Privatklinik Dres. Copf GmbH
Selbe AdresseArztpraxen für Allgemeinmedizin
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mirko Rücker seit 12.6.2015 | Geschäftsführer |
Friedrich-Joachim Dr. Baartz seit 16.9.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 63.00% | |
| 35.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Chronos Vision GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
AnhangI. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sowie die möglichen Wahlrechte nach Steuerrecht und Handelsrecht werden unter Berücksichtigung des für den Jahresabschluss ab 2010 zwingenden BilMoG unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen für die Handelsbilanz so angewendet, dass grundsätzlich eine weitest gehende Übereinstimmung zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz bestehen bleibt. Dabei werden die steuerlichen Wahlrechte nach § 5 Abs.1 EStG nicht wahrgenommen. Soweit Abweichungen zur Steuerbilanz zu berücksichtigen sind, wird dies bei den einzelnen Bilanzposten erläutert. a) Bilanzierungsmethoden und Darstellungsmethoden Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den Vorschriften der §§ 242 ff., §§ 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die GmbH als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Es werden die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 HGB (verkürzte Bilanz), des § 268 Abs. 1 HGB (nur Bilanzgewinn) und des § 274 a HGB (u.a. kein Anlagengitter) für die Bilanz in Anspruch genommen. Hinsichtlich des Anhangs werden die Angaben gemäß § 286 HGB (u.a. keine Gesamtbezüge) unterlassen sowie die größenabhängigen Erleichterungen nach § 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung werden die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch genommen (nur Bilanz und Anhang, Anhang ohne Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung). Angaben zur Ergebnisverwendung werden nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht gemacht. b) Bewertungsmethoden Das Unternehmen ist bilanziell überschuldet mit einem Betrag von EUR 440.776,72. Die Bewertung erfolgte zu den Fortführungswerten unter Annahme einer positiven Zukunftsprognose. Es liegen qualifizierte Rangrücktrittserklärungen in Höhe von EUR 465.000,- vor, so dass unter dieser Annahme keine rechnerische Überschuldung vorliegt. 1. Anlagevermögen a) Sachanlagevermögen Das Anlagevermögen wird in der Bilanz mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung nach § 253 Abs.3 HGB ausgewiesen. Dies gilt für Neuzugänge ab 1.1.2010. Für die bisher nach steuerlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände werden die Wertansätze nach Art. 67 Abs.4 Satz 1 HGB beibehalten und die Abschreibungsmethoden fortgeführt. Für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens, bei welchen eine dauerhafte Wertminderung vorliegt, wird eine Teilwertabschreibung nach § 253 Abs.3 HGB vorgenommen. Zugänge von geringwertigen Anlagegütern ab 1.1.2018 bis zu 800,00 Euro werden nach § 6 Abs.2 EStG und der handelsrechtlich zulässigen Vereinfachungsregelung in voller Höhe abgeschrieben. Die nach § 6 Abs.2a EStG bisher gebildeten Sammelposten werden auch in der Handelsbilanz wegen ihrer insgesamt untergeordneten Bedeutung fortgeschrieben. Soweit Zuschüsse für Neuanschaffungen gewährt wurden, werden diese von den Subventionierten Anschaffungs- bzw. den Herstellungskosten abgezogen. Investitionszulagen werden grundsätzlich sofort in voller Höhe gewinnerhöhend erfasst. 2. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgt zu den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Verbrauchsfolgeverfahren nach der Lifo- oder Durchschnittsmethode. Notwendige Abwertungen aufgrund des strengen Niederstwertprinzips werden vorgenommen. Es bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich nach dem Nominalwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist, soweit vorhanden, durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Forderungen sind alle innerhalb eines Jahres fällig. 4. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen werden ab 01.01.2010 nach dem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. I HGB bewertet. Die Rückstellungen werden dabei berechnet nach der PUC- Methode gemäß IAS 19, mit dem durchschnittlichen Zinssatz von 5,14 %, unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen sowie der Sterbetafel 2005 G von Klaus Heubeck. Weitere Trends wurden nicht berücksichtigt. Das bisher auf der Aktivseite auszuweisende Planvermögen nach § 246 Abs. 2 HGB (hier der Anspruch aus der Rückdeckungslebensversicherung), welches durch Verpfändung den Gläubigern entzogen ist, wird gemäß § 253 abs. 1 Satz 4 HGB mit den Pensionsrückstellungen abweichend zur Steuerbilanz saldiert. Dem Deckungskapital der Rückdeckungsversicherung von EUR 96.118,67 steht zum 31.12.2019 ein Anspruch aus Pensionszusage von EUR 104.641, - gegenüber. Die Saldierung ergibt einen Passivwert von EUR 8.522,33. Aktive latente Steuern, die sich durch die zwingende höhere Bewertung der Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz im Vergleich zur Steuerbilanz ergeben würden, werden gemäß dem Wahlrecht nach § 274 ff. HGB nicht angesetzt. 5. Steuer- und sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelt und bewertet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt worden. Verbindlichkeiten in H. v. EUR 14.166,01 sind innerhalb eines Jahres fällig, EUR 545.416,04 haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. II. Sonstige Angaben Geschäftsführer im Kalenderjahr waren Herr Dr. Friedrich-Joachim Baartz Herr Mirko Rücker sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2021 festgestellt. |
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