Stammdaten

Register
Amtsgericht Schweinfurt HRB 2677
Eingetragen
2.2.1995
Branche
Großhandel mit Blumen und PflanzenGroßhandel mit Obst, Gemüse und KartoffelnEinzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln
Gegenstand
Der Vertrieb von Gärtnereiverpackungsmaterialien aus Recyclingsmaterialien und sonstigen Verpackungsmaterialien, ebenso von Wassereimern und Topfpflanzen im Großund Einzelhandel.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Joachim Gernert
seit 11.12.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

97513 Michelau, Neuer Weg 5
25500
51.00%
97513 Michelau, Neuer Weg 5
24500
49.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gernert GmbH

Gerolzhofen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ zum 31.12.2023

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 166.456,79 188.358,79
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.321.602,32 1.525.417,94
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 245.193,80 292.679,29
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 4.600,20-
III. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten 18.610,34 104.810,33
1.751.864,25 2.111.267,35

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Eingefordertes / Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 1.044.892,19 914.117,65
III. Jahresüberschuß 31.313,70 130.774,54
B. Rückstellungen 62.177,00 66.193,00
C. Verbindlichkeiten 587.916,77 974.617,57
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 510.848,32
1.751.864,25 2.111.267,35

ANHANG zum 31. Dezember 2023

Gernert GmbH

1. Erläuterungen zum Jahresabschluß

1.1. Allgemeine Erläuterungen

Der Jahresabschluß der

Gernert GmbH

wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorchriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt, § 264 (1) HGB.

Hierdurch ist gewährleistet, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt wird, § 264 (2) HGB.

Es handelt sich um eine "Kleine Kapitalgesellschaft", § 267 (1) HGB. Es wurden die gesetzlichen Erleichterungen, §§ 274a, 276, 288 und 326 HGB angewendet.

1.2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

1.2.1. Auf die Posten der Bilanz sind folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt worden:

Der Grund und Boden wurde zu Anschaffungskosten bewertet, § 253 (1) S.1 HGB.

Die Gebäude wurden, nach Vornahme der linearen Abschreibung, die Nutzungsdauer wurde nach § 7 (4) EStG bestimmt, zu fortgeführten Anschaffugnskosten bewertet.§ 253 (3)+(5) HGB.

Die technischen Anlagen und Maschinen wurden, nach Vornahme der linearen Abschreibung (bei den gebrauchten Wirtschaftsgütern wurde die vorraussichtliche Restnutzungsdauer berücksichtigt) entsprechend den amtlichen Abschreibungstabellen des Finanzamtes, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, § 253 (3) + (5) HGB.

Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden, nach Vornahme der linearen Abschreibung (bei den gebrauchten Wirtschaftsgütern wurde die vorraussichtliche Restnutzungsdauer berücksichtigt) entsprechend den amtlichen Abschreibungstabellen des Finanzamtes, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, § 253 (3)+(5) HGB.

Von der Bewertungsvereinfachung für "Geringwertige Wirtschaftsgüter" (Anschaffungskosten unter EURO 410,00) nach § 6 (2) EStG wurde gebrauch gemacht.

Der Warenbestand auf den 31.12.2023 wurde, § 253 (4)+ (5) HGB, zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet, § 253 (1) S.1 HGB.

Es wurde eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 3,00 % des Nettoforderungsbestandes gebucht.

Einzelwertberichtigungen von Forderungen wurden keine vorgenommen.

Die pauschale Rückstellung für Gewährleistung wurde in Höhe von 0,50 % eines Zweijahres-Umsatzes angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewißen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken bewertet. § 253 (1) S.2 HGB.

Die Verbindlichkeiten wurden, § 253 (1) S.2 HGB, zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

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