Crölle
GmbH
Oer-Erkenschwick
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.633,00 |
21.908,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.628,00 |
21.903,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
341.864,33 |
391.714,13 |
| I.
Vorräte |
139.932,37 |
98.356,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
201.822,28 |
292.781,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
109,68 |
575,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.640,40 |
4.781,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
367.137,73 |
418.403,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.778,84 |
34.503,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
46.016,27 |
46.016,27 |
| III.
Gewinnrücklagen |
543,00 |
0,00 |
| IV.
Verlustvortrag |
37.513,06 |
58.124,04 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
13.267,37 |
-20.610,98 |
| B.
Rückstellungen |
36.082,00 |
40.315,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
309.276,89 |
343.585,53 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
162.298,99 |
255.332,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
367.137,73 |
418.403,74 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Der Jahresabschluss der Crölle GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom
25.05.2009 (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
2. Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
anzubringenden Vermerke sind wahlweise in der Bilanz bzw.
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
aufgeführt.
3. Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten aktiviert und sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
4. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von
EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter zwischen
einem Wert über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden als
Sammelgüter über 5 Jahre linear abgeschrieben.
5. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten
bewertet und dem Fertigstellungsgrad entsprechend
angesetzt. Bewertungsobergrenze ist der niedrigere
Tageswert bzw. Teilwert.
6. Die Forderungen werden grundsätzlich mit
ihrem Nominalwert ausgewiesen. Erkennbare Einzelrisiken
werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
7. Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus
schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
8. Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
"Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) errechnet.
Der Rückstellungsbetrag gemäß der
PUC-Methode ist definiert als der
versicherungsmathematische Barwert der
Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu
diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwendet. Es wurde
mit einem Zinssatz von 5,15% p.a. gerechnet. Der
Gehaltstrend wurde mit 1% p.a. und der Rententrend mit 0,5%
p.a. eingerechnet. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde
in Höhe von 0% p.a. berücksichtigt
9. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Die Entwicklung des Anlagevermögens,
einschließlich der Angabe der im Geschäftsjahr
vorgenommenen Abschreibung, wurde im Anlagenspiegel
gesondert dargestellt (§ 268 Abs. 2 HGB).
2. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren waren nicht auszuweisen.
3. Gegenüber Gesellschaftern bestanden am
Abschlussstichtag Forderungen in Höhe von €
3.121,60 und Verbindlichkeiten in Höhe von €
116.300,39.
4. Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 18.439,00. Von der
Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz
2 EGHGB wurde Gebrauch gemacht und von diesem Betrag ein
Fünfzehntel in Höhe von € 1.230,00 den
Pensionsrückstellungen zugeführt. Die
Zuführung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als
außerordentlicher Aufwand gezeigt. Der noch nicht in
der Bilanz ausgewiesene Betrag aus der Erstanwendung nach
BilMoG in Höhe von € 17.209,00 wird innerhalb des
verbleibenden Übergangszeitraums den
Pensionsrückstellungen zugeführt.
5. Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen wurden
in Höhe von € 9.445,00 mit
verrechnungsfähigen Vermögenswerten aus
Rückdeckungsversicherungen saldiert, § 246 Abs. 2
S. 2 HGB.
Sonstige Angaben
1. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren Herr
Claus-Peter Crölle (bis 13.07.2010) und Herr Christian
Crölle alleinvertretungsberechtigte und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreite
Geschäftsführer.
Oer-Erkenschwick, den 15. Februar 2012
Christian Crölle
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.02.2012 festgestellt.
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