Beteiligungsgesellschaften
FISCON Consulting GmbH
Rolfshof 13, 33104 Paderborn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Peters seit 20.7.2015 | Geschäftsführer |
Gerrit Froböse seit 20.7.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FISCON Consulting GmbHPaderbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
AnhangErforderliche Angaben Im Rahmen der Anhangserstellung
werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für das Berichtsjahr wurden die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. Mai 2009 geänderten Vorschriften angewendet 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten sowohl linear als auch degressiv nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer; von der degressiven Abschreibungsmethode wurde auf die lineare Methode gewechselt, wenn dies zu einer höheren Abschreibung führte. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte, Genossenschaftsanteile sowie Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Dabei wurde der niedrigst zulässige handelsrechtliche Wert berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand im folgenden Geschäftsjahr führen. Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit dem Nettobetrag ausgewiesen. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Angaben zur Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 285 Nr. 25, § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) Im Berichtsjahr wurden keine Vermögensgegenstände und Schulden nach § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. 3.2 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten und keine Forderungen gegenüber den Gesellschaftern. 3.3 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, 285 Nr. 1 und 2 HGB Nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in der Bilanz zu vermerken. Aus Zweckmäßigkeitsgründen werden diese Angaben zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 HGB (Restlaufzeit über fünf Jahre) im Anhang in zusammengefasster Form vorgenommen. a) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 789.749,21 €. b) Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 0,00 €. sonstige BerichtsbestandteileAngaben über die Geschäftsführung (§
285 Nr. 10 HGB)
Paderborn, 28.04.2023
(gez. Gerrit Froböse) (gez. Michael Peters)
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