INTERVENT Industriemontage GmbHLiquidiert

50678 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 57052
Eingetragen
31.1.2006
Branche
Einbau von IsolierungenBau von Industrieanlagen, außer GebäudenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
die Ausführung von Isolierungen für Wärme-, Kälte- und Schallschutz und die Durchführung aller Maßnahmen, welche das Isoliererhandwerk mit sich bringt und die Ausführung von Montageleistungen im Rohrleitungsbau in Industrieanlagen, soweit diese nicht dem Handwerk unterliegen

Historie

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Management

NameRolle
Michael Ilic
seit 6.2.2009
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Dr. Michael
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

INTERVENT Industriemontage GmbH

Köln

Jahresabschluss zum 31.12.2006

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

39.204,00

261,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

383.737,46

505,94

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

5.985,74

21.356,36

Summe Aktiva

428.927,20

22.123,30



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II.Bilanzgewinn

40.138,29

-4.290,29

B. Rückstellungen

6.094,60

1.000,00

C. Verbindlichkeiten

357.694,31

413,59

Summe Passiva

428.927,20

22.123,30

ANHANG

I.

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses



Der Jahresabschluss der Intervent Industriemontage GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.


Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die GmbH eine "kleine Kapitalgesellschaft".


Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren unter Aufnahme von weiteren Unterpositionen, soweit dies die Aussagekraft verbesserte.



§ 264 II HGB

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, liegen nicht vor.


§ 265 II HGB

Zu jeder Position der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.




II.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemein:

Von Bilanzierungswahlrechten wurde kein Gebrauch gemacht. Sämtliche zu bilanzierenden Vermögenswerte und Schulden wer­den im Abschluss ausgewie­sen.


Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz einheitlich aus­geübt.


Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen angesetzt.


Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden linear und, soweit zulässig, degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.


Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.


So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.


Entsprechend der geltenden Rechtslage wurden gem. § 7 I 4 EStG bei Zugängen im Laufe des Geschäftsjahres nur zeitanteilige Abschreibungen gebucht.


Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Sofern der beizulegende Wert gem. § 253 III HGB niedriger ist, wurde dieser angesetzt.


Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.


Pauschale Wertberichtigungen auf Forderungen wurden nicht vorgenommen.


Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.


Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind so bemessen, dass allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen wird.


Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.



§ 284 II 2 HGB

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalles bewertet, soweit nicht ein gesunkener bzw. gestiegener Wechselkurs eine Abbewertung der Forderung oder eine Höherbewertung der Verbindlichkeit erfordert. Kursdifferenzen werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.


§ 284 II 3 HGB

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht vorgenommen.


§ 284 II 5 HGB

In die Herstellungskosten wurden keine Zinsen für Fremdkapital einbezogen.


§ 285, 5 HGB

Abschreibungen aufgrund rein steuerlicher Vorschriften wurden nicht vorgenommen.


§ 285, 13 HGB

Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht aktiviert und somit nicht abgeschrieben.


§ 280 III HGB

Aus steuerlichen Gründen unterlassene Zuschreibungen wurden nicht vorgenommen.




III.

Erläuterungen zur Bilanz


a) Vor dem Anlagevermögen

§ 268 II 1 HGB

Aufwendungen für die Ingangsetzung oder Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden nicht aktiviert.



b) Anlagevermögen


§ 265 III 1 HGB

Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Posten entfällt.


§ 265 VII 2 HGB

Eine Zusammenfassung von Posten im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.


§ 285, 19 HGB

Angaben zu Buchwerten oder beizulegenden Werten für Finanzinstrumente im Anlagevermögen sind nicht zu machen.



c) Vorräte



§ 265 VII 2 HGB

Eine Zusammenfassung von Posten im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.


§ 265 III 1 HGB

Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Posten entfällt.


§ 268 IV 1 HGB

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ist jeweils in der Bilanz vermerkt.



§ 42 III GmbHG

Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz vermerkt.



d) Wertpapiere



entfällt



e) Aktive Rechnungsabgrenzung



§ 274 II 2 HGB

Eine als Bilanzierungshilfe ausgewiesene aktive Steuerabgrenzung ist nicht vorhanden.


Art. 44 I 4 EGHGB

Aktivierte Aufwendungen für Währungsumstellung auf Euro sind nicht vorhanden.


§ 268 VI HGB

Die Höhe der in die aktive Rechnungsabgrenzung einbezogener Disagien gem. § 255 III HGB ist in der Bilanz vermerkt.



f) Eigenkapital



§ 265 VII 2 HGB

Eine Zusammenfassung von Posten im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.


§ 29 IV 2 GmbHG

Einstellungen in andere Gewinnrücklagen von Eigenkapitalanteilen durch Wertaufholungen sind nicht erfolgt.


§ 268 I 2 HGB

Die Bilanz wurde nicht unter Berücksichtigung einer Ergebnisverwendung aufgestellt.


§§ 273 S. 2, 281 I 2 HGB

Ein Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nicht gebildet.



g) Rückstellungen



§ 265 VII 2 HGB

Eine Zusammenfassung von Posten im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.


§ 274 I 1 HGB

Eine Rückstellung für latente Steuern wurde nicht gebildet.


Art. 28 II, 48 VI EGHGB

Angaben zu Fehlbeträgen zu Rückstellungen für laufende Pensionen sind nicht zu machen.



h) Verbindlichkeiten



§ 265 VII 2 HGB

Eine Zusammenfassung von Posten im Sinne dieser Vorschrift ist nicht erfolgt.


§ 265 III 1 HGB

Eine Mitzugehörigkeit zu anderen Posten entfällt.


§ 268 V 1 HGB

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ist jeweils in der Bilanz vermerkt.


§ 285, 1 a HGB

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.


§ 285, 1 b HGB

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrecht und ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden nicht.


§ 42 III GmbHG

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz vermerkt.



i) Haftungsverhältnisse



§ 268 VII HGB

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB (Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten) bestanden auf den Bilanzstichtag nicht.



j) Sonstige finanzielle Verpflichtungen



§ 285, 3 HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und die nicht nach § 251 HGB anzugeben sind, bestanden wie folgt: Mietvertragsverpflichtung, Jahreswert: TEUR 2,4.




IV.

Sonstige Angaben

§ 285, 10 HGB

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Berichtsjahr Herr Michael Ilic.


§ 285, 9-11 HGB

Gem. § 286 III und IV HGB können Angaben zu § 285, 9 a, 9 b, 9 c, 11 und 11 a HGB unterbleiben.


 

Michael Ilic

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