KEB Verwaltungs-GmbH
Südstraße 38, 32683 Barntrup, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerald Alexander Müller seit 25.4.2025 | Geschäftsführer |
Thomas Dipl.-Ing. Brinkmann seit 22.1.2025 | Geschäftsführer |
Dominik Follmann seit 28.10.2024 | Prokura |
Thomas Peters seit 11.7.2024 | Prokura |
Roman Schwagmeier seit 11.7.2024 | Prokura |
Benjamin Dr. Rekate seit 11.7.2024 | Prokura |
Vittorio Tavella seit 9.11.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Karl E. Brinkmann GmbHBarntrupKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022KONZERNBILANZ zum 31. Dezember 2022Karl E. Brinkmann GmbHBarntrupAKTIVA
PASSIVA
KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022Karl E. Brinkmann GmbHBarntrup
KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr 2022der Karl E. Brinkmann GmbHBarntrupA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Karl E. Brinkmann GmbH ist nach den handelsrechtlichen Kriterien eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Karl E. Brinkmann GmbH - im Folgenden auch KEB GmbH genannt - hat einen Konzernabschluss aufzustellen, da die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 293 HGB nicht einschlägig sind. Der Konzernabschluss ist prüfungspflichtig nach § 316 Abs. 2 HGB. Die Karl E. Brinkmann GmbH als Muttergesellschaft hat aus den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der Karl E. Brinkmann GmbH und aus vier inländischen und zwölf ausländischen Tochtergesellschaften sowie aus einem assoziierten Unternehmen den Konzernabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 290 ff. HGB) erstellt. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022. Die Bilanzierung erfolgt nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften gem. §§ 290 ff. HGB. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB für Kapitalgesellschaften. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens gem. § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Alle Beträge werden in Euro angegeben. Die verschiedenen Posten der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind im Konzernanhang gesondert dargestellt und erläutert. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zum Konsolidierungskreis einschließlich Anteilsbesitz In den Konzernabschluss der KEB-Firmengruppe sind neben der Muttergesellschaft Karl E. Brinkmann GmbH sämtliche Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die Karl E. Brinkmann GmbH unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich um 100 %-ige Beteiligungen. In den Konzernabschluss sind insgesamt vier inländische und zwölf ausländische Tochterunternehmen im Rahmen der Vollkonsolidierung und ein Unternehmen geht als assoziiertes Unternehmen nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss ein. Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über Name, Sitz und Anteil am Kapital der jeweiligen Gesellschaft.
Die KEB Verwaltungs GmbH ist die unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Automation KG, Barntrup, gemäß 313 Abs. 2 Nr. 6 HGB. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die Anteile an der Huzhou Giant Motor Co. Ltd., China (20 % Beteiligung) vollständig veräußert. Die Entkonsolidierung des assozierten Unternehmens erfolgte mit dem Equity - Wertansatz zum 31. März 2021. Im Geschäftsjahr 2021 wurden die Anteile an der Innelekt GmbH (50 % Beteiligung) vollständig veräußert. Die Entkonsolidierung des verbundenen Unternehmens erfolgte mit dem Wertansatz gemäß Quotenkonsolidierung zum 30. Juni 2021. Im Geschäftsjahr 2021 hat die Brinkmann Holding GmbH 40 % der Anteile der HMI Project GmbH erworben. Die Anteile der Gesellschaft wurden zum 31. Dezember 2021, im Rahmen der Erstkonsolidierung, als assoziertes Unternehmen mit dem Equity - Wertansatz zum 31. Dezember 2021 berücksichtigt. Im Geschäftsjahr 2022 wurde die Gesellschaft BYKK-Safety-GbR (25 % Beteiligung) liquidiert. Die Entkonsolidierung des verbundenen Unternehmens erfolgte mit dem Wertansatz gemäß Quotenkonsolidierung zum 31. Juli 2022. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Brinkmann Holding GmbH weitere 35 % zu den bestehenden 30 % der Geschäftsanteile an der Brusatori S.r.l. erworben. Es erfolgte der Wechsel vom Equity - Wertansatz zur Vollkonsolidierung zum 30. April 2022. Die Brinkmann Holding GmbH ist von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 291 HGB befreit, da das Mutterunternehmen, die Karl E. Brinkmann GmbH, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht einschließlich des Bestätigungsvermerks in deutscher Sprache aufstellt und offen legt. Die Offenlegung erfolgt bis zum 31. Dezember 2023. Die KEB Verwaltungs-GmbH, die Brinkmann Holding-GmbH und die KEB Antriebstechnik GmbH sind gemäß § 264 Abs. 3 HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen und offen zu legen. Konzernabschlussstichtag und Konsolidierungsmethoden Dem Konzernabschluss liegen die Jahresabschlüsse der Muttergesellschaft Karl E. Brinkmann GmbH, sowie der einbezogenen Tochterunternehmen zugrunde. Sämtliche Jahresabschlüsse und der Konzernabschluss sind auf den Stichtag 31. Dezember 2022 erstellt (§ 299 HGB). Die Kapitalkonsolidierung wird bei der Vollkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode gem. § 301 Abs. 1 HGB durchgeführt. Dabei werden die Anschaffungskosten der Beteiligungen mit dem anteiligen Buchwert des Eigenkapitals zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss aufgrund der Aufstockung von Beteiligungen verrechnet. Ein verbleibender aktiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Entsteht der Unterschiedsbetrag auf der Passivseite, wird er als "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" ausgewiesen (§ 301 Abs. 3 HGB). Bei der Konsolidierung werden Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen gem. § 303 Abs. 1 HGB nicht berücksichtigt. Auf konzerninterne Lieferungen und Leistungen basierende Gewinne und Verluste sind gemäß § 304 Abs. 1 HGB zu eliminieren. Zum Stichtag war dies auf den Bestand der Vorräte erforderlich. Umsätze sowie Aufwendungen und Erträge insbesondere Zinsaufwendungen, Zinserträge, Mieten und Pachten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden eliminiert (§ 305 HGB). Neben den Differenzen auf Ebene der Einzelabschlüsse, die zu unterschiedlichen Wertansätzen in der Handels- und der Steuerbilanz führen, werden latente Steuern auch auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß § 306 HGB gebildet, soweit sich der zu hohe oder zu niedrige Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleicht (§ 306 HGB). Die aktiven und passiven latenten Steuern werden im Wesentlichen mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen der betroffenen Gesellschaften von ca. 21,0 % ermittelt und auf der Aktivseite und der Passivseite der Konzernbilanz ausgewiesen. In der Konzernbilanz ist für nicht der KEB-Firmengruppe gehörende Anteile an in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ein Ausgleichsposten gemäß § 307 Abs. 1 HGB für die nicht beherrschenden Anteile in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital unter entsprechender Bezeichnung innerhalb des Eigenkapitals gesondert zu bilden. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist der den anderen Gesellschaftern zustehende Gewinn unter dem Posten "Nicht beherrschende Anteile" nach dem Posten Jahresüberschuss auszuweisen. Die gesondert ausgewiesenen Beträge entfallen auf Gesellschafter in Deutschland und Italien. Die Beteiligungen an den assoziierten Unternehmen gehen gemäß § 312 HGB mit der Equity-Methode in den Konzernabschluss ein. Währungsumrechnung Die Jahresabschlüsse der Gesellschaften:
die auf ausländische Währungen lauteten, wurden gemäß § 308a HGB wie folgt in Euro umgerechnet: Die Zahlen der Bilanz wurden zum mittelbaren Devisenkassamittelkurs (Stichtag 31. Dezember 2022) auf Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Monatsdurchschnittskursen umgerechnet. Das Eigenkapital wird entsprechend dem Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss umgerechnet. Die aus der Anwendung unterschiedlichen Kurse resultierenden Unterschiedsbeträge werden erfolgsneutral als Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung im Eigenkapital ausgewiesen. B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Grundsatz der Stetigkeit gem. § 246 Abs. 3 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde eingehalten. Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden grundsätzlich nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich bewertet (§ 308 Abs. 1 HGB). In den Fällen, in denen die Auswirkungen der einheitlichen Bewertung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind (§ 308 Abs. 2 Satz 3 HGB), wurde auf eine Anpassung der Bewertung verzichtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, die um planmäßige Abschreibungen vermindert werden. Auf der Konzernebene wurde erstmals das Wahlrecht der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Anlagen ausgeübt. Die Aktivierung gewährleistet einen besseren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns. Die planmäßigen Abschreibungen werden grundsätzlich nach der linearen Methode vorgenommen. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen werden in der Regel die nachstehenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zu Grunde gelegt:
Die Abschreibung der Vermögensgegenstände erfolgt pro rata temporis. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten einen Nettobetrag zwischen 250,01 Euro und 1.000,00 Euro haben, wird in der Regel ein Sammelposten gebildet, welcher im Wirtschaftsjahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Erhaltene Investitionszuschüsse und nach steuerlichen Vorschriften vorgenommene Abschreibungen wurden mit den betreffenden Anlagengegenständen verrechnet. Die Finanzanlagen sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Posten in Fremdwährungen werden mit dem Stichtagskurs auf Euro umgerechnet. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren werden zu Anschaffungskosten bewertet. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse der Gesellschaft erfolgt zu Herstellungskosten. In die Herstellungskosten werden die Material- und Fertigungseinzel- und -gemeinkosten sowie die planmäßigen Abschreibungen, soweit sie durch die Fertigung veranlasst sind, einbezogen. Die Zurechnung der Fertigungseinzel- und -gemeinkosten sowie der Abschreibungen erfolgt über so genannte Minutenfaktoren. Für länger lagernde Artikel werden angemessene Gängigkeitsabschreibungen gebildet. Die Risiken aus technischer Überalterung werden durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt. Die in dem Konzernabschluss übernommenen Vorräte, die ganz oder teilweise auf Lieferungen zwischen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen beruhen, sind in der Konzernbilanz mit einem Betrag angesetzt worden, zu dem sie in der auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellten Jahresbilanz dieses Unternehmens angesetzt werden könnten, wenn die in dem Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden. Die Forderungen werden mit dem Nennwert angesetzt, wobei das in den Forderungen latent vorhandene oder erkennbare Ausfallrisiko durch Pauschal- oder Einzelabschläge berücksichtigt wird. In die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen werden die allgemeinen Ausfallrisiken, die Zinsverluste, die Mahn- und Beitreibungskosten sowie die Erlösschmälerungen entsprechend den betrieblichen Verhältnissen mit ihren Dreijahresdurchschnitten einbezogen. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nennwerten angesetzt. Unter dem Posten Rechnungsabgrenzung werden Ausgaben ausgewiesen, die Aufwand für die kommende Rechnungslegungsperiode darstellen; er wird nur für wesentliche Posten gebildet. Die Pensionsrückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Der Erfüllungsbetrag der inländischen Gesellschaften wird auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Jahre ermittelt. Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Erhaltene Anzahlungen sind mit dem Betrag angesetzt, der der Gesellschaft zugeflossen ist. Unter dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen ausgewiesen, die Ertrag für die kommenden Rechnungslegungsperioden darstellen; er wird nur für wesentliche Posten gebildet. C. Angaben zur Konzernbilanz Anlagevermögen Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden überwiegend Auftragsentwicklungen für die Herstellung elektronischer Erzeugnisse ausgewiesen. Der Produktlebenszyklus dieser Erzeugnisse ist in den letzten Jahren zurückgegangen, sodass die Nutzungsdauer der Auftragsentwicklungen ebenfalls deutlich geringer ist. Die immateriellen Vermögensgegenstände enthalten neben der bisherigen EDV-Software auch die Software-Lizenzen und Kosten des Customizing für das neue SAP R/3 System. Darüber hinaus wurde die im Konzern entwickelte BX-Serie als selbst geschaffene immaterielle Anlage im Vorjahr in Höhe von 711,1 TEuro aktiviert. Aus der Abschreibung resultiert im Berichtsjahr ein Aufwand in Höhe von 251,0 TEuro. Insgesamt wurden in 2022 Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 849,4 TEuro im Rahmen der KEB - Gruppe getätigt. Mit dem Erwerb von 5 % der Anteile an der KEB Antriebstechnik GmbH durch die Karl E. Brinkmann GmbH wurde zum Bilanzstichtag des Vorjahres ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 1.282,3 TEuro aktiviert, der ab dem 01.01.2021 mit einer Laufzeit von 10 Jahren abgeschrieben wird. Mit dem Erwerb weiterer 35 % der Anteile an der Brusatori S.r.l. durch die Brinkmann Holding GmbH sowie durch die Vollkonsolidierung wurde zum Bilanzstichtag ein Geschäfts- und Firmenwert in Höhe von 3.794,5 TEuro aktiviert. Das Sachanlagevermögen in Höhe von 40.822,2 TEuro umfasst im Wesentlichen mit 24.996,4 TEuro Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken. Darüber hinaus sind technische Anlagen und Maschinen mit 4.796,6 TEuro, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung mit 7.353,5 TEuro sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau mit 3.675,7 TEuro enthalten. Die wesentlichen Investitionen in das Sachanlagevermögen erfolgten in der KEB America LLC, USA, in Höhe von 2.499,3 TEuro, in der KEB Automation KG in Höhe von 2.765,4 TEuro, in der KEB Antriebstechnik GmbH in Höhe von 1.583,4 TEuro sowie in der KEB Italia S.r.l. in Höhe von 563,6 TEuro. Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau sind im Wesentlichen durch die KEB Automation KG (2.333,1 TEuro) sowie die KEB Antriebstechnik GmbH (1.013,7 TEuro) geprägt. Auf den Grund und Boden der japanischen Tochtergesellschaft KEB Japan Ltd. wurde in 2003 im Konzernabschluss eine außerplanmäßige Abschreibung wegen des gesunkenen beizulegenden Wertes vorgenommen und beibehalten. Unter den Finanzanlagen werden die Anteile an dem assoziierten Unternehmen HMI Project GmbH ( 1.241,3 TEuro), Wertpapiere des Anlagevermögens in Höhe von 41.888,1 TEuro sowie Ausleihungen in Höhe von 14.226,9 TEuro ausgewiesen. Das nicht verpfändete Deckungskapital in Höhe von 3.212,4 TEuro wird seit dem Geschäftsjahr 2012 gesondert unter dem Posten sonstige Finanzanlagen geführt. Im Geschäftsjahr 2017 wurde die Beteiligung an der Huzhou Giant Motor Co. Ltd. durch den Erwerb der Brinkmann Holding GmbH realisiert. Die Beteiligung zu einem Kaufpreis in Höhe von 2.407,6 TEuro führte zu einem Bilanzansatz des assoziierten Unternehmens zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 2.387,4. Im Erwerbszeitpunkt beläuft sich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital auf 635,2 TEuro. Es handelt sich um einen Geschäfts- oder Firmenwert in entsprechender Höhe. Dieser wurde über eine Laufzeit von 10 Jahren linear abgeschrieben. Die Beteiligung an der Huzhou Giant Motor Co. Ltd. wurde im Einzelabschluss des Vorjahres der Brinkmann Holding GmbH um 1.794,3 TEuro auf den zukünftigen Verkaufspreis in Höhe von 613,7 TEuro abgeschrieben. Im Rahmen der At Equity Bewertung wurde die Abschreibung um 987,1 TEuro im Konzernabschluss des Vorjahres erfolgswirksam storniert, da bereits die laufenden Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert sowie laufende Verluste in den Vorjahren auf Konzernebene berücksichtigt wurden. Zum 31. März 2021 wurde die Beteiligung vollständig veräußert. Der At Equity Wert des Anteils an der Huzhou Giant Motor Co. Ltd. in Höhe von 613,7 TEuro wurde zum Zeitpunkt der Veräußerung erfolgsneutral entkonsolidiert. Im Geschäftsjahr 2018 wurde die Beteiligung an der Brusatori S.r.l. durch den Erwerb der Brinkmann Holding GmbH realisiert. Die Beteiligung zu einem Kaufpreis in Höhe von 2.761,8 TEuro führte zu einem Bilanzansatz des assoziierten Unternehmens zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 2.749,0 TEuro. Im Erwerbszeitpunkt beläuft sich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital auf 1.638,9 TEuro. Es handelt sich im Wesentlichen um einen Geschäfts- oder Firmenwert in von Höhe 1.589,8 TEuro. Dieser wird über eine Laufzeit von 10 Jahren linear abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2022 wurden weitere 35 % der Anteile an der Brusatori S.r.l. durch die Brinkmann Holding GmbH erworben. Die Beteiligung zu einem Kaufpreis in Höhe von 5.120,0 TEuro führte zu einem Wechsel des Bilanzansatzes vom assoziierten Unternehmen zur Vollkonsolidierung zum 30. April 2022. Im Erwerbszeitpunkt beläuft sich der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und anteiligen Eigenkapital auf 3.018,0 TEuro. Es handelt sich im Wesentlichen um einen Geschäfts- oder Firmenwert. Dieser wird über eine Laufzeit von 10 Jahren linear abgeschrieben. Zum Bilanzstichtag wurde ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 3.794,5 TEuro aktiviert. Die Beteiligung an der Innelekt GmbH in Höhe von 12,5 TEuro wurde zum 30. Juni 2021 vollständig veräußert und entkonsolidiert. Der Betrieb der BYKK-Safety GbR wurde eingestellt, die Liquidation der Gesellschaft zum 31 Juli 2022 beschlossen und die Entkonsolidierung durchgeführt. Im Geschäftsjahr 2021 wurde die Beteiligung von 40 % an der HMI Project GmbH durch den Erwerb der Brinkmann Holding GmbH realisiert. Die Beteiligung zu einem Kaufpreis in Höhe von 1.211,3 TEuro führte zu einem entsprechenden Bilanzansatz des assoziierten Unternehmens zum 31. Dezember 2021. Im Erwerbszeitraum beläuft sich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem anteiligen Eigenkapital auf 975,5 TEuro. Es handelt sich um einen Geschäfts- oder Firmenwert in entsprechender Höhe, der über eine Laufzeit von 10 Jahre linear abgeschrieben wird. Darstellung der Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens zum 31.12.2022
Weitere Aktivposten Die unter den Vorräten ausgewiesenen fertigen Erzeugnisse enthalten auch fertige Komponenten von Erzeugnissen, die noch nicht zum Endprodukt montiert sind, weil ein erheblicher Teil der fertigen Komponenten im demontierten Zustand verkauft wird. Für die Risiken aus der technischen Überalterung wurde ein Wertabschlag gebildet. Der Pauschalwertberichtigungssatz bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde entsprechend den betrieblichen Verhältnissen gebildet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Forderungsverluste einschließlich der Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 695,7 TEuro (Vorjahr: 657,1 TEuro) entstanden. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Beträge in Höhe von 233,5 TEuro mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Unter der aktiven Steuerabgrenzung wurden aktive latente Steuern in Höhe von 1.054,7 TEuro auf Zwischengewinne gebildet. Der Ausweis der aktiven latenten Steuern resultiert mit 5.514,3 TEuro aus erwarteten künftigen Steuerbelastungen aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen der Steuer- und Handelsbilanz (Handelsbilanz II) bei einzelnen Konzerngesellschaften (§ 274 Abs. 1, § 308 Abs. 1 HGB). Diese Bewertungsunterschiede resultieren im Wesentlichen aus Vorräten sowie auf unterschiedliche Ansätze von Rückstellungen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte mit dem für die einzelnen Konzerngesellschaften geltenden Steuersätzen. Eigenkapital (einschließlich Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung) Das gezeichnete Kapital der Karl E. Brinkmann GmbH beträgt 10.200,0 TEuro. Die Entwicklung der einzelnen Posten des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Eigenkapitalspiegel. Rückstellungen Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde bei der Berechnung für die inländischen Gesellschaften nach der versicherungsmathematischen PUC-Methode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 314 Abs. 1 Nr. 16 HGB):
Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2022 beträgt 779,3 TEuro (Art. 67 Abs. 2 EGHGB). Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 2.531,9 TEuro. In dieser Höhe besteht gemäß § 253 Abs. 6 HGB eine Ausschüttungssperre bei den Tochtergesellschaften. Die Steuerrückstellungen werden im Wesentlichen für die laufenden Ertragsteuern des KEB-Konzerns gebildet. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsansprüche, Altersteilzeit, Jubilare, Tantiemen etc., ferner sind unter den sonstigen Rückstellungen die sonstigen zum Bilanzstichtag dem Grunde und der Höhe nach noch nicht genau abzuschätzenden Verpflichtungen ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen ausschließlich die Tochterunternehmen KEB Japan Ltd. und die KEB Automation AG, Schweiz. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern stehen tatsächlich mittel- bis langfristig zur Verfügung. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden diverse Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, aus Steuern und Sozialversicherung sowie übrige kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Konzernverbindlichkeitenspiegel für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2022
Die Nummern der Sicherungsvermerke bedeuten: 1 = Eigentumsvorbehalt D. Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die KEB-Gruppe erwirtschaftete Umsatzerlöse in Höhe von 274.571,5 TEuro. Eine Aufteilung der Umsatzerlöse nach geographischen Märkten (Inland / Ausland) ist in den nachfolgenden Tabellen dargestellt (§ 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB):
Elektronische Erzeugnisse werden häufig in technische Anlagen eingebaut. Diese technischen Anlagen, deren Herstellung im Inland erfolgt, gelangen vielfach über den Export in das Ausland. Neben dem direkten Absatz elektronischer Erzeugnisse im Ausland hat der indirekte Absatz über den Anlagen- und Maschinenbau eine erhebliche Bedeutung für den KEB-Konzern. Die Exportabhängigkeit wird damit deutlich. Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 607,6 TEuro. Darüber hinaus sind periodenfremde Erträge, wie die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus abgeschriebenen Forderungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen enthalten. Die periodenfremden Erträge und Aufwendungen waren im Einzelnen:
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 571,6 TEuro. Infolge der Einführung des BilMoG wurde bei der Karl E. Brinkmann GmbH ein Zuführungsbetrag zur Pensionsrückstellung in Höhe von 5.950 TEuro ermittelt. Von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Dementsprechend wird jährlich 1/15 des Betrages, also 397 TEuro den Pensionsrückstellungen zugeführt und als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen. Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 879,1 TEuro enthalten. Unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind die in den einzelnen Ländern gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag ausgewiesen. Zusätzlich sind unter den Steuern vom Einkommen und Ertrag auch die Erträge aus dem Abbau der passiven latenten Steuern in Höhe von 0,1 TEuro und der Erhöhung aktiver latenter Steuern in Höhe von 285,4 TEuro im Rahmen der Konsolidierung erfasst. Die Bildung bzw. die Erhöhung der aktiven latenten Steuern beruht im Wesentlichen auf der Zwischengewinneliminierung, auf der unterschiedlichen steuerlichen und handelsrechtlichen Bewertung von Wertpapieren des Umlaufvermögens sowie von Pensions-, Altersteilzeit-, Urlaubs- und Gleitzeitrückstellungen. Ausgehend von einer erwarteten Ertragsteuerbelastung in Höhe von 21,0 % hat sich die tatsächliche Steuerbelastung wie folgt entwickelt:
E. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen und den sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird nicht gerechnet, da die betroffenen Unternehmen über ausreichend Liquidität verfügen, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die weder in der Bilanz noch in den Bilanzvermerken erscheinen, die aber für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen in folgendem Umfang:
F. Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2022 waren durchschnittlich 1.430 (Vorjahr 1.376) Arbeitnehmer bei der KEB-Firmengruppe (ohne Auszubildende) beschäftigt, davon entfielen auf:
Die Arbeitnehmer der per At Equity-Methode konsolidierten Unternehmen werden nicht einbezogen. Gesellschaftsorgane Geschäftsführer sind
Vorschlag zur Ergebnisverwendung des MutterunternehmensDie Geschäftsführung der Karl E. Brinkmann GmbH schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 4.106.972,53 Euro auf neue Rechnung vorzutragen. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Am 30. Januar 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO den internationalen Gesundheitnotstand aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus ausgerufen. Seit dem 11. März 2020 stuft die WHO die Verbreitung des Coronavirus nunmehr als Pandemie ein. Andauernde Einschränkungen aufgrund des Coronavirus sowie der Krieg in der Ukraine könnten negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft im Jahr 2023 haben.
Barntrup, 28. Juni 2023 gez. Thomas Brinkmann gez. Vittorio Tavella KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNGder Karl E. Brinkmann GmbH, Barntrup
KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL 2022der Karl E. Brinkmann GmbH
KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL 2021der Karl E. Brinkmann GmbH
KONZERNLAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2022der Karl E. Brinkmann GmbHBarntrupI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Die KEB-Unternehmensgruppe ist seit 1972 Anbieter hochwertiger Automatisierungslösungen. Die Gesellschaft befindet sich unverändert im Familienbesitz. Die Gesellschafter sind sich ihrer regionalen Verantwortung bewusst und haben am Standort in Barntrup erneut erhebliche Investitionen getätigt. Die Karl E. Brinkmann GmbH ist als Holdinggesellschaft und damit zugleich auch Führungsgesellschaft der KEB-Unternehmensgruppe. Als solche ist sie dafür verantwortlich, die strategischen Unternehmensziele festzulegen und zu verfolgen. Zudem verantwortet sie das Führungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumentarium einschließlich des Risikomanagements. Sie führt die wesentlichen Investitionen innerhalb des Konzerns durch. Organisatorisch ist KEB in vier Unternehmensbereiche gegliedert:
Der Unternehmensbereich Elektrotechnik umfasst die Herstellung von elektronischen Umrichtern unterschiedlicher Größe. Zum Produktionsprogramm der Magnettechnik gehören elektromagnetische Kupplungen und Bremsen. Im Unternehmensbereich Getriebe werden Getriebe, Getriebemotoren und Servomotoren für den Maschinen- und Anlagenbau entwickelt, hergestellt und vertrieben. Der Vertrieb erfolgt weltweit über verbundene Unternehmen oder Vertriebspartner. 2. Forschung und Entwicklung Die Stärke der Unternehmensgruppe liegt in der ausgeprägten Kundenorientierung. Dabei hat die Umsetzung von kundenspezifischen Lösungen große Bedeutung. Hierfür hat die Unternehmensgruppe die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen bereitgestellt. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Der im Jahr 2021 wirtschaftliche Aufschwung konnte in 2022 nicht fortgesetzt werden. Vor allem Engpässe bei der Versorgung mit Energie, Rohstoffen und Vorprodukten und die damit verbundenen hohen Kosten bremsten die Produktion ein. Zusätzlich führte der Ukraine Krieg zu Unsicherheiten in den Märkten und infolge dessen zu einer Energiekrise. Die Verknappung an Energie mündete letztendlich in steigenden Preisen, welche wiederum eine hohe Inflation nach sich zog. Auf diese Entwicklung reagierten die weltweiten Zentralbanken ab Mitte 2022 mit einer restriktiven Geldpolitik. Trotz dieser sehr schwierigen Rahmenbedingungen konnte der KEB Gruppen-Umsatz von 252 Mio. € (2021) auf 275 Mio. € (2022) +9 % gesteigert werden. Die ursprünglichen Planungen lagen deutlich über den erzielten Steigerungen. Sondereinflüsse sind hier speziell bei der Materialbeschaffung zu benennen. Neben der mangelnden Verfügbarkeit von Komponenten, mussten auch erhebliche Preissteigerungen kompensiert werden. Insgesamt wuchs das BIP in der europäischen Wirtschaft entgegen den ursprünglichen Prognosen in 2022 lediglich um 3,5 %. Entsprechend verhalten ist auch die Entwicklung in der Elektroindustrie 2022 gewesen. In 2021 konnten noch Umsatzsteigerungen von 9 % verzeichnet werden, so konnten in 2022 Steigerungen von gut 4 % verzeichnet werden. Mit großer Aufmerksamkeit wird die weitere Entwicklung auf den Rohstoffmärkten und der Zuliefer-Industrie beobachtet. Negative Auswirkungen auf die produzierende Industrie können aufgrund der globalen Störungen der Lieferketten nicht ausgeschlossen werden. 2. Geschäftsverlauf Ein großer Teil der Produkte der Gesellschaft wird von Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus abgenommen. Aufgrund der angespannten Lage auf den Weltmärkten im gesamten Jahr 2022 mussten deutliche Preisanpassungen in Europa und in den USA vorgenommen werden. Auch der chinesische Markt mit seinen noch erheblichen Zuwächsen in den vergangenen Jahren brach in 2022 deutlich ein. Zudem machte sich die Zero-Covid-Politik der chinesischen Regierung wirtschaftlich negativ bemerkbar. Der Maschinenbau-Umsatz in China ist im Berichtszeitraum lediglich um 2% gestiegen. Die Geschäftsführung der KEB Gruppe ist mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2022 zufrieden. Trotz Einschränkungen in der Wirtschaftstätigkeit aufgrund der 3G Regel in Q1/2022, fortgesetzter Herausforderungen in den Lieferketten durch die Corona-Pandemie als auch durch die sich verändernden makroökonomischen Rahmenbedingungen, wie Inflation und abflauende BIP Entwicklung, stiegen Auftragseingang und Umsatz der KEB Gruppe. Lage a) Vermögenslage Die Bilanzsumme der Unternehmensgruppe stieg im Geschäftsjahr 2022 um 33.839 TEuro auf 312.810 TEuro. Vom gesamten Anlagevermögen der Gesellschaft in Höhe von 108.223 TEuro entfallen auf die Finanzanlagen 60.569 TEuro. Dabei handelt es sich überwiegend um Wertpapiere des Anlagevermögens. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anlagenintensität von 38,0 % auf 34,6 %. Die Vorräte wurden zur Erfüllung des entsprechenden Nachfrageverhaltens unserer Kunden angepasst. Die Vorräte der Unternehmensgruppe erhöhten sich im Jahr 2022 von 81.571 TEuro im Jahr 2021 auf 114.329 TEuro. Der Anteil der Vorräte an der Bilanzsumme erhöhte sich von 29,2 % auf 36,5 %. Die Lieferfähigkeit der Unternehmensgruppe konnte trotz erheblicher Steigerung bei der Lagerbevorratung in 2022 nicht im vollen Umfang gewährleistet werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben sich zum Bilanzstichtag um 8.213 TEuro auf 44.063 TEuro erhöht. Die liquiden Mittel einschließlich der Wertpapiere des Umlaufvermögens stellen die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Unternehmensgruppe sicher. Das Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag 210.552 TEuro bzw. 67,3 % der Bilanzsumme. An Fremdkapital steht der Gesellschaft insgesamt ein Betrag von 102.124 TEuro zur Verfügung. Dieser Betrag teilt sich auf in 49.016 TEuro Pensionsrückstellungen und 53.108 TEuro sonstiges Fremdkapital, insbesondere für Rückstellungen, Lieferantenverpflichtungen sowie sonstige Verbindlichkeiten. b) Finanzlage Die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft war auch in 2022 sehr stabil. Lediglich zwei ausländische Tochtergesellschaften haben Bankkredite in Anspruch genommen. c) Ertragslage Die KEB-Unternehmensgruppe erzielte im Geschäftsjahr 2022 einen Gesamtumsatz von 274.571 TEuro. Dies entspricht einer Umsatzsteigerung von 22.489 TEuro gegenüber dem Vorjahr. Mit 70,1 % wurde der wesentliche Teil der Erlöse im Ausland erwirtschaftet. Im Inland wurden 29,9 % des Umsatzes erzielt. Der Anteil am Umsatz der einzelnen Produktbereiche hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nur geringfügig geändert. Das Rohergebnis (inkl. sonstige betriebliche Erträge) des Konzerns erhöhte sich im Geschäftsjahr 2022 um 14.198 TEuro auf 165.677 TEuro. Der Anteil an der bereinigten Gesamtleistung verringerte sich um 2,0 Prozentpunkte auf 58,3 %. Der Betriebsaufwand hat sich im Geschäftsjahr 2022 um 5,7 % bzw. 7.690 TEuro auf insgesamt 143.473 TEuro erhöht. Gemessen an der Gesamtleistung verringerte sich der Betriebsaufwand von 54,0 % auf 50,5 %. Der Personalaufwand (inklusive der Aufwendungen für Leiharbeiter) erhöhte sich um 3.105 TEuro auf 104.281 TEuro. Bedingt durch die höhere Gesamtleistung reduzierte sich die Personalaufwandsquote (inklusive der Aufwendungen für Leiharbeiter) in 2022 auf 36,7 % (Vorjahr 40,2 %). Der wesentliche Grund für die Personalaufwandssteigerung im Berichtszeitraum ist begründet durch Lohn- und Gehaltssteigerungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (abzüglich der Aufwendungen für Leiharbeiter) stiegen um 4.585 TEuro auf 39.191 TEuro. Durch die Investitionen im laufenden Jahr bzw. in den vorangegangenen Geschäftsjahren beliefen sich die Abschreibungen auf 6.567 TEuro. Der Anteil der Abschreibungen an der Gesamtleistung betrug in 2022 2,3 % (Vorjahr: 2,3 %). Von den Investitionen entfiel der überwiegende Teil auf die im Ausland tätigen Unternehmen KEB America LLC, USA, und KEB Italia S.r.l, Italien, sowie auf die im Inland tätigen Unternehmen KEB Automation KG und KEB Antriebstechnik GmbH. Das EBT betrug im Geschäftsjahr 2022 15.053 TEuro und beläuft sich auf 5,3 % der Gesamtleistung. Der Vorjahreswert belief sich auf 3,6 % der Gesamtleistung. Der Steueraufwand in 2022 beträgt 4.285 TEuro (Vorjahr: 4.123 TEuro). Der konsolidierte Konzern-Jahresüberschuss beträgt 10.767 TEuro bzw. 3,8 % der Gesamtleistung. 3. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Die Anzahl der Beschäftigten lag gem. HGB im Jahresdurchschnitt 2022 bei 1.430 Personen (Vorjahr: 1.376 Personen). Hinzu kommen 51 Auszubildende beziehungsweise Werkstudenten in einer dualen Ausbildung. Diese werden in verschiedenen kaufmännischen und technischen Berufen ausgebildet. Die hohe Anzahl der Auszubildenden soll im Hinblick auf die soziale Verantwortung des Unternehmens auch in den kommenden Jahren beibehalten werden. Zur Förderung des Nachwuchses insbesondere in technischen Berufen bietet die Unternehmensgruppe jungen Menschen eine duale Ausbildung in Form eines Studiums mit Praxisbezug an. In den kommenden Jahren soll diese Art der Ausbildung zur weiteren Sicherung qualifizierter Arbeitskräfte nicht nur aufrechterhalten, sondern ausgebaut werden. III. Prognosebericht In der Zeit bis zur Konzern- Jahresabschlusserstellung hat sich das Jahr 2023 zu einem sehr besonderen und außergewöhnlichen Jahr entwickelt. Die KEB-Unternehmensgruppe profitiert noch erheblich vom Nachholbedarf an den Märkten. Der hohe Auftragsbestand sorgt für eine sehr gute Auslastung in der Produktion und führt in der Folge zu erheblichen Umsatzsteigerungen. Der Auftragseingang entwickelt sich in den ersten Monaten deutlich verhaltener im Vergleich zum Vorjahr. Die Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzung in der Ukraine und der weiterhin weltweiten Verwerfungen in 2023 in der Folge der Energiekrise, werden sich auf die wirtschaftliche in den wichtigen Märkten weiterhin für die KEB Gruppe auswirken. Im neuen Geschäftsjahr haben sich bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses weiterhin wirtschaftliche Risiken ergeben, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Materialien an den Weltmärkten stehen. Auch wenn eine leichte Entspannung bei der Materialknappheit zu verzeichnen ist, kann abschließend noch keine umfassende Beurteilung auf die Auswirkungen für 2023 vorgenommen werde. Die KEB Gruppe ist aber nach wie vor finanziell sehr solide und nachhaltig aufgestellt so dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Existenz gefährdende Situation eingetreten beziehungsweise absehbar ist. Die konjunkturelle Situation hat sich in den wichtigsten europäischen, amerikanischen und asiatischen Abnehmerländern, speziell in Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich, den USA und China deutlich verhaltener gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 entwickelt. Es geht, wie im Vorjahr, eine große Verunsicherung bezüglich der Handelskonflikte zwischen China der EU und den USA aus. Mögliche, weitere Eskalationen zwischen den Beteiligten Wirtschaftsmächten werden auch den europäischen Maschinenbau nachhaltig beeinflussen. Die weitere Entwicklung der chinesischen Wirtschaft in 2023 wird auch für Deutschland als Exportnation, von elementarer Bedeutung sein. Das zu erwartende Ergebnis der KEB Gruppe für 2023 wird zurzeit positiv eingestuft. Die Geschäftsführung geht von einer positiven Entwicklung der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen für 2023 aus. Der Auftragseingang für das erste Quartal 2023 liegt deutlich unter dem Vorjahreswert des ersten Quartal 2022. Der Umsatz konnte hingegen im ersten Quartal 2023 im Vergleich zum Zeitraum 2022 deutlich gesteigert werden. Der Grund hierfür ist der nach wie vor sehr hohe Auftragsbestand. Nach Einschätzung der Gesellschafter und der Geschäftsführung wird sich das Ergebnis der KEB - Gruppe 2023 positiv entwickeln. IV. Chancen- und Risikobericht Die Gesellschaft verfügt über ein System zur Erfassung, Bewertung und Kontrolle von geschäftlichen und finanziellen Risiken. Als Ergebnis der von der Geschäftsführung durchgeführten Risikoinventur wurde festgestellt, dass sich die in den Vorjahren eingeleiteten Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung positiv ausgewirkt haben. Die für einzelne Qualitätsrisiken gebildeten Rückstellungen konnten dadurch reduziert werden. Das eingeführte Risikomanagement ist so strukturiert, dass potentielle Risiken frühzeitig erkannt werden und gegebenenfalls steuernd entgegengewirkt werden kann. Das eingerichtete System beinhaltet insbesondere das Kommunikationsnetzwerk, um den Informationsfluss zu den Prozessverantwortlichen und der Geschäftsführung zu sichern und ermöglicht erforderlichenfalls Maßnahmen kurzfristig einzuleiten. Die Grundsätze, Richtlinien, Prozesse und die Verantwortlichkeiten für das interne Kontrollsystem legt die Geschäftsführung fest. Die Einhaltung des Systems, die Angemessenheit und die Effizienz werden vom Controlling und vom Abschlussprüfer in regelmäßigen Zeitabständen überprüft. Die Geschäftsführung wird laufend über die aktuelle Risikosituation unterrichtet. Bei den kurzfristigen Finanzanlagen wurde Wert auf eine hohe Kapitalrückzahlungssicherheit gelegt. Entstehenden Risiken wurde konsequent begegnet. Eventuelle Währungskursverschiebungen, insbesondere zum Dollar werden stetig beobachtet. Durch gezielte Steuerung der Zahlungsströme in Dollar wird das Risiko begrenzt. V. Bericht über Zweigniederlassungen Die Unternehmensgruppe unterhält unselbstständige Vertriebs- und Servicebüros an verschiedenen Standorten in Deutschland sowie im Ausland.
Barntrup, 28. Juni 2023 gez. Thomas Brinkmann gez. Vittorio Tavella BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Karl E. Brinkmann GmbH Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernjahresabschluss und Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht Wir haben den Konzernabschluss der Karl E. Brinkmann GmbH, Barntrup, - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Karl E. Brinkmann GmbH für das Geschäftsjahr 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkungen des Prüfungsurteils zum Konzernabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und für das Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht Entgegen § 314 Nr. 6 und Nr. 9 HGB wurden im Anhang die Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung und des Beirates sowie zur Höhe des Abschlussprüferhonorars nicht angegeben. Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Detmold, 28. Juni 2023 HWP
Hinrichs & Partner mbB
Gerhard Hinrichs, Wirtschaftsprüfer Jochen Mischer, Wirtschaftsprüfer |
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