ReCo Handels GmbH
Kühlene 4, 89359 Kötz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Herbert Huber seit 12.5.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ReCo Handels GmbHKötzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Die Gesellschaft ist nach § 41 GmbHG verpflichtet, eine ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde ein Vermerk in der Bilanz gewählt. Nach den in § 267 HBG angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt § 275 Abs. 2 HBG. Umsatzsteuer Die Umsätze des Unternehmens unterliegen der Regelbesteuerung nach §§ 16 bis 18 UStG. Soweit die Gesamtleistung zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht war, wurde im Rahmen der Abschlussarbeiten die Mindest-Ist-Besteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG beachtet. Für die Zwecke der Umsatzsteuer wurde die Buchführung entsprechend gegliedert. Die nach § 22 UStG geforderten Aufzeichnungen sind erbracht. Gewerbesteuer Hinzurechnungen und Kürzungen wurden bei der Ermittlung des Gewerbeertrages im gesetzlich vorgesehenen Umfang gem. § 8 und 9 GewStG berücksichtigt. Die Kürzung des maßgebenden Gewerbeertrages um Fehlbeträge der vorangegangenen Erhebungszeiträume wurde - wenn möglich - vorgenommen § 10 a GewStG. Bei der Gewerbesteuerberechnung wurden - wenn nötig - die Vorschriften über die Zerlegung beachtet § 28 ff GewStG. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses. Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen. Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. In die Herstellungskosten § 255 Abs. 2 HGB wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch angemessene Gemeinkosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen § 255 Abs. 3 HGB die zur Herstellung des Vermögensgegenstandes aufgewendet wurden, sind mit 0,00 Euro in die Herstellungskosten einbezogen worden. Verwaltungskosten wurden nicht in die Ermittlung der Herstellungskosten einbezogen. Die immateriellen Vermögensgegenstände, sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Selbständig nutzbare, bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 Euro netto, ohne Umsatzsteuer § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahr des Zugangs sofort als Betriebsausgaben abgesetzt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert über 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro netto, ohne Umsatzsteuer § 6 Abs. 2a EStG werden im Jahr des Zugangs aktiviert und als Sammelposten über 5 Jahre abgeschrieben. Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt. Forderungen werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert am Bilanzstichtag angesetzt. Die ausgewiesenen Guthaben- oder Schuldsalden bei Kreditinstituten stimmen - unter Berücksichtigung zeitlicher Buchungsdifferenzen - mit den Rechnungsabschlüssen der Institute zum Bilanzstichtag überein. Die sich bei Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuer ergebenden Erstattungsansprüche wurden aktiviert, sich ergebende Zahlungsverpflichtungen passiviert. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenverzeichnis zu entnehmen. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Ergebnisverwendung Vorschlag zur Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt 5.387 Euro Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinn- bzw. Verlustvortrages ergibt sich ein Betrag von -44.209 Euro der zu verwenden ist. In die Rücklagen werden 0,00 Euro eingestellt. Zur Ausschüttung ist ein Betrag von 0,00 Euro vorgesehen. Auf neue Rechnung werden -44.209 Euro vorgetragen. Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses Auf der Gesellschafterversammlung vom22.12.2011wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung angenommen. Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblickes in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft § 264 Abs. 2 HGB Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Verbindlichkeiten mit Laufzeit über 5 Jahren 0,00 Euro Gesicherte Verbindlichkeiten 0,00 Euro Art der Sicherung: Bürgschaft, Grundschuld Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und den Haftungsverhältnissen § 251 HGB bestehen in Höhe von 0,00 Euro sonstige finanzielle Verpflichtungen. Abschreibungen §§ 254, 280 Abs. 2 HGB 0,00 Euro Sonderposten § 273 HGB 0,00 Euro Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 Euro Durchschnittliche Arbeitnehmeranzahl im Geschäftsjahr 1 Arbeitnehmer davon Geschäftsführer 1 Name des Geschäftsführers Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: Herbert Huber, Kühlene 4, 89359 Kötz Der Geschäftsführer war alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten: Sachverhalte Betrag Verrechnungskonto 29.069,97 Euro Forderungen 0,00 Euro Verbindlichkeiten 0,00 Euro Die Forderungen / Verbindlichkeiten des Verrechnungskontos gegen den Gesellschafter Herbert Huber resultieren aus dem Finanzverkehr. Das Konto wird in Form eines Kontokorrents abgerechnet.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2011 |
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