Taubmann
Projektbau GmbH
Fürth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.786,34 |
23.692,34 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
78,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.692,00 |
19.524,00 |
| III.
Finanzanlagen |
4.090,34 |
4.090,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
336.781,53 |
1.178.264,49 |
| I.
Vorräte |
43.860,00 |
657.598,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
292.921,53 |
517.071,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
3.595,03 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
144.526,07 |
290.819,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
496.093,94 |
1.492.776,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
315.819,51 |
306.383,43 |
| III.
Jahresüberschuss |
146.293,44 |
-9.436,08 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
144.526,07 |
290.819,51 |
| B.
Rückstellungen |
22.560,10 |
59.110,13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
473.533,84 |
1.433.666,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
496.093,94 |
1.492.776,34 |
Anhang
1. Vorbemerkung
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i. V. § 267 Abs. 1
HGB auf.
Die Gesellschaft ist daher als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen und nicht
prüfungspflichtig.
2. Angabe zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma Taubmann Projektbau
GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften war die Regelung des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
angesetzt. Die Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear
ermittelt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410,00 € wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bei den
Finanzanlagen wurden die sonstigen Ausleihungen mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
ausgewiesen. Entsprechend dem Ausfallrisiko wurden
Einzelwertberichtigungen bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen vorgenommen.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2
HGB wurden nicht gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Währungsschulden waren nicht vorhanden.
3.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb
eines Jahres fällig.
4.
Verbindlichkeiten
|
Restlaufzeit bis 1
Jahr
€
|
Restlaufzeit zwischen
1 und 5 Jahren
€
|
Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren
€
|
Summe
€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
72,20
|
0,00
|
0,00
|
72,20
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
300.580,62
|
0,00
|
0,00
|
300.580,62
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
13.794,16
|
159.086,86
|
0,00
|
172.881,02
|
|
314.446,98
|
159.086,86
|
0,00
|
473.533,84
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten:
a) Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
0,00 €.
b) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von 1.782,12 €.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 €.
5. Eventualverbindlichkeit
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten aus der Begebung und der
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, sowie
aus Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus
Gewährleistungsverträgen oder aus Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.
Es bestehen die branchenüblichen
Gewährleistungsverpflichtungen. Darüber hinaus
sind besondere Risiken nicht erkennbar.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen nicht.
6.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Zum Geschäftsführer war bestellt:
Herr Reinhold Taubmann, Fürth
7.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegen Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag
Verbindlichkeiten in Höhe von 6.992,52 €.
8.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Es liegen keine besonderen Umstände nach §
264 Abs. 2 HGB vor, die zusätzliche Angaben
erforderlich machen würden.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.04.2012
festgestellt.
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