Holzbau
Ehret GmbH
Bruckberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
102.127,00 |
74.077,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.614,00 |
4.864,00 |
| II.
Sachanlagen |
98.013,00 |
69.213,00 |
| III.
Finanzanlagen |
500,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
892.162,07 |
1.334.576,24 |
| I.
Vorräte |
732.939,53 |
981.495,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
124.943,04 |
295.220,22 |
| davon
gegen Gesellschafter |
101.291,68 |
270.715,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
34.279,50 |
57.860,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.324,98 |
8.052,44 |
| Aktiva |
998.614,05 |
1.416.705,68 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
167.506,69 |
161.669,27 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.782,30 |
12.782,30 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.217,70 |
-12.217,70 |
| II.
Gewinnvortrag |
148.886,97 |
139.222,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.837,42 |
9.664,59 |
| B.
Rückstellungen |
22.398,00 |
22.951,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
808.709,36 |
1.232.085,41 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
748.192,44 |
1.148.877,02 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
60.516,92 |
83.208,39 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
23.596,47 |
25.768,81 |
| Summe
Passiva |
998.614,05 |
1.416.705,68 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Holzbau Ehret GmbH, hat ihren Sitz in Bruckberg.
Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Ansbach unter
Registernummer HRB 2961
eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB
auf.
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff.
und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch
genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 S.
2, 266 ff. HGB).
Die Gliederung der Bilanz zum 31. Dezember 2023
entspricht der Vorschrift des § 266 HGB. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde
entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen
erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger
Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 S.
1, Abs. 3 S. 1 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die
beweglichen Anlagegüter werden linear
abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu den Anschaffungskosten,
soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war
(§ 253 Abs. 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) bewertet.
Waren werden mit den Anschaffungskosten (§ 255
Abs. 1 HGB) bewertet, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 Abs.
4 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten gem. § 253 Abs. 1 S.
1 HGB bzw. dem Nominalwert bewertet, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen
war.
Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Liquide Mittel
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
ebenfalls mit dem Nominalwert ausgewiesen (§ 253
Abs. 1 HGB).
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 S. 2 HGB).
4. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer (im Jahresdurchschnitt 2023)
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 9
(Vorjahr: 11) Arbeitnehmer beschäftigt.
Gewährte Vorschüsse oder Kredite an
Organmitglieder
Das Verrechnungskonto des
Gesellschafter-Geschäftsführers betrug €
78.805,77 (Vorjahr: € 77.883,84). Das Konto wird mit 3
% p. a. verzinst und ist kurzfristig.
Eventualverbindlichkeiten nach § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen Eventualverbindlichkeiten
aus übernommenen Bürgschaften in Höhe von
€ 30.710,19. Diese Verpflichtungen bestehen im
Zusammenhang mit Avalkrediten bei der VR-Bank
Mittelfranken West eG für ein Bauvorhaben bis 12/2026
.
Bruckberg, 5. Februar 2025
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Joachim Ehret
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2025
festgestellt.
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