ADME
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.786,00 |
34.240,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.786,00 |
34.240,00 |
| 1.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
6.786,00 |
34.240,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.952,24 |
31.468,47 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
72.414,97 |
21.385,59 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
15.929,41 |
21.282,33 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
56.485,56 |
103,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
537,27 |
10.082,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.728,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
79.738,24 |
67.437,12 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.608,34 |
6.609,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
18.390,69 |
11.210,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.999,03 |
-7.180,13 |
| B.
Rückstellungen |
1.700,00 |
1.700,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
1.700,00 |
1.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.429,90 |
59.127,81 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
17.553,52 |
0,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
17.553,52 |
0,00 |
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
2.809,36 |
519,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.809,36 |
519,28 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
49.067,02 |
58.608,53 |
| davon
aus Steuern |
3.267,85 |
759,07 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
0,00 |
2.758,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
13.133,69 |
14.038,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
79.738,24 |
67.437,12 |
Anhang
Grundlagen und Methoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Grundsätzen der
§§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften
für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264
HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht.
Auf die Erstellung eines
Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S.
3 HGB verzichtet.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden BilMoG)
ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften
erstmals auf den Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden. Vor
den Möglichkeiten einer vorzeitigen Anwendung wurde
kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG hat in der sogenannten
Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 nicht zu
Bewertungs- und Ausweisänderungen gegenüber den
Bilanzposten des Vorjahres geführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Wertansatz der
Sachanlagen berechnete sich aus den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen.
Bewegliche Anlagegüter bis zu einem Wert von
Euro 150 (Euro 410) wurden im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag niederen beizulegenden Wert
angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden
erkennbare Risiken berücksichtigt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Einzelerläuterungen
Angaben zur Bilanz
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die
planmäßige Abschreibung erfolgte linear
oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe
unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer.
In den Fällen, in denen dies zu einen
höheren Abschreibung führte, wurde von der
degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen.
Die Bewertungsfreiheit von
geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des
§ 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen oder
Wertberichtigungen wurden 2010 nicht vorgenommen.
Die außerordentlichen Erträge resultieren
aus einem endgültigen Forderungsverzicht der
Gesellschafterin im Hinblick auf die Sanierung der
Gesellschaft.
Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Kirill Gusev geführt.
Düsseldorf, den 27. September 2011
ADME GmbH
(Geschäftsführer)
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