Queck
GmbH
Stützengrün
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.436,00 |
1.937,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.436,00 |
1.937,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.357,07 |
17.214,60 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.291,63 |
11.064,76 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
65,44 |
6.149,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.385,41 |
677,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.178,48 |
19.828,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.257,94 |
4.343,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
23.306,65 |
21.221,08 |
| B.
Rückstellungen |
2.900,00 |
2.900,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
23.020,54 |
12.585,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.178,48 |
19.828,60 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen
Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im
Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist
berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche
Darstellung aller geforderten Informationen der Raum in der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend
ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der
Absetzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 410 € wurden im Jahr des Zugangs
sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Einzelwertberichtigungen wurden nicht gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB
oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung:
a) Eigenkapital:
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
25.564,59 €. Der Jahresabschluss wurde nach
teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Der enthaltene
Verlustvortrag beträgt 21,221,08 €.
b) Verbindlichkeiten:
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
0,00 €.
Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGB:
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen:
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane:
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Volker Queck geführt.
Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42
Abs. 3 GmbHG:
Zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter
besteht zum Bilanzstichtag ein Verrechnungskonto zu Gunsten
des Gesellschafters.
Angaben zu Investmentvermögen:
Die Gesellschaft hält keine Anteile oder
Anlageaktien eines inländischen Investvermögens
i.S. des § 1 InvG.
Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB:
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a sind nicht
zu machen.
Volker Queck
Geschäftsführer
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