Dienst-Verpackungstechnik GmbHLiquidiert
65719 Hofheim am Taunus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Kurt Nikol Rebhan seit 8.12.2020 | Prokura |
Michael Wombacher seit 17.3.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Dienst-Verpackungstechnik GmbHHochheim am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020LageberichtA. Grundlagen des Unternehmens I. Geschäftsmodell Die Dienst-Verpackungstechnik GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Adolf Mohr Maschinenfabrik GmbH & Co. KG (Adolf Mohr), Hofheim/Taunus. Unser Tätigkeitsschwerpunkt ist die Entwicklung, die Konstruktion und der Bau von Verpackungsmaschinen, speziell für Papierverpackungen im sekundären und tertiären Verpackungsbereich. Die Entwicklung erfolgt dabei hauptsächlich im Rahmen der kundenspezifischen Abwicklung unserer Aufträge. Die Produktion befindet sich seit dem Geschäftsjahr 2020 in Hofheim am Taunus in angemieteten Produktionsgebäuden unserer Muttergesellschaft. II. Ziele und Strategien Wir sind bestrebt, unsere Marktposition, und hier speziell bei namhaften und führenden Lebensmittelherstellern, weiter zu festigen und zum Teil zu erweitern. B. Wirtschaftsbericht I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2020 hat das SARS-Cov-2-Virus das Zusammenleben der Menschen verändert und mündete für die Weltwirtschaft in einer Rezession. Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie ergriffen die Regierungen Schutzmaßnahmen vor allem in Form von Lockdowns und Shutdowns sowie Kontaktbeschränkungen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätzt den Rückgang der globalen Wirtschaftsleistung für das Jahr 2020 auf preisbereinigt 3,3 Prozent. Die zweite Jahreshälfte war von einer wirtschaftlichen Erholung geprägt, und da diese stärker als erwartet war, fiel der Einbruch um 1,1 Prozentpunkte geringer aus als noch im Oktober 2020 vom IWF prognostiziert. Dennoch ist 2020 gänzlich anders gelaufen als erwartet worden war. Noch im Januar 2020 hatte der IWF ein globales BIP-Wachstum von 3,3 Prozent prognostiziert. In vielen entwickelten Volkswirtschaften erfuhren die privaten Haushalte und Unternehmen umfangreiche fiskalpolitische Unterstützung. Zudem wurden staatlich verordnete Einschränkungen schrittweise gelockert, und gestörte Liefer- und Wertschöpfungsketten kamen wieder in Gang. In den USA und im Euro-Raum erholte sich die wirtschaftliche Aktivität im Sommer deutlich. Im Herbst kam es in Europa aufgrund ansteigender Infektionszahlen zu erneuten Einschränkungen im wirtschaftlichen Leben, die insbesondere den Dienstleistungssektor trafen und bis dato anhalten. Innerhalb Europas litten Italien, Spanien, Frankreich sowie das Vereinigte Königreich besonders unter der Pandemie. Im Falle von Letztgenannten belastete die Unsicherheit im Zusammenhang mit dem Brexit zusätzlich das Wirtschaftsgeschehen. Der weltweite Warenhandel schrumpfte im Gesamtjahr 2020 um voraussichtlich 5,3 Prozent, die globale industrielle Produktion um 4,4 Prozent. Noch tiefer als in der Industrie war die Rezession im Dienstleistungssektor. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland war im Jahr 2020 nach noch vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 4,9 Prozent niedriger als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft geriet nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine Rezession, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Im Bereich Verpackungsmaschinenbau sind wir im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von einer weniger starken Auswirkung der Krise ausgegangen. Reise- und Kontaktbeschränkungen führten jedoch auch hier zu Verzögerungen bei Kundenprojekten mit Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020. Die Druck- und Verpackungsbranche unterliegt einer grundlegenden Transformation. Das Verbraucherverhalten verändert sich, während gleichzeitig neue Technik die Branche umkrempelt. Markenartikelhersteller aller Größenordnungen stehen zunehmend unter dem Druck, bei ihren Verpackungen das ideale Verhältnis aus Gestaltung, Materialien und Qualität zu finden. Im ersten Quartal 2020 konnten wir zwar ein Volumen an Neuaufträgen registrieren, das über dem Planwert lag, allerdings bestimmte danach die Corona-Pandemie den weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2020. In einem ohnehin wettbewerbsintensiven Markt für Verpackungsmaschinen war eine Zurückhaltung bei der Beauftragung durch Hauptkunden und im Neugeschäft spürbar. Durch allgemeine Kosteneinsparmaßnahmen und durch die Nutzung staatlicher Instrumente (Kurzarbeit) haben wir auf die geänderten Rahmenbedingungen reagiert und Auswirkungen auf das bereits negative EBIT im Geschäftsjahr abfedern können. II. Leistungsindikatoren Als wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren und Steuerungsgrößen werden die Umsatzerlöse (T€ 9.860, Vorjahr T€ 11.019), Materialaufwand bzw. Materialaufwandsquote (T€ 2.780, 30%, Vorjahr T€ 3.983, 35%) und die Kennzahl Earnings before interest and taxes (T€ -199, Vorjahr T€ -1.720) herangezogen. III. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage Für das Geschäftsjahr 2020 waren Umsatzerlöse in Höhe von T€ 11.000 geplant und bei einer stabilen Materialaufwandsquote ein negatives EBIT in Höhe von T€ -1.100 erwartet worden. Die gesetzten Ziele konnten wir in Bezug auf unsere Umsatzplanung aufgrund der folgenden Sondersachverhalte wegen der Corona-Pandemie nicht erreichen:
Die Ergebnisentwicklung (EBIT) lag dagegen bei einer leicht verbesserten Materialaufwandsquote von 30 % (Vorjahr 35 %) sowie aufgrund von Kosteneinsparungen im Personalbereich und positiven Effekten innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge mit einem EBIT in Höhe von T€ -199 besser als geplant. Wir beurteilen den Geschäftsverlauf 2020 insgesamt dennoch als nicht zufriedenstellend. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie wurden von uns um Vorjahr bereits konservativ in der Planung berücksichtigt. In Bezug auf das Ausmaß der Coronapandemie sowie deren Folgen auf unsere Umsatzentwicklung haben wir jedoch in diesen Dimensionen nicht gerechnet. Zum Geschäftsverlauf und zur Lage der Gesellschaft wird im Einzelnen ausgeführt: Ertragslage Für unser Unternehmen führte das abgelaufene Geschäftsjahr 2020 durch die dargestellten Umsatzausfälle insgesamt zu einem deutlichen Rückgang von Umsatz und Gesamtleistung. Das Unternehmen verzeichnete einen Rückgang der Umsatzerlöse um 10,5 % auf T€ 9.860. Die Gesamtleistung reduzierte sich deutlich um 18 % auf T€ 9.259. In Auftrag befindliche Aufträge des Vorjahres wurden im Geschäftsjahr endabgerechnet doch die spürbare Zurückhaltung unserer Kunden im Neugeschäft im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres hat insgesamt zu einem niedrigeren Verkaufsvolumen und einem niedrigeren Bestand der in Auftrag befindlichen Aufträge zum Jahresende geführt. Geplante Umsatzerlöse in Höhe von ca. T€ 1.000 im Exportgeschäft konnten primär aufgrund von Reiserestriktionen nicht realisiert werden. Die Bruttomarge als Differenz aus Gesamtleistung und Materialaufwand ging insgesamt auf T€ 6.479 (Vorjahr T€ 7.291) zurück. Die Materialaufwandsquote (Materialaufwand/Gesamtleistung) von 30 % verbesserte sich gegenüber Vorjahr (35 %). Im Geschäftsjahr waren im Unternehmen durchschnittlich 102 Personen ohne Geschäftsführer (Vorjahr: 107 Personen ohne Geschäftsführer) beschäftigt. Bedingt durch den Rückgang der Mitarbeiterzahl, Einsparungen durch den Wegfall von Sonderzahlungen sowie durch Entlastungen aus dem Einsatz von Kurzarbeit konnte der Personalaufwand insgesamt deutlich gegenüber Vorjahr reduziert werden. Leicht gegenläufig wirkten Sonderaufwendungen aus sonstigen Personalrückstellungen. Insgesamt ging der Personalaufwand jedoch nicht proportional zur Entwicklung der Gesamtleistung zurück, so dass sich die Personalaufwandsquote auf 57 % (Vorjahr 54 %) leicht erhöhte. Im Vorjahr fielen außerplanmäßige Abschreibungen aus der Abschreibung von nicht mehr realisierbaren Aufträgen in Höhe von T€ 1.331 an. Im Geschäftsjahr 2020 lagen keine vergleichbaren Sachverhalte vor. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge ist insbesondere auf niedrigere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die hauptsächlich Aufwendungen für Raumkosten, Reparaturen und Instandhaltung, Werbe- und Reisekosten, Kosten der Warenabgabe und Gewährleistungen enthalten, reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von T€ 1.575 auf T€ 1.291. Einsparungen wegen der Corona-Pandemie insbesondere bei Messe- und Reisekosten sowie Einsparungen bei Instandhaltungen und Reparaturen sind hier als wesentliche Ursachen zu nennen. Das EBIT reduzierte sich unter Berücksichtigung der vorgenannten Effekte auf T€ -199 (Vorjahr T€ -1.720). Ohne Berücksichtigung der außerplanmäßigen Abschreibungen des Vorjahres verbesserte sich das EBIT damit leicht gegenüber Vorjahr, wenngleich eine unmittelbare Vergleichbarkeit aufgrund der Corona bedingten Auswirkungen im Geschäftsjahr 2020 nur eingeschränkt möglich ist. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf T€ -218 (Vorjahr T€ -1.741). Die Gesellschaft schloss das Geschäftsjahr 2020 nach Abzug der sonstigen Steuern mit einem Jahresfehlbetrag von T€ -225 (Vorjahr T€ -1.748) ab. Vermögenslage Die Bilanzsumme reduzierte sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 1.340 auf T€ 8.647. Die wesentlichen Veränderungen im Geschäftsjahr lassen sich auf die folgenden Ursachen zurückführen: Auf der Aktivseite reduzierten sich insbesondere die Vorräte um insgesamt T€ 729, da zum einen Vorjahresprojekte im Geschäftsjahr endabgerechnet wurden und zum anderen durch die Corona-Pandemie insgesamt ein reduziertes Projektvolumen zu verzeichnen war, was zu niedrigeren Projektbeständen zum Jahresende 2020 führte. Darüber hinaus sanken in der Folge ebenfalls die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um T€ 518 aufgrund des allgemein niedrigeren Umsatzvolumens im Geschäftsjahr. Auf der Passivseite reduzierte sich das Eigenkapital durch den Jahresfehlbetrag um T€ 225 auf T€ 2.654. Daneben haben sich hauptsächlich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag um T€ 546 auf T€ 1.965 abgesenkt. Das reduzierte Projektvolumen des Geschäftsjahres resultierte darüber hinaus in gesunkenen erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen (T€ -205) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ -373). Finanzlage Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt aufgrund der niedrigeren Bilanzsumme 31 % (Vorjahr 29 %). Die eigene Finanzierung erfolgt grundsätzlich aus dem operativen Cashflow und insbesondere anhand von Kundenanzahlungen für die in Arbeit befindlichen Aufträge. Die Gesellschaft weist im Geschäftsjahr 2020 einen positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von ca. € 1,0 Mio. aus. Ursächlich hierfür sind die Liquiditätszuflüsse aus dem Abbau der Vorräte und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Bankverbindlichkeiten aus der Inanspruchnahme von kurzfristigen Kreditlinien reduzierten sich um ca. € 0,5 Mio. und die zur Finanzierung herangezogenen erhaltenen Anzahlungen um ca. 0,2 Mio. €. Unter Berücksichtigung der getätigten Auszahlungen für die Investitionen (T€ 30) in das Anlagevermögen erhöhte sich der Finanzmittelbestand im Geschäftsjahr 2020 insgesamt um T€ 237 auf T€ 740. Davon sind wie bereits im Vorjahr T€ 500 als Sicherheit für Avalkredite hinterlegt und somit kurzfristig nicht verfügbar. Die Liquidität unserer Gesellschaft ist unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kreditlinien und unter Zugrundelegung der aktuellen kombinierten Ergebnis- und Finanzplanung der Muttergesellschaft, ihrer Vertriebsgesellschaft und uns im Prognosezeitraum 2021 und 2022 gesichert. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht I. Prognosebericht Gesamtwirtschaftliches Umfeld Der Ausblick auf 2021 ist für die Weltwirtschaft mit großen Unsicherheiten verbunden. Der erneute Anstieg der Infektionen Ende 2020, auch durch Virusmutationen beschleunigt, führte abermals zu einschneidenden Einschränkungen in Teilbereichen des Wirtschaftslebens und umfangreichen Kontaktbeschränkungen bis hin zu Ausgangssperren. Dies wird sich im ersten Quartal 2021 fortsetzen und in Teilbereichen der Wirtschaft die konjunkturelle Erholung, insbesondere in der Euro-Zone, abschwächen. Aufgrund der starken politischen Unterstützung und der voraussichtlich breiten Verfügbarkeit von Impfstoffen im Sommer 2021 ist der Ausblick des IWF für das Gesamtjahr 2021 positiv. Im April wurden die globalen BIP-Prognosen für die Jahre 2021 und 2022 nach oben revidiert. Für 2021 wird nun ein weltwirtschaftliches Wachstum von 6,0 Prozent prognostiziert. Die Corona-Pandemie wird die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland auch im Jahr 2021 weiterhin prägen. Für das Gesamtjahr 2021 erwartet der Sachverständigenrat eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts (BIP) in Höhe von 3,1 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass die Wirtschaftsleistung im ersten Quartal noch deutlich durch die Pandemie beeinträchtigt wird. Im weiteren Verlauf nach Stabilisierung der pandemischen Lage durch die Impfung größerer Bevölkerungsgruppen und gradueller Lockerungen dürfte sich die wirtschaftliche Erholung jedoch fortsetzen. Gelingt es, die Geschwindigkeit der Impfungen wie geplant zu steigern, sinkt die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems und es sollte insgesamt wieder mehr wirtschaftliche Aktivität möglich sein. Die Wertschöpfung, die derzeit vor allem im Dienstleistungsbereich nicht stattfinden kann, dürfte dann sukzessive zurückkehren und für ein kräftiges Wachstum im weiteren Jahresverlauf 2021 sorgen. Grundsätzlich bleibt die Entwicklung der Wirtschaft zumindest in der kurzen Frist zunächst zweigeteilt. Einem von sozialen Kontakten stärker abhängigen und daher durch die Pandemie stärker beeinträchtigten Dienstleistungssektor steht eine sich solide entwickelnde Industrie gegenüber. Ausblick Vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen rechnen wir im Geschäftsjahr 2021 mit der Realisierung von bisher nicht abrechenbaren Vorjahresprojekten im Ausland, die am Bilanzstichtag zum 31. Dezember 2020 noch in den in Arbeit befindlichen Aufträgen ausgewiesen werden. Von den in das Geschäftsjahr 2021 verschobenen Fachmessen werden darüber hinaus wichtige Impulse für eine Belebung der Nachfrage erwartet. Insgesamt gehen wir von einem Gesamtumsatz von ca. T€ 10.900 (2020: T€ 9.860), einer stabilen Materialaufwandsquote (2020: 30 %) und einem positiven EBIT in Höhe von T€ 100 (2020: T€ - 199) aus. Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung des aktuellen Geschäftsjahres 2021 zeigt im Vorjahresvergleich und auch im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019, welches als Referenzjahr vor der Corona-Pandemie herangezogen werden kann, eine Stabilisierung der Umsatzentwicklung. Durch den Umzug von Dienst in die Polar Liegenschaften in Hofheim am Taunus können weitere Kosten- und Systempotentiale entwickelt werden. Wir erwarten, dass wir durch unsere Expertise in unterschiedlichen Anwendungen der Lebensmittel- und sonstigen Konsumgüterindustrie unseren Kunden in diesem Bereich nachhaltige Lösungen bieten und somit Marktanteile ausbauen können. Unsere Investitionstätigkeit wird sich weiterhin auf die Weiterentwicklung des Unternehmens zu einem modernen Industrieunternehmen der Verpackungs- und Automatisierungstechnik konzentrieren. Wir weisen auf das allgemeine und nicht beeinflussbare Risiko hin, dass eine unerwartete Entwicklung der Corona-Pandemie im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2021, die bisherige Ergebnis- und Finanzentwicklung 2021 negativ beeinflussen und möglicherweise zusätzliche Kostensenkungs- und Finanzierungsmaßnahmen nach sich ziehen könnte. Aufgrund der aktuellen Schutzmaßnahmen und der Erhöhung der Impfquoten gegen Corona schätzen wir das Risiko einer deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als gering ein. II. Risikobericht Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland, Europa und weltweit ist ein wesentlicher Faktor für unsere Geschäfts- und Auftragsentwicklung. Durch die Verkürzung von Lieferzeiten und Standardisierung sind wir in der Lage, neue Aufträge direkt einzuplanen und so flexibler auf Änderungen in der Auftragssituation zu reagieren. Die folgenden Risiken sind im Folgenden nach Kategorien und in ihrer Rangfolge für das Unternehmen angeordnet und beschrieben. Der Gesellschaft standen im Geschäftsjahr 2020 und stehen im Folgejahr Kreditlinien finanzierender Banken für den Gruppenverbund zur Verfügung (€ 7 Mio.), die von der Muttergesellschaft und der Dienst-Verpackungstechnik GmbH in Anspruch genommen werden und für die die Gesellschaft mit haftet. Die weitreichenden Folgen der Coronapandemie im neuen Geschäftsjahr 2021 hatten nicht nur auf unsere Gesellschaft sondern insbesondere auf die Finanzlage der Muttergesellschaft und der verbundenen Unternehmen zum Jahresende 2020 negative Auswirkungen, die sich jedoch durch gezielte Desinvestitionsmaßnahmen auf Ebene unserer Muttergesellschaft zur Jahresmitte 2021 entspannen wird. Insofern ist die Liquidität unserer Gesellschaft unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Kreditlinien und unter Zugrundelegung der aktuellen kombinierten Ergebnis- und Finanzplanung der Muttergesellschaft, ihrer Vertriebsgesellschaft und uns im Prognosezeitraum 2021 und 2022 gesichert. Wesentlichstes Risiko im Jahr 2021 sind weiterhin die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf der Kunden- und Lieferantenseite sowie auf die eigene Produktion. Auf Kundenseite sehen wir vor allem das Risiko, dass aufgrund von Reise- und Kontaktbeschränkungen Inbetriebnahmen nicht im vorgenommenen Zeitrahmen durchgeführt werden können und sich somit Projektabschlüsse verzögern. Wesentliche Zahlungsausfälle lassen sich aktuell nicht feststellen, können jedoch bei andauernder Pandemie nie vollständig ausgeschlossen werden. Einem Forderungsausfallrisiko begegnet die Gesellschaft weitgehend durch die auftragsspezifisch vereinbarten Kundenanzahlungen während der Phase der Anlagenherstellung. Auf der Lieferantenseite besteht vor allem das Risiko von Lieferausfällen aufgrund von Stilllegungen oder Lieferkettenunterbrechungen. Diesem Risiko versuchen wir mit parallelem Sourcing und vorausschauender Planung zu begegnen. Darüber hinaus besteht das Risiko der Infektion von eigenen Mitarbeitern in der Produktion und damit eines ungeplanten Produktionsstopps. Diesem Risiko begegnen wir durch umfangreiche Schutzmaßnahmen der Belegschaft wie Abstandsregeln, Bereitstellung von Masken, Hygienemaßnahmen sowie eines Zwei-Schicht-Betriebs. Daneben können Risiken aus derzeit steigenden Bezugskosten für Rohstoffe und Energien resultieren. Ein typisches Geschäftsrisiko stellen die Gewährleistungsfälle im Sinne der Produkthaftung dar. Diesem Risiko der Produktqualität versucht die Gesellschaft durch Abschätzungen im Vorfeld der Auftragsannahme und durch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter zu begegnen. Währungsrisiken ist die Gesellschaft bestrebt, nicht einzugehen, in dem sie sowohl ihre Einkäufe wie auch Verkäufe auf EURO-Basis durchführt. Es bestehen keine bestandsgefährdenden oder entwicklungsbeeinträchtigenden Risiken für die Gesellschaft. III. Finanzinstrumente und Risikomanagement Die Gesellschaft unterliegt bezüglich ihrer Finanzinstrumente, die im Geschäftsjahr im Wesentlichen Forderungen, Guthaben bei Kreditinstituten, sonstige Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten betreffen, grundsätzlich keinen wesentlichen Preisänderungs-, Marktpreis-, Zahlungsstrom-, Ausfall- oder Liquiditätsrisiken. Risikomanagementsysteme und -methoden Aufgrund der transparenten und schlanken Hierarchie im Unternehmen ist ein gezieltes und flexibles Risikomanagement gewährleistet. Die permanente direkte Kommunikation zwischen Bereichs- und Geschäftsleitung stellt eine kurze Reaktionszeit und unmittelbare Entscheidungswege sicher. Es werden ausreichende Finanzpläne erstellt, die auf monatlicher Basis zu den Istwerten verglichen werden. IV. Chancenbericht Die folgenden Chancen sind im Folgenden nach Kategorien und in ihrer Rangfolge für das Unternehmen angeordnet und beschrieben. Trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie sehen wir weiterhin gute Chancen zur Verbesserung unseres Ergebnisses durch Erschließen von weiteren Kundensegmenten. So wurden in den letzten Monaten und Jahren vermehrt Projekte direkt mit Weltkonzernen im Bereich Konsumgüter umgesetzt. Darüber hinaus wurden auch Aufträge für neue Anwendungen im Bereich Non-Food und in neuen Märkten weltweit gewonnen. Durch die nun am Standort in Hofheim gebündelten Kräfte und gemeinsamen Projekte in der Automatisierung, sehen wir uns für zusätzliche Anwendungsfelder gerüstet. Darüber hinaus sehen wir weitere Wachstumschancen im Bereich Service, der für uns einen wesentlichen Anteil am Gesamtumsatz darstellt. Die wichtige Fachmesse Interpack wurde aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2023 verschoben, sodass im September 2021 ausschließlich mit der Fachpack in Nürnberg eine für das Unternehmen bedeutende Messe stattfinden wird. Die Grundlage für die Herstellung qualitativ hochwertiger Produkte schaffen wir durch die Investitionen in die Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter. Darüber hinaus fördern diese Investitionen die Leistungsbereitschaft und Motivation. Im Fokus der Mitarbeiterqualifizierung stehen vor allem die Bereiche Softwareausbildung sowie Montage für das wachsende Servicegeschäft. Die Geschäftsführung spricht an dieser Stelle allen Betriebsangehörigen Dank und Anerkennung für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit aus.
Hochheim am Main, den 2. Juli 2021 Michael Wombacher BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr 20201. Allgemeine Grundsätze zum Jahresabschluss Die Dienst-Verpackungstechnik GmbH hat ihren Sitz in Hochheim am Main (Geschäftsanschrift ab 2020 in Hofheim am Taunus). Sie ist beim Registergericht in Wiesbaden unter der Nummer HRB 18221 eingetragen. Zum Jahresende 2020 ist das Unternehmen an den Stammsitz der Polar Gruppe nach Hofheim am Taunus umgezogen. Die Dienst-Verpackungstechnik GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Adolf Mohr Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, Hofheim/Taunus. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des HGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. Die Wahlrechte gemäß § 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige bzw. außerplanmäßige Abschreibung angesetzt. Die Abschreibungen entsprechen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (3 bis 31 Jahre). Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend linear vorgenommen. Anzahlungen werden zum Nennwert ausgewiesen. Im Berichtsjahr und im Vorjahr wurden im Anlagevermögen keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert getätigt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von netto EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Der Bestand an Werkzeugen unterliegt in Größe, Wert und Zusammensetzung nur geringen Veränderungen und wird daher mit einem Festwert bewertet (§ 240 Abs. 3 HGB). Es bestehen dabei keine wesentlichen Unterschiedsbeträge nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist als Anlage zum Anhang beigefügt. Zinsen für Fremdkapital werden nicht aktiviert. Umlaufvermögen Vorräte: Die Bewertung erfolgte anhand der Anschaffungs- und Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe: Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In Arbeit befindliche Aufträge: Die Herstellungskosten umfassen neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten. In Einzelfällen werden Abschreibungen vorgenommen, um eine verlustfreie Bewertung zu gewährleisten. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Ermittlung eingezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: Diese werden zum Nennbetrag angesetzt und haben unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Allen erkennbaren Risiken wurde in Form einer Pauschalwertberichtigung (3 %) Rechnung getragen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen: Diese werden zum Nennbetrag angesetzt und beinhalten Finanzforderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von TEUR 1.462 (Vorjahr TEUR 1.504). Die Finanzforderungen haben grundsätzlich eine vertragliche Laufzeit von einem Jahr mit Verlängerungsoption für die Gesellschafterin. Sonstige Vermögensgegenstände: Die sonstigen Forderungen werden mit dem Nennbetrag angesetzt und haben unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten: Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Hier werden Zahlungen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Aktive latente Steuern Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB für Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen gebildet, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge werden - sofern möglich - bei der Berechnung aktiver latenter Steuern berücksichtigt. Soweit sich insgesamt eine Steuerentlastung ergibt (Aktivüberhang), wird das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ausgeübt. Wenn sich eine Steuerbelastung ergibt, wird diese als passive latente Steuer in der Bilanz ausgewiesen. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Veränderung der latenten Steuern dann unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" gesondert ausgewiesen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern (Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der latenten Steuern von TEUR 229 (im Vorjahr TEUR 220). Von der Befreiung des § 288 Abs. 2 HGB wird Gebrauch gemacht (§ 285 Nr. 29 HGB). Ausschüttungssperre aus latenten Steuern Der Gesamtbetrag, welcher grundsätzlich der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt TEUR 229 (im Vorjahr TEUR 220) aus dem bilanzierten Aktivüberhang an latenten Steuern. Die Ausschüttungssperre liegt aufgrund der in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnrücklagen und des Gewinnvortrags nicht vor. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Pensionsrückstellungen: Die Berechnung erfolgt gemäß Heubeck-Richttafeln 2018 G (Vorjahr 2018 G) im Rahmen des Anwartschaftsbarwertverfahrens. Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB werden Altersversorgungsverpflichtungen (Rückstellungen für Pensionen) im Jahresabschluss unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre (Vorjahr: durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre) bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind pauschal mit den von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2020 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abzuzinsen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Der zur Bewertung herangezogene Zinssatz beträgt 2,30 % p.a. (Vorjahr 2,70 % p.a.). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (2,30 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,60 % p.a.) ist in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln und beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 142. Es gilt die Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB, die aufgrund der bestehenden Gewinnrücklagen und des Gewinnvortrags nicht einschlägig ist. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden unverändert zum Vorjahr Rentensteigerungen von jährlich 2,0 % p.a. zugrunde gelegt. Fluktuations- sowie Anwartschaftstrends bleiben aufgrund unternehmensindividueller Umstände außer Ansatz. Zur Sicherung der finanziellen Verpflichtungen aus den Pensionszusagen hat die Gesellschaft eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Da die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 HGB erfüllt sind, erfolgt eine Verrechnung der Beträge mit den Pensionsrückstellungen sowie der korrespondierenden Aufwendungen und Erträge.
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen stehen den Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen von TEUR 33 (Vorjahr TEUR 36) Zinserträge aus dem Deckungsvermögen von TEUR 4 (im Vorjahr TEUR 3) zur Verrechnung gegenüber. Der Ergebniseffekt aus der Veränderung des Abzinsungssatzes fließt in das operative Ergebnis ein (Personalaufwand). Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen: Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten zum 31.12.2020 die folgenden Sachverhalte:
Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden zum Nennbetrag ausgewiesen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben unverändert zum Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr oder mehr als fünf Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind grundsätzlich unbesichert. Es wurde eine Negativerklärung für das Umlaufvermögen abgegeben. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der Gesellschafterin. Personalaufwand Im Personalaufwand werden Erstattungen von Sozialversicherungsentgelten als Aufwandsminderungen in Höhe von TEUR 47 ausgewiesen. Darüber hinaus enthält der Personalaufwand im Geschäftsjahr 2020 Aufwendungen von außerordentlicher Bedeutung in Höhe von TEUR 79. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten Erträge in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr Erträge TEUR 20) aus der Veränderung der latenten Steuern. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 49 (Vorjahr TEUR 48) im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr TEUR 28). Im Geschäftsjahr 2020 sind keine Abschreibungen auf Vorräte von außergewöhnlicher Größenordnung angefallen (Vorjahr TEUR 1.331). Die Gesellschaft fakturiert und bezieht ausschließlich in EUR, so dass keine Fremdwährungsumrechnungseffekte vorliegen. 4. Angaben zu Organen der Gesellschaft Die Gesellschaft hatte im Berichtsjahr folgenden Geschäftsführer: Herr Dr. Markus Rall, Physiker und Master of Economics (bis 11.03.2020) Herr Michael Wombacher, Elektrotechniker und Master of Business Administration (ab 01.02.2020) Hinsichtlich der Angaben nach § 285 Nr. 9 a und b HGB wird von der Erleichterungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Kredite wurden nicht gewährt. 5. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Die Berichtsgesellschaft geht gegenüber ihren Kunden Gewährleistungsbürgschaften ein. Aufgrund der in der Vergangenheit gewonnenen Erkenntnisse rechnet die Geschäftsführung nicht mit einer Inanspruchnahme aus den eingegangenen Bürgschaften. Die Gesellschaft haftet im Rahmen einer Gesamtschuldnerschaft für eingeräumte Kredite und Kreditlinien des Verbundbereiches in Höhe von insgesamt EUR 7,0 Mio.Mit einer Inanspruchnahme aus der Gesamtschuldnerschaft wird nicht gerechnet, da es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Kreditnehmer aus dem Verbundbereich ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. 6. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer Im Berichtsjahr waren durchschnittlich 102 Personen beschäftigt (im Vorjahr 107). 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 und 3a HGB insbesondere aus Miet- und Wartungsverträgen. Der Aufwand daraus beläuft sich pro Jahr auf ca. TEUR 220. Davon entfallen ca. 90 TEUR auf verbundene Unternehmen. 8. Nachtragsbericht Die weltweite Ausbreitung des gegen Ende 2019 erstmals aufgetretenen Coronavirus SARS-CoV-2 hat in den ersten Monaten des Jahres 2021 zu weiteren Verschärfungen sowohl im öffentlichen als auch im Wirtschaftsleben geführt und zeigte im Jahr 2021 noch Auswirkungen auf die Umsatz-, Ergebnis- und insbesondere auf die Finanzentwicklung der Dienst-Verpackungstechnik GmbH und ihrer Gesellschafterin. Aufgrund von gegensteuernden Maßnahmen (Kurzarbeit, Kosteneinsparungen u.a.) und aufgrund von Desinvestitionsmaßnahmen von nicht betriebsnotwendigen Vermögen auf Ebene der Gesellschafterin im neuen Geschäftsjahr 2021 ist die Liquidität der Dienst-Verpackungstechnik GmbH und ihrer Gesellschafterin weiterhin gesichert, so dass keine bestandsgefährdenden Risiken bestehen.Darüber hinaus lagen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind. 9. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres auf neue Rechnung vorzutragen.
Hochheim am Main, den 2. Juli 2021 Michael Wombacher Anlagespiegel
sonstige Berichtsbestandteile
Hochheim, den 02.07.2021 gezeichnet Michael Wombacher, Geschäftsführung Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2021 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Dienst-Verpackungstechnik GmbH, Hochheim am MainPrüfungsurteile "Wir haben den Jahresabschluss der Dienst-Verpackungstechnik GmbH, Hochheim am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dienst-Verpackungstechnik GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen." |
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