CSW
Fahrzeugtechnik GmbH
Wolfsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
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31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
133.173,00 |
160.404,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
707,00 |
1.942,00 |
| 1.
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutz- und ähnliche Rechte und Werte sowie
Lizenzen an solchen Rechten und Werten |
707,00 |
1.942,00 |
| II.
Sachanlagen |
132.466,00 |
158.462,00 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
23.303,00 |
24.378,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
109.163,00 |
134.084,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
314.415,81 |
456.130,95 |
| I.
Vorräte |
16.585,63 |
14.826,50 |
| 1.
fertige Erzeugnisse und Waren |
16.585,63 |
14.826,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
230.557,32 |
381.229,88 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
33.537,62 |
37.944,34 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
197.019,70 |
343.285,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
67.272,86 |
60.074,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.445,01 |
6.139,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
450.033,82 |
622.674,16 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
397.680,81 |
487.232,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
372.680,81 |
462.232,39 |
| B.
Rückstellungen |
5.070,00 |
21.741,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
5.070,00 |
21.741,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.283,01 |
113.700,77 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
4.812,28 |
444,58 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
42.470,73 |
113.256,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
450.033,82 |
622.674,16 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf Grundlage
der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB
aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewendete Gesamt-kostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB beibehalten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet
und werden planmäßig abgeschrieben. Bei der
Bemessung der Abschreibung wird von der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausgegangen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden in der
Vergangenheit im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.
Ab dem Jahr 2008 wurden diese, soweit die
Anschaffungskosten zwischen 150,00 € und 1.000,00
€ betragen haben, gem. § 6 Abs. 2a EStG in einem
Sammelposten zusammengefasst und über fünf Jahre
abgeschrieben. Ab dem Jahr 2013 wurden geringwertige
Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr lagen zum Bilanzstichtag in
Höhe von 180.000,00 € vor. Die
Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten sind
mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht. In den
Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 16.994,53 €
enthalten.
Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
C. Sonstige Angaben
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB. und Vorschüsse sowie
Kredite nach § 285 Nr.9 c HGB lagen lt. Auskunft der
Geschäftsführung nicht vor.
Geschäftsführung:
Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr
Dipl. Ing. Kai Kronschnabel, Wolfsburg und Herr Andreas
Batke, Wolfsburg. Sie sind alleinvertretungs-berechtigt und
von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.
Wolfsburg, 27.10.2014
gez. Kai Kronschnabel
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 27.10.2014.
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