Lasota Handelsgesellschaft mbH

Giesestraße 3, 58636 Iserlohn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Iserlohn HRB 8958
Eingetragen
21.12.2017
Branche
Großhandel mit TabakwarenGroßhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren, ohne ausgeprägten SchwerpunktGroßhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln a. n. g.
Gegenstand
Der Groß- und Einzelhandel sowie der Import und Export von und mit Nahrungsund Genussmitteln, Getränken, Tabakwaren und Lebensmitteln jeder Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Adam Lasota
seit 21.12.2017
Geschäftsführer
Karin Beate Lasota
seit 21.12.2017
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Iserlohn
60.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lasota Handelsgesellschaft mbH

Iserlohn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 31.046,00 32.287,00
I. Sachanlagen 31.046,00 32.287,00
B. Umlaufvermögen 293.343,61 306.110,34
I. Vorräte 55.072,83 29.302,66
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 82.310,95 75.723,64
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.937,88 5.709,50
davon gegen Gesellschafter 5.937,88 5.709,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 155.959,83 201.084,04
Aktiva 324.389,61 338.397,34

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 232.129,49 242.449,82
I. Gezeichnetes Kapital 60.000,00 60.000,00
II. Kapitalrücklage 431,71 431,71
III. Gewinnvortrag 182.018,11 276.535,21
IV. Jahresfehlbetrag 10.320,33 94.517,10
B. Rückstellungen 31.786,18 32.141,03
C. Verbindlichkeiten 60.473,94 63.806,49
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 60.473,94 63.806,49
Summe Passiva 324.389,61 338.397,34

Anhang


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.

Der mir erteilte Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses umfasste alle Tätigkeiten, die erforderlich waren, um auf der Grundlage der Buchführung und der Inventur sowie der eingeholten Auskünfte zu Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsfragen und der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, zu erstellen.

Im Rahmen des erteilten Auftrags habe ich die gesetzlichen Vorschriften für die Aufstellung von Jahresabschlüssen sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet. Die Beachtung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Straftaten und außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten waren nicht Gegenstand meines Auftrags.

Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig erbracht.

Auskünfte erteilte die Geschäftsführung.

Art, Umfang und Ergebnis der während meiner Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen Erstellungshandlungen sind, soweit sie nicht in diesem Erstellungsbericht dokumentiert wurden, in meinen Arbeitspapieren festgehalten.

Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die Entwicklung des Anlagevermögens wird mit Hilfe des Programms ANLAG der DATEV eG bearbeitet. Neben einer genauen Beschreibung des einzelnen Gegenstandes wird ein Nachweis über das Anschaffungsdatum, den Anschaffungspreis sowie alle weiteren Verkehrszahlen, insbesondere die Abschreibungen geführt.

Die Organisation der Buchhaltung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen ermöglichen die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle.

Die Saldenvorträge zum 01.01.2023 entsprechen den Ansätzen in der Bilanz zum 31.12.2022.

Die auf den 31.12.2023 durchgeführte Inventur wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische Vorbereitungen und Festlegungen von Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls nicht vorgenommen.

Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis ordnungsgemäß entwickelt.

Die Gesellschaft bilanziert - soweit zulässig - unter Beachtung der steuerlichen Ansatzvorschriften. Sie hat die Bilanzierungsmethode gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die Gesellschaft nimmt steuerliche Bewertungswahlrechte wahr und übernimmt diese "soweit zulässig" in ihre Handelsbilanz. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Adam Lasota.
gez. Adam Lasota, Iserlohn, den 17.04.2025

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Adam Lasota, Iserlohn, den 17.04.2025


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2025 festgestellt.

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