Probst
Agrartechnik GmbH
Valley
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
47.092,00 |
62.051,95 |
| I.
Sachanlagen |
47.092,00 |
62.051,95 |
| B.
Umlaufvermögen |
147.205,70 |
173.441,97 |
| I.
Vorräte |
64.928,38 |
47.080,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
44.984,00 |
64.219,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.293,32 |
62.141,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.705,08 |
1.633,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
197.002,78 |
237.127,11 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
98.682,48 |
81.168,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
68.668,92 |
67.156,83 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.513,56 |
1.512,09 |
| B.
Rückstellungen |
15.628,00 |
18.709,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
82.692,30 |
137.249,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
18.726,11 |
61.010,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
63.966,19 |
76.238,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
197.002,78 |
237.127,11 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Gesellschaft
wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen wurde die Gesellschaft
als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung und bei der Offenlegung des
Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk im Anhang gewählt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs.
2 a EStG wurde in die Handelsbilanz
übernommen, da der vorliegende Sammelposten für
das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw.dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelberichtigungen
vorgenommen.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, allen erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Absatz 1 HGB mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen
waren zum 31.12.2018 nicht zu erwarten.
C. Sonstige Pflichtangaben
Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag Forderungen bis zu 1 Jahr EUR 3.870,43
(Vorjahr EUR 3.770,43). Verbindlichkeiten gegenüber
dem Gesellschafter bestanden keine.
Forderungen/Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 5
Jahren bestanden zum Bilanzstichtag EUR 49.470,97
(Vorjahr EUR 76.238,53). Der Gesamtbetrag der
bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,0 Euro.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Haftungsverhältnisse und sonstige
Verpflichtungen
Nach § 285 Nr. 3 HGB angabepflichtige, nicht aus
der Bilanz ersichtliche, wesentliche finanzielle
Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Ergebnisverwendung
Gemäß Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 13.12.2019 wird der
Jahresüberschuss a
uf neue Rechnung vorgetragen.
Geschäftsführungsorgane
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr bestellt:
Hubert Probst, Elektromeister, Am Anger 6, 83626
Valley
Er ist einzelvertretungsbefugt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Valley, den 13.12.2019
Gez. Hubert Probst, Der Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2019 festgestellt.
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