Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 9406
Vorher
ADV 802 - Die Vierte - Vermögensverwaltungs GmbH
Eingetragen
30.8.2002
Branche
Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und SoftwareVerlegen von sonstiger Software
Gegenstand
der Verkauf von Software.

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Theodor Langen
seit 25.5.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
LWP Dr. Langen & Wieland Management Partner GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

LWP Dr. Langen & Wieland Management Partner GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

V-Port Sales GmbH

Mönchengladbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Umlaufvermögen 320,09 320,09
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 320,09 320,09
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 64.962,45 64.786,45
Bilanzsumme, Summe Aktiva 65.282,54 65.106,54

Passiva

   
  31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 89.786,45 89.539,49
III. Jahresfehlbetrag 176,00 246,96
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 64.962,45 64.786,45
B. Verbindlichkeiten 65.282,54 65.106,54
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 65.282,54 65.106,54
Bilanzsumme, Summe Passiva 65.282,54 65.106,54

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2013

1. Allgemeines

Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des § 42 GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für kleine Kapitalgesellschaften befolgt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft".

Auf die Aufstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.

Bei der zum 31.12.2010 erfolgten erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrichtlinienmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahreszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

(1) Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet und planmäßig geometrisch degressiv und/oder linear abgeschrieben.

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurden grundsätzlich die in den amtlichen Abschreibungs-Tabellen der Finanzverwaltung festgesetzten Nutzungsdauern zugrunde gelegt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur Höhe von € 150,00 wurden grundsätzlich im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben im Jahr voller Höhe abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten netto mehr als 150,00 € betragen, aber den Betrag von netto 1.000,00 € nicht übersteigen, wurde gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten eingerichtet, in dem alle Wirtschaftsgüter des jeweiligen Wirtschaftsjahres zusammengefasst sind. Dieser Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Sofern ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser Sammelposten wird als ein separates Konto in den Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend ausgewiesen.

(2) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht zu bilden. Forderungen in Fremdwährung bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

(3) Die Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag passiviert und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

4. Die Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen und einzeln nachgewiesen.

In den Büchern der Gesellschaft wird für jeden der Gesellschafter ein separates Verrechnungskonto geführt, über welches der Gesellschafter jeweils alleine verfügungsberechtigt ist.

3. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Dr. Dieter Langen aus Mönchengladbach.

(2) Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 176,00 auf neue Rechnung vorzutragen.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 21.11.2014 festgestellt.

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