VBV GmbH
& Co. KG
Steinfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
118.130,58 |
120.854,58 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.413,66 |
7.218,71 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
4.000,00 |
5.500,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.990,00 |
|
| D.
Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil Kommanditisten |
3.135,52 |
152,50 |
| Aktiva |
131.669,76 |
128.225,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
85.374,86 |
88.357,88 |
| B.
Rückstellungen |
1.400,00 |
1.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.894,90 |
38.767,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
7.605,73 |
1.500,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
37.289,17 |
37.267,91 |
| Summe
Passiva |
131.669,76 |
128.225,79 |
sonstige Berichtsbestandteile
I.
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen
Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden
von der Gesellschaft mit Hilfe elektronischer
Datenverarbeitung erfasst und über das Programm
Kanzlei-Rechnungswesen der DATEV eG ausgewertet.
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit
Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet.
Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen
Gegenstandes wird ein Nachweis über das
Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle
weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen
geführt.
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird ebenfalls mit
elektronischer Datenverarbeitung geführt.
Die Verfahrensabläufe in der Buchführung
haben keine nennenswerten organisatorischen Änderungen
erfahren.
Die Buchführung entspricht nach meinen
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Vorjahreswerte bzw. Saldovorträge wurden von
mir gemäß Auftrag geprüft.
Die Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen
den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022.
Die auf den 31.12.2023 durchgeführte Inventur
wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls
nicht vorgenommen.
II.
Angaben zur Bilanzierung
Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den
Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der
§§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist
in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß
entwickelt.
Das Vorratsvermögen wurde von der Gesellschaft
bestandsmäßig zum Abschlussstichtag erfasst. Das
Inventarverzeichnis ist von der
Geschäftsführung unterzeichnet. An der Erfassung
der Vorräte habe ich nicht mitgewirkt.
Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig -
unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie
hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr
nicht geändert.
Neben dem auf der Grundlage des Handelsrechts
erstellten Jahresabschluss wurde für den gleichen
Abschlusszeitraum eine den Vorschriften des
Steuergesetzes entsprechende Steuerbilanz gefertigt.
Die Erstellung vorliegender Steuerbilanz erfolgte
unter Beachtung der handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Buchführungs- und
Bilanzierungsvorschriften.
Vorliegende Steuerbilanz wurde auf der Grundlage der
Gewinnermittlungsvorschriften des § 5 Abs. 1 EStG
erstellt.
III.
Angaben zur Bewertung
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche
Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese
"soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den
vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit
sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar
waren - ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem
Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang
verwiesen.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung - soweit sie nicht bereits dort
gemacht wurden - und er gibt die sonstigen Pflichtangaben
richtig und vollständig wieder.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung haben wir im Erläuterungsteil
ausführlich besprochen. Auf weitergehende
Erläuterungen im Anhang wird hingewiesen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
sind nicht zu verzeichnen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare
Anlagevermögen zu Anschaffungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von Euro 150,-- bis Euro 1.000,-- wurden im
Jahr des Zugangs aktiviert und als Sammelposten linear
über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
IV.
Sonstige Angaben
Feststellung des Jahresabschlusses,
Ergebnisverwendung
Die Gesellschafter der VBV GmbH & Co KG
beschliessen folgende Feststellung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023:
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird
festgestellt.
Die Bilanzsumme beträgt 131.669,76 €.
2. Der Geschäftsführung wird Entlastung
erteilt.
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wird
genehmigt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 466,04 €
verteilt sich wie folgt:
| a) Volker
Overesch |
- 233,02 € |
| b) Britta Flothmann |
- 233,02 € |
|
- 466,04 € |
Gronau,
Die Gesellschafter:
VBV GmbH & Co. KG
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2025
festgestellt.
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