Arbeitsgemeinschaft Golden Toast GmbH
Selbe AdresseVerwertungsgesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sandra Hobe seit 18.3.2021 | Prokura |
Thomas Lorenz seit 7.11.2019 | Geschäftsführer |
Andreas Giese seit 6.6.2019 | Prokura |
Tanja Thörmann seit 6.6.2019 | Prokura |
Jürgen Kathmann seit 6.6.2019 | Prokura |
Werner Henkenborg seit 6.6.2019 | Prokura |
Jens Woinke seit 6.6.2019 | Prokura |
Steffen Boyn seit 6.6.2019 | Prokura |
Rainer Miener seit 6.6.2019 | Prokura |
Heidrun Hinrichs seit 6.6.2019 | Prokura |
Christian Böhn seit 6.6.2019 | Prokura |
Jörg Bäumer seit 6.6.2019 | Prokura |
Bodo Schiffmann seit 6.6.2019 | Prokura |
Karsten Backhus seit 6.6.2019 | Prokura |
Heiko Marks seit 6.6.2019 | Prokura |
Jens Zehetleitner seit 6.6.2019 | Prokura |
Thomas Siegel seit 6.6.2019 | Prokura |
Holger Krone seit 6.6.2019 | Prokura |
Dietmar Reiners seit 6.6.2019 | Prokura |
Simone Witschel seit 6.6.2019 | Prokura |
Sven Löschen seit 6.6.2019 | Prokura |
Arnd Lüdemann-Prange seit 6.6.2019 | Prokura |
Bianca Olberding-Giencke seit 6.6.2019 | Prokura |
Stefan Wulfert seit 14.3.2019 | Prokura |
Andre Schmidt seit 10.7.2018 | Prokura |
Barbara Rausch seit 10.7.2018 | Prokura |
Wolfgang Dr. Weiß seit 14.5.2018 | Prokura |
Torsten Elsner seit 3.4.2018 | Prokura |
Harald Sitte seit 10.1.2018 | Geschäftsführer |
Ernst Heinrich Pleye seit 31.5.2017 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wittenberger Data Center GmbHLutherstadt WittenbergJahresabschluss zum 31. Dezember 2020Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Wittenberger Data Center GmbH PrüfungsurteilWir haben den Jahresabschluss der Wittenberger Data Center GmbH, Lutherstadt Wittenberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den JahresabschlussDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des JahresabschlussesUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Leipzig, 4. März 2021 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mandler Rogoll Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2020
Gewinn- und Verlustrechnung für 2020
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2020I. Allgemeine AngabenDie Wittenberger Data Center GmbH mit Sitz in Lutherstadt Wittenberg wurde am 31. Januar 2017 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 24031 erfolgte am 6. Februar 2017. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften unter Beachtung der Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 (2) HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Zur Erhöhung der Klarheit der Darstellung werden die Davon-Vermerke im Anhang angegeben. Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Seit 2017 besteht ein Cash-Pooling-Vertrag zwischen der Wittenberger Data Center GmbH und ihrer Gesellschafterin AGROFERT Deutschland GmbH, Lutherstadt Wittenberg. Für die Wittenberger Data Center GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (EAV) mit ihrer Gesellschafterin AGROFERT Deutschland GmbH. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. AktivaImmaterielle VermögensgegenständeEntgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend planmäßig linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Das Wahlrecht zum Ansatz selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird nicht ausgeübt. SachanlagenDie Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit sie abnutzbar sind, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Zugänge werden mit den Anschaffungs- oder den aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bei Sachanlagen mit zeitlich begrenzter Nutzung werden überwiegend lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Für die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern werden die steuerlichen Abschreibungstabellen herangezogen und, soweit die dort genannten Nutzungsdauern innerhalb des handelsrechtlich vertretbaren Schätzrahmens liegen, berücksichtigt. Geringwertige Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen größer € 250,00 und bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag angesetzt. Guthaben bei KreditinstitutenDie Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Aktiver RechnungsabgrenzungspostenDer Rechnungsabgrenzungsposten betrifft abgegrenzte Aufwendungen nachfolgender Geschäftsjahre. PassivaRückstellungenRückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit zum Bilanzstichtag von mehr als 1 Jahr werden entsprechend abgezinst. VerbindlichkeitenDer Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. FremdwährungsumrechnungAuf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden entsprechend § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs vom Abschlussstichtag umgerechnet und unrealisierte Aufwendungen bzw. unrealisierte Erträge erfolgswirksam erfasst. Die unrealisierten und realisierten Kursgewinne und -verluste werden gesondert im Anhang ausgewiesen. Im Geschäftsjahr sind keine wesentlichen Währungs- bzw. Kursgewinne oder -verluste angefallen. III. Erläuterungen zur BilanzForderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen Gesellschafter (die AGROFERT Deutschland GmbH) resultieren aus Liefer- und Leistungsverkehr (€ 17 Tsd., VJ € 22 Tsd.). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr (€ 1.570 Tsd., VJ € 830 Tsd.). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Sonstige RückstellungenBei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für folgende Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten: - ausstehende Rechnungen (€ 143 Tsd., VJ € 162 Tsd.) - personalbezogene Rückstellungen (€ 433 Tsd., VJ € 454 Tsd.), - Rückstellungen für Aufbewahrung von Unterlagen (€ 21 Tsd., VJ € 19 Tsd.) - Jahresabschlusskosten (€ 9 Tsd., VJ € 9 Tsd.) VerbindlichkeitenAlle Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen (€ 204 Tsd., VJ € 149 Tsd.), die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter AGROFERT Deutschland GmbH aus Cash-Pooling (€ 6.146 Tsd., VJ € 6.629 Tsd.), aus der umsatzsteuerlichen Organschaft (€ 174 Tsd., VJ € 118 Tsd.), aus dem Ergebnisabführungsvertrag (€ 473 Tsd., VJ € 442 Tsd.), aus Weiterberechnungen (€ 50 Tsd., VJ € 0 Tsd.), sowie aus Zinsen (€ 6 Tsd., VJ € 14 Tsd.). Von den sonstigen Verbindlichkeiten betreffen € 48 Tsd. (VJ € 47 Tsd.) Steuern und € 17 Tsd. (VJ € 0 Tsd.) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse wurden mit Dienstleistungen im Inland mit verbundenen Unternehmen (€ 9.874 Tsd., VJ € 8.355 Tsd.) und mit Gesellschaftern (€ 203 Tsd., VJ € 261 Tsd.) erzielt. MaterialaufwandIm Materialaufwand sind vor allem Wartungs- und Überprüfungskosten (€ 1.147 Tsd., VJ € 1.066 Tsd.), Beratung Software für Projekte (€ 395 Tsd., VJ € 90 Tsd.), Lizenz- und Nutzungsgebühren (€ 327 Tsd., VJ € 277 Tsd.) und Strombezüge (€ 255 Tsd., VJ € 257 Tsd.) für die Dienstleistungserbringung enthalten. Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsaufwendungen beinhalten Im Wesentlichen die Zinsaufwendungen an Gesellschafter aus dem Cash-Pooling. V. Sonstige AngabenHaftungsverhältnisseEs bestehen keine Haftungsverhältnisse zum Bilanzstichtag. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Dienstleistungsverträge und Mietverträge mit verbundenen Unternehmen. Des Weiteren bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Leasingverträgen.
GeschäftsführungZu Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr bestellt:
PersonalIm Geschäftsjahr 2020 wurden durchschnittlich 50 Mitarbeiter beschäftigt. KonzernabschlussDie AGROFERT, a.s., Prag/Tschechische Republik, stellt für den kleinsten und größten Kreis einzubeziehender Unternehmen einen Konzernabschluss, in den die Wittenberger Data Center GmbH zum 31. Dezember 2020 einbezogen wird, auf. Dieser Konzernabschluss kann von der AGROFERT, a.s. bezogen werden und wird im deutschen elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Alle direkt oder indirekt im Mehrheitsbesitz der Konzernobergesellschaft stehenden Unternehmen wurden als verbundene Unternehmen angesehen. Lutherstadt Wittenberg, 28. Februar 2021
FeststellungDie Feststellung des Jahresabschlusses der Wittenberger Data Center GmbH zum 31. Dezember 2020 erfolgte am 12. April 2021. |
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