Wittenberger Data Center GmbHLiquidiert

Dessauer Straße 126, 06886 Wittenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 24031
Eingetragen
6.2.2017
Branche
Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten a. n. g.Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für DritteErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Entwicklung und das Betreiben von Datenverarbeitungssystemen zur Speicherung, Bearbeitung, Übertragung und Verarbeitung von Daten; die technische Betreuung dieser Systeme einschließlich Hardware und Software für eigene Zwecke sowie die Erbringung von diesbezüglichen Dienstleistungen für verbundene Unternehmen und / oder Dritte sowie sämtliche mit vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängenden Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sandra Hobe
seit 18.3.2021
Prokura
Thomas Lorenz
seit 7.11.2019
Geschäftsführer
Andreas Giese
seit 6.6.2019
Prokura
Tanja Thörmann
seit 6.6.2019
Prokura
Jürgen Kathmann
seit 6.6.2019
Prokura
Werner Henkenborg
seit 6.6.2019
Prokura
Jens Woinke
seit 6.6.2019
Prokura
Steffen Boyn
seit 6.6.2019
Prokura
Rainer Miener
seit 6.6.2019
Prokura
Heidrun Hinrichs
seit 6.6.2019
Prokura
Christian Böhn
seit 6.6.2019
Prokura
Jörg Bäumer
seit 6.6.2019
Prokura
Bodo Schiffmann
seit 6.6.2019
Prokura
Karsten Backhus
seit 6.6.2019
Prokura
Heiko Marks
seit 6.6.2019
Prokura
Jens Zehetleitner
seit 6.6.2019
Prokura
Thomas Siegel
seit 6.6.2019
Prokura
Holger Krone
seit 6.6.2019
Prokura
Dietmar Reiners
seit 6.6.2019
Prokura
Simone Witschel
seit 6.6.2019
Prokura
Sven Löschen
seit 6.6.2019
Prokura
Prokura
Prokura
Stefan Wulfert
seit 14.3.2019
Prokura
Andre Schmidt
seit 10.7.2018
Prokura
Barbara Rausch
seit 10.7.2018
Prokura
Wolfgang Dr. Weiß
seit 14.5.2018
Prokura
Torsten Elsner
seit 3.4.2018
Prokura
Harald Sitte
seit 10.1.2018
Geschäftsführer
Ernst Heinrich Pleye
seit 31.5.2017
Geschäftsführer
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Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wittenberger Data Center GmbH

Lutherstadt Wittenberg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Wittenberger Data Center GmbH

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Wittenberger Data Center GmbH, Lutherstadt Wittenberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grund­sätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben;

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Leipzig, 4. März 2021

Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Mandler                                             Rogoll

Wirtschaftsprüfer                                Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva 31.12.2019
TEUR TEUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.768 2.051
  1.768 2.051
II. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 18 20
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.312 3.731
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11 92
  3.341 3.843
  5.109 5.894
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Gesellschafter 17 22
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.570 830
3. Sonstige Vermögensgegenstände 31 14
  1.618 866
II. Guthaben bei Kreditinstituten  25 25
  1.643 891
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.282 1.656
  8.034 8.441
Passiva 31.12.2019
TEUR TEUR TEUR
A. Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 25 25
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 606 645
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 126 217
2. Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern 6.849 7.203
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 204 149
4. Sonstige Verbindlichkeiten 224 202
davon aus Steuern TEUR 48 (Vj. TEUR 47)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 17 (Vj. TEUR 0)
7.403 7.771
8.034 8.441

Gewinn- und Verlustrechnung für 2020

2019

TEUR

TEUR TEUR
1. Umsatzerlöse  10.077 8.616
2. Sonstige betriebliche Erträge  126 61
   10.203 8.677
3. Materialaufwand 
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 292 277
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.899 1.459
4. Personalaufwand 
a) Löhne und Gehälter 3.786 3.036
b) Soziale Abgaben 
davon für Altersversorgung TEUR 2 (Vj. TEUR 3)        543 596
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen  1.559 1.406
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen  1.568 1.367
   9.647 8.141
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge  0 4
davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0 (Vj. TEUR 4) 
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen  81 96
davon an verbundene Unternehmen TEUR 81 (Vj. TEUR 96) 
   -81 -92
9. Sonstige Steuern  2 2
10. Ergebnis vor Gewinnabführung  473 442
11. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführte Gewinne  473 442
12. Jahresüberschuss  0 0

Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2020

I. Allgemeine Angaben

Die Wittenberger Data Center GmbH mit Sitz in Lutherstadt Wittenberg wurde am 31. Januar 2017 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister B des Amtsgerichts Stendal unter der Nummer HRB 24031 erfolgte am 6. Februar 2017.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 und für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungs­legungs­vor­schriften unter Beachtung der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 (2) HGB nach dem Gesamt­kosten­verfahren aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Zur Erhöhung der Klarheit der Darstellung werden die Davon-Vermerke im Anhang angegeben.

Bei der Bilanzierung und Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen.

Seit 2017 besteht ein Cash-Pooling-Vertrag zwischen der Wittenberger Data Center GmbH und ihrer Gesellschafterin AGROFERT Deutschland GmbH, Lutherstadt Wittenberg.

Für die Wittenberger Data Center GmbH besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisab­führungs­vertrag (EAV) mit ihrer Gesellschafterin AGROFERT Deutschland GmbH.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Aktiva

Immaterielle Vermögensgegenstände

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu An­schaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend planmäßig linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buch­wert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraus­sichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Das Wahlrecht zum Ansatz selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des An­lagevermögens wird nicht ausgeübt.

Sachanlagen

Die Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit sie abnutzbar sind, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Zu­gänge werden mit den Anschaffungs- oder den aktivierungspflichtigen Herstellungs­kosten bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grund­sätzlich zeitanteilig.

Bei Sachanlagen mit zeitlich begrenzter Nutzung werden überwiegend lineare Ab­schreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Für die Schätzung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern werden die steuerlichen Abschreibungstabellen herangezogen und, soweit die dort genannten Nutzungsdauern inner­halb des handelsrechtlich vertretbaren Schätzrahmens liegen, berücksichtigt.

Geringwertige Ver­mögens­gegen­stände des Sachanlagevermögens mit An­schaffungs­kosten zwischen größer € 250,00 und bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten

Die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten betrifft abgegrenzte Aufwendungen nachfolgender Geschäftsjahre.

 

Passiva

Rückstellungen

Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kauf­män­ni­scher Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bemessen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit zum Bilanzstichtag von mehr als 1 Jahr werden entsprechend abge­zinst.

Verbindlichkeiten

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.

Fremdwährungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Schulden mit einer Rest­lauf­zeit bis zu einem Jahr werden entsprechend § 256a HGB zum Devisenkassa­mittelkurs vom Abschlussstichtag umgerechnet und unrealisierte Aufwendungen bzw. unrealisierte Erträge erfolgswirksam erfasst. Die unrealisierten und realisierten Kursge­winne und -verluste werden gesondert im Anhang ausgewiesen. Im Geschäftsjahr sind keine wesentlichen Währungs- bzw. Kursgewinne oder -verluste angefallen.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen Gesellschafter (die AGROFERT Deutschland GmbH) resultieren aus Liefer- und Leistungs­verkehr (€ 17 Tsd., VJ € 22 Tsd.). Die Forderungen gegen verbundene Unter­nehmen resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr (€ 1.570 Tsd., VJ € 830 Tsd.). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Sonstige Rückstellungen

Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für folgende Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten:

- ausstehende Rechnungen (€ 143 Tsd., VJ € 162 Tsd.)

- personalbezogene Rückstellungen (€ 433 Tsd., VJ € 454 Tsd.),

- Rückstellungen für Aufbewahrung von Unterlagen (€ 21 Tsd., VJ € 19 Tsd.)

- Jahresabschlusskosten (€ 9 Tsd., VJ € 9 Tsd.)

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Liefe­rungen und Leistungen (€ 204 Tsd., VJ € 149 Tsd.), die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter AGROFERT Deutschland GmbH aus Cash-Pooling (€ 6.146 Tsd., VJ € 6.629 Tsd.), aus der umsatzsteuerlichen Organschaft (€ 174 Tsd., VJ € 118 Tsd.), aus dem Ergebnisabführungs­vertrag (€ 473 Tsd., VJ € 442 Tsd.), aus Weiterberechnungen (€ 50 Tsd., VJ € 0 Tsd.), sowie aus Zinsen (€ 6 Tsd., VJ € 14 Tsd.).

Von den sonstigen Verbindlichkeiten betreffen € 48 Tsd. (VJ € 47 Tsd.) Steuern und € 17 Tsd. (VJ € 0 Tsd.) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse wurden mit Dienstleistungen im Inland mit verbundenen Unternehmen (€ 9.874 Tsd., VJ € 8.355 Tsd.) und mit Gesellschaftern (€ 203 Tsd., VJ € 261 Tsd.) erzielt.

Materialaufwand

Im Materialaufwand sind vor allem Wartungs- und Überprüfungskosten (€ 1.147 Tsd., VJ € 1.066 Tsd.), Beratung Software für Projekte (€ 395 Tsd., VJ € 90 Tsd.), Lizenz- und Nutzungsgebühren (€ 327 Tsd., VJ € 277 Tsd.) und Strombezüge (€ 255 Tsd., VJ € 257 Tsd.) für die Dienst­leistungs­er­bringung enthalten.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsaufwendungen beinhalten Im Wesentlichen die Zinsaufwendungen an Ge­sell­schafter aus dem Cash-Pooling.

 

V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse zum Bilanzstichtag.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Dienstleistungsverträge und Miet­verträge mit ver­bundenen Unternehmen. Des Weiteren bestehen sonstige finanzielle Ver­pflichtungen aus langfristigen Leasingverträgen.

Laufzeit
Gesamt bis 1 Jahr von 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
€ Tsd € Tsd € Tsd € Tsd
Leasing 83 50 33 0
Bestellobligo für Investitionen
4 4 0 0
Mieten und Dienstleistungen verbundene Unternehmen 627 521 106 0
714 575 139 0

Geschäftsführung

Zu Geschäftsführern waren im Geschäftsjahr bestellt:

Ernst Heinrich Pleye, Bösel Informatiker
Harald Sitte, Lutherstadt Wittenberg Diplom-Physiker
Sandra Hobe, Bad Belzig Diplom-Kauffrau (FH)
Thomas Lorenz, Köthen Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Luboš Pajer, Jirkov, Tschechische Republik (ab 01.01.2020) RNDr. - Doktor der Naturwissenschaften

Personal

Im Geschäftsjahr 2020 wurden durchschnittlich 50 Mitarbeiter beschäftigt.

Konzernabschluss

Die AGROFERT, a.s., Prag/Tschechische Republik, stellt für den kleinsten und größten Kreis einzubeziehender Unternehmen einen Konzernabschluss, in den die Wittenberger Data Center GmbH zum 31. Dezember 2020 einbezogen wird, auf. Dieser Konzern­ab­schluss kann von der AGROFERT, a.s. bezogen werden und wird im deutschen elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Alle direkt oder indirekt im Mehrheitsbesitz der Konzern­obergesellschaft stehenden Unter­nehmen wurden als verbundene Unter­nehmen angesehen.

Lutherstadt Wittenberg, 28. Februar 2021

Sandra Hobe Ernst Heinrich Pleye Harald Sitte Thomas Lorenz Luboš Pajer
Geschäftsführerin Geschäftsführer Geschäftsführer Geschäftsführer Geschäftsführer

Feststellung

Die Feststellung des Jahresabschlusses der Wittenberger Data Center GmbH zum 31. Dezember 2020 erfolgte am 12. April 2021.

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