Monika Bay GmbH
Ziegeleistraße 34, 56269 Dierdorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bastian Hubertus Bay seit 19.1.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Monika Bay GmbHDierdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 nach den §§ 238ff. §§ 264 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt nicht vor (Art. 67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Bei dem Unternehmen handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 HGB. Der Anhang enthält die nach den gesetzlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften erforderlichen Angaben und Erläuterungen. Ausweiswahlrechte zwischen Bilanz oder Anhang hat die Gesellschaft weitgehend zugunsten des Anhangs ausgeübt. So hat die Gesellschaft im Anhang einen Anlagespiegel (§ 268 Abs. 2 HGB) erstellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Vorschriften des HGB über die Gliederung und den Ausweis der Posten der Bilanz (§§ 266 ff. HGB), der Gewinn- und Verlustrechnung (§§ 275 ff. HGB) des Anhangs (§§ 284 ff. HGB) beachtet worden. Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Soweit Ermessensentscheidungen in Bezug auf den Grund, den Umfang und den Zeitpunkt des Ansatzes von Vermögensgegenständen und Schuldposten zu treffen waren, wurde eine zum Vorjahr vergleichbare Ermessensentscheidung angestrebt. Die Bewertungsvorschriften der Vorjahre wurden grundsätzlich beibehalten. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (going-concern-Prinzip). Dies erscheint trotz der am Bilanzstichtag vorhandenen bilanziellen Überschuldung vertretbar, da das Unternehmen über Gesellschafter-Darlehen verfügt, die mit einem Rangrücktritt versehen sind, und die diese Überschuldung vollständig abdecken. Im Einzelnen gilt Folgendes: A. AKTIVA Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Abnutzbare Sachanlagen werden entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen linear. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu Euro 410,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Wertberichtigungen waren nicht zu bilden. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bewertet. B. PASSIVA Bei der Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 1 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB) Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. III. Bilanzerläuterungen Zum Vergleich werden die Vorjahreszahlen in Form eines Klammerzusatzes mit angegeben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Laufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt fast ausschließlich weniger als ein Jahr. Laufzeiten von mehr als einem Jahr bestehen lediglich bei dem Erstattungsanspruch von Mietzahlungen in Höhe von T€ 40 (Vj.: T€ 40) und den ausstehenden Mieten in Höhe von T€ 7 (Vj.: T€ 8). B. PASSIVA Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt wie im Vorjahr T€ 26 und ist vollständig eingezahlt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 272 (Vj.: 281) bestehen gegenüber Gesellschaftern. Für die Verbindlichkeiten auf Rückzahlung von Darlehen in Höhe von T€ 272 besteht eine Rangrücktrittsvereinbarung. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen in Höhe von T€ 15 (Vj.: T€ 0). Von den Verbindlichkeiten sind T€ 130 durch Grundpfandrechte gesichert. IV. Sonstige Pflichtangaben Sonstige nicht bilanzierte Verpflichtungen Es bestehen Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen: T€ 46/Jahr (Vj.: T€ 52/Jahr). Haftungsverhältnisse keine Geschäftsführung Frau Monika Bay Dierdorf, den 30. Dezember 2011 gez. Geschäftsführung WEITERE DATENHinweis zur Offenlegung Bei dem vorstehenden Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010, bestehend aus Bilanz und Anhang, handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung des Jahresabschlusses. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.12.2011. Dierdorf, den 05.01.2012 gez. Geschäftsführung
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.12.2011 |
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