Automotive GmbH, GmbH
Selbe AdresseKreditinstitute des Sparkassensektors
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lee Lane seit 25.4.2025 | Geschäftsführer |
Gregory Brandon Babe seit 17.12.2024 | Geschäftsführer |
Markus Josef Pennekamp seit 27.12.2022 | Geschäftsführer |
Esa-Matti Aalto seit 29.10.2020 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
OLBRICH GmbHBocholtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021BILANZAKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Anhang(1) Allgemeine Grundlagen Die OLBRICH GmbH mit Sitz in Bocholt ist unter der Registernummer HR B 14083 im Handelsregister des Amtsgerichtes Coesfeld eingetragen. Alleinige Gesellschafterin und Konzernmuttergesellschaft des Borgers-Konzerns ist die Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 3 HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bilanzierung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Am 20./21. Juni 2022 und somit vor der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 hat die alle Anteile an der OLBRICH GmbH haltende Borgers SE & Co. KGaA diese vollständig an die Matthews International GmbH veräußert. Vor Closing dieser Transaktion am 17. August 2022 erfolgte eine Entlassung der OLBRICH GmbH und ihrer Tochtergesellschaften aus den bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftungsverbünden für syndizierte Kreditlinien; außerdem wurden sämtliche Verrechnungskonten zwischen der OLBRICH GmbH und ihren Tochtergesellschaften einerseits sowie den übrigen Gesellschaften der Borgers Gruppe andererseits ausgeglichen. Der mit der Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31. Juli 2022 gekündigt. Vor dem Hintergrund einer auch mittelfristig positiven operativen Unternehmensplanung der Olbrich Gruppe und nach dem Closing am 17. August 2022 erhaltenen Finanzierungszusagen der Matthews International GmbH von 15 Mio. EUR erfolgt die Bilanzierung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die OLBRICH GmbH hat mit der Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, als beherrschende Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen; dieser Vertrag wurde mit Wirkung zum 31. Juli 2022 gekündigt. Des Weiteren hat die OLBRICH GmbH als beherrschendes Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der R + S Technik GmbH, Bocholt, abgeschlossen. (2) Form Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Zur Verbesserung der Aussagefähigkeit der Gewinn- und Verlustrechnung wurde diese in Erweiterung des Schemas nach § 277 Abs. 2 HGB um die Zwischensummen Gesamtleistung, Betriebsergebnis und Finanzergebnis ergänzt. (3) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Zugänge im Anlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten wurden unter Berücksichtigung von Einzel- und Gemeinkosten gem. § 255 Abs. 2 HGB ermittelt. Bei Anlagegütern, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um lineare Abschreibungen vermindert. Die Herstellungskosten werden in Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird über einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschrieben; er resultiert aus in der Vergangenheit in die Polytype Converting GmbH, Hamburg, eingebrachten Lizenzen, die durch die Verschmelzung auf die OLBRICH GmbH übergegangen sind. Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden (gruppeneinheitlichen) Nutzungsdauern vorgenommen:
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis einschließlich EUR 250,00 werden als Aufwand erfasst. Zugänge an geringwertigen Anlagegütern im Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden aus Vereinfachungsgründen über eine einheitliche Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zum gleitenden Durchschnittspreis oder den effektiven Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die unfertigen Erzeugnisse sind mit den Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Vorhersehbaren Risiken wird durch angemessene Bewertungsabschläge Rechnung getragen. Das Vorratsvermögen betreffende erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden entsprechend § 268 Abs. 5 HGB offen abgesetzt. In die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse werden Material- und Fertigungseinzelkosten, Material- und Fertigungsgemeinkosten, Werteverzehr im Anlagevermögen (soweit durch die Fertigung veranlasst) sowie Verwaltungsgemeinkosten einbezogen. Die Materialeinzelkosten sind zum gleitenden Durchschnittspreis oder den effektiven Einstandspreis unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Risiken werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko und zinsfreien Zahlungsziel wird durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen. Kurzfristige Fremdwährungsposten werden zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet, soweit diese Posten nicht Gegenstand einer Bewertungseinheit sind. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Kurs zum Entstehungszeitpunkt oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Die flüssigen Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt. Von der Möglichkeit zur Bildung aktiver latenter Steuern wird kein Gebrauch gemacht. Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Laufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben bzw. zehn Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Erfolgswirkung aus der Änderung des Abzinsungssatzes wird im Finanzergebnis ausgewiesen. Rückstellungen für Pensionen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der "Projected-Unit-Credit-Method" errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz, ermittelt auf der Basis der vergangenen zehn Geschäftsjahre, von 1,87 % (Pauschale Restlaufzeit 15 Jahre) bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit 2,0 % p.a. eingerechnet. Bei der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde wie im Vorjahr eine Steigerungsrate von 2 % zugrunde gelegt. Die Rückstellung wurde nach den von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Zinssätzen entsprechend der Laufzeit der Altersteilzeitverpflichtungen abgezinst. Die Rückstellungen für Gewährleistungen werden pauschal mit 0,5 % bis 1 % auf Basis der Umsatzerlöse des Geschäftsjahres gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Erlöse aus dem Verkauf einer Anlage, deren vereinbarte Leistungsparameter entweder bereits nachgewiesen, oder aber aufgrund nachhaltiger Erfahrungen in der Herstellung gleicher Anlagen als gesichert gelten können, werden unter den folgenden Bedingungen bereits bei Auslieferung an den Kunden als Umsatzerlöse erfasst:
Umsatzerlöse für Montageleistungen der Anlage beim Kunden werden erfasst, wenn diese abgeschlossen und die Anlage endgültig vom Kunden abgenommen wurde. Umsatzerlöse aus Anlagen, bei denen die Erfüllung der zugesagten wesentlichen Leistungsparameter bisher nicht nachgewiesen wurde, werden erst nach der endgültigen Abnahme durch den Kunden erfasst. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Ersatzteilen werden mit Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst. Umsatzerlöse aus dem Servicegeschäft werden mit Leistungserbringung erfasst. (4) Anlagevermögen
Zum Bilanzstichtag hält die OLBRICH GmbH Beteiligungen i. S. d. § 271 HGB:
1) ohne Berücksichtigung des sich nach Art.
28 EGHGB ergebenden Betrages
Im Geschäftsjahr 2021 wurde der verbliebene Restbuchwert Firmenwert "Schreiner" aufgrund dauerhafter Wertminderung (Aufgabe des Geschäftsfeldes) vollständig abgeschrieben. Ferner wurden im Berichtsjahr die Beteiligung an der R+S Automotive GmbH um EUR 1,5 Mio. sowie der Beteiligungsansatz Olbrich Machinery Trading (Jiangyin) Co., Ltd. Vollständig um TEUR 100 abgewertet. Darüber hinaus wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 das der Olbrich Machinery Trading (Jiangyin) Co., Ltd. gewährte Darlehen in Höhe von TEUR 500 vollständig abgewertet. (5) Forderungen Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände enthalten - wie im Vorjahr - keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 18.620 (Vorjahr: TEUR 0); sie betreffen ausschließlich den Finanzverkehr. Die übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren - wie im Vorjahr - in voller Höhe aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr. Devisentermingeschäfte Zum Bilanzstichtag bestehen offene Devisentermingeschäfte mit einem Nominalvolumen von insgesamt USD 3,7 Mio. (Swap: USD 2,4 Mio.; Forwards: USD 1,3 Mio.). Die Geschäfte weisen eine Laufzeit zwischen Januar und August 2022 sowie einen Zeitwert von TEUR ./. 82 auf. Letzterer ergibt sich aus einer Alternativbewertung des Termingeschäfts mit dem Stichtagskurs zum 31. Dezember 2021; eine Rückstellung für Drohverluste wurde gebildet. (6) Rückstellungen Aufgrund der Änderungen des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde bei der Ermittlung des durchschnittlichen Rechnungszinses zur Bewertung der Altersvorsorgeverpflichtungen, ab 2016 ein Betrachtungszeitraum von zehn Jahren (Vorjahre: sieben Jahre) zugrunde gelegt. Der sich ergebende Unterschiedsbetrag aus der Bewertung mit einem sieben- und einem zehnjährigen Durchschnitt beträgt zum 31. Dezember 2021 TEUR 11 (Vorjahr: TEUR 17). Die sonstigen Rückstellungen entfallen insbesondere auf Montage und Gewährleistungen (TEUR 1.769; Vorjahr: TEUR 2.639); noch nicht abgerechnete Überstunden- u. Urlaubsansprüche (TEUR 852; Vorjahr: TEUR 880); Altersteilzeit (TEUR 192; Vorjahr: TEUR 164) und sonstige Risiken (TEUR 15.558; Vorjahr: TEUR 8.463). Die Position der sonstigen Risiken enthält im Wesentlichen die Rückstellung für ausstehende Rechnungen bzw. offene Bestellungen (TEUR 14.048; Vorjahr TEUR 6.559). (7) Verbindlichkeiten Die über die syndizierte Finanzierung in Anspruch genommenen Mittel werden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen und betragen TEUR 10.905 (Vorjahr: TEUR 10.905). Die Verbindlichkeiten aus der syndizierten Finanzierung sind durch die Verpfändung wesentlicher Aktiva der Gesellschaft besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten sonstige Verbindlichkeiten gegenüber der Unterstützungskasse der Gesellschaft und belaufen sich auf TEUR 1.466 (Vorjahr: TEUR 1.465). Die Verbindlichkeit gegen die Gesellschafterin beträgt am Bilanzstichtag TEUR 22.816 (Vorjahr: TEUR 2.173) und resultiert wie im Vorjahr aus sonstigen Verbindlichkeiten. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen. Die in den sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Steuerverbindlichkeiten betragen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 386; und die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 66 (Vorjahr: TEUR 72). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weisen eine Laufzeit größer einem Jahr auf. Laufzeiten von mehr als fünf Jahre sind nicht enthalten. Alle übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. (8) Umsatzerlöse Nach Tätigkeitsbereichen und nach geographischen Märkten gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:
(9) Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung von TEUR 197 (Vorjahr: TEUR 16) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge von insgesamt TEUR 356 (Vorjahr: TEUR 564). Sie betreffen Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 245), Nachberechnungen aus früheren Geschäftsjahren mit TEUR 162 (Vorjahr: TEUR 212), Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen zu Forderungen mit TEUR 27 (Vorjahr: TEUR 75) sowie Erträge aus Versicherungsentschädigungen mit TEUR 116 (Vorjahr: TEUR 8) und Erträge aus Auflösung von Rückstellungen mit TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 24). (10) Personalaufwand Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen im Geschäftsjahr TEUR 134 (Vorjahr: TEUR 151). (11) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten mit TEUR 1.662 (Vorjahr: TEUR 2.105) außergewöhnliche Aufwendungen für Restrukturierungsmaßnahmen. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung von TEUR 433 (Vorjahr: TEUR 33) enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen aus der der Einzelwertberichtigung von überfälligen Forderungen in Höhe von TEUR 1.358 (Vorjahr TEUR 0). Ferner sind TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 87) aus Nachberechnungen aus früheren Geschäftsjahren enthalten. (12) Erträge aus Ergebnisübernahmeverträgen Die Erträge aus Ergebnisübernahmeverträgen (im Vorjahr Aufwand) betreffen ausschließlich das verbundene Unternehmen R+S Technik GmbH, Bocholt. (13) Abschreibung auf Finanzanlagen Die Abschreibungen auf Finanzanlagen an verbundenen Unternehmen setzen sich zusammen aus der Abwertung der Beteiligung R+S Automotive GmbH in Höhe von TEUR 1.500 und der vollständigen Abwertung der Beteiligung an der Olbrich Machinery Trading (Jiangyin) Co., Ltd. in Höhe von TEUR 100. Ferner wurde das an die Olbrich Machinery Trading (Jiangyin) Co., Ltd. gewährte Darlehen in Höhe von TEUR 500 vollständig abgewertet. (14) Zinsergebnis
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr TEUR 10) enthalten. (15) Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag sämtliche wesentliche Aktiva für ihre eigenen Finanzverbindlichkeiten sowie für die insgesamt in Höhe von netto EUR 227,7 Mio. valutierenden syndizierten Finanzverbindlichkeiten der Borgers Gruppe verpfändet. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen im Abschnitt "Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung"; eine Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht mehr möglich. Die Gesellschaft ist Trägerin der Unterstützungskasse der Firma Herbert Olbrich GmbH & Co. KG, GmbH, Bocholt. Am Bilanzstichtag bestanden gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passivierte mittelbare Pensionszusagen gegenüber aktiven und ehemaligen Mitarbeitern des Unternehmens in Höhe von rund EUR 8,7 Mio. (Vorjahr: EUR 7,8 Mio.). Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt TEUR 613 (Vorjahr: TEUR 610). Diese betreffen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, die im Wesentlichen mit TEUR 327 (Vorjahr: TEUR 268) auf Kraftfahrzeuge entfallen. Innerhalb eines Jahres ist ein Betrag von TEUR 411 (Vorjahr: TEUR 412) fällig. Mitarbeiter Die nach Maßgabe des § 267 Abs. 5 HGB berechnete Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer sowie die Aufteilung auf die einzelnen Gruppen stellt sich wie folgt dar:
Am Bilanzstichtag waren darüber hinaus 45 Auszubildende beschäftigt. Angaben zum Abschlussprüferhonorar Die Angaben zum Honorar der Abschlussprüfer werden im Konzernabschluss der Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, (Amtsgericht Coesfeld, HRB 16471) gemacht. Konzernverhältnis Die Gesellschaft wird in den von der Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, zum 31. Dezember 2021 für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufgestellten Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft erhältlich und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist unter www.bundesanzeiger.de bzw. www.unternehmensregister.de abrufbar. Der Konzernabschluss der Borgers SE & Co. KGaA, Bocholt, hat befreiende Wirkung auf einen ansonsten von der OLBRICH GmbH, Bocholt, zu erstellenden Teilkonzernabschluss. Die Gesellschaft macht nach § 264 Abs. 3 HGB von der Befreiung zur Aufstellung eines Lageberichts Gebrauch. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Der am 24. Februar 2022 erfolgte Einmarsch der russischen Streitkräfte in die souveräne Ukraine und die daraufhin verhängten harten Sanktionen vieler demokratischer Staaten zeigten bereits unmittelbar erhebliche Konsequenzen auf die Weltwirtschaft, die auch langfristig anhalten werden. Infolge des Krieges zeigen sich bei der OLBRICH GmbH bereits in der ersten Jahreshälfte 2022 deutlich Umsatzrückgänge sowie ein deutlich negatives Jahresergebnis. Am 20./21. Juni 2022 veräußerte die bisherige Alleingesellschafterin Borgers SE & Co. KGaA sämtliche Anteile der OLBRICH GmbH an die Matthews International GmbH; das Closing erfolgte am 17. August 2022. Geschäftsführung/Vertretung Als Geschäftsführer der OLBRICH GmbH waren bzw. sind bestellt die Herren:
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer sowie früherer Mitglieder der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Gewinnverwendung Der Gewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von TEUR 1.285 wurde entsprechend dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertag in Höhe an die Gesellschafterin Borgers SE & Co. KGaA abgeführt.
Bocholt, 31. August 2022 OLBRICH GmbH, Bocholt Bastian Kuhl, Geschäftsführer Rolf Langkamp, Geschäftsführer Esa-Matti Aalto, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die OLBRICH GmbH, Bocholt PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der OLBRICH GmbH, Bocholt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. HINWEIS AUF EINEN SONSTIGEN SACHVERHALT Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurde kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 sowie Halbsatz 2 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 7. Oktober 2022 BDO
AG
Zurhake, Wirtschaftsprüfer Winkler, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 10. Oktober 2022 festgestellt. |
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