Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Confer IT GmbH
Im Langendorfer Feld 3, 56566 Neuwied, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tatjana Grünenwald seit 14.12.2021 | Prokura |
Thorsten Wittich seit 28.8.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (5)
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Neuwied | 41.76% |
Stadt Brühl | 27.90% |
Stadt Jülich | 17.48% |
| 7.00% | |
Kreis Düren | 5.86% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Confer IT GmbHNeuwiedJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung II. Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung III. Ergänzende Angaben IV. Anlagegitter zum 31.12.2023 V. Rückstellungsspiegel zum 31.12.2023 VI. Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 I. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung Die Confer IT GmbH, Neuwied, ist beim Handelsregister B des Amtsgerichts Montabaur unter der Nummer HRB 24719 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Gesellschaft wird jedoch gemäß § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nach den Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages sowie nach den für Eigenbetriebe der Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen geltenden ergänzenden Bestimmungen aufgestellt. Für die Gliederung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 fanden gem. § 19 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages die Formblätter der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz zu § 23 Abs. 1 Satz 1 Anwendung. Die Bilanz wurde erweitert um die Positionen "Forderungen gegen Gesellschafter" und "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern". Von der Möglichkeit, Angaben der Bilanz im Anhang zu zeigen, wurde weitgehend Gebrauch gemacht. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr unverändert gegenüber dem Vorjahr fortgeführt. II. Erläuterungen zu den Positionen der Bilanz bezüglich Ausweis, Bilanzierung und Bewertung 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beiliegenden Anlagegitter ersichtlich. Die im Rahmen der Ausgliederungen von den Alt-Gesellschaftern zum 01.01.2015 übernommenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Restbuchwerten übertragen worden. Die planmäßigen Abschreibungen auf diese Vermögensgegenstände werden entsprechend der Abschreibungsmethode des jeweiligen übertragenden Rechtsträgers linear nach Maßgabe ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer fortgeführt. Die übrigen Zugänge des Anlagevermögens sind im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten zuzüglich aller Nebenkosten, abzüglich Rabatte und Skonti aktiviert. Der Nachweis wird durch Lieferantenrechnungen erbracht. Die planmäßigen Abschreibungen auf die Zugänge werden linear unter Berücksichtigung ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen und im Zugangsjahr pro rata temporis ermittelt. Die voraussichtlichen Nutzungsdauern für die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens betragen:
Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis EUR 250,00 werden im Anschaffungsjahr in analoger Anwendung des § 6 Satz 2a EStG in voller Höhe als Betriebsausgabe gebucht. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 werden einzeln erfasst und gemäß ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. 2. Vorräte Für die unfertigen Leistungen erfolgt eine verlustfreie Bewertung durch Ansatz mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und den retrograd ermittelten beizulegenden Werten. Die Herstellungskosten beinhalten die notwendigen Personaleinzelkosten sowie angemessene Teile der Personalgemeinkosten. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert. Sämtliche Forderungen haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen Forderungen gegen verbundene Unternehmen und beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich Liefer- und Leistungsforderungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche (TEUR 211, Vorj. TEUR 189) sowie debitorische Kreditoren (TEUR 2, Vorj. TEUR 0). 4. Liquide Mittel Die liquiden Mittel werden mit dem Nominalwert angesetzt. 5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden mit dem Nominalwert angesetzt. Sie betreffen im Wesentlichen Leistungen aus Wartungs- und Supportverträgen für die Zeit ab 01.01.2024 (TEUR 143, Vorj. TEUR 101) sowie Versicherungsbeiträge (TEUR 2, Vorj. TEUR 2). 6. Aktive latente Steuern Aus steuerlichen und handelsrechtlichen Bewertungsunterschieden aus Rückstellungen ergab sich im Geschäftsjahr eine aktive latente Steuer in Höhe von EUR 3.087,13 und eine passive latente Steuer in Höhe von EUR 267,55. Die Confer IT GmbH macht von dem Wahlrecht gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB Gebrauch, den Saldo nicht in der Bilanz auszuweisen. 7. Eigenkapital Die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals gliedert sich wie folgt:
8. Rückstellungen Die Zusammensetzung und Entwicklung der Rückstellungen ergibt sich aus dem Rückstellungsspiegel zum 31.12.2023. Die Steuerrückstellungen betreffen zu erwartende Gewerbesteuernachzahlungen (TEUR 7) sowie Körperschaftsteuernachzahlungen einschließlich Solidaritätszuschlag (TEUR 5) für das Jahr 2023. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle ungewissen Verbindlichkeiten, wobei die erkennbaren Risiken berücksichtigt wurden. Sie werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Teilwertverfahren (entsprechend den Grundsätzen des § 5 Abs. 4 EStG) auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G mit einem Rechnungszinssatz gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB von 1,75 % (Vorj. 1,44 %) unter der unveränderten Annahme einer Fluktuation von 1,0 % p.a. Der Ertrag aus der Änderung des Rechnungszinses von TEUR 0,5 (Vorj.: TEUR 0,1) wird im Zinsertrag ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte dagegen eine Verrechnung mit dem Zinsaufwand. Die Bewertung der sonstigen Personalrückstellungen erfolgt mit den jeweiligen Stundensätzen (Gleitzeitguthaben) bzw. dem anteiligen Gesamtbruttoentgelt pro Tag (nicht genommene Urlaubstage) jeweils zuzüglich der Sozialabgaben. 9. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen passiviert. Ihre Zusammensetzung und Fristigkeit ergibt sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 75, Vorj. TEUR 131) sowie kreditorische Debitoren (TEUR 0, Vorj. TEUR 197). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 21 (Vorj. TEUR 39) sowie Verbindlichkeiten aus noch auszuzahlenden Gehältern einschließlich der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung TEUR 6 (Vorj.: TEUR 7). 10. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die zukünftigen finanziellen Verpflichtungen aus Mietverträgen für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter betragen bis zum Ende der Vertragsbindung voraussichtlich TEUR 652. Weiterhin bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von rund TEUR 323 aus Leasingverträgen für Fahrzeuge, E-Bikes, Drucker und sonstige Hardware. Aus beauftragten Investitionen / rechtsverbindlich erteilten Bestellungen ergeben sich zum Bilanzstichtag Verpflichtungen in Höhe von TEUR 135. 11. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse entsprechend § 251 HGB bestanden zum Abschlussstichtag nicht. III. Ergänzende Angaben Organe der Gesellschaft Organe der Gesellschaft sind lt. § 6 des Gesellschaftsvertrages neben der Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Thorsten Wittich. Auf die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Mitgliedern: Herr Sebastian Kuhl, Dipl.-Wirt.-Ing. (FH), kfm. Leiter Stadtwerke Brühl GmbH (Vorsitzender) (bis 31.08.2023) Herr Thomas Isele, Dipl.-Ing., Geschäftsführer Stadtwerke Brühl GmbH (Vorsitzender) (ab 01.09.2023) Herr Michael Krose, MBA, Geschäftsfeldleiter Betriebswirtschaft Stadtwerke Neuwied GmbH (Stellvertretender Vorsitzender) Herr Ulf Kamburg, Dipl.-Oec., Geschäftsführer Stadtwerke Jülich GmbH Herr Dr. Ralf Büring, Geschäftsführer Stadtwerke Lingen GmbH Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten in 2023 keine Vergütung. Die Gesellschaft ist keine Haftungsverhältnisse zugunsten der Organe eingegangen. Anzahl der Beschäftigten Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer im Berichtsjahr betrug 24 (Vorj.: 23). Zusätzlich wurden durchschnittlich drei Auszubildende beschäftigt (Vorj.: 4). Von allen durchschnittlich im Berichtsjahr Beschäftigten waren 11 weiblich. Abschlussprüferhonorare Für das Geschäftsjahr wird ein Honorar von TEUR 12 für Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 9 für Steuerberatungsleistungen und TEUR 0,2 für sonstige Leistungen berechnet. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 (EUR 41.540,67) auf neue Rechnung vorzutragen. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind weltweit, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg, die Kosten für Energie, Investitionsgüter und Dienstleistungen sowie die Konditionen für Fremdkapitalaufnahme an den Finanzmärkten stark angestiegen. Konkrete Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage lassen sich jedoch von Eintritt und Höhe her nicht beziffern. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für das abgelaufene Geschäftsjahr haben sich nach dem Bilanzstichtag nicht ergeben. IV. Anlagegitter zum 31.12.2023
V. Rückstellungsspiegel zum 31.12.2023
VI. Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023
Neuwied, den 25.07.2024 Confer IT GmbH gez. Thorsten Wittich, Geschäftsführer WEITERE DATENERGEBNISVERWENDUNGSBESCHLUSS Die Gesellschafterversammlung hat am 28.08.2024 beschlossen, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 41.540,67 auf neue Rechnung vorzutragen. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die Confer IT GmbH, Neuwied VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS PRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der Confer IT GmbH, Neuwied - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Confer IT GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bonn, 25. Juli 2024 BDO
AG
gez. Offergeld, Wirtschaftsprüfer gez. Veldboer, Wirtschaftsprüfer
Neuwied, den 25. Juli 2024 gez. Wittich Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. August 2024 |
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