die
Bescheiderteilung im Jahr 2022 liegt. Zum Zeitpunkt der
Jahresabschlusserstellung lag der entsprechende
Bewilligungsbescheid vor.
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von 243.032,32 EUR enthalten.
Auf Grund unterschiedlicher Wertansätze zwischen
der Handelsbilanz und der Steuerbilanz bei den übrigen
Rückstellungen entstehen ausschließlich aktive
latente Steuern.
Das Ansatzwahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB
wurde nicht in Anspruch genommen.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken.
Dem Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit
einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurde Rechnung
getragen.
Verbindlichkeiten in Höhe von 1.527.682,05 EUR
(Vorjahr 1.372.988,63 EUR) wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 585.092,18 EUR
(Vorjahr: 486.767,20 EUR).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 66.824,00
EUR (Vorjahr: 49.992,00 EUR).
In den Verbindlichkeiten sind solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 261.028,94 EUR (Vorjahr:
268.683,04 EUR) enthalten. Des Weiteren bestehen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von 604.286,27 EUR (Vorjahr: 360.949,69 EUR).
Für die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten liegen Saldenbestätigungen der
kontoführenden Banken vor.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der
übliche Eigentumsvorbehalt.
Angaben zur Bilanz
In den sonstigen Vermögensgegenständen ist
der Anspruch auf Überbrückungshilfen III
(Coronahilfe) in Höhe von 86.880,24 EUR für den
Unternehmesverbund enthalten. Der Anteil an der
Überbrückungshilfe III, der auf die I.B.U.
Projekt GmbH entfällt beträgt 10.563,85 EUR. Der
Differenzbetrag in Höhe von 76.316,39 EUR ist der
Anteil an der Überbrückungshilfe III für das
verbundene Unternehmen (MBM Lychen GmbH).
Dieser Betrag wurde als Verbindlichkeit
gegenüber verbundene Unternehmen ausgewiesen.
Sonstige Angaben
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über
nachstehende Unternehmen berichtet:
MBM Lychen GmbH (Stand 31.12.2021)
Sitz in 17279 Lychen, Beteiligung 100%, Eigenkapital
1.334,5 T €, Jahresergebnis 237,1 T €
Die MLS Präzisionsteile GmbH ist als
übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des
Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2020 sowie der
Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung
vom 10.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des
übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2020 mit
der MBM Lychen GmbH mit Sitz in Lychen (Amtsgericht
Neuruppin, HRB 1065 NP) verschmolzen. Die Verschmelzung ist
mit der am 01.02.2021 erfolgten Eintragung (Amtsgericht
Neubrandenburg, HRB 6306) in das Registerblatt des
übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom
10.12.2020 wurde die Firma, MLS Präzisionsteile GmbH,
in MBM Lychen GmbH geändert und der Sitz der
Gesellschaft wurde nach Lychen verlegt. Die Eintragung in
das Handelsregister erfolgte am 24.02.2021 (Amtsgereicht
Neuruppin, HRB 13309 NP).
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Dirk Heidel
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Die Geschäftsführung bestätigt, dass
der Jahresabschluss zum 31.12.2021 in der vorliegenden Form
zur Offenlegung an den Betreiber des elektronischen
Bundesanzeigers gesendet wird.
Neubrandenburg, den 08.11.2022
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gez. Dirk Heidel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2022
festgestellt.
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