SachsenNetze GmbH
Dresden
Jahres- und Tätigkeitsabschluss
nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Lagebericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023
Grundlagen des Unternehmens
Geschäftsmodell des Unternehmens
Die SachsenNetze gehört zum Unternehmensverbund
des SachsenEnergie Konzerns. Die SachsenNetze hat am 1.
Januar 2007 ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der
gesetzlich vorgeschriebenen rechtlichen
Entflechtung/Trennung des Netzbetriebes von anderen
Tätigkeiten der Energieversorgung aufgenommen.
Als Verteilnetzbetreiber übernimmt die
SachsenNetze alle relevanten Aufgaben für den
Betrieb
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der gesamten Gas-Mittel- und
Niederdrucknetze in Ostsachsen inkl. Dresden
sowie
|
| ― |
des Strom-Mittel- und
Niederspannungsnetzes in Dresden.
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Die SachsenNetze ist neben dem Betrieb insbesondere
für Instandhaltung, Planung, Anschluss- und Netzbau
bzw. deren Vorgaben und Normung im Netzgebiet sowie
Verbindungen zu anderen Netzen zuständig.
Die Schwestergesellschaft SachsenNetze HS.HD
übernimmt diese Aufgaben für das gesamte
Gas-Hochdrucknetz in Ostsachsen inkl. Dresden
einschließlich eines Teilnetzes in Brandenburg sowie
alle Strom-Spannungsebenen in Ostsachsen
einschließlich des Hochspannungsnetzes in Dresden.
Ziele und Strategie
Ziel der SachsenNetze ist es, eine moderne und
leistungsfähige Netzinfrastruktur, deren
zuverlässigen Betrieb sowie deren
zeitgemäßen Ausbau sicherzustellen. Damit sollen
die Voraussetzungen zur sicheren, preisgünstigen,
verbraucherfreundlichen, effizienten und
umweltverträglichen Energieversorgung im Netzgebiet
gewährleistet werden.
Die SachsenNetze sichert mit einem
diskriminierungsfreien Zugang zu ihrer Netzinfrastruktur
die technischen Voraussetzungen für die eingespeisten
erneuerbaren Energiemengen und schafft damit eine
wesentliche Grundlage für die Energiewende in ihrem
Netzgebiet. Dies ist unabhängig von den verschiedenen
Interessen der sich im Wettbewerb befindlichen
Marktteilnehmer.
Das im Jahr 2021 begonnene Fusionsumsetzungsprogramm
"Post-Merger-Integration" soll im Jahr 2024 abgeschlossen
werden. Die im Rahmen des Projektes identifizierten
Kostensenkungspotentiale wurden bereits im abgeschlossenen
Geschäftsjahr 2023 erreicht. Auch organisatorisch,
strukturell, prozessual und kulturell hat der
SachsenEnergie Konzern in den vergangenen Jahren die
Weichen für eine zukunftsfähige Energieversorgung
und Infrastrukturentwicklung gestellt. Die Harmonisierung
und Digitalisierung der Prozesse im SachsenEnergie Konzern
stand auch 2023 weiterhin im Vordergrund. Ein Schwerpunkt
war auch die Einführung und Implementierung der
künftig in allen Konzernteilen als Standard
eingesetzten ERP-Software SAP S/4 HANA. Das Ergebnis der
"Post-Merger-Integration" soll die Basis für den
effektiven und effizienten Betrieb sowie für die
nachhaltige Weiterentwicklung des SachsenEnergie Konzerns
bilden.
Aus personalwirtschaftlicher Sicht stellt die
Realisierung des angestrebten Netzausbauplans in den
kommenden Jahren die SachsenNetze vor große
Herausforderungen. Basierend auf den vorliegenden
Regionalszenarien in Hoch-, Mittel- und Niederspannung
bedarf es neben den finanziellen Investitionen in
zukunftsfähige Energienetze ebenfalls großer
Investitionen in die Schaffung neuer Personalressourcen -
sowohl im Ingenieur- als auch im Monteurbereich. Trotz
erschwerter Rahmenbedingungen durch Demografie und
Arbeitsmarkt sind neue Mitarbeitende zu rekrutieren sowie
schnellstmöglich zu integrieren. Auf Grund der
angespannten hiesigen Arbeitsmarktsituation wird zudem die
internationale Fachkräftegewinnung sowie die
frühzeitige Gewinnung, Bindung und Entwicklung von
Studierenden und Schülern eine große Rolle
einnehmen.
Wirtschaftsbericht
Energiepolitisches Umfeld - Schwerpunkte 2023
Wie bereits 2022, war auch das Jahr 2023 ein
energiepolitisch dynamisch geprägtes Jahr mit
umfangreichen Novellen sowie neuen Gesetzen. Im
internationalen Kontext wirkte dabei weiterhin der
Russland-Ukraine-Krieg auf die Energiewirtschaft sowie die
damit verbundene Substitution des russischen Erdgases durch
andere Energieträger und -quellen inkl. deren
Auswirkungen auf die Energiekosten. Damit im Zusammenhang
steht auch der von EU und Bund forcierte Hochlauf der
Wasserstoffwirtschaft. Infolge eines Urteils des
Bundesverfassungsgerichtes zum zweiten Nachtragshaushalt
2021 verfügte das Bundesfinanzministerium Ende 2023
eine Haushaltssperre, welche sich auf den Klima- und
Transformationsfonds (KTF) und damit auf für die
Energiewende zentrale Förderprogramme des Bundes
auswirkte.
Energiepolitische Schwerpunktthemen in 2023 waren u.
a. die:
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Gewährleistung der
Versorgungssicherheit,
|
| ― |
Entlastungen für
Verbraucher bei hohen Strom- und Gaspreisen,
|
| ― |
Schaffung eines Rahmenwerks
für ein europäisches und nationales
Wasserstoffnetz sowie
|
| ― |
Wärmewende in Gebäuden
und Kommunen.
|
Konkret ergaben sich 2023 auf EU- und Bundesebene
folgende energiepolitisch zentrale Änderungen:
Änderungen auf EU-Ebene
Energieeffizienz-Richtlinie
Aus dem EU-Fit-for-55-Maßnahmenpaket wurde am
29. September 2023 die überarbeitete
Energieeffizienz-Richtlinie (EED) im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Die neuen
Vorgaben sind innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht
umzusetzen. Nach den neuen Vorgaben soll der
Endenergieverbrauch für das Jahr 2030 um mindestens
11,7 % gegenüber der Projektion aus dem Jahr 2020
sinken. Das allgemeine jährliche Einsparziel wird
ebenfalls angehoben. Weitere Regelungen betreffen eine
stringente Ausgestaltung des Efficiency-first-Prinzips, das
Themenfeld Messen und Abrechnen sowie Maßnahmen gegen
Energiearmut. Neu gefasst wurde die Definition für ein
effizientes Fernwärmesystem.
Renewable Energy Directive (RED III) - Höhere
Ausbauziele & Konzept für
"Beschleunigungsgebiete"
Im Oktober 2023 wurde die aktualisierte
Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III (RED - Renewable
Energy Directive) vom Europäischen Rat angenommen und
verbindlich beschlossen. Zum 20. November 2023 ist die
Richtlinie in Kraft getreten. Mit der RED III soll die
Nutzung erneuerbarer Energien weiter gesteigert und
Treibhausgasemissionen verringert werden. Entsprechend der
vorhergehenden RED II galt bislang das Ziel, bis zum Jahr
2030 den Anteil erneuerbarer Energien am
Gesamtenergieverbrauch auf 32,0 % zu steigern. Dieses
EU-Ziel wurde mit der Novelle auf mindestens 42,5 %
angehoben. Ebenfalls wurden verbindliche Ziele für die
unterschiedlichen Sektoren eingeführt. So soll bspw.
in der Wärmeversorgung bis 2030 ein Anteil von 49 %
aus erneuerbaren Quellen stammen. Für den
Industriesektor wurde ein verbindliches Ziel für den
Einsatz von Wasserstoff und anderen strombasierten
Brennstoffen (RFNBO - renewable fuels of non-biological
origin) vorgegeben. Dementsprechend sollen 42 % des
verbrauchten Wasserstoffes im Jahr 2030 aus erneuerbaren
Energiequellen stammen und 60 % bis 2035. Der notwendige
EE- und Netzausbau gilt als von überragendem
öffentlichem Interesse, sodass bspw. in sogenannten
Vorranggebieten auf zeitaufwendige Prüfschritte wie
eine zweite Umwelt- und Artenschutzprüfung verzichtet
werden kann.
Zum 10. Juli 2023 sind darüber hinaus zwei
delegierte Rechtsakte zur RED II (Art. 27 und 28) in Kraft
getreten. Im delegierten Rechtsakt zu Art. 27 werden die
Kriterien für den Strom festgelegt, der für die
Produktion von erneuerbarem Wasserstoff bzw. zur Erzeugung
erneuerbarer Kraftstoffe nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO)
im Verkehrssektor genutzt werden darf. Ziel des Rechtsakts
war es sicherzustellen, dass dem angespannten Strommarkt
möglichst keine benötigten erneuerbaren Energien
aufgrund der Herstellung von Kraftstoffen bzw. grünem
Wasserstoff entzogen wird. Grundsätzlich ergeben sich
aus dem Rechtsakt drei verschiedene Szenarien des
grünen Strombezugs, welche die
Nachhaltigkeitskriterien erfüllen und zur
vollständigen Anrechenbarkeit des erneuerbaren Stroms
für die Herstellung von RFNBO führen. Der
delegierte Rechtsakt zur RED II befasste sich lediglich mit
der Nutzung von Wasserstoff im Verkehrssektor. Mit der RED
III wurden die für den Verkehrssektor geltenden
Kriterien entsprechend auch auf die Verwendung in den
anderen Sektoren übertragen.
EU-Gaspaket - Rahmen für europäisches
Wasserstoffnetz gesetzt
Mit dem "Fit for 55"-Paket der EU von 2021 wurde u.
a. ein sogenanntes "Gaspaket" angekündigt, welches aus
einer Verordnung und einer Richtlinie zum
Gas-Wasserstoff-Binnenmarkt sowie einer Methan-Verordnung
bestehen soll. Diese Rechtsvorhaben sollen auf das EU-Ziel
der Klimaneutralität bis 2050 einzahlen und in diesem
Zusammenhang auch den Übergang des Gassektors zu
erneuerbaren und CO
2-armen Gasen gestalten.
Mit der Gasbinnenmarktrichtlinie werden die
Vorschriften für die schrittweise Einrichtung eines
europäischen Wasserstoffverbundnetzes (EHB -
European-Hydrogen-Backbone) festgelegt, welches die
Grundlage für die Integration von Wasserstoff in das
europäische Energieversorgungssystem schaffen soll. Im
Trilog-Verfahren haben sich Parlament, Rat und Kommission
der EU Anfang Dezember 2023 darauf geeinigt, dass die
Richtlinie ein horizontales Entflechtungsmodell für
Wasserstoffnetzbetreiber enthalten soll, d. h. Betreiber
nicht gleichzeitig auch Vertrieb und Erzeugung von
Wasserstoff verantworten. Gleichzeitig wird diese Regelung
jedoch den Mitgliedsstaaten durch eine sogenannte
"Opt-Out"-Regelung freigestellt. Von den Regeln zum
horizontalen Unbundling sind Fernleitungsnetzbetreiber
betroffen, nicht jedoch Verteilnetzbetreiber.
Die dazugehörige Gasbinnenmarktverordnung
behandelt primär die Regeln für die Netzbetreiber
und umfasst etwa die Planung einer unabhängigen
europäischen Wasserstoff-Regulierungsbehörde
(ENNOH - European Networks of Hydrogen Networks Operators)
sowie eine weitere Reduzierung noch laufender Importe von
russischem Erdgas. Die Festlegungskompetenz der jeweiligen
Netztarife soll weiterhin bei den nationalen
Regulierungsbehörden liegen.
EU-Methanemissions-Verordnung
Zur Eindämmung von Methanemissionen innerhalb
des EU-Energiesektors sowie bei Energieimporten haben sich
das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten am
15. November 2023 auf neue Regeln geeinigt, die in der
EU-Methanemissions-Verordnung zusammengefasst sind.
Anlagenbetreiber innerhalb der EU sind künftig
verpflichtet, regelmäßig Methanemissionen zu
messen und darüber zu berichten. Davon betroffen sind
auch nicht-operative Anlagen. Auch sollen Öl- und
Gasunternehmen ihre Anlagen regelmäßig auf
Methanlecks überprüfen und diese ggf. umgehend
reparieren. Routinemäßiges Entlüften und
Abfackeln im Öl- und Gassektor ist künftig auf
unvermeidbare Umstände beschränkt.
Für die mit dem Import von Öl, Gasen und
Kohle verbundenen Methanemissionen soll eine
Methan-Transparenzdatenbank eingerichtet werden. Importeure
und EU-Betreiber sollen hierbei Daten über
Methanemissionen melden, welche dann der
Öffentlichkeit bereitgestellt werden.
Für den Betrieb unserer Gasnetze bedeuten die
neuen Vorgaben eine deutliche Erhöhung des Prüf-
und Dokumentationsaufwandes, obwohl die Leckageverluste nur
sehr gering sind.
Änderungen auf Bundesebene
Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) -
mindestens 65 % EE-Anteil bei neuen Heizungen
Im Bundesgesetzblatt wurde am 19. Oktober 2023 die
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
veröffentlicht, welche zum 1. Januar 2024 in Kraft
getreten ist. Mit dem geänderten Gesetz wird die
Dekarbonisierung des Wärmesektors im
Gebäudebereich adressiert und der schrittweise Umstieg
auf erneuerbare Energien beim Heizen sowie der
Warmwasserbereitstellung forciert. Das Gesetz fokussiert
auf Wärmepumpen und Wärmenetze, wobei die lokal
wirtschaftlich sinnvollen Optionen unter Einbezug von
Fördermitteln zuvor über die kommunale
Wärmeplanung identifiziert werden sollen. Zentraler
Inhalt des GEG ist die Pflicht zu einem Anteil erneuerbarer
Energien oder unvermeidbarer Abwärme i. H. v.
mindestens 65 % bei Heizungserneuerung im
Gebäudebestand und im Neubau von Gebäuden. Diese
Regelung greift für Bestandsgebäude und
baulückenschließende Neubauten jedoch erst mit
Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung (vgl.
Wärmeplanungsgesetz - WPG). Für Gebäude mit
Perspektive eines Fernwärmeanschlusses wird eine
Übergangsfrist von 10 Jahren eingeräumt, wenn die
Heizungsanlage ausgetauscht werden muss. Die gelieferte
Wärme muss dann zu 65 % aus erneuerbaren Energien oder
unvermeidbarer Abwärme bestehen. Bei direktem
Anschluss an ein bestehendes Wärmenetz ohne
Zwischenlösung gelten die Vorgaben des
Wärmeplanungsgesetzes an Wärmenetze. Für
Regionen, die laut Wärmeplan mit Wasserstoff versorgt
werden sollen, hat der Gasnetzbetreiber bis 2028
darzulegen, wie die Wasserstoffversorgung
gewährleistet werden kann. Damit einher gehen aus dem
GEG umfangreiche Anforderungen an den Gasnetzbetreiber,
welcher einen verbindlichen Fahrplan bis zur Vollendung der
Umstellung der Netzinfrastruktur auf die vollständige
Versorgung der Anschlussnehmer mit Wasserstoff mit Angaben
zur Finanzierung zu veröffentlichen hat. Darin ist
auch festzulegen, wer die Kosten der Umrüstungen und
des Austauschs der nicht umrüstbaren
Verbrauchsgeräte tragen soll.
Wärmeplanungsgesetz (WPG) - Wärmewende beginnt
in den Kommunen
Eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
verknüpft ist das Ende 2023 verabschiedete und zum
Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz
(WPG), welches die verpflichtende Erstellung von kommunalen
Wärmeplänen (kWP) vorsieht. Ziel der
Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und
kosteneffizientesten Weg zu einer treibhausgasneutralen
Wärmeversorgung bis spätestens 2045 aufzuzeigen.
Bestehende Wärmenetze müssen bis 2030 zu
mindestens 30 % und bis 2040 zu 80 % mit erneuerbaren
Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden.
Bei neuen Wärmenetzen liegt dieser Mindestanteil bei
65 %. Die im Wärmeplan für das jeweilige
Untersuchungsgebiet favorisierten Technologien zur
Wärmeversorgung wirken sich entsprechend auch auf die
Infrastruktur aus, weshalb Energieversorgungsunternehmen
und Netzbetreiber eine zentrale Rolle bei der
Wärmeplanung einnehmen.
Für Kommunen mit über 100.000 Einwohnern
sollen die Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026
vorliegen, während kleinere Kommunen zwei Jahre
länger Zeit haben. Da der Bund die Kommunen nicht
direkt verpflichten kann, werden mit dem WPG formal die
Bundesländer verpflichtet, für die Umsetzung des
Bundesgesetzes Sorge zu tragen. Der Freistaat Sachsen muss
den rechtlichen Rahmen noch spezifizieren.
Die Unternehmen des SachsenEnergie Konzerns werden
die Umsetzung der neuen Vorgaben aus GEG und WPG, basierend
auf der Energieverteilstrategie für die Verteilnetze,
aktiv begleiten. Dies betrifft sowohl die
Unterstützung der Kommunen bei der Durchführung
der kommunalen Wärmeplanung, die
Energieverteilstrategie und damit die Erstellung
zukunftssicherer Wärmeversorgungslösungen
für die Kunden.
Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - Planung
eines Wasserstoff-Kernnetzes und Unabhängigkeit der
Bundesnetzagentur
Im Juni 2023 veröffentlichte die Bundesregierung
die Fortschreibung der ersten Nationalen
Wasserstoffstrategie (NWS) aus dem Jahr 2020. Die
Fortschreibung sieht u. a. den Aufbau einer
Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland vor, die mit dem
Wasserstoffmarkt wächst und in den europäischen
Binnenmarkt eingebettet ist. Das sogenannte
"Wasserstoffkernnetz" mit einer Länge von 9.700 km
soll die Versorgung von Schlüsselindustrien und
Regionen mit Wasserstoff sicherstellen und bereits bis 2032
in Betrieb gehen. Die Zielstellung für die heimische
Elektrolyseleistung bis 2030 wird auf 10 GW angehoben.
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG
2023) hat die Bundesregierung die notwendigen
Rechtsgrundlagen für das Wasserstoffkernnetz
geschaffen, wonach sich die Ausprägung bzw. der
Verlauf des Kernnetzes auf die Ermöglichung eines
überregionalen Transports von Wasserstoff
konzentrieren soll. Hierfür sollen die verschiedenen
Fernleitungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur (BNetzA)
einen gemeinsamen Antrag auf ein entsprechendes
Wasserstoffkernnetz zur Genehmigung vorlegen.
Der SachsenEnergie Konzern hat erreicht, dass die
Anbindung der Landeshauptstadt Dresden an das
Wasserstoffkernnetz in den Antragsentwurf der FNB Gas
(Zusammenschluss der Fernleitungsnetzbetreiber "FNB Gas e.
V.") aufgenommen wurde. Auch für die
Verbrauchsschwerpunkte im Industriebogen Meißen
wurden entsprechende Erweiterungsmeldungen veranlasst. Den
finalen Antrag werden die FNB Gas bis Mai 2024 an die
BNetzA übermitteln, welche dann abschließend
über die Realisierung der gemeldeten
Leitungsabschnitte entscheiden wird. Abseits des Kernnetzes
wird die Wasserstoffversorgung über das Gasverteilnetz
erfolgen. Die Vorbereitungsarbeiten dafür haben
bereits begonnen.
Neben den Regelungen zum Wasserstoffkernnetz wurde
mit der EnWG-Novelle auch einem Urteil des
europäischen Gerichtshofs zur Stärkung der BNetzA
Rechnung getragen. Diese soll künftig frei über
Netzentgelte und Netzzugänge entscheiden können
und unabhängiger vom deutschen Verordnungsgeber sein.
Ebenfalls Bestandteil der EnWG-Novelle ist die
Einführung des Prinzips "Nutzen statt Abregeln" von
erneuerbaren Energien im Stromsektor. Für eine
Netzentgeltbefreiung können nach 2008 errichtete
Elektrolyseure und Speicher anstatt wie bisher 2026 nun bis
spätestens 2029 in Betrieb genommen werden. Für
2024 wurden bereits weitere Novellierungen des EnWG
angekündigt.
Novelle Messstellenbetriebsgesetz - Digitalisierung der
Energiewende
Das Inkrafttreten des Gesetzes zum Neustart der
Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) am 27. Mai 2023
setzte den Startpunkt des von der Branche lange geforderten
rechtssicheren Rollouts von intelligenten Messsystemen.
Für Verbraucher bis 100.000 kWh/a und Anlagen bis 100
kW können die Messstellenbetreiber den Rollout auf
freiwilliger Basis sofort beginnen oder fortsetzen. Zur
Pflicht wird das Rollout für grundzuständige
Messstellenbetreiber spätestens ab 1. Januar 2025.
Haushaltsfinanzierungsgesetz zum Bundeshaushalt 2024 -
Stromsteuersenkung statt Industriestrompreis sowie Anhebung
des CO
2-Preises ab 2024
Bestandteil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes ist
eine Anhebung der Festpreise im
Brennstoffemissionshandelsgesetz. Dieses wird dahingehend
angepasst, dass der CO
2-Preis im Jahr 2024 von 30 EUR/t auf 45 EUR/t
und ab 2025 von 45 EUR/t auf 55 EUR/t erhöht wird. Die
Änderung betrifft vor allem den privaten Gasverbrauch
und Kfz-Kraftstoffe.
Ursprünglich sollte es für 2024 einen
Zuschuss des Bundes an die Übertragungsnetzbetreiber
i. H. v. EUR 5,5 Mrd. zur Stabilisierung der
Übertragungsnetzentgelte geben. Darauf hatte sich die
Bundesregierung mit dem Strompreispaket vom 9. November
2023 geeinigt. Infolge des Haushaltsurteils des
Bundesverfassungsgerichtes wurden diese EUR 5,5 Mrd. jedoch
im Bundeshaushalt 2024 wieder eingespart und sind somit
nicht mehr Bestandteil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes
2024. Dies hat deutlich gestiegene Netzentgelte der
Übertragungsnetze zur Folge.
Forschung und Entwicklung
Die eigene Zukunft unter den Randbedingungen der
Energiewende und der zunehmenden Vernetzung und
Digitalisierung zu gestalten, erfordert die proaktive
Beschäftigung mit neuen Trends und Marktchancen.
Dafür beteiligt sich die SachsenNetze an
ausgewählten perspektivreichen Projekten, aus denen
Ansätze für neue Dienstleistungen,
Effizienzverbesserungen oder eine noch bessere
Servicequalität hervorgehen können.
Ein Baustein der Vorsorge ist eine krisenfeste
Kommunikation. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen,
dass die öffentlichen Netze hierfür nicht
geeignet sind. Deshalb beteiligt sich SachsenNetze
gemeinsam mit SachsenGigaBit am Aufbau eines
unabhängigen und schwarzfallfesten Funknetzes auf
Basis der Technologie LTE 450. Hierbei wird der
Funkstandard LTE, welcher aktuell auch für
Mobilfunknetze verwendet wird, auf niedrigeren Frequenzen
(450 MHz) genutzt. Der Vorteil dieser Technologie sind die
wesentlich besseren Ausbreitungseigenschaften, wie z. B.
eine bessere Gebäudedurchdringung insbesondere bis in
die Keller, in denen sich meist die Technik (z. B.
Zähler) befindet. Da das entstehende Netz exklusiv
für die Energiewirtschaft errichtet wird, ist es
gegenüber kommerziellen Netzen bezüglich Ausfall-
und Abhörsicherheit sowie Sicherheit bei
Überlastung im Krisenfall deutlich überlegen. Die
SachsenNetze errichtet die notwendige
Standortinfrastruktur.
Das Förderprojekt E-Com (E-Commuter) hat, wie
das Projekt Daten Tanken, den Aufbau und Betrieb moderner
leistungsfähiger Ladeinfrastruktur zum Inhalt. Es ist
seit 2020 ebenfalls ein Teilprojekt im "Sofortprogramm
Saubere Luft". Die Landeshauptstadt Dresden ist dabei
Fördermittelempfänger (100 % Förderung nur
für Kommunen) und die SachsenNetze fungiert als deren
Unterauftragnehmer. Neben dem zentralen Projektziel des
Ausbaus der Ladeinfrastruktur in Dresden ist eine
IT-Plattform zur Verbesserung der Nutzerakzeptanz ein
wesentlicher Förderbestandteil. In enger Kooperation
mit der Landeshauptstadt Dresden wurden in diesem Projekt
vorrangig Investitionen in die Normalladeinfrastruktur, vor
allem an Mobilitätspunkten der Dresdner
Verkehrsbetriebe, getätigt. Weiterhin wurden
Ladepunkte auf Parkplätzen Dresdner
Wohnungsgenossenschaften errichtet. Das Projekt wurde Mitte
2023 fristgerecht abgeschlossen. Insgesamt wurden 196
Ladepunkte errichtet, wovon 60 % öffentlich nutzbar
sind.
Mit dem Forschungsvorhaben dymoBat - KI
unterstützte Kommunikationstechnologien zur
dynamischen Optimierung von Energiespeichern zur
Frequenzstabilisierung und Energieversorgung - wird
erforscht, ob und wie das bidirektionale Laden von
Elektrofahrzeugen in Kombination mit der 5G-Technologie
für die Systemsicherheit Anwendung finden kann. Das
Forschungsvorhaben wird durch die TU Dresden, Deutsche
Telekom Professur für Kommunikationsnetze geleitet.
Weitere Partner sind die SAP AG, Meshmerize GmbH,
CampusGenius GmbH, Comfort Charge GmbH sowie die
Landeshauptstadt Dresden
Das Projekt digiTechNetz verfolgt das Ziel,
Digitalisierungstechnologien insbesondere für die
Betriebsführung, aber auch für die Planung von
Niederspannungsnetzen zu entwickeln, im Labor zu erproben
und ausgewählte Services dann auch im Reallabor
einzusetzen. An dem Projekt nehmen folgende Partner teil:
TU Dresden mit der Professur für
Elektroenergieversorgung und dem Lehrstuhl für
Energiewirtschaft, DIgSILENT GmbH, Robotron
Datenbank-Software GmbH, F&S Prozessautomation GmbH,
SachsenNetze HS.HD GmbH und emsys grid services GmbH.
Im September 2023 wurde das seit 2017 laufende
Projekt "MAtchUP"
[1]
abgechlossen, welches unter dem EU-Programm HORIZON
2020 gefördert wurde und an dem sich der
SachsenEnergie Konzern zusammen mit europäischen
Partnern beteiligte. Ziel des Projektes war es,
Ansätze für weitere Städte zu geben, um
diese Konzepte zu adaptieren, wofür in einem
Testquartier potenziell replizierbare Smart-City-Konzepte
zur Digitalisierung und Erhöhung der Energie- und
Ressourceneffizienz implementiert wurden. Erarbeitet und
umgesetzt wurden u. a. Projekte mit der Wohnungswirtschaft
zu Photovoltaik und Mieterstrom mit flexiblen Tarifen. Im
Bereich der Elektromobilität entstanden neue
Ladepunkte sowie ein verbessertes Bezahl- und
Abrechnungssystem für Ladevorgänge. Die
Auswirkungen von Schnellladern auf die Wirksamkeit eines
netzstabilisierenden Großspeichers konnten innerhalb
von MAtchUP analysiert werden. Zur Dekarbonisierung der
Energieversorgung wurde die Reduzierung der
Vorlauftemperaturen (LowEx) des Fernwärmesystems
untersucht als Voraussetzung für die Integration
volatiler erneuerbarer Energien.
Das unter dem EU-Programm HORIZON Europe
geförderte Projekt "NEUTRALPATH" wurde im Januar 2023
gestartet und ist mit einer Laufzeit von fünf Jahren
angesetzt. Der SachsenEnergie Konzern untersucht als
Projektpartner innerhalb des europäischen Konsortiums,
wie Städte zukünftig klimaneutral gestaltet
werden können. In Dresden wurden dafür zwei
Testquartiere definiert, welche durch die Umsetzung von
Dekarbonisierungsmaßnahmen eine positive
Energiebilanz erreichen sollen. Ein zentraler
Forschungsbestand ist die saisonale Absenkung des
Temperaturniveaus der Fernwärmeversorgung. Ziel soll
es sein, das Verhalten von Sekundärnetzen bei
verringerten Temperaturen und die Trinkwarmwasserbereitung
unter den geänderten Bedingungen zu untersuchen.
Weiterhin soll der Ausbau schnellladefähiger,
bidirektional steuerbarer Infrastruktur für die
Elektromobilität weiter vorangetrieben und
ladedynamische Abrechnungstarife entwickelt werden.
In 2023 wurden die bisherigen Projektergebnisse
reflektiert sowie die zukünftige Ausrichtung von
energy.NEXT im Kernteam Innovationsmanagement erarbeitet.
Die Ausbildung neuer agiler Coaches in 2023 liefert einen
essenziellen Beitrag zur weiteren Stärkung der
Innovationsfähigkeit der SachsenNetze. Gestützt
durch den konzernweiten Rollout von
Kollaborationswerkzeugen kann die agile Arbeitsweise von
allen Mitarbeiten angewandt und in den Arbeitsalltag
integriert werden. Das Kommunikationsformat "mit" macht
allen Geschäftsbereichen Themen wie Agilität,
Interdisziplinarität und Kunden-/Nutzenorientierung
zugänglich. Zum weiteren Ausbau der
Innovationsfähigkeit und der Operationalisierung wurde
eine neue Projektvereinbarung abgeschlossen.
Das Projekt "H2-Readiness - Kompendium Wasserstoff in
Gasverteilnetzen" beschäftigt sich mit der
Zukunftsoption Wasserstoff und der H2-Readiness in
Gasverteilnetzen. Es umfasst ein Nachschlagewerk in Form
allgemeiner Steckbriefe zur H2-Readiness und
Herstellerbewer- tungen zur Wasserstoffverträglichkeit
konkreter Produkte oder Produktgruppen, welche im
Gasverteilnetz vorkommen. Das Projekt wird von einem
Konsortium mehrerer Netzbetreiber gehalten und von der DBI
Gas- und Umwelttechnik GmbH ausgeführt. Die
Verfügbarkeit der Daten zum Kompendium ist über
eine Online-Datenbank (verifHy) sichergestellt, welche mit
weiteren Daten aus Forschungsaktivitäten gefüllt
wird. Ziel ist es, einen belastbaren und anwachsenden
Kenntnisstand über die Wasserstoffverträglichkeit
der Assets im Gasverteilnetz zu schaffen sowie den
Handlungsbedarf für Asset-Bestand und
Asset-Beschaffung zu bewerten.
Im Rahmen des Projektes "H2vorOrt" haben sich
Gasverteilnetzbetreiber zusammengeschlossen, um der Frage
nachzugehen, wie eine regionale und sichere Versorgung mit
klimaneutralen Gasen in Zukunft bundesweit konkret
ausgestaltet werden kann und welcher Transformationspfad
hierfür durchlaufen werden muss. Dabei steht
Wasserstoff als klimaneutraler Energieträger und
Bindeglied zwischen den Sektoren und Infrastrukturen
besonders im Fokus. Begleitet wurden sie dabei vom DVGW
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V., dem
zentralen Impulsgeber und technisch-wissenschaftlichem
Partner. Als ein Ergebnis von "H2vorOrt" ist der
Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP) zu nennen, welcher
bereits für 2022 und 2023 vorliegt und jährlich
bis zum Jahr 2025 aktualisiert wird.
Geschäftsverlauf
Geschäftstätigkeit 2023 -
Kurzüberblick
Die SachsenNetze zieht für das
Geschäftsjahr 2023 eine positive Bilanz. Unter anderem
energiewirtschaftliche und regulatorische Effekte
führen zu einer Verbesserung des Ergebnisses vor
Steuern (EBT) gegenüber dem Vorjahr um EUR 7,2 Mio.
(i. Vj. Verbesserung um EUR 3,3 Mio).
| SachsenNetze |
2023 |
2022 |
| Umsatzerlöse
in TEUR |
472.090 |
326.596 |
| Ergebnis
vor Steuern (EBT) in TEUR |
206 |
-6.976 |
| Ergebnis
vor Verlustübernahme in TEUR |
-53 |
-7.191 |
| Investitionen
(ohne Finanzanlagen) in TEUR |
9.206 |
10.808 |
| Mitarbeitende
zum 31. Dezember (inkl. Geschäftsführung;
ohne Auszubildende) |
571 |
562 |
Insgesamt entspricht die Entwicklung der Gesellschaft
den Erwartungen der Geschäftsführung.
Zertifizierung des Informationssicherheits- sowie des
Umwelt- und Energiemanagementsystems
Die SachsenNetze ist seit 2021 im Umwelt- und
Energiemanagement nach den internationalen Normen ISO 14001
und 50001 zertifiziert. Der umweltgerechte und
energieeffiziente Betrieb der Strom- und Gasnetze wird im
Rahmen der entsprechenden Managementprozesse überwacht
und bewertet sowie durch die externe Überprüfung
der OmniCert Umweltgutachter GmbH, Bad Abbach, hinsichtlich
Norm- und Rechtskonformität bestätigt. Im Jahr
2023 fand ein Überwachungsaudit statt, in dem das bis
November 2024 gültige Zertifikat erfolgreich
verteidigt werden konnte.
Als Bestandteil der Verbundzertifizierung im
SachsenEnergie Konzern ist das Umwelt- und
Energiemanagementsystem ein zentral gelenktes Instrument
zur Überwachung und Berichterstattung im Konzern.
Die im Jahr 2023 erfolgreich in externen Audits
absolvierte Überprüfung entsprechend dem
IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur
(äquivalent zu ISO/IEC 27001:2013) ist Bestandteil des
integrierten Managementansatzes der Unternehmen. Sie
beinhaltet insbesondere die Aspekte der
Informationssicherheit im Bereich Netzführung sowie
der notwendigen Telekommunikations- und elektronischen
Datenverarbeitungssysteme. Somit wird der Betrieb eines
sicheren Energieversorgungsnetzes (Strom und Gas)
gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter
Einbeziehung des IT-Sicherheitskataloges der
Bundesnetzagentur sowie der "Systeme zur Angriffserkennung"
sichergestellt.
Messstellenbetreiber
Die Durchführung des Messstellenbetriebs von
modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
wurde zum 1. September 2018 an die DIGImeto
übertragen. Der Messstellenbetrieb von konventioneller
Messtechnik verbleibt weiterhin bei der SachsenNetze.
Mit Beginn des Rollouts von modernen
Messeinrichtungen im April 2019 wurden durch die DIGImeto
bis zum 31. Dezember 2023 161.076 konventionelle
Stromzähler durch moderne Messeinrichtungen ersetzt.
Davon wurden 2.510 Pflichteinbaufälle und optionale
Einbaufälle mit intelligenten Messsystemen
ausgestattet. Somit sank der Bestand von eingesetzter
konventioneller Messtechnik im Netzgebiet der SachsenNetze
um ca. 43,21 %.
Pachtvertrag
Die SachsenNetze pachtet für das Medium Strom
das Mittel- und Niederspannungsnetz und zugehörige
Anlagen von der DREWAG. Im Medium Gas werden das Mittel-
und Niederdrucknetz sowie die
Hochdruckkundenanschlüsse von DREWAG (Stadtnetz
Dresden) und SachsenEnergie (Region Ostsachsen) gepachtet.
DREWAG und SachsenEnergie stellen als Verpächter
auf Anforderung der SachsenNetze die Mittel für
Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen bereit. An den
angeschafften und hergestellten Netzen und Anlagen erlangen
DREWAG bzw. SachsenEnergie das Eigentum.
Stromnetz
Die SachsenNetze betreibt das Strom-Mittel- und
Niederspannungsnetz in der Landeshauptstadt Dresden.
Baugeschehen
In das Stromnetz wurden im Geschäftsjahr 2023
durch den Verpächter DREWAG nach Vorgabe der
SachsenNetze EUR 24,9 Mio. (i. Vj. EUR 20,1 Mio.)
investiert.
Ein Schwerpunkt der Maßnahmen lag 2023 in dem
Ausbau von Umspannstationen zu "intelligenten
Ortsnetzstationen". Ausgewählte Stationen werden mit
fernüberwachten und fernsteuerbaren Schaltanlagen
ausgestattet und damit die Versorgungszuverlässigkeit
erhöht, die Zugriffszeiten im Störungsfall
reduziert und die volatile dezentrale Einspeisung von
erneuerbaren Energien sowie die steigende Auslastung der
Netze durch die E-Mobilität beobachtbar gemacht.
Insgesamt wurden für den Ausbau und die
getätigten Ersatzmaßnahmen EUR 1,4 Mio.
investiert.
Die Maßnahmen für Ausbau und
Ertüchtigung im MS-/NS-Netz umfassten mehr als EUR 8,5
Mio. Schwerpunkte lagen hier im Ersatz von nicht
qualitätsgerechtem Leitungsbestand, wie z. B. der
Ablösung störungsbehafteter Mittelspannungskabel
(PE- und Massekabel). Ein wesentlicher Teil dieser
Maßnahmen erfolgt in Koordinierung mit der
Landeshauptstadt Dresden. Als Beispiele können
dafür die Maßnahmen Hansastraße, Reicker
Straße sowie Arno-Lade-Straße genannt werden.
Für den Ausbau, die Erweiterung und den Ersatz
von Netzanschlüssen wurden mehr als EUR 2,3 Mio.
investiert.
Netznutzung
Die SachsenNetze hat im Geschäftsjahr 2023 2.978
GWh über das von der DREWAG gepachtete Verteilernetz
durchgeleitet. Damit erhöht sich die Nutzung des
Stromnetzes gegenüber dem Vorjahr um 14,6 %.
Der Bedarf der mit Standardlastprofil abgerechneten
Kunden lag mit 766 GWh um 1,7 % unter dem Niveau des
Vorjahres. Bei den lastgangabgerechneten Kunden
erhöhte sich der Bedarf dagegen um 21,6 % auf 2.212
GWh.
Gasnetz
Die SachsenNetze betreibt in Ostsachsen
einschließlich der Landeshauptstadt Dresden die
Mittel- und Niederdrucknetze.
Baugeschehen
In die Gasnetze wurden im Geschäftsjahr 2023
durch die Verpächter SachsenEnergie und DREWAG nach
Vorgabe der SachsenNetze EUR 16,0 Mio. (i. Vj. EUR 17,5
Mio.) investiert.
Der Schwerpunkt lag auf der Erneuerung von Netz- und
Hausanschlussleitungen, wobei die Ablösung von
Hausanschlüssen aus Stahl sowie von Netzleitungen
entsprechend Erreichung der festgelegten Nutzungsdauern
hierbei im Fokus stand.
Bei den Erneuerungsmaßnahmen an Netzleitungen
in Ostsachsen sind die Mitteldruck-Transportleitungen in
Hainewalde im Landkreis Görlitz sowie die
Niederdruck-Transportleitungen in Pulsnitz im Landkreis
Bautzen hervorzuheben. Zusätzlich beteiligte sich
SachsenNetze insbesondere in Dresden an komplexen
Straßenbauvorhaben, wie z. B. Großenhainer
Straße, Caspar-David-Friedrich-Straße und
Hansastraße, bei denen umfangreiche Auswechslungen
und Umverlegungen an Gasleitungen umgesetzt wurden.
Auch 2023 erfolgten in Dresden weitere
Netzumstellungen bei Gasleitungen von Niederdruck auf
erhöhten Niederdruck oder Mitteldruck, um in
druckschwachen oder druckschwankungsreichen Gebieten wie
Dresden-Plauen, -Wölfnitz, -Kleinpestitz, -Strehlen,
-Mockritz sowie - Zschertnitz eine erhöhte
Versorgungsqualität zu erreichen.
Netznutzung
Im Geschäftsjahr 2023 hat die SachsenNetze
12.024 GWh über das von der SachsenEnergie und DREWAG
gepachtete Mittel- und Niederdrucknetz durchgeleitet. Die
Nutzung des Gasnetzes verringerte sich gegenüber dem
Vorjahr um 3,6 %, sowohl teilweise witterungsbedingt als
auch aufgrund von Sparmaßnahmen der Kunden infolge
der relativ hohen Energiekosten, insbesondere Anfang 2023.
Der Bedarf der mit Standardlastprofil abgerechneten
Kunden lag mit 3.736 GWh um 6,7 % unter dem
Vorjahresniveau. Die lastgangabgerechneten Kunden und
unterlagerte Netzbetreiber bezogen 8.288 GWh und damit 2,2
% weniger als im Vorjahr.
Der Netzabsatz wurde im Wesentlichen über den
vorgelagerten Netzbetreiber SachsenNetze HS.HD eingespeist
sowie kleinere Mengen von nachgelagerten Netzbetreibern.
Wirtschaftliche Lage
Ertragslage
Die SachsenNetze erzielt 2023
Umsatzerlöse i. H. v. EUR 472,1 Mio. (i. Vj.
EUR 326,6 Mio.) und liegt damit um EUR 145,5 Mio. über
dem Vorjahresniveau. Sie beinhalten im Wesentlichen die den
Lieferanten in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte,
sonstige Strom- und Gaslieferungen aus Mehr-/Mindermengen,
die Erlöse aus weiterberechneten
Einspeisevergütungen aus Kraft-Wärme-Kopplung und
erneuerbaren Energien sowie die Umsatzerlöse aus
sonstigen Lieferungen und Leistungen einschließlich
Betriebsführungen.
Die gegenüber dem Jahr 2022 um EUR 145,5 Mio.
gestiegenen Umsatzerlöse resultieren zum einen aus um
EUR 16,2 Mio. mengenbedingt höheren Erlösen aus
der Netznutzung im Medium Strom und um EUR 37,8 Mio.
preisbedingt höheren Erlösen aus der Netznutzung
im Medium Gas. Zum anderen sind die sonstigen Erlöse
aus der Lieferung von Mehr-/Mindermengen im Strom
preisbedingt um EUR 17,3 Mio. und im Gas mengen- und
preisbedingt um EUR 74,3 Mio. angestiegen.
Die
sonstigen betrieblichen Erträge i. H. v. EUR
2,2 Mio. (i. Vj. EUR 1,7 Mio.) bewegen sich über dem
Vorjahreswert.
Der
Materialaufwand i. H. v. EUR 383,0 Mio. (i. Vj. EUR
251,6 Mio.) liegt um EUR 131,4 Mio. über dem Niveau
des Vorjahres. Der Anstieg ist im Wesentlichen durch im
Materialaufwand enthaltene Aufwendungen aus
Mehr-/Mindermengen-Abrechnungen und höhere
Aufwendungen für Fremdleistungen begründet. Der
Anstieg der Fremdleistungen resultiert insbesondere aus EUR
27,5 Mio. höheren Kosten vorgelagertes Netz Strom und
Gas.
Der
Personalaufwand erhöhte sich gegenüber dem
Vorjahr um EUR 7,0 Mio. auf EUR 50,5 Mio. Ursächlich
dafür sind Tarifsteigerungen, eine im Vergleich zum
Vorjahr leicht höhere durchschnittliche Anzahl der
Mitarbeitenden (ohne Auszubildende) und
Rückstellungszuführungen.
Die
Abschreibungen sind mit EUR 5,8 Mio. gegenüber
dem Vorjahreswert von EUR 4,9 Mio. angestiegen.
In den
sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. EUR
35,9 Mio. (i. Vj. EUR 35,3 Mio.) sind im Wesentlichen
Aufwendungen für Konzessionsabgaben Strom und Gas,
Miet- und Leasingaufwand sowie Büro- und
Kommunikationsaufwand enthalten.
Das Geschäftsjahr 2023 schließt die
SachsenNetze mit einem
Ergebnis vor Steuern i. H. v. EUR 0,2 Mio. (i. Vj.
EUR -7,0 Mio.) ab. Nach Berücksichtigung der sonstigen
Steuern beträgt das Ergebnis, das gemäß
Gewinnabführungsvertrag durch die SachsenEnergie
ausgeglichen wird, EUR -0,1 Mio. (i. Vj. EUR -7,2 Mio.).
Vermögenslage
Die Bilanz der SachsenNetze zum 31. Dezember 2023
weist eine Bilanzsumme von EUR 79,2 Mio. (i. Vj. EUR 63,6
Mio.) aus. Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr beruht
auf der Aktivseite insbesondere auf höheren
Sachanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenständen.
Demgegenüber sind die Forderungen gegen verbundene
Unternehmen gesunken. Auf der Passivseite sind insbesondere
die höheren sonstigen Rückstellungen und die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
ursächlich für den Anstieg. Gegenläufig dazu
verminderten sich die Erhaltenen Anzahlungen auf
Bestellungen und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen im Vergleich zum Vorjahr.
Das
Anlagevermögen bewegt sich mit EUR 45,6 Mio.
(i. Vj. EUR 42,2 Mio.) über Vorjahresniveau. Unter den
Sachanlagen werden insbesondere die Grundstücke und
Gebäude des zentralen Betriebshofes sowie Fahrzeuge
und Werkzeuge ausgewiesen.
Das
Umlaufvermögen hat sich im Vergleich zum
Vorjahr um EUR 12,1 Mio. erhöht und beinhaltet im
Wesentlichen Vorräte, noch offene Ansprüche aus
Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene
Unternehmen und sonstige Vermögensgegenstände.
Der
Vorratsbestand der SachsenNetze erhöhte sich
gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,2 Mio. Die Vorräte
beinhalten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige
Leistungen und geleistete Anzahlungen.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
stichtagsbedingt um EUR 12,5 Mio. gestiegen.
Demgegenüber sind die Forderungen gegen verbundene
Unternehmen um insgesamt EUR 5,1 Mio., insbesondere
aufgrund stichtagsbedingt geringerer Forderungen gegen
DREWAG, gesunken.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände
erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um EUR 3,5
Mio. - im Wesentlichen aufgrund von gestiegenen
Steuererstattungsansprüchen.
Das Fremdkapital ist überwiegend von
kurzfristiger Natur und beinhaltet im Wesentlichen
Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen.
Die
Rückstellungen mit einem Bestand von EUR 22,3
Mio. zeigen eine Erhöhung um EUR 3,3 Mio. zum Vorjahr
mit EUR 19,0 Mio. Ursächlich hierfür sind
insbesondere höhere Rückstellungen für
Altersteilzeit.
Die
erhaltenen Anzahlungen sind um EUR 4,4 Mio.
gesunken. Der Rückgang resultiert aus der
Schlussabrechnung von Anschlussvorhaben und der damit
verbundenen Verrechnungen von Anzahlungen.
Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
liegen stichtagsbedingt um EUR 1,2 Mio. unter dem
Vorjahreswert.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind um EUR 16,8 Mio. gestiegen.
Ursächlich hierfür sind überwiegend
höhere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen gegenüber der SachsenNetze HS.HD und
DREWAG.
Finanzlage
Durch den mit der DREWAG abgeschlossenen
Rahmenkreditvertrag war die Liquidität der
SachsenNetze im Geschäftsjahr 2023 jederzeit
gesichert. Die Geschäftsführung geht davon aus,
dass die kurzfristigen Darlehen verlängert werden.
| Finanzlage |
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Cashflow
aus laufender Geschäftstätigkeit |
-3.223 |
25.952 |
| Cashflow
aus Investitionstätigkeit |
-8.209 |
-10.588 |
| Cashflow
aus Finanzierungstätigkeit |
11.432 |
-3.748 |
Die Verminderung des Cashflows aus laufender
Geschäftstätigkeit ist insbesondere auf
Veränderungen bei den Forderungspositionen
zurückzuführen. Aufgrund der gesunkenen
zahlungswirksamen Investitionen im Geschäftsjahr 2023
gegenüber dem Vorjahr verminderte sich der negative
Cashflow aus Investitionstätigkeit weiter. Der
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund
Änderung des DRS 21 sowie dem Verlustausgleich des
Jahresergebnisses 2022 durch die SachsenEnergie
gegenüber dem Vorjahr angestiegen.
Aufgrund der Änderung des DRS 21 durch DRÄS
13 wird das Cash-Pooling nicht mehr im Finanzmittelfonds
ausgewiesen. Entsprechend wurde die Darstellung im
Geschäftsjahr 2023 sowie im Vorjahr angepasst.
Der Finanzmittelfonds betrug am 31. Dezember 2023
TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0).
Die Geschäftsführung schätzt die Lage
der Gesellschaft als stabil ein.
Angaben nach § 6b Abs. 7 Satz 4 EnWG
Die SachsenNetze führt die folgenden
Tätigkeiten im Sinne des § 6b EnWG durch:
| ― |
Elektrizitätsverteilung,
|
| ― |
Gasverteilung.
|
Tätigkeitsabschlüsse werden für die
regulierten Bereiche Elektrizitäts- und
Gasversorgungsnetze erstellt und veröffentlicht.
Finanzielle und nicht finanzielle
Leistungsindikatoren
Zur Bestimmung der Leistungsfähigkeit der
SachsenNetze werden neben finanziellen auch
nichtfinanzielle Steuerungskennzahlen herangezogen. Beide
spielen für die Unternehmensentwicklung eine wichtige
Rolle.
Am bedeutsamsten für die interne
Unternehmensteuerung ist die Verwendung der
betriebswirtschaftlich ermittelten Kenngröße
"Betriebliches Ergebnis vor Steuern" (EBT). Dieses ist
bereits im Abschnitt "Geschäftstätigkeit 2023 -
Kurzüberblick" dargestellt.
Als nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfasst die
SachsenNetze regelmäßig die einge-speisten und
entnommenen Mengen Strom und Gas.
Erklärung zur Zielgröße für den
Frauenanteil in den Führungsebenen
Mit Inkrafttreten des Gesetzes für die
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an
Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im
öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 sind
gemäß § 36 GmbHG, § 52 Abs. 2 GmbHG
und § 5 EG-GmbHG Gesellschaften mit beschränkter
Haftung, die dem Drittelbeteiligungsgesetz unterliegen,
verpflichtet, für den Frauenanteil im Aufsichtsrat, in
der Geschäftsführung sowie den ersten beiden
Führungsebenen nach der Geschäftsführung
Zielgrößen festzulegen.
In der Gesellschafterversammlung der SachsenNetze vom
06. Februar 2023 wurden folgende Frauenanteile beschlossen,
die bis zum 30. Juni 2027 erreicht werden sollen:
Aufsichtsrat: 33,33 %, Geschäftsführung: 50 %.
Im Aufsichtsrat wurde zum 31. Dezember 2023 die
Zielgröße erreicht (3 von 9 Sitzen).
Auf Ebene der Geschäftsführung wurde zum
31. Dezember 2023 ein Frauenanteil von 50 % erreicht.
Für die SachsenNetze wurde durch die
Geschäftsführung ein Frauenanteil von 6 %
für die erste Führungsebene und 15 % für die
zweite Führungsebene beschlossen (Beschluss vom 26.
Januar 2023). Damit wurde der gesetzlichen und
gesamtgesellschaftlichen Zielstellung einer dauerhaften
Erhöhung der Beteiligung von Frauen in
Führungspositionen angemessen Rechnung getragen. Als
Fristende zur Erreichung der Zielgrößen wurde
der 30. Juni 2027 beschlossen.
In der ersten Führungsebene betrug der
Frauenanteil zum Abschlussstichtag 12 % (i. Vj. 7 %),
innerhalb der zweiten Führungsebene lag er bei 7 % (i.
Vj. 0 %).
Prognosebericht
Voraussichtliche Ergebnisentwicklung
Die SachsenNetze geht für das Jahr 2024 von
einem EBT von EUR 16,4 Mio. aus. Ursächlich für
die geplante Ergebnisverbesserung gegenüber 2023 ist
im Wesentlichen die Regulierung der Strom- und Gasnetze
sowie die in der Planung unterstellte
Erlöspfadentwicklung.
Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der
SachsenEnergie AG, sodass EUR 16,2 Mio. Gewinn
abgeführt werden.
Zum Zeitpunkt der Planerstellung wurden die
vorliegenden Kostenmitteilungen der Bundesnetzagentur
berücksichtigt.
Im Planungszeitraum 2024 bis 2028 geht die
SachsenNetze bei der Netzlieferung Strom von leicht
steigenden und bei der Netzlieferung Gas von leicht
sinkenden Absatzmengen aus.
Die SachsenNetze erwartet für das Jahr 2024
Umsatzerlöse über dem Vorjahresniveau,
insbesondere durch Netznutzung und weiterberechnete
Einspeisevergütungen gemäß KWKG und EEG.
Die eigenen Investitionen der SachsenNetze betreffen
insbesondere die Betriebs- und Geschäftsausstattung,
den Fuhrpark sowie die Informationsverarbeitung.
Zur Verminderung entstehender Deckungslücken
wird die SachsenNetze auch zukünftig alle
Anstrengungen darauf verwenden, Kostensenkungspotenziale
aufzudecken und zu nutzen, um somit mittel- und langfristig
eine Entlastung der beeinflussbaren Kosten zu erreichen. Um
dauerhaft die geforderte Versorgungssicherheit für die
Kunden zu gewährleisten, darf die SachsenNetze hierbei
nicht die Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen
in Netze und Anlagen vernachlässigen.
Berücksichtigt werden müssen zudem der
demographische Wandel, den die Netzgesellschaften bereits
spüren und aktuelle Herausforderungen, die die neuen
Wachstumsfelder und die vertiefte Integration mit sich
bringen. Ein Fokus liegt deshalb auch künftig auf
einer weiteren Harmonisierung von Geschäftsprozessen,
um die Grundlage für eine zukünftige
gesellschaftliche Fusion zu schaffen. Um parallel zum
Bestandsgeschäft die neuen Geschäftsfelder
erfolgreich bearbeiten zu können, besteht ein weiterer
Schwerpunkt in der Konzentration von Aufgaben mit dem Ziel
einer fachlichen Weiterentwicklung und Vertiefung,
Effizienzsteigerung und Innovationskraftsteigerung.
Risiko- und Chancenbericht
Risikobericht
Organisation des Risikomanagements
Im Zuge ihrer geschäftlichen Aktivitäten
ist die SachsenNetze einer Reihe von Risiken ausgesetzt,
die untrennbar mit ihrem unternehmerischen Handeln
verbunden sind. Parallel dazu können sich aus dem
unternehmerischen Handeln auch gegenüber den geplanten
Ergebnissen bessere Wertentwicklungen - Chancen - ergeben.
Durch das Konzernrisikomanagementsystem des
SachsenEnergie Konzerns - in welches die SachsenNetze
eingebunden ist - werden Risiken zum Entstehungszeitpunkt
erfasst, deren Ursachen und Zusammenhänge analysiert
sowie die weitere Entwicklung bewertet.
Der Risikomanagementprozess ist ein kontinuierlicher
Prozess und umfasst als wesentliche Bestandteile die
Identifikation, Analyse mit Bewertung, Frühwarnung,
Steuerung und Dokumentation mit Berichterstattung. Er
beginnt jährlich mit einer systematischen Risiko- und
Chancenbestandsaufnahme. Die dort aufgenommenen
Sachverhalte werden bewertet und dokumentiert. Sie bilden
die Basis für eine quartalsweise Berichterstattung an
die Geschäftsleitung. Größere Risiken
werden vierteljährlich hinsichtlich Veränderungen
untersucht und gegebenenfalls neu bewertet. Sind
Sachverhalte aus objektiven Gründen nicht
quantifizierbar, werden sie verbal in die Berichte
aufgenommen.
Die folgenden Risiken sind nach absteigender
Bedeutung für das Unternehmen sortiert.
Politische und regulatorische Risiken
Das Geschäft der Versorgungsunternehmen ist und
wird auch künftig maßgeblich durch die
politischen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber sowie
die Umsetzung und Interpretation der Vorgaben durch die
Regulierungsbehörden bestimmt. Für die
SachsenNetze ist besonders die Rolle der Verteilnetze im
zukünftigen Energiekonzept von Bedeutung. Mit den
politischen Vorgaben werden die Rentabilität und
Risikobehaftung der Geschäftsaktivitäten
beeinflusst. Diese Vorgaben haben erheblichen Einfluss auf
die zukünftigen Ergebnisse der SachsenNetze.
Die Festlegungen der Regulierungsbehörden
können gegebenenfalls zu einer Veränderung der
Einnahmensituation gegenüber der Planung
führen.Die Bundesnetzagentur hat die ihr zugesprochene
weitreichende Gestaltungsfreiheit bei der Methodenwahl zur
Festlegung der Eigenkapitalverzinsung in Verbindung mit dem
geringen Marktzinsniveau genutzt und die
Eigenkapitalverzinsung für die vierte
Regulierungsperiode festgelegt. Die weitere Absenkung des
Verzinsungsanspruchs mit negativen Auswirkungen auf die
Investitions- und Finanzkraft der Branche wurde in der
aktuellen Planung berücksichtigt. Allerdings sind das
Ausgangsniveau und der Effizienzwert der vierten
Regulierungsperiode jeweils für Gas und Strom noch
nicht beschieden. Des Weiteren bestehen laufende Verfahren
zu einer Erhöhung der anerkannten Verzinsung und einer
verkürzten Abschreibungsdauer, insbesondere im Bereich
Gas für die vierte Regulierungsperiode. Weiterhin
bestehen Unsicherheiten, ob Mehrkosten infolge der
Energiewende, z. B. für moderne Messeinrichtungen und
intelligente Messsysteme, vollständig an die Kunden
weitergegeben werden können.
Marktrisiken
Da Netze räumlich festgelegte Strukturen sind,
ist der Wegfall nachfragestarker Kunden schwer
kompensierbar. Dieser Wegfall kann durch Schließung
eines Standortes oder einen Energieträgerwechsel
geschehen. Der Ausbau erneuerbarer Energien im Strom- und
Wärmebereich wird langfristig Auswirkungen auf die
Auslastung und damit die Effizienz der Netze haben.
Ebenfalls ungünstig auf die Netzeffizienz können
sich Rückgänge in der Energienachfrage aufgrund
langfristig steigender Energiepreise und die
Verschärfung von Vorgaben zur Energieeffizienz im
Gebäudebereich auswirken. Mit Beginn des
Russland-Ukraine-Krieges hat sich diese Sicht auf das
Medium Gas verstärkt. Um eine Transformation der
Gasnetze zu realisieren, werden Umstellungen auf das Medium
Wasserstoff bereits bei der Netzplanung sowie durch die
erlangte Anschlusszusage an das Wasserstoff-Kernnetz
berücksichtigt. Dabei ist die ausreichende
Verfügbarkeit von klimaneutralem Wasserstoff von
internationalen Lieferketten abhängig.
Die Investitionen in die Versorgungssicherheit des
Dresdner Nordens rentieren sich auf Dauer nur bei
anhaltender Energienachfrage der dort angesiedelten
Hochtechnologiefirmen, deren Wettbewerbsfähigkeit auch
von der Energiepreisentwicklung in Deutschland
abhängt.
Kreditrisiken
Ausfallrisiken von Geschäftspartnern bestehen
bei der SachsenNetze durch Insolvenz der die Netze
nutzenden Händler, Einspeiser und direkten Netznutzer
sowie der Lieferanten von Verlustenergie.
Bei der SachsenNetze kann es zu
Zahlungsausfällen durch die Insolvenz von
Händlern, welche Kunden im Netzgebiet beliefern, oder
direkten Netznutzern kommen. Zahlungsausfälle werden
in regulierten Netzen nicht bei der Festsetzung der
Erlösobergrenze berücksichtigt und sind dadurch
ein Risiko. Durch die Insolvenzverwalter von insolventen
Händlern bestehen Rückforderungen aufgrund
Insolvenzanfechtung (§ 129 ff. InsO) an die
SachsenNetze. Neue Insolvenzen von Händlern oder
direkten Netznutzern können zu weiteren - auch
über mehrere Jahre zurückreichenden - Forderungen
aufgrund Insolvenzanfechtung führen.
Ebenso kann ein wirtschaftlicher Nachteil bei
Insolvenz von Verlustenergielieferanten entstehen, wenn
eine Ersatzbeschaffung nur zu ungünstigeren
Konditionen möglich ist.
Insolvenzen von Einspeisern können zu
wirtschaftlichen Nachteilen führen, wenn die bereits
unterjährig ausgezahlten Vergütungen infolge
fehlender Nachweise und Gutachten nicht in den bundesweiten
Belastungsausgleichen wälzbar sind.
Ausfälle von Vertragspartnern für die
Lieferung von technischen Komponenten und Dienstleistungen
können zu Projektverzögerungen, Nachbeschaffungen
und dem Verlust vereinbarter Garantieleistungen
führen.
Die SachsenNetze nutzt ihre verfügbaren
Handlungsmöglichkeiten, um Zahlungsausfällen
vorzubeugen. So unternimmt die Gesellschaft
unterschiedliche Maßnahmen zur
Bonitätsprüfung von Vertragspartnern und
Absicherung von Zahlungsausfällen, um diesem Risiko
entgegenzuwirken.
Sonstige Risiken
Die Abwehr von Cyber-Angriffen hat an Bedeutung
gewonnen. Eine stärkere Betonung eines ganzheitlichen
Ansatzes im Sinne technischer und organisatorischer
Maßnahmen wirkt diesem Risiko entgegen.
Aufgrund aktueller demographischer
Entwicklungstendenzen wird dem Risiko fehlenden
(Fach-)Personales eine hohe Bedeutung beigemessen. Zur
Minderung dieses Risikos wurden zahlreiche interne und
externe Maßnahmen ergriffen.
Die SachsenNetze ist Risiken aus
Umwelteinflüssen ausgeliefert. Unter
Umwelteinflüssen werden wetterbedingte
Extremsituationen wie Hochwasser, Sturm, Orkan, Gewitter
oder Eislasten verstanden, welche mit ihren Auswirkungen
hohe Schäden an technischen Anlagen und
flächendeckende Versorgungsausfälle verursachen
können. Bei der Beseitigung der dadurch entstehenden
Schäden ist mit hohen Kosten zu rechnen. Zum
Hochwasserschutz sind sowohl von der Stadt Dresden als auch
der SachsenNetze zahlreiche Maßnahmen, z. B.
Höherlegung von Umspannstationen und
Hausanschlusskästen, zur Schadensbegrenzung umgesetzt
worden. Dennoch ist insbesondere bei Wasserständen,
die das Niveau des städtischen Schutzsystems
übertreffen, ein hoher Schadenswert möglich.
Weiterhin bestehen Risiken aufgrund technischer
Schäden. Zur Begrenzung dieser Schäden sind
vertragliche, technische und organisatorische
Maßnahmen umgesetzt.
Die Konzessionsverträge mit der Landeshauptstadt
Dresden für Strom und Gas vom 18. Dezember 2012
verpflichten die DREWAG und die SachsenNetze,
städtischen Maßnahmen im öffentlichen
Verkehrsraum durch den Umbau und die Anpassung des
Anlagenbestandes zu folgen. Die Kosten dafür sind
überwiegend vom Konzessionsnehmer zu tragen. Die
intensive Weiterentwicklung der städtischen
Infrastruktur enthält daraus resultierend sowohl
Chancen durch die Steigerung der Attraktivität der
Stadt als auch Risiken durch die erheblichen Investitionen
in Anlagen teilweise vor Erreichen des technischen
Lebensdauerendes dieser Anlagen. Durch intensive
Zusammenarbeit mit den städtischen Partnern wird
versucht, den Umfang der notwendigen Anlagenänderungen
und damit die Kosten zu minimieren.
Finanz- und Zinsrisiken
Da die SachsenNetze keine Kredite bei Banken
aufgenommen hat, bestehen nur minimale Zinsrisiken. Die
für das Geschäft erforderliche
Liquiditätsreserve wird als Dienstleistung von den
Eigentümern gesteuert. Dadurch ist die Gesellschaft
weiterhin auf die Finanzierung durch den Gesellschafter
angewiesen. Die Geschäftsführung geht davon aus,
dass die Finanzierung jederzeit gesichert ist.
Risiken aus globalen Krisen und Pandemien
Neben dem aktuellen Russland-Ukraine-Krieg sowie dem
Nahost-Konflikt können weitere lokale und globale
Krisen, verursacht z. B. durch Epidemien, Anschläge,
Kriege oder Naturkatastrophen, den Geschäftsablauf
erheblich beeinflussen. Für existenzielle Kernprozesse
sind Notfallpläne im Handbuch Notfallmanagement
(Anlage2) hinterlegt. Sämtliche Regelungen werden
durch das konzernweite Krisenmanagement koordiniert.
In Krisensituationen erfolgen kurzfristig einberufene
Besprechungen des Krisenstabs zur Beurteilung der aktuellen
Lage mit Prüfung und Beschluss von risikominimierenden
Maßnahmen unter Teilnahme von Geschäftsleitung,
Risikomanagement und Fachabteilungen.
SachsenNetze hat zahlreiche Maßnahmen zur
Sicherstellung der Geschäftsabläufe und der damit
verbundenen Aufrechterhaltung der Versorgung der Kunden
eingeführt. Diese werden in Zusammenarbeit mit dem
Krisenstab permanent den aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Zur Steuerung der wirtschaftlichen Auswirkungen,
insbesondere der erhöhten Liquiditätsanforderung
aus Zahlungsverzügen oder Zahlungsausfällen,
erfolgt eine laufende Bonitätsprüfung.
Chancenbericht
Im Rahmen des Risikomanagementprozesses werden auch
Chancen als potenzielle Ertrags- oder
Vermögensverbesserungen gegenüber den Planwerten
erfasst und bewertet. Chancen können sich im Hinblick
auf die Entwicklung der Erlösobergrenzen Strom und Gas
ergeben. Jeder Beschluss der Regulierungsbehörden wird
auf Optimierungsmöglichkeiten geprüft.
Solch eine Chance besteht z. B. beim
Eigenkapital-Zinssatz. Hierzu hat die BNetzA
Beschlüsse erlassen, gegen die jeweils Beschwerden
eingelegt wurden. Solange die Beschwerden nicht
abschließend geklärt sind, gibt die BNetzA
jeweils Anpassungszusagen zum Sachverhalt mit den
betroffenen Netzbetreibern ab.
Im Zuge des Ausbaus der Stromnetze zur Deckung des
steigenden Bedarfs sowie der Energiewende bestehen Chancen
zur Erlösung höherer Entgelte.
Chancen sieht die SachsenNetze außerdem in
einer weiterhin positiven Wirtschafts- und
Bevölkerungsentwicklung in Dresden. Maßnahmen
zur Stadtverdichtung können sich günstig auf die
Netzauslastung auswirken.
Eine verbesserte Netzauslastung durch Chancen aus
Mehrverbräuchen (bspw. zunehmende Elektrifizierung
durch Wärmepumpen, Elektromobilität oder das
angesprochene Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum
und der damit einhergehende steigende Energiebedarf)
erzeugt liquiditätsseitig die Chance auf einen
erhöhten Zufluss von Netzentgelten. Trotz des
Ausgleichs in späteren Jahren vermindert ein solcher
Liquiditätszufluss den Finanzierungsbedarf und demnach
die in der Gesellschaft bzw. im Konzernverbund notwendigen
Fremdkapitalaufwendungen. Durch Netzoptimierung werden
zusätzlich Effizienzsteigerungen angestrebt.
Die erlangte Anschlusszusage zum Wasserstoff-Kernnetz
ermöglicht der SachsenNetze Chancen im Kontext der
Umstellung beim Energieträger Gas.
Des Weiteren ist die SachsenNetze in den
Konzernverbund der SachsenEnergie eingebunden, was durch
dort vorhandene langfristige Finanzierungsvereinbarungen in
Zeiten steigender Zinssätze einen Finanzierungsvorteil
und operative Synergien als Chancen generiert.
Gesamtaussage
Die Risiken infolge der Unsicherheit der
zukünftigen Netzregulierung schätzt die
SachsenNetze weiterhin als anspruchsvoll ein.
Die Wirkung globaler Krisen, die Umsetzung der
klimapolitischen Ziele und die allgemeine
Ressourcenverknappung haben Auswirkung auf die Entwicklung
des Energienetzes und -marktes sowie auf
Zuliefermärkte. Deren Folgen können nur
unzureichend abgeschätzt werden. Daher ist die
Prognose für das Geschäftsjahr 2024 weiterhin mit
Unsicherheiten verbunden.
Die Geschäftsführung sieht nach derzeitiger
Einschätzung keine den Fortbestand des Unternehmens
gefährdenden Risiken.
1 MAximizing the UPscaling and replication
potential of high level urban transformation strategies,
https://www.matchup-project.eu/, aufgerufen am 11.12.2023
Dresden, den 26. April
2024
Geschäftsführung
Dr.
Steffen Heine
Dr.
Kathrin Kadner
Bilanz zum 31. Dezember 2023
A k t i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
TEUR |
TEUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| 1.
Entgeltlich erworbene Software |
12.014.921,68 |
|
10.790 |
|
| 2.
Geleistete Anzahlungen |
3.841.721,72 |
15.856.643,40 |
4.708 |
15.498 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und |
|
|
|
|
| Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden |
|
|
|
|
| Grundstücken |
13.251.889,08 |
|
13.920 |
|
| 2.
Technische Anlagen und Maschinen |
1.764.613,40 |
|
562 |
|
| 3.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- |
|
|
|
|
| ausstattung |
9.868.207,62 |
|
8.997 |
|
| 4.
Anlagen im Bau |
4.901.152,73 |
29.785.862,83 |
3.251 |
26.730 |
|
|
45.642.506,23 |
|
42.228 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
|
| I.
Vorräte |
|
|
|
|
| 1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
30.000,00 |
|
33 |
|
| 2.
Unfertige Leistungen |
297.796,48 |
|
0 |
|
| 3.
Geleistete Anzahlungen |
889.150,00 |
1.216.946,48 |
9 |
42 |
| II.
Forderungen und sonstige Vermögens- |
|
|
|
|
| gegenstände |
|
|
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
25.270.028,62 |
|
12.742 |
|
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
721.622,80 |
|
5.820 |
|
| 3.
Sonstige Vermögensgegenstände |
6.202.744,89 |
32.194.396,31 |
2.696 |
21.258 |
|
|
33.411.342,79 |
|
21.300 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
101.657,85 |
|
93 |
|
|
79.155.506,87 |
|
63.621 |
P a s s i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
TEUR |
| A.
Eigenkapital |
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
5.001.000,00 |
5.001 |
| II.
Kapitalrücklage |
14.204.261,05 |
14.204 |
|
19.205.261,05 |
19.205 |
| B.
Sonderposten für Zuwendungen |
283.600,62 |
63 |
| C.
Rückstellungen |
|
|
| 1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
1.100.273,91 |
1.138 |
| 2.
Sonstige Rückstellungen |
21.216.433,47 |
17.860 |
|
22.316.707,38 |
18.998 |
| D.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.890.817,92 |
6.265 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
4.031.253,78 |
5.275 |
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
29.481.414,50 |
12.674 |
| 4.
Sonstige Verbindlichkeiten |
1.946.451,62 |
1.141 |
| -
davon aus Steuern |
|
|
| EUR
943.662 (i. Vj. TEUR 693) - |
|
|
|
37.349.937,82 |
25.355 |
|
79.155.506,87 |
63.621 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
TEUR |
TEUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
|
472.090.091,29 |
|
326.596 |
| 2.
Erhöhung des Bestandes an unfertigen
Leistungen |
|
297.796,48 |
|
0 |
| 3.
Sonstige betriebliche Erträge |
|
2.181.396,55 |
|
1.731 |
| 4.
Materialaufwand |
|
|
|
|
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und |
|
|
|
|
| Betriebsstoffe |
114.518.688,48 |
|
8.505 |
|
| b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
268.504.523,38 |
383.023.211,86 |
243.085 |
251.590 |
| 5.
Personalaufwand |
|
|
|
|
| a)
Löhne und Gehälter |
42.692.565,22 |
|
36.410 |
|
| b)
Soziale Abgaben und Aufwendungen für |
|
|
|
|
| Altersversorgung
und für Unterstützung |
7.823.312,50 |
50.515.877,72 |
7.092 |
43.502 |
| -
davon für Altersversorgung |
|
|
|
|
| EUR
308.421,06 (i. Vj. TEUR 308) - |
|
|
|
|
| 6.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens- |
|
|
|
|
| gegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
5.771.077,97 |
|
4.913 |
| 7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
35.874.258,90 |
|
35.316 |
| 8.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
878.585,15 |
|
53 |
| -
davon aus verbundenen Unternehmen |
|
|
|
|
| EUR
878.571,15 (i. Vj. TEUR 53) - |
|
|
|
|
| 9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
57.201,18 |
|
35 |
| -
davon aus der Aufzinsung |
|
|
|
|
| EUR
51.692,00 (i. Vj. TEUR 31) - |
|
|
|
|
| 10.
Ergebnis nach Steuern |
|
206.241,84 |
|
-6.976 |
| 11.
Sonstige Steuern |
|
259.721,17 |
|
215 |
| 12.
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages |
|
|
|
|
| ausgeglichene
Verluste |
|
53.479,33 |
|
7.191 |
| 13.
Jahresergebnis |
|
0,00 |
|
0 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
A Allgemeine Hinweise
Die SachsenNetze GmbH (kurz: "SachsenNetze") mit Sitz
in Dresden ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden
unter der Nummer HRB 24980 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und §§ 264
ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG aufgestellt. Ferner wurden die Vorschriften des EnWG
berücksichtigt. Es gelten die Vorschriften für
große Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Es besteht seit dem 15. Juli 2021 ein
Gewinnabführungsvertrag mit der SachsenEnergie AG
(kurz: "SachsenEnergie").
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Ab dem Geschäftsjahr 2023 erfolgt zur
Verbesserung der Klarheit eine Ausweisänderung in Form
der unsaldierten Darstellung der
Mehr-/Mindermengen-Abrechnung. Die Vorjahreswerte wurden
nicht angepasst (Auswirkung TEUR 6.050 Mehr-/Mindermengen
Strom und TEUR 43.104 Mehr-/Mindermengen Gas).
B Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert
und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen unter Ansatz der linearen Methode
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger,
linearer Abschreibungen angesetzt.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen
folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern, die sich
an den steuerlichen Abschreibungstabellen orientieren,
zugrunde:
| ― |
Immaterielle
Vermögensgegenstände: 3 - 25 Jahre
|
| ― |
Bauten: 10 - 50 Jahre
|
| ― |
Technische Anlagen und
Maschinen: 10 - 30 Jahre
|
| ― |
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung: 5 - 15 Jahre.
|
Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. In die Herstellungskosten selbsterstellter
Anlagen sind die Einzelkosten und die angemessenen Teile
der Gemeinkosten sowie der Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit der durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen worden. Fremdkapitalkosten sind
nicht enthalten.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Im Jahr 2023 wurden geringwertige
Wirtschaftsgüter, die den Betrag von EUR 800 nicht
übersteigen, sofort abgeschrieben.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bilanziert.
Geleistete Anzahlungen werden mit den
Anschaffungskosten ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bewertet. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Unter den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen
für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bewertet.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen sowie sonstige
Personalrückstellungen sind durch
versicherungsmathematische Gutachten mittels der
Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method)
ermittelt worden. Als Rechnungsgrundlage wurden die
Richttafeln "2018 G" von Klaus Heubeck verwendet.
Die
übrigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1
HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
bewertet. In Analogie zu der Verfahrensweise in den
Vorjahren werden Forderungen gegen verbundene Unternehmen
und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen gegenseitig aufgerechnet.
C Erläuterungen zur Bilanz
1 Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel, der in der
Anlage zu diesem Anhang enthalten ist, dargestellt.
2 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind Verbrauchsabgrenzungen zum Stichtag in Höhe von
TEUR 29.667 ausgewiesen. Erhaltene Abschlagszahlungen
werden mit TEUR 25.855 aktivisch abgesetzt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen ausschließlich Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen. Im Vorjahr handelte es sich neben
Forderungen aus Cash-Pool in Höhe von TEUR 4.242
mehrheitlich um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| DREWAG
- Stadtwerke Dresden GmbH (Gesellschafter) |
0 |
4.242 |
| SachsenEnergieBau
GmbH |
487 |
1.325 |
| DVB
AG |
52 |
144 |
| SachsenEnergie
Kraftwerksgesellschaft Dresden-Wilschdorf GmbH &
Co. KG |
0 |
37 |
| SachsenGigaBit
GmbH |
0 |
31 |
| DIGImeto
GmbH & Co. KG |
133 |
29 |
| SachsenServices
GmbH |
40 |
0 |
| Übrige |
9 |
12 |
| Summe |
721 |
5.820 |
Die sonstigen Vermögensgegenstände
beinhalten im Wesentlichen noch nicht abziehbare Vorsteuer
(TEUR 3.730) sowie Forderungen gegenüber der
Finanzbehörde aus Umsatzsteuer (TEUR 2.449).
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
3 Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der SachsenNetze beträgt
TEUR 5.001 und die Kapitalrücklage TEUR 14.204.
4 Sonderposten für Zuwendungen
Der Posten enthält Investitionszuschüsse
zum Anlagevermögen.
Der Sonderposten wird entsprechend den Abschreibungen
auf die bezuschussten Anlagegüter aufgelöst und
der Auflösungsbetrag in den sonstigen betrieblichen
Erträgen ausgewiesen. Die Auflösung für das
laufende Jahr beträgt TEUR 24.
5 Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen wurden
unter Berücksichtigung nachfolgender Annahmen
ermittelt:
Rechnungszinssatz p. a.: 1,82 % (Stand 31. Oktober
2023)
Rententrend p. a.: 0,00 %
Fluktuationsrate: 1,00 % (für alle Aktiven)
Die Berechnung der Rückstellung für
Überbrückungsgeldverpflichtungen erfolgte mit den
versicherungsmathematischen Annahmen:
Rechnungszinssatz p. a.: 1,70 % (Stand 31. Oktober
2023)
Gehaltserhöhung p. a.: 4,50 % ab November 2024
Gehaltstrend p. a.: 4,00 % ab September 2025; 3,50 % p. a.
ab 2026 Fluktuationsrate: 1,00 %.
Die Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen wurden statt mit einem
Durchschnittszinssatz auf Basis der letzten sieben Jahre
mit einem Durchschnittszinssatz auf Basis der letzten zehn
Jahre abgezinst. Der Unterschiedsbetrag nach § 253
Abs. 6 HGB beträgt TEUR 13 (i. Vj. TEUR 44) und wird
im operativen Ergebnis ausgewiesen.
Darüber hinaus sind in den Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in
Höhe von TEUR 94 Rückstellungen für
Sterbegelder ausgewiesen.
6 Sonstige Rückstellungen
Die Ermittlung der Rückstellung für
Jubiläumsverpflichtungen erfolgte mit folgenden
versicherungsmathematischen Annahmen:
Rechnungszinssatz p. a.: 1,70 % (Stand 31. Oktober
2023)
Gehaltserhöhung p. a.: 4,50 % ab November 2024
Gehaltstrend p. a.: 4,00 % ab September 2025; 3,50 % p. a.
ab 2026 Fluktuationsrate: 1,00 %.
Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen
erfolgte nach dem PUC-Verfahren unter Berücksichtigung
einer Finanzierung ab Beginn des Dienstverhältnisses
und des Rechnungszinses, der sich bei der Annahme einer
pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Die Rückstellung aus Altersteilzeitregelungen
wurde unter Zugrundelegung des IDW RS HFA 3 berechnet.
Für die Bewertung wurde eine Gehaltserhöhung von
4,50 % ab November 2024, ein Gehaltstrend von 4,00 % ab
September 2025 und von 3,50 % p.a. ab dem Jahr 2026 sowie
die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen im selben
Umfang zugrunde gelegt. Der Ermittlung des Barwertes wurde
jeweils ein Rechnungszinssatz von 1,00 % p. a. (Stand 31.
Oktober 2023) zugrunde gelegt.
Für einen bestimmten Mitarbeiterkreis (50%
möglicher Anspruchsberechtigter) wurde darüber
hinaus eine weitere Rückstellung für
Altersteilzeit gebildet. Grundlage für die Bewertung
bildet der Aufstockungsbetrag von 30% auf die
durchschnittliche Vergütung zuzüglich 14,7 %
Aufstockung zur Rentenversicherung. Es wurde eine Laufzeit
bis zum Jahr 2028 unterstellt. Entsprechende
Tarifsteigerungen und Abzinsungen wurden
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich zum
Abschlussstichtag wie folgt zusammen:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Ausstehende
Rechnungen |
9.600 |
10.394 |
| Personalrückstellungen |
8.424 |
5.577 |
| Konzessionsabgabe |
1.667 |
1.506 |
| Regulatorische
Sachverhalte |
1.039 |
0 |
| Prozessrisiken |
326 |
246 |
| Übrige |
160 |
137 |
| Summe |
21.216 |
17.860 |
7 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel (Angaben in TEUR;
Vorjahresbeträge in Klammer):
|
Gesamtbetrag |
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
31.12.2023 |
bis zu einem Jahr |
von einem
bis zu
fünf Jahren |
über
fünf Jahre |
1.
Erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen |
1.891
(6.265) |
1.891
(6.265) |
0
(0) |
0
(0) |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
4.031
(5.275) |
3.911
(4.966) |
120
(309) |
0
(0) |
3.
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen |
29.481
(12.674) |
29.481
(12.674) |
0
(0) |
0
(0) |
| 4.
Sonstige Verbindlichkeiten |
1.947
(1.141) |
1.947
(1.141) |
0
(0) |
0
(0) |
| davon:
aus Steuern |
944
(693) |
944
(693) |
0
(0) |
0
(0) |
|
37.350
(25.355) |
37.230
(25.046) |
120
(309) |
0
(0) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten
gegenüber der DREWAG sind saldiert mit Forderungen aus
Cash-Pool (TEUR 17.416).
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| SachsenNetze
HS.HD GmbH |
20.444 |
10.578 |
| DREWAG
- Stadtwerke Dresden GmbH |
6.359 |
0 |
| SachsenEnergie
AG |
1.855 |
1.704 |
| SachsenEnergie
Kraftwerksgesellschaft Dresden-Wilschdorf GmbH &
Co. KG |
561 |
0 |
| Dresden
Netz OHG |
207 |
323 |
| Technische
Werke Dresden GmbH |
55 |
0 |
| SachsenServices
GmbH |
0 |
52 |
| Dresden-IT
GmbH |
0 |
5 |
| Übrige |
0 |
11 |
| Summe |
29.481 |
12.674 |
8 Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle
Verpflichtungen und außerbilanzielle
Geschäfte
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen
sich wie folgt zusammen:
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Verpflichtungen
aus Pachtverträgen |
56.929 |
55.635 |
| Verpflichtungen
aus Dienstleistungsverträgen |
49.255 |
46.786 |
| Bestellobligo |
14.874 |
18.029 |
| Summe |
121.058 |
120.450 |
Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen
bestehen TEUR 106.184 gegenüber verbundenen
Unternehmen.
Für die Strombeschaffung zur Abdeckung der
Netzverluste wurden für das Geschäftsjahr 2024
Lieferverträge mit den Stadtwerken Duisburg (TEUR
16.126) abgeschlossen.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
bestehen keine.
D Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
1 Umsatzerlöse
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Netznutzungsentgelte |
|
|
| Strom |
184.418 |
168.229 |
| Gas |
129.201 |
91.385 |
|
313.619 |
259.614 |
| KWK-Ausgleich/EEG-Lieferung |
32.378 |
22.536 |
| KWK-Strom |
299 |
842 |
| Sonstige
Erlöse Strom (Mehr-/Mindermengen) |
20.299 |
2.999 |
| Sonstige
Erlöse Gas (Mehr-/Mindermengen) |
57.187 |
-17.148 |
| Erlöse
aus Vermietung und Verpachtung |
4.310 |
4.027 |
| Erlöse
aus Anlagenverkäufen an DREWAG |
2.154 |
13.073 |
| Sonstiges |
41.844 |
40.653 |
| Umsatzerlöse
gesamt |
472.090 |
326.595 |
Die Umsatzerlöse wurden vollständig im
Inland erzielt und enthalten periodenfremde
Minderumsatzerlöse von TEUR 1.350.
Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert u.a.
auch aus einer Ausweisänderung in Form der
unsaldierten Darstellung der Mehr-/Mindermengen-Abrechnung.
Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst (Auswirkung TEUR
6.050 Mehr-/Mindermengen Strom und TEUR 43.104
Mehr-/Mindermengen Gas).
2 Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge entfallen
auf folgende Erträge:
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Periodengleiche
Erträge |
|
|
| Versicherungsentschädigungen
und Schadenersatz |
907 |
495 |
| übrige
Erträge |
309 |
496 |
|
1.216 |
991 |
| Periodenfremde
Erträge |
|
|
| Erträge
aus der Auflösung von Rückstellungen |
147 |
525 |
| Buchgewinne
aus Anlagenabgängen |
73 |
168 |
| übrige
Erträge |
745 |
47 |
|
965 |
740 |
| Summe |
2.181 |
1.731 |
3 Materialaufwand
Die Materialaufwendungen beinhalten im Wesentlichen
Aufwendungen für Strom- und Gasbezug, Bau- und
Betriebsmaterial, Netznutzungsaufwendungen, Pachtentgelte
und Betriebsführungsaufwand.
Der Anstieg der Materialaufwendungen resultiert u.a.
auch aus einer Ausweisänderung in Form der
unsaldierten Darstellung der Mehr-/Mindermengen-Abrechnung.
Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst (Auswirkung TEUR
6.050 Mehr-/Mindermengen Strom und TEUR 43.104
Mehr-/Mindermengen Gas).
4 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich
wie folgt zusammen:
|
2023 |
2022 |
|
TEUR |
TEUR |
| Konzessionsabgaben |
21.532 |
21.479 |
| Büro-
und Kommunikationsaufwendungen sowie
IP-Verbindungen |
4.684 |
4.504 |
| Mieten,
Pachten und Leasing |
2.721 |
2.740 |
| Rechts-
und Beratungsaufwendungen |
845 |
776 |
| Versicherungsprämien |
416 |
384 |
| Sonstiges |
5.676 |
5.433 |
| Summe |
35.874 |
35.316 |
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
Buchverluste aus Anlageabgängen von TEUR 21 und
weitere periodenfremde Aufwendungen von TEUR 35 enthalten.
5 Zinsen
Zinserträge (TEUR 879) sind aufgrund des
Cash-Pool-Vertrages mit der DREWAG realisiert wurden. Die
Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 57 (i. Vj. TEUR 35)
betreffen im Wesentlichen die Zinsen für
Bürgschaften (TEUR 4) und die Zinsbestandteile von
Rückstellungszuführungen (TEUR 52).
6 Latente Steuern
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages ist
die SachsenNetze Organgesellschaft der SachsenEnergie. Das
steuerliche Einkommen der SachsenNetze ist aus diesem Grund
der SachsenEnergie anzurechnen. Die SachsenNetze berichtet
deshalb nicht über die Belastung mit latenten Steuern.
E Sonstige Pflichtangaben
1 Nachtragsbericht
Vorgänge, die für die Beurteilung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von besonderer
Bedeutung wären, sind nach dem 31. Dezember 2023 nicht
eingetreten.
2 Geschäfte größeren Umfangs
Im Geschäftsjahr 2023 wurden gemäß
§ 6b Abs. 2 EnWG folgende Geschäfte
größeren Umfangs mit verbundenen oder
assoziierten Unternehmen getätigt:
| ― |
Ergebnisabführungsvertrag
mit SachsenEnergie (Ertrag: TEUR 53)
|
| ― |
Pachtvertrag mit DREWAG
(Aufwand: TEUR 40.162)
|
| ― |
Pachtvertrag mit SachsenEnergie
(Aufwand: TEUR 17.465)
|
| ― |
Dienstleistungsrahmenverträge zur Erbringung von
technischen und kaufmännischen Dienstleistungen
mit SachsenNetze HS.HD (Aufwand: TEUR 9.950; Ertrag:
TEUR 3.558)
|
| ― |
Dienstleistungen für
Ablesung und Abrechnung mit der SachsenServices GmbH
(Aufwand: TEUR 12.938)
|
3 Prüfungs- und Beratungsgebühren
Der Ausweis des vom Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar und dessen
Aufschlüsselung unterbleibt mit Bezug auf § 285
Nr. 17 HGB, da die Angaben im Konzernabschluss der
Technische Werke Dresden GmbH, Dresden, enthalten sind.
4 Mitarbeiter
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Mitarbeiter:
|
2023 |
2022 |
| Mitarbeiter
Standort Dresden |
556 |
553 |
| Mitarbeiter
Regionalbereiche |
11 |
7 |
| Summe |
567 |
560 |
5 Geschäftsführung
| Dr.
Steffen Heine |
Dresden |
| Dr.
Kathrin Kadner |
Berlin |
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird unter Berufung auf die
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
6 Gesellschafter
Zum 31. Dezember 2023 war die DREWAG - Stadtwerke
Dresden GmbH zu 100 % am Stammkapital der Gesellschaft
beteiligt.
7 Aufsichtsrat
| Dr.
Frank Brinkmann |
Vorsitzender des
Aufsichtsrates
Vorstandsvorsitzender der SachsenEnergie AG
Dortmund |
| Ralf
Schaff
1 |
Stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Betriebsrat
Dresden |
| Tabitha
Bleienstein
1 |
HSB Zentrale Aufgaben
Fernwärme
Wilsdruff |
| Dr.
Axel Cunow |
Vorstand der
SachsenEnergie AG
Berlin |
| Franz-Josef
Fischer |
Lehrer
Dresden |
| Katrin
Fischer |
Geschäftsführerin der KBO Kommunale
Beteiligungsgesellschaft
mbH an der Energie Sachsen Ost Dresden
Dresden |
| Dirk
Hilbert |
Oberbürgermeister
Landeshauptstadt Dresden
Dresden |
| Tanja
Schewe |
Tierärztin
Dresden |
| Sven
Tönjes
1 |
Betriebsrat
Freital |
An die Mitglieder des Aufsichtsrates wurde im
Geschäftsjahr eine Vergütung von TEUR 11 gezahlt.
7 Konzernabschluss
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss
für den größten Kreis von Unternehmen
aufstellt, ist die Technische Werke Dresden GmbH, Dresden.
Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister
veröffentlicht.
Das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss
für den kleinsten Kreis aufstellt, ist die
SachsenEnergie AG, Dresden. Es handelt sich hierbei um
einen freiwilligen Teilkonzernabschluss, der in den
Konzernabschluss der Technischen Werke Dresden GmbH,
Dresden, eingeht und nicht veröffentlicht wird.
Dresden, 26. April 2024
Geschäftsführung
Dr.
Steffen Heine
Dr.
Kathrin Kadner
Entwicklung
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
|
Anschaffungs- oder Herstellungskosten |
|
1.1.2023 |
Zugänge |
Um-
buchungen |
Abgänge |
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| 1.
Entgeltlich erworbene Software |
24.173.729,37 |
1.605.582,32 |
2.166.158,53 |
0,00 |
27.945.470,22 |
| 2.
Geleistete Anzahlungen |
4.707.925,22 |
297.796,50 |
-1.164.000,00 |
0,00 |
3.841.721,72 |
|
28.881.654,59 |
1.903.378,82 |
1.002.158,53 |
0,00 |
31.787.191,94 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte |
|
|
|
|
|
| und
Bauten einschließlich der Bauten auf |
|
|
|
|
|
| fremden
Grundstücken |
26.522.622,66 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
26.522.622,66 |
| 2.
Technische Anlagen und Maschinen |
|
|
|
|
|
| a)
Erzeugungsanlagen |
21.035,54 |
0,00 |
-625,31 |
125,86 |
20.284,37 |
| b)
Verteilungsanlagen |
1.194.596,07 |
567.108,84 |
783.571,53 |
0,00 |
2.545.276,44 |
|
1.215.631,61 |
567.108,84 |
782.946,22 |
125,86 |
2.565.560,81 |
| 3.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- |
|
|
|
|
|
| ausstattung |
25.147.433,90 |
3.204.773,20 |
96.327,44 |
507.876,41 |
27.940.658,13 |
| 4.
Anlagen im Bau |
3.251.391,91 |
3.531.193,01 |
-1.881.432,19 |
0,00 |
4.901.152,73 |
|
56.137.080,08 |
7.303.075,05 |
-1.002.158,53 |
508.002,27 |
61.929.994,33 |
|
85.018.734,67 |
9.206.453,87 |
0,00 |
508.002,27 |
93.717.186,27 |
|
Kumulierte
Abschreibungen |
|
1.1.2023 |
Abschrei-
bungen des
Geschäfts-
jahres |
Um-
buchungen |
Abgänge
gesamt |
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
| 1.
Entgeltlich erworbene Software |
13.383.099,30 |
2.547.449,24 |
0,00 |
0,00 |
15.930.548,54 |
| 2.
Geleistete Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
13.383.099,30 |
2.547.449,24 |
0,00 |
0,00 |
15.930.548,54 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte |
|
|
|
|
|
| und
Bauten einschließlich der Bauten auf |
|
|
|
|
|
| fremden
Grundstücken |
12.602.916,88 |
667.816,70 |
0,00 |
0,00 |
13.270.733,58 |
| 2.
Technische Anlagen und Maschinen |
|
|
|
|
|
| a)
Erzeugungsanlagen |
15.930,73 |
1.164,42 |
-625,31 |
125,86 |
16.343,98 |
| b)
Verteilungsanlagen |
637.726,46 |
146.876,97 |
0,00 |
|
784.603,43 |
|
653.657,19 |
148.041,39 |
-625,31 |
125,86 |
800.947,41 |
| 3.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- |
|
|
|
|
|
| ausstattung |
16.150.603,46 |
2.407.770,64 |
625,31 |
486.548,90 |
18.072.450,51 |
| 4.
Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
29.407.177,53 |
3.223.628,73 |
0,00 |
486.674,76 |
32.144.131,50 |
|
42.790.276,83 |
5.771.077,97 |
0,00 |
486.674,76 |
48.074.680,04 |
|
Buchwerte |
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
TEUR |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
| 1.
Entgeltlich erworbene Software |
12.014.921,68 |
10.790 |
| 2.
Geleistete Anzahlungen |
3.841.721,72 |
4.708 |
|
15.856.643,40 |
15.498 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte |
|
|
| und
Bauten einschließlich der Bauten auf |
|
|
| fremden
Grundstücken |
13.251.889,08 |
13.920 |
| 2.
Technische Anlagen und Maschinen |
|
|
| a)
Erzeugungsanlagen |
3.940,39 |
5 |
| b)
Verteilungsanlagen |
1.760.673,01 |
557 |
|
1.764.613,40 |
562 |
| 3.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- |
|
|
| ausstattung |
9.868.207,62 |
8.997 |
| 4.
Anlagen im Bau |
4.901.152,73 |
3.251 |
|
29.785.862,83 |
26.730 |
|
45.642.506,23 |
42.228 |
Die SachsenNetze GmbH unterliegt seit dem
Geschäftsjahr 2007 den Unbundlinganforderungen
gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und hat somit
interne Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für
die folgenden Aktivitäten zu erstellen:
Angaben
über die Zuordnungsregeln einschließlich
Abschreibungsmethoden gemäß § 6b Abs. 3
Satz 7 EnWG
| ― |
Elektrizitätsverteilung
|
| ― |
Gasverteilung
|
Grundlage für die Erstellung der
Aktivitätenabschlüsse Strom- und Gasverteilung
bildet der geprüfte Jahresabschluss der SachsenNetze
GmbH.
Gewinn- und Verlustrechnung der Aktivitäten
Die Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen
Tätigkeitsfelder basiert auf der Profitcenterrechnung
der SachsenNetze GmbH. Es existiert eine 1:1 Beziehung
zwischen Kostenstellen und Profitcentern. Über
sachgerechte Kontierung wird eine direkte Zuordnung zu den
Tätigkeitsfeldern sichergestellt. Soweit eine direkte
Zuordnung der Kosten und Erlöse zu den einzelnen
Tätigkeiten nicht möglich ist, erfolgt die
Zuordnung durch Schlüsselung der Konten mit einem
sachgerechten Schlüssel. Dies betrifft
ausschließlich die Kosten und Erlöse der
Overheadbereiche. Die Overheadstrukturen werden
entsprechend deren Tätigkeiten mittels eines
sachgerechten Schlüssels auf die Strom- und
Gasverteilung zugeordnet.
Für die Verteilung (Umlage) der Gewinn- und
Verlustrechnungspositionen der Overheadbereiche kamen
hierbei folgende Schlüssel zur Anwendung:
| ― |
direkte Zuordnung Strom
|
| ― |
direkte Zuordnung Gas
|
| ― |
hälftige Zuordnung zu Strom
und Gas
|
| ― |
Zuordnung anhand des
Personalschlüssels
|
| ― |
Zuordnung anhand der
Messlokationen
|
| ― |
Zuordnung anhand der
Auszubildenden
|
Leistungsverrechnungen zwischen den Aktivitäten
wurden nicht gebucht.
Die
Umsatzerlöse sind im Wesentlichen direkt in den
Aktivitäten gebucht. Ein untergeordneter Betrag wurde
über die Umlage zugeordnet.
Für die
Bestandsveränderungen erfolgte eine
hälftige Zuordnung zu Strom und Gas über die
Umlage.
Bei den
sonstigen betrieblichen Erträgen sind gemessen
an der Gesamtsumme in geringerem Umfang direkte Zuordnungen
erfolgt. Die Mehrzahl der Erträge entstammen den
Overheadbereichen und wurden entsprechend deren
Profitcenterzuordnung den Aktivitäten zugeordnet.
Der
Materialaufwand konnte im Wesentlichen auf Grund
direkter Buchung zweifelsfrei den Aktivitäten
zugeordnet werden. Für einen untergeordneten Betrag,
der im Overheadbereich entsteht, erfolgt eine
Schlüsselung entsprechend der Profitcenterzuordnung.
Sämtliches Personal der SachsenNetze GmbH ist
den Overheadbereichen zugeordnet. Der
Personalaufwand wird damit komplett,
gemäß der Profitcenterzuordnung, auf die
einzelnen Aktivitäten geschlüsselt.
Die
Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear
und werden anhand der Profitcenterzuordnung den
Aktivitäten entweder direkt zugeordnet oder
sachgerecht zu geschlüsselt.
Auch die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten im
Wesentlichen auf Grund direkter Buchung zweifelsfrei den
Aktivitäten zugeordnet werden. Für einen
untergeordneten Betrag erfolgte eine Schlüsselung der
Overheadbereiche zu den Aktivitäten.
Das
Zinsergebnis wurde komplett, gemäß der
Profitcenterzuordnung, auf die einzelnen Aktivitäten
geschlüsselt.
Auch die
sonstigen Steuern fallen überwiegend in
Overheadbereichen an und werden entsprechend deren
Profitcenterzuordnung den Aktivitäten zugeordnet. Ein
Großteil der Grundsteuer wurde hingegen per direkter
Buchung in den Aktivitäten erfasst.
Aktivitätenbilanzen
Nachfolgend wird dargestellt, wie die SachsenNetze
GmbH die einzelnen Sachkonten den Tätigkeitsfeldern
zugeordnet hat. Grundsätzlich werden die
Bilanzpositionen nach demselben Schlüssel aufgeteilt,
wie die korrespondierenden Positionen in der GuV. Zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den
Anhang (Anlage 1.3).
Aktiva
Das
Anlagevermögen wird mittels
Profitcenterzuordnung den Tätigkeiten einerseits
direkt zugeordnet. Andererseits wird das
Anlagevermögen der Overheadbereiche, welches für
Tätigkeiten sowohl in der Strom- als auch in der
Gasverteilung genutzt wird, über deren
Profitcenterzuordnung auf die Tätigkeiten aufgeteilt.
Somit wird u.a. gewährleistet, dass die
Abschreibungshöhe in der GuV mit der im Anlagengitter
übereinstimmt.
Die
Vorräte setzen sich aus den
Materialvorräten sowie den geleisteten Anzahlungen
für Vorräte zusammen. Die Zuordnung zu den
Tätigkeiten erfolgt mittels Einzelpostenauswertung
bzw. Profitcenterzuordnung.
Bei der Aufteilung der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte für die
Mehrzahl der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie der sonstigen Vermögensgegenstände eine
direkte Zuordnung zu den einzelnen Aktivitäten.
Für eine untergeordnete Anzahl von Forderungen wird im
Wesentlichen der Umsatzschlüssel oder bei
personalbezogenen Forderungen der Personalschlüssel
verwendet.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen wurden
mittels Einzelpostenauswertung den einzelnen
Aktivitäten zugeordnet. Die Forderungen gegen
verbundene Unternehmen haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und enthalten
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
insgesamt TEUR 452 (i. Vj. TEUR 584) für die
Elektrizitätsverteilung sowie insgesamt TEUR 270 (i.
Vj. TEUR 994) für die Gasverteilung. Gegen
Gesellschafter sind Forderungen in Höhe von insgesamt
TEUR 0 (i. Vj. TEUR 2.842) für die
Elektrizitätsverteilung sowie insgesamt TEUR 0 (i. Vj.
TEUR 1.400) für die Gasverteilung enthalten.
Die aktivische Rechnungsabgrenzung wird anhand von
Profitcentern den einzelnen Aktivitäten zugeordnet.
Passiva
Die Zuordnung des
Eigenkapitals zu den Aktivitäten erfolgt unter
der Verwendung eines Kapitalbedarfsschlüssels.
Die
Rückstellungen werden den jeweiligen
Aktivitäten anhand der Profitcenter zugeordnet. Die
personalabhängigen Rückstellungen werden mit dem
Personalschlüssel verteilt.
Für die Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen beträgt der Unterschiedsbetrag
nach § 253 Abs. 6 HGB zwischen der
10-Jahres-Durchschnittsbildung und der
7-Jahres-Durchschnittsbildung TEUR 6 (i. Vj. TEUR 21)
für die Elektrizitätsverteilung sowie TEUR 7 (i.
Vj. TEUR 23) für die Gasverteilung.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten
WE/RE-Verrechnungen, die über den Schlüssel
"Materialaufwand" verteilt werden.
Die
Verbindlichkeiten werden überwiegend über
den Schlüssel Materialaufwand aufgeteilt. Für die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
erfolgt die Zuordnung zu den einzelnen Aktivitäten
darüber hinaus über Einzelpostenauswertung bzw.
Profitcenterzuordnung.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr und enthalten Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von insgesamt TEUR
11.953 (i. Vj. TEUR 7.877) für die
Elektrizitätsverteilung sowie insgesamt TEUR 11.170
(i. Vj. TEUR 4.796) für die Gasverteilung. Gegen
Gesellschafter sind Verbindlichkeiten in Höhe von
insgesamt TEUR 3.370 (i. Vj. TEUR 0) für die
Elektrizitätsverteilung sowie insgesamt TEUR 2.989 (i.
Vj. TEUR 0) für die Gasverteilung enthalten.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im
Wesentlichen sonstige Steuerverbindlichkeiten, die anhand
des Umsatzschlüssels aufgeteilt werden. Die
Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer u. a. wurden entsprechend
des Personalschlüssels aufgeteilt. Verbindlichkeiten
nicht zugeordneter Zahlungseingänge sowie
kreditorischer Debitoren werden ebenfalls mit dem
Umsatzschlüssel verteilt.
Schlüsselung
Soweit eine direkte Zuordnung der Kosten zu den
einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist, erfolgte
die Zuordnung durch Schlüsselung der Konten, die
sachgerecht und für Dritte nachvollziehbar sein muss.
Zusätzlich zu den im ersten Abschnitt genannten
Umlageschlüsseln werden folgende weitere
Schlüssel als sachgerecht angesehen, die zur
Aufteilung der Aktivitätenbilanzen zur Anwendung
kamen:
| ― |
Umsatzschlüssel
|
| ― |
Schlüssel
Materialaufwand
|
| ― |
Kapitalbedarfsschlüssel
|
| ― |
Schlüssel Erhaltene
Anzahlungen
|
| ― |
Schlüssel Forderungskonto
für sonstige Lieferanten
|
Bilanz
zum 31. Dezember 2023 Tätigkeitsabschluss i. S. d.
§ 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG für die
Elektrizitätsverteilung
A k t i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
TEUR |
TEUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| 1.
Entgeltlich erworbene Software |
9.040.822,91 |
|
8.258 |
|
| 2.
Geleistete Anzahlungen |
3.841.721,72 |
12.882.544,63 |
4.708 |
12.966 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und |
|
|
|
|
| Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden |
|
|
|
|
| Grundstücken |
6.625.944,54 |
|
6.960 |
|
| 2.
Technische Anlagen und Maschinen |
1.120.840,75 |
|
273 |
|
| 3.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- |
|
|
|
|
| ausstattung |
5.070.515,45 |
|
4.582 |
|
| 4.
Anlagen im Bau |
4.593.382,63 |
17.410.683,37 |
2.618 |
14.432 |
|
|
30.293.228,00 |
|
27.398 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
|
| I.
Vorräte |
|
|
|
|
| 1.
Unfertige Leistungen |
148.898,24 |
|
0 |
|
| 2.
Geleistete Anzahlungen |
885.510,00 |
1.034.408,24 |
0 |
0 |
| II.
Forderungen und sonstige Vermögens- |
|
|
|
|
| gegenstände |
|
|
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
14.924.903,21 |
|
6.163 |
|
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
451.582,49 |
|
3.426 |
|
| 3.
Sonstige Vermögensgegenstände |
3.246.591,19 |
18.623.076,89 |
1.464 |
11.053 |
|
|
19.657.485,13 |
|
11.053 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
45.565,40 |
|
47 |
|
|
49.996.278,52 |
|
38.498 |
P a s s i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
TEUR |
| A.
Eigenkapital |
14.498.872,92 |
9.894 |
| B.
Sonderposten für Zuwendungen |
|
|
| Investitionszuschüsse |
167.042,73 |
31 |
| C.
Rückstellungen |
|
|
| 1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
530.845,40 |
549 |
| 2.
Sonstige Rückstellungen |
13.347.904,99 |
13.824 |
|
13.878.750,40 |
14.374 |
| D.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
1.317.786,87 |
1.277 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
| EUR
1.317.786,87 (i. Vj. TEUR 1.277) - |
|
|
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3.778.026,11 |
4.354 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
| EUR
3.714.167,48 (i. Vj. TEUR 4.162) - |
|
|
| -
davon mit einer Restlaufzeit von über einem
Jahr |
|
|
| EUR
63.858,63 (i. Vj. TEUR 192) - |
|
|
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
15.323.002,46 |
7.877 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
| EUR
15.323.002,46 (i. Vj. TEUR 7.877) - |
|
|
| 4.
Sonstige Verbindlichkeiten |
1.032.797,03 |
691 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
| EUR
1.032.797,03 (i. Vj. TEUR 691) - |
|
|
| -
davon aus Steuern 481.270,69 (i. Vj. TEUR 391) - |
|
|
|
21.451.612,48 |
14.199 |
|
49.996.278,52 |
38.498 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023 Tätigkeitsabschluss i. S. d. § 6b
Abs. 3 Satz 6 EnWG für die
Elektrizitätsverteilung
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
TEUR |
TEUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
|
260.676.656,42 |
|
217.689 |
| 2.
Erhöhung des Bestandes an unfertigen
Leistungen |
|
148.898,24 |
|
0 |
| 3.
Sonstige betriebliche Erträge |
|
955.023,86 |
|
1.094 |
| 4.
Materialaufwand |
|
|
|
|
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
50.427.350,23 |
|
17.211 |
|
| b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
151.223.273,72 |
201.650.623,95 |
138.734 |
155.945 |
| 5.
Personalaufwand |
|
|
|
|
| a)
Löhne und Gehälter |
21.454.504,50 |
|
17.821 |
|
| b)
Soziale Abgaben und Aufwendungen für |
3.912.152,33 |
25.366.656,82 |
3.459 |
21.280 |
| Altersversorgung
und für Unterstützung |
|
|
|
|
| -
davon für Altersversorgung |
|
|
|
|
| EUR
151.293,29 (i. Vj. TEUR 145) - |
|
|
|
|
| 6.
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegen- |
|
|
|
|
| stände
des Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
3.501.270,06 |
|
3.026 |
| 7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
27.610.729,64 |
|
27.284 |
| 8.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
439.292,58 |
|
26 |
| -
davon aus verbundenen Unternehmen |
|
|
|
|
| EUR
439.285,58 (i. Vj. TEUR 26) - |
|
|
|
|
| 9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
29.158,52 |
|
18 |
| -
davon aus der Aufzinsung |
|
|
|
|
| EUR
26.362,92 (i. Vj. TEUR 16) - |
|
|
|
|
| 10.
Ergebnis nach Steuern |
|
4.061.432,10 |
|
11.256 |
| 11.
Sonstige Steuern |
|
168.721,76 |
|
108 |
| 12.
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages |
|
3.892.710,34 |
|
11.148 |
| abgeführte
Gewinne |
|
|
|
|
| 13.
Jahresergebnis |
|
0,00 |
|
0 |
Bilanz
zum 31. Dezember 2023 Tätigkeitsabschluss i. S. d.
§ 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG für die
Gasverteilung
A k t i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
TEUR |
TEUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| Entgeltlich
erworbene Software |
|
2.974.098,77 |
|
2.533 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte
und |
|
|
|
|
| Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden |
|
|
|
|
| Grundstücken |
6.625.944,54 |
|
6.960 |
|
| 2.
Technische Anlagen und Maschinen |
643.772,65 |
|
289 |
|
| 3.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts- |
|
|
|
|
| ausstattung |
4.797.692,17 |
|
4.415 |
|
| 4.
Anlagen im Bau |
307.770,10 |
12.375.179,46 |
633 |
12.297 |
|
|
15.349.278,23 |
|
14.830 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
|
|
| I.
Vorräte |
|
|
|
|
| 1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
30.000,00 |
|
33 |
|
| 2.
Unfertige Leistungen |
148.898,24 |
|
0 |
|
| 3.
Geleistete Anzahlungen |
3.640,00 |
182.538,24 |
9 |
42 |
| II.
Forderungen und sonstige Vermögens- |
|
|
|
|
| gegenstände |
|
|
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
10.345.125,41 |
|
6.579 |
|
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
270.040,31 |
|
2.394 |
|
| 3.
Sonstige Vermögensgegenstände |
2.956.153,70 |
13.571.319,42 |
1.232 |
10.205,00 |
|
|
13.753.857,66 |
|
10.247 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
56.092,45 |
|
45 |
|
|
29.159.228,35 |
|
25.123 |
P a s s i v a
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
TEUR |
| A.
Eigenkapital |
4.706.388,12 |
9.312 |
| B.
Sonderposten für Zuwendungen |
|
|
| Investitionszuschüsse |
116.557,89 |
31 |
| C.
Rückstellungen |
|
|
| 1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
569.428,51 |
588 |
| 2.
Sonstige Rückstellungen |
7.868.528,48 |
4.036 |
|
8.437.956,99 |
4.624 |
| D.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
573.031,05 |
4.988 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
| EUR
573.031,05 (i. Vj. TEUR 4.988) - |
|
|
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
253.227,67 |
922 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
| EUR
196.598,31 (i. Vj. TEUR 804) - |
|
|
| -
davon mit einer Restlaufzeit von über einem
Jahr |
|
|
| EUR
56.629,36 (i. Vj. TEUR 118) - |
|
|
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
14.158.412,04 |
4.796 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
| EUR
14.158.412,04 (i. Vj. TEUR 4.796) - |
|
|
| 4.
Sonstige Verbindlichkeiten |
913.654,59 |
450 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
|
|
| EUR
913.654,59 (i. Vj. TEUR 450) - |
|
|
| -
davon aus Steuern EUR 462.391,22 (i. Vj. TEUR 302)
- |
|
|
|
15.898.325,34 |
11.156 |
|
29.159.228,35 |
25.123 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023 Tätigkeitsabschluss i. S. d. § 6b
Abs. 3 Satz 6 EnWG für die Gasverteilung
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
TEUR |
TEUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
|
210.076.360,03 |
|
101.157 |
| 2.
Erhöhung des Bestandes an unfertigen
Leistungen |
|
148.898,24 |
|
0 |
| 3.
Sonstige betriebliche Erträge |
|
1.226.372,69 |
|
637 |
| 4.
Materialaufwand |
|
|
|
|
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
61.396.405,77 |
|
-9.855 |
|
| b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
118.639.107,30 |
180.035.513,07 |
97.750 |
87.895 |
| 5.
Personalaufwand |
|
|
|
|
| a)
Löhne und Gehälter |
21.238.060,72 |
|
18.589 |
|
| b)
Soziale Abgaben und Aufwendungen für |
3.911.160,17 |
25.149.220,90 |
3.632 |
22.221 |
| Altersversorgung
und für Unterstützung |
|
|
|
|
| -
davon für Altersversorgung EUR 157.127,77 |
|
|
|
|
| (i.
Vj. TEUR 162) - |
|
|
|
|
| 6.
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegen- |
|
2.269.807,91 |
|
1.886 |
| stände
des Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
|
|
|
| 7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
8.263.529,26 |
|
8.033 |
| 8.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
439.292,58 |
|
26 |
| -
davon aus verbundenen Unternehmen |
|
|
|
|
| EUR
439.285,58 (i. Vj. TEUR 26) - |
|
|
|
|
| 9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
28.042,66 |
|
17 |
| -
davon aus der Aufzinsung |
|
|
|
|
| EUR
25.329,08 (i. Vj. TEUR 16) - |
|
|
|
|
| 10.
Ergebnis nach Steuern |
|
-3.855.190,26 |
|
-18.232 |
| 11.
Sonstige Steuern |
|
90.999,42 |
|
108 |
| 12.
Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages |
|
|
|
|
| ausgeglichene
Verluste |
|
3.946.189,67 |
|
18.340 |
| 13.
Jahresergebnis |
|
0,00 |
|
0 |
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die SachsenNetze GmbH, Dresden
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der SachsenNetze GmbH,
Dresden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
SachsenNetze GmbH für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach
§ 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in
Abschnitt "Erklärung zur Zielgröße für
den Frauenanteil in den Führungsebenen" des
Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den
deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht
erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben
genannten Erklärung zur
Unternehmensführung.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1
HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind
für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die
sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur
Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB
(Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt "Erklärung
zur Zielgröße für den Frauenanteil in den
Führungsebenen" des Lageberichts enthalten ist.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen
Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein
Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von
Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir
die Verantwortung, die oben genannten sonstigen
Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die
sonstigen Informationen
| ― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum
Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften
Lageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder
|
| ― |
anderweitig wesentlich falsch
dargestellt erscheinen.
|
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3
EnWG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5
EnWG zur Führung getrennter Konten für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die
Tätigkeitsabschlüsse für die
Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und
Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG -
bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den
Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden
die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG zur Führung getrennter Konten in
allen wesentlichen Belangen eingehalten.
|
| ― |
Nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entsprechen die beigefügten
Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.
|
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und der
Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit
§ 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021))
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW
Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter
Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich
für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse
nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3
Sätze 5 bis 7 EnWG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im
Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des
Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den
Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses
beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der
jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b
Abs. 3 EnWG.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis
5 EnWG zur Führung getrennter Konten in
allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und
|
| ― |
ob die
Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen
Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b
Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen.
|
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in
den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob
die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht
und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der
Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der
Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen
Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den
jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Dresden, den 26. April
2024
KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rößler,
Wirtschaftsprüfer
Dr.
Knospe, Wirtschaftsprüfer
Bericht
des Aufsichtsrates der SachsenNetze GmbH für das
Geschäftsjahr 2023
Während des Geschäftsjahres 2023 hat der
Aufsichtsrat der SachsenNetze GmbH die Aufgaben, die ihm
nach Gesetz und Satzung zukommen, uneingeschränkt
wahrgenommen. Die nach Gesetz und Satzung notwendigen
Beschlüsse wurden eingehend beraten und gefasst. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrates stand in
regelmäßigem Kontakt zur
Geschäftsführung.
Es fanden im Geschäftsjahr 2023 zwei
Aufsichtsratssitzungen statt, nämlich am 15. Mai 2023
und am 14. November 2023. In den Aufsichtsratssitzungen
berichtete die Geschäftsführung unter anderem
über wichtige Geschäftsvorgänge, die
Geschäftsentwicklung, die Investitionsplanung, die
finanzielle Lage der Gesellschaft und ihre
Ergebnissituation sowie die regulatorischen
Rahmenbedingungen.
In der Sitzung am 15. Mai 2023 wurde über die
Festlegungen der Bundesnetzagentur für die 4.
Regulierungsperiode und die wirtschaftlichen Auswirkungen
auf die Netzgesellschaften berichtet. Ebenso wurden die
Planungsstände zum Ausbau des Hochspannungsnetzes
sowie die Netzstrategie zum Ausbau und zur Digitalisierung
des Niederspannungsnetzes vorgestellt. Über den
Jahresabschluss 2022 wurde Beschluss gefasst.
Wesentliche Berichtspunkte in der Sitzung am 14.
November 2023 waren die Vorbereitungen für einen neuen
380-kV-Knoten im Dresdner Norden sowie die Aktivitäten
zur Kommunalen Wärmeplanung und zur
Wasserstoff-Anbindung. In derselben Sitzung hat der
Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung empfohlen, dem
Wirtschaftsplan 2024 zuzustimmen und die Mittelfristplanung
2025 bis 2028 zur Kenntnis zu nehmen.
Der Jahresabschluss der SachsenNetze GmbH und der
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden
durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
geprüft und mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB
versehen. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde den
Mitgliedern des Aufsichtsrates ausgehändigt. In der
Sitzung des Aufsichtsrates am 15. Mai 2024 war er
Gegenstand einer eingehenden Prüfung und
Erläuterung. Hieran nahm der Wirtschaftsprüfer
teil, der im Einzelnen über Umfang und Schwerpunkte
der Prüfung berichtete und für Fragen zur
Verfügung stand.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 geprüft. Er hat keine Einwendungen
erhoben und der Gesellschafterversammlung empfohlen, den
Jahresabschluss festzustellen.
Der Aufsichtsrat dankt den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, dem Betriebsrat und der
Geschäftsführung der SachsenNetze GmbH für
die im Geschäftsjahr 2023 geleistete Arbeit und
spricht ihnen seine Anerkennung aus.
Dresden, im Mai 2024
Der
Aufsichtsrat
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der SachsenNetze GmbH zum 31.
Dezember 2023 wurde am 15. Mai 2024 festgestellt.
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