Bibo
Brunnenbau GmbH
Latendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.761,00 |
46.605,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
646,00 |
1.184,00 |
| II.
Sachanlagen |
49.115,00 |
45.421,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.193,04 |
84.235,62 |
| I.
Vorräte |
4.126,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.093,00 |
39.320,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.974,04 |
44.915,50 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.991,95 |
1.025,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
96.945,99 |
131.866,43 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.244,75 |
63.142,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.500,00 |
2.500,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
35.642,64 |
-4.829,86 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
36.897,89 |
-40.472,50 |
| B.
Rückstellungen |
16.724,42 |
19.306,23 |
| C.
Verbindlichkeiten |
53.976,82 |
49.417,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
23.495,84 |
16.591,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
96.945,99 |
131.866,43 |
Anhang
I. Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögens-gegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu 150,00
Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
größer 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden in
einen Sammelposten eingestellt und die Anschaffungskosten
werden in gleichen Jahresbeträgen über fünf
Jahre abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Die Bewertung erfolgt unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.
Einzelwertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen
wurden nicht vorgenommen. Pauschalwertberichtigungen auf
den Forderungsbestand wurden nicht vorgenommen.
Der bilanzierte Forderungsbestand ist bis zur
Aufstellung des Jahresabschlusses vollständig
ausgeglichen.
Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wurde gem.
§ 250 HGB zum Bilanzstichtag für gezahlte
Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsbeiträge, die im
Dezember gezahlte Miete für den Monat Januar 2011 und
für Finanzierungskosten gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt und die
Rückstellungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen.
Rückstellungen wurden für
Gewährleistungs-verpflichtungen, für die
Kosten im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Jahresabschlusses, für die Beitragsverpflichtung
gegenüber der Handwerkskammer sowie für die
Körperschaft- und Gewerbesteuer gebildet.
Ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten war zum
Bilanzstichtag nicht zu bilden. Ein grundlegender Wechsel
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber
dem Vorjahr fand nicht statt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2011 festgestellt.
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