Stammdaten

Register
Amtsgericht Flensburg HRB 1261 HU
Eingetragen
28.6.2005
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenSonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben
Gegenstand
Die Beteiligung an und die Geschäftsführung der Nehlsen GmbH & Co. KG.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Nehlsen
seit 28.6.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Friedrichstadt
50.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Nehlsen Verwaltungs GmbH

Friedrichstadt

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz

AKTIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
39.494,94 37.958,95
davon aus verbundenen
Unternehmen
39.336,69 37.958,95
davon mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr 158,25 0,00
davon aus Steuern 158,25 0,00
SUMME Aktiva 39.494,94 37.958,95
PASSIVA
31.12.2010
EUR
31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. EIGENKAPITAL 36.504,57 36.723,63
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinn- und Verlustvortrag 11.159,04 9.988,41
III. Jahresüberschuss 0,00 1.170,63
IV. Jahresfehlbetrag -219,06 0,00
V. Jahresfehlbetrag -219,06 0,00
VI. buchmäßiges Eigenkapital 36.504,57 36.723,63
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.931,98 376,91
C. VERBINDLICHKEITEN 1.058,39 858,41
davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
77,53 0,00
davon aus Steuern 279,05 281,03
SUMME Passiva 39.494,94 37.958,95

Anhang

§ 265 Absatz 1 HGB: Darstellungsstetigkeit

Abweichungen von der Form der Darstellung liegen nicht vor.

 

§ 265 Absatz 2 HGB: Vorjahresbeträge

Angaben zur Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnungen sind nicht zu machen.

Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen wurde nicht durchgeführt.

§ 268 Absatz 1 Satz 2 HGB: Jahresergebnisverwendung

Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Angaben sind nicht erforderlich.

§ 284 Absatz 2 HGB

Nr. 1: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Umlaufvermögen wurde mit den Nennbeträgen bilanziert.

 

Die Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendingen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Geschäftsjahre abgezinst.

 

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

 

Nr. 2: Grundlagen für die Umrechnung in Euro

Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Umrechnungen aus anderen Währungen unter Zugrundelegung der Euro-Umrechnung liegen nicht vor.

 

Nr. 3: Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in dem vorliegenden Jahresabschluss nicht enthalten.

 

Soweit Bilanzposten gem. Artikel 67 Absatz 3 und 4 EGHGB im Vorjahresabschluss vorlagen, wurde das Beibehaltungswahlrecht ausgeübt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an die geänderten Vorschriften durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.Mai 2009 angepasst (Artikel 67 Absatz 8 EGHGB).

 

Nr. 4: Bewertungsvereinfachungsverfahren

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

 

Nr. 5: Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital

In etwaigen Herstellungskosten wurden keine Zinsen für Fremkapital berücksichtigt.

 

§ 285 HGB

Nr. 1: Angaben zu Verbindlichkeiten

a) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren

entfällt

 

b) Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind

entfällt

 

Nr. 2 bis 8 Buchstabe a:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

 

Nr. 8 Buchstabe b: Angaben zum Personalaufwand des Geschäftsjahres

Das Umsatzkostenverfahren wird nicht angewandt.

 

Nr. 9 Buchstabe a und b:

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 286 Absatz 4 und § 288 HGB nicht vorzunehmen.

 

Nr. 9 Buchstabe c: Gewährte Vorschüsse und Kredite für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

entfällt

 

Nr. 10: Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Geschäftsführer war im Berichtszeitraum Frank Nehlsen, Fleischermeister.

 

Nr. 11 und 11a: Anteilsbesitz

Anteile an anderen Unternehmen mit mindestens den fünften Teil der Anteile bestehen an:

entfällt

 

Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin bei der:

Nehlsen GmbH & Co. KG

 

Nr. 12: Rückstellungen

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

 

Nr. 13: Angaben zum Geschäfts- oder Firmenwert

Ein Geschäfts- oder Firmenwert wurde nicht aktiviert.

 

Nr. 14: Konzernabschluss

Die Kapitalgesellschaft wird nicht in einen Konzernabschluss einbezogen.

 

Nr. 15: Jahresabschluss einer Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB

Es handelt sich nicht um eine Personengesellschaft im Sinne des § 264a Ab.s 1 HGB.

 

Nr. 16: Erklärung nach § 161 AG

Die Kapitalgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft.

 

Nr. 17: Prüfung des Jahresabschlusses

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

 

Nr. 18: Finanzinstrumente

entfällt

 

Nr. 19: derivative Finanzinstrumente

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

 

Nr. 20: Finanzinstrumente von Kreditinstituten

§ 340e HGB wird nicht angewandt.

 

Nr. 21: nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommene Geschäfte

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

 

Nr. 22: Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 288 HGB nicht vorzunehmen.

Nr. 23: Bildung von Bewertungseinheiten

entfällt

 

Nr. 24: Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

entfällt

 

Nr. 25: Verrechnete Vermögensgegenstände

entfällt

 

Nr. 26: Investmentvermögen

entfällt

 

Nr. 27 i.V.m. § 268 Absatz 7 HGB: Haftungsverhältnisse

entfällt

 

Nr. 28: selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände - Ausschüttungssperre

entfällt

 

Nr. 29: Latente Steuern

Die Angaben sind unter Bezugnahme auf § 274a Nr. 5 und § 288 HGB nicht vorzunehmen.

 

Art. 28 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellunge - Altzusagen

entfällt

Art. 67 Absatz 2 EGHGB: Nicht passivierte Pensionsrückstellungen aus Umstellung der Bewertung nach BilMoG

entfällt

 

§ 42 Absatz 3 GmbHG: Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

entfällt

 

Friedrichstadt, 20.09.2011

gez. Geschäftsführer

Frank Nehlsen

 

 

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