Martin Riederle GmbHLiquidiert

89331 Burgau, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Memmingen HRB 10771
Eingetragen
23.12.1999
Branche
Veredlung von HolzwarenHerstellung von Ladenmöbeln und sonstigen ObjektmöbelnHerstellung von Küchenmöbeln
Gegenstand
Durchführung von Schreinerarbeiten und Innenausstattungstätigkeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Martin Riederle
seit 2.1.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Martin Riederle GmbH i.L.

Burgau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Handelsbilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 3.016,50 0,50
I. Sachanlagen 3.016,50 0,50
B. Umlaufvermögen 358.774,66 651.320,43
I. Vorräte 0,00 272.198,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 133.940,43 258.320,75
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 224.834,23 120.801,68
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 10.342,24
Aktiva 361.791,16 661.663,17

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 109.133,88 254.204,15
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 84.133,88 229.204,15
B. Rückstellungen 23.467,00 30.434,00
C. Verbindlichkeiten 229.190,28 377.025,02
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 229.190,28 377.025,02
Summe Passiva 361.791,16 661.663,17

Anhang

Firmenname laut Registergericht: Martin Riederle GmbH i.L.
Firmensitz laut Registergericht: Burgau
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Memmingen
Register-Nr.: 10771

Der Jahresabschluss der Firma Martin Riederle GmbH i.L. wurde auf der Grundla­ge der Rech­nungsle­gungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufge­stellt. Er­gän­zend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Ge­set­zes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft ei­ne kleine Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen, die der Gesetzgeber in den §§ 274a und 288 HGB für den An­hang kleiner Kapitalgesellschaften vorgesehen hat, wer­den bean­sprucht. Daneben werden auch die in § 326 Abs. 1 HGB de­finierten Vereinfachungen für kleine Kapitalgesellschaften im Bezug auf die Of­fenlegung angewendet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit ab­nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die steuerlichen Regelungen zum Ansatz von geringwertigen Wirtschaftsgü­tern wurden angewendet. Es handelt sich hierbei um eine Position, die für die Darstellung des tatsächlichen Vermögens von un­tergeordneter Bedeutung ist, sodass eine Übernahme des steuerlichen Werts zur Vereinfachung und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zu ver­tre­ten ist. Im Einzelnen wur­de fol­gen­de steuerliche Behandlung übernommen:

Unter Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG werden selbständig nutzungsfähige be­wegli­che Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Ab­zug der Vorsteuer bis ein­schließ­lich 800,00 Euro (geringwertige Wirt­schaftsgü­ter) im Zu­gangs­jahr in voller Hö­he abge­schrieben. Dabei wird die Vereinfa­chungs­vor­schrift an­ge­wen­det, ge­ring­wertige Wirt­schafts­güter mit An­schaf­fungs- und Herstellungs­kosten bis 250,00 Euro nicht im Inventarver­zeichnis zu erfassen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhan­denen Ausfall­ri­si­kos bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Ver­bind­lichkeiten im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Da­bei wur­den al­le er­kenn­ba­ren Ri­si­ken be­rück­sich­tigt.

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur­teilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt.

Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wur­de ein Bilanzgewinn aus dem Vorjahr in Höhe von  229.204,15 Euro ein­bezogen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern betragen 136.206,25 Euro (Vorjahr: 50.779,44 Euro), die For­de­rungen gegenüber den Gesellschaf­tern 7.426,11 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro).

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich zwölf Arbeitnehmer (im Vorjahr: 14) im Sin­ne des § 267 Abs. 5 HGB (ohne Auszubildende) beschäftigt.

Die Firma Martin Riederle GmbH i.L. hat Verpflichtungen aus der Übernahme von Bürg­schaften oder aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Ver­bind­lich­kei­ten über die in der Bilanz ausgewiesenen Beträge hinaus nicht be­grün­det.

Verpflichtungen aus der Übertragung und Begebung von Wechseln bestanden nicht.

Verpflichtungen aus Gewährleistungsverträgen bestanden über die gesetzli­chen Verpflichtungen hinaus nicht.

Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbind­lichkeiten wurden nicht begründet.


 

Burgau, den 07.04.2025

Gezeichnet


Burgau, den 07.04.2025
gez.: Martin Riederle

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.04.2025 festgestellt.

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