Stammdaten

Register
Amtsgericht Königstein HRB 5495
Eingetragen
11.4.2001
Branche
Verwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Das Halten und die Verwaltung von eigenen Immobilien.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Dr. Hanf
seit 22.12.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

66.80% identifiziert33.20% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
33.60%
33.20%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Promolino B.V.NLD
33.20%

Gesellschafter
Beta

2 von 3 Anteilseignern sichtbar

Name
Ort
Anteil
Wolfgang Hanf
Kuckucksweg 29, 61462 Königstein/Taunus
33.60%
René Kreis
Hardtbergweg 7, 61476 Kronberg/Taunus
33.20%

Konzern- und Jahresabschlüsse

VWH-GmbH

Königstein im Taunus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 2.580.274,13 2.633.444,13
I. Sachanlagen 2.580.274,13 2.633.444,13
B. Umlaufvermögen 255.045,79 332.326,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 214.118,97 287.589,79
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 40.926,82 44.736,26
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.093.540,09 6.469.678,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 9.928.860,01 9.435.448,53

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 564,59 564,59
III. Verlustvortrag 6.495.242,94 5.874.266,18
IV. Jahresfehlbetrag 623.861,74 620.976,76
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 7.093.540,09 6.469.678,35
B. Rückstellungen 26.366,47 25.639,98
C. Verbindlichkeiten 9.902.493,54 9.409.808,55
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 261.772,88 240.114,70
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.640.720,66 9.169.693,85
Bilanzsumme, Summe Passiva 9.928.860,01 9.435.448,53

Anhang


Rechtliche und steuerliche Verhältnisse der Gesellschaft

Angaben zu den Besitzverhältnissen

1. Rechtliche Grundlagen

Die VWH GmbH  wurde durch notariellen Vertrag am 26.02.2001 gegründet und am 11.04.2001 in das Handelsregister Königstein im Taunus unter der Nr. HR B 5495 eingetragen.

2. Firma und Sitz

Die Firma der Gesellschaft lautet VWH GmbH.
Sitz der Gesellschaft ist Königstein im Taunus.

3. Stammkapital

Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €. Die Anteile werden zum Stichtag 31.12.2017 von folgenden Gesellschaftern gehalten:

Solar Beteiligungs GmbH 8.400,00 €
Promolino B.V. 8.300,00 €
René Kreis 8.300,00 €

Das Stammkapital ist in voller Höhe eingezahlt.

4. Geschäftsführung und Vertretung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Dr. Wolfgang Hanf  (Geschäftsführer)

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

5. Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Immobilien.

6. Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

7. Angaben zur Verwendung des Jahresergebnisses

Der Jahresfehlbetrag 2017 beträgt 623.861,74 €; der Verlustvortrag aus 2016 beläuft sich auf  6.495.242,94 €. Der Bilanzverlust beträgt 7.119.104,68 €.

Die Bilanz der VWH GmbH zum 31.12.2017 weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 7.093.540,09 € aus.

Ein derartiger Fehlbetrag, der sich aus einer Bilanz ergibt, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bilanzierung unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt wurde, ist grundsätzlich nicht dazu geeignet, eine Überschuldung der Gesellschaft festzustellen. Zur Ermittlung einer Überschuldung im Rechtssinne wären Aktivposten und Passivposten mit den jeweiligen Zeitwerten anzusetzen.

Eine Überschuldung nach Insolvenzrecht (§ 19 InsO) liegt allerdings nur dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Die Neuregelung der Insolvenzordnung hat unmittelbar Auswirkungen auf die Frage der Überschuldung gemäß § 19 InsO, denn soweit Rückerstattungsansprüche aus Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz nachrangig berichtigt werden ( § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO ), besteht keine Notwendigkeit , diese Forderungen in der Überschuldungs-bilanz im Rahmen der bestehenden Verbindlichkeiten als Passiva anzusetzen, da die Interessen der außen stehenden Gläubiger bereits durch den gesetzlichen Rangrücktritt hinreichend gewahrt sind. In der Neufassung des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO wird auf das Merkmal "kapitalersetzend" verzichtet und damit ohnehin jedes Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz nachrangig behandelt.

Damit wird die Beurteilung, ob eine Forderung dem gesetzlich angeordneten Rangrücktritt nach § 39 Abs.1 Nr. 5 InsO unterliegt, künftig wesentlich einfacher und rechtssicherer zu treffen sein, so dass Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen, die von § 39 Abs. 1 Nr. InsO erfasst werden, auch ohne Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters generell nicht als Passiva in der Überschuldungsbilanz zu erfassen sind.

Die Gesellschafterdarlehen belaufen sich auf insgesamt 9.640.720,66 € und übersteigen den Kapitalfehlbetrag von 7.093.540,09 € um 2.547.180,57 €. Die Gesellschaft ist nach insolvenzrechtlichen Gesichtspunkten deshalb nicht überschuldet.


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß

1. Anwendungen des Handelsgesetzbuches

Die Gesellschaft hat für den Jahresabschluß zum 31.12.2017 die Vorschriften des 3. Buches des HGB angewandt.

Zur Verbesserung der Klarheit wurden gemäß § 265ff. HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluß der VWH - GmbH Kuckucksweg 29, 61462 Königstein wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Han­delsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraus­sichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände  linear vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug ge­botener Wertberichtigungen angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden mit Ihrem Rückzahlungswert angesetzt.

Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) wurden so bemessen, daß sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Wertsteigerungen berücksichtigt. Weiterhin wurden diese gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins abgezinst.

3. Sonstige Angaben

Zwischen den Gesellschaftern Dr. Wolfgang Hanf und René Kreis gab es einen Rechtsstreit, ob das Darlehen Vantage Beteiligungs GmbH von Herrn René Kreis oder der Vantage Beteiligungs GmbH begeben wurde. Durch Urteil des Landgerichtes vom 21.07.2017 wurde entschieden, dass Herr René Klein keinen Rückerstattungsanspruch aus dem Darlehen zusteht. In der Bilanz wurde das Darlehen deshalb der Vantage Beteiligungs GmbH zugeordnet.




Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2017 - 31.12.2017

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 9.854.261,17 EUR.

1.1.2016 - 31.12.2016

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 9.373.977,35 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Dr. Wolfgang Hanf


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.08.2018 festgestellt.

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