Brillant
3612. GmbH
Frankfurt
am Main (vormals: Berlin)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 28.05.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51.526.712,79 |
| I.
Finanzanlagen |
51.526.712,79 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.518.088,13 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.183.080,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.183.080,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
335.007,31 |
| Aktiva |
59.044.800,92 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
35.735.721,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
28.873,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
35.658.155,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
48.693,59 |
| B.
Rückstellungen |
40.437,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.268.642,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
24.471,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
23.244.170,85 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
23.244.170,85 |
| Passiva |
59.044.800,92 |
Anhang der Brillant 3612. GmbH, Frankfurt am Main
,für das Rumpfgeschäftsjahr vom 28. Mai bis zum
31. Dezember 2021
A. Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der Brillant 3612. GmbH, Frankfurt am Main
(Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 123912), die
Vorschriften des HGB für große
Kapitalgesellschaften angewandt worden.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Der Anhang ist (teilweise) unter
Berücksichtigung größenabhängiger
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs. 1
HGB erstellt worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen.
Die Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag bilanziert.
B. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die gesondert dargestellte Entwicklung des
Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des
Anhangs.
2. Flüssige Mittel
Der Posten enthält Guthaben bei
Kreditinstituten.
3. Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen handelt sich um Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR
19.990.926,03 (i.V. EUR 0,00). Bei den sonstigen
Verbindlichkeiten handelt es sich in Höhe von
EUR 3.253.244,82 um Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in Höhe von EUR 3.253.244,82
nachrangig. Beide Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt EUR 23.244.70,85 haben eine Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in Höhe von EUR 24.471,48 (i.V. EUR 0,00) haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
C. Sonstige Angaben
1. Personal
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine
Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestehen aus der Bestellung von Sicherheiten für eine
Konsortialkreditvereinbarung in Höhe von EUR
22.000.000,00. Diese wurde zum Bilanzstichtag in Höhe
von EUR 21.500.000,00 in Anspruch genommen. Das Risiko
einer Inanspruchnahme aus der Verpfändung wird als
gering eingestuft, da es derzeit keinerlei Anzeichen
dafür gibt, dass das Unternehmen, mit dem ein
Beteiligungsverhältnis besteht, seinen Verpflichtungen
aus den Verträgen nicht nachkommen wird.
Frankfurt am Main, 18. August 2022
Brillant 3612. GmbH Geschäftsführung
Thomas Severin Senger
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2022
festgestellt.
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