Heidehaus GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Hahne seit 20.12.2017 | Geschäftsführer |
Claudia Reinhardt seit 20.12.2017 | Prokura |
Johannes Baur seit 20.12.2017 | Prokura |
Peter Fächner seit 20.12.2017 | Prokura |
Manuel Opitz seit 20.12.2017 | Prokura |
Christina Hahne-Erz seit 27.6.2006 | Geschäftsführer |
Ulrike Reinhardt seit 27.6.2006 | Geschäftsführer |
Carl, Dipl.- Betriebswirt (FH) Hahne seit 27.6.2006 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hahne Holding GmbHGarbsenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Konzernlagebericht1. Grundlagen des Konzerns Die Hahne Holding Gruppe ist ein seit über 40 Jahren familiengeführtes mittelständisches Unternehmen. Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit im Konzern ist die voll- und teilstationäre sowie ambulante Altenpflege. Im Konzern werden derzeit dazu weitere Komplementärangebote, wie z. B. Ergo- und Physiotherapie, seniorengerechtes Wohnen mit Service, allgemeine Servicedienstleistungen, Softwareprogrammierung für Pflegeplanung und -dokumentation sowie Aus- und Fortbildungsleistungen im Bereich der Altenpflege angeboten. Die Steuerung anhand von Kennzahlen, Budgets und Echtzeit-Auswertungen der einzelnen Tochtergesellschaften erfolgt durch den in der Holding angegliederten zentralen Rechnungswesen- und Controllingbereich in enger Abstimmung mit der Konzerngeschäftsführung. 2. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war auch im Jahr 2021 geprägt von der Corona-Pandemie. Trotz der andauernden Pandemiesituation und zunehmender Liefer- und Materialengpässe konnte sich die deutsche Wirtschaft aber nach dem Einbruch im Jahr 2020 erholen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2021 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 2,7 % höher als 2020. Die Wirtschaftsleistung im Jahr 2021 wurde von durchschnittlich 44,9 Millionen Erwerbstätigen im Inland erbracht. Das waren insgesamt etwa genauso viele wie im Vorjahr. Allerdings arbeiteten viele Erwerbstätige nun in anderen Wirtschaftsbereichen oder anderen Beschäftigungsverhältnissen als zuvor. Unter der Annahme einer sich wieder entspannenden Infektionslage sowie abnehmender Lieferengpässe wird für das Sommerhalbjahr 2022 mit einer kräftigen Fortsetzung der Erholung gerechnet. Der Auftragsbestand in der Industrie ist sehr hoch, hier besteht - wie auch bei den privaten Konsumausgaben - erhebliches Potenzial für starke Impulse, auch aus Nachholeffekten. Allerdings könnte der russische Einmarsch in der Ukraine die Erholung der Weltwirtschaft von den Folgen der Corona-Krise bremsen. Europa und speziell Deutschland sind extrem abhängig vom russischen Gas. Die weitere konjunkturelle Entwicklung ist entscheidend von den Gas- und Ölpreisen beeinflusst. 2. Branchenentwicklung Der Wachstumstrend in der Pflegebranche wird sich auch die nächsten Jahre weiter fortsetzen. Die demographische Alterung wird die Nachfrage nach Pflegeleistungen weiter steigen lassen. Gemäß Berechnungen des statistischen Bundesamtes wird die Altersgruppe ab 75 Jahren von rund 9,4 Millionen Personen auf 10,2 Millionen im Jahr 2030 anwachsen. Diese Entwicklung verdeutlicht auch die Anstiege bei den Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung 2020 um alleine 6 % im Vergleich zum Vorjahr. Eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist nur schwer zu realisieren, da die Refinanzierung der überproportional ansteigenden Personalkosten nicht in voller Höhe in den Pflegesatzverhandlungen Berücksichtigung findet. Die erweiterten Nachweispflichten und der gleichzeitig nur sehr begrenzt und umstrittene Ansatz von Wagnis- und Gewinnaufschlägen führt zu geringen Umsatzrenditen, insbesondere im Vergleich zu anderen Branchen. Die Nachfrage nach professionellen Pflegeleistungen hat im Statistikvergleich deutlich zugenommen, mit klarem Fokus auf die ambulante Pflege. So ist die Zahl der in vollstationären Heimen versorgten Pflegebedürftigen lediglich um 4,5 % gestiegen. Bei der Pflege zu Hause ist ein Anstieg im Vergleichszeitraum von 24,9 % zu verzeichnen gewesen. Hiervon haben jedoch insbesondere zusätzliche 380.000 Empfänger von reinen Pflegegeldleistungen profitiert. Daher sind Spezialisierungen sowie innovative Ergänzungs- und Entlastungsangebote aus einer Hand im Bereich der Pflege die Konzepte der Zukunft. Insbesondere Innovationen für das Bedürfnis an Sicherheit und guten Service werden hier ausschlaggebende Faktoren für Nachhaltigkeit sein. Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die Umstellung von 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade ist in der aktuellsten Pflegestatistik aus 2019 ein Anstieg gegenüber 2017 von 20,9 % auf insgesamt 4,1 Millionen pflegebedürftige Menschen zu verzeichnen. Davon werden rund 818.000 Pflegebedürftige in Pflegeheimen betreut und 983.000 von Pflegediensten. Der prognostizierte Anstieg der Pflegebedürftigen wird den schon heute sehr grassierenden Fachkräftemangel weiter verschärfen. Nach dem Ergebnis eines Gutachtens, was von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) beauftragt wurde, fehlen bis 2030 insgesamt 187.000 Pflegekräfte. Derzeit gibt es noch keine deutlichen Signale, dass ggfs. die Anforderungen an Fachkraftquoten und die mögliche Ausführung von bestimmten Tätigkeiten durch weniger qualifizierte Mitarbeiter als mögliche Lösungen angedacht sind. Die Prüfung nach dem seit dem 1. November 2019 geltenden neuen Bewertungssystem (PflegeTÜV) für Teil- und Vollstationäre Einrichtungen wurde aufgrund der Pandemie zunächst ausgesetzt, jedoch müssen sich alle Einrichtungen seit 2021 auf die einsetzenden Prüfungen einstellen. Die neue Bewertungsmethode greift deutlich tiefer in die laufenden Pflegeprozesse ein und es müssen zweimal jährlich automatisiert verschiedene anonymisierte Kennzahlen an die sogenannte Datenauswertungsstelle (DAS) übertragen werden. Anhand dieser Daten wird dann die Vor-Ort-Prüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) noch gezielter vorgenommen. Die Ergebnisse sollen somit dem Kunden deutlich mehr Aufschluss zur tatsächlichen Qualität einer Einrichtung geben als die bislang bekannten Pflegenoten. Auch ermöglicht es eine gezieltere Überprüfung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). 3. Geschäftsverlauf Das Jahr 2021 ist deutlich von der Pandemie (Covid-19) geprägt: Die Auslastung der betriebenen vollstationären Pflegeeinrichtungen konnte über das Jahr hinweg stetig gesteigert werden. Grund dafür ist der seit Jahresbeginn verfügbare Impfstoff, wodurch die Neu- und Wiederaufnahmen von pflegebedürftigen Personen deutlich erleichtert wurde. Die Umsatzerlöse 2021 sind durch den ganzjährigen Betrieb einer erst im vergangenen Jahr eröffneten neuen Einrichtung sowie auch einer Steigerung der stationären Pflegesätze gewachsen und liegen somit deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Der Konzernumsatz betrug T€ 45.868,6 und somit 18,8 % über dem Vorjahr. Hierbei sind auch Effekte wie Erstattungen für Mindereinnahmen sowie Mehraufwendungen im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung (z.B. Schnelltests) enthalten. Der von der Bundesregierung nach Ausbruch der Pandemie ins Leben gerufene sogenannte Pflegerettungsschirm nach § 150 Abs. 2 SGB XI war und ist für viele Träger überlebenswichtig. Jedoch werden hiervon nicht alle pandemiebedingten Umsatzeinbußen und Mehrkosten gedeckt. Konsolidiert konnte trotz der coronabedingten zusätzlichen Auswirkungen in 2021 ein Konzernjahresüberschuss von T€ 1.853,9 erzielt werden. Im Bereich der Investitionen wurden die handelsrechtlich kurzfristigsten Abschreibungszeiträume sowie das steuerrechtliche Wahlrecht der Sofortabschreibungen genutzt. 4. Ertragslage In diesem Geschäftsjahr wurde ein positives EBITDA in Höhe von T€ 3.450,9 erwirtschaftet. Die Umsatzerlöse stiegen im Geschäftsjahr um 18,8 % von T€ 38.593,7 auf nunmehr T€ 45.868,6. Die wesentliche Kostenposition "Personalaufwendungen" ist im Zuge des Wachstums vor allem bei der neuen Einrichtung sowie aufgrund von Gehaltsanpassungen insbesondere für das Pflegepersonal von T€ 23.260,9 im Vorjahr auf T€ 26.674,2 (14,7 %) gestiegen. Die Ertragslage wird durch ein regelmäßiges Evaluieren der Pflegegrade im Verhältnis zum tatsächlichen Pflegeaufwand, den kontinuierlichen Abgleich der Personalbudgets im Verhältnis zu den Pflegegraden sowie monatliche Budget-Auswertungen und Analysen überwacht. Des Weiteren werden wesentliche Kennzahlen monatlich zwischen Geschäftsführung und Leitung der Einrichtungen besprochen. Diese Werkzeuge ermöglichen bei Abweichungen ein frühzeitiges Gegensteuern. 5. Vermögenslage Das ausgewiesene buchmäßige Eigenkapital in Höhe von T€ 11.418,3 bedeutet eine neue Eigenkapitalquote von 75,2 %. 6. Finanzlage Der Finanzmittelfonds weist zum Ende 2021 T€ 2.698,4 aus. Die laufende Liquidität war zur Finanzierung der Investitionen in 2021 in Höhe von T€ 879,3 ausreichend. Weitere Darlehn mussten nicht aufgenommen werden. 7. Investitionen Die Investitionen in 2021 beliefen sich insgesamt auf T€ 879,3 und sind insbesondere im Bereich der Sachanlagen zur Ausweitung der Kapazitäten, der Aufrechterhaltung der Qualität sowie im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände zur nachhaltigen Sicherheit und Effizienzsteigerung der Prozesse getätigt worden. Des Weiteren wurde in die Ausstattung und Einrichtung einer neu in Betrieb genommenen Tagespflegeeinrichtung investiert. 8. Mitarbeiter Wir beschäftigten 2021 insgesamt 1049 Mitarbeiter einschließlich Aushilfen. Durch die hohen Qualitätsanforderungen an unser Pflegepersonal und ein fortwährendes Qualitätsmanagement gelingt es uns, weil unser Personal sich hiermit identifiziert, unser Pflegekonzept umzusetzen. Im Bereich Aus- und Weiterbildung im Personalbereich wird weiterhin im Hinblick auf diese hohe Qualität investiert. Die hervorragenden diversifizierten Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Unternehmensgruppe und auch die aktive Arbeit in der Außendarstellung in den verschiedenen Medien erhöht die Attraktivität der Hahne Holding weiter. Der zunehmende Fachkräftemangel wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen und auch die Grenzen des möglichen Wachstumspotenzials deutlich aufzeigen. Die zunehmenden Probleme bei der Rekrutierung qualifizierter Pflegekräfte wiegen umso schwerer, als für die Mehrheit potentieller Kunden gut ausgebildetes und serviceorientiertes Pflegepersonal als wichtigstes Auswahlkriterium eines Heimes gilt. Durch die Corona-Krise wird die Bedeutung und auch das Ansehen der Pflegeberufe in der Öffentlichkeit gesteigert und so nehmen wir auch immer mehr Quereinsteiger wahr, die einen krisensicheren Arbeitsplatz im Pflegebereich suchen. Insbesondere der ab 2020 eingeführte generalistische Ausbildungsberuf, Pflegefachmann/Pflegefachfrau, trägt zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Berufsbildes bei. Jedoch ist gleichzeitig die Herausforderung, die Spezialisierung Altenpflege im Vergleich zur Kinder- und allgemeinen Krankenpflege attraktiv zu gestalten, um nicht gute Auszubildende an diese Bereiche zu verlieren. Das zentrale Recruiting arbeitet daran, die Unternehmensmarke als Arbeitgebermarke zu stärken und die Berufsbilder in der ganzen Hahne Holding attraktiv zu vermarkten. Insbesondere in den digitalen Kanälen wird die Attraktivität und Angebotsvielfalt der Unternehmensgruppe deutlich. Durch digitalisierte Workflows ist das Übermitteln der Bewerbungsunterlagen sowie ein zeitnaher Rückmeldungs- und Auswahlprozess gesichert, der viele Bewerber positiv überrascht und bereits zur erfolgreichen Personalgewinnung in den verschiedenen Unternehmensbereichen beiträgt. Daneben stehen jedoch auch die Programme und Maßnahmen für die Mitarbeiterbindung- und Motivation, insbesondere nach den beiden herausfordernden Jahren, sehr im Fokus der Verantwortlichen. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Altenpflegeschule - Fortbildungsinstitut Ende 2021 befanden sich 52 Schüler in der Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Altenpfleger/in sowie weitere 117 Schüler in der generalistischen Ausbildung zum Pflegefachmann/zur Pflegefachfrau und 20 Schüler in der Ausbildung zum/zur Prophylaxe Assistenten/in. Im unternehmensgruppeneigenen etablierten Weiterbildungsinstitut für die Pflege konnten dank digitaler Hilfsmittel viele der Fortbildungsangebote in volldigitaler oder auch hybrider Form auch in 2021 trotz anhaltender Corona-Krise weiter angeboten werden. Jedoch war und ist für potentielle Kursteilnehmer aufgrund der Ausnahme-Situation durch die Pandemie das Thema Fort- und Weiterbildung nicht ganz oben auf der Tagesordnung. Die in 2021 auch weiter ausgebauten Beratungs- und Coachingangebote sind neben den laufenden Fortbildungskursen ein fester Angebotsbestandteil für sowohl Kunden innerhalb als auch außerhalb der Unternehmensgruppe. 2. Wettbewerb Der Wettbewerb der Branche ist aktuell ausschließlich auf die Mitarbeiter zurückzuführen. Für alle Angebotsformen im Bereich der Pflege erfahren wir eine sehr hohe Nachfrage. Die gesetzlich geforderte Anlehnung an das Tarifniveau hat insbesondere viele kleinere Träger auch vor sehr hohe Hürden gestellt und es wird eine weiter zunehmende Konsolidierung im Markt wahrgenommen. Auf Grund der weiteren Entwicklung im Markt mit der immer mehr alternden Gesellschaft werden insbesondere von großen Investoren weiter neue Einrichtungen errichtet und auch schwer sanierbare Einrichtungen müssen Neubauten weichen. Auch die zunehmende Regulierung in der stationären Versorgung und das Einfordern der vorgegebenen Fachkraftquoten zwingt immer mehr Anbieter zu "ambulantisierten" Konzepten mit höherer wirtschaftlicher Attraktivität. Daher sind Alleinstellungsmerkmale, vernetzte Angebote und Kooperationen sowie ein hoher Qualitätsstandard von großer Bedeutung. Des Weiteren ist der Wettbewerb um die Fachkräfte mittlerweile als höher einzustufen, als der Wettbewerb um Bewohner/Kunden. Aus diesem Grund wurden Konzepte für die Gewinnung, Aus- und Weiterbildung und Zufriedenheit von Fachkräften und sonstigen Arbeitnehmern im Unternehmen etabliert und gelebt. Diese Faktoren werden nach unseren derzeitigen Einschätzungen die Auslastung in den Jahren 2022 und 2023 nachhaltig sichern. 3. ambulante Pflege - teilstationäre Pflege Die vernetzten Angebote innerhalb der Pflege werden zunehmend an Bedeutung für eine nachhaltige wirtschaftliche Betreibung gewinnen. So ist es auch Ziel der Unternehmensgruppe pflegebedürftige Personen aus einer Hand in den verschiedenen Phasen zu betreuen, zu beraten und mit den passenden Angeboten zu versorgen. Die seit 2017 zur Unternehmensgruppe gehörende Hahne Pflegedienst GmbH, Hannover (ehemals Medica Ambulante Hauskrankenpflege GmbH), konnte durch die Eröffnung neuer Standorte und den Ausbau der Kapazitäten des teilstationären Angebots, ein Wachstum in der Region Hannover verzeichnen. Auch im laufenden Geschäftsjahr soll sich dieses Wachstum weiter fortsetzen in starker Vernetzung mit den teil- und vollstationären Angeboten in der Hahne Holding. 4. Pflegesätze Das am 01.07.2021 in Kraft getretene "Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung" (GVWG) hat seit dem 01.01.2022 zunächst die Pflegebedürftigen, insbesondere mit längeren Aufenthalten in der stationären Versorgung, entlastet. Jedoch ist mit der Anhebung der Pflegelöhne auf Tarifniveau sowie weiteren sehr starken Kostensteigerungen durch die hohe inflationäre Entwicklung auch der Sachkosten und sonstigen Löhne mit einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Pflegesätze und somit auch Eigenanteile zum 01.09.2022 zu rechnen. Der Anteil der Pflegedürftigen, die Leistungen aus der Sozialhilfe beziehen, wird weiter steigen. Es bleibt abzuwarten, wie die Kostenträger diese Preissteigerungen in den Verhandlungen berücksichtigen werden und ob auf Grund des geballten Arbeitsaufkommens dort fristgerechte Neuvereinbarungen geschlossen werden können. 5. Unternehmensentwicklung Die von den Gesellschaftern und der Geschäftsführung Ende 2017 erarbeitete Wachstums- und Unternehmensplanung befindet sich weiter in der Umsetzung und wird auch mit Erkenntnissen der aktuellen Entwicklung rollierend weitergeführt. Eine der beiden im Bau befindlichen Tagespflege-Einrichtungen konnte im Oktober 2021 eröffnet werden und stellt 16 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die andere Tagespflege-Einrichtung wird voraussichtlich zum Jahresende 2022 in Betrieb genommen. Bereits im März 2022 konnte ein weiterer Beratungsstandort der ambulanten Sparte zur Ausweitung des Versorgungsbereichs im südöstlichen Stadtbereich von Hannover seinen Betrieb aufnehmen. Des Weiteren wird weiter an der klaren Markenstrategie für die Bereiche "Wohnen", "Leben", "Zukunft" gearbeitet. Hierbei ist insbesondere der weitere Ausbau der ambulanten und teilstationären Kapazitäten zur Ergänzung der vollstationären Kapazitäten vorgesehen, um mit einem nachhaltigen Angebot an vernetzten und modernen Wohnformen als Komplexanbieter in der Region zu agieren unter bestmöglicher Ausnutzung der vorhandenen Synergien. 6. Geschäftsverlauf 2022 / 2023 Eine Herausforderung wird auch in den nächsten Monaten weiterhin der Umgang mit der anhaltenden Corona-Pandemie und den aus dieser Pandemie resultierenden Folgen für unsere Unternehmensgruppe sein. Neben den möglichen Folgen für die Belegung unserer stationären und teilstationären Einrichtungen und auch für die ambulanten Pflegeleistungen sind insbesondere auch die weiterhin möglichen Personalausfälle durch Krankheit und infektionsbedingter Isolation von Mitarbeitenden als Risiken zu nennen. Bei unserer Budgetplanung für 2022 haben wir diese Risiken berücksichtigt, aufgrund der bestehenden Unsicherheit bei der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen jedoch nicht vorhersehbar. Die Nachfrage nach Angeboten im Bereich der ambulanten, teil- und vollstationären Pflege ist weiterhin sehr hoch, nicht zuletzt weil erste Marktteilnehmer aus Gründen der Personalknappheit ihre Kapazitäten reduzieren oder sich ganz aus dem Markt zurückziehen. Begrenzender Faktor wird weiterhin das Finden und Halten des geeigneten und ausreichenden Personals sein. Im Jahr 2022 treten zahlreiche Änderungen im Bereich Pflege in Kraft. Grundlage ist das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung" (GVWG). Eine zentrale Neuerung der Pflegereform ist die Bezahlung der Pflege- und Betreuungskräfte nach Tariflohn. Aufgrund des stark umkämpften Marktes für geeignetes Fachpersonal wird in der Hahne Holding die Anlehnung an einen Tarifvertrag speziell für Pflegefachkräfte bereits früher umgesetzt als zur offiziellen Einführung ab September. Zu diesem Zeitpunkt wird es auch eine allgemeine Erhöhung der Heimkosten geben, wodurch eine Refinanzierung der Löhne gesichert ist. Die auch im PSG II nachhaltige Förderung der ambulanten Versorgungsformen führt nach wie vor zu zahlreichen Neugründungen von Tagespflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Auch im Jahr 2022 wird dieser Bereich nochmals ausgebaut, um so ein breites vernetztes Komplettangebot im Bereich Altenhilfe in der Region anbieten zu können. Das seit mehreren Jahren erfolgreich eingesetzte Marketingkonzept orientiert sich ständig an den Anforderungen des Marktes und der Gesetzgeber und wird gezielt auch für die entsprechenden Wachstumsbereiche dem Bedarf angepasst. Für das Geschäftsjahr 2022 erwarten wir einen grundsätzlich positiven Geschäftsverlauf mit einem Konzernergebnis, das leicht unter dem Vorjahresniveau liegen wird. Die Geschäftsentwicklung in 2022 ist jedoch stark abhängig von den weiterhin zu erwartenden Auswirkungen der Corona-Pandemie und auch von den wirtschaftlichen Auswirkungen, die sich aus dem Krieg in der Ukraine ergeben.
Garbsen, den 31. März 2022 gez. Ruth Hahne, Garbsen gez. Christina Hahne-Erz, Garbsen gez. Carl Hahne, Garbsen KONZERNBILANZAKTIVA
PASSIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG
KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL
1) Gewinnrücklagen/Gewinn- bzw.
Verlustvorträge
Konzernanhang1. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss und Konzernabschlussstichtag sowie zu Befreiungstatbeständen Die Firma des Mutterunternehmens lautet Hahne Holding GmbH. Der Sitz der Gesellschaft ist Garbsen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 111354 eingetragen. Der Konzernabschluss wurde freiwillig nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und nach den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Die Ausweiswahlrechte wurden teilweise zu Gunsten des Konzernanhangs ausgeübt. Das Geschäftsjahr für den Konzern und die konsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die Tochterunternehmen der Gesellschaft, die Ergophysica GmbH, Garbsen, die Topas Service GmbH, Garbsen, die Heidehaus GmbH, Hannover, die Pflegeresidenz Haus der Ruhe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Garbsen, die ZAB Hannover GmbH, Hannover, die Care Cloud GmbH, Hannover, die Hahne Pflegedienst GmbH, Hannover, und die Residenz Steinhuder Meer GmbH, Neustadt am Rübenberge, erfüllen die Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB und sind daher von den dort geregelten Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflichten grundsätzlich befreit. Der globale Ausbruch des Coronavirus (COVID-19) und die damit zusammenhängenden Maßnahmen zur Eindämmung haben wesentliche Auswirkungen auf die globale Wirtschaftsentwicklung und führen seit Jahresbeginn 2020 zu rückläufigen Aktivitäten auf den betroffenen Finanz-, Waren- und Dienstleistungsmärkten. Ausmaß und Dauer der wirtschaftlichen Beeinträchtigungen sind auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorhersehbar, da diese von der Länge und Intensität der andauernden Maßnahmen zur Bekämpfung der Virusausbreitung durch die betroffenen Regierungen abhängen. Die Gesellschaft erfährt nach 2020 und 2021 auch im laufenden Geschäftsjahr 2022 als unmittelbare Folge der Corona-Pandemie teilweise Einschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit, die die Liquiditäts- und Ertragssituation belasten. Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Auslastung der Pflegeeinrichtungen auch im Jahr 2021 insgesamt schwierig. Zudem sind die Mehraufwendungen, insbesondere für Schutzmaßnahmen, durch die Corona-Pandemie weiterhin zusätzliche Kostenfaktoren. Durch die vom Bund beschlossene Maßnahme zur Erstattung der SARS-CoV-2 bedingten Mehraufwendungen und Mindereinnahmen gemäß § 150 Abs. 2 SGB XI (sog. Pflegerettungsschirm) konnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns gestärkt werden, sodass der Fortbestand des Konzerns beziehungsweise der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zu keinem Zeitpunkt gefährdet war. Wir haben daher den Konzernabschluss beziehungsweise die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die im Geschäftsjahr 2021 erhaltenen Erstattungen aus dem Pflegerettungsschirm belaufen sich auf Euro 3.652.309. Der Ausweis erfolgt unter den Umsatzerlösen. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf die Angaben im Lagebericht. Aufgrund von geänderten Kontenzuordnungen wurden die Vorjahreszahlen in den folgenden Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt angepasst: Umsatzerlöse (+Euro 1.903,58), sonstige betriebliche Erträge (- Euro 371,08), Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren (+ Euro 97.332,32), Aufwendungen für bezogene Leistungen (- Euro 119.931,75), Löhne und Gehälter (- Euro 19.039,33), sonstige betriebliche Aufwendungen (+ Euro 43.143,35) und sonstige Steuern (+ Euro 28,00). 2. Angaben zum Konsolidierungskreis einschließlich Anteilsbesitz Der Konsolidierungskreis besteht neben der Gesellschaft aus folgenden Unternehmen:
Hinsichtlich der weiteren Angaben gemäß § 313 Abs. 2 HGB wird auf die Anwendung des § 313 Abs. 3 HGB verwiesen. 3. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden Bei der Kapitalkonsolidierung wurde bis zum 31. Dezember 2009 die Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Nr. 2 HGB a. F.) angewandt (Vollkonsolidierung) und danach beibehalten. Dabei erfolgte die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der jeweiligen erstmaligen Einbeziehung der Tochter- und Enkelunternehmen in den Konzernabschluss. Für das im Jahr 2011 aufgenommene Tochterunternehmen wurde gemäß § 301 Abs. 1 HGB die Neubewertungsmethode angewandt. Dabei ist das Eigenkapital mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung anzusetzen. Im Jahr 2013 erfolgte die Aufstockung einer Mehrheitsbeteiligung. Für das im Jahr 2017 aufgenommene weitere Tochterunternehmen Hahne Pflegedienst GmbH, Hannover, und das in 2018 aufgenommene weitere Tochterunternehmen Residenz Steinhuder Meer GmbH, Neustadt am Rübenberge, wurde gemäß § 301 Abs. 1 HGB ebenfalls die Neubewertungsmethode angewandt. Zwischenergebnisse wurden gemäß § 304 Abs. 1 HGB eliminiert, soweit das keine untergeordnete Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns gehabt hätte. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte gemäß § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Umsatzerlöse und sonstigen betrieblichen Erträge zwischen den Konzernunternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Die Zinserträge und ähnlichen Erträge sind ebenso mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet worden. 4. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Jahresabschlüsse der einbezogenen Tochter- und Enkelunternehmen werden in den Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einheitlich nach den bei der Gesellschaft geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen. Im Rahmen von Ansatz- und Bewertungswahlrechten sowie Ansatz- und Bewertungsmethoden ergaben sich keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Im Einzelnen wurden im Konzern folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Der aktivierte derivative Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über sechs Jahre abgeschrieben. Die Schätzung dieser Nutzungsdauer durch die gesetzlichen Vertreter erfolgte unter branchenbezogenen, historischen Analysen und Prognosen. Die übrigen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren), bewertet. Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünfundzwanzig Jahren), oder mit einem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden analog gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG bewertet. Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die bestehenden unmittelbaren Pensionsverpflichtungen sind nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, zu verrechnen. Der in der Bilanz saldiert ausgewiesene Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Bei dem Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen. Der Anspruch aus den Rückdeckungsversicherungen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Aus der Anpassung des durchschnittlichen Marktzinssatzes vom Sieben-Jahres-Durchschnitt auf den Zehn-Jahres-Durchschnitt ergibt sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 225.800,00. Die unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und mittels Methode der laufenden Einmalprämien (PUC Method) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. Klaus Heubeck, Verlag Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln, verwendet. Darüber hinaus wurden folgende grundlegende Annahmen verwendet:
Der Abzinsungszinssatz wurde nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB als durchschnittlicher Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt, ermittelt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden. Verbindlichkeiten wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die latenten Steuern beruhen auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und ihren steuerlichen Wertansätzen sowie auf steuerlichen Verlustvorträgen. Für die Berechnung wurden folgende Steuersätze zugrunde gelegt:
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung haben zum Abschlussstichtag nicht bestanden. 5. Angaben zur Konzernbilanz Die Entwicklung der in der Konzernbilanz erfassten Anlagegegenstände im Jahr 2021 ist am Ende des Anhangs dargestellt (Konzernanlagenspiegel). Die Abgrenzung latenter Steuern wurde auf der Aktivseite insbesondere für Verlustvorträge und Pensionsrückstellungen gebildet. Bei der Erstkonsolidierung der Tochterunternehmen ergaben sich passivische Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung. Zum 1. Januar 2010 erfolgte gemäß Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz jedoch eine Umgliederung in die Kapitalrücklage (Euro 865.387,42) und in die anderen Gewinnrücklagen (Euro 15.118,49), da die passivischen Unterschiedsbeträge überwiegend Eigenkapitalcharakter aufweisen und ihre Entstehung technisch bedingt war. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden im Geschäftsjahr zurückgeführt, sodass sich die Kontokorrentverbindlichkeiten auf Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 4.407.736,96) belaufen. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten (Restlaufzeiten) in einem Verbindlichkeitenspiegel zusammengefasst dargestellt:
Für die Verbindlichkeiten bestehen branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Zum 31. Dezember 2021 bestehen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (Gesamtbetrag: Euro 10.690.994,31):
Die Restlaufzeiten wurden unter Berücksichtigung der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen ermittelt. Der Finanzmittelfonds der Konzern-Kapitalflussrechnung (Anlage 4) setzt sich im Geschäftsjahr aus dem Bilanzposten "Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks" zusammen. 6. Angaben zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Umsatzerlöse gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB ist unterblieben, weil sich die Tätigkeitsbereiche und die geographisch bestimmten Märkte untereinander nicht erheblich unterscheiden. Gemäß § 246 Abs. 2 HGB ergibt sich folgender saldierter Ausweis in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung:
7. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 1049 Arbeitnehmer, davon 935 Angestellte und 114 Auszubildende und Praktikanten. Die Geschäftsführung wurde ohne Veränderungen während des Geschäftsjahres durch Frau Ruth Hahne, Hauswirtschaftsmeisterin, Garbsen, Frau Christina Hahne-Erz, Heimleiterin, Garbsen, und Herrn Carl Hahne, Dipl.-Betriebswirt (FH), Garbsen, wahrgenommen. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Geschäftsjahr Euro 342.359,64 einschließlich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in den Tochterunternehmen. Das im Geschäftsjahr 2021 als Aufwand erfasste Honorar für den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses setzt sich aus Euro 47.005,00 für die Abschlussprüfung zusammen. Die Forderungen gegen Geschäftsführer belaufen sich auf Euro 5.706,33 (Vorjahr: Euro 5.643,13). Die Geschäftsführung der Hahne Holding GmbH schlägt vor den Jahresüberschuss des Mutterunternehmens in Höhe von Euro 1.714.035,63 auf neue Rechnung vorzutragen.
Garbsen, den 31. März 2022 gez. Ruth Hahne, Garbsen gez. Christina Hahne-Erz, Garbsen gez. Carl Hahne, Garbsen KONZERNANLAGENSPIEGEL
sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Billigung: Der Konzernabschluss wurde am 29.11.2022 gebilligt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Hahne Holding GmbH, Garbsen Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Hahne Holding GmbH, Garbsen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Hahne Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 31. März 2022 N.TREUHAND
GMBH
gez. Oliver Warneboldt, Wirtschaftsprüfer gez. Stefan Gemmeke, Wirtschaftsprüfer |
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