Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 4757
Eingetragen
6.4.1994
Branche
Großhandel mit Brennstoffen und MineralölerzeugnissenBeteiligungsgesellschaftenWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Handel mit festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen und mit Brennstoff-Zusätzen, der Transport der Handelsware und allgemeiner Güternahverkehr Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gernot Fehring
seit 19.2.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Karl Fehring GmbH

Petershagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 250,00 250,00
I. Finanzanlagen 250,00 250,00
B. Umlaufvermögen 883.317,76 964.478,22
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.865,62 801.780,16
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 863.452,14 162.698,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 287,00
Summe Aktiva 883.567,76 965.015,22

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 580.892,43 694.488,43
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Gewinnvortrag 558.923,83 682.962,74
III. Jahresfehlbetrag 3.596,00 14.038,91
B. Rückstellungen 220.208,00 209.691,00
C. Verbindlichkeiten 82.467,33 60.835,79
Summe Passiva 883.567,76 965.015,22

Anhang

I. ALLGEMEINES

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Karl Fehring GmbH hat ihren Sitz in Petershagen-Frille. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HR B 4757 eingetragen.

2. Angaben zu Form und Darstellung der Rechnungslegung

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften und unter Berücksichtigung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Von den Aufstellungserleichterungen gem. § 274a und § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB gegliedert. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB beibehalten.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Wertansätze in der Bilanz der Karl Fehring GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.

Die Bewertung der Geldbestände erfolgte zum Nennwert.

Die Eigenkapitalpositionen werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Pensionsrückstellungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" von Professor Dr. Klaus Heubeck bewertet. Als Pensionsalter wurde das vertragliche Alter zu Grunde gelegt. Angesichts des Status des Pensionsberechtigten wurde keine Fluktuationswahrscheinlichkeit angesetzt. Lohn- und Gehaltssteigerungen oder Anpassungen der laufenden Leistungen waren nicht zu berücksichtigen. Als Rechnungszins wurde gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung zum Bilanzstichtag ein Zinssatz von 1,78 % entsprechend dem durchschnittlichen Marktzins der vergangenen 10 Geschäftsjahre angesetzt. Bei Bestimmung dieses Zinses wurde die Vereinfachungsvorschrift zur Bestimmung der Restlaufzeit mit 15 Jahren genutzt (RückAbzinsV, Stand Dezember 2020).

Alle übrigen Rückstellungen werden nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend abgezinst.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

II. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen.

2. Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestanden zum 31.12.2023 nicht. Hinsichtlich der Forderungen gegen verbundene Unternehmen (TEUR 13) handelt es sich um einen Anspruch gegenüber dem Verpachtungsunternehmen im Rahmen einer bereits seit längerem bestehenden Kontokorrentvereinbarung zur Optimierung des Liquiditätsmanagements.

Sämtliche Ansprüche haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3. Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr.

4. Rückstellungen

Von den Rückstellungen entfallen TEUR 216 auf Pensionsrückstellungen, TEUR 29 auf Steuerrückstellungen und TEUR 5 auf sonstige Rückstellungen.

Die nach den Vorschriften des HGB ermittelte Pensionsrückstellung beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 282. Es bestehen Ansprüche gegenüber einer Rückdeckungsversicherung (Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen) in Höhe von TEUR 66. Diese werden gem.

§ 246 Abs. 2 HGB mit der Pensionsrückstellung saldiert. Danach war der Saldo in Höhe von TEUR 216 auf der Passivseite auszuweisen.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten insbesondere Kosten für ausstehende Eingangsrechnungen, die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, Prozesskosten, Urlaubsansprüche und Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Die Rückstellung für Aufbewahrung (Fälligkeit > 1 Jahr) wurde unter Zugrundelegung eines Faktors von 5,5 des Jahresbetrages (Vereinfachungsregelung) und einer Abzinsung gem. § 253 Abs. 2 HGB bewertet.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten und deren Restlaufzeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr

TEUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
TEUR
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
TEUR
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3

3

0

0
sonstige Verbindlichkeiten 29 29 0 0
davon aus Steuern (29) (29) (0) (0)
32 32 0 0
Vorjahr

TEUR
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr
TEUR
davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
TEUR
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4

4

0

0
sonstige Verbindlichkeiten 57 57 0 0
davon aus Steuern (57) (57) (0) (0)
61 61 0 0

6. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse und Eventualverpflichtungen aus Bürgschaften o. ä. bestehen nicht.

Auch sonstige finanzielle Verpflichtungen sind nicht zu verzeichnen.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Hinsichtlich der Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung wird auf die Erleichterungsvorschriften des § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften verwiesen. Danach brauchen Angaben nicht gemacht zu werden.

IV. ERGÄNZENDE ANGABEN

1. Gewinnverwendung

Gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden Angaben zur Gewinnverwendung nicht offen gelegt.

2. Ausschüttungssperre

Gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt der Unterschiedsbetrag der Pensionsrückstellung (Erfüllungsbetrag bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 10 Geschäftsjahren und dem Erfüllungsbetrag bei Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen 7 Geschäftsjahren) zum Stichtag 31.12.2023 EUR 0,- Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre.

3. Anzahl Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2023 war durchschnittlich 1 Arbeitnehmer beschäftigt.

4. Geschäftsführer

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023:

Kaufmann Gernot R. Fehring, Petershagen-Frille

 

Petershagen, den 06.12.2024

gez. Gernot R. Fehring, (Geschäftsführer)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.12.2024.

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