INTERVENT
Industriemontage GmbH
Köln
Jahresabschluss zum 31.12.2006
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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I. Sachanlagen
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39.204,00
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261,00
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B. Umlaufvermögen
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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383.737,46
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505,94
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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5.985,74
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21.356,36
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Summe Aktiva
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428.927,20
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22.123,30
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PASSIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II.Bilanzgewinn
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40.138,29
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-4.290,29
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B. Rückstellungen
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6.094,60
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1.000,00
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C. Verbindlichkeiten
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357.694,31
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413,59
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Summe Passiva
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428.927,20
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22.123,30
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ANHANG
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I.
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Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
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Der Jahresabschluss der
Intervent Industriemontage GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die
Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu
beachten.
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Nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen ist die GmbH
eine "kleine Kapitalgesellschaft".
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Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach dem
Gesamtkostenverfahren unter Aufnahme von weiteren
Unterpositionen, soweit dies die Aussagekraft
verbesserte.
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§ 264 II HGB
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Besondere Umstände, die
dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den
tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, liegen
nicht vor.
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§ 265 II HGB
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Zu jeder Position der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung wurde der entsprechende
Vorjahresvergleichswert angegeben.
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II.
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Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
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Allgemein:
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Von Bilanzierungswahlrechten
wurde kein Gebrauch gemacht. Sämtliche zu
bilanzierenden Vermögenswerte und Schulden
werden im Abschluss ausgewiesen.
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Steuerliche Ansätze und
Wahlrechte wurden für Handels- und
Steuerbilanz einheitlich ausgeübt.
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Das Sachanlagevermögen
wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der von
der Finanzverwaltung aufgestellten
Abschreibungstabellen angesetzt.
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Die Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen wurden linear und, soweit
zulässig, degressiv vorgenommen. Der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führte.
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Erworbene immaterielle
Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen,
um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
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So genannte geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
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Entsprechend der geltenden
Rechtslage wurden gem. § 7 I 4 EStG bei
Zugängen im Laufe des Geschäftsjahres nur
zeitanteilige Abschreibungen gebucht.
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Die Vorräte werden zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Sofern der beizulegende Wert gem. §
253 III HGB niedriger ist, wurde dieser
angesetzt.
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Bei den Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen wird
allen erkennbaren Risiken durch angemessene
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
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Pauschale Wertberichtigungen auf
Forderungen wurden nicht vorgenommen.
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Die Steuerrückstellungen
beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden,
noch nicht veranlagten Steuern.
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Die sonstigen
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind so
bemessen, dass allen erkennbaren Risiken Rechnung
getragen wird.
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Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
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§ 284 II 2 HGB
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Forderungen und
Verbindlichkeiten in fremder Währung werden
mit dem Wechselkurs am Tag des
Geschäftsvorfalles bewertet, soweit nicht ein
gesunkener bzw. gestiegener Wechselkurs eine
Abbewertung der Forderung oder eine
Höherbewertung der Verbindlichkeit erfordert.
Kursdifferenzen werden in den sonstigen
betrieblichen Erträgen oder den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
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§ 284 II 3 HGB
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Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht
vorgenommen.
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§ 284 II 5 HGB
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In die Herstellungskosten wurden
keine Zinsen für Fremdkapital einbezogen.
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§ 285, 5 HGB
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Abschreibungen aufgrund rein
steuerlicher Vorschriften wurden nicht
vorgenommen.
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§ 285, 13 HGB
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Ein Geschäfts- oder
Firmenwert wird nicht aktiviert und somit nicht
abgeschrieben.
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§ 280 III HGB
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Aus steuerlichen Gründen
unterlassene Zuschreibungen wurden nicht
vorgenommen.
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III.
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Erläuterungen zur Bilanz
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a) Vor dem Anlagevermögen
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§ 268 II 1 HGB
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Aufwendungen für die
Ingangsetzung oder Erweiterung des
Geschäftsbetriebes wurden nicht aktiviert.
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§ 265 III 1 HGB
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Eine Mitzugehörigkeit zu
anderen Posten entfällt.
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§ 265 VII 2 HGB
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Eine Zusammenfassung von Posten
im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.
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§ 285, 19 HGB
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Angaben zu Buchwerten oder
beizulegenden Werten für Finanzinstrumente im
Anlagevermögen sind nicht zu machen.
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§ 265 VII 2 HGB
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Eine Zusammenfassung von Posten
im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.
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§ 265 III 1 HGB
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Eine Mitzugehörigkeit zu
anderen Posten entfällt.
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§ 268 IV 1 HGB
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Der Betrag der Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist
jeweils in der Bilanz vermerkt.
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§ 42 III GmbHG
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Forderungen gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz vermerkt.
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e) Aktive Rechnungsabgrenzung
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§ 274 II 2 HGB
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Eine als Bilanzierungshilfe
ausgewiesene aktive Steuerabgrenzung ist nicht
vorhanden.
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Art. 44 I 4 EGHGB
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Aktivierte Aufwendungen für
Währungsumstellung auf Euro sind nicht
vorhanden.
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§ 268 VI HGB
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Die Höhe der in die aktive
Rechnungsabgrenzung einbezogener Disagien gem.
§ 255 III HGB ist in der Bilanz vermerkt.
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§ 265 VII 2 HGB
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Eine Zusammenfassung von Posten
im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.
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§ 29 IV 2 GmbHG
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Einstellungen in andere
Gewinnrücklagen von Eigenkapitalanteilen durch
Wertaufholungen sind nicht erfolgt.
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§ 268 I 2 HGB
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Die Bilanz wurde nicht unter
Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung
aufgestellt.
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§§ 273 S. 2, 281 I 2 HGB
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Ein Sonderposten mit
Rücklageanteil wurde nicht gebildet.
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§ 265 VII 2 HGB
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Eine Zusammenfassung von Posten
im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.
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§ 274 I 1 HGB
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Eine Rückstellung für
latente Steuern wurde nicht gebildet.
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Art. 28 II, 48 VI EGHGB
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Angaben zu Fehlbeträgen zu
Rückstellungen für laufende Pensionen
sind nicht zu machen.
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§ 265 VII 2 HGB
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Eine Zusammenfassung von Posten
im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.
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§ 265 III 1 HGB
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Eine Mitzugehörigkeit zu
anderen Posten entfällt.
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§ 268 V 1 HGB
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Der Betrag der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ist
jeweils in der Bilanz vermerkt.
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§ 285, 1 a HGB
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Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen
nicht.
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§ 285, 1 b HGB
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Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrecht und ähnliche Rechte gesichert sind,
bestanden nicht.
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§ 42 III GmbHG
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Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz vermerkt.
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§ 268 VII HGB
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Haftungsverhältnisse i.S.v.
§ 251 HGB (Verbindlichkeiten aus der Begebung
und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, Wechsel- und
Scheckbürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten)
bestanden auf den Bilanzstichtag nicht.
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j) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
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§ 285, 3 HGB
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Sonstige finanzielle
Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen
und die nicht nach § 251 HGB anzugeben sind,
bestanden wie folgt: Mietvertragsverpflichtung,
Jahreswert: TEUR 2,4.
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IV.
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Sonstige Angaben
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§ 285, 10 HGB
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Geschäftsführer der
Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Michael
Ilic.
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§ 285, 9-11 HGB
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Gem. § 286 III und IV HGB
können Angaben zu § 285, 9 a, 9 b, 9 c,
11 und 11 a HGB unterbleiben.
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