Quantum Solar Investment GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bianca Kämper seit 3.5.2019 | Geschäftsführer |
Stephan Sense seit 3.5.2019 | Prokura |
Reinald Ulrich Rohde seit 3.5.2019 | Geschäftsführer |
Alexandra, geb. David Zick seit 3.5.2019 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Quantum Immobilien AktiengesellschaftHamburgKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bericht des Aufsichtsratesder Quantum Immobilien AktiengesellschaftDer Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstandes im abgelaufenen Jahr (2020) beratend begleitet, überwacht und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Überwachung und Beratung des Vorstandes Der Aufsichtsrat hat sich in vier Sitzungen - davon entfielen drei Sitzungen auf das erste Halbjahr und eine Sitzung auf das zweite Halbjahr - sowie im Rahmen der schriftlichen Berichterstattung des Vorstandes laufend über die Lage und die Entwicklung der Quantum Immobilien AG informiert. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf die Unterlagen für die Sitzungen zur Verfügung gestellt. Diese wurden von ihnen eingehend geprüft. Alle wesentlichen Geschäftsvorfälle hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand intensiv beraten. Dabei war die Risikolage der Gesellschaft regelmäßig ein Besprechungspunkt. Daneben erfolgte im Bedarfsfall eine schriftliche Berichterstattung gegenüber den Aufsichtsratsmitgliedern unter Beifügung ausführlicher Dokumentationen und Auswertungen aus dem internen Rechnungswesen der Gesellschaft über die Entwicklung der Ertragslage und der Bilanzpositionen im Vergleich mit den Planwerten. Wesentliche Inhalte der Aufsichtsratssitzungen und -beschlüsse Dem Aufsichtsrat wurde regelmäßig vom Vorstand über die folgenden Themen berichtet, die vom Aufsichtsrat kritisch hinterfragt und gemeinsam zwischen Aufsichtsrat und Vorstand besprochen wurden:
Besonders kritisch beleuchtet wurden dabei im Berichtsjahr potentielle Risiken aus einzelnen Projekten für die Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken von neuen Projekten. Insbesondere der Erwerb des Objektes Schwannstraße 12 in Düsseldorf, die Entwicklung des Objektes Normannenweg 7-11 in Hamburg, der Verkauf des Baufeldes A des Objektes Wohnquartier Friedensallee, Hamburg, sowie der Aufbau des Portfolios "Quantum Light Industrial" wurden kritisch hinterfragt. Darüber hinaus wurden die Aufstellung und die Prüfung des Konzernabschlusses der Quantum Immobilien AG sowie die Neufassung der Satzung der Quantum Immobilien AG intensiv diskutiert und kritisch gewürdigt. Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 wurde unter Einbeziehung der Buchführung durch die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses hat allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vorgelegen. Der Wirtschaftsprüfer hat an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung erläutert sowie Fragen beantwortet. Der Aufsichtsrat hat das Ergebnis der Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geprüft und keine Einwendungen erhoben. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss hat er gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstandes für die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für die erfolgreich geleistete Arbeit aus.
Hamburg, den 9.6.21 Für den Aufsichtsrat Günter Koller, Stellvertretender, Vorsitzender des Aufsichtsrates Konzern-Lagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Grundlagen des Konzerns Die Quantum Immobilien AG ist die Holding-Gesellschaft der Quantum Gruppe. Sie nimmt zentrale Leitungs- und Dienstleistungsfunktionen wahr. Der Erfolg der Quantum Immobilien AG bestimmt sich im Wesentlichen durch
In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 wurden neben der Quantum Immobilien AG folgende 22 (Vorjahr: 20) Konzerngesellschaften einbezogen:
Die Nordkanalstraße 50 GmbH & Co. KG, Hamburg, wurde zum 31. Oktober 2020 entkonsolidiert. Die Quantum Immobilien AG sowie ihre Konzerngesellschaften agieren insbesondere in den Haupt-Geschäftsbereichen Projektentwicklung und Investment. Geschäftsbereich Projektentwicklung Der Fokus der Projektentwicklung liegt in der Entwicklung städtischer Quartiere, der Entwicklung maßgeschneiderter Immobilien in Deutschlands Metropolen, der Entwicklung von Gewerbe- und Wohnimmobilien, der Erstellung von Unternehmenszentralen, der Entwicklung von Wohnbaufeldern, freifinanziertem Mietwohnungsbau und hochwertigen Eigentumswohnungen sowie der Übernahme sämtlicher Leistungen rund um die Erstellung der Immobilie als Generalübernehmer. Geschäftsbereich Investment Der Geschäftsbereich Investment offeriert Anlageprodukte als Spezialfonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie außerhalb des KAGB. Dem nationalen und internationalen institutionellen Investor bietet Quantum die Entwicklung und Umsetzung individueller Anlagekonzepte. Als banken- und versicherungsunabhängige Gruppe bietet Quantum aktives Fondsmanagement sowie die Strukturierung und das Management komplexer Transaktionen. Die Haupttätigkeit von Quantum ist dabei das Auflegen und das Verwalten von Immobilien-Sondervermögen nach dem KAGB. Finanzielle Leistungsindikatoren Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren des Konzerns sind Umsatzerlöse, die Beteiligungserträge (einschließlich der Erträge aus assoziierten Unternehmen) sowie das Konzernergebnis. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die wirtschaftliche Lage im Euroraum und in Deutschland Mit der Corona-Krise geriet Europa und Deutschland in eine komplexe Wirtschaftskrise, deren mittelfristige Dimensionen derzeit noch unklar sind. Im Euroraum erholte sich das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach dem beispiellosen Absturz im 2. Quartal 2020 mit -11,7 % zwischenzeitlich im 3. Quartal mit einem Plus in Höhe von 12,4 %. Nach dem zum Jahresende das Wirtschaftswachstum im Euroraum durch die hohe Zahl der Neuinfektionen und den damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen in vielen europäischen Ländern erneut leicht gesunken ist, liegt nach einer ersten Schätzung, basierend auf saison- und kalenderbereinigten Quartalsdaten, insgesamt eine Abnahme des BIP um 6,8 % vor. In Deutschland folgte einem schlechten Jahresauftakt im ersten Quartal 2020 mit -2,0 % (jeweils zum Vorquartal) im 2. Quartal ein beispielloser Einbruch der Wirtschaftsleistung um 9,7 % und eine Aufholjagd im 3. Quartal, als die deutsche Wirtschaft um 8,7 % zum Vorquartal wuchs. Zum Ende des vierten Quartals gab es neuerliche Lockdowns in weiten Teilen Europas, die in Deutschland die Erholung auf +0,5 % verlangsamten. Für das Gesamtjahr 2020 ergab sich ein Rückgang der deutschen Wirtschaftsleistung um insgesamt 4,8 %. Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase wieder in eine tiefe Rezession gerutscht, wobei der konjunkturelle Einbruch im Jahr 2020 den vorläufigen Berechnungen zufolge insgesamt weniger stark ausfällt als 2009 mit -5,7 %. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität bleiben auch Ende 2020 infolge der Corona- und Konjunkturkrise und des Nichterreichens des Inflationsziels im Euroraum unverändert bei 0,00 %, 0,25 % bzw. - 0,50 %. Das im März 2020 aufgelegte EZB-Kaufprogramm PEPP (Pandemie Emergency Purchase Programme), das als temporäre Reaktion auf die Corona-Krise vorgesehen ist und Anleihekäufe im Umfang von EUR 1,35 Billionen umfasst, wurde im Dezember 2020 auf insgesamt EUR 1,85 Billionen erweitert und soll bis mindestens Ende März 2022 laufen. Der EZB-Rat wird Nettoankäufe durchführen, bis die Phase der Coronavirus-Krise überstanden ist. Die Anleihekäufe sollen unter anderem ein stärkeres Abrutschen der Inflation verhindern. In den vergangenen Jahren ist die Inflation stetig niedriger ausgefallen als die von der EZB zur Wahrung der langfristigen Preisstabilität angestrebte Teuerungsrate von knapp unter 2 %. Die wirtschaftliche Lage auf den Immobilienmärkten in Deutschland Anhaltend niedrige Finanzierungsbedingungen, fehlende Alternativinvestments und Verschiebungen im Anlageportfolio von Investoren hin zu Immobilien haben trotz der Corona-Krise auch 2020 zu einem relativ hohen Investmentvolumen geführt. Weiterhin floss das Kapital in hohem Maße in die deutschen Immobilienmärkte. Nach den führenden Maklerhäuser lag das Transaktionsvolumen für Wohnportfolios 2020 zwischen EUR 19,7 Mrd. und EUR 21,7 Mrd. und erreichte damit den höchsten Wert seit dem Rekordjahr 2015. Bei den gewerblichen Immobilien wird das Transaktionsvolumen auf zwischen EUR 58,2 Mrd. und EUR 59,7 Mrd. taxiert und lag damit bis zu 20 % unter dem Vorjahr. Bezüglich der Auswirkungen der Corona-Krise auf die Immobilienmärkte verweisen wir auf unsere Ausführungen im Abschnitt 3.1. Berichterstattung in Bezug auf die Covid-19-Pandemie. 2.2. Geschäftsverlauf des Konzerns Quantum zeigt auch im Geschäftsjahr 2020 erneut eine sehr positive Geschäftsentwicklung und weist wie im Konzernlagebericht 2019 prognostiziert einen erfreulichen Jahresüberschuss von EUR 47,1 Mio. (Vorjahr: EUR 53,1 Mio.) aus. Die Abnahme des Jahresüberschusses basiert auf den erwartungsgemäß um EUR 67,4 Mio. auf EUR 219,1 Mio. deutlich gesunkenen Umsatzerlösen. Die Beteiligungserträge (einschließlich der Erträge aus assoziierten Unternehmen) liegen mit EUR 5,2 Mio. um EUR 3,5 Mio. über dem Vorjahreswert, verbleiben aber wie erwartet auf einem vergleichsweisen niedrigen Niveau. Geschäftsverlauf im Bereich Projektentwicklung Im Geschäftsjahr 2020 haben sich die Projektentwicklungen erwartungsgemäß positiv entwickelt. Im Jahr 2020 konnte das Objekt CCN in Neuss baulich fertiggestellt und an den Mieter und den Käufer des Objektes übergeben werden. Mit der Realisierung und Vermietung erzielte Quantum Umsatzerlöse in Höhe von EUR 68,4 Mio. Das Objekt Quartier am Strandkai in Hamburg wurde im Geschäftsjahr 2020 weiterentwickelt. Durch die Übergabe weiterer Wohnungen beim Teilprojekt Lighthouse an die Wohnungskäufer konnte Quantum in 2020 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 48,6 Mio. (Vorjahr: EUR 27,6 Mio.) erzielen. Aus der Tätigkeit als Generalübernehmer konnten mit der Realisierung des Objektes Görtz Palais in Hamburg Umsatzerlöse in Höhe von EUR 30,2 Mio. realisiert werden. Geschäftsverlauf im Bereich Investment Im Berichtsjahr 2020 hat Quantum seine strategische Ausrichtung konsequent weiterverfolgt. Der Fokus liegt nach wie vor darauf, bestehende Produkte weiter aufzubauen und mit Hilfe neuer Immobilieninvestmentprodukte weitere institutionelle Anleger und Investoren zu gewinnen. Anhand des erfolgreich umgesetzten Transaktionsvolumens im Geschäftsjahr 2020 in Höhe von knapp EUR 1,6 Mrd. wird deutlich, dass die gesetzte Strategie erfolgreich umgesetzt werden konnte. Ergänzend zu der dargestellten Strategie im Bereich der Produktneuentwicklung war der Geschäftsverlauf im abgelaufenen Geschäftsjahr erneut durch eine stabile Wertentwicklung der verwalteten Immobilienbestände gekennzeichnet. Sowohl bei allen selbstverwalteten Immobilien-Spezial-AIFs und anderen Investitionsstrukturen als auch im Bereich der Managementmandate für Service-Kapitalverwaltungsgesellschaften war die Wertentwicklung grundsätzlich positiv. Beide beschriebenen Effekte - Wertentwicklung und Transaktionsvolumen - trugen wesentlich dazu bei, dass das zum Stichtag verwaltete Immobilienvermögen inklusiver kontrahierter Objekte auf rund EUR 8,2 Mrd. gesteigert werden konnte. Die im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse resultieren mit EUR 59,3 Mio. (Vorjahr: EUR 34,3 Mio.) aus dem Fondsmanagement. 2.3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage Die Entwicklung der im Geschäftsjahr 2020 erzielten Umsatzerlöse der einzelnen Geschäftsbereiche stellt sich wie folgt dar:
Die Erträge aus dem Verkauf von Geschäftsanteilen resultieren überwiegend aus dem Verkauf des jeweiligen Geschäftsanteils von 5,1 % an der Stadthöfe GmbH & Co. KG (EUR 7,5 Mio.) sowie an der Kommanditgesellschaft Bleichenhof Grundstücksverwaltung GmbH & Co. (EUR 1,1 Mio.). Diesen Umsatzerlösen stehen insgesamt Aufwendungen aus Buchwertabgängen in Höhe von EUR 7,8 Mio. gegenüber. Unter Berücksichtigung der Bestandserhöhung in Höhe von EUR 95,4 Mio. (Vorjahr: Bestandsverminderung von EUR -9,6 Mio.) sowie des Materialaufwands in Höhe von EUR 207,2 Mio. (Vorjahr: EUR 129,2 Mio.) lag das Rohergebnis (ohne sonstige betriebliche Erträge) im Geschäftsjahr 2020 mit EUR 107,3 Mio. deutlich unterhalb des Vorjahres von EUR 147,7 Mio. Die Materialaufwendungen betreffen mit EUR 199,3 Mio. (Vorjahr: EUR 126,3 Mio.) überwiegend bezogene Leistungen zur Herstellung laufender Projektentwicklungen. Die Personalaufwendungen haben sich trotz der Zunahme der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl (+13 Mitarbeiter) um EUR 19,6 Mio. auf EUR 37,5 Mio. vermindert. Ursächlich hierfür ist überwiegend die Abnahme der ergebnisabhängigen variablen Vergütungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verblieben mit EUR 12,9 Mio. (Vorjahr: EUR 13,2 Mio.) nahezu auf dem Vorjahresniveau und beinhalten überwiegend Raumkosten, Reparatur- und Instandhaltungskosten, Rechts- und Beratungskosten, Vertriebs- sowie Werbe- und Reisekosten. Das Beteiligungsergebnis verbesserte sich vor allem aufgrund der um EUR 3,5 Mio. erhöhten Beteiligungserträge bzw. Erträge aus assoziierten Unternehmen) deutlich von EUR 1,5 Mio. auf EUR 5,9 Mio. Die Beteiligungserträge wurden insbesondere mit EUR 2,2 Mio. mit der Kommanditgesellschaft Bleichenhof Grundstücksverwaltung GmbH & Co. erzielt. Die Erträge aus assoziierten Unternehmen resultieren überwiegend mit EUR 1,1 Mio. aus der mittlerweile liquidierten GCW Grundstücksgesellschaft Campus West mbH & Co. KG sowie mit EUR 1,0 Mio. aus dem Ergebnisanteil der Quantum Investment GmbH. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 6,9 Mio. (Vorjahr: EUR 6,5 Mio.) lagen nur geringfügig über dem Vorjahresniveau und resultieren hauptsächlich aus der Fremdfinanzierung der laufenden Projektentwicklungen, die zu einem Großteil jedoch als Bauzeitzinsen in den unfertigen Bauleistungen aktiviert werden. Insgesamt konnte ein Konzernjahresüberschuss von EUR 47,1 Mio. (Vorjahr: EUR 53,1 Mio.) erzielt werden. Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit des Konzerns war während des gesamten Verlaufs des Berichtsjahres gewährleistet. Der Finanzmittelbestand war über das gesamte Jahr sehr gut. Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt die folgende nach DRS 21 aufgestellte zusammengefasste Kapitalflussrechnung Aufschluss:
Im Geschäftsjahr 2020 erzielte der Quantum Konzern einen negativen Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR -126,8 Mio., der sich um EUR 193,5 Mio. sehr stark gegenüber dem Vorjahr verminderte. Ursächlich hierfür ist insbesondere die starke Liquiditätsbindung durch Zugänge im Vorratsvermögen (+EUR 90,4 Mio.) sowie die Belastung der Liquidität durch die Abnahme der sonstigen Rückstellungen (-EUR 32,6 Mio.), die vor allem aus der Auszahlung der ergebnisabhängigen Vergütungen für das außerordentlich erfolgreiche Geschäftsjahr 2019 resultiert. Darüber hinaus wurde bereits in Vorjahren der Cashflow durch die Vereinnahmung von erhaltenen Anzahlungen aus den Projekten Quartier am Strandkai und Görtz-Palais stark entlastet. Der positive Cashflow aus der Investitionstätigkeit von EUR 7,8 Mio. (Vorjahr: negativer Cashflow von EUR -5,0 Mio.) resultiert mit EUR 11,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,9 Mio.) aus Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen, denen insbesondere Auszahlungen für neue Investments in Finanzanlagen von EUR 2,7 Mio. (Vorjahr: EUR 2,3 Mio.) gegenüberstanden. Die Einzahlungen resultieren vor allem aus der Veräußerung der Geschäftsanteile an den Beteiligungen Stadthöfe GmbH & Co. KG (EUR 7,5 Mio.) und Kommanditgesellschaft Bleichenhof Grundstücksverwaltung GmbH & Co. (EUR 1,1 Mio.) sowie aus den Gewinnausschüttungen der Quantum Investment GmbH (EUR 2,0 Mio.). Auszahlungen erfolgten mit jeweils EUR 1,0 Mio. im Wesentlichen in die Investments der King Holding GmbH und der Quantum Light Industrial GmbH. Im Vorjahr erfolgten mit EUR 3,7 Mio. vor allem Investitionen in die Bestandsimmobilie in der Haubachstraße in Hamburg. Die Finanzierung der Projekte erfolgt neben den erhaltenen Anzahlungen überwiegend durch Bankdarlehen. Im Geschäftsjahr 2020 konnten aus der Aufnahme von Finanzkrediten Einzahlungen in Höhe von EUR 142,8 Mio. (Vorjahr: EUR 94,0 Mio.) vereinnahmt werden, denen in Höhe von EUR 48,0 Mio. (Vorjahr: EUR 123,6 Mio.) Auszahlungen aus der Rückführung von Finanzkrediten gegenüberstanden. Die Aufnahmen erfolgten vor allen zur Finanzierung des Neuprojekts Schwannstraße und des laufenden Projekts Heinrich Campus, die Rückzahlungen betrafen insbesondere das in 2020 realisierte Projekt CCN. Unter Berücksichtigung der gezahlten Zinsen in Höhe von EUR 7,0 Mio. (Vorjahr: EUR 6,0 Mio.) sowie den Gewinnausschüttungen in Höhe von EUR 20,0 Mio. (Vorjahr: EUR 20,0 Mio.) erzielte der Konzern im Geschäftsjahr 2020 einen positiven Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 67,8 Mio. (Vorjahr: negativer Cashflow von EUR -55,6 Mio.). Vermögenslage Die Bilanzsumme des Konzerns hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2020 um EUR 45,2 Mio. auf EUR 539,6 Mio. moderat erhöht. Das langfristig gebundene Vermögen des Konzerns wird zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 vor allem mit EUR 29,5 Mio. (Vorjahr: EUR 29,9 Mio.) durch die Sachanlagen geprägt, die weiterhin mit EUR 24,7 Mio. (Vorjahr: EUR 25,2 Mio.) bzw. EUR 3,6 Mio. (Vorjahr: EUR 3,7 Mio.) die in Hamburg gelegenen Bestandsimmobilien Raakmoorgraben und Haubachstraße betreffen. Unter dem kurzfristigen Vermögen weist der Konzern neben den liquiden Mitteln in Höhe von EUR 103,1 Mio. (Vorjahr: EUR 154,3 Mio.) insbesondere mit EUR 332,6 Mio. (Vorjahr: EUR 242,2 Mio.) das Vorratsvermögen aus, das unfertige Bauleistungen sowie geleistete Anzahlungen auf beauftragte Werkunternehmerleistungen erfasst. Darüber hinaus werden in Höhe von EUR 40,5 Mio. (Vorjahr: EUR 32,0 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bilanziert, die unverändert zum Vorjahr sowohl aus dem Fondsgeschäft resultieren als auch ausstehende Kaufpreiseingänge enthalten. Das Eigenkapital des Konzerns hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2019 vor allem aufgrund des Konzernjahresüberschusses um insgesamt EUR 27,1 Mio. auf EUR 199,4 Mio. erhöht. Dem Konzernjahresüberschuss standen insbesondere die Gewinnausschüttungen in Höhe von EUR 20,0 Mio. gegenüber. Die Konzerneigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2020 37,0 % (Vorjahr: 34,9 %). Unter den Rückstellungen weist der Konzern in Höhe von EUR 32,4 Mio. (Vorjahr: EUR 65,0 Mio.) sonstige Rückstellungen aus, die insbesondere ausstehende Eingangsrechnungen aus bereits übergebenen Bauvorhaben sowie personalbezogene Verpflichtungen erfassen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren vor allem aus Projektfinanzierungen und werden grundsätzlich mit Realisierung derselben getilgt. Gesamtbeurteilung Die dargestellten, im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 realisierten Projektentwicklungen, Investments sowie das Fondsmanagement prägten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Das Konzerneigenkapital stieg vor allem aufgrund des Konzernjahresüberschusses von EUR 47,1 Mio. um EUR 27,1 Mio. auf EUR 199,4 Mio. Insgesamt beurteilt der Vorstand die Lage der Gesellschaft als sehr gut. 3. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht 3.1. Berichterstattung in Bezug auf die Covid-19-Pandemie Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Immobilienmärkte unterscheiden sich stark nach Segmenten. Quantum ist traditionell insbesondere in den Asset-Klassen Büro und Wohnen stark engagiert und daher werden nachfolgend die Auswirkungen auf die Segmente Wohnimmobilien und Büroimmobilien betrachtet. Die Wohnungsmärkte zeigen sich von der Corona-Pandemie und ihren Folgen bislang eher unbeeindruckt. Die Mietausfälle sind vernachlässigbar, auch bei der Miet- und Kaufpreisentwicklung sind keine Trendbrüche erkennbar. Im Jahresvergleich sind die inserierten Mietpreise im Neubau in den kreisfreien Städten um 3,9 % gestiegen. Der steile Anstieg der Kaufpreise für neugebaute Eigentumswohnungen nahm dort mit einem Plus in Höhe von 9,2 % weiter seinen Lauf. Auf den Wohnungsmärkten hat sich die zunehmende Unsicherheit im Zuge der Corona-Krise und das geringere Jobangebot in Großstädten allerdings kurzfristig in einer stark rückläufigen Binnenwanderung niedergeschlagen. Die Menschen warten zunächst die weitere (wirtschaftliche) Entwicklung ab, bevor sie umziehen. Die Fluktuation auf den Wohnungsmärkten hat damit sichtbar abgenommen. Deutlich zu spüren ist auch die fast vollständig eingebrochene Nachfrage aus dem Ausland, weil in den letzten Monaten kein Zuzug infolge der Grenzschließungen erfolgt ist. Gerade die Bevölkerungsentwicklung der Großstädte profitiert von der Außenzuwanderung und zeigt daher aktuell eine deutliche demografische Delle. Mittelfristig ist die Entwicklung auf den Wohnungsmärkten stark abhängig vom weiteren Verlauf der Corona- und Wirtschaftskrise. Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit führen auf längere Sicht zu Einkommenseinbußen, die unmittelbar auf die Wohnkostenbelastung durchschlagen und höhere Mietausfallrisiken bedeuten könnten. 2020 ist die Zahl der Arbeitslosen um 429.000 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Besonders betroffen sind bisher geringfügig Beschäftigte und Selbstständige sowie bestimmte Branchen wie Gastgewerbe und Einzelhandel. Ebenso unter Einkommenseinbußen bis zu 40 % leiden die Menschen, die sich in Kurzarbeit befinden. Der bisherige Höchststand wurde im April 2020 mit knapp 6 Millionen Personen in Kurzarbeit erreicht. Das entspricht 18 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Damit wird der Rekordwert von rd. EUR 1,4 Mio. vom Frühjahr 2009 zu Zeiten der globalen Finanzkrise bei weitem übertroffen. Allerdings hat sich das Modell der Kurzarbeit in vergangenen Krisen als schlagkräftiges Instrument zur Sicherung von Arbeitsplätzen bewährt, das ein schnelles Wiederhochfahren der Wirtschaft ermöglicht. Auf den Büromärkten hingegen werden bereits Bremsspuren der Corona-Pandemie sichtbar. Aufgrund der anhaltenden Unsicherheit ob der weiteren Entwicklung und Auswirkungen der Corona-Krise verschieben Unternehmen derzeit Neueinstellungen und Investitionen, was vorübergehend zu einer nachlassenden Büroflächennachfrage führt. Insgesamt hat die Corona- Krise 2020 den mehr als ein Jahrzehnt währenden Aufwärtstrend am deutschen Arbeitsmarkt abrupt beendet. Im Jahresdurchschnitt 2020 waren rund 44,8 Millionen Personen in Deutschland erwerbstätig. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lag die Zahl damit um 451.000 niedriger als im Vorjahr. Der stärkste Rückgang der Erwerbstätigen wurde bei den Dienstleistern mit 263.000 registriert. Der Büroflächenumsatz in den Top 7 ist entsprechend um mehr als 33 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. In der aktuellen Rezession überwiegt der Rotstift: Umzugspläne werden zunächst aufgeschoben oder es wird eine Vertragsverlängerung in den bestehenden Flächen angestrebt. In der Konsequenz fehlen vor allem die großflächigen Vermietungen. Stabilisierend auf die Büromärkte wirkt allerdings der deutliche Nachfrageüberhang, der vor allem in den Top 7 als eine Art Puffer wirkt und unmittelbare Mietpreisreaktionen auf Leerstandanstiege abfedert sowie die Nominalmieten auf Kurs hält. So sind in Core-Lagen vorerst keine großen Auswirkungen auf die Mieten und kurzfristig keine Renditeaufschläge festzustellen. Der JLL-Spitzenmietpreisindex lag Ende 2020 2 % über dem Vorjahreswert. Auswirkungen rückläufiger Personalentwicklungen auf den Büromarkt könnten erst zeitverzögert auftreten. Bei Unternehmen wissensintensiver Dienstleistungen werden aber insgesamt nur geringe Effekte auf die Beschäftigtenentwicklung erwartet. Bei bestehenden Mietverhältnissen sind vor allem in Kürze auslaufende Verträge mit Mietern konjunkturanfälliger Branchen (z.B. Reiseveranstalter) und kleineren Unternehmen temporär gefährdet. Vergleichsweise wenig von der Corona-Krise betroffen sind vor allem Finanz- und Informationsdienstleistungen, das Grundstücks- und Wohnungswesen sowie das Baugewerbe. Zusätzlich zum konjunkturellen Effekt hat die Corona-Krise die Flexibilisierung der Arbeitswelt weiter beschleunigt. Das Thema Homeoffice hat ab März 2020 sowohl in der konkreten Umsetzung wie v.a. auch in der medialen Diskussion eine zentrale Bedeutung eingenommen. In den vergangenen 30 Jahren lag der Anteil der Beschäftigten im Homeoffice nicht höher als 10 % bis 14 %. Im August arbeiteten rund 45 % der Beschäftigten zumindest ab und zu im Homeoffice. Auch wenn mobiles und multilokales Arbeiten durch die Corona-Krise und den damit verbundenen Shutdown zweifellos an Bedeutung gewinnen wird, wird dies allerdings nicht zu einem Einbruch der Büroflächennachfrage führen. Denn die Grenzen des Homeoffice bleiben bestehen. Eine lückenlose Wissensweitergabe, Datensicherheit, Isolation, die von der jungen Generation wieder stärker gewünschte Trennung von Arbeit und Freizeit sowie fehlende Arbeitszimmer mit ergonomisch gut ausgestatteten Arbeitsplätzen sind einige der weiterhin wesentlichen Herausforderungen und Hemmnisse. Vor dem Hintergrund der vorgenannten Risikoeinschätzungen, bereits vertraglich gesicherter Exits einzelner Projektentwicklungen und der langen Entwicklungszeiten derartiger Engagements ergeben sich für Quantum kurz- und mittelfristig weiterhin nur relativ geringe Auswirkungen durch die Corona-Krise. 3.2. Risikobericht Risikomanagementsystem Der Vorstand verfolgt mit seinem Risikomanagement das Ziel, alle substanziellen Ziele im Rahmen der Konzernführung zu erkennen, zu vermeiden, zu bewerten, zu überwachen und zu bewältigen. Dabei dient das Finanz- und Risikomanagement der Quantum Immobilien AG der Sicherung des Konzernerfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt der Konzern eine konservative Risikopolitik. Die Überwachung und Kontrolle der nachfolgend aufgeführten Risiken erfolgt durch ein detailliertes Projektcontrolling, regelmäßige Risiko-Berichterstattung an den Vorstand sowie Einbindung dieser Projektinformationen in den Aufgabenbereich des Aufsichtsrates. Die Methoden des Risikomanagements werden im Rahmen der nachfolgenden Dokumentation der einzelnen Risiken dargestellt. Leistungswirtschaftliche Risiken Grundsätzlich erfolgen Projektentwicklungen jeweils in einer eigenen Tochtergesellschaft, ohne dass grundsätzlich Risiken an die Muttergesellschaft weitergereicht werden. In Einzelfällen werden demgegenüber durch die Quantum Immobilien AG Garantien und Bürgschaften für einzelne Projekte abgegeben (z.B. Cost-Overrun-Garantie oder Zinsdienstgarantie). Hierzu wird auf die Angaben im Konzernanhang verwiesen. Nachstehend werden die Risiken aus der Projektentwicklung dargestellt, die aus den Haftungsverhältnissen und aus den Fällen, in denen der Konzern originäre Projektentwicklungsleistungen selbst erbringt, bestehen. Qualitäts- und Terminrisiko Die Quantum Immobilien AG als Konzernmuttergesellschaft sowie die Quantum Projektentwicklung überwachen relevante Termine und Leistungsqualitäten durch eigene Architekten und Bauingenieure sowie - bei größeren Projektentwicklungen - durch zusätzlich beauftragte externe Projektsteuerer. Regelmäßige Projektstatusberichte ermöglichen die Transparenz und die Kommunikation der Projektentwicklungen. Liquiditätsrisiko Der Vorstand begegnet einem etwaigen Liquiditätsrisiko über die bestehende partnerschaftliche Zusammenarbeit mit externen Kapitalgebern. Zudem ist es Strategie des Vorstandes, überwiegend non-recourse Finanzierungen mit Kreditinstituten zu vereinbaren, d.h. Nachschusspflichten und Bürgschaftserklärungen zu vermeiden. Mietausfallrisiken Bestehende Mietausfallrisiken konnten in den vergangenen Jahren im Geschäftsbereich Projektentwicklung durch frühzeitigen Verkauf der jeweiligen Objekte auf den Käufer übertragen werden. Mietgarantien durch die Quantum Immobilien AG oder durch Tochtergesellschaften werden nur sehr restriktiv in begründeten Einzelfällen gegeben. Finanzierungsrisiken Die Quantum Immobilien AG verfügt als Konzernmuttergesellschaft über ein zentral gesteuertes Finanzmanagement. Grundsätzlich werden mindestens von drei Kreditinstituten Finanzierungsangebote eingeholt, wovon mindestens zwei Banken bis zur Kreditauszahlung vakant sind. Die Finanzierung des Konzerns erfolgt im Wesentlichen projekt- oder investmentbezogen und ist vor allem durch einen hohen Bestand der Kapitalaufbringung durch den Konzern selbst oder durch den Kooperationspartner gewährleistet. Aufgrund nennenswerter Bankguthaben können alle Konzerngesellschaften jederzeit auf ausreichend liquide Mittel zurückgreifen. Die Liquiditätssituation wird durch ein permanentes Liquiditätsmanagement überwacht. Ausführungsrisiko (Ausfall des Generalunternehmers) Bauaufträge werden nur an namhafte Bauunternehmen mit einwandfreier Bonität vergeben. Zudem besteht die Pflicht des Generalunternehmens, eine 10 %-ige Vertragserfüllungs- und eine 5 %-ige Gewährleistungsbürgschaft vorzulegen. Kalkulationsrisiko Die Projektkalkulation wird durch den verantwortlichen Projektleiter und, abhängig vom Investitionsvolumen, unter Zuarbeit von Architekten und Planern erstellt. Die Prüfung erfolgt durch den kaufmännischen Leiter und den Geschäftsführer. Für die Freigabe zur Realisierung ist die Genehmigung durch Vorstand und Aufsichtsrat erforderlich. Die Risiken hieraus schätzt der Vorstand als gering ein. Verkaufsrisiko Die Quantum Gruppe investiert typischerweise in Immobilien in 1a-Lagen mit dem Fokus auf Wirtschaftlichkeit der Immobilie bei größtmöglicher Flexibilität. Aufgrund der angestrebten hochwertigen Bauqualität und des sehr gut ausgebauten und diversifizierten Netzwerks sieht der Vorstand die Risiken hieraus als gering an. Käuferausfallrisiken Das Käuferausfallrisiko konnte stets durch den Verkauf an Käufer erstklassiger Bonität eingegrenzt werden. Darüber hinaus wurden und werden vom Käufer bei sogenannten Forward-Deals Kaufpreissicherungsbürgschaften verlangt. Der Vorstand schätzt die etwaigen Käuferausfallrisiken als gering ein. Zinsrisiko Sofern wirtschaftlich, d.h. im Verhältnis zur Projektlaufzeit sinnvoll, erfolgt während der Projektentwicklung eine Zinssicherung. Der Vorstand beurteilt hiernach das verbleibende Zinsrisiko als gering. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Konzern bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Forderungen, Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten. Der Vorstand schätzt die daraus resultierenden Risiken als gering ein. Bewertungsrisiken Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren aus unserer Leistungserbringung an Kunden (Dritte) mit guter und sehr guter Bonität, so dass wir ein wesentliches Bewertungsrisiko grundsätzlich als niedrig beurteilen. Weiterhin weist der Konzern über die in der Regel kurzfristige Finanzierung von Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Forderungen), Kapitalbindungen auf, deren Werthaltigkeit mittelbar vom Erfolg der beteiligten Gesellschaft abhängt. Insofern wirken bei Projektentwicklungen durch nicht konsolidierte Tochtergesellschaften die oben ausgeführten leistungswirtschaftlichen Risiken über die Bewertung des Engagements mittelbar auch auf den Konzern. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt der Konzern über ein adäquates Debitorenmanagement. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Der Vorstand beurteilt die Risikolage der Quantum Immobilien AG insgesamt als gering. 3.3. Chancenbericht Die anhaltend hohe und zum Teil weiterhin steigende Nachfrage nach Immobilien und das damit einhergehende sehr stabile Preisniveau im Bereich von Wohn- und Büroimmobilien bietet insbesondere im Geschäftsbereich Projektentwicklung Chancen, die bereits begonnenen Projektentwicklungen mit einem überdurchschnittlichen Erfolg abzuschließen. Für das Jahr 2021 ist aufgrund des weiterhin verhältnismäßig niedrigen Zinsniveaus, dem Mangel an risikoadäquaten Anlagealternativen und der steigenden Liquiditätsmenge nicht mit einem Rückgang des Anlagedrucks auf den Immobilienmarkt zu rechnen. Trotz erhöhter Einstände beim Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, die einer Projektentwicklung zugeführt werden können, bieten die stabilen Entwicklermargen sehr gute Chancen für die Quantum Gruppe. Der Geschäftsbereich Investment verfügt mit den bislang aufgelegten Sondervermögen mit den Anlageschwerpunkten Wohnen, Gewerbe und Parken als ausschüttungsorientierte Produkte mit geringer Volatilität über eine, insbesondere für risikoaverse institutionelle Anleger, attraktive Produktstruktur. Fundierte Erfahrung in allen Phasen des Lebenszyklus von Immobilien sowie ein über Jahre aufgebautes Netzwerk ermöglichen sowohl ein ganzheitliches Asset Management als auch eine schnelle und flexible Strukturierung von Individualfonds sowie Clubdeals. Trotz dynamischer Preisentwicklungen in weiten Teilen des Immobilienmarktes ist das Transaktionsvolumen unverändert hoch. Die Renditeerwartungen werden durch ein weiterhin steigendes Preisniveau vielerorts reduziert und einer kritischeren Risikoinventur untergeordnet. Die Investitionsentscheidungen berücksichtigen nun auch spezielle Branchen- und Mieterrisiken, die durch die COVID-19 Pandemie verursacht worden sind. Eine Preis- und Wertstabilität wird dabei insbesondere bei risikoärmeren Branchen und Nutzungsarten angenommen, die von der Pandemie weniger oder kaum beeinträchtigt wurden. Auch Quantum hat derartige Betrachtungen im verwalteten Immobilienportfolio durchgeführt und im Zuge dessen die eigenen strategischen Investitionsschwerpunkte überprüft. Dabei wurde der bisherige Fokus auf Wohn- und Büroimmobilien weiterhin als verhältnismäßig risikoarm bewertet. Die Fortsetzung des Portfolioaufbaus in diesen Segmenten ist daher weiterhin eine Empfehlung für institutionelle Investoren und gilt als realistisch und notwendig. Damit ist Quantum davon überzeugt die langjährigen Erfahrungen und Kernkompetenzen in diesen Segmenten sowohl im Asset Management als auch in der Fondsverwaltung weiterhin erfolgreich anbieten zu können. Neben dem weiteren Aufbau und der Fokussierung auf die eigenen Stärken richtet der Konzern aber auch den Blick auf neue Immobilienarten und Investitionsstrukturen. So wurden beispielsweise erste Immobilien mit der Nutzungsart "Light Industrial" identifiziert und erworben. Hier steht ein Mix aus Büronutzung und einer nicht anlagenintensiven Industrienutzung im Vordergrund. Auch die in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich genutzte Expertise für Opportunitäten im Bereich Core-Plus bietet weiteres Entwicklungs- und Wachstumspotenzial für das Geschäftsmodell des Konzerns. Im Vergleich zu anderen Marktteilnehmern hebt sich Quantum insbesondere durch ein miteinander eng verzahntes und vollumfängliches Leistungsbild im Fonds-, Immobilien- und Transaktionsmanagement ab und bietet dabei noch eine hohe Flexibilität durch schnelle Entscheidungswege. Die Kombination aus höchster Expertise, Flexibilität und Schnelligkeit hat in der Vergangenheit bereits für eine hohe Kundenzufriedenheit gesorgt. Quantum ist daher davon überzeugt, dass insbesondere bei zunehmenden Marktrisiken und höher werdenden regulatorischen Anforderungen nicht ausschließlich das Expertenwissen Einzelner für den Erfolg entscheidend ist, sondern ein dafür konzertiertes und vollintegriertes Immobilienmanagement. Genau diesen Ansatz setzt der Gesellschaft schon seit Jahren effektiv um und beurteilt daher die eigenen Chancen am Markt auch zukünftig als sehr gut. 3.4. Prognosebericht Für das nächste Geschäftsjahr wird im Investmentbereich bezüglich des verwalteten Immobilienvermögens eine positive Wertentwicklung sowie ein steigendes Transaktionsvolumen angenommen. Beide Entwicklungen werden für deutlich steigende Provisionserträge und damit auch für eine deutlich steigende Eigenkapitalrendite sorgen. Weiterhin ist zu erwarten, dass die Aufwendungen im Verhältnis zu den Erträgen lediglich unterproportional steigen werden und die Cost-Income-Ratio damit weiter leicht sinken wird. Entgegen vereinzelter Meinungen, dass eine Blasenbildung im deutschen Immobilienmarkt stattfindet, geht Quantum weiterhin von einem stabilen Marktumfeld aus. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass am Immobilienmarkt vereinzelte Preisabschläge verhandelt werden müssen, wenn für besonders beeinträchtigte Nutzungsarten keine tragfähigen Nachnutzungskonzepte entwickelt werden können. Bei Immobilientransaktionen wird daher mit einer zunehmenden Ausdifferenzierung in der Kaufpreisgestaltung gerechnet, so dass für Immobilien mit Nutzungsarten, die während der Pandemie besonders starke Umsatzrückgänge verkraften mussten, Abschläge nicht unrealistisch erscheinen. Solche Abschläge könnten perspektivisch auch für Bestandsportfolien drohen, wenn sich die aktuelle Rezession fortsetzt und die Nachfrage nach Mietflächen signifikant sinkt. Für das nächste Geschäftsjahr wird eine Auswirkung auf die Ertragslage der Gesellschaft aber als gering eingeschätzt. Auf der Finanzierungsseite wird die Fortführung der anhaltenden Niedrigzinsphase prognostiziert. Dabei wird grundsätzlich auch ein positiver Leveragebeitrag erwartet. Im Geschäftsbereich Projektentwicklung konnte bereits Ende des Jahres 2019 die sehr stabile und attraktive Marktlage genutzt werden, die größte zurzeit in der Realisierung befindliche Projektentwicklung im Rahmen eines Forward Deals zu veräußern. Auch infolge der Auswirkungen der Corona-Pandemie wird sich die Realisierung dieses Projektes in das Geschäftsjahr 2022 verschieben. Für das Geschäftsjahr 2021 erwartet der Vorstand trotz der bereits realisierten Projekte eine deutliche Abnahme der Umsatzerlöse im Bereich der Projektentwicklung. Gleichzeitig werden die Beteiligungserträge bzw. die Erträge aus assoziierten Unternehmen auf Basis der bereits abgeschlossenen Verkaufsverträge im Vergleich zum Geschäftsjahr 2020 sehr deutlich steigen. Unter Berücksichtigung der erwarteten Zunahme der Umsatzerlöse im Investmentbereich, der der geplanten Roherträge sowie der sinkenden Personalaufwendungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2021 insgesamt eine überdurchschnittliche Zunahme des Konzernjahresüberschusses.
Hamburg, 9. November 2021 Quantum Immobilien Aktiengesellschaft Der Vorstand Frank Gerhard Schmidt Philipp Schmitz-Morkramer Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2020A. Allgemeine Angaben Die Quantum Immobilien AG, Hamburg, (Amtsgericht Hamburg, HRB 70777) ist gemäß § 290 HGB als Mutterunternehmen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Die Einbeziehung der Tochtergesellschaften erfolgte mit den Wertverhältnissen zu dem Zeitpunkt, zu dem erstmals ein Mutter-Tochter-Verhältnis begründet wurde, d. h. hier bei der jeweiligen Gründung der Tochtergesellschaften. Der Konzernabschluss wurde unter Beachtung der Vorschriften des HGB und des AktG erstellt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Abgrenzung des Konsolidierungskreises In den Konzernabschluss wurden gemäß § 294 Abs. 1 HGB als Muttergesellschaft die Quantum Immobilien AG, Hamburg, sowie 22 (Vorjahr: 20) inländische Tochtergesellschaften einbezogen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Konsolidierungskreis der vollkonsolidierten Unternehmen um folgende Gesellschaften erweitert:
Sowohl die King Betriebsvorrichtungen GmbH als auch die Schwannstraße 12 Grundstücksgesellschaft GmbH sind im Geschäftsjahr 2020 gegründet wurden. Die Grindelhof 87a GmbH & Co. KG wurde bereits im Geschäftsjahr 2012 gegründet und war in den letzten Geschäftsjahren inaktiv. Mit dem Wechsel des Geschäftsmodells zu einer Finanzierungsgesellschaft erfolgte zum 1. Januar 2020 die erstmalige Vollkonsolidierung. Mit Wirkung zum 31. Oktober 2020 ist die Quantum Immobilien AG als einzige Kommanditistin aus der Nordkanalstraße 50 GmbH & Co. KG, Hamburg, ausgeschieden, so dass die Gesellschaft auf die nicht vollkonsolidierte Komplementärin anwuchs. Die Nordkanalstraße 50 GmbH & Co. KG hatte bereits im Vorjahr ihr einziges Asset veräußert, so dass sich aus der Entkonsolidierung keine nennenswerten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Konzernabschluss ergaben. In den Konzernabschluss wurden folgende Unternehmen nach § 290 HGB einbezogen:
Zum Bilanzstichtag wurden folgende 25 (Vorjahr: 26) Tochtergesellschaften aufgrund ihrer einzeln und insgesamt für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns untergeordneten Bedeutung gemäß § 296 Abs. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
1) Bewertung erfolgt entsprechend § 312 HGB
at-Equity, die übrigen Anteile zu den
Anschaffungskosten
Zum 31. Dezember 2020 werden folgende 15 (Vorjahr: 10) Beteiligungen als Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen:
1) Bewertung erfolgt entsprechend § 312 HGB
at-Equity, die übrigen Anteile zu den
Anschaffungskosten.
Auf die Anwendung, gemäß § 310 HGB Gemeinschaftsunternehmen anteilsmäßig in die Konsolidierung einzubeziehen, wurde wie im Vorjahr verzichtet. Für ein nach § 312 HGB einbezogenes assoziiertes Unternehmen liegt ein negativer equity-Wert in Höhe von EUR -212.370,19 (Vj.: EUR -108.488,83) vor. C. Konsolidierungsgrundsätze Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen zu Grunde. Bei sämtlichen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen deckt sich der Stichtag des Einzelabschlusses bzw. der Stichtag des Teilkonzernabschlusses mit dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020. Die Kapitalkonsolidierung der voll einbezogenen Unternehmen erfolgte nach der angelsächsischen Methode (Erwerbsmethode). Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge ab dem 1. Januar 2010 (Neufälle) erfolgt gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Hierbei wird im Rahmen der Erstkonsolidierung der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt (hier: Gründung der Tochtergesellschaft) beizulegen ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 Abs. 2 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Da sämtliche in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften durch die Muttergesellschaft oder ein anderes Konzernunternehmen gegründet wurden, ist dieser Zeitpunkt regelmäßig das Gründungsdatum der Tochtergesellschaft. Mangels tatsächlicher Erwerbsvorgänge waren Kaufpreisallokationen im Sinne einer Neubewertung der erworbenen Konzernunternehmen nicht erforderlich. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte demzufolge ausschließlich durch Aufrechnung des Beteiligungsansatzes mit dem anteiligen durch die Gesellschafter von außen im Rahmen der Gründung oder im Folgenden durch Kapitalerhöhungen aufgebrachtem Eigenkapital (Stammkapital, Kapitalrücklagen bzw. Festkapital und Rücklagen). Die sich aus den in 2020 erfolgten Erstkonsolidierungen der neugeründeten Gesellschaften ergebenen Aufrechnungsdifferenzen resultierten aus Gründungskosten, die aufwandswirksam erfasst wurden. Die nach der Gründung, jedoch vor Beginn der Konzernrechnungslegungspflicht am 1. Januar 2018 entstandenen Eigenkapitalbestandteile der Konzerngesellschaften (Gewinnrücklagen, Ergebnisvortrag) stellen während der Konzernzugehörigkeit erwirtschaftete Gewinne oder Verluste dar, die zum 1. Januar 2018 als Konzerngewinnvortrag ausgewiesen und in den Folgejahren fortentwickelt wurden. Der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile bemisst sich grundsätzlich am Eigenkapital der jeweiligen Einzelgesellschaft unter Berücksichtigung der einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Assoziierte Unternehmen im Sinne des § 311 HGB, bei denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann, werden gemäß § 312 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB grundsätzlich mit den fortgeführten Buchwerten bewertet. Die erstmalige Bewertung gemäß §312 HGB erfolgt zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft. Hieraus ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Zwischengewinne wurden, soweit wesentlich, eliminiert. Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften wurden im Rahmen der Schuldenkonsolidierung untereinander aufgerechnet. Aus der Schuldenkonsolidierung ergaben sich keine Aufrechnungsdifferenzen. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden alle Umsätze zwischen den Konzerngesellschaften und die übrigen konzerninternen Erträge und Aufwendungen einschließlich der Gewinnausschüttungen von Konzernunternehmen voll bzw. anteilig konsolidiert. Zwischenergebnisse aus Vorratsbeständen konzerninterner Leistungen wurden eliminiert. Die Ermittlung der latenten Steuern wird auf Basis der zukünftigen Steuerbe- bzw. entlastungen der betreffenden Gesellschaften vorgenommen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert unter den aktiven latenten Steuern ausgewiesen. Die Abgrenzung latenter Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren ausgleicht. Da sämtliche Konzerngesellschaften ihre Jahresabschlüsse in Euro aufstellen, ergaben sich auch keine Umrechnungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung. Im Übrigen wurde der Grundsatz der Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden beachtet. D. Rechnungslegungsgrundsätze Die Jahresabschlüsse der Konzernunternehmen wurden, soweit dies erforderlich war, im Rahmen der Konsolidierung an die konzerneinheitlichen Bilanzierungsgrundsätze angepasst. Der Konzernjahresüberschuss umfasst den Anteil am Jahresergebnis, der den Gesellschaftern des Mutterunternehmens, nach Abzug der Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteile, zuzurechnen ist. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um kumulierte Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB bewertet. Die Gebäude werden linear über 50 Jahre abgeschrieben. Die beweglichen Sachanlagen werden ebenfalls nach der linearen Methode abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt zwischen einem und 20 Jahren. Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie Anteile an assoziierten Unternehmen im Sinne des § 311 HGB, bei denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann, werden grundsätzlich gemäß § 312 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB mit den fortgeführten Buchwerten bewertet. Die fortgeführten Buchwerte der assoziierten Unternehmen entsprechen zum Bilanzstichtag dem anteiligen Eigenkapital der assoziierten Unternehmen. Anteile an nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen sowie Anteile an assoziierten Unternehmen, bei denen die Anteile für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind, wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bei einem nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen war im Geschäftsjahr 2020 aufgrund nachhaltiger Verluste eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 10 erforderlich. Die übrigen Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die unfertigen Bauleistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten ausschließlich Materialeinzel- und -gemeinkosten sowie Fertigungseinzel- und -gemeinkosten. Verwaltungsgemeinkosten wurden nicht aktiviert. Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung der Bauvorhaben verwendet wird, wurden gemäß § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB insoweit angesetzt, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen (Bauzeitzinsen). Zum 31. Dezember 2020 waren insgesamt Fremdkapitalzinsen in Höhe von TEUR 9.399 (Vorjahr: TEUR 7.201) aktiviert. Die ermittelten Wertansätze werden retrograd für Zwecke der verlustfreien Bewertung überprüft. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen (Handelsbilanz II - Steuerbilanz-Unterschiede) der einbezogenen Gesellschaften und latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastung der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Aktive latente Steuern umfassen auch latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge, sofern mit einer Inanspruchnahme innerhalb der nächsten fünf Jahre zu rechnen ist. Aktive und passive latente Steuern wurden saldiert ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Nennwert angesetzt. E. Erläuterungen zur Konzernbilanz und zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung I. Konzernbilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind mit Ausnahme der in den sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen in Höhe von TEUR 1.996 (Vorjahr: TEUR 2.629) keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Sie beinhalten außerdem einen Betrag in Höhe von TEUR 83 (Vorjahr: TEUR 67), der rechtlich erst im Folgejahr entsteht. 3. Aktive latente Steuern Latente Steuern werden insbesondere für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen im Konzernabschluss und den steuerrechtlichen Wertansätzen von Vorräten im jeweiligen Jahresabschluss ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden latente Steuerguthaben auf steuerliche Verlustvorträge - soweit mit einer Realisierung innerhalb der nächsten fünf Jahre gerechnet werden kann - berücksichtigt. Im Falle eines Überhangs aktiver latenter Steuern auf Ebene der einbezogenen, an konzerneinheitliche Bilanzierungsvorschriften angepassten Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen wurde das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt. Des Weiteren wurden latente Steuern auf Konsolidierungsbuchungen entsprechend § 306 HGB gebildet. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt im Konzern auf Basis der deutschen Ertragsteuersätze. Für einbezogene inländische Kapitalgesellschaften kommt ein kombinierter Ertragsteuersatz von 32,275 % zur Anwendung. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Auf Zwischengewinne in den Vorratsbeständen erfolgt die Berechnung der Steuerlatenzen mit dem individuellen Steuersatz des empfangenden Unternehmens. Für die Ermittlung der latenten Steuern auf bestehende gewerbesteuerliche Verlustvorträge wurde ein Ertragsteuersatz von 16,45 % herangezogen. Die aktiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
4. Eigenkapital Das Grundkapital beträgt TEUR 3.000 und ist in 3.000.000 Inhaberstückaktien zu je EUR 1,00 eingeteilt. 5. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus folgendem Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie im Vorjahr vollumfänglich durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte sowie wie folgt gesichert:
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den bezogenen Leistungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit TEUR 4.708 (Vorjahr: TEUR 4.807) Verbindlichkeiten aus Steuern enthalten. II. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen auf folgende Geschäftsbereiche:
Sämtliche Umsatzerlöse wurden im Inland erwirtschaftet. 2. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 8.908 (Vorjahr: TEUR 1.331) ausgewiesen. Es handelt sich wie im Vorjahr im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. 3. Personalaufwand Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 3.523 (Vorjahr: TEUR 1.493) enthalten. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 544 (Vorjahr: TEUR 133) enthalten. 5. Beteiligungsergebnis Die Erträge aus Beteiligungen betreffen mit TEUR 68 (Vorjahr: TEUR 84) nicht konsolidierte verbundene Unternehmen. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen mit TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 12) nicht konsolidierte verbundene Unternehmen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen betreffen ein nicht konsolidiertes verbundenes Unternehmen. 6. Steuern Die Steuern vom Einkommen und Ertrag beinhalten Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von TEUR 910 (Vorjahr: TEUR 3.700) sowie periodenfremde Steuererträge in Höhe von TEUR 834 (Vorjahr: periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 297). 7. Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteile Die Ergebnisanteile nicht beherrschender Anteile betreffen wie im Vorjahr Gewinn- bzw. Verlustanteile der Quartier am Strandkai GmbH & Co. KG, Hamburg. F. Sonstige Angaben 1. Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen Für folgende Gesellschaften werden Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264 b HGB in Anspruch genommen:
2. Personal Der Konzern beschäftigte im Jahresdurchschnitt 151 (Vj. 138) kaufmännische Arbeitnehmer. 3. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 berechnete Gesamthonorar i.S.d. §314 Abs. 1 Nr. 9 HGB beträgt für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 30 (Vj. TEUR 30). 4. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2020 bestehen gemäß § 251 HGB in Höhe von TEUR 4.038 (Vj. TEUR 4.300) Haftungsverhältnisse aus Bürgschaftsverhältnissen sowie in Höhe von TEUR 6.000 (Vj. EUR 6.000) Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungsverträgen. Hierbei handelt es sich vor allem um Höchstbetragsbürgschaften, Patronatserklärungen und Kostenüberschreitungsgarantien gegenüber Kreditinstituten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung laufender Projektentwicklungen unserer Tochtergesellschaften stehen. Zum Bilanzstichtag erfolgte aus diesen Haftungsverhältnissen keine Passivierung, da aufgrund der geplanten wirtschaftlichen Entwicklung der originär Verpflichteten die Wahrscheinlichkeit aus einer etwaigen Inanspruchnahme für die Quantum Immobilien AG als gering zu beurteilen ist. 5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften haben diverse Miet-, Leasing- und Geschäftsbesorgungsverträge abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2020 ergaben sich daraus bis zum Ende der Vertragslaufzeit folgende Verpflichtungen:
Des Weiteren bestehen noch Verpflichtungen aus nicht erfüllten Werkverträgen gegenüber Generalunternehmen in Höhe von TEUR 70.922. Aus bereits abgeschlossenen Grundstückskaufverträge bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 42.470. 6. Ergänzende Angaben zur Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung wurde nach den Regelungen des DRS 21 aufgestellt. Der Finanzmittelfonds erfasst Kassenbestände sowie Guthaben bei Kreditinstituten. In Höhe von TEUR 4.521 sind die Guthaben bei Kreditinstituten in ihrer Verfügung beschränkt. 7. Ergänzende Angaben zum Eigenkapitalspiegel Der Eigenkapitalspiegel wurde nach den Regelungen des DRS 22 aufgestellt. Am Bilanzstichtag stehen beim Mutterunternehmen TEUR 166.400 (Vorjahr: TEUR 160.080) zur Ausschüttung an die Aktionäre zur Verfügung. 8. Ergebnisverwendung Die Hauptversammlung vom 9. Juni 2021 hat auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat eine Gewinnausschüttung aus dem Bilanzgewinn der Quantum Immobilien AG von insgesamt TEUR 166.400 in Höhe von TEUR 20.000 sowie den Vortrag von TEUR 146.400 auf neue Rechnung beschlossen. 9. Nachtragsbericht Mit Vertrag vom 18. Dezember 2020 hat die Quantum Immobilien AG 100 % der Geschäftsanteile an der Quartier am Belsenpark GmbH, Hamburg, für EUR 37,6 Mio. veräußert. Die Übertragung wurde nach Zahlung des Kaufpreises im März 2021 wirksam. Mit Vertrag vom 16. April 2021 hat die King Holding GmbH, Oststeinbek, 100 % der Geschäftsanteile an der King Friese GmbH, Oststeinbek, für EUR 96,9 Mio. veräußert. Die Quantum Immobilien AG ist mit 50 % an der King Holding GmbH beteiligt. Mit Vertrag vom 27. Mai 2021 hat die Quantum Immobilien AG 44,9 % von insgesamt 50 % ihrer Geschäftsanteile an der Grundstücksgesellschaft CUBA Hamburg mbH & Co. KG, Oststeinbek, für EUR 21,4 Mio. veräußert. Im Laufe des Geschäftsjahres 2021 wurden sämtliche Wohneinheiten der Projektentwicklung in der Julius-Vosseler-Straße in Hamburg an die Käufer übergeben und Umsatzerlöse von EUR 24,9 Mio. erzielt. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet. 10. Organe der Gesellschaft Vorstände sind:
Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Hamburg, 9. November 2021 Quantum Immobilien AG Vorstand Frank Gerhard Schmidt Philipp Schmitz-Morkramer Entwicklung des Anlagevermögens der Quantum Immobilien AG, Hamburg, im Geschäftsjahr 2020
Konzernkapitalflussrechnung der Quantum Immobilien AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2020
Konzerneigenkapitalspiegel der Quantum Immobilien AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2020
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Quantum Immobilien AG, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Quantum Immobilien AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2020, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern- Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Quantum Immobilien AG für das Geschäftsjahr 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 9. November 2021 KFS
Revision GmbH
Schacht, Wirtschaftsprüfer Kurtkowiak, Wirtschaftsprüfer |
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Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Bauträger für Wohngebäude
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Bauträger für Wohngebäude
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
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Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Bauträger für Wohngebäude
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Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Bauträger für Wohngebäude
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Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
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Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
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Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
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Betrieb von Parkhäusern und Parkplätzen
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
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Bauträger für Wohngebäude
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Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Betrieb von Parkhäusern und Parkplätzen
Verbriefungszweckgesellschaften a. n. g.
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Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
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Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
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Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen
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Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
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Betrieb von Parkhäusern und Parkplätzen
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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