Garage by Leagas Delaney GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten von Werbeagenturen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
![]() HAWESKO Holding AktiengesellschaftHamburgJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2019der Hawesko Holding AktiengesellschaftUNTERNEHMENSPROFILVIELE STARKE MARKEN - EIN LEISTUNGS FÄHIGER PREMIUM-WEINHANDELS-KONZERNDie HAWESKO Holding Aktiengesellschaft (nachfolgend Hawesko Holding AG) und ihre Tochterunternehmen (nachfolgend Hawesko-Konzern) sind auf den Handel mit hochwertigen Weinen aus dem gehobenen und Premium-Bereich spezialisiert. 2019 erzielte der Hawesko-Konzern einen Umsatz von € 556,0 Mio. 84,3 % davon wurden in Deutschland erwirtschaftet (Vorjahr: 88,7 %). Der Konzern hat mehrere Tochterunternehmen im europäischen Ausland. Er besteht aus der Muttergesellschaft Hawesko Holding AG, die als übergeordnete Einheit fungiert und steuernde Aufgaben im Bereich der Unternehmensstrategie, der zentralen Finanzierung und des zentralen Cash-Managements sowie des Risikomanagements wahrnimmt. Die operative Tätigkeit verteilt sich auf die drei Segmente Retail, E-Commerce und B2B. Die Segmente Retail und E-Commerce wenden sich über unterschiedliche Verkaufskanäle an Endkunden, während das Segment B2B Gastronomie und gewerbliche Wiederverkäufer beliefert. Alle drei Segmente nehmen in ihren jeweiligen Märkten eine führende Stellung in Deutschland ein. Die Konzernstruktur ist aus Sicht der Konzernführung durch ein ausgewogenes Verhältnis von dezentralen Einheiten und zentralen Funktionalitäten geprägt. Wichtig für den Unternehmenserfolg sind die langjährigen und vertrauensvollen Beziehungen zu Top-Weinproduzenten überall auf der Welt. Für viele renommierte Weine und Weingüter gibt es Vereinbarungen, die den Konzerngesellschaften die exklusiven Vertriebsrechte für Deutschland sichern. Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen mit vielen der in Deutschland an hochwertigem Wein interessierten Konsumenten. NATIONAL PRÄSENT UND INTERNATIONAL GUT AUFGESTELLTDie Konzernleitung sowie die Verwaltung des Segments E-Commerce haben ihren Sitz in Hamburg. Zu dem Segment E-Commerce zählen u.a. die Tochtergesellschaften HAWESKO (Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH) und The Wine Company (The Wine Company Hawesko GmbH), die von Hamburg aus gesteuert werden. Die weiteren zugehörigen Tochtergesellschaften Vinos (Wein & Vinos GmbH) und WirWinzer (WirWinzer GmbH) sind in Berlin bzw. München ansässig. Das Segment Retail besteht aus Jacques' Wein-Depot (Jacques' Wein-Depot Wein-Einzelhandel GmbH) mit Sitz in Düsseldorf sowie aus Wein & Co. (Wein & Co. Handelsgesellschaft m.b.H.) mit Sitz in Vösendorf, Österreich. Sowohl Jacques' Wein-Depot mit 320 Depots bundesweit in Deutschland als auch Wein & Co. mit 20 Filialen in ganz Österreich nehmen jeweils die führende Stellung in ihrem Heimatmarkt ein. Die Verwaltung des Segments B2B befindet sich in Bonn. Hier werden die B2B-Aktivitäten des Konzerns in Deutschland koordiniert. Darüber hinaus existieren B2B-Tochtergesellschaften in Österreich sowie in der Schweiz. STEUERUNGSSYSTEM: STRATEGISCHE WACHSTUMS- UND RENDITEZIELE, FINANZIERUNGSZIELEDie folgenden Wachstums-, Rendite- und Liquiditätsziele hat der Hawesko-Konzern für sich festgelegt und verwendet für die interne Steuerung diese wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren:
Das Ziel der ökonomischen Steuerung im Hawesko-Konzern ist profitables Wachstum sowie eine systematische und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Die Entwicklungen von Umsatz und Ergebnis sind daher wichtige Zielgrößen des internen Steuerungssystems. Die Umsatzentwicklung wird anhand der Wachstumsrate gegenüber dem Vorjahr gemessen. Sie zu verbessern, hat hohe Priorität. Für die Ergebnisentwicklung dienen die Gewinngröße EBIT (Ergebnis vor Finanz ergebnis und Steuern) und die EBIT-Marge (Verhältnis von EBIT zu Umsatzerlösen) sowie deren Entwicklung als Maßstab. Diese beiden Kennziffern messen den kurzfristigen operativen Erfolg des Konzerns sowie der einzelnen Segmente. In Phasen des Aufbaus oder der Umorientierung dürfen sie vorübergehend von der Zielgröße abweichen. Die Kapitalrendite misst fortlaufend die Rentabilität der Geschäftsentwicklung im Verhältnis zum erforderlichen Kapitaleinsatz. Ziel des Hawesko-Konzerns ist, die aus dem Kapitalmarkt abgeleiteten Kapitalkosten (vgl. unter "Finanzlage", Seite 42) in allen Segmenten des Konzerns zu erwirtschaften. Damit wird verankert, dass der Konzern nur in solche Geschäftsfelder investiert, die ihre Kapitalkosten übertreffen und damit langfristig zur Steigerung des Unternehmenswerts beitragen. Zusätzlich zu dieser wertorientierten Kennzahl wird der Free-Cashflow - definiert als Summe aus Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, Cashflow aus der Investitionstätigkeit und gezahlten Zinsen - als liquiditätsorientierte Steuerungsgröße eingesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr umfasst der Free-Cashflow ab 2019 keine Mittelabflüsse durch den Erwerb von Tochterunternehmen, da diese Sondereffekte darstellen und eine Vergleichbarkeit über die Perioden erschweren. Durch die Steuerungsgröße Free-Cashflow ist gewährleistet, dass auch in Zukunft ausreichende Mittel für die operativen Zahlungsverpflichtungen, die Tilgung von Schulden und Investitionen für künftiges Wachstum zur Verfügung stehen sowie weiterhin eine dem Gewinn je Aktie angemessene Dividende gezahlt werden kann. Eine nachhaltige Optimierung des Working Capital und ein effektives Investitionsmanagement unterstützen aus Sicht des Vorstands diese Zielsetzung entscheidend. Zur Steuerung des Konzerns werden keine wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren eingesetzt. MITARBEITERIm Konzern wurden im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 1.243 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive 30 Auszubildende), überwiegend in Deutschland, beschäftigt. Der Frauenanteil im Konzern beträgt 45,0 % (Vorjahr: 51,0 %), bei den Führungskräften liegt er bei 25,0 % (2018: 26,0 %). Die Zielvorgabe eines Frauenanteils von 25,0 % bei Führungskräften bis zum 30.06.2022 wurde bereits 2019 realisiert. Die Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung betrugen im Berichtsjahr € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,4 Mio.). Am 31.12.2019 waren 403 Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 443) des Konzerns Versicherungsnehmer in der Pensionskasse. Die tariflichen Arbeitgeberzuschüsse betrugen im Berichts- sowie im Vorjahr € 0,1 Mio. Weitere Informationen zu Arbeitnehmerbelangen befinden sich im gesonderten Bericht zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen (www.hawesko-holding.com/konzern/corporate-governance). FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGAls Handelsunternehmen betreibt der Hawesko-Konzern keine Forschung und Entwicklung im engeren Sinne. Die Kosten für die Entwicklung von exklusiv vertriebenen Weincuvées in Zusammenarbeit mit renommierten Weinproduzenten - einschließlich der Eintragung und des Schutzes von Marken - beliefen sich 2019 auf € 0, 2 Mio. (Vorjahr: € 0, 4 Mio.). BESONDERHEITEN DES WEINHANDELS IN BEZUG AUF DEN KONZERNDie wichtigsten immateriellen Vermögenswerte des Konzerns liegen im Bereich der Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Hier ist insbesondere die Kundendatei zu nennen, in der viele der in Deutschland und in Österreich an hochwertigen Weinen Interessierten repräsentiert ist. Überdies ist die Erfahrung in der auf das Produkt Wein spezialisierten Lager- und Transportlogistik ein wesentlicher Vorteil. In den Segmenten Retail und E-Commerce wurden 2019 knapp 1,8 Millionen Endkunden in Deutschland, Österreich und Schweden bedient (2018: 1,6 Millionen). Im Durchschnitt kauften diese Kunden für € 211 (Vorjahr: € 204) netto im Jahr. Im Großhandel zählen ca. 16.000 Kunden (Vorjahr: 16.000), vorwiegend in Deutschland, zum Kundenkreis; sie kommen aus dem Lebensmitteleinzelhandel, dem Weinfachhandel und der Gastronomie. Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor sind langjährige Beziehungen zu Winzern auf der ganzen Welt. Darüber hinaus sind exklusive Vertriebsrechte für relevante Marken in den jeweiligen Absatzmärkten bedeutungsvoll. Der Hawesko-Konzern verfügt u. a. über die Deutschlandrechte für den Vertrieb der Produzenten Marchesi Antinori, Domaines Barons de Rothschild (Lafite), Louis Jadot, Penfolds, Taittinger und Torres. Als ausschließlich auf den Weinhandel spezialisierter Handelskonzern verfügt die Hawesko-Gruppe auch über langjährige Erfahrungen in der Weinlogistik. Alle Logistikprozesse und -einrichtungen sind einzig auf die Lagerung und den Transport von Wein ausgerichtet. Die jahrelange Erfahrung der Mitarbeiter stellt zudem einen sachgemäßen Umgang mit dem sensiblen Naturprodukt Wein sicher. Die Distanzhandelslogistik des Konzerns verfügt über ein vollklimatisiertes Lieferzentrum am Standort Tornesch mit entsprechend angepassten und optimierten Abläufen, die die Logistikdienstleistungen für das Segment E-Commerce erbringt. Im Berichtsjahr wurde die Logistik für das B2B-Segment vom Standort Tornesch in ein den Anforderungen der Hawesko-Gruppe entsprechendes, von einem externen Anbieter betriebenes Lager in der Mitte Deutschlands verlegt. Im Segment Retail wird bereits auf Dienstleistungen Dritter zurückgegriffen. Informationen zu Umweltbelangen finden sich im gesonderten Bericht zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen (www.hawesko-holding.com/konzern/corporate-governance). WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENDATENDas Wirtschaftswachstum in Deutschland war 2019 so schwach wie seit 2013 nicht mehr. Vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge legte das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) um lediglich 0,6 % zu. Im Vorjahr waren es noch 1,5 % gewesen. Damit war das BIP-Wachstum 2019 weniger als halb so hoch wie der Zehnjahresdurchschnitt der Jahre 2008 bis 2018. Im verarbeitenden Gewerbe ging die Bruttowertschöpfung stark und auf breiter Front zurück, insoweit befand sich die verarbeitende Industrie in einer Abschwungphase. Auf der Verwendungsseite erklärt sich dies wesentlich durch die schwache Entwicklung der Exporte sowie der Ausrüstungsinvestitionen, dagegen legten die privaten und staatlichen Konsumausgaben deutlich zu. Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erhielten die recht günstigen Arbeitsmarkt- und Einkommensaussichten die Konsumfreude der Verbraucher aufrecht. Der Konsum blieb auch im Berichtsjahr eine wesentliche Stütze des Wirtschaftswachstums in Deutschland. Laut der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) beträgt die Kaufkraft der Deutschen (nominal verfügbares Netto-Einkommen inklusive staatlicher Transferzahlungen) aktuell knapp T€ 23,8 pro Kopf. Sie liegt damit um 2,9 % über dem Vorjahreswert. Dies lässt bezüglich der Konsumfreude der Deutschen zunächst einen positiven Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr zu, was durch den GfK-Konsumklima-Index bestätigt wird, der im Februar 2020 eine optimistischere Haltung der Verbraucher ausweist. Deutscher WeinmarktNach Angaben des Deutschen Weininstituts war auf dem deutschen Weinmarkt im Jahr 2019 eine rückläufige Entwicklung zu verzeichnen: Die Einkäufe der privaten Haushalte gingen mengenmäßig um 0,9 % und wertmäßig um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Insgesamt wurden in Deutschland 2019 ca. 19,5 Mio. Hektoliter Wein und Schaumwein abgesetzt. Damit erreichte der deutsche Markt einen Gesamtwert im oberen einstelligen Milliarden-Euro-Bereich. Der Durchschnittspreis für die marktübliche 0,75-l-Flasche im Lebensmitteleinzelhandel stieg um 2 Eurocent auf € 2,34. Beim Ab-Hof-Verkauf sowie dem Vertrieb durch Fach- und Online-Handel wurden dagegen deutlich höhere Preise erzielt. Bei Weinen deutscher Provenienz waren es durchschnittlich € 5,15 für die marktübliche 0,75-l-Flasche -ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahr (€ 5,10). GESCHÄFTSVERLAUF UND ERTRAGSLAGEGesamtaussage zum Geschäftsverlauf 2019 und zur wirtschaftlichen LageDer Hawesko-Konzern konnte seinen Umsatz 2019 um 6,0 % gegenüber dem Vorjahr auf € 556,0 Mio. steigern. Auch ohne die Erstkonsolidierung von Wein & Co., die in der Vergleichsbasis vom 01.01. bis 30.09.2018 nicht enthalten war, ist dem Konzern eine leichte Umsatzsteigerung von 1,3 % gelungen. Etwa 84,3 % des Umsatzes wurden in Deutschland erzielt -der Zuwachs im Inland betrug 0,7 % gegenüber dem Vorjahr. Damit hat die Gruppe ihre Marktstellung behauptet. Das EBIT betrug € 29,1 Mio., nach € 27,7 Mio. im Vorjahr. Die Konzernbilanz weist eine durch die Erstanwendung von IFRS 16 erweiterte Bilanzsumme von € 394,9 Mio. aus (Vorjahresstichtag: € 289,0 Mio.). Die Eigenkapitalquote beträgt 28,1% (Vorjahr 38,9%, vor Anwendung IFRS 16). Die Netto-Verschuldung zum Bilanzstichtag beträgt € 134,1 Mio. nach € 14,8 Mio. zum Vorjahresstichtag. Ursächlich für den Anstieg ist die Erstanwendung von IFRS 16. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr € 33,6 Mio. (Vorjahr: € 26,1 Mio.). Der Free-Cashflow entwickelte sich von € 10,7 Mio. im Vorjahr auf € 31,6 Mio. Die wesentlichen Gründe für den Anstieg lagen einerseits in den deutlich gesunkenen Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen (ab 2019 nicht mehr Teil der Free-Cashflow-Definition), der im Vorjahr die Akquisition der Wein & Co. betraf (€ 9,5 Mio.). Andererseits stiegen die Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen von € 0,1 Mio. auf € 10,1 Mio. Insgesamt bewertet der Vorstand die wirtschaftliche Lage des Konzerns als gut. Die Erwartungen des Vorstands hatten bei einem Umsatzanstieg von 7,0 % bis 9,0 % gegenüber dem Vorjahr (€ 524,3 Mio.) gelegen. Diese Zielbandbreite wurde nicht erreicht, weil leicht rückläufige Großhandelsumsätze sowie der Lagerumzug die Umsatzentwicklung stärker als erwartet belasteten. Das EBIT lag bei € 29,1 Mio. und erreichte mit einer Marge von 5,2 % die erwartete Bandbreite von 5,0% bis 5,7%. Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden die im Folgenden aufgeführten Leistungskennzahlen verwendet. Teilweise sind sie jedoch nicht Bestandteil der IFRS und daher als alternative Leistungskennzahlen zu kennzeichnen. Die von der Hawesko Holding AG genutzten Kennzahlen sind: scroll
*
nach neuer Free-Cashflow-Definition € 20,2 Mio. Rundungsdifferenzen möglich Für das Jahr 2019 wurden im Geschäftsbericht 2018 die folgenden Renditeziele (finanzielle Leistungsindikatoren) kommuniziert. Die untenstehende Tabelle zeigt, inwieweit sie realisiert bzw. nicht realisiert wurden. scroll
Ertragslage2019: Steigerung in Umsatz und ErgebnisDer Umsatz des Hawesko-Konzerns konnte 2019 um 6,0 % von € 524,3 Mio. auf € 556,0 Mio. gesteigert werden. Wein & Co. wurde zum 01.10.2018 erst-konsolidiert und ist deshalb nicht in der gesamten Vergleichsbasis des Vorjahreszeitraums enthalten. Akquisitionsbereinigt betrug der Umsatzzuwachs 1,3 %. Der darin enthaltene Online-Umsatz in den Segmenten Retail sowie E-Commerce erhöhte sich inklusive Wein & Co. um 19,6 % auf € 119,4 Mio. gegenüber dem Vorjahr (€ 98,8 Mio.), ohne Wein & Co. stieg er um 15,5 % an. Etwa 84,3 % des Umsatzes wurden in Deutschland erzielt - der Zuwachs im Inland betrug 0,7 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt entfielen 23,0 % vom Umsatz auf Weine aus Frankreich (Vorjahr: 26,0 %), 26,0 % auf Erzeugnisse aus Italien (Vorjahr: 27,0 %), 17,0% auf spanische Gewächse (Vorjahr: 18,0%) und ca. 13% auf Produkte aus Deutschland (Vorjahr: 11,0 %). Die Absatzmenge belief sich auf insgesamt 74 Millionen Flaschen (Vorjahr: 76 Millionen). Haupttreiber des Umsatzanstiegs im Konzern war die ganzjährige Konsolidierung von Wein & Co. im Segment Retail. Darüber hinaus resultierten positive Impulse in der organischen Entwicklung sowohl aus der Expansion sowie der anhaltend hohen Kundenaktivität bei Jacques' Wein-Depot im Retail- als auch aus dem Wachstum im E-Commerce-Segment. Im Segment B2B war dagegen ein Umsatzrückgang infolge leicht rückläufiger Export- und Großhandelsumsätze sowie aufgrund der Belastungen durch den Umzug des B2B-Lagers im zweiten Halbjahr zu verzeichnen. Das Geschäft mit Subskriptionsweinen - auch "en primeur" genannt - hat einen Einfluss auf den Umsatz im Jahr der Auslieferung und betrifft fast ausschließlich Spitzengewächse aus dem Bordeaux. Diese werden kurz nach der Lese vorverkauft und etwa zwei Jahre später ausgeliefert, nachdem der Wein in Flaschen abgefüllt wurde. Im Berichtsjahr konnten mit der Auslieferung des 2016er Jahrgangs Umsätze in Höhe von € 9,6 Mio. realisiert werden. Ohne Wein & Co. bezifferte sich der Umsatz mit Subskriptionsweinen auf € 7,7 Mio. (Vorjahr, vergleichbar: € 6,9 Mio. für den Jahrgang 2015). Die Rohertragsmarge, berechnet als Umsatzerlöse abzüglich Aufwendungen für bezogene Waren im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, konnte im Berichtsjahr auf 43,3 % gesteigert werden (Vorjahr: 42,6 %). Diese Entwicklung ist vor allem auf eine höhere Gewichtung des Segments Retail zu Lasten des Segments B2B zurückzuführen. Darüber hinaus konnte die Rohertragsmarge durch eine verbesserte Mischkalkulation der Warenangebote in allen Segmenten erhöht werden. Der Personalaufwand setzte sich aus Löhnen und Gehältern sowie aus gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Sozialaufwendungen zusammen. Er stieg im Berichtsjahr um 12,6 % auf € 66,9 Mio. gegenüber über dem Vorjahr (€ 59,4 Mio.). Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) erhöhte sich von 11,3 % im Vorjahr auf 12,0 % im Geschäftsjahr 2019. Der Anstieg sowohl des Aufwands als auch der Aufwandsquote ist in erster Linie auf die Konsolidierung von Wein & Co. im gesamten Geschäftsjahr zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Geschäftsjahr leicht um € 1,2 Mio. auf € 149,1 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr werden aufgrund des ab 2019 anzuwendenden Rechnungslegungsstandards IFRS 16 - Leasingverhältnisse Leasingverhältnisse in der Regel aktiviert und über die Laufzeit abgeschrieben. Der Ausweis der in diesem Zusammenhang angefallenen Aufwendungen erfolgt ab 2019 in den Abschreibungen und Zinsaufwendungen, die aufgrund der Erstanwendung einen entsprechenden Anstieg verzeichneten. Der Rückgang in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurde weitestgehend durch die erhöhten Aufwendungen von Werbung und Versand sowie die ganzjährige Konsolidierung von Wein & Co. kompensiert. Die Werbeaufwendungen erreichten € 43,6 Mio. (Vorjahr: € 41,8 Mio.) und haben sich mit 7,8 % in Relation zum Umsatz gegenüber dem Vorjahr (8,0 %) geringfügig reduziert. Die Werbeaufwendungen enthalten Aufwendungen für die Neukundengewinnung und die Reaktivierung inaktiver Kunden. Diese dienen dazu, die Geschäftsbasis des Konzerns Jahr für Jahr zu verbreitern: 2019 konnten 381.000 neue Kunden in den Endverbraucher-Segmenten hinzugewonnen werden (Vorjahr 345.000). Die Versandkosten stiegen im Konzern von € 24,8 Mio. auf € 31,2 Mio. Diese Position enthält im Berichtsjahr die zusätzlichen Kosten, die mit dem Umzug des B2B-Lagers verbunden sind. Dadurch erhöhte sich die Versandkostenquote auf 5,6 % (Vorjahr: 4,7 %). Die überproportionale Steigerung in Relation zum Umsatz ist auch auf Kostenerhöhungen der Logistikdienstleister unabhängig vom Lagerumzug zurückzuführen. Konzern-EBIT gesteigert trotz Belastungen durch B2B-LagerumzugDas Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) des Hawesko-Konzerns belief sich im Berichtsjahr auf € 29,1 Mio. (Vorjahr: € 27,7 Mio.). Das EBIT ist einerseits durch den Umzug des B2B-Lagers belastet, andererseits konnten die negativen Ergebniseffekte durch den Verkauf der dadurch nicht mehr benötigten Lagerimmobilie kompensiert werden. Ebenfalls positiv auf das EBIT im Vorjahresvergleich hat sich der im Zuge der Erstanwendung von IFRS 16 veränderte Ausweis der Leasingzahlungen in Höhe von € +2,7 Mio. ausgewirkt. ERGEBNISENTWICKLUNGscroll
KOSTENSTRUKTURscroll
EBIT-MARGENscroll
Erhöhung der Vermögenswerte durch IFRS 16 belastet den Return on Capital Employed (ROCE)Neben dem EBIT hat die Entwicklung der Vermögenswerte einen erheblichen Einfluss auf den ROCE. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 ist der Ausweis der Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen. Die Kennzahl ROCE wird im Hawesko-Konzern ab dem Berichtsjahr nach Erstanwendung von IFRS 16 wie folgt errechnet: EBIT (€ 29,1 Mio.) dividiert durch den Durchschnitt des eingesetzten Kapitals von € 236,5 Mio. [(Capital Employed zum 01.01.2019 + Capital Employed zum Bilanzstichtag 2019) geteilt durch 2]. Die Berechnungsgrundlage hat sich ab dem Berichtsjahr durch die Erstanwendung von IFRS 16 geändert: Demnach steigt das Capital Employed durch die Bilanzierung der Leasingverbindlichkeiten, der Barwert außerbilanzieller Mietverpflichtungen entfällt. Das durchschnittliche Capital Employed im Vorjahr errechnet sich aus der Bilanzsumme (31.12.2018: € 289,0 Mio., 31.12.2017: € 259,7 Mio.) zuzüglich aktivierter Mietverpflichtungen abzüglich zinsloser Verbindlichkeiten inklusive aktiver latenter Steuern und Rückstellungen sowie liquider Mittel. KONZERN IFRSscroll
*
Entfällt 2019 durch IFRS 16, wobei die außerbilanziellen Leasingverpflichtungen aufgrund
unterschiedlicher zugrunde gelegter Laufzeiten nicht mit den Leasingverbindlichkeiten
nach IFRS 16 vergleichbar sind. Die ROCE-Kennzahlen der Geschäftssegmente und des Konzerns sind wie folgt: ROCEscroll
KonzernjahresüberschussDas Finanzergebnis weist einen Netto-Aufwand von € 3,8 Mio. aus, der maßgeblich durch das Hinzukommen der Zinsaufwendungen für Leasing verursacht wurde (2018: Ertrag von € 2,8 Mio.). Im Vorjahr hatte sich aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten zum 31.12.2018 nach IFRS 9 gegenüber der Hawesko Holding AG ein Ertrag von € 2,4 Mio. ergeben. Im Berichtsjahr dagegen belief sich das sonstige Finanzergebnis auf € -0,3 Mio. Das Konzernergebnis vor Ertragsteuern betrug im Jahr 2019 € 25,4 Mio. und lag damit um 16,7 % unter dem Vorjahreswert von € 30,5 Mio. Die Steuerquote erhöhte sich von 24,9 % im Vorjahr auf 35,9 % im Berichtsjahr. Wesentlicher Grund waren steuerfreie Erträge aus der Folgebewertung nach IFRS 9 im Vorjahr. Nach Abzug des Steueraufwandes ergab sich in Summe ein Konzernjahresüberschuss von € 16,3 Mio., der 28,8% unter dem Vorjahreswert von € 22,9 Mio. lag. Der auf die Aktionäre der Hawesko Holding AG entfallende Konzernjahresüberschuss - ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter - belief sich auf € 15,8 Mio. (Vorjahr: € 22,0 Mio.). Der vergleichbare Vorjahreswert - bereinigt um eine Folgebewertung der Put-Optionen sowie um die Einmaleffekte aus der Erstkonsolidierung von Wein & Co. - hatte bei € 19,7 Mio. gelegen. Das ausgewiesene Ergebnis je Aktie betrug € 1,76 (Vorjahr: € 2,45 bereinigt € 2,19). Im Berichtsjahr wie im Vorjahr wurden jeweils 8.983.403 Aktien zugrunde gelegt. GESCHÄFTSVERLAUF DER SEGMENTERetail:Jacques' setzt profitables Wachstum fort, Wein & Co. mit Fortschritten bei der ProfitabilitätDer Umsatz des Segments Retail (Jacques' Wein-Depot sowie Wein & Co) wuchs im Berichtsjahr um insgesamt 18,0 % und erreichte € 203,3 Mio. Im Vorjahr wurde Wein & Co. ab 01.10.2018 erstkonsolidiert und demnach erst ab diesem Zeitpunkt in die Vergleichsbasis einbezogen. Jacques' als Einzelgesellschaft konnte ihren Umsatz um 3,6 % auf € 164,2 Mio. steigern. Flächenbereinigt, das heißt ohne neueröffnete Depots, betrug das Umsatzwachstum 3,2 %. 2019 wurden 900.000 aktive Kunden bei Jacques' bedient. Das sind 2,9% mehr als im Vorjahr (875.000). Inklusive Wein & Co. zählte das Segment 993.000 Kunden. Das Umsatzwachstum gelang Jacques' unter anderem durch den Ausbau der Werbeansprache sowie mit erfolgreichen Aktionen zur Kundenbindung, -reaktivierung und -akquise. Der Durchschnittsbon bei Jacques' stieg gegenüber dem Vorjahr leicht an. 2019 akquirierte Jacques' Wein-Depot rund 130.000 neue Kunden (Vorjahr: 126.000). Zum 31.12.2019 wurden 320 Jacques' Wein-Depots in Deutschland betrieben (Vorjahr: 313). Depots im Ausland bestehen nicht. Acht Ladengeschäfte wurden neu eröffnet, eines geschlossen und eines verlegt. Zum Jahresstichtag betrieb Wein & Co. 20 Standorte in Österreich, sieben davon mit Weinbar. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) des Segments konnte im Berichtsjahr um 20,0 % auf € 18,0 Mio. (Vorjahr: € 15,0 Mio.) gesteigert werden und entspricht einer EBIT-Marge von 8,9 % (Vorjahr: 8,7 %). Darin enthalten ist der positive EBIT-Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16 von € 2,5 Mio. Der ROCE des Segments reduzierte sich auf 15,7 % (Vorjahr: 28,0 %). Der Rückgang dieser Kennziffer beruht im Wesentlichen auf dem Anstieg des eingesetzten Kapitals (Capital Employed) infolge der Erstanwendung von IFRS 16. B2B:Lagerumzug belastete Umsatz und operatives ErgebnisNach einem guten Ostergeschäft musste das B2B-Segment im Berichtsjahr mit einer schwachen Nachfrage umgehen. Der Umzug der Großhandelslogistik von Norddeutschland nach Worms brachte Verzögerungen bei den komplexen Prozessumstellungen und Rückstände bei Auslieferungen mit sich. Dies schlug sich in Umsatzeinbußen im dritten Quartal nieder. Mit € 178,6 Mio. lag der Umsatz des Segments B2B im Berichtsjahr um 4,1% unter dem Vorjahr (€ 186,2 Mio.). Die schwierigen Rahmenbedingungen betrafen alle B2B-Vertriebstochtergesellschaften, nur Deutschwein Classics konnte aufgrund der starken Nachfrage nach deutschen Weinen den Umsatz gegenüber dem Vorjahr steigern. Das Auslandsgeschäft (Schweiz und Österreich) verzeichnete mit € 35,4 Mio. ein Umsatzplus von 1,4% gegenüber dem Vorjahr (€ 34,9 Mio.), in Schweizer Franken erreichten Globalwine und Vogel Vins zusammen den Umsatz auf Vorjahresniveau. Das von allen B2B-Marken erwirtschaftete EBIT betrug € 6,4 Mio. und lag damit erheblich unter dem des Vorjahres (€ 10,5 Mio.). Da die volle operative Leistung des neuen Lagers später als erwartet erreicht wurde, entstanden deutlich höhere einmalige Anlauf- und Hochlaufkosten als ursprünglich geplant. Das Auslandsgeschäft lag leicht unter Vorjahr. Die EBIT-Marge des Segments reduzierte sich gegenüber dem Vorjahreswert von 5,6 % auf 3,6 %. Der ROCE des B2B-Segments verringerte sich infolge der Ergebnisbelastungen von 21,0% auf 16,5%. E-Commerce:Gute Entwicklung vor allem bei HAWESKO, WirWinzer und VinosIm Segment E-Commerce konnte der Umsatz 2019 um 5,0 % auf € 174,0 Mio. gesteigert werden (Vorjahr: € 165,8 Mio.). Bei HAWESKO erhöhte sich der Umsatz durch eine noch stärkere Online-Orientierung von € 92,7 Mio. auf € 96,5 Mio. bzw. um 4,1%. Die Weinhandels-Plattform WirWinzer wuchs erneut dynamisch und konnte um 59,0 % auf € 6,2 Mio. zulegen (Vorjahr: € 3,9 Mio.). Dank intensiver Neukundengewinnung erhöhten sich die Umsätze bei Vinos um 3,3% auf € 47,6 Mio. (Vorjahr: € 46,1 Mio). Carl Tesdorpf konnte beim Umsatz sowohl im Stammgeschäft als auch mit höheren Auslieferungen vorverkaufter Bordeaux-Subskriptionsweine um 6,2 % gegenüber dem Vorjahr zulegen. Bei The Wine Company (Distanzhandel nach Schweden) wurde in schwedischen Kronen eine leichte Umsatzsteigerung von 1,4% erzielt, in Euro umgerechnet blieb der Umsatz knapp unter dem Vorjahresniveau. Die Maßnahmen zur Neukundenakquise waren erneut erfolgreich: 228.000 neue Kunden wurden segmentweit hinzugewonnen (Vorjahr: 219.000). Die Zahlen sind ohne Einbeziehung der normalen jährlichen Abwanderung dargestellt. Damit verfügte das Segment per 31.12.2019 über knapp 931.000 aktive Käufer, also solche, die in den letzten 24 Monaten mindestens eine Bestellung aufgegeben haben (zum Vorjahresstichtag waren es 853.000 gewesen). 61,0% (Vorjahr: 55,0%) des Gesamtumsatzes wurden online erzielt, der restliche Anteil über klassische Vertriebswege wie Post, Telefon und Fax. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) des Segments lag bei € 12,5 Mio. inklusive eines außerordentlichen Ertrags durch den Verkauf einer Immobilie von € 4,0 Mio. im Berichtsjahr. Bereinigt um diesen Betrag wurden € 8,5 Mio. (Vorjahr: € 7,6 Mio.) erzielt. Das ausgewiesene EBIT entspricht einer EBIT-Marge von 7,2 %, das bereinigte EBIT entspricht einer EBIT-Marge von 4,9 % (Vorjahr: 4,6 %).Hauptgrund für das höhere Ergebnis auf bereinigter Basis waren Verbesserungen der Handelsmarge sowie der Kostenstruktur bei HAWESKO. Die Online-Plattform WirWinzer befand sich im Berichtsjahr weiterhin in der Start-up-Phase und war daher erwartungsgemäß noch nicht profitabel, wobei sich das EBIT ca. auf Vorjahresniveau entwickelte. Carl Tesdorpf Weinhandel hat sein operatives Ergebnis in etwa auf dem Vorjahresniveau gehalten, The Wine Company (Versand nach Schweden) konnte das Ergebnis trotz der ungünstigen Wechselkursentwicklung nahezu auf ein ausgeglichenes Ergebnis verbessern. Infolge des Ergebnisanstiegs - insbesondere durch die Erzielung des Ertrags aus dem Immobilienverkauf sowie die Erstanwendung von IFRS 16 - erhöhte sich der ROCE im E-Commerce-Segment von 14,0 % im Vorjahr auf 24,1 % im Berichtsjahr. Bereinigt um den Ertrag aus dem Immobilienverkauf belief sich der ROCE auf 16,4%. Logistik mit niedrigerem operativem Ergebnis (EBIT)Die Tochtergesellschaft IWL Internationale Wein Logistik in Tornesch ergänzt mit ihren Logistikdienstleistungen die Aktivitäten von E-Commerce und B2B, wobei das B2B-Segment seit dem vierten Quartal 2019 vor allem durch das neue Lager bedient wird. In der Berichtsperiode betrug das operative Ergebnis (EBIT) € -1,3 Mio. (Vorjahr: € -0,3 Mio.). ZentralkostenDie ausgewiesenen Holding- und Zentralkosten sowie Konsolidierungsposten im Konzern lagen 2019 bei € 6,4 Mio. (Vorjahr: € 5,1 Mio.). FINANZLAGEGrundsätze und Ziele des FinanzmanagementsDie Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements wurden im Abschnitt "Steuerungssystem: Strategische Wachstums- und Renditeziele, Finanzierungsziele" erläutert. KapitalstrukturDer Kapitalbedarf des Hawesko-Konzerns umfasst die Investitionen in das Anlagevermögen und die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit. Dabei finanziert sich der Konzern im Wesentlichen über kurzfristige Bankkredite, Leasingverträge und den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Zum 31.12.2019 beinhalteten die Liquiditätsreserven des Konzerns flüssige Mittel von € 18,7 Mio. (Vorjahr: € 25,1 Mio.). Innerhalb unbefristeter Rahmenkredite zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit (Working Capital) bestehen kurzfristige Kreditlinien mit einem Volumen von insgesamt € 65,0 Mio. (unverändert zum Vorjahr). Diese Kreditlinien waren am Abschlussstichtag zu 13,0 % (Vorjahr: zu 31,0 %) in Anspruch genommen. Der Hawesko-Konzern hatte am 31.12.2019 kurz- und langfristige Finanzschulden von € 152,8 Mio. (Vorjahr: € 38,8 Mio.). Davon sind € 28,2 Mio. (Vorjahr: € 24,7 Mio.) innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig. Der Netto-Anstieg resultiert aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019, wodurch in Vorjahren als Operating Lease klassifizierte Leasingverhältnisse von nun an im Wesentlichen als Leasingvermögenswerte einschließlich zugehöriger Leasingverbindlichkeiten bilanziert werden. Gegenläufig wirkte sich eine Tilgung von Finanzschulden in Höhe von € 5,5 Mio. (Vorjahr: Aufnahme in Höhe von € 18,5 Mio.) aus. Die lang- und kurzfristigen Finanzschulden umfassen vor allem Bankdarlehen, welche im Rahmen von Kreditvereinbarungen mit inländischen Kreditinstituten sowie die Leasingverbindlichkeiten aus dem IFRS 16 bestehen. Die in den Kreditvereinbarungen enthaltenen vertraglichen Verpflichtungen der Hawesko Holding AG wurden stets eingehalten. Über die bestehenden Kreditlinien war außerdem zu jedem Zeitpunkt im Berichtsjahr eine ausreichende Liquiditätsausstattung gegeben. Unter den langfristigen Finanzschulden waren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von € 16,1 Mio. (Vorjahr € 14,1 Mio.) sowie aus Leasingverbindlichkeiten von € 108,5 Mio. ausgewiesen. Die Kosten für das dem Konzern zur Verfügung gestellte Eigen- und Fremdkapital betragen nach internen Berechnungen derzeit 4,5%. Sie ergeben sich aus den gewichteten Kosten für das Eigenkapital in Höhe von 5,1% einerseits sowie von 1,5 % für das Fremdkapital andererseits. Bei Berechnung der Eigenkapitalkosten wurden ein langfristiger risikoloser Zinssatz von 0,01 % und eine Risikoprämie von 7,5 % bei einem Beta von 0,7 zugrunde gelegt. ZUSAMMENSETZUNG DER FINANZVERSCHULDUNG PER 31.12.2019scroll
Rundungsdifferenzen möglich ZUSAMMENSETZUNG DER FINANZVERSCHULDUNG PER 31.12.2018scroll
Rundungsdifferenzen möglich Bei den kurzfristigen Krediten handelt es sich im Wesentlichen um rollierende Kreditaufnahmen in Euro und Schweizer Franken mit einer Laufzeit von jeweils ein bis drei Monaten. Die Konditionen der Finanzschulden und Einzelheiten zu den Leasingverbindlichkeiten sind dem Konzernanhang zu entnehmen. Zum 31.12.2019 bestand eine Netto-Verschuldung von € 134,1 Mio. Im Vorjahr wurde abweichend unter Hinzurechnung von Pensionsrückstellungen von € 1,1 Mio. ein Wert von € 14,8 Mio. ausgewiesen. Die deutliche Veränderung der Netto-Verschuldung resultiert aus der geänderten Bilanzierung aufgrund von IFRS 16, die zu einem Anstieg der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von € 116,2 Mio. führte (vgl. auch Textziffer 40 im Konzernanhang). Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Netto-Verschuldung: scroll
Rundungsdifferenzen möglich Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente wie z. B. Forderungsverkäufe werden nicht genutzt. InvestitionenDer Hawesko-Konzern investierte im Berichtsjahr € 7,7 Mio. in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (Vorjahr: € 5,5 Mio.). Aus diesem Betrag bezogen auf den Umsatz ergab sich eine Investitionsquote von 1,4 % (Vorjahr: 1,0 %). Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte betrugen € 3,9 Mio. (Vorjahr: € 3,0 Mio.) und waren auf die Optimierung des Online-Geschäfts zurückzuführen (u.a. für Modernisierungen der ERP-Software im Segment Retail, der Onlineshops im Segment E-Commerce und der Konzern-BI-Software in der Hawesko Holding AG). Die Sachanlageninvestitionen 2019 beliefen sich auf insgesamt € 3,8 Mio. (Vorjahr: € 2,5 Mio.). Sie entfallen mit knapp € 2,6 Mio. (Vorjahr: € 1,5 Mio.) hauptsächlich auf das Segment Retail und stehen in Zusammenhang mit der Expansion und Modernisierung einzelner Standorte. Weitere Investitionen in Sachanlagen -Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen - waren im B2B-Segment mit knapp € 0,6 Mio. (Vorjahr: € 0,8 Mio.) sowie im Segment E-Commerce mit knapp € 0,4 Mio. (Vorjahr: knapp € 0,4 Mio.) zu beziffern. LiquiditätsanalyseKONZERN-CASHFLOWscroll
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit stieg von € 26,1 Mio. im Vorjahr auf € 33,6 Mio. im Berichtsjahr. Insbesondere der geänderte Ausweis der Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten innerhalb des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 führte im Wesentlichen zum deutlichen Anstieg dieser Kennzahl. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit veränderte sich im Berichtsjahr durch die Veräußerung einer Immobilie gegenüber dem Vorjahreswert (€ -14,9 Mio.) und drehte ins Positive auf € 2,5 Mio. Im Vorjahr ist zudem die Auszahlung aus dem Erwerb von Wein & Co. enthalten. Die Veräußerung der Immobilie führte zu einem Zahlungsmittelzufluss von € 10,1 Mio. Dem standen Auszahlungen für Investitionen in Höhe von € 7,7 Mio. gegenüber. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wies neben der Zahlung der Dividende (wie im Vorjahr € -11,7 Mio.) einerseits die Tilgung von Krediten, und andererseits erstmalig die Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten aus. VERMÖGENSLAGESTRUKTUR DER KONZERNBILANZ - AKTIVAscroll
Rundungsdifferenzen möglich Die Bilanzsumme des Konzerns 2019 belief sich auf € 394,9 Mio. (Vorjahr: € 289,0 Mio.). Dies entspricht einem Plus von 36,6 %. Die Sachanlagen beinhalten die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen und sind aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 deutlich angestiegen. Dies ist auch der wesentliche Grund für den Anstieg der latenten Steuern. Aufgrund einer in Anspruch genommenen Vereinfachungsregelung im Zusammenhang mit der Erstanwendung weisen die bilanzierten Nutzungsrechte ausgewählter Leasingverträge einen geringeren Saldo als die dazugehörigen Leasingverbindlichkeiten aus. Die langfristigen geleisteten Anzahlungen auf Vorräte reduzierten sich gegenüber dem Vorjahreswert (Position "Sonstige"), da für den Bordeaux-Jahrgang 2018 eine gegenüber dem Vorgängerjahrgang 2017 geringere Nachfrage zu verzeichnen war. Der noch im Jahr 2018 langfristige Teil der Anzahlungen für den Bordeaux-Jahrgang 2017 ist planmäßig in die entsprechende kurzfristige Position umgegliedert worden, da die entsprechenden Weine in den kommenden zwölf Monaten ausgeliefert werden. Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken leicht von € 198,2 Mio. auf € 197,3 Mio. Dabei stiegen die Vorräte um € 9,0 Mio. an. Der Anstieg der Bestände entfällt im Wesentlichen auf die Tochtergesellschaften im Segment B2B, welche damit insbesondere auf mögliche Engpässe aufgrund der Veränderungen im Logistikbereich reagieren wollten. Es ist damit zu rechnen, dass die Bestände im Laufe des Geschäftsjahres 2020 entsprechend wieder sinken werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich demgegenüber von € 48,4 Mio. im Vorjahr auf € 45,8 Mio. im Berichtsjahr. Dies resultiert insbesondere Rundungsdifferenzen möglich aus einer zeitlichen Verschiebung der vorweihnachtlichen Auftragseingänge. Im Vergleich zu den Vorjahren haben die Kunden deutlich früher im Dezember ihre Bestellungen getätigt, um möglichen Verspätungen durch Engpässe bei der Auslieferung durch die Versanddienstleister vorzubeugen. Die liquiden Mittel reduzierten sich 2019 hauptsächlich aufgrund der Rückführung kurzfristiger Kredite. STRUKTUR DER KONZERNBILANZ - PASSIVAscroll
Das Eigenkapital des Konzerns betrug € 110,9 Mio. und reduzierte sich damit leicht gegenüber dem Vorjahreswert von € 112,5 Mio. Die Gewinnrücklagen sanken um € 1,9 Mio. gegenüber dem Vorjahresstichtag auf € 83,6 Mio. (Vorjahr: € 85,5 Mio.). Dies resultierte im Wesentlichen aus der Erstanwendung von IFRS 16. Die Eigenkapitalquote (vor Ausschüttung) entsprach 28,1% der Bilanzsumme (Vorjahr: 38,9%). Die langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten stiegen auf € 143,1 Mio. an (Vorjahr: € 30,5 Mio.): Der Hauptgrund für den signifikanten Anstieg der langfristigen Finanzschulden ist die erstmalige Anwendung von IFRS 16, wodurch die Anzahl an zu berücksichtigenden Leasingverträgen deutlich anstieg. Der übrige Teil der langfristigen Verbindlichkeiten und latenten Steuern erhöhte sich von € 13,7 Mio. im Vorjahr auf € 15,6 Mio. zum Jahresstichtag. Darin enthalten sind der langfristige Teil einer finanziellen Verpflichtung aus der möglichen Ausübung einer Verkaufsoption durch die Minderheitsgesellschafter der WirWinzer, die im Berichtsjahr 2016 mehrheitlich akquiriert wurde, sowie die Verbindlichkeit für den Kauf der verbleibenden Anteile der Wein & Vinos in 2022. Bei den restlichen langfristigen Verbindlichkeiten sanken die im Zusammenhang mit der Bordeaux-Subskription erhaltenen Anzahlungen im Berichtsjahr: Für den Jahrgang 2018 bestand eine niedrigere Nachfrage als für den Jahrgang 2017, der im Vorjahr in dieser Position bilanziert wurde. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten reduzierten sich stichtagsbedingt um € 5,1 Mio. auf € 140,9 Mio., was im Wesentlichen auf eine zeitliche Vorverlagerung des Weihnachtsgeschäfts gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen ist. Die kurzfristigen Finanzschulden erhöhten sich von € 24,7 Mio. auf € 28,2 Mio. Ursächlich war die erstmalige Anwendung von IFRS 16, was zu einer Erhöhung von € 12,8 Mio. führte. Gegenläufig wurden kurzfristige Kredite im Vergleich zum Vorjahr zeitlich früher getilgt, sodass sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um € 9,4 Mio. auf € 15,3 Mio. reduzierten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen im Vorjahresvergleich zum Jahresende um € 5,4 Mio. auf € 71,0 Mio. Der im Jahr 2018 noch langfristige Teil der Kundenanzahlungen für den Bordeaux-Jahrgang 2017 ist zeitbedingt in eine entsprechende kurzfristige Position im Jahr 2019 überführt worden, da die Weine innerhalb der nächsten zwölf Monate ausgeliefert werden. Der ausgewiesene Anstieg war auf qualitätsbedingte Unterschiede der Weinjahrgänge und damit auf eine höhere Kundennachfrage zurückzuführen. Die Vermögenslage wird durch die von den bilanzierten Vermögenswerten und Schulden abweichenden Marktwerte nicht wesentlich beeinflusst. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente existieren nicht. Entwicklung des Aktienkurses und KapitalmaßnahmenNeben unternehmens- und branchenspezifischen Faktoren beeinflusst grundsätzlich auch die Entwicklung des Gesamtaktienmarkts den Kursverlauf der Hawesko-Aktie. Anders als noch im Vorjahr, als die Indizes weltweit deutlich nachgaben, war das Aktienjahr 2019 von steigenden Kursen geprägt. So legte der Dow Jones um 22,0 % zu, und der DAX stieg mit einem Plus von 25,0 % sogar noch stärker und der Kleinwerteindex SDAX kletterte um 31,0 %. Auch der EURO STOXX 50 verzeichnete einen Anstieg um 25,0%. Im neuen Jahr setzte sich die positive Kursentwicklung zunächst fort. Im Zuge des sich über China hinaus weltweit ausbreitenden Coronavirus kam es ab der zweiten Februarhälfte dann aber zu sehr deutlichen Kurskorrekturen, da die Marktteilnehmer zunehmend die negativen Folgen für die global vernetzten Warenströme in den Blick nahmen und ganze Wirtschaftszweige fast zum Erliegen kamen. Die Ursache der positiven Entwicklung an den Aktienmärkten im Verlauf des Jahres 2019, die bis in die ersten Wochen des laufenden Jahres andauerte, kann in der anhaltenden und im Jahresverlauf teilweise sogar noch ausgeweiteten Politik des billigen Geldes der wichtigsten Notenbanken gesehen werden. Realwerte - und damit auch Aktien - stellen im weltweit vorherrschenden Umfeld extrem niedriger Zinsen für viele Investoren gegenüber Zinspapieren die interessantere Alternative dar. Darüber hinaus entspannte sich der Handelskonflikt zwischen den USA und China im Jahresverlauf und die im Vorjahr noch hohe Verunsicherung im Zuge des Ausscheidens Großbritanniens aus der EU spielte 2019 eine kleinere Rolle als 2018. Die Hawesko-Holding-Aktie konnte von der positiven Gesamtmarktentwicklung 2019 nicht profitieren. Sie startete mit € 39,80 (XETRA) und endete bei € 35,00, wobei sich der Kurs im Jahresverlauf zwischen € 32,40 und € 40,00 bewegte. Auf die Ad-hoc-Mitteilung am 19.07.2019, in der auf einen veränderten Gewinnverlauf und damit auf ein Halbjahresergebnis unter Vorjahr hingewiesen wurde, reagierte der Aktienkurs kaum. Zum Monatswechsel September/Oktober 2019 erreichte die Aktie mit € 32,40 ihren tiefsten Stand im Jahresverlauf. Nach der Ad-hoc-Mitteilung am 22.10.2019 zum B2B-Lagerumzug und den daraus entstandenen außerplanmäßigen Ergebniseffekten entwickelte sich der Kurs positiv. Der Jahresschlusskurs 2019 lag dann bei € 35,00. 2020 setzte sich die Kursschwäche auf ca. € 23,00 bis in den März fort. Die Aktie der Hawesko Holding AG soll als Dividendenwert am Aktienmarkt positioniert bleiben. Die Ausschüttungsquote wird zum einen eine angemessene Beteiligung an der Ertragsentwicklung für die Aktionäre, zum anderen die Stärkung der Selbstfinanzierungskraft für weiteres Wachstum, für die strategische Weiterentwicklung und für die Nachhaltigkeit des Konzerns berücksichtigen. Die Gesamtzahl der Aktien betrug während des Jahres 2019 wie im Vorjahr 8.983.403 Stück. Kapitalmaßnahmen wurden nicht vorgenommen. NACHTRAGSBERICHTDie Ausbreitung des Coronavirus seit Februar 2020 in Europa und die damit einhergehenden Einschränkungen im öffentlichen, wirtschaftlichen und privaten Sektor in allen europäischen Ländern werden sich auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehr wahrscheinlich negativ auswirken. Mit Datum vom 16.03.2020 wurde durch Verfügung der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer die Schließung oder Beschränkung von vielen Gastronomiebetrieben und bestimmten Ladengeschäften in Deutschland beschlossen. Ähnlich stellt sich die Situation in Österreich und in der Schweiz dar. Dies wird sich negativ auf Umsatz und Ergebnis der Tochtergesellschaften in den Segmenten B2B und Retail auswirken. Demgegenüber werden im E-Commerce - Verfügbarkeit der Ware und der Logistik vorausgesetzt - positive Auswirkung auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet. Angesichts der nicht vorhersehbaren Entwicklung hinsichtlich weiterer möglicher Restriktionen und Einschränkungen sowie ihrer Dauer, kann eine quantitative Schätzung der finanziellen Folgen dieser Maßnahmen aktuell nicht vorgenommen werden. Aufgrund der positiven Liquiditätssituation innerhalb des Hawesko-Konzerns ist jedoch nicht von einem erhöhten Going-Concern-Risiko auszugehen. In diesem Zusammenhang wird auf den entsprechenden Textabschnitt im Konzernanhang unter Textziffer 48 verwiesen. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHTPROGNOSEBERICHTAusrichtung des Hawesko-Konzerns im kommenden GeschäftsjahrFür die Geschäftspolitik des Konzerns wurden folgende Schwerpunkte gesetzt: Der historisch sehr dezentral geführte Konzern wird durch die übergeordnete Holding die Aktivitäten der Tochtergesellschaften besser koordinieren. Die Marken des Konzerns sollen effektiver unterstützt, ihre Entwicklung in den Konzernverbund eingepasst und ganzheitlich gesteuert werden. Zentrale Services sind im Aufbau und werden in effektiven Plattformen gebündelt. Dazu zählen beispielsweise die zentrale Koordinierung der Logistik, eine gemeinsame Digital-Commerce-Plattform sowie ein konzernübergreifendes Data Warehouse. Durch diese Maßnahmen werden die operativ tätigen Konzernmarken noch besser unterstützt und um diese Funktionen entlastet. Damit werden gute Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Konzern auch künftig seine bereits starke Marktstellung in Deutschland festigt und weiter ausbaut. Wirtschaftliche RahmenbedingungenErwartete künftige gesamtwirtschaftliche EntwicklungDie Weltwirtschaft sollte laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) 2020 leicht stärker wachsen als 2019. Nachdem die IWF-Experten in ihrer Januar-Projektion von einem Realwachstum von 2,9 % für 2019 und 3,3% für 2020 ausgegangen waren, korrigierten sie im Februar - nach dem Ausbruch der Coronavirus-Epidemie in China - ihre Prognose leicht nach unten. Insgesamt steht das Weltwirtschafswachstum auf einem wackligen Fundament: So warnt der IWF unter anderem ausdrücklich vor unverändert bestehenden Risiken wie den Handelskonflikten USA/China bzw. USA/Europa sowie vor neu entstandenen Herausforderungen. Zu diesen zählen neben solchen politischer Art wie dem schwelenden Konflikt zwischen den USA und dem Iran auch gesellschaftliche Risiken aufgrund zunehmender sozialer Konflikte in mehreren Ländern, nicht zuletzt in Europa. Aus Sicht der Bundesregierung konnte die deutsche Wirtschaft zu Beginn des Jahres 2020 ihre konjunkturelle Schwächephase noch nicht beenden. Die Zweiteilung in eine auch im ersten Quartal 2020 von einem müden Welthandel geprägte schwache Industriekonjunktur und robuste Dienstleistungsbranchen sowie den Bausektor besteht nach wie vor. Allerdings haben sich Auftragseingänge und Umsätze in der Industrie stabilisiert. Dagegen sind die privaten Konsumausgaben eine verlässliche Stütze der Binnenkonjunktur. Hier machen sich die Auswirkungen einer hohen Beschäftigung sowie der merklichen Erhöhung der verfügbaren Einkommen positiv bemerkbar. Die Bundesbank weist allerdings auf Konjunkturrisiken im Hinblick auf die Auswirkungen des Coronavirus hin. Ein vorübergehender Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage könnte die deutsche Exportaktivität dämpfen und zudem einige globale Wertschöpfungsketten durch die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen beeinträchtigen. Lieferengpässe in einzelnen Branchen hierzulande wären dann die Folge. Insgesamt haben sich die Perspektiven für das deutsche Wirtschaftswachstum 2020 damit zuletzt wieder eingetrübt. Der Hawesko-Vorstand schließt sich den geschilderten Erwartungen für die deutsche Wirtschaft und insbesondere hinsichtlich des Verbraucherverhaltens an. Er geht davon aus, dass der konjunkturelle Trend 2020 im maßgeblichen Heimatmarkt Deutschland insgesamt aufgrund der konjunkturstützenden Programme der Bundesregierung besser verhält als in anderen Ländern. Aufgrund der relativen Robustheit des Weinkonsums in Deutschland sollte sich auch der Weinmarkt stabil halten. Weltweinmarkt 2020: Geringere Ernte kehrt Produktionsüberhang umDie Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) schätzt die Weinproduktion 2019 auf 263 Mio. Hektoliter: Damit wäre sie um ca. 10,0 % gegenüber 2018 zurückgegangen. Der weltweite Weinkonsum blieb dagegen mit geschätzten 246 Mio. Hektolitern auf dem langjährigen Durchschnittniveau. Rechnet man den industriellen Verbrauch (im langjährigen Durchschnitt ca. 30 Mio. Hektoliter) hinzu, ergibt sich weltweit ein geringes Produktionsdefizit. Die hier beschriebene Entwicklung wird aller Voraussicht nach entsprechende Auswirkungen auf den Weinmarkt in 2020 haben. Künftige BranchensituationTrotz konjunktureller Unsicherheiten dürfte der deutsche Weinmarkt im Jahr 2020 Rückenwind durch den anhaltend guten privaten Konsum erhalten. Das aktuell hohe Umsatzniveau im Premiumsegment sollte gehalten werden können. Der Hawesko-Vorstand geht davon aus, dass die bereits länger bestehenden Trends im gehobenen Marktsegment anhalten und von der demografischen Entwicklung weiterhin begünstigt werden. Wie in vielen anderen Branchen hat die Bedeutung des Onlinehandels auch im Weingeschäft in den letzten Jahren stetig zugenommen. In den anderen Ländern Mitteleuropas sind beim Weinkonsum grundsätzlich ähnliche Trends wie in Deutschland zu beobachten. Auch die bereits bestehenden qualitativen Trends werden 2020 fortdauern und prägend für den Markt bleiben: Die Professionalisierung in der Weinwelt nimmt weiter zu, die Ansprüche der Konsumenten steigen und Europa bleibt ein Schwerpunkt des weltweiten Weinkonsums. Außerhalb Europas macht sich ein erhöhter Weinkonsum bereits bemerkbar - eine Entwicklung, die sich auch in der Zukunft fortsetzen wird. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Tugenden, die sich der Hawesko-Konzern über Jahrzehnte erarbeitet hat, als Alleinstellungsmerkmale am Markt wichtiger sind denn je: Das breite Angebot erstklassiger Weine, die Kompetenz in Umgang mit der Ware Wein, die Erfahrung in der spezialisierten Lager- und Transportlogistik sowie die Fähigkeit, Kunden immer aufs Neue zu begeistern und mit hoher Servicebereitschaft und -qualität zu binden, sind Gründe für einen starken Wiedererkennungswert der Konzernmarken auf dem Weinmarkt. Erwartete ErtragslageDer Vorstand der Hawesko-Gruppe setzt nach wie vor auf nachhaltiges, langfristiges und profitables Wachstum. Der Vorstand rechnet im Grundszenario mit einem Umsatzwachstum von ca. 3,0 % für den Konzern im Geschäftsjahr 2020. Dabei dürfte sich das Wachstum des Retail-Segments in der Bandbreite 3,0 % bis 4,0 % und das des E-Commerce-Segments im Bereich von 1,0 % bis 2,0 % bewegen. Für das B2B-Segment wird mit einem Zuwachs in der Größenordnung von 4,0 % gerechnet. Die Konzern-EBIT-Marge wird 2020 in einer Bandbreite zwischen 5,0 und 5,5% erwartet. Für das Retail-Segment wird eine EBITMarge in der Größenordnung von 9,0 % angepeilt, für E-Commerce wird mit einer EBIT-Marge in der Bandbreite 4,0 % bis 5,0 % und für B2B in der Größenordnung von 5,0 % gerechnet. Der Vorstand erwartet für das Finanzergebnis in seinem Grundszenario für 2020 einen Netto-Aufwand in der Größenordnung von € 4,0 Mio. bis € 5,0 Mio. und rechnet für 2020 mit einem Free-Cashflow im Bereich von € 15,0 Mio. bis € 25,0 Mio. Er geht ferner von einem ROCE in der Größenordnung von 10,0 % bis 15,0 % in 2020 aus. Die Auswirkungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sind aus Sicht des Vorstandes aktuell schwer einschätzbar, da sich weltweit täglich neue Erkenntnisse ergeben. Die Konzernführung geht jedoch davon aus, dass die Ereignisse im ersten und zweiten Quartal 2020 vor allem im Bereich B2B und Retail zu einem Rückgang im Vergleich zu den oben dargestellten Prognosen aus heutiger Sicht führen wird. In den künftigen Quartalsmitteilungen sowie dem Halbjahresbericht wird der Vorstand seine Erwartungen und den Ausblick für die Zukunft wie gewohnt auf Basis der aktuellsten Entwicklungen erneut kommunizieren. Erwartete FinanzlageDie Finanzplanung des Hawesko-Konzerns geht davon aus, dass sich geplante Investitionen sowohl in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte als auch in das Working Capital ebenso wie die Dividendenzahlungen aus dem laufenden Cashflow finanzieren lassen. Ebenso wie bei der erwarteten Ertragslage, geht die Konzernführung dennoch davon aus, dass sich die Entwicklungen aufgrund des Coronavirus negativ auf die Entwicklung des Cashflows auswirken können. Daher hat der Vorstand im März 2020 bereits zusätzliche Liquiditätsreportings implementiert, um insbesondere die Mittelabflüsse ausführlicher und kurzfristiger überwachen zu können. Die geplanten Investitionen werden laufend überprüft und teilweise auf spätere Zeiträume im Jahr verschoben. Die Netto-Verschuldung zum 31.12.2019 betrug € 134,1 Mio. Gemäß den Erwartungen des Vorstands soll diese zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2020 leicht steigen. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden im Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich gegenüber dem Vorjahresniveau (€ 7,7 Mio.) um € 2,0 Mio. bis € 2,5 Mio. zurückgehen. Neben den vorgesehenen Investitionen in die weitere digitale Transformation und die IT werden Investitionen in die Modernisierung und Expansion im Segment Retail vorgenommen sowie Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen in den Segmenten B2B und E-Commerce getätigt. Weitere Investitionen in Finanzanlagen oder in Akquisitionen sind nicht in die derzeitige Planung eingegangen. Aufgrund der derzeit nicht vorhersehbaren weiteren Entwicklung auf die möglichen Restriktionen und Einschränkungen sowie ihrer Dauer kann eine quantitative Schätzung der finanziellen Folgen derzeit nicht vorgenommen werden. Aufgrund der positiven Liquiditätssituation innerhalb des Hawesko-Konzerns geht die Konzerführung jedoch nicht von einem erhöhten Going-Concern-Risiko aus. Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des KonzernsVor dem Hintergrund der oben dargestellten Einzelsachverhalte und der Einschätzung der Weinmarktentwicklung hält der Vorstand eine stetige und aufwärtsorientierte Entwicklung des Hawesko-Konzerns nach Bewältigung der Coronavirus-Krise für realistisch. Dabei wird dem Umsatzwachstum weiterhin eine hohe Priorität zugemessen. Zudem strebt der Vorstand ein profitables Wachstum an. Das dauerhafte Überschreiten einer Kapitalrendite (ROCE) von 14,0 % bleibt nach wie vor eine wichtige Zielmarke. RISIKOBERICHTRisikomanagementsystemZu den Kernaufgaben des Vorstands der Hawesko Holding AG gehört die unternehmensstrategische Steuerung des Konzerns. Basierend auf einer intensiven Beobachtung des Wettbewerbsumfelds werden Veränderungen und Entwicklungen nationaler und internationaler Märkte und des Geschäftsumfelds analysiert. Aus den dabei gewonnenen Erkenntnissen entwickelt die Konzernleitung Maßnahmen, die den Unternehmenserfolg langfristig sichern und nachhaltig ausbauen. Der Hawesko-Konzern ist im Rahmen seiner Tätigkeit auf seinen Absatzmärkten den grundsätzlichen Risiken ausgesetzt, die mit unternehmerischem Handeln immer verbunden sind. Risiken werden als Ereignisse oder mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Konzerns definiert, die sich negativ auf die Unternehmen bzw. die Erreichung der Unternehmensziele auswirken können und/oder eine Einengung der Handlungsspielräume von Vorständen und Geschäftsführern nach sich ziehen. Der Vorstand hat ein modernes und umfassendes Risikomanagementsystem (RMS) etabliert, das zudem laufend weiterentwickelt wird. Das frühzeitige Erkennen von Risiken ist von großer Bedeutung und erfolgt über ein konzernweit implementiertes Risikofrüherkennungssystem, dessen Grundsätze durch eine Risikomanagement-Richtlinie verbindlich geregelt sind. Das RMS des Hawesko-Konzerns umfasst alle Tochterunternehmen. Risiken werden nach einheitlich vorgegebenen Kategorien erfasst und in einem Risikoinventar dokumentiert. Die identifizierten Risiken werden anschließend anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe bewertet. Die Steuerung erfolgt durch die Definition und regelmäßige Überprüfung von Gegenmaßnahmen zur Begrenzung der identifizierten Risiken. Die Prozesse des RMS sind im gesamten Konzern identisch und werden durch den Risikomanager und die Risikomanagementbeauftragten in den Geschäftssegmenten gesteuert. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungs- und KonzernrechnungslegungsprozessDas interne Kontrollsystem der Konzerngesellschaften sowie der Konzernrechnungslegung ist wesentlicher Bestandteil des Berichtswesens und somit des internen Leitungs- und Steuerungssystems. Ferner bildet es die Basis für die Gewährleistung der Einhaltung interner wie externer Vorgaben (Compliance). Das Risikomanagementsystem als Teil des internen Kontrollsystems erfasst und bewertet systematisch die im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur identifizierten Risiken. In Bezug auf die Konzernrechnungslegung ist das Risikomanagementsystem darauf ausgerichtet, die Risiken im Konzernabschluss angemessen abzubilden (z. B. durch Bildung von Rückstellungen) und dadurch das Risiko einer unvollständigen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu begrenzen. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem finden sich im Risikobericht. Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungs- und Investitionsausschuss der Hawesko Holding AG, ist in den Rechnungs- und Konzernrechnungslegungsprozess eingebunden und befasst sich unter anderem mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie des Prüfungsauftrags und seinen Schwerpunkten. Das interne Kontrollsystem bezogen auf den RechnungslegungsprozessDie im Hawesko-Konzern installierten klaren Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen sind auf eine vollständige und richtige Erfassung aller rechnungslegungsrelevanten Geschäftsvorfälle ausgerichtet. Die Nutzung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wird unter Beachtung der Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) im Hawesko-Konzern gesichert. Die generelle Organisation des Rechnungswesens sowie die Berücksichtigung der in die rechnungslegungsrelevanten Prozesse einbezogenen Unternehmensbereiche ist so gestaltet, dass eine der Unternehmensgröße und dem Unternehmensumfeld angemessene Trennung in Genehmigungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Kontrollfunktionen vorhanden ist. Diese Funktionstrennung ermöglicht umfangreiche präventive und aufdeckende Kontrollen in allen wesentlichen Geschäftsprozessen des Konzerns, die auf Basis einer Einschätzung des inhärenten Risikos der einzelnen Prozesse sowie des jeweiligen Kontrollumfelds durch die Geschäftsführung implementiert worden sind. Dabei werden die manuellen Kontrollen durch entsprechende IT-Prozesskontrollen und angemessene IT-Berechtigungskonzepte ergänzt und abgesichert. Komplexe Bewertungsfragen wie sie zum Beispiel zur Bemessung von Pensionsrückstellungen, derivativen Finanzinstrumenten oder zur Durchführung von Kaufpreisallokationen notwendig sind, werden unter Hinzuziehung externer unabhängiger Spezialisten geprüft. Das interne Kontrollsystem bezogen auf den KonsolidierungsprozessDie Erfassung der rechnungslegungsrelevanten Vorgänge erfolgt für die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften in lokalen Standardbuchhaltungssystemen. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden die Einzelabschlüsse sowie ergänzende standardisierte Informationen in einer neu eingeführten Konsolidierungssoftware im Rahmen eines entsprechenden Berechtigungskonzeptes eingestellt und durch das Konzernrechnungswesen überprüft. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Hawesko Holding AG ist darauf ausgerichtet, die Rechnungslegung bei der Gesellschaft sowie allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften einheitlich und im Einklang mit den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben sowie den internen Leitlinien sicherzustellen. Sämtliche Konsolidierungsvorgänge sowie die Überleitung der lokalen Einzelabschlüsse auf den Rechnungslegungsstandard IFRS werden durch die Zentralabteilung "Corporate Finance" durchgeführt und dokumentiert. Auf Konzernebene erfolgt auch die Auswertung und Verdichtung der für den Konzernanhang und den Konzernlagebericht notwendigen internen und externen Daten. Die Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung im Rahmen der Abschlusserstellung werden dabei direkt durch den Finanzvorstand bzw. die von ihm beauftragten Personen im Konzernrechnungswesen überwacht. RisikenNeben dem allgemeinen Geschäftsrisiko ist der Konzern zusätzlich den unten erläuterten Risiken ausgesetzt. Diese werden in einem Betrachtungszeitraum von einem Jahr nach der erwarteten Schadenshöhe absteigend in die Klassen A, B und C im Grundszenario eingestuft (siehe auch Textabschnitt unten "Coronavirus"), wie aus der folgenden Grafik ersichtlich ist. Bei den angegebenen Schadenshöhen handelt es sich um eine Netto-Betrachtung der EBIT-Auswirkung. Öffentliche Diskussion über Alkohol und Werbeverbote bzw. -einschränkungenIn der Europäischen Union wird seit längerem eine Diskussion über die EU-weite Einschränkung der Werbung für Alkoholika geführt, in Schweden wird dies seit Herbst 2016 intensiv diskutiert. Auch wenn entsprechende Maßnahmen beschlossen werden sollten, werden nach Einschätzung des Hawesko-Vorstands Werbeverbote für alkoholhaltige Produkte voraussichtlich nicht zu einem mittelfristig niedrigeren Weinkonsum führen. Je nachdem, wie die Bestimmungen im Einzelnen ausgestaltet sein würden, könnte ein solches Werbeverbot allerdings einen signifikanten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Hawesko-Konzerns haben. Von seiner Marktausrichtung und seinem Produktangebot her wäre der Konzern nach Ansicht des Vorstands jedoch kaum von einer öffentlichen Diskussion darüber betroffen, inwieweit Alkoholkonsum nur gemäßigt stattfinden sollte. Das Risiko aus der öffentlichen Diskussion über Alkohol und Werbeverbote bzw. -einschränkungen wird als A-Risiko bei einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Zunehmende KonkurrenzDie Weinmärkte in Deutschland und Österreich sind durch zunehmende Konkurrenz gekennzeichnet. Neue Marktteilnehmer drängen in den Markt und versuchen, möglichst schnell Marktanteile zu erobern. Da solche Marktteilnehmer nicht über einen jahrzehntelang gewachsenen Kundenstamm und auch nicht über eine mit der Hawesko-Gruppe vergleichbare Fachkompetenz verfügen, wird versucht, Marktanteile über den Preis zu erobern. Dies geschieht teilweise mit Lock- und Billigangeboten, wodurch sich aufgrund der hohen Preistransparenz von Online-Angeboten der Preis- und Margendruck für alle Marktteilnehmer erhöht und die Profitabilität beeinträchtigen werden kann. Dadurch werden die auf Kompetenz, Service und nachhaltiges Wachstum ausgerichteten Geschäftsmodelle des Hawesko-Konzerns zwar nicht in ihrem Wesen bedroht, allerdings wird die Neukundengewinnung erschwert und die damit verbundenen Kosten steigen. Die Auswirkungen einer verschärften Wettbewerbssituation werden von den Marken der Hawesko-Gruppe in ihre jeweiligen Planungen und Risikoeinschätzungen einbezogen, sind aber aufgrund der Natur der Sache nicht vollständig abschätzbar. Der Hawesko-Konzern versucht diese Effekte abzumildern, indem eine breite Angebotspalette fachgerecht offeriert und Unabhängigkeit von einzelnen Weinen oder Produzenten angestrebt wird. Darüber hinaus streben die Tochtergesellschaften des Konzerns an, einzigartige Produkte und Spezialabfüllungen ins Sortiment aufzunehmen, die sich dem direkten Vergleich entziehen. Das Risiko aus der zunehmenden Konkurrenz wird als A-Risiko bei einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Naturprodukt Wein - Verkehrs- und Verzehrfähigkeit, Qualität, eventuelle negative AuswirkungenWein ist ein Produkt der Natur und weist dementsprechend - in Abhängigkeit von Witterungsverhältnissen, Einzellagen und Gärprozessen - von Jahrgang zu Jahrgang sowie je nach Rebsorte und Lage Qualitätsunterschiede auf. Diese wirken sich auf die Preise aus und beeinflussen die Nachfrage nach einzelnen Produkten. Der Hawesko-Konzern kann aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auf dem Weinmarkt diese Risiken zwar eingrenzen, jedoch nie vollständig ausschalten. Der Hawesko-Konzern ist nicht von bestimmten Lieferanten abhängig: Die mit Produkten eines einzelnen Produzenten getätigten Umsätze überschreiten in keinem Fall die Quote von 5,0 % des Konzernumsatzes. Die Qualitätssicherung der gekauften Weine beginnt mit dem Besuch des erzeugenden Weinguts und setzt sich mit der Untersuchung des Endprodukts in den Labors der Hawesko-Tochterunternehmen fort. Qualitätsprobleme sind selten. Die Winzer kennen den Hawesko-Konzern und seine hohen Ansprüche und legen überdies selbst großen Wert auf die Qualität ihrer Weine. Sollte es dennoch zu einem Verstoß gegen die geltenden Gesetze oder Richtlinien bezüglich Verbraucher- oder Produktschutz kommen und sollte dies zu einer Rückrufaktion oder zu einem Verkaufsverbot in Bezug auf das betroffene Produkt führen, könnte das wiederum zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Auch der Verstoß eines Wettbewerbers, sollte der Fall medienwirksam werden, könnte auf die gesamte Weinbranche einschließlich des Hawesko-Konzerns ausstrahlen. In diesem Fall wären Umsatzbeeinträchtigungen zu befürchten. Im Berichtsjahr wurde lediglich ein unwesentlicher Teil der Lieferungen von den Gesellschaften des Hawesko-Konzerns aus Qualitätsgründen nicht abgenommen. Das Risiko aus der Konstellation Verkehrs- und Verzehrfähigkeit, Qualität, eventuelle negative Auswirkungen wird als A-Risiko bei einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. KonjunkturabhängigkeitDer Hawesko-Konzern erzielte im Jahr 2019 84,3 % seiner Umsätze in der Bundesrepublik Deutschland. Die volkswirtschaftliche Entwicklung Deutschlands hat einen wesentlichen Einfluss auf die Konsumneigung der Bevölkerung und damit auf die Geschäftsentwicklung des Hawesko-Konzerns. Im Berichtsjahr wurden 15,7 % des Konzernumsatzes außerhalb Deutschlands erzielt. Davon entfallen rund 88,0 % auf die Nachbarländer Österreich und Schweiz. Das Risiko aus der Konjunkturabhängigkeit wird als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Wegfall der umsatzstärksten LieferantenDas Geschäft ist wesentlich beeinflusst von der Fähigkeit des Hawesko-Konzerns, exklusive Lieferverträge mit renommierten Weinproduzenten aufrechtzuerhalten. Falls ein bestehender Vertrag nicht verlängert werden sollte, würden kurzfristig Umsätze wegfallen. Der Vorstand geht davon aus, dass durch die breite Aufstellung der Produktpalette über mehreren Lieferanten hinweg dieses Risiko abgemildert ist. Das Risiko aus dem Wegfall der umsatzstärksten Lieferanten wird als B-Risiko bei je nach Lieferant unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten eingestuft. Öffentliche Diskussion über die AlkoholsteuerIn der Europäischen Union findet seit einigen Jahren eine Debatte darüber statt, ob Alkoholika EU-weit einer erhöhten Besteuerung unterliegen sollten. Auch wenn entsprechende Maßnahmen beschlossen werden sollten, wird nach Einschätzung des Hawesko-Vorstands eine stärkere Besteuerung für alkoholhaltige Produkte voraussichtlich nicht zu einem mittelfristig niedrigeren Weinkonsum führen. Bei einer teilweisen Abfederung der Besteuerung könnte sich die Handelsmarge reduzieren. Das Risiko aus der öffentlichen Diskussion über die Alkoholsteuer wird als B-Risiko bei einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Datenschutz sowie Schutz von Daten gegen unerlaubte HandlungenDie Hawesko-Segmente Retail und E-Commerce gewinnen einen erheblichen Anteil ihrer jeweiligen Neukunden über die im sogenannten "Listenprivileg" geregelten Methoden, haben sich aber zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Kundendaten verpflichtet. Kernpunkte sind dabei die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter nach der DSGVO, ein entsprechendes Benutzerrechtekonzept, die Protokollierung aller Zugriffe auf personenbezogene Daten und die Einhaltung von Auflagen zur Speicherung von Kundendaten auf Massenspeichermedien. Hinzu kommen diesbezügliche regelmäßige Optimierungen der internen Prozesse (auch mithilfe externer fachlicher Unterstützung) sowie der IT-Landschaft. Der Bereich Datenschutz ist stark mit der Informationssicherheit verknüpft, einem Thema, das in der Compliance-Richtlinie der Hawesko-Gruppe geregelt ist. Datenschutz-Audits von externen Beratern sowie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der IT wurden und werden durchgeführt. Das Risiko aus dem Bereich des Datenschutzes wird als B-Risiko bei einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Logistische RisikenGewerbliche wie private Kunden erwarten heute eine möglichst schnelle Lieferung bestellter Waren. Hochpreisige und Premium-Produkte wie sie die Hawesko-Gruppe vertreibt, sind davon nicht ausgenommen. Während verspätete Lieferungen für B2B-Kunden (Wiederverkäufer und Gastronomie) in Umsatzeinbußen resultieren können, kann eine nicht rechtzeitige Lieferung von etwa zu einem bestimmten Anlass bestellten Waren für Endkunden zur Einbuße eines erwarteten Genusses führen. Eine - aus Kundensicht - nicht rechtzeitige Lieferung bleibt als negatives Serviceerlebnis in Erinnerung und kann insbesondere bei Neukunden zum Wechsel des Lieferanten führen. Der Hawesko-Konzern ist daher bestrebt, durch eine intelligente Einkaufssteuerung sicherzustellen, dass eine möglichst große Zahl an Produkten sofort verfügbar ist. Daneben wird auf der Logistikseite ausschließlich mit renommierten Partnern zusammengearbeitet. Alle Logistikprozesse sind auf einen möglichst effizienten Warenverkehr ausgerichtet und werden ständig im Sinne einer bedarfsgerechten Logistik weiterentwickelt, eine zentrale Logistiksteuerung befindet sich im Aufbau. Der Umzug der Großhandelslogistik von Norddeutschland an einen zentraler gelegenen Standort im Berichtsjahr ist vor diesem Hintergrund zu sehen. Die Risiken aus dem Bereich der Logistik werden als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. C-Risiken werden aufgrund ihrer unwesentlichen Auswirkungen im Einzelnen hier nicht aufgeführt. Von einer Aggregation der C-Risiken auf eine höhere Einstufung ist aufgrund ihrer Unabhängigkeit voneinander nicht auszugehen. Darüber hinaus sind die folgenden potenziellen, im Risikomanagementsystem (RMS) nicht weiter quantifizierten Risiken unter ständiger Beobachtung. FinanzrisikenIm Hawesko-Konzern besteht eine Reihe von finanziellen Risiken. Hierzu zählen insbesondere die Einflüsse aus Änderungen von Wechselkursen und Zinssätzen sowie das Ausfall- und Liquiditätsrisiko. Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sind für den Hawesko-Konzern nicht wesentlich. Die Tochterunternehmen des Hawesko-Konzerns sind als Importeure international gehandelter Weine in begrenztem Maße von der Entwicklung der Währungskurse außerhalb des Euro-Währungsraums abhängig. Der weitaus größte Teil der Importe stammt jedoch aus dem Euro-Währungsraum. Die Refinanzierung des Working-Capital-Bedarfs im Hawesko-Konzern erfolgt zu einem geringen Teil in Form von Krediten, die sich am kurzfristigen Marktzins orientieren. Die Abhängigkeit von Zinsentwicklungen ist somit gering. Im Rahmen des zentralen Liquiditätsmanagements wird sichergestellt, dass dem Hawesko-Konzern für das laufende Geschäft und für Investitionen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Risiken im Forderungsbereich werden durch Bonitätsprüfungen und Kreditmanagementsysteme begrenzt. Ausfall WebshopDer stetig wachsende Anteil an online abgewickelten Transaktionen, insbesondere im Bereich Distanzhandel, steigert auch das Bewusstsein für die Verfügbarkeit der vom Hawesko-Konzern betriebenen Webshops. Ein Ausfall, insbesondere über einen längeren Zeitraum würde zu spürbaren Umsatzeinbußen führen. Das Thema IT-Sicherheit und -Verfügbarkeit wird eng gemanagt und an neue Bedrohungsszenarien zeitnah angepasst. Rechtliche und steuerliche RisikenGerichts- oder Schiedsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Hawesko-Konzerns haben, sind nach Kenntnis der Gesellschaft weder anhängig noch zu erwarten. Steuerliche Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Hawesko-Konzerns haben, bestehen nach Kenntnis der Gesellschaft nicht. scroll
Sonstige RisikenCoronavirusAktualisierung der Risikosituation vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie außerhalb des Berichtsjahres. Zu Jahresanfang 2020 sind durch die Ausbreitung des Coronavirus in Europa Risiken entstanden bzw. bestehende Risikoeinschätzungen haben sich verschlechtert. Es handelt sich hierbei um eine dynamische Lageentwicklung mit sehr schnellen Veränderungen sowohl auf Kunden- als auch auf Lieferanten- und insbesondere auf Mitarbeiterseite. Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen erwartet die Konzernführung, dass sich die Situation für den Absatz im B2B-Segment, welcher aufgrund der Gastronomie-Schließungen im Wesentlichen negativ betroffen ist, in 3 bis 4 Monaten entspannen sollte. Im Folgenden soll nun für die einzelnen Segmente ein kurzes Update auf Basis der aktuellen Informationen erfolgen. AllgemeinDer Hawesko-Konzern ist in diesem Zusammenhang im wesentlichen Konjunkturrisiken, Lieferantenrisiken sowie Mitarbeiterrisiken ausgesetzt. Diese Risiken sind im Risikofrüherkennungssystem bereits dokumentiert, jedoch ergibt sich die nun folgende Aktualisierung. Das Risiko des Ausfalls von Lieferanten und somit einer Unterbrechung der Warenversorgung besteht für den gesamten Konzern. Nach aktuellem Stand sind grenzübergreifende Warentransporte weiterhin möglich, es kann jedoch auf Winzerseite zu Lieferverzögerungen kommen. Dieses Risiko wird aktuell als mittel eingeschätzt, da der Hawesko-Konzern von keinem Lieferanten allein abhängig ist und über Alternativen verfügt. Darüber hinaus wird über den aktuellen Lagerbestand ebenfalls eine Überbrückung von Lieferverzögerung ermöglicht. Auf der Mitarbeiterseite besteht das Risiko, dass durch bestätigte Infektionen, Infektionsverdacht oder Quarantäneanordnungen die Arbeitsfähigkeit der Gesellschaften und/oder von Dienstleistern beeinträchtigt wird, was wiederum zu Auslieferungs- und damit zu Umsatzausfällen führen kann. Dies gilt insbesondere für den Bereich der logistischen Abwicklung. Von Dienstleistern wurden hier bereits umfangreiche Notfallpläne erarbeitet. Das Risiko wird aktuell als hoch eingeschätzt. Um dieses Risiko zu minimieren, wurden bereits umfangreiche organisatorische Maßnahmen, wie Home-Office, Team-Splitting, Absage von Dienstreisen und Schichtarbeit, wo sinnvoll, umgesetzt. Eine eventuell mögliche Ausgangssperre könnte die Risikoeinschätzung noch verschlechtern, je nachdem, wie die Ausgangssperre im Detail ausgestaltet sein wird. Im Folgenden wird auf spezifische Risiken der jeweiligen Segmente eingegangen. B2BAuf Grund von behördlich angeordneten Schließungen bzw. Einschränkungen von Hotellerie und Gaststätten ist für den B2B-Bereich eine nachlassende Nachfrage in dieser Kundengruppe und damit abnehmende Erträge zu erwarten. Für den LEH-Bereich ist mit einer weiterhin stabilen Nachfrage zu rechnen, da u.a. Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe und Getränkemärkte bisher nicht von den behördlichen Schließungsauflagen betroffen sind. Insgesamt werden die Auswirkungen dieses Risikos für den B2B-Bereich als hoch eingestuft. E-CommerceDie Konjunkturrisiken werden für den E-Commerce-Bereich als mittel eingestuft, da der Versandhandel als solches nicht von den aktuellen Schließungsanordnungen betroffen ist. Es ist darüber hinaus eine Steigerung des Versandvolumens durch Verlagerung von nicht mehr möglichen oder stark eingeschränktem stationären Konsum hin zum Versandhandel denkbar. RetailDie aktuell erlassenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Virusinfektionen betreffen aktuell nicht den Lebensmitteleinzelhandel, Getränkehandel und weitere Bereiche. Hiernach sind die Jacques'-Depots nicht betroffen und können weiter betrieben werden. Da weitergreifende Einschränkungen nicht auszuschließen sind, wird das Risiko aktuell als mittel eingestuft. Die Kapazitäten des Logistikdienstleisters wurden bereits erhöht, um auch in diesem Bereich eine erhöhte Nachfrage im Onlineshop abbilden zu können. Für die Betriebe in Österreich ist bereits eine Verlagerung des Geschäfts auf den Onlinehandel durch die Schließung der Verkaufsstätten erfolgt. Aus diesen genannten Risiken entstehen nicht unbeträchtliche Liquiditätsrisiken, die konzernweit zu bewerkstelligen sind. Abschließend sei noch einmal erwähnt, dass sich die Lage sehr dynamisch entwickelt und sich die dargestellten Einschätzungen dementsprechend schnell verändern können. Weitere wesentliche Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Gesamtaussage zur Risikosituation des Hawesko-KonzernsAus heutiger Sicht auf Basis der bekannten Informationen ist festzustellen, dass keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen und auch für die Zukunft keine solchen Risiken erkennbar sind. Durch die Ausbreitung des Coronavirus ist der Konzern höheren Risiken ausgesetzt als im Vorjahr. CHANCENBERICHTDie derzeit erkennbaren Risiken für die weitere Entwicklung des Hawesko-Konzerns werden vollumfänglich im obigen Abschnitt "Risikobericht" beschrieben. Gegenwärtig geht der Hawesko-Vorstand nicht von ausgeprägten zusätzlichen Chancen für 2020 im Rahmen des aktuellen konjunkturellen Umfelds aus. Er rechnet derzeit damit, dass der Weinkonsum im hochwertigen Bereich über € 5,00 pro Flasche in der Gesamtjahresbetrachtung stabil bleiben beziehungsweise leicht ansteigen wird. Der Hawesko-Konzern verfügte zum Bilanzstichtag 31.12.2019 über sehr solide Bilanzrelationen, wie zum Beispiel die Eigenkapitalquote von 28,1% sowie das nachhaltig positive Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT). Der Vorstand geht davon aus, dass die meisten Wettbewerber nicht über eine vergleichbare finanzielle Stärke verfügen. Chancen sieht der Vorstand in dem Fall, dass die Erschließung neuer Kundengruppen besonders erfolgreich verlaufen könnte. Das könnte organisch geschehen, indem Werbekampagnen, Neukundengewinnungsmaßnahmen oder neu entwickelte Konzepte auf hohe Resonanz stoßen und zu nachhaltigen Wiederkäufen führen sollten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens hält der Vorstand jedoch für eher gering. Eine die Planungen übertreffende Erschließung neuer Kundengruppen könnte auch anorganisch vonstattengehen, also durch den Kauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Aus heutiger Sicht schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Falls als sehr gering ein. Alle Unternehmen des Hawesko-Konzerns setzen aus Sicht der Konzernführung angemessene Marketingkonzepte ein. Sie können sich in begrenztem Maße von der allgemeinen volkswirtschaftlichen Entwicklung abkoppeln, indem sie ihre Marketingaktivitäten so zielgenau wie möglich auf die an ihrem Produktangebot Interessierten fokussieren. Diese verfügen in der Regel über ein überdurchschnittliches Einkommen und reagieren deshalb weniger konjunktursensibel als der Durchschnittsverbraucher. Auch werden Marketingkooperationen mit namhaften Unternehmen durchgeführt. Falls es dem Konzern bzw. einzelnen Segmenten gelingt, diese Aktivitäten auf weitere Unternehmen mit passender Klientel auszudehnen, könnte dies der Geschäftsentwicklung Auftrieb verleihen. Schließlich ist der Vorstand davon überzeugt, dass die langjährige spezifische Management-Erfahrung im Weinbereich sowie in Bezug auf neue Verkaufskanäle, über die der Hawesko-Konzern verfügt, eine wichtige Voraussetzung für eine weiter erfolgreiche Entwicklung des Konzerns im kommenden Jahr ist. Sonstiges Risikomanagementsystem/ ChancenmanagementsystemIm Rahmen der monatlich stattfindenden Vorstandssitzungen werden Informationen aus den Geschäftssegmenten ausgetauscht, die außer auf den aktuellen Geschäftsverlauf auch auf eventuell bestehende spezielle Situationen - sowohl positiver als auch negativer Art - eingehen. Falls der Vorstand angesichts einer Herausforderung oder einer Chance besondere Maßnahmen für erforderlich oder ratsam hält, kann er diese zeitnah einleiten bzw. anordnen. RECHTLICHE KONZERNSTRUKTUR UND ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABENBERICHT GEMÄSS §§ 289A UND 315A DES HANDELSGESETZBUCHES (HGB):SCHLUSSERKLÄRUNG DES VORSTANDS ZUM BERICHT ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMENDie Tocos Beteiligung GmbH, Hamburg, hält eine Beteiligung von 72,6% an der Hawesko Holding AG. Dies begründet ein Abhängigkeitsverhältnis. Ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag der Hawesko Holding AG mit der Tocos Beteiligung GmbH besteht nicht. Der Vorstand der Hawesko Holding AG hat daher gemäß § 312 Aktiengesetz einen Abhängigkeitsbericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Vorstand hat am Ende des Berichts folgende Erklärung abgegeben: "Wir erklären, dass die Hawesko Holding AG, Hamburg, bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat. Andere Maßnahmen i.S. von § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden." RECHTLICHE KONZERNSTRUKTURDie Hawesko Holding AG ist seit Mai 1998 an der Börse notiert. Das zum Bilanzstichtag 2019 bestehende gezeichnete Kapital in Höhe von € 13.708.934,14 ist eingeteilt in 8.983.403 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit identischen Rechten und Pflichten. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Andere Aktiengattungen existieren ebenfalls nicht. Der Vorstand ist satzungsgemäß bis 18.06.2022 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien um bis zu insgesamt € 6.850.000,00 zu erhöhen. Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG besteht nicht. Eine Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung, der mit mindestens drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals erfolgen muss. Die wesentlichen Vereinbarungen der Hawesko Holding AG, die eine Klausel für den Fall einer Übernahme der Hawesko Holding AG enthalten, betreffen Verträge mit einigen Lieferanten über exklusive Vertriebsrechte sowie bilaterale Kreditlinien mit inländischen Banken. Im Übernahmefall haben die jeweiligen Lieferanten bzw. Kreditgeber das Recht, den Vertrag bzw. die Kreditlinie zu kündigen und ggf. die Kreditlinie fällig zu stellen. Seit dem Kontrollwechsel 2015 ist Detlev Meyer über die Tocos Beteiligung GmbH mit 72,6 % größter Aktionär der Hawesko Holding AG; danach folgt Michael Schiemann über die Augendum Vermögens-Verwaltung GmbH mit 5,6 %. Beide haben ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die verbleibenden ca. 21,8% befinden sich in Händen institutioneller und privater Anleger. Eine Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne von §§ 289a Abs. 1 Nr. 5, 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB besteht nicht. Der Hawesko-Konzern hat eine Holding-Struktur, bei der die Muttergesellschaft Hawesko Holding AG 100 % bzw. die Mehrheit an den - überwiegend im Weinhandel - operativ tätigen Tochtergesellschaften hält. Die Muttergesellschaft Hawesko Holding AG sowie eine mehrheitliche Anzahl der Tochtergesellschaften haben ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland; sie unterliegen somit deren Gesetzgebung, die einen maßgeblichen Einfluss auf die geschäftlichen Rahmenbedingungen hat. Die nicht in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften haben ihren jeweiligen Sitz in der Europäischen Union bzw. der Schweiz. Es sind keine wesentlichen Einflussfaktoren für das Geschäft zu erwähnen. Der Hawesko-Konzern ist im Wesentlichen in drei Geschäftssegmente untergliedert (vgl. "Unternehmensprofil"). LEITUNG UND KONTROLLEDie Leitung des Unternehmens in eigener Verantwortung und seine Vertretung bei Geschäften mit Dritten obliegen dem Vorstand der Hawesko Holding AG. Der Vorstand bestand bis zum 31.03. 2019 aus vier Mitgliedern und besteht seit dem 01. 04.2019 aus drei Mitgliedern. Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied ist, unabhängig von der gemeinsamen Verantwortung für die Leitung des Konzerns, für einzelne Zuständigkeitsbereiche verantwortlich. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Vorstandsmitglieder können auf höchstens fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung auf höchstens fünf Jahre bedarf eines erneuten Beschlusses des Aufsichtsrats. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig, zeitnah und umfassend vom Vorstand über sämtliche unternehmensrelevanten Planungs-, Geschäftsentwicklungs- und Risikofragen unterrichtet. Der Vorstand stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Konzerns ab. Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte auf der Hauptversammlung wahr. Jede Aktie der Hawesko Holding AG gewährt eine Stimme. Dabei ist das Prinzip "one share, one vote" vollständig umgesetzt, da Höchstgrenzen für Stimmrechte eines Aktionärs oder Sonderstimmrechte nicht bestehen. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Hauptversammlung erforderlich ist. Bis zum 31. 03.2019 wurde jedes Segment der Hawesko Holding AG federführend von einem Vorstandsmitglied geleitet. Seit dem 01.04.2019 ist das nicht mehr der Fall. Der Vorstand steuert nach Umsatzwachstum, Umsatzrendite, ROCE und Free-Cashflow. Die angestrebten Zielgrößen wurden im obigen Abschnitt "Steuerungssystem" dargestellt. Die Ziele und die Entwicklung der einzelnen Segmente gemäß diesen Kennziffern sind Bestandteil von regelmäßigen Strategie- und Reporting-Gesprächen mit den Geschäftsführern der einzelnen Konzerngesellschaften. Durch die Verknüpfung von EBIT-Margen und Kapitalrentabilität in den Zielsetzungen und Zielerreichungskontrollen werden den Geschäftsführern klare Verantwortlichkeiten unterhalb der Vorstandsebene zugewiesen. Ausführliche Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich im Konzernanhang. Nach § 289f HGB und § 315d HGB haben börsennotierte Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung anzufertigen und in ihren Lagebericht aufzunehmen, wo sie einen gesonderten Abschnitt bildet. Sie kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Erklärung, in der die Erklärung gemäß § 161 AktG sowie relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, wie auch eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen enthalten sind, wird im Geschäftsbericht abgedruckt und ist unter (www.hawesko-holding.com/konzern/corporate-governance) abrufbar. VERGÜTUNGSBERICHTHöhe und Systematik der Vergütung des Vorstands werden vom Aufsichtsrat aufgrund vorbereitender Beschlüsse des Personal- und Nominierungsausschusses festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Im Rahmen der Vorbereitung werden vom Aufsichtsrat auch externe Vergütungsstudien hinzugezogen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einem fixen und einem variablen Bestandteil zusammen. Dabei besteht der variable Anteil aus einer Tantieme, die sowohl eine vom mittelfristigen Erfolg des Unternehmens abhängige Ergebnis- als auch eine an der persönlichen Leistung ausgerichtete Leistungskomponente enthält. Die Ergebniskomponente richtet sich nach der EBIT-und ROCE-Entwicklung innerhalb eines Dreijahreszeitraums, die persönliche Leistungskomponente nach individuell abgestimmten qualitativen Zielen. Dabei ist ein Höchstbetrag (Cap) für die variable Vergütung definiert. Dieses Vergütungssystem gilt für alle Mitglieder des Vorstands. 2019 enthält die Vergütung ebenso wie im Vorjahr keine Aktienoptionen, keine Wertzuwachsrechte, die Aktienoptionen nachgebildet sind, und keine anderen aktienbasierten Komponenten. Die Vergütungen des Vorstands für 2019 sind aus den folgenden Tabellen ersichtlich: GEWÄHRTE ZUWENDUNGENscroll
scroll
GEWÄHRTE ZUWENDUNGENscroll
ZUFLUSSscroll
scroll
Das ehemalige Vorstandsmitglied Bernd Hoolmans erhält eine Altersrente; ihm wurde auch ein Invalidengeld zugesagt. Für diese Zusage ist zum 31.12.2019 eine Rückstellung in Höhe von T€ 271 (Vorjahr: T€ 254) bilanziert worden. Das ab 01.04.2019 freigestellte ehemalige Vorstandsmitglied Nikolas von Haugwitz hat nach Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf ein Ruhegeld. Für diese Zusage wurden durch die Gesellschaft im Berichtsjahr T€ 5 in eine Unterstützungskasse eingezahlt. Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 08.06.2000 um einen variablen Anteil ergänzt, der neben dem Fixum gezahlt wird. Zurzeit erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung von T€ 4 p.a. neben dem Ersatz ihrer Auslagen (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratstätigkeit etwa anfallenden Umsatzsteuer). Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied pro Teilnahme an einer Plenumssitzung bzw. einer Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld von T€ 1. Der Vorsitzende erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütungen. Die Vergütungen des Aufsichtsrats für 2019 sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich: scroll
Der Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats wird im Konzernhang ebenfalls unter Textziffer 46 angegeben. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet, wesentliche Erwerbe oder Veräußerungen von Aktien der Hawesko Holding AG offenzulegen. ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE HAWESKO HOLDING AG (GEMÄSS HGB)ÜBERBLICK ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2019 DER HAWESKO HOLDING AGDie Hawesko Holding AG ist als Management-Holding des Hawesko-Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des Hawesko-Konzerns abhängig. Angesichts der Holding-Struktur ist - abweichend von der konzernweiten Betrachtung - die wichtigste Steuerungsgröße der Hawesko Holding AG im Sinne des DRS 20 der handelsrechtliche Jahresüberschuss. GESCHÄFTSVERLAUF DER HAWESKO HOLDING AGDer Geschäftsverlauf der Hawesko Holding AG ist wesentlich geprägt von der Entwicklung ihrer Beteiligungen. Der Abschluss der Hawesko Holding AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Ausschüttungsbemessungsgrundlage. Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Hawesko Holding AG nach HGB dargestellt. ERTRAGSLAGE DER HAWESKO HOLDING AG UND GEWINNVERWENDUNGGewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.-31.12.2019 nach HGBscroll
Rundungsdifferenzen möglich Die Erträge aus Gewinnabführung setzen sich im Wesentlichen aus Gewinnen der Tochtergesellschaften Jacques' Wein-Depot Wein-Einzelhandels GmbH, Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH und der Wein Service Bonn GmbH zusammen. Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten die Ausschüttung des Gewinns der Wein & Vinos GmbH aus dem Geschäftsjahr 2018. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme resultieren aus solchen von IWL Internationale Wein-Logistik GmbH. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2019 beschäftigte die Hawesko Holding AG 22 Mitarbeiter (unverändert zum Vorjahr). Der Jahresüberschuss beläuft sich auf € 20,1 Mio., nach € 24,7 Mio. im Vorjahr. Die Prognose der Hawesko Holding AG wurde im Wesentlichen aufgrund des Rückgangs der Erträge aus Beteiligungen und des Anstiegs von Ertragsteuern in Folge von Steuernachzahlungen für das Vorjahr nicht erfüllt. Nach Addition des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr weist die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von € 20,9 Mio. (Vorjahr: € 12,5 Mio.) aus. Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2019 schlägt der Vorstand vor, eine Dividendenausschüttung in Höhe von € 1,30 je Aktie, also insgesamt rund € 11,7 Mio., zu beschließen. Finanzlage der Hawesko Holding AGZahlungsmittelflüsse ergaben sich im Berichtsjahr im Wesentlichen aus Finanzierungsvorgängen mit Unternehmen des Hawesko-Konzerns. Vermögenslage der Hawesko Holding AGscroll
Rundungsdifferenzen möglich Die Aktiva betragen zum Stichtag insgesamt € 229,4 Mio. (Vorjahr: € 226,8 Mio.) und sind überwiegend mit € 133,6 Mio. (Vorjahr: € 124,6 Mio.) durch Finanzanlagen sowie mit € 83,3 Mio. (€ 87,6 Mio.) durch Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Finanzverkehr geprägt. Der Anteil der Finanzanlagen an der Bilanzsumme beträgt 58,2 % (Vorjahr 55,0 %). Der Anstieg der Finanzanlagen basiert auf dem Zugang weiterer Anteile von 20,0 % an der Wein & Vinos GmbH, Berlin mit Wirkung zum 01.01.2019, sodass die Beteiligungshöhe nunmehr 90,0 % beträgt. scroll
Rundungsdifferenzen möglich Die Passivseite der Bilanz besteht mit € 190,6 Mio. aus Eigenkapital (Vorjahresstichtag: € 182,2 Mio.) und mit € 37,8 Mio. (€ 43,7 Mio.) aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind hauptsächlich aufgrund planmäßiger Tilgungen zurückgegangen. Das Eigenkapital stellt 83,1% der Bilanzsumme (Vorjahr: 80,3%) dar. RISIKOSITUATION DER HAWESKO HOLDING AGDa die Hawesko Holding AG unter anderem durch eine gesamtschuldnerische Haftung mit den wesentlichen Konzerngesellschaften sowie durch mittel- und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen weitgehend mit den Unternehmen des Hawesko-Konzerns verbunden ist, ist die Risikosituation der Hawesko Holding AG wesentlich von der Risikosituation des Hawesko-Konzerns abhängig. Insoweit gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung auch als Zusammenfassung der Risikosituation der Hawesko Holding AG. PROGNOSE DER HAWESKO HOLDING AGDie Entwicklung der Hawesko Holding AG ist in ihrer Funktion als Holding wesentlich von der Entwicklung ihrer Beteiligungen abhängig. Es wird auf die Ausführungen zum Hawesko-Konzern verwiesen. GEPLANTE INVESTITIONEN DER HAWESKO HOLDING AGIm Rahmen der Durchführung von Investitionen des Hawesko-Konzerns wird die Hawesko Holding AG die Konzerngesellschaften durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln unterstützen. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB ist im Geschäftsbericht sowie unter www.hawesko-holding.com öffentlich zugänglich. KONZERNABSCHLUSS für das Geschäftsjahr 2019der Hawesko Holding AktiengesellschaftKONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2019scroll
KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2019scroll
KONZERN-BILANZ zum 31.12.2019Aktiva scroll
Ausweis erfolgt erstmalig separat ab dem Geschäftsjahr 2019 gemäß IFRS 16 KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2019scroll
KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2019scroll
scroll
scroll
KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr 2019der Hawesko Holding AktiengesellschaftGRUNDLAGEN UND METHODEN DES KONZERNABSCHLUSSESDie HAWESKO Holding Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg, Deutschland (Anschrift: Elbkaihaus, Große Elbstraße 145d, 22767 Hamburg). Sie ist unter der Nummer 66708 im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Zu den Tätigkeiten des Konzerns gehört insbesondere der Handel mit und der Vertrieb von Weinen und Champagnern sowie anderen alkoholischen Getränken an Endverbraucher und Wiederverkäufer. Die operativen Tochterunternehmen unter dem Dach der Hawesko Holding AG sind in drei Segmenten zusammengefasst: Retail, B2B und E-Commerce. 1. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZEDer Konzernabschluss ist in Anwendung der EU-Verordnung 1606/2002 im Einklang mit den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden, wie sie zum Abschlussstichtag in der EU anzuwenden sind. Zusätzlich wurden die gemäß § 315e Abs. 1 HGB geltenden ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Anforderungen wurden vollständig erfüllt und der Konzernabschluss gibt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wieder. Den Jahresabschlüssen der konsolidierten Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde. In der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz sind einzelne Posten zur Verbesserung der Klarheit zusammengefasst; sie werden im Anhang erläutert. Einheitlicher Abschlussstichtag sämtlicher einbezogener Unternehmen ist der 31.12.2019. Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt auf Basis der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellkosten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, die mit ihrem Zeitwert bewertet werden. Die Betragsangaben erfolgen grundsätzlich in tausend Euro (T€), sofern nicht anders vermerkt. Die Freigabe des Konzernabschlusses zur Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich nach Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat am 03.04.2020. Der testierte zusammengefasste Konzernlagebericht und Lagebericht sowie der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der Hawesko Holding AG werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Jahresabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht können darüber hinaus auch direkt bei der Hawesko Holding AG angefordert werden. 2. ERSTMALIG IM GESCHÄFTSJAHR ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN UND ÄNDERUNGEN VON STANDARDS UND INTERPRETATIONENFolgende Übersicht zeigt die neuen oder geänderten, ab 01.01.2019 verpflichtend anzuwendenden Standards (IAS/IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) oder Interpretationen (IFRIC):
Von den ab dem 01.01.2019 verpflichtend anzuwendenden Standards, Klarstellungen und Interpretationen hatte insbesondere IFRS 16 - Leasingverträge, Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns und wird im Folgenden dargestellt. Die erstmalige Anwendung aller anderen aufgeführten geänderten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder auf das Ergebnis je Aktie. ÜBERGANG AUF IFRS 16Der Hawesko-Konzern hat in dem am 01.01.2019 beginnenden Geschäftsjahr erstmals IFRS 16 - Leasingverhältnisse angewendet. Die Erstanwendung erfolgte in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des Standards modifiziert retrospektiv, jedoch ohne Anpassung der Vorjahreszahlen. Sämtliche sich aus der Erstanwendung ergebenden Reklassifizierungen und Anpassungen sind daher in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 enthalten. Die neuen Rechnungslegungsmethoden werden in Textziffer 5 erläutert. Mit der Erstanwendung von IFRS 16 erfasste der Konzern Leasingverbindlichkeiten für zuvor unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse klassifizierte Leasingverhältnisse. Die Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen Mietverhältnisse von Büro- und Lagergebäude sowie Einzelhandelsgeschäften. Diese Verbindlichkeiten werden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 01.01.2019 bewertet. Der gewichtete durchschnittliche Grenzkapitalzinssatz des Leasingnehmers, der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 01.01.2019 angewendet wurde, beträgt 3,3%. Für zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestufte Leasingverhältnisse werden der unmittelbar vor der Erstanwendung des IFRS 16 bestehende Buchwert des geleasten Vermögenswerts nach IAS 17 sowie der Buchwert der Leasingverbindlichkeit nach IAS 17 als erstmaliger Buchwert des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 angesetzt. Die Bewertungsprinzipien des IFRS 16 werden erst danach angewendet. Dies führte zu keinen wesentlichen Bewertungsanpassungen. Die entsprechenden Bewertungsanpassungen der Leasingverbindlichkeiten werden als Anpassung an den zugehörigen Nutzungsrechten unmittelbar nach erstmaliger Erfassung gebucht. Die Hawesko Holding AG hat von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, immaterielle Vermögenswerte vom Anwendungsbereich von IFRS 16 auszunehmen und einzelne Leasingverhältnisse, die im Jahr 2019 enden, in Übereinstimmung mit den Befreiungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse zu behandeln. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 hat der Hawesko-Konzern weitere folgende Erleichterungen in Anspruch genommen:
Der Konzern hat sich dazu entschieden, für Leasingverträge, die vor dem Übergangszeitpunkt abgeschlossen wurden, nicht neu zu überprüfen, ob ein Vertrag zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, sondern die bisherige unter IAS 17 und IFRIC 4 getroffene Einschätzung beizubehalten. Für die bereits zum 01.01.2019 bestehenden Mietverträge für Gebäude bei Jacques Wein Depot, hat der Konzern zur Bewertung der Nutzungsrechte den Buchwert so angesetzt, als sei der Standard bereits seit Bereitstellungsdatum angewandt worden. Die Bewertung erfolgte unter Anwendung des Grenzkapitalzinssatzes zum 01.01.2019. Daraus ergibt sich zum Erstanwendungszeitpunkt ein Differenzbetrag in Höhe von € 7, 5 Mio., welcher abzüglich aktiver latenter Steuern ergebnisneutral in den Gewinnrücklagen erfasst wurde. Für alle weiteren Verträge wurden die Nutzungsrechte zum Erstanwendungszeitpunkt in Höhe der Leasingverbindlichkeit, reduziert um die bereits geleisteten Leasingzahlungen, bewertet. Insgesamt stellen sich die zum 01.01.2019 durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 in der Konzern-Bilanz vorgenommenen Anpassungen wie folgt dar: scroll
ÜBERLEITUNG LEASINGVERBINDLICHKEITENscroll
Hiervon sind: scroll
Der Ausweis des Nutzungsrechts am jeweiligen Leasinggegenstand erfolgt unter demselben Posten im Sachanlagevermögen, unter dem der zugrundeliegende Vermögenswert im Falle eines Erwerbs ausgewiesen worden wäre. Die angesetzten Nutzungsrechte beziehen sich auf folgende Arten von Vermögenswerten: NUTZUNGSRECHTE ZUM 01.01.2019scroll
Anpassungen der Bilanzierung von im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen vermieteten Vermögenswerten, bei denen der Konzern als Leasinggeber fungiert waren aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 nicht notwendig. Detaillierte Informationen sind den entsprechenden Textziffern 5 und 33 im Anhang zu entnehmen. 3. NEUE RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN DES IASBDer Konzernabschluss der Hawesko Holding AG ist unter Berücksichtigung sämtlicher veröffentlichter und im Rahmen des Endorsement-Verfahrens für die Europäische Union übernommener ("endorsed") Rechnungslegungsstandards und Interpretationen des IASB, die für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwenden waren, aufgestellt worden. Von der Möglichkeit, neue Standards und Interpretationen vorzeitig anzuwenden, wurde im Berichtsjahr kein Gebrauch gemacht. Die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen sind bereits veröffentlicht, für Unternehmen mit Geschäftsjahresende 31.12.2019 aber noch nicht verpflichtend anzuwenden:
Es ist geplant, die Standards und Interpretationen ab dem Zeitpunkt anzuwenden, ab dem sie verpflichtend sind. Die Anwendung der oben genannten Standards wird voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Auf die Anpassung von Vorjahreszahlen wird gemäß den Übergangsvorschriften der jeweiligen IFRS, soweit zulässig, verzichtet. Es gibt keine anderen Standards, die noch nicht in Kraft sind und deren Anwendung voraussichtlich in der aktuellen oder zukünftigen Berichtsperiode und auf absehbare zukünftige Transaktionen einen wesentlichen Einfluss auf den Konzern hätte. 4. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZEIn den Konzernabschluss der Hawesko Holding AG sind alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die Gesellschaft direkt oder indirekt über die Fähigkeit zur Bestimmung der Aktivitäten, das Recht an variablen Rückflüssen und außerdem die Möglichkeit zur Beeinflussung dieser variablen Rückflüsse hat. Für die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verweisen wir auf das Kapitel "Konsolidierungskreis". Die Kapitalkonsolidierung erfolgt grundsätzlich auf den Erwerbszeitpunkt nach der Erwerbsmethode. Bei dieser Methode werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem anteiligen Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Verbleibende positive Unterschiedsbeträge werden entsprechend ihrem wirtschaftlichen Gehalt als derivative Firmenwerte bilanziert. Negative Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam vereinnahmt. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben ist eine Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert von zum Zeitpunkt des Beherrschungsübergangs gehaltenen Anteilen vorzunehmen. Transaktionen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst. Zum Zeitpunkt des Beherrschungsverlusts werden alle verbleibenden Anteile erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen erfolgt nach IFRS 11. Danach wird bei gemeinsamen Vereinbarungen (Joint Arrangements) in Abhängigkeit von den vertraglichen Rechten und Pflichten zwischen gemeinschaftlicher Geschäftstätigkeit (Joint Operations) und Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) unterschieden. Gemäß IFRS 11 erfolgt die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode zum fortgeführten anteiligen Wert des Eigenkapitals der Beteiligung. Die Einbringung der drei Tochterunternehmen Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH & Co. KG, CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft mbH & Co. KG und Jacques' Wein-Depot Wein-Einzelhandel GmbH & Co. KG in die Hawesko Holding AG zum 01.01.1998 wurde als "Transaktion zwischen Gesellschaften unter gemeinschaftlicher Beherrschung" behandelt. Es ergaben sich keine Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung, da die Buchwerte der drei betroffenen Tochterunternehmen fortgeführt wurden. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Die Bewertung von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter erfolgt entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum anteilig beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte oder übernommenen Verbindlichkeiten. Nach erstmaligem Ansatz werden anteilige Gewinne und Verluste unbegrenzt zugerechnet, wodurch auch ein Negativsaldo bei Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter entstehen kann. Die im Konzernabschluss aller Konzernunternehmen enthaltenen Posten werden unter Verwendung der Währung des primären Wirtschaftsumfelds der Unternehmen bewertet, in dem diese tätig sind (funktionale Währung). Der Konzernabschluss wird in Euro dargestellt, dabei handelt es sich um die funktionale und Berichtswährung der Hawesko Holding AG. Fremdwährungstransaktionen werden unter Einsatz der Wechselkurse zum Zeitpunkt der Transaktionen in die funktionale Währung umgerechnet. Fremdwährungsgewinne und -verluste aus der Abwicklung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung von auf Fremdwährungen lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zu Jahresendkursen werden im Allgemeinen im Gewinn oder Verlust erfasst. Sie werden im Eigenkapital abgegrenzt, wenn sie aus der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb resultieren. Die Aufwendungen, Erträge, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Geschäftsbetriebe, deren funktionale Währung sich von der Berichtswährung unterscheidet, werden wie folgt in die Berichtswährung umgerechnet:
Bei der Konsolidierung werden Währungsdifferenzen aus der Umrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe sowie von Kreditaufnahmen und sonstigen im Rahmen von Absicherungen solcher Investitionen solcher designierten Finanzinstrumente im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte und Beträge zur Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs an den beizulegenden Zeitwert werden als Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zu Schlusskursen umgerechnet. 5. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden mit den Kosten angesetzt, die in der Entwicklungsphase nach dem Zeitpunkt der Feststellung der technologischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit bis zur Fertigstellung entstanden sind. Die aktivierten Herstellungskosten umfassen die direkt der Entwicklungsphase zurechenbaren Kosten. Kosten, die vor der Entwicklungsphase im Zusammenhang mit späteren selbst erstellten Vermögenswerten anfallen, werden als Aufwand gebucht. Immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer liegen mit Ausnahme der Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung nicht vor. Sonstige selbst erstellte oder erworbene immaterielle Vermögenswerte werden ab dem Zeitpunkt ihrer Nutzung linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer (in der Regel 3 bis 6,5 Jahre) abgeschrieben. Eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 bei den immateriellen Vermögenswerten wurde nicht durchgeführt, da die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen. Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern auf Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Firmenwert zugeordnet ist, auf einen Wertminderungsbedarf geprüft. Ausgehend von der Vertriebs- und Managementstruktur wird eine zahlungsmittelgenerierende Einheit grundsätzlich als Einzelunternehmen oder Unternehmensgruppe definiert. Der Werthaltigkeitstest ist zum Bilanzstichtag und zusätzlich immer dann, wenn es Anzeichen für einen Wertminderungsbedarf gibt, durchzuführen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis der künftigen Cashflows auf Grundlage der Konzernplanung berechnet. Die Diskontierung der prognostizierten Cashflows erfolgt mit einem risikoadjustierten Zinssatz. Zur Ermittlung des risikoorientierten Zinssatzes wird auf Kapitalmarktdaten zurückgegriffen. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, ist der zugeordnete Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags im Wert zu mindern. Übersteigt die Wertminderung den Buchwert des Firmenwerts, ist der darüberhinausgehende Betrag anteilig auf die übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu verteilen. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet und entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Eine Aktivierung von Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 bei den Gegenständen des Sachanlagevermögens wurde nicht durchgeführt, da die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen. Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Der Hawesko-Konzern mietet verschiedene Büro- und Lagergebäude sowie Einzelhandelsgeschäfte, Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 3 bis 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen haben. Verträge können sowohl Leasing- als auch Nichtleasingkomponenten beinhalten. Der Hawesko-Konzern ordnet den Transaktionspreis diesen Komponenten auf Basis ihrer relativen Einzelbezugspreise zu. Eine Ausnahme stellen Grundstücke dar, die Hawesko Holding als Leasingnehmer anmietet. In diesen Fällen macht der Konzern von dem Wahlrecht Gebrauch, keine Aufteilung zwischen Leasing- und Nichtleasingkomponenten vorzunehmen, sondern den Vertrag im Ganzen als Leasingvertrag zu bilanzieren. Mietkonditionen werden individuell ausgehandelt und beinhalten eine Vielzahl von unterschiedlichen Konditionen. Die Leasingverträge enthalten keine Kreditbedingungen mit der Ausnahme, dass die Leasingobjekte als Sicherheit für den Leasingnehmer dienen. Geleaste Vermögenswerte dürfen somit auch nicht als Sicherheit für Kreditaufnahmen verwendet werden. Bis einschließlich 2018 wurden Leasingverhältnisse über Sachanlagen entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Seit dem 01.01.2019 werden Leasingverhältnisse zu dem Zeitpunkt, zu dem der Leasinggegenstand dem Konzern zur Nutzung zur Verfügung gestellt steht, als Nutzungsrecht und entsprechende Leasingverbindlichkeit bilanziert. Vermögenswerte und Schulden aus Leasingverhältnissen werden bei Erstansatz zu Barwerten erfasst. Die Leasingverbindlichkeiten beinhalten den Barwert folgender Leasingzahlungen:
In der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind darüber hinaus Leasingzahlungen aufgrund einer hinreichend sicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen berücksichtigt. Leasingzahlungen werden mit dem Leasingverhältnis zugrundeliegenden impliziten Zinssatz abgezinst, sofern dieser ohne weiteres bestimmbar ist. Andernfalls - und dies ist in der Regel im Konzern der Fall -erfolgt eine Abzinsung mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. . Dieser entspricht dem Zinssatz, den der jeweilige Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er Mittel aufnehmen müsste, um in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld einen Vermögenswert mit einem vergleichbaren Wert für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit unter vergleichbaren Bedingungen zu erwerben. Zur Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes verwendet der Hawesko-Konzern als Ausgangspunkt einen risikofreien Zinssatz und passt diesen an das Kreditrisiko des Leasingnehmers an. Weitere Anpassungen betreffen darüber hinaus solche für die Laufzeit des Leasingverhältnisses, das wirtschaftliche Umfeld und die des Leasingvertrags. Der Hawesko-Konzern ist möglichen zukünftigen Steigerungen variabler Leasingzahlungen ausgesetzt, welche sich aus einer Änderung eines Index oder eines Zinssatzes ergeben können. Diese möglichen Änderungen der Leasingraten sind bis zu deren Wirksamwerden nicht in der Leasingverbindlichkeit berücksichtigt. Sobald Änderungen eines Index oder Zinssatzes sich auf die Leasingraten auswirken, wird die Leasingverbindlichkeit gegen das Nutzungsrecht angepasst. Leasingraten werden in Tilgungs- und Zinszahlungen aufgeteilt. Der Zinsanteil wird über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfolgswirksam erfasst, so dass sich für jede Periode ein konstanter periodischer Zinssatz auf den Restbetrag der Verbindlichkeit ergibt. Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten bewertet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Nutzungsrechte werden linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und Laufzeit des zugrundeliegenden Leasingvertrags abgeschrieben. Zahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse von technischen Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Fahrzeugen und sonstigen Leasingverhältnissen, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, werden linear als Aufwand im Gewinn oder Verlust erfasst. Als kurzfristige Leasingverhältnisse gelten Leasingverträge mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Als Vermögenswerte mit geringem Wert gelten alle Leasingverträge mit einem anfänglichen Nutzungsrecht von weniger als T€ 5. Diverse Immobilien-Leasingverträge des Hawesko-Konzerns enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Derartige Vertragskonditionen werden dazu verwendet, um eine maximale betriebliche Flexibilität in Bezug auf die genutzten Vermögenswerte zu erhalten. Die Mehrheit der bestehenden Verlängerungs- und Kündigungsoptionen kann nur durch den Hawesko-Konzern und nicht durch den jeweiligen Leasinggeber ausgeübt werden. Bei der Bestimmung der Laufzeit von Leasingverhältnissen berücksichtigt die Geschäftsführung sämtliche Tatsachen und Umstände, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nichtausübung von Kündigungsoptionen bieten. Sich aus der Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen ergebende Laufzeitänderungen werden nur dann in die Vertragslaufzeit einbezogen, wenn eine Verlängerung oder Nichtausübung einer Kündigungsoption hinreichend sicher ist. Sofern Verlängerungsoptionen im Zusammenhang mit dem Leasing von Fahrzeugen, Lagerfahrzeugen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen vorlagen wurde diese nicht in die Bestimmung der Leasinglaufzeit und somit der Leasingverbindlichkeit einbezogen, da diese Vermögenswerte vom Konzern ohne wesentlichen Kosten oder Betriebsunterbrechungen ersetzt werden können. Zum 31.12.2019 wurden mögliche zukünftige Mittelzuflüsse in Höhe von € 35,7 Mio (undiskontiert) nicht in die Leasingverbindlichkeit einbezogen, da nicht hinreichend sicher ist, dass die Leasingverträge verlängert oder gekündigt werden. Die Beurteilung wird überprüft, wenn eine Verlängerungsoption tatsächlich ausgeübt bzw. nicht ausgeübt wird. Eine Neubeurteilung der ursprünglich getroffenen Einschätzung erfolgt dann, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, welche die bisherige Beurteilung beeinflussen können. In der laufenden Berichtsperiode ergab sich aus Neubewertungen sowie aus Modifikationen Anpassungen der Vertragslaufzeiten ein Anstieg der bilanzierten Leasingverbindlichkeiten und Nutzungsrechte um € 9,3 Mio. Zum Bilanzstichtag bzw. immer dann, wenn ein Anhaltspunkt vorliegt, werden immaterielle Vermögenswerte und Vermögenswerte des Sachanlagevermögens darauf ein untersucht, ob ein etwaiger Wertminderungsbedarf gegenüber dem Buchwert vorliegt. Eine außerplanmäßige Abschreibung wird vorgenommen, sofern die Buchwerte nicht mehr durch den zu erwartenden Veräußerungserlös bzw. den Nutzungswert gedeckt sind. Wenn eine Ermittlung des erzielbaren Betrags für einzelne Vermögenswerte nicht möglich ist, wird die Werthaltigkeit auf Basis der möglichen nächsthöheren Gruppierung von Vermögenswerten getestet. Soweit die Gründe für zuvor erfasste Wertminderungen entfallen sind, werden diese Vermögenswerte zugeschrieben. Der Nutzungswert entspricht den abdiskontierten Cashflows aus der weiteren Nutzung, die auf der Basis der Konzernplanung ermittelt werden. Die Diskontierung der prognostizierten Cashflows erfolgt mit einem risikoadjustierten Zinssatz. Zur Ermittlung des risikoadjustierten Zinssatzes wird auf Kapitalmarktdaten zurückgegriffen. Im Berichtsjahr wurden außerplanmäßigen Wertberichtigungen auf selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 332 vorgenommen. Diese entfallen auf eine in der Vergangenheit genutzten Reportingsoftware, welche aufgrund der Einführung von LucaNet im Konzern 2019 als zentrales Konsolidierungssoftware nicht mehr genutzt wird. Zuschreibungen gab es - wie im Vorjahr - keine. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren und geleisteten Anzahlungen auf Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Netto-Veräußerungswert. Die Anschaffungskosten enthalten neben den Einzelkosten auch direkt zurechenbare Gemeinkosten. Grundsätzlich basiert die Bewertung auf der gleitenden Durchschnittsmethode. Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse werden zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren Netto-Veräußerungswert bewertet. Die zu Anschaffungskosten erworbenen Vorräte werden nach Abzug von Rabatten und Preisnachlässen bewertet. Der Nettoveräußerungswert bestimmt sich als geschätzter Verkaufserlös im gewöhnlichen Geschäftsverlauf abzüglich der geschätzten, zur Veräußerung notwendigen Kosten. Die Wertberichtigung auf Vorräte basiert auf den erwarteten Absätzen sowie der Marktpreisentwicklung insbesondere bei besonders hochwertigen Weinen, den sogenannten großen Gewächsen. Diese werden stark von dem Jahrgang sowie der Lage der Weine beeinflusst, was zu Schwankungen der Wertberichtigungen über die Jahre führen kann. Die Pensionsrückstellungen werden gemäß IAS 19 (2011) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Einbeziehung von zu erwartenden Gehalts- und Rentensteigerungen errechnet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei auf Basis von Pensionsgutachten, die von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen erstellt werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in dem Jahr, in dem sie entstehen, erfolgsneutral in den sonstigen Rücklagen erfasst. Die Dienstzeitaufwendungen aus Pensionszusagen werden im Personalaufwand gezeigt. Die Zinsaufwendungen aus Pensionszusagen werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen sämtliche am Bilanzstichtag erkennbaren Verpflichtungen, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen beruhen, bei denen der Abfluss von Ressourcen wahrscheinlich ist. Die Höhe der Rückstellungen wird mit den wahrscheinlich eintretenden Beträgen angesetzt. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt. Langfristige Rückstellungen werden auf der Grundlage entsprechender Marktzinssätze mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Eventualschulden sind mögliche Verpflichtungen aus vergangenen Ereignissen, die bei Vorliegen der Voraussetzungen von IAS 37 im Anhang angegeben werden. In den konsolidierten Einzelabschlüssen werden Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit dem Umrechnungskurs zum Zugangszeitpunkt umgerechnet. Dieser Kurs wird auch zur Ermittlung der Anschaffungskosten für den Warenbestand verwendet. Die zum Bilanzstichtag in Fremdwährung ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden werden mit dem jeweiligen Währungskurs zum Stichtag umgerechnet. Die aus diesen Umrechnungen entstandenen Fremdwährungsgewinne und -verluste werden ergebniswirksam erfasst. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögens wert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Gemäß IFRS 9 werden finanzielle Vermögenswerte in drei Klassen unterteilt: a) zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC), b) erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI), c) erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVtPL). Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz. Finanzielle Verbindlichkeiten werden in nachstehende Kategorien eingeordnet:
Zu den finanziellen Vermögenswerten gehören insbesondere Bankguthaben und Kassenbestände, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten zählen Anteile anderer Gesellschafter am Kommanditkapital von Tochtergesellschaften, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Leasingverbindlichkeiten und derivative Finanzverbindlichkeiten. Anteile an verbundenen Unternehmen, die wegen Unwesentlichkeit nicht konsolidiert werden, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertänderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. Anschaffungskosten bilanziert. Hat der Hawesko-Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird ein Vertragsvermögenswert oder eine Forderung ausgewiesen. Forderungen werden ausgewiesen, wenn der Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung keiner Bedingung mehr unterliegt. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern vertraglich berechtigt ist, eine Rechnung an den Kunden zu stellen. Eine Forderung wird im Regelfall bei gewerblichen Kunden bei Versand der Güter ausgewiesen, weil zu diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt ist, d.h., dass die Fälligkeit ab diesem Zeitpunkt automatisch mit Zeitablauf eintritt. Bei Privatkunden erfolgt der Ausweis der Forderung bei erfolgreicher Annahme der Ware durch den Kunden bzw. durch Erfüllung der Versandbedingungen im Kaufvertrag. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen von Kunden geschuldete Beträge für die im gewöhnlichen Geschäftsverlauf verkaufte Ware. Diese werden entsprechend ihrer Zahlungsziele vollständig als kurzfristig eingestuft. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum Betrag der unbedingten Gegenleistung erfasst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Aufgrund der kurzfristigen Art der Forderungen entspricht der unter Berücksichtigung der erforderlichen Wertberichtigungen ausgewiesene Buchwert dem beizulegenden Zeitwert. Bankguthaben und Kassenbestände haben beim Zugang eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten und sind zum Nennwert bewertet. Anteile anderer Gesellschafter am Kommanditkapital von Tochtergesellschaften werden erfolgswirksam zu fortgeführten Anschaffungskosten, die dem jeweiligen Abfindungsguthaben entsprechen, bewertet. Aufgenommene Kredite werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert abzüglich entstandener Transaktionskosten angesetzt. In der Folge werden die Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerten. Differenzen zwischen den erhaltenen Beträgen (abzüglich Transaktionskosten) und dem Tilgungsbetrag werden über die Laufzeit der Darlehen nach der Effektivzinsmethode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Kredite werden als kurzfristige Verbindlichkeiten bilanziert, sofern der Konzern nicht ein uneingeschränktes Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens 12 Monate nach der Berichtsperiode zu verschieben. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Eine Vertragsverbindlichkeit ist eine Verpflichtung des Konzerns gegenüber einem Kunden, Ware zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen, für die der Kunde bereits Leistungen zum Beispiel in Form von Anzahlungen erbracht hat. Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten insbesondere Verbindlichkeiten aus dem Subskriptionsgeschäft, Kundenbonusprogrammen und Geschenkgutscheinen. Im Subskriptionsgeschäft entsteht mit dem Erhalt der Anzahlungen des Kunden auf zukünftige Warenlieferung eine Vertragsverbindlichkeit, die mit Auslieferung der subskribierten Weine an den Kunden als Umsatz realisiert wird. In Kundenbonusprogrammen können Kunden in der Regel durch den regulären Kauf von Wein ein Bonusguthaben ansammeln, welches bei Folgetransaktionen einlösbar ist. Die Umsatzerlöse für angesammelte Boni werden zum Zeitpunkt der Einlösung realisiert. Für die Bewertung der Bonusansprüche wird eine Vorwärtsbetrachtung des Einlöseverhaltens unter Berücksichtigung historischer Werte zugrunde gelegt. Der Preis wird dabei auf Basis des nach Märkten und Kundengruppen gewichteten Einlöseverhaltens ermittelt. Die Preise für die Zugangsbewertung werden jährlich neu ermittelt und auf alle Zugänge des Jahres angewendet. Die Inanspruchnahme wird mit dem Durchschnittssatz des Bonusprogramms zum Jahresbeginn (gleich dem des Vorjahres) bewertet. Nicht eingelöste Bonusansprüche werden nach Ablauf der vertragsgemäßen Verfallsfrist erfolgswirksam realisiert. Die erhaltene Gegenleistung aus dem Verkauf von Geschenkgutscheinen wird als Vertragsverbindlichkeit bilanziert und zum Zeitpunkt der Einlösung als Umsatz realisiert. Nicht eingelöste Geschenkgutscheine werden nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist erfolgswirksam aufgelöst. Der Ausweis erfolgt in Abhängigkeit mit dem erwarteten Einlöseverhalten unter den langfristigen bzw. kurzfristigen Vertragsverbindlichkeiten. Im Konzern werden im Wesentlichen kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen, da der Zeitpunkt der Erfüllung dieser Verpflichtungen erfahrungsgemäß innerhalb der ersten 12 Monaten nach Erwerb des Geschenkgutscheins durch den Kunden erfolgt. Finanzinstrumente werden angesetzt, sobald eine Konzerngesellschaft Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Im Konzern werden marktübliche Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten grundsätzlich zum Erfüllungstag erfasst. Derivative Finanzinstrumente werden zum Handelstag bilanziert. Derivative Finanzinstrumente werden zur Absicherung von Währungs- und Zinsrisiken abgeschlossen. Die derivativen Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt ebenfalls zum Zeitwert. Der Zeitwert wird mittels finanzmathematischer Verfahren und auf der Basis der zum Abschlussstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Derivate, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung gemäß IFRS 9 eingebunden sind, werden der Kategorie "erfolgswirksam zum Fair Value bewertete finanzielle Vermögen und Schulden" zugeordnet. Die Bewertung erfolgt mit dem beizulegenden Zeitwert. Ein aus der Folgebewertung resultierender Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Bei der Sicherung von zukünftigen Zahlungsströmen (Cash-flow-Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente zum Fair Value. Der designierte effektive Teil des Sicherungsinstruments ist erfolgsneutral im Other Comprehensive Income (OCI) und der nicht designierte effektive Teil des Sicherungsinstruments erfolgsneutral im OCI II zu bilanzieren. Erst mit der Realisierung des Grundgeschäfts werden diese erfolgswirksam erfasst. Der ineffektive Teil eines Cash-flow-Hedges wird sofort erfolgswirksam angesetzt. Die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zur Veräußerung gehalten werden, erfolgt zum Handelstag. Alle weiteren finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden mit Zahlung ausgebucht. Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Netto-Betrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Netto-Basis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörende Verbindlichkeit abzulösen. Ertrags- und AufwandsrealisierungDie Erfassung von Umsatzerlösen erfolgt gemäß den Bestimmungen von IFRS 15 zu dem Zeitpunkt, an dem die zugesagten Waren und Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden, d.h., wenn der Konzern die Leistungsverpflichtung erfüllt. Die Leistungsverpflichtung ist erfüllt, wenn die Produkte an den benannten Ort versandt wurden, die Risiken auf den Kunden übergangen sind und er die Produkte in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag übernommen hat. Die Umsatzerlöse werden in der Höhe erfasst, mit der der Hawesko-Konzern im Gegenzug für die Übertragung der zugesagten Waren oder Dienstleistungen rechnen kann. Die Umsatzerlöse werden um Erlösschmälerungen, Steuern und Gebühren gemindert. Eingeräumte Rabatte auf Gesamtverkäufe werden den jeweiligen Waren im Verhältnis ihrer Einzelveräußerungspreise zugeordnet. Eingeräumte Rabatte, die nur auf bestimmte Artikel gewährt werden, werden hingegen auch nur auf diesen Artikeln zugeordnet. Im Konzern werden keine wesentlichen zeitraumbezogenen, sondern nahezu ausschließlich zeitpunktbezogene Leistungsverpflichtungen erfüllt. Für den Verkauf von Weinen im Großhandel werden oftmals retrospektiv wirkende Volumenrabatte vereinbart, die auf den Gesamtumsätzen eines 12-Monats-Zeitraums basieren. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden in Höhe des im Vertrag festgelegten Preises - abzüglich der geschätzten Volumenrabatte - erfasst. Die Schätzung der Rückstellung basiert auf Erfahrungswerten. Umsatzerlöse werden nur in dem Umfang erfasst, in dem es hochwahrscheinlich ist, dass eine signifikante Stornierung der Umsätze nicht notwendig wird. Eine Forderung wird bei gewerblichen Kunden bei Versand der Güter, bei Privatkunden bei Annahme der Güter ausgewiesen, weil zu diesem Zeitpunkt der Anspruch auf Gegenleistung unbedingt ist, d.h., dass die Fälligkeit ab diesem Zeitpunkt automatisch mit Zeitablauf eintritt. Im Einzelhandel werden die Erlöse aus dem Verkauf von Weinen erfasst, wenn die Produkte an die Kunden übergeben wurden. Die Zahlung des Transaktionspreises ist sofort fällig, wenn der Kunde die Waren erwirbt und abnimmt. Im Distanz- und Einzelhandel bietet der Hawesko-Konzern seinen Endverbraucherkunden teilweise ein Rückgaberecht von i.d.R. 14 Tagen bis 3 Monaten. Entsprechend werden eine Rückerstattungsverbindlichkeit und teilweise ein Recht zur Rückgabe der Güter für die voraussichtlich zurückgegebenen Produkte erfasst. Zur Schätzung dieser Rückgaben zum Verkaufszeitpunkt werden die kumulierten Erfahrungswerte eingesetzt. Da die Anzahl der Produktrückgaben in den letzten Jahren nahezu unverändert war, ist es hochwahrscheinlich, dass eine signifikante Umkehrung der so erfassten kumulierten Erlöse nicht eintreten wird. Die Validität dieser Annahme und die geschätzte Anzahl der Rückgaben werden zu jedem Berichtsstichtag neu bewertet. Der Hawesko-Konzern betreibt verschiedene Kundenbindungsprogramme, wonach Kunden Punkte für getätigte Käufe ansammeln können und damit Anspruch auf Nachlässe bei späteren Käufen haben. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird eine Vertragsverbindlichkeit für die Punkte erfasst. Die Erlöse aus den Punkten werden erfasst, wenn diese eingelöst werden oder nach den jeweiligen Bedingungen verfallen. Mit den Punkten wird Kunden ein wesentliches Recht eingeräumt, dass sie ohne Abschluss eines Vertrags nicht erhalten würden. Das Versprechen, dem Kunden Punkte gutzuschreiben, ist also eine separate Leistungsverpflichtung. Der Transaktionspreis wird dem Produkt und den Punkten auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise zugeordnet. Das Management schätzt den Einzelveräußerungspreis je Punkt auf Basis des Rabatts, der eingeräumt wird, wenn die Punkte eingelöst werden und anhand der Wahrscheinlichkeit der Einlösung, basierend auf Erfahrungen in der Vergangenheit. Eine Besonderheit im Weinhandel stellt das Subskriptionsgeschäft dar. Hierbei zahlt der Kunde die Weine ein bis zwei Jahre vor der tatsächlichen Lieferung an. Da es sich in diesen Fällen um sehr hochwertige und hochpreisige Weine handelt, verpflichten die Winzer die Händler und Kunden zu sehr frühzeitigen Bestellungen, da sie sonst nicht die Verfügbarkeiten der gewünschten Mengen sicherstellen. Die dafür geleisteten Anzahlungen haben daher primär den Zweck der Sicherstellung der Verfügbarkeit der Ware, sodass eine mögliche Finanzierung nicht separat zu bilanzieren ist. Neben den Erlösen aus dem Verkauf von Weinen und Schaumweinen sowie anderen alkoholischen Getränken generiert der Konzern einen Teil der Umsätze durch Nebenerlöse. Dies betreffen insbesondere von den Lieferanten erhaltene Werbekostenzuschüsse sowie Erträge aus Vermittlungsprovisionen auf dem Marktplatz. Der Umsatz aus diesen Vereinbarungen wird bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung realisiert, d.h., zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. der Warenlieferung. Werbekostenzuschüsse werden unter den Umsatzerlösen ausgewiesen, wenn die Werbemaßnahmen eigenständig abgrenzbare Leistungen darstellen und der Lieferant unabhängig von seinen gelieferten Produkten einen Nutzen aus den Werbemaßnahmen erzielt. Laufende Ertragsteuern umfassen die tatsächlichen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Die Steuerverbindlichkeiten bzw. -forderungen enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen bzw. Ansprüche aus in- und ausländische Ertragsteuern. Diese beinhalten sowohl das laufende Jahr als auch etwaige Verpflichtungen bzw. Ansprüche aus Vorjahren. Die Verbindlichkeiten bzw. Forderungen werden auf Basis der steuerlichen Vorschriften in den Ländern der jeweiligen Geschäftstätigkeit gebildet. Latente Steuern resultieren aus temporär abweichenden Wertansätzen zwischen der IFRS-Konzernbilanz und den jeweiligen Steuerbilanzwerten dieser Vermögenswerte und Schuldposten. Aktive latente Steuern auf steuerlich realisierbare Verlustvorträge werden aktiviert, sofern zukünftige zu versteuernde Einkommen mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Der Ermittlung liegen die in den einzelnen Ländern zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze zugrunde. Diese basieren grundsätzlich auf den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen. Künftige Ertragsteuer-Erstattungsansprüche sowie -verpflichtungen aufgrund der Bilanzierung nach IFRS werden unter den aktiven bzw. passiven latenten Steuern ausgewiesen. Latente Steuern werden saldiert, wenn einerseits ein entsprechender einklagbarer Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht. Andererseits müssen sich die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder für unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Netto-Basis herbeizuführen. 6. SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMENDie Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf die Bewertung und den Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben. Diese basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit sowie auf weiteren Faktoren einschließlich Erwartungen hinsichtlich künftiger Ereignisse. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen unterliegen einer kontinuierlichen Überprüfung und Neubewertung. Die sich tatsächlich ergebenden Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Wesentliche Schätzungen und Annahmen sind insbesondere in folgenden Bereichen notwendig: Der Firmenwert wird jährlich im Rahmen von Werthaltigkeitstests nach IAS 36 auf Wertminderung untersucht. Der erzielbare Betrag wird dabei anhand des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten sind in der Regel einzelne Tochtergesellschaften im Konzern. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfordert insbesondere Schätzungen der künftigen Cashflows auf Basis der Konzernplanung. Die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts basiert, beinhalten geschätzte Wachstumsraten, gewichtete Kapitalkostensätze und Steuersätze. Der Buchwert der Firmenwerte betrug zum 31.12.2019 T€ 26.902 (Vorjahr: T€ 26.856). Die Bewertung von Bestandsrisiken im Vorratsvermögen hängt wesentlich von der Beurteilung der künftigen Nachfrage und der dadurch bedingten Verweildauer der Warenbestände und für besonders hochpreisige Weinsegmente (insbesondere Grand Crus) von der Einschätzung der künftigen Marktpreisentwicklung ab. Bei den hochpreisigen Weinen wird diese Einschätzung auf Basis von Marktpreisbeobachtungen sowie Gesprächen mit Marktteilnehmern (insbesondere Courtiers) vorgenommen. Zum 31.12.2019 betrug die gesamte Wertberichtigung auf Vorräte T€ 441 (Vorjahr: T€ 877). Die Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfasst die erwarteten Kreditverluste, die anhand der bisherigen Erfahrungen geschätzt werden. Zum 31.12.2019 betrug die gesamte Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen T€ 885. Im Vorjahr hatte die Wertberichtigung Te 1.124 betragen. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Verfahren. Diesen Verfahren liegen versicherungsmathematische Parameter zugrunde wie Diskontierungssatz, Einkommens- und Rententrend sowie Lebenserwartung. Aufgrund der schwankenden Markt- und Wirtschaftslage können die zugrunde gelegten Annahmen von der tatsächlichen Entwicklung abweichen und wesentliche Auswirkung auf die Verpflichtung für Pensionsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben. Der Buchwert der Pensionsrückstellung betrug zum 31.12.2019 T€ 1.115 (Vorjahr: T€ 1.055). Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen von Einbauten in den Gastronomiefilialen sowie für die Rückversetzung des Leasing-Vermögenswerts in den in der Leasingvereinbarung verlangten Zustand werden in Höhe des Barwerts der geschätzten künftigen Verpflichtungen angesetzt. In entsprechender Höhe werden die Rückbauverpflichtungen als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Mietereinbauten bzw. der Nutzungsrechte aktiviert. Die geschätzten Cashflows werden auf der Basis eines laufzeit- und risikoadäquaten Abzinsungssatzes abgezinst. Die Aufzinsung wird in der Periode, in der sie anfällt, in der Gesamtergebnisrechnung als Zinsaufwand erfasst. Der Buchwert der hierauf entfallenden langfristigen Rückstellungen betrug zum 31.12.2019 T€ 365 (Vorjahr: T€ 357). Die wesentlichen Annahmen und Schätzungen bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten wird in Textziffer 5 ausgeführt. Die Bestimmung der Verbindlichkeiten aus Kundenbonusprogrammen hängt wesentlich von der Einschätzung der Einlösewahrscheinlichkeit des erworbenen Guthabens ab. Hierzu werden Annahmen in Abhängigkeit der Kundengüte und der Höhe des Guthabens getroffen. Der Buchwert der Kundenbonusverbindlichkeiten betrug zum 31.12.2019 T€ 5.030 (Vorjahr: T€ 4.829). In den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten sind insgesamt T€ 2.914 (Vorjahr: T€ 2.659) für die finanzielle Verbindlichkeit aus den Put-Optionen der Minderheitsgesellschafter von Tochterunternehmen enthalten. Die Bewertung der Option basiert unter anderem auf dem erwarteten EBIT(Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit) für 2020 und 2021 der WirWinzer GmbH. Die Put-Option der Minderheitsgesellschafter der WirWinzer GmbH kann erstmalig in 2020 gezogen werden und wird - da die Minderheitsgesellschafter die Ziehung der Option noch nicht angemeldet haben - als langfristige Option ausgewiesen. KONSOLIDIERUNGSKREIS7. KONSOLIDIERUNGSKREISZum Konsolidierungskreis der Hawesko Holding AG mit Sitz in Hamburg gehören insgesamt 26 (Vorjahr: 25) in- und ausländische Tochterunternehmen sowie ein (Vorjahr: ein) ausländisches Gemeinschaftsunternehmen, bei denen die Hawesko Holding AG unmittelbar oder mittelbar eine gemeinschaftliche Leitung ausübt. Es handelt sich um den kleinsten Konsolidierungskreis. Weiterhin wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Tocos Beteiligung GmbH mit Sitz in Hamburg (als größter Konsolidierungskreis) einbezogen. VOLL KONSOLIDIERTE TOCHTERGESELLSCHAFTENscroll
Seit dem 01.01.2019 wird die Volume Spirits GmbH (vormals Weinland Ariane Abayan Verwaltungsgesellschaft mbH) mit Sitz in Bonn voll in den Hawesko-Konzern konsolidiert. Die Gesellschaft hat 2019 ihre Geschäftstätigkeit verändert und betreibt seitdem den Handel mit Spirituosen. Die veränderte Geschäftstätigkeit wurde im vierten Quartal 2019 aufgenommen. Mit Wirkung zum 01.01.2019 wurden die 75 % der Anteile an der Grand Cru Select Weinhandelsgesellschaft mbH, die bisher durch die WeinArt Handelsgesellschaft mbH gehalten wurden, durch die CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft mbH erworben. Dadurch erhöht sich die Beteiligungshöhe an der Gesellschaft von 38,25 % auf 75 %. Die Global Wines & Spirits s.r.o., Prag (Tschechien) wird gemäß IFRS 11 als Gemeinschaftsunternehmen klassifiziert, da die Gesellschafter gemeinsam die Kontrolle ausüben. Diese wird nach der Equity-Methode bilanziert und unter der Bilanzposition "Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen" ausgewiesen: scroll
Das Gemeinschaftsunternehmen ist dem Segment B2B zugeordnet und Partner für den Vertrieb von Weinen und Spirituosen in Tschechien. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die aggregierten Eckdaten zu dem nach der Equity-Methode in dem Konzernabschluss einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen auf Basis der Beteiligungsquote von 47,5 % (Vorjahr: 47,5 %). ANTEILE AN DEN VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDENscroll
ANTEILE AN DEN ERTRÄGEN UND AUFWENDUNGENscroll
Im Berichtsjahr wurden Ausschüttungen in Höhe von T€ 354 (Vorjahr: T€ 861) vereinnahmt. Überleitungsrechnung von den dargestellten zusammenfassenden Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligung im Konzernabschluss: scroll
Folgende Tochtergesellschaften sind aufgrund wirtschaftlich untergeordneter Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen: NICHT KONSOLIDIERTE TOCHTERGESELLSCHAFTENscroll
*
Geschäftsjahr vom 01.04.2018 bis zum 31.03.2019 8. WESENTLICHE VERÄNDERUNGEN DES KONSOLIDIERUNGSKREISESDurch die notariell beurkundete Gesellschaftervereinbarung vom 17.12.2018 wurde ein Fixpreis für die 30%-Minderheitsanteile der Wein & Vinos GmbH, Berlin, vereinbart, so dass die Altgesellschafter nicht mehr an den Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung der Gesellschaft partizipieren. Somit sind seit dem 18.12.2018 nach IFRS 10 keine Minderheitsanteile mehr im Konzernabschluss für die Wein & Vinos GmbH auszuweisen. Eine Umbuchung im Eigenkapital der Minderheitsanteile der Gesellschaft in Höhe von insgesamt T€ 4.372 erfolgte zum 31.12.2018 in die Gewinnrücklagen, die auf die Aktionäre der Hawesko Holding AG entfallen. Seit dem 01.01.2019 wird die Volume Spirits GmbH (vormals Weinland Ariane Abayan Verwaltungsgesellschaft mbH) mit Sitz in Bonn voll in den Hawesko-Konzern konsolidiert. Die Gesellschaft hat im Jahr 2019 ihre Geschäftstätigkeit verändert und betreibt seitdem den Handel mit Spirituosen. Die veränderte Geschäftstätigkeit wurde im vierten Quartal 2019 aufgenommen und verzeichnete ein EBIT von T€ -131. Die Hawesko Holding AG hat mit notariellem Vertrag vom 17.12.2018 und Wirkung zum 31. 12.2018, 24:00 Uhr die Kommanditanteile an der CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft mbH & Co. KG als Agio im Rahmen einer Kapitalerhöhung von € 25.000,00 um € 1.000,00 in die Verwaltungsgesellschaft CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft mbH in Hamburg eingebracht. Somit wurden die Komplementär- sowie die Kommanditbeteiligung bei der Verwaltungsgesell schaft CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft mbH vereint, so dass das Vermögen der CWD Champagnerund Wein-Distributionsgesellschaft mbH & Co. KG auf die GmbH mit allen Aktiven und Passiven unter Auflösung ohne Abwicklung im Wege der Gesamtnachfolge (erweiterte Anwachsung) übergegangen sind. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltungsgesellschaft CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft mbH in die CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft mbH umfirmiert. Die CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft mbH hat mit notariellem Vertrag vom 17. 12.2018 und mit finanzieller Wirkung zum 01.01.2019 75 % der Anteile an der Grand Cru Select Weinhandelsgesellschaft mbH in Rüdesheim von der WeinArt Handelsgesellschaft mbH in Geisenheim erworben. Der Kaufpreis für diese Anteile betrug T€ 1.373 und wurde am 10.01. 2019 bezahlt. Dadurch sind die indirekten Minderheitsanteile (über die Minderheiten der WeinArt Handelsgesellschaft mbH) abgelöst worden und die Hawesko Holding AG hält nunmehr mittelbar 75 % der Anteile an der Grand Cru Select Weinhandelsgesellschaft mbH. Der bei der WeinArt Handelsgesellschaft mbH erzielte Buchgewinn von T€ 978 wurde im Konzern eliminiert. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG9. UMSATZERLÖSEDie Aufteilung der Umsatzerlöse nach Kundengruppen entspricht den Umsatzerlösen nach Segmenten entsprechend IFRS 8, da diese die jeweilige Art, Höhe und Unsicherheit von Erlösen und Zahlungsströmen wiederspiegeln. scroll
84,3 % (Vorjahr: 88,7 %) der Umsatzerlöse werden in Deutschland erzielt. scroll
Unter den sonstigen Erträgen werden im Wesentlichen Erträge aus Veranstaltungen sowie Umsätze aus Gegengeschäften ausgewiesen. 10. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGEscroll
Die Miet- und Pachterträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Vermietung und Verpachtung der eingerichteten Wein-Depots an die Depot-Partner. Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 695 (Vorjahr: T€ 1.603). In den übrigen Erträgen sind Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von T€ 4.389 enthalten. 11. PERSONALAUFWANDscroll
Die Aufwendungen für Altersversorgung beinhalten Leistungen aus beitragsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von T€ 174 (Vorjahr: T€ 90) und aus leistungsorientierten Versorgungsplänen in Höhe von T€ 59 (Vorjahr: T€ 59). 12. ABSCHREIBUNGEN UND WERTMINDERUNGENscroll
13. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN UND SONSTIGE STEUERNscroll
*
Werte innerhalb der Positionen teilweise angepasst Unter den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unter anderem Kosten des Geldverkehrs in Höhe von T€ 1.751 (Vorjahr T€ 1.184), Forderungskosten in Höhe von T€ 928 (Vorjahr T€ 702), sonstige Steuern (T€ 109, Vorjahr T€ 91) und sonstige periodenfremde Aufwendungen (T€ 787, Vorjahr T€ 424) enthalten. Der Rückgang der Aufwendungen für Mieten und Leasing resultiert im Wesentlichen aus der Erstanwendung des IFRS 16. 14. ZINSERTRAG, ZINSAUFWAND, SONSTIGES FINANZERGEBNIS UND ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGENscroll
Die Aufwendungen aus Put-Optionen in Höhe von insgesamt T€ 254 (Vorjahr: T€ 2.442 Erträge) betreffen die Auswirkung der Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit aus den Put-Optionen von WirWinzer GmbH (T€ 254 Aufwand, Vorjahr: T€ 1.944 Ertrag) zum Stichtag. 15. ERTRAGSTEUERNscroll
Als Ertragsteuern sind die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Der Aufwand für laufende Steuern setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Der Ertrag (Vorjahr: Aufwand) für latente Steuern lässt sich wie folgt erläutern: scroll
Der tatsächliche Steueraufwand des Jahres 2019 von T€ 9.108 (Vorjahr: T€ 7.601) ist um T€ 1.047 höher (Vorjahr: T€ 2.096 niedriger) als der erwartete Steueraufwand von T€ 8.061 (Vorjahr: T€ 9.697), der sich bei Anwendung eines nach der zum Bilanzstichtag gültigen Steuergesetzgebung in Deutschland ermittelten Steuersatzes auf das Vorsteuerergebnis ergäbe. Der erwartete Steuersatz beträgt 31,79 % (Vorjahr: 31,79 %) und ist wie folgt herzuleiten: scroll
Die Ursachen für den Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand im Konzern stellen sich wie folgt dar: scroll
Die steuerfreien Aufwendungen und Erträge betreffen insbesondere die Aufwendungen und Erträge aus Put- und Call-Optionen (vgl. Textziffer 14) Zum Jahresende betragen die Zeitwerte der Derivate, die in der Gesamtergebnisrechnung im sonstigen Ergebnis erfasst wurden T€ -133 (Vorjahr: T€ -122). In diesem Zusammenhang wurden im Berichtsjahr aktive latente Steuern in Höhe von T€ 25 (Vorjahr: T€ 42) aufgelöst. Des Weiteren wurden für die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste von T€ -101 (Vorjahr: T€ -25), die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, aktive latente Steuern von T€ -21 (Vorjahr: T€ -17) aufgelöst. 16. ERGEBNIS JE AKTIEDas Ergebnis je Aktie wird nach IAS 33 (earnings per share) mittels Division des Konzerngewinns durch die durchschnittliche Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien errechnet. scroll
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses befinden sich unverändert 8.983.403 Aktien im Umlauf. Es gibt keinen Unterschied zwischen verwässertem und unverwässertem Ergebnis pro Aktie. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ17. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEIMMATERIELLE VERMÖGENSWERTEscroll
Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte im Berichtsjahr und im Vorjahr ist im Konzern-Anlagenspiegel dargestellt. scroll
Im Berichtsjahr wurden im Distanzhandel geleistete Anzahlungen in Höhe von T€ 263 für ein Data Warehouse aktiviert, darin enthalten sind T€ 140 aktivierte Eigenleistungen. Weiterhin wurden Anzahlungen in Höhe von T€ 1.258 für die Entwicklung einer konzernweiten Digital-Commerce-Plattform aktiviert, darin sind T€ 327 aktivierte Eigenleistungen enthalten. In den immateriellen Vermögensgegenständen sind insgesamt selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 2.358 (Vorjahr T€ 2.297) enthalten. Die darauf entfallenden kumulierten Abschreibungen betragen zum 31.12.2019 T€ 1.669 (Vorjahr T€ 1.164). In 2019 betrugen die Zugänge aus unternehmensinterner Entwicklung T€ 61 (Vorjahr: T€ 532) und die Abschreibungen T€ 505 (Vorjahr: T€ 503). Die Position "Sonstige immaterielle Vermögenswerte" enthält T€ 18.565 (Vorjahr: T€ 20.873) für die Bewertung der Lieferanten- und Kundenbeziehungen sowie Exklusivverträge und Marken aus der Erstkonsolidierung der Wein & Vinos GmbH, der WirWinzer GmbH, der WeinArt Handelsgesellschaft mbH und der Grand Cru Select Weinhandelsgesellschaft mbH sowie seit dem 01.10.2018 der Wein & Co. Handelsges. mbH. Für die Lieferanten- sowie die Kundenbeziehungen werden Nutzungsdauern von 5-6 bzw. 14-15 Jahren, für die Exklusivverträge von 8 Jahren und für die Marken von 10 bzw. 20 Jahren zugrunde gelegt. Die Entwicklung der Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung stellt sich 2019 wie folgt dar: scroll
Es besteht weiterhin ein erworbener Firmenwert in Höhe von T€ 626. Dieser weißt keine begrenzte Nutzungsdauer auf und ist voll abgeschrieben. Die Entwicklung der Firmenwerte aus der Kapitalkonsolidierung stellt sich 2018 wie folgt dar: scroll
Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wird der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihrem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag wird als beizulegender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (FVLCOD) auf Basis der künftigen diskontierten Cashflows ermittelt. Die Bewertung gilt als Stufe 3 der Zeitwerthierarchie aufgrund der bei der Bewertung verwendeten nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Der Management-Ansatz und die wesentlichen Annahmen zur Ermittlung des FVLCOD der zahlungsmittelgenerierenden Einheit basieren im Wesentlichen auf den in der Konzernplanung für die nächsten drei Jahre erwarteten Zahlungsströmen für die künftigen Jahre fortgeschrieben und auf den Bilanzstichtag abgezinst. Die für die Werthaltigkeitstests verwendeten Umsatzwachstumsannahmen basieren im Planungszeitraum auf genehmigten Unternehmensplanungen (auf Ebene der einzelnen Unternehmen) und extern veröffentlichten Quellen. Sie wurden teilweise mit Risikoabschlägen für gesellschaftsspezifische Marktanteilsentwicklungen versehen. Die verwendeten Margen basieren auf Erfahrungswerten der Vergangenheit beziehungsweise wurden auf Basis eingeleiteter kostenreduzierender Maßnahmen weiterentwickelt. Investitionsquoten stützen sich auf Erfahrungswerte der Vergangenheit und berücksichtigen im Planungszeitraum vorgesehene Ersatzbeschaffungen von Produktionsmitteln. Kosten der Zentralfunktionen wurden den jeweiligen Einheiten nach verursachungsorientierten Schlüsseln zugeordnet. scroll
Unter Zugrundelegung der in der Tabelle beschriebenen Annahme eines nachhaltigen Umsatzwachstums der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten liegen die erzielbaren Beträge auch bei einer Reduzierung der Wachstumsannahmen um jeweils 0,19 Prozentpunkte über den Buchwerten. Ebenso führen Verschlechterungen der Szenarien um jeweils einen Prozentpunkt im Hinblick auf die geplanten Margen oder die verwendeten Diskontierungssätze mit Ausnahme der unten aufgeführten Gesellschaften bei den Werthaltigkeitstests bei allen anderen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten nicht dazu, dass die erzielbaren Beträge die jeweiligen Buchwerte unterschreiten. Die Sensitivitätsanalyse berücksichtigt jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Annahmen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben. Bei der Gesellschaft Wein und Co. Handelsgesellschaft mbH würde eine Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um einen Prozentpunkt (d.h. ein Diskontierungszinssatz in Höhe von 5, 49 %) zu einem Abschreibungsbedarf in Höhe von T€ 3.005 führen. Eine Reduzierung des Umsatzwachstums um 0,75 Prozentpunkte (d.h. eine Wachstumsrate von 0 % statt 0,75 %) würde zu einem Abschreibungsbedarf in Höhe von T€ 873 führen. Eine Verschlechterung der EBIT-Marge um einen Prozentpunkt (d.h. eine Reduzierung von 4, 2 % auf 3,2 %) würde zu einem Abschreibungsbedarf in Höhe von T€ 3.275 führen. Bei der CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft mbH würde eine Reduzierung des Umsatzwachstums um 0,38 Prozentpunkte (d.h. eine Wachstumsrate von 0, 375 % statt 0,75 %) zu einem Abschreibungsbedarf in Höhe von T€ 460 führen. Eine Erhöhung des Diskontierungsfaktors um einen Prozentpunkt (d.h. ein Diskontierungszinssatz in Höhe von 5, 49 %) würde zu einem Abschreibungsbedarf in Höhe von T€ 1.985 führen. Eine Reduzierung der EBIT-Marge um einen Prozentpunkt (d.h. eine Reduzierung von 4,6 % auf 3,6 %) würde zu einem Abschreibungsbedarf in Höhe von T€ 2.811 führen. 18. SACHANLAGEN UND NUTZUNGSRECHTESACHANLAGENscroll
Die Entwicklung der Sachanlagen für das Berichtsjahr und das Vorjahr ist im Konzern-Anlagenspiegel dargestellt. scroll
*
In den Zahlen für 2018 waren T€ 385 an Nutzungsrechten aus Finance Lease aus IAS
17 enthalten. Diese wurden aus Gründen der Vergleichbarkeit aus dieser Übersicht herausgerechnet,
da diese in 2019 in der untenstehenden Tabelle zu Leasing ausgewiesen werden. Zum 31.12.2018 schlossen die Gebäude und Grundstücke T€ 385 mit ein, bei denen der Konzern im Rahmen eines Finanzierungsleasings Leasingnehmer war (zusätzliche Erläuterungen befinden sich unter Textziffer 31). Ab 2019 werden Leasingvermögenswerte als Nutzungsrechte innerhalb des Sachanlagevermögens dargestellt. Zu Details zu den Änderungen der Rechnungslegungsmethoden siehe Textziffer 2. In der Bilanz werden im Sachanlagevermögen (zum 01.01.2019 ohne den Betrag aus Finanzierungsleasing) nachfolgende Posten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen ausgewiesen: scroll
Die Zugänge zu den Nutzungsrechten während des Geschäftsjahres 2019 betrugen T€ 16.112. 19. SONSTIGE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTEFINANZANLAGENscroll
Die Entwicklung der Finanzanlagen für das Berichtsjahr und das Vorjahr ist im Konzern-Anlagenspiegel dargestellt. Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen Anteile an verbundenen Unternehmen (T€ 88; Vorjahr: T€ 138) scroll
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und betreffen die folgenden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung für den Konzern nicht konsolidierten Gesellschaften (vgl. auch die Ausführungen zum Konsolidierungskreis): Aufgrund der fehlenden operativen Geschäftstätigkeit der vorgenannten Gesellschaften entspricht der beizulegende Zeitwert der Anteile im Wesentlichen den Anschaffungskosten. 20. AKTIVE LATENTE STEUERNDie aktiven latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Die aktiven latenten Steuern entfallen auf folgende temporäre Differenzen bzw. steuerliche Verlustvorträge: scroll
Die bilanzierten latenten Steuern auf Verlustvorträge per 31.12.2019 betreffen die zukünftig nutzbaren steuerlichen Verlustvorträge der Tochtergesellschaften The Wine Company Hawesko GmbH, Hamburg, WirWinzer GmbH, München, Globalwine AG, Zürich, und Wein & Co. Handelsges. mbH, Vösendorf. Es bestehen nicht genutzte unbefristete steuerliche Verlustvorträge in Höhe von T€ 10.749 (Vorjahr: T€ 8.795), für die in der Bilanz keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden. Aus den aktiven latenten Steuern werden voraussichtlich T€ 1.064 innerhalb von 12 Monaten realisiert. 21. VORRÄTE UND GELEISTETE ANZAHLUNGEN AUF VORRÄTEscroll
Wertminderungen von Vorräten wurden in Höhe von T€ 885 (Vorjahr T€ 1.124) als Aufwand erfasst. Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert bilanzierten Vorräte beträgt T€ 1.036 (Vorjahr T€ 1.261) Die geleisteten Anzahlungen betreffen Weine aus Ernten der Vorjahre, die erst in den folgenden Jahren ausgeliefert werden (sog. Subskriptionen). Diese geleisteten Anzahlungen sind nicht wertgemindert, da diese fast vollständig durch Bankgarantien gedeckt sind. Bei einzelnen Positionen im Vorratsvermögen ist es möglich, dass diese nicht innerhalb eines Jahres umgeschlagen werden. Dies betrifft insbesondere höherwertige Weine und Spirituosen. Eine Prognose der Liquidität aus den bilanzierten Vorräten ist daher nicht möglich. 22. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSWERTEscroll
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag an: WERTMINDERUNGSMATRIX FÜR FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGENscroll
Basierend auf Vergangenheitsdaten wird das vereinfachte Wertminderungsmodell angewendet. Für die Ermittlung der Wertberichtigungen wurden die Debitorengruppen im Segment E-Commerce und B2B nach Kundengruppen entsprechend der erwartenden Bonität aufgegliedert. Für das Segment B2B sind entsprechend der Kundenstruktur weniger Zahlungsausfälle zu verzeichnen. Im Segment Retail ist aufgrund des hohen Anteils an Barverkäufen ebenfalls mit geringen Ausfallraten zu rechnen. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 36 Monaten von dem 31.12.2019 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden angepasst, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit des Kunden, die Forderungen zu begleichen, auswirken. Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Neuverhandlungen mit Schuldnern hinsichtlich der Verlängerung von Zahlungszielen haben nicht stattgefunden. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll
Forderungen und sonstige Vermögenswerte: scroll
Der Bestand der übrigen Vermögenswerte ist weder wertgemindert noch in Zahlungsverzug, da zum Abschlussstichtag nur geringfügige Ausfallrisiken erwartet werden. Da in der Vergangenheit keine wesentlichen Zahlungsausfälle in den sonstigen finanziellen Vermögensgegenständen vorkamen und der Hawesko-Konzern auch für zukünftige Zahlungsreihen nicht davon ausgeht, wurde der General Approach nach IFRS 9 für die sonstigen finanziellen Vermögensgegenstände nicht angewandt. Bei den übrigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um debitorische Kreditoren. 23. BANKGUTHABEN UND KASSENBESTÄNDEDie Bankguthaben und Kassenbestände in Höhe von T€ 18.725 (Vorjahr: T€ 25.073) betreffen im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten. 24. GEZEICHNETES KAPITAL DER HAWESKO HOLDING AGDas gezeichnete Kapital der Hawesko Holding AG beträgt € 13.708.934,14 (Vorjahr: € 13.708.934,14) und ist eingeteilt in 8.983.403 (Vorjahr: 8.983.403) auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Das Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. Zum 31.12.2019 werden - wie im Vorjahr - keine eigenen Aktien gehalten. Im Geschäftsjahr wurde eine Dividende von € 1,30 je Aktie (Vorjahr: € 1,30), insgesamt T€ 11.678 (Vorjahr: T€ 11.678) gezahlt. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18.06.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens € 6.850.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und dabei gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand zu bestimmenden Kreditinstituten oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschießen, a) soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist; b) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustünde; c) soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und das rechnerisch auf die ausgegebenen Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet ("Höchstbetrag") und der Ausgabepreis der neu auszugebenden Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet; oder d) soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen (wie z.B. Patente, Lizenzen, urheberrechtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte), ausgegeben werden. Auf den Höchstbetrag nach vorstehendem Buchstaben c) sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft aus gegeben oder veräußert werden, oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung, die nach dem vorstehenden Satz wegen der Ausübung von Ermächtigungen (i) zur Ausgabe von neuen Aktien gemäß § 203 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (ii) zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (iii) zur Ausgabe von Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt ist, entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n) Ermächtigung(en), deren Ausübung die Anrechnung bewirkte(n), von der Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt wird bzw. werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2017 sowie nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das genehmigte Kapital zum 31.12.2019 beträgt € 6.850.000,00 (Vorjahr: € 6.850.000,00). 25. KAPITALRÜCKLAGEscroll
Die Kapitalrücklage im Konzern beinhaltet im Wesentlichen das Aufgeld aus der Kapitalerhöhung und der Ausgabe von Belegschaftsaktien in 1998 sowie aus der Ausgabe und dem Aufgeld von Bezugsaktien aus der Wandelanleihe in 2001 und aus einer Sachkapitalerhöhung in 2010. 26. GEWINNRÜCKLAGENscroll
Die Gewinnrücklagen enthalten neben nicht ausgeschütteten Ergebnissen aus Vorjahren das Konzernergebnis des Geschäftsjahres sowie die Ergebnisanpassungen, die sich aus dem Übergang zu IFRS ergeben. Der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn ergibt sich aus dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der Hawesko Holding AG und beträgt T€ 20.870 (Vorjahr: T€ 12.464). Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer regulären Dividende von € 1,30 je Stückaktie auf das Grundkapital von T€ 13.709, was einem Ausschüttungsbetrag von T€ 11.678 entspricht. Im Jahr 2012 wurde erfolgsneutral gegen die Gewinnrücklagen die finanzielle Verbindlichkeit (T€ 19.369), die aus der Ausübung einer Verkaufsoption der Altgesellschafter der Wein & Vinos GmbH entstehen könnte, gebucht. Im Jahr 2017 wurden ebenfalls erfolgsneutral gegen die Gewinnrücklagen die finanzielle Verbindlichkeit (T€ 3.959), die aus der Ausübung einer Verkaufsoption der Minderheitsgesellschafter der WirWinzer GmbH entstehen könnte, gebucht. Die Wertveränderungen in Höhe von T€ 254 (Vorjahr: T€ 2.442), die sich im Berichtsjahr ergeben haben, werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Durch die Umwandlung der Put-Optionen der Wein & Vinos GmbH in Verbindlichkeiten in 2018 ergab sich eine Zuführung zu den Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 4.372. Aus der Erstanwendung von IFRS 16 ergibt sich eine Reduzierung der Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 5.133. Weitere Ausführungen hierzu werden in Tz. 3 vorgenommen. Die einzelnen Komponenten des Eigenkapitals sowie ihre Entwicklung in den Jahren 2018 und 2019 sind in der Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns dargestellt. 27. SONSTIGE RÜCKLAGENDie sonstigen Rücklagen von insgesamt T€ -190 (Vorjahr: T€ -210) enthalten Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Konzerngesellschaften, die Neubewertungskomponente aus der Pensionsverpflichtung sowie die Rücklage für die Cashflow-Hedges. Diese Bestandteile werden im Konzernabschluss direkt im sonstigen Ergebnis erfasst. Auf die Umrechnungsdifferenzen von T€ 210 (Vorjahr: T€ 67) entfallen keine Ertragsteuern. Die Neubewertungskomponente für Pensionsrückstellungen enthalten Wertänderungen im Berichtsjahr von T€ -101 (Vorjahr: T€ 25), abzüglich latenter Steuern von T€ +21 (Vorjahr: T€ -17). Weiterhin wurden im Berichtsjahr die Zeitwerte der Derivate in Höhe von T€ -135 (Vorjahr: T€ -154) im sonstigen Ergebnis erfasst, in diesem Zusammenhang wurden aktive latente Steuern in Höhe von T€ 25 (Vorjahr: T€ 42) gebildet bzw. aufgelöst. 28. ANTEILE NICHT BEHERRSCHENDER GESELLSCHAFTERDie Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in der Konzernbilanz umfassen die Fremdanteile am Eigenkapital und Jahresergebnis der voll konsolidierten Konzerngesellschaften (vgl. Angaben zum Konsolidierungskreis). Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für jedes Tochterunternehmen mit nicht beherrschendem Anteil, der wesentlich für den Konzern ist, dargestellt: ZUSAMMENGEFASSTE BILANZscroll
scroll
ZUSAMMENGEFASSTE GESAMTERGEBNISRECHNUNGscroll
scroll
scroll
scroll
Die oben aufgeführten Beträge beziehen sich auf die Beträge vor der zwischenbetrieblichen Eliminierung. 29. PENSIONSRÜCKSTELLUNGENZum Zwecke der Altersversorgung haben sieben Pensionäre (Vorjahr: sieben Pensionäre) in der Tochtergesellschaft Jacques' Wein-Depot Wein-Einzelhandel GmbH einen Anspruch auf Ruhegeld. Gewährt wird ein lebenslanges Altersruhegeld bzw. Dienstunfähigkeitsruhegeld sowie Hinterbliebenenruhegeld bzw. Waisengeld. Der zum Bilanzstichtag ausgewiesene Rückstellungsbetrag wurde in Einklang mit IAS 19 von einem unabhängigen Versicherungsmathematiker nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren berechnet. Entwicklung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen im Berichtsjahr: scroll
Nachfolgend sind die grundlegenden Annahmen bei der Bestimmung der Pensionsrückstellungen dargestellt: scroll
Den Berechnungen liegen die biometrischen Grundwerte (Wahrscheinlichkeit für Todes- und Invaliditätsfälle) gemäß den Richttafeln 2018 G (Vorjahr 2018 G) nach Dr. Klaus Heubeck zugrunde. Für 2020 werden Auszahlungen in Höhe von T€ 60 (Vorjahr: T€ 59) erwartet. Eine Veränderung des Rechnungszinses um +50/-50 Basispunkte hätte zum 31.12.2019 bei sonst unveränderten Annahmen folgende Auswirkung auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen gehabt: scroll
Die durchschnittliche Laufzeit der definierten Leistungsverpflichtung beträgt 12 Jahre (Vorjahr: 11 Jahre). 30. SONSTIGE LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGENscroll
Die Personalrückstellungen setzen sich im Wesentlichen aus Abfertigungs- sowie Altersteilzeitverpflichtungen zusammen. Die Altersteilzeitverpflichtungen werden auf Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Blockmodell unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G (Vorjahr 2018 G) von Dr. Klaus Heubeck bewertet. Der Rechnungszins beträgt 1,97 % (Vorjahr: 2,32 %). Unter Berücksichtigung der wahrscheinlichen Entwicklung der maßgeblichen Bemessungsgrößen wurde eine Gehaltsdynamik in Höhe von 2,0% (Vorjahr: 2,5%) angesetzt. In 2019 haben sich die Personalrückstellungen durch den Zinsertrag um T€ 1 verringert (Vorjahr: Rückgang um T€ 1 durch Zinsaufwand). 31. FINANZSCHULDENscroll
Dem Hawesko-Konzern werden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Kreditlinien zur Aufnahme von Kurzfristkrediten (unter einem Jahr) zur Verfügung gestellt: scroll
Die Zinssätze der 2019 in Anspruch genommenen kurzfristigen Kreditmittel lagen zwischen 0,21 % und 1,05 % (Vorjahr: zwischen 0,30 % und 1,33 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Laufzeit von einem Jahr bis fünf Jahren betragen T€ 16.069 (Vorjahr: T€ 13.865). Im Geschäftsjahr hatten T€ 15.321 (Vorjahr: T€ 24.374) eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre bestehen - wie im Vorjahr - nicht. Von der Kreditlinie waren zum 31.12.2019 T€ 8.292 in Anspruch genommen (Vorjahr T€ 19.696). Bezüglich der Bilanzierung der Leasingverbindlichkeiten zum 31.12.2019 wird auf die Textziffern 2, 5 und 33 verwiesen. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 31.12.2018 lassen sich wie folgt überleiten: scroll
Es handelt sich im Jahr 2018 um das Distanzhandelslogistikzentrum in Tornesch bei Hamburg, das über einen Zeitraum von insgesamt 22,5 Jahren geleast wurde. Die Kaufoption zum Ende der Vertragslaufzeit (31.03.2020) wurde in 2019 gezogen. Das Leasingverhältnis wurde als Finanzierungsleasing klassifiziert, da der Barwert der Mindestleasingzahlungen im Wesentlichen dem Zeitwert des E-Commerce-Logistikzentrums zum Vertragszeitpunkt entspricht. Der Barwert wurde mit Effektivzinssätzen je nach Vertrag im Bereich zwischen 5,5 % und 7,0 % berechnet. Die Hawesko Holding AG ist allen Zins- und Tilgungsanforderungen im Berichtsjahr - wie im Vorjahr - nachgekommen. Aus den nachfolgenden Tabellen sind die erwarteten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit positivem und negativem beizulegenden Zeitwert ersichtlich: scroll
scroll
scroll
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden -wie in den Vorjahren - in der Bilanz unter kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (Textziffer 35) ausgewiesen. scroll
scroll
scroll
Die Darstellung zeigt keine Planzahlen, sondern nur Finanzinstrumente, die respektiv per 31.12.2019 bzw. per 31.12.2018 im Bestand waren und für die vertraglichen Vereinbarungen über Zahlungen bestehen. 32. SONSTIGE VERBINDLICHKEITENscroll
Die Anteile anderer Gesellschafter am Kommanditkapital von Tochtergesellschaften umfassen die tatsächlichen bzw. möglichen Abfindungsverpflichtungen und die Anteile am Jahresergebnis der voll konsolidierten Konzerngesellschaften. Folgende Vertragsverbindlichkeiten wurden im Berichtsjahr erfasst: scroll
Den Vereinfachungsregeln des IFRS 15 entsprechend, werden keine Angaben zu den Leistungsverpflichtungen zum 31.12.2019 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. Weiterhin werden die Vereinfachungsregelung des IFRS 15.94 in Bezug auf die Aufwandserfassung bei Vertragsanbahnungskosten angewendet, wenn der ansonsten zu berücksichtigende Abschreibungszeitraum weniger als zwölf Monate betragen würde. Der Auftragsbestand (im Wesentlichen betreffend Subskriptionen) zum Stichtag beträgt T€ 5.359 für einen Zeitraum größer als 12 Monate. Aus bestehenden langfristigen Dienstleistungsrahmenverträgen erwartet der Hawesko-Konzern zum 31.12.2019 einen zukünftigen Umsatz in Höhe von T€ 5.255, der zum Stichtag auf nicht (oder teilweise nicht) erfüllte Leistungsverpflichtungen entfällt und voraussichtlich in Höhe von T€ 5.255 im nächsten Geschäftsjahr realisiert wird. Die Verträge laufen im nächsten Geschäftsjahr aus. Die erhaltenen Anzahlungen des laufenden Jahres betreffen von Kunden vereinnahmte Subskriptionszahlungen für Weine, die 2020 bzw. 2021 ausgeliefert werden. Unter den übrigen Vertragsverbindlichkeiten werden Te 113 Rückstellungen für Retouren ausgewiesen; diese haben im Wesentlichen eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wird die Verbindlichkeit ausgewiesen, die aus der Ausübung einer Verkaufsoption der Minderheitsgesellschafter der WirWinzer GmbH entstehen könnte. Der Wert per 31.12.2019 beträgt T€ 2.914 (Vorjahr: T€ 2.659). Die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gesellschaftern betreffen mit T€ 4.421 (Vorjahr: T€ 13.262) die Verbindlichkeiten gegenüber den Altgesellschaftern der Wein & Vinos GmbH zum Stichtag aufgrund der Änderung der Gesellschaftervereinbarung am 17.12.2018 zum Erwerb der verbleibenden 10% der Anteile der Gesellschaft. Die verbleibenden sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen insbesondere kreditorische Debitoren zum Stichtag. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, bestehen gegenüber folgenden Unternehmen: scroll
Des Weiteren sind die Marktwerte aus Devisentermingeschäften Derivaten in Höhe von T€ 255 (Vorjahr: T€ 102) enthalten. 33. LEASINGVERBINDLICHKEITENDie Erstanwendung von IFRS 16 führte zu einer Umgliederung der bisher in den finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing, die nun als Leasing-Verbindlichkeiten erfasst werden in Höhe von T€ 534. In der Bilanz werden zum Stichtag folgende Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leasingverträgen ausgewiesen (zum 01.01.2019 ohne die Verbindlichkeit aus dem Finanzierungsleasing in Höhe von T€ 534): LEASINGVERBINDLICHKEITENscroll
Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringem Wert, die nicht in den kurzfristigen Leasingverhältnissen enthalten sind (erfasst in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen), betragen T€ 129. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen über Vermögenswerte mit geringer Laufzeit, die nicht in den kurzfristigen Leasingverhältnissen enthalten sind (erfasst in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen), betragen T€ 504. Aufwendungen im Zusammenhang variablen Leasingzahlungen, die nicht in den Leasingverbindlichkeiten enthalten sind, bestanden nicht. Die gesamten Auszahlungen für Leasing im Jahr 2019 betrugen T€ 15.368. Der Konzern hat im Geschäftsjahr ein Büro- und Lagergebäude verkauft und Teile davon anschließend für die Dauer von drei Jahren zurückgemietet. Daraus ist in 2019 ein Ertrag in Höhe von T€ 3.992 entstanden, welcher in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen wird. Durch den im Lagebericht erläuterten Umzug des Großhandelslagers werden die bestehenden eigenen Lagerkapazitäten mittelfristig nicht mehr im bisherigen Umfang benötigt. Aus der Transaktion sind dem Konzern in 2019 € 10,0 Mio. an Zahlungsmitteln zugeflossen. Es bestanden keine nicht in die Bemessung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Zahlungen. scroll
34. PASSIVE LATENTE STEUERNDie passiven latenten Steuern resultieren aus temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in den steuerlich maßgeblichen Bilanzen und den Buchwerten in der Konzernbilanz. Die bilanzierten passiven latenten Steuern entfallen auf temporäre Vermögensunterschiede in folgenden Bilanzposten: LATENTE STEUERNscroll
Nach IAS 12.39 (b) wurden auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 91 (Vorjahr: T€ 90) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. Aus den passiven latenten Steuern werden voraussichtlich T€ 360 innerhalb von zwölf Monaten verbraucht. Nach IAS 12.39 (b) wurden auf temporäre Unterschiede im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 91 (Vorjahr: T€ 90) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden. Aus den passiven latenten Steuern werden voraussichtlich T€ 360 innerhalb von zwölf Monaten verbraucht. 35. ZUSÄTZLICHE ANGABEN ZU DEN FINANZINSTRUMENTENDie folgenden Tabellen stellet die Überleitung der Bilanzposten zum 31.12.2019 zu den Klassen von Finanzinstrumenten, aufgeteilt nach den Buchwerten und Fair Values der Finanzinstrumente. Der Fair Value von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten, wie Forderungen und Verbindlichkeiten, wird durch die Abzinsung unter Berücksichtigung eines risikoadäquaten und laufzeitkongruenten Marktzinses ermittelt scroll
scroll
Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien 2018: scroll
scroll
Die folgende Tabelle zeigt die Einordnung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die gemäß IFRS 13 zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und für die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente, für die der beizulegende Zeitwert aber angegeben wird, in die drei verschiedenen "Fair-Value-Hierarchie-Stufen" Es handelt sich hierbei zum einen um Derivate mit einer Hedge-Beziehung sowie um freistehende Derivate (Devisenoptionsgeschäfte ohne Hedge-Beziehung). Zum anderen wird - wie im Vorjahr - die Verkaufsoption der Minderheitsgesellschafter der WirWinzer GmbH zum Barwert des Rückkaufpreises ausgewiesen. scroll
scroll
Im Berichtsjahr und im Vorjahr haben weder Übertragungen zwischen Level 1 und Level 2 noch zwischen Level 2 und 3 stattgefunden. Level 1: Auf der ersten Ebene der "Fair-Value-Hierarchie" werden die beizulegenden Zeitwerte anhand von öffentlich notierten Marktpreisen bestimmt. Level 2: Wenn kein aktiver Markt für ein Finanzinstrument besteht, wird der beizulegende Zeitwert mit Hilfe von Bewertungsmodellen bestimmt. Die Bewertungsmodelle verwenden im größtmöglichen Umfang Daten aus dem Markt und so wenig wie möglich unternehmensspezifische Daten. Level 3: Den auf dieser Ebene verwendeten Bewertungsmodellen liegen auch nicht am Markt beobachtbare Parameter zugrunde. Die liquiden Mittel, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Forderungen haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen die Buchwerte zum Abschlussstichtag näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert von den sonstigen langfristigen Forderungen sowie von den sonstigen Ausleihungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entspricht den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter. Die zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten finanzielle Vermögenswerte (FVtPL) enthalten Anteile an verbundenen Unternehmen (Verwaltungs-GmbHs), deren Anschaffungskosten in etwa deren Eigenkapital und Bestand an liquiden Mitteln entspricht, so dass der beizulegende Zeitwert in etwa den Anschaffungskosten entspricht. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Laufzeiten, so dass die bilanzierten Werte näherungsweise den beizulegenden Zeitwert darstellen. Die Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie aus Leasingverhältnissen werden unter Zugrundelegung der jeweils gültigen Zinsstrukturkurve ermittelt. Die Anteile anderer Gesellschafter am Kommanditkapital von Tochtergesellschaften werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten, die dem Wert der jeweiligen aktuellen Abfindungsverpflichtung entsprechen, bilanziert. Die Zeitwerte der Finanzderivate beziehen sich auf die Auflösungsbeträge (Rückkaufswert) zum Bilanzstichtag. Es besteht derzeit keine Absicht, finanzielle Vermögenswerte zu veräußern. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderungen bei den in Level 3 eingruppierten finanziellen Verbindlichkeiten per 31.12.2019: scroll
Rundungsdifferenzen möglich Die nachfolgende Tabelle zeigt die Veränderungen bei den in Level 3 eingruppierten finanziellen Verbindlichkeiten per 31.12.2018: scroll
Rundungsdifferenzen möglich Für die Verkaufsoption gibt es ein fest vereinbartes Bewertungsschema, das auf das zukünftige durchschnittliche EBIT und einen Multiplikator abstellt. Da die Andienung der 34,3 % an den Mehrheitsgesellschafter der WirWinzer GmbH erst ab Juli 2020 erfolgen kann, wird diese finanzielle Verbindlichkeit zusätzlich abgezinst. Als Diskontierungszinssatz in 2019 wurde ein Satz von 3,56 % (Vorjahr 4,05 %) für die WirWinzer GmbH verwendet. Eine Veränderung des zukünftigen durchschnittlichen EBIT hätte zum 31.12.2019 folgende Auswirkung auf den Rückkaufpreis der Verkaufsoption gehabt: scroll
NETTO-ERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2019scroll
scroll
scroll
NETTO-ERGEBNISSE NACH BEWERTUNGSKATEGORIEN 2018scroll
scroll
Die Zinsen aus Finanzinstrumenten werden im Zinsergebnis ausgewiesen (vgl. auch Textziffer 14). Die übrigen Komponenten des Netto-Ergebnisses erfasst die Hawesko Holding ebenfalls im Finanzergebnis, ausgenommen die der Bewertungskategorie "Kredite und Forderungen" zuzuordnenden Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die unter den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen werden. Die Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Die Ergebniswirkungen aus den zur Veräußerung gehaltenen Finanzinstrumenten sind ausschließlich marktbedingt und beruhen nicht auf Veränderungen in Ausfallrisiken, da diese nur mit Vertragspartnern unzweifelhafter Bonität durchgeführt werden. SONSTIGE ANGABEN36. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGENDer Hawesko Konzern mietet verschiedene Büro- und Lagergebäude sowie Einzelhandelsgeschäfte, Anlagen und Fahrzeuge. Mietverträge werden in der Regel für feste Zeiträume von 3 bis 10 Jahren abgeschlossen, können jedoch Verlängerungsoptionen haben. Seit dem 01.01.2019 hat der Konzern für diese Leasingverhältnisse Nutzungsrechte angesetzt, mit Ausnahme kurzfristiger Leasingverhältnisse Leasingverhältnisse mit geringem Wert. Weitere Angaben befinden sich in den Textziffern 5, 18 und 33. Die Summe der künftigen Mindest-Leasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen entfällt aufgrund der veränderten Bilanzierung durch die Anwendung von IFRS 16. 37. RISIKOMANAGEMENT UND FINANZDERIVATEGrundsätze des RisikomanagementsHinsichtlich seiner Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und geplanten Transaktionen unterliegt der Hawesko-Konzern insbesondere Risiken aus der Veränderung der Zinssätze und in einem geringen Umfang Risiken aus der Veränderung der Wechselkurse. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Marktrisiken durch finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen. Hierzu werden auch ausgewählte derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Grundsätzlich werden jedoch nur die Risiken abgesichert, die Auswirkungen auf den Cashflow des Konzerns haben. Das Risikomanagement des Konzerns wird in erster Linie durch eine zentrale Finanzabteilung (Konzernfinanzabteilung) im Rahmen von Leitlinien gesteuert, die die Geschäftsleitung genehmigt hat. Die Konzernfinanzabteilung identifiziert, beurteilt und sichert finanzielle Risiken in enger Zusammenarbeit mit den operativen Unternehmen des Konzerns ab. Die Geschäftsleitung stellt schriftliche Grundsätze für die Gesamtrisikosteuerung sowie Grundsätze für bestimmte Bereiche, wie etwa Fremdwährungsrisiko, Zinsänderungsrisiko, Ausfallrisiko, Einsatz derivativer und nicht derivativer Finanzinstrumente und den Umgang mit Liquiditätsüberhängen bereit. Wenn alle relevanten Kriterien erfüllt sind, wird die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) angewandt, um die rechnungslegungsbezogene Inkongruenz zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft zu beseitigen. Dies führt bei Zinsänderungsrisiken im Ergebnis zur Erfassung von Zinsaufwand zu einem Festzinssatz für die gesicherten variabel verzinslichen Kredite und bei Währungsrisiken im Ergebnis zu Umsatzerlösen, die zum gesicherten Wechselkurs realisiert werden. Derivate und SicherungsgeschäfteDerivate werden ausschließlich zu wirtschaftlichen Sicherungszwecken und nicht als spekulative Anlagen eingesetzt. Wenn Derivate jedoch die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) nicht erfüllen, werden diese als FVtPL klassifiziert und erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Sie werden insofern als kurzfristige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten dargestellt, als sie voraussichtlich innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Berichtsperiode beglichen werden. Die Rücklage für Cashflow-Hedges in den Sonstigen Rücklagen entwickelte sich im laufenden Geschäftsjahr wie folgt: RÜCKLAGE FÜR CASHFLOW-HEDGESscroll
Sonstige Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von vorzeitigen Beendigungen, geänderten Erwartungen hinsichtlich des Grundgeschäfts, aufgrund Nichteinbringlicher, im sonstigen Ergebnis erfasster Verluste oder aufgrund eines Basis-Adjustments bestanden nicht. Der Schlusssaldo resultiert wie im Vorjahr ausschließlich aus aktiven Cashflow-Hedge-Beziehungen. Effekte aus beendeten Cashflow-Hedge-Beziehungen sind hier nicht enthalten. Derivate werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Derivatgeschäfts angesetzt und in der Folge am Ende jeder Berichtsperiode zu ihrem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Der Konzern designiert Derivate zur Absicherung eines bestimmten Risikos, das mit den Cashflows von bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und hochwahrscheinlich erwarteten Transaktionen verbunden ist (Cashflow-Hedges). Zu Beginn der Sicherungsbeziehung dokumentiert der Konzern die wirtschaftliche Beziehung zwischen den Sicherungsinstrumenten und den abgesicherten Grundgeschäften einschließlich der Frage, ob damit zu rechnen ist, dass Änderungen in den Cashflows der Sicherungsinstrumente Änderungen in den Cashflows der Grundgeschäfte kompensieren. Der Konzern dokumentiert seine den Sicherungsbeziehungen zugrundeliegenden Risikomanagementziele und -strategien. Die Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilungen bestimmt, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht. Die beizulegenden Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten, die in Sicherungsbeziehungen designiert sind, werden in Textziffer 35 aufgeführt. Der vollständige beizulegende Zeitwert eines Sicherungsderivats wird als langfristiger Vermögenswert bzw. langfristige Verbindlichkeit klassifiziert, wenn die Restlaufzeit des Grundgeschäfts mehr als 12 Monate beträgt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen von Cashflow-Hedges designiert sind, wird in die Rücklage für Cashflow-Hedges als Bestandteil des Eigenkapitals (OCI) erfasst. Werden Termingeschäfte zur Absicherung erwarteter Transaktionen eingesetzt (höchstwahrscheinliche Transaktion), designiert der Konzern die gesamte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Termingeschäfts als Sicherungsinstrument. Gewinne oder Verluste aus dem wirksamen Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesamten Termingeschäfts werden in der Rücklage für Cashflow-Hedges als Bestandteil des Eigenkapitals erfasst. Er wird, soweit wesentlich, abgezinst. Im Eigenkapital erfasste kumulierte Beträge werden in den Perioden umgegliedert, in denen das gesicherte Grundgeschäft eintritt. Der Gewinn oder Verlust aus den Devisentermingeschäften wird dabei im Posten Umsatzerlöse realisiert. Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, verkauft oder beendet wird oder die Sicherungsbeziehung nicht länger die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllt, verbleiben die im OCI aufgelaufenen Beträge bis das erwartete Grundgeschäft realisiert wird. Wenn der Eintritt der Transaktion nicht mehr erwartet wird, wird dieses unmittelbar vom OCI in den Gewinn- oder Verlust umgegliedert. Bei Absicherungen von Fremdwährungsverkäufen bildet der Konzern Sicherungsbeziehungen, bei denen Laufzeit und Volumen des Sicherungsinstruments mit denen der erwarteten Grundgeschäfte im Wesentlichen übereinstimmen. Der Konzern führt daher eine qualitative und quantitative Beurteilung durch. Wenn sich Änderungen der Umstände der gesicherten Grundgeschäfte derart auswirken, dass die Sicherungsinstrumente nicht mehr die wesentlichen Risiken ausgleichen, wendet der Konzern zur Beurteilung der Effektivität die hypothetische Derivate-Methode an. Bei Absicherungen von Fremdwährungsverkäufen entsteht Ineffektivität möglicherweise dann, wenn sich der Zeitraum und das Volumen der geplanten Transaktion gegenüber der ursprünglichen Schätzung wesentlich ändern oder wenn Änderungen des Ausfallrisikos der Gegenpartei des Derivates eintreten. Der Konzern schließt Zinsswaps ab, die identische Konditionen wie das gesicherte Grundgeschäft aufweisen, wie etwa Referenzzinssatz, Zinsanpassungstermine, Zahlungszeitpunkte, Laufzeiten und Nennbetrag. Während des Geschäftsjahres stimmten alle wesentlichen Vertragsbedingungen überein, so dass jeweils eine wirtschaftliche Beziehung zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument vorlag. Die Ineffektivität von Absicherungen mit Zinsswaps wird nach den gleichen Grundsätzen wie für Fremdwährungsverkäufe beurteilt. Zu den Gründen zählen in diesem Fall etwa Anpassungen für das Ausfallrisiko einer Vertragspartei des Zinsswaps, die nicht durch Wertänderungen der gesicherten Kredite ausgeglichen werden oder in der Folge entstehende Unterschiede der Vertragsbedingungen zwischen Zinsswap und gesichertem Kredit. Der Gewinn oder Verlust aus den Zinsswaps wird im Posten Zinsaufwand im Gewinn oder Verlust in der Periode ausgewiesen, in der der Zinsaufwand für die gesicherten Kreditaufnahmen fällig wird. Bestimmte derivative Instrumente erfüllen nicht die Voraussetzungen für die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines derivativen Instruments, das nicht als Sicherungsbeziehung bilanziert wird, werden unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst und in den sonstigen Gewinnen (Verlusten) berücksichtigt. Diese Derivate unterliegen jedoch denselben Risikomanagementmethoden wie alle anderen derivativen Kontrakte. Es bestehen zum Stichtag Devisenoptionsgeschäfte mit einem Nominalvolumen in Höhe von T€ 932 für CHF/EUR bzw. T$305 für CHF/USD-Beziehungen, welche nicht im Hedge-Accounting designiert sind. WährungsrisikenWährungsrisiken resultieren aus zukünftigen Geschäftsvorfällen, bilanzierten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe und werden insgesamt als gering eingeschätzt. Der Konzern ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko des Schweizer Franken (CHF) sowie der schwedischen Kronen (SEK) ausgesetzt. Zur Absicherung solcher Risiken werden auch Devisentermingeschäfte abgeschlossen. Die Risikomanagementpolitik des Konzerns sieht eine Absicherung von rund 80 % der mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Zahlungsströme (hauptsächlich Exportverkäufe) in schwedischen Kronen vor. Wenn zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft Effektivität vorliegt (Cashflow-Hedge), erfolgt die Bewertung erfolgsneutral zum Zeitwert. Der Anteil an Fremdwährungsvermögenswerten und Verbindlichkeiten, die keiner Sicherungsbeziehung zuzuordnen sind, wird mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die daraus entstehenden Fremdwährungsgewinne und -verluste werden ergebniswirksam erfasst. Die Verpflichtungen bzw. der Anspruch aus der Bewertung der Devisentermingeschäfte werden unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten bzw. den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Die Auswirkungen von fremdwährungsbezogenen Sicherungsinstrumenten im Hedge Accounting auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Devisenterminkontrakte lauten auf dieselbe Währung wie die hoch wahrscheinlichen zukünftigen Verkäufe, daher beträgt die Sicherungsquote 1:1. Die Wertänderungen des Grundgeschäfts zur Ermittlung der Ineffektivitäten betrugen T€ 28 (Vorjahr T€ 30). Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet lediglich ausstehende, auf Schweizer Franken lautende Devisenoptionsgeschäfte (ohne Hedge-Beziehung) und auf schwedische Kronen lautende Devisentermingeschäfte (mit Hedge-Beziehung) sowie die Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung und passt deren Umrechnung zum Jahresende gemäß einer 10%-igen Änderung des Wechselkurses an. Die 10 %-ige Veränderung ist derjenige Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Wechselkursrisikos an die Leitungsgremien Anwendung findet, und stellt die Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich einer vernünftigen möglichen Wechselkursänderung dar. scroll
Der Buchwert der auf Schweizer Franken (CHF) lautenden monetären Schulden des Konzerns am Stichtag beträgt T€ 8.293 (Vorjahr: T€ 8.696); monetäre Vermögenswerte bestehen nicht. Die Sensitivitätsanalyse beinhaltet lediglich ausstehende, auf Schweizer Franken lautende monetäre Positionen und passt deren Umrechnung zum Jahresende gemäß einer 10 %-igen Änderung des Wechselkurses an. Sie beinhaltet ausschließlich externe Darlehen. Die 10 %-ige Veränderung ist derjenige Wert, der im Rahmen der internen Berichterstattung des Wechselkursrisikos an die Leitungsgremien Anwendung findet, und stellt die Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich einer vernünftigen möglichen Wechselkursänderung dar. ZinsrisikenDas Zinsänderungsrisiko liegt hauptsächlich in der Veränderung der kurzfristigen Euro-Geldmarktzinsen. Um die Auswirkungen von Zinsschwankungen in dieser Region zu minimieren, legt der Vorstand regelmäßig die gewünschte Mischung aus fest und variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten fest und setzt dafür entsprechende Zinsderivate ein. Wenn aufgrund der fehlenden Fristenkongruenz zwischen und der stark schwankenden Inanspruchnahme von Grund- und Sicherungsgeschäften bei den Zinsderivaten kein enger Sicherungszusammenhang in Verbindung zu den Grundgeschäften besteht, werden sie zum Zeitwert bewertet, wobei Gewinne oder Verluste aus der Veränderung des Zeitwertes ergebniswirksam im Zinsergebnis erfasst werden. Zum Stichtag lagen keine Zinsderivate vor, die nicht in einer Hedge-Accounting-Beziehung waren. Wenn für den Sicherungszusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft Effektivität vorliegt (Cashflow-Hedge), erfolgt die Bewertung ebenfalls zum Zeitwert, wobei Veränderungen des Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Derzeit bestehende Swaps decken € 17 Mio. der ausstehenden variabel verzinslichen Kredite ab. Die variablen Zinssätze der Kredite richten sich nach dem 3-Monats-EURIBOR. Die durch die Zinsswaps gesicherten Sollzinssätze betragen insgesamt 0,92% und 1,58%. Zahlungen aus den Zinsswaps erfolgen jeweils zum Ende eines Quartals. Die Erfüllungszeitpunkte stimmen mit den Zeitpunkten überein, an denen die Zinsen auf die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten zu zahlen sind. Die Auswirkungen von Zinsswaps im Hedge-Accounting auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns stellt sich wie folgt dar: ZINSSWAPSscroll
Die Wertänderungen des Grundgeschäfts zur Ermittlung der Ineffektivitäten betrugen T€ 105 (Vorjahr T€ 92). Die Verpflichtungen bzw. der Anspruch aus der Bewertung der Zinsderivate werden unter den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten bzw. den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisanteile sowie gegebenenfalls auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen folgende Annahmen zugrunde: Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Marktzinssatzänderungen wirken sich auf das Zinsergebnis von originären variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht als Grundgeschäfte im Rahmen von Cashflow-Hedges gegen Zinsänderungsrisiken designiert sind aus, und gehen demzufolge in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten mit ein. Marktzinssatzänderungen von Zinsderivaten, die nicht in eine Sicherungsbeziehung nach IFRS 9 eingebunden sind, haben Auswirkungen auf das sonstige Finanzergebnis und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitäten berücksichtigt. Bei einer hypothetischen Erhöhung bzw. Senkung des Marktzinsniveaus um jeweils 100 Basispunkte (Parallelverschiebung der Zinskurven) und gleichzeitig unveränderten sonstigen Variablen, wäre die Bewertung von zum Zeitwert bewerteten Zinsswaps um € 0,3 Mio. geringer bzw. € 0,2 Mio. höher ausgefallen. Die Auswirkungen würden als Zeitwertänderung im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. AusfallrisikenDas Bonitäts- und Ausfallrisiko der finanziellen Vermögenswerte (im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) aus dem operativen Geschäft entspricht maximal den auf der Aktivseite ausgewiesenen Beträgen und ist aufgrund der Vielzahl von einzelnen Kundenforderungen breit gestreut. Die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten betrifft Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ihr wird durch Anwendung des vereinfachten Ansatzes nach IFRS 9, um die erwarteten Kreditverluste zu bemessen, Rechnung getragen. Demzufolge werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Zur Bemessung der erwarteten Kreditverluste wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale und Überfälligkeitstage zusammengefasst. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf den Zahlungsprofilen der Umsätze über eine Periode von 12 Monaten vor dem 31.12.2019 bzw. dem 31. 12.2018 und den entsprechenden historischen Ausfällen in dieser Periode. Die historischen Verlustquoten werden mit den Eintreibungsquoten der beauftragten Inkassogesellschaften verglichen und ggf. angepasst. Weitere Anpassungen der Verlustquoten, um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu makroökonomischen Faktoren abzubilden, die sich auf die Fähigkeit der Kunden, die Forderungen zu begleichen, sind aufgrund der Kundenstruktur der Gruppe nicht notwendig. Geleistete Anzahlungen werden zum großen Teil durch Bankbürgschaften abgesichert. Im Finanzierungsbereich werden Geschäfte nur mit Kontrahenten mit einem erstklassigen Kredit-Rating abgeschlossen. Eine umsichtige Liquiditätsrisikosteuerung bedeutet, ausreichend Zahlungsmittel vorzuhalten sowie Finanzmittel durch einen angemessenen Betrag zugesagter Kreditlinien zur Verfügung zu haben, um fällige Verpflichtungen erfüllen zu können. Am Ende der Berichtsperiode hielt der Konzern sofort verfügbare Bankguthaben und Kassenbestände von T€ 18.726 (Vorjahr: T€ 25.073), die voraussichtlich jederzeit Mittelzuflüsse zur Steuerung des Liquiditätsrisikos generieren. Infolge der Dynamik der zugrundeliegenden Geschäftstätigkeiten stellt der Konzern durch die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit zugesagter Kreditlinien die finanzielle Flexibilität des Konzerns sicher. Das Management überwacht mittels rollierender Prognose die Liquiditätsreserven des Konzerns (bestehend aus den nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien - vgl. dazu Textziffer 31 - und den Zahlungsmitteln) auf Basis der erwarteten Cashflows. Dies erfolgt im Allgemeinen auf Basis der Informationen aus den operativen Einheiten des Konzerns in Übereinstimmung mit den vom Konzern festgelegten Limits. Diese Limits variieren und berücksichtigen dabei die Liquidität des Markts, in dem das Konzernunternehmen tätig ist. 38. KAPITALMANAGEMENTVorrangiges Ziel des Kapitalmanagements des Konzerns ist es, sicherzustellen, dass auch in Zukunft die Schuldentilgungsfähigkeit und die finanzielle Substanz des Konzerns erhalten bleiben. Ein weiteres Ziel des Konzerns besteht darin, die Kapitalstruktur dauerhaft so zu gestalten, dass ihm auch weiterhin ein Banken-Rating im Bereich "Investment Grade" sicher ist. Um das zu gewährleisten und um weiterhin eine dem Gewinn pro Aktie angemessene Dividende zahlen zu können, muss ein ausreichender Free-Cashflow erwirtschaftet werden. Damit bleibt auch in Zukunft die nachhaltige Optimierung des Working Capitals ein vorrangiges Ziel. Die Kapitalstruktur wird anhand der Netto-Verschuldung bzw. Netto-Liquidität gesteuert. Sie ist definiert als Summe aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Leasingverhältnissen und Pensionsrückstellungen abzüglich flüssiger Mittel. Zum 31.12.2019 beläuft sich die Netto-Verschuldung auf T€ 134.031 (Vorjahr: Netto-Verschuldung auf T€ 13.166). Eine weitere wichtige Kennzahl des Kapitalmanagements ist das ROCE (Kapitalrendite). Es ist die Rendite, berechnet als das Betriebsergebnis (EBIT) dividiert durch das durchschnittliche Capital Employed, also durch die Bilanzsumme (im Konzern) zuzüglich aktivierter Mietverpflichtungen abzüglich zinsloser Verbindlichkeiten und Rückstellungen, aktivierter latenter Steuern sowie der liquiden Mittel. Diese Kennzahl ist nicht Bestandteil der Rechnungslegungsvorschriften nach den IFRS und kann in der Definition und Berechnung bei anderen Unternehmen abweichend sein. Es wird eine dauerhafte Kapitalrendite (ROCE) angestrebt, die nachhaltig bei mindestens 14 % liegt. Im Berichtsjahr wurde eine Rendite von 12,3 % (Vorjahr: 16,6 %) erreicht. Die Differenz zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der veränderten Einschätzung der Laufzeiten der Leasingverhältnisse durch die Erstanwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr. 39. MITARBEITERDie durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter betrug: Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des nach der Equity-Methode bilanzierten Gemeinschaftsunternehmens betrug im Geschäftsjahr 48 (Vorjahr: 45). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der in 2019 erstmalig für ein ganzes Jahr einbezogenen Mitarbeiter der Wein & Co. Handelsgesellschaft mbH. KONZERNscroll
40. ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNGDie Kapitalflussrechnung nach IAS 7 wurde bezüglich des Netto-Zahlungsmittelzuflusses aus laufender Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode ermittelt und gliedert sich in die Fonds "Laufende Geschäftstätigkeit", "Investitionstätigkeit" und "Finanzierungstätigkeit". Die Kapitalflussrechnung beginnt mit dem Ergebnis vor Steuern. Die gezahlten Ertragsteuern sind aus Wesentlichkeitsgründen vollständig der laufenden Geschäftstätigkeit zugeordnet. Die Mittelabflüsse aus Zinszahlungen und Dividenden sind der Finanzierungstätigkeit zugeordnet worden. Im Zufluss aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ 33.601 (Vorjahr: T€ 26.084) sind die Zahlungsmittelveränderungen aus der betrieblichen Tätigkeit berücksichtigt. Die NCI-Forwards bezeichnen die Altgesellschafter der Wein & Vinos GmbH, welche zum Stichtag 2019 noch 10 % der Anteile an der Gesellschaft besitzen. Wie in Textziffer 8 beschrieben, wurden die bisherigen Minderheitsanteile in 2018 in die Gewinnrücklagen, die auf die Aktionäre der Hawesko Holding AG entfallen, umgegliedert. In 2019 wurde eine Ausschüttung des Jahresüberschusses aus 2018 der Wein & Vinos GmbH in Höhe von T€ 1.114 an die NCI Forwards getätigt. Des Weiteren wurden wie in Textziffer 32 beschrieben die vertraglich vereinbarte Zahlung für den Erwerb von 20 % der Anteile an der Wein & Vinos GmbH im Geschäftsjahr getätigt. Diese Zahlung in Höhe von € 8,8 Mio. wird in der Kapitalflussrechnung in der Tilgung von Finanzschulden innerhalb der Cashflows aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Die Zusammensetzung des Bestandes an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Netto-Verbindlichkeiten und deren Entwicklung für die dargestellte Periode setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die zahlungswirksamen und die zahlungsunwirksamen Veränderungen der Finanzschulden werden wie folgt dargestellt: scroll
41. SEGMENTBERICHTERSTATTUNGEntsprechend den Vorschriften des IFRS 8 sind einzelne Jahresabschlussdaten nach Geschäftsbereichen segmentiert, die in Übereinstimmung mit der internen Berichterstattung des Hawesko-Konzerns sind die Geschäftsbereiche nach Vertriebsform und Kundengruppe geordnet sind. Segmentvermögen, Segmentinvestitionen sowie die Fremdumsätze werden darüber hinaus im sekundären Berichtsformat nach Regionen gegliedert dargestellt. Hierbei handelt es sich um Regionen, in denen der Hawesko-Konzern tätig ist. Der Fremdumsatz im Segment "Übriges Europa" (ohne Deutschland) in Höhe von T€ 85.098 (Vorjahr T€ 59.172) umfasst die Länder Österreich (T€ 52.070; Vorjahr: T€ 27.219), Schweiz (T€ 22.579; Vorjahr: T€ 21.894) sowie Schweden (T€ 10.421; Vorjahr: 10.059). Im Berichtsjahr erreichte der gesamte Fremdumsatz außerhalb Deutschlands 16 % (Vorjahr: 11 %). Die Zuordnung des Segmentvermögens und der Segmentinvestitionen erfolgt grundsätzlich nach dem Standort des betreffenden Vermögens, die Zuordnung der Fremdumsätze erfolgt nach dem Standort der jeweiligen Kunden. Die Segmente umfassen die folgenden Bereiche:
Die Segmentdaten wurden auf folgende Weise ermittelt:
SEGMENTBERICHTERSTATTUNGscroll
scroll
scroll
Geografische SegmentierungAUFTEILUNG DER UMSÄTZE NACH REGIONENscroll
INFORMATIONEN NACH REGIONENscroll
42. ANWENDUNG DER BEFREIUNGSVORSCHRIFTEN VON § 264B HGB FÜR PERSONENGESELLSCHAFTENDie Konzerngesellschaft Deutschwein Classics GmbH & Co. KG macht für das Berichtsjahr von den Befreiungsvorschriften des § 264b HGB Gebrauch. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 43. ANWENDUNG DER BEFREIUNGSVORSCHRIFTEN VON § 264 ABSATZ 3 HGB FÜR KAPITALGESELLSCHAFTENDie Konzerngesellschaften IWL Internationale Wein-Logistik GmbH, Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH, Jacques' Wein-Depot Wein-Einzelhandel GmbH, Wein Service Bonn GmbH, Wine Dock GmbH, Carl Tesdorpf GmbH, The Wine Company Hawesko GmbH, Weinland Ariane Abayan GmbH, Wein Wolf GmbH, Alexander Baron von Essen Weinhandelsgesellschaft mbH, Gebrüder Josef und Matthäus Ziegler GmbH, CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft mbH und Volume Spirits GmbH machen für das Berichtsjahr von den Befreiungsvorschriften des § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 44. ANWENDUNG DER BEFREIUNGSVORSCHRIFTEN VON § 291 HGB FÜR TEILKONZERNEDie Teilkonzerne der Wein Service Bonn GmbH, Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH, Jacques' Wein-Depot Wein-Einzelhandel GmbH, CWD Champagner- und Wein-Distributionsgesellschaft mbH und WeinArt Handelsgesellschaft mbH machen im Berichtsjahr von den Befreiungsvorschriften des § 291 Absatz 1 HGB Gebrauch, da sie in den befreienden Konzernabschluss der Hawesko Holding AG einbezogen worden sind. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 45. ENTSPRECHENSERKLÄRUNGDie nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 11.04.2019 abgegeben und ist dauerhaft im Internet unter (www.hawesko-holding.com/konzern/corporate-governance) zugänglich. 46. ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONENNach IAS 24 werden die folgenden Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen gemacht: Der Hawesko-Konzern wird von der Tocos Beteiligung GmbH beherrscht, die 72,6 % (Vorjahr: 72,6 %) der Aktien der Hawesko Holding AG hält. Die oberste beherrschende Person ist Detlev Meyer. Es wurden Waren von der St. Antony Weingut GmbH & Co. KG, die von Detlev Meyer maßgeblich beeinflusst wird, im Wert von T€ 290 (Vorjahr: T€ 201) bezogen. Außerdem wurden Waren von der Heyl zu Herrnsheim Weinkellerei GmbH, die ebenfalls von Detlev Meyer maßgeblich beeinflusst wird, in Höhe von T€ 190 (Vorjahr T€ 0) bezogen. Im Berichtsjahr wurden darüber hinaus Waren von nahestehenden Personen und Unternehmen in einem Umfang von T€ 239 eingekauft. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres betrug das Ordervolumen T€ 125. Zum Abschlussstichtag bestehen Forderungen in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 0) und Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 0). Vorstand und Aufsichtsrat sind als nahestehende Personen im Sinne von IAS 24.9 anzusehen. Im Berichtszeitraum lagen Geschäftsbeziehungen zwischen Aufsichtsrat bzw. Vorstand und in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen vor. Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2019 (Vorjahr in Klammern) folgende Gesamtbezüge gewährt: scroll
Zusätzlich wurden 2019 von dem Weingut Robert Weil, dessen Direktor Wilhelm Weil ist, Waren im Wert von T€ 239 (Vorjahr: T€ 412) bezogen. Weiterhin wurden mit der Gerhard D. Wempe KG, deren geschäftsführende Gesellschafterin Kim-Eva Wempe ist, Umsätze in Höhe von T€ 249 (Vorjahr: T€ 0) erzielt. Weiterhin wurde wie in Textziffer 33 beschrieben mit Vertrag vom 12.11.2019 und mit Wirkung zum 31.12.2019 ein Büro- und Lagergebäude sowie die entsprechenden Grundstücke an die ATL GmbH für € 10,0 Mio. Euro veräußert und für eine Laufzeit von 3 Jahren zurückgemietet. Die Transaktion erfolgte zu marktüblichen Konditionen auf Basis einer gutachterlichen Bewertung. Den Mitgliedern des Vorstands wurden für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr 2019 (Vorjahr in Klammern) folgende Gesamtbezüge gewährt: scroll
Zusätzlich wurden einzelnen Vorstandsmitgliedern Sachleistungen in unwesentlicher Höhe gewährt. Grundsätzlich sind alle Leistungen kurzfristig fällig, soweit nicht anders angegeben. Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Bernd Hoolmans wurde eine Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres und ein Invalidengeld zugesagt; für diese Zusage ist zum 31.12.2019 eine Rückstellung in Höhe von T€ 271 (Vorjahr: T€ 254) bilanziert worden. Herr Hoolmans bezieht daraus seit August 2015 ein monatliches Altersruhegeld von T€ 1. Dem 2016 verstorbenen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden bzw. seiner Erbengemeinschaft standen aufgrund seines Dienstvertrages für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.05.2017 T€ 3.065 zu. Der Betrag wurde in 2017 bzw. 2018 ausgezahlt. Gegenüber Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats bestanden im Geschäftsjahr 2019 - ebenso wie im Vorjahr - keine Kredite. In der Bilanz sind Rückstellungen für Verpflichtungen bzw. kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat in Höhe von T€ 740 enthalten (Vorjahr: T€ 1.188). Zum 31.12.2019 hielt - direkt und indirekt - der Aufsichtsrat 6.522.376 Stück Aktien der Hawesko Holding AG, die sämtlich dem Vorsitzenden zu -zurechnen waren. (Vorjahr: 6.522.376 Stück). Am 10.02.2020 hat Hr. Dr. Jörg Haas 10.000 Stück Aktien der Hawesko Holding AG erworben. Zum 31.12.2019 hält der Vorstand 1.000 Aktien der Hawesko Holding AG, die je zur Hälfte Thorsten Hermelink und Alexander Borwitzky zuzurechnen sind (Vorjahr: 0 Aktien). Am 02.03.2020 hat Alexander Borwitzky 500 Aktien der Hawesko Holding AG erworben. Außer den genannten Sachverhalten gab im Berichtsjahr keine weiteren wesentlichen Geschäftsbeziehungen mit Vorstand und Aufsichtsrat. Es bestehen keine wesentlichen Liefer- und Leistungsbeziehungen mit nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen. 47. HONORARAUFWAND FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFERDer Honoraraufwand für den Abschlussprüfer stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die Prüfung des Jahresabschlusses der Konzerngesellschaften sowie die Konzernabschlussprüfung. 48. EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAGDie Ausbreitung des Coronavirus seit Februar 2020 in Europa und die damit einhergehenden Einschränkungen im öffentlichen, wirtschaftlichen und privaten Sektor in allen Europäischen Ländern werden sich auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehr wahrscheinlich negativ auswirken. Mit Datum vom 16.03.2020 wurde durch Verfügung der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer die Schließung oder Beschränkung von vielen Gastronomiebetrieben und bestimmten Ladengeschäften in Deutschland beschlossen. Ähnlich stellt sich die Situation in Österreich und in der Schweiz dar. Dies wird sich negativ auf Umsatz und Ergebnis der Segmente B2B und Retail auswirken. Demgegenüber sind im E-Commerce, Verfügbarkeit der Ware und der Logistik vorausgesetzt, positive Auswirkungen auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erwarten. Angesichts der derzeit nicht vorhersehbaren Entwicklung hinsichtlich weiterer möglichen Restriktionen und Einschränkungen sowie ihrer Dauer kann eine quantitative Schätzung der finanziellen Folgen dieser Maßnahmen aktuell nicht vorgenommen werden. Aufgrund der positiven Liquiditätssituation innerhalb des Hawesko-Konzerns ist jedoch nicht von einem erhöhten Going-Concern-Risiko auszugehen.
Hamburg, 02.04.2020 Der Vorstand Thorsten Hermelink Alexander Borwitzky Raimund Hackenberger VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VETRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Hawesko Holding AG zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dar gestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Hamburg, 02.04.2020 Der Vorstand Thorsten Hermelink Alexander Borwitzky Raimund Hackenberger BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die HAWESKO Holding Aktiengesellschaft, Hamburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2019, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung: 1. WERTHALTIGKEIT DER FIRMENWERTE 2. BEWERTUNG DER PUT-OPTIONEN DER MINDERHEITSGESELLSCHAFTER DER WIRWINZER GMBH 3. AUSWIRKUNGEN AUS DER ERSTANWENDUNG DES IFRS 16 AUF DIE BILANZIERUNG VON LEASINGVERHÄLTNISSEN Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. WERTHALTIGKEIT DER FIRMENWERTE1. Im Konzernabschluss der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" Firmenwerte in Höhe von € 26,9 Mio ausgewiesen, die damit rund 7 % der Bilanzsumme repräsentieren. Die Firmenwerte werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest ("Impairment Test") unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest er folgt auf Ebene der Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der jeweilige Firmenwert zugeordnet ist. Im Rahmen des Werthaltigkeitstests wird der Buchwert der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten inklusive des Firmenwerts dem entsprechenden erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags erfolgt grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Kosten der Veräußerung. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung wird als Barwert der erwarteten, ermessensbehafteten und Schätzunsicherheiten unterliegenden künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der ermessensbehaftet ermittelten durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital"). Auf Basis der ermittelten Werte ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräumen behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung des Werthaltigkeitstests nachvollzogen. Die Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gebilligten Drei-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen und Zeitreihenanalysen gewürdigt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Kosten der Veräußerung haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") gewürdigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen. Aufgrund der materiellen Bedeutung der Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung derselben auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung) durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Firmenwerte ausreichend durch die diskontierten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein und liegen innerhalb der aus unserer Sicht vertretbaren Bandbreiten. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögensgegenstände" ausgewiesenen Firmenwerten sind in Textziffer 17 des Konzernanhangs enthalten. 2. BEWERTUNG DER PUT-OPTION DER MINDERHEITSGESELLSCHAFTER DER WIRWINZER GMBH1. Die HAWESKO Holding Aktiengesellschaft hat den Minderheitsgesellschaftern der WirWinzer GmbH, München, das unwiderrufliche Recht eingeräumt, ihre Anteile an diesen Gesellschaften der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft zum Kauf anzudienen ("Put-Optionen"). Diese unter den Bilanzposten "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten" und "Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Put-Optionen valutieren zum Bilanzstichtag mit € 2,9 Mio. Die Bewertung der Put-Optionen der WirWinzer erfolgt zum Fair Value. Diesen ermittelt die Gesellschaft im Wesentlichen auf Grundlage der erwarteten zukünftigen Ergebnisse (Earnings before interest and taxes, EBIT) der WirWinzer. Das Ergebnis dieser Bewertung ist damit in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Ertragslage durch den Vorstand der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft abhängig und daher mit einer erheblichen Schätzunsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war. 2. Die Angemessenheit der bei der Berechnung des Werts der Put-Optionen verwendeten zukünftigen EBIT-Werte haben wir unter anderem durch Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der von den gesetzlichen Vertretern erstellten und vom Aufsichtsrat der Gesellschaft gebilligten Drei-Jahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen und Zeitreihenanalysen beurteilt. Weiterhin haben wir das durch die HAWESKO Holding Aktiengesellschaft genutzte Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind insgesamt nachvollziehbar. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Put-Optionen sind in Textziffer 6 des Konzernanhangs enthalten. 3. AUSWIRKUNGEN AUS DER ERSTANWENDUNG DES IFRS 16 AUF DIE BILANZIERUNG VON LEASINGVERHÄLTNISSEN1. In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden zum Bilanzstichtag Nutzungsrechte von € 112,0 Mio. und Leasingverbindlichkeiten von € 121,4 Mio. ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeiten repräsentieren damit 31% der Bilanzsumme. Im Geschäftsjahr ergaben sich aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zu Leasingverhältnissen (IFRS 16) wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte und deren Fortschreibung im Geschäftsjahr. Die Umstellung auf IFRS 16 erfolgte nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz. Die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Die Gesellschaft hat konzernweite Prozesse und Kontrollen zur vollständigen und richtigen Erfassung von Leasingverhältnissen eingerichtet. Bei der Erstanwendung wurde ein zentral genutztes IT-basiertes Tool zur Abbildung der Leasingverhältnisse eingesetzt. Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 bedingt für bestimmte Bereiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen durch die gesetzlichen Vertreter, deren Angemessenheit im Rahmen unserer Prüfung zu beurteilen war. Dies trifft insbesondere auf Einschätzungen zur Ausübung von Optionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu. Vor diesem Hintergrund, und aufgrund der Komplexität der neuen Anforderungen des IFRS 16, war die Bilanzierung der Leasingverhältnisse im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit der vom Konzern eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Leasingverhältnissen gewürdigt. Dies gilt auch für den Einsatz des zentral genutzten IT-basierten Tools zur Abbildung der Leasingverhältnisse sowie für die erforderlichen Anpassungen der bestehenden Systeme zur Verarbeitung der Transaktionen. Darüber hinaus haben wir bei unserer Prüfung mit Unterstützung unserer internen Spezialisten die Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 beurteilt. Gemeinsam haben wir die Umsetzung der Anforderungen des IFRS 16 nachvollzogen sowie die Ausgestaltung der eingerichteten Prozesse zur Abbildung der Transaktionen in Einklang mit IFRS 16 und des IT-basierten Tools zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Vorgaben beurteilt. Hierbei haben wir auf Basis von Stichproben Einsicht in Leasingverträge genommen, die Identifizierung von Leasingkomponenten nachvollzogen und gewürdigt, ob diese vollständig und zutreffend in dem neu eingesetzten IT-basierten Tool zur Abbildung von Leasingverhältnissen erfasst wurden. Dabei haben wir insbesondere die Einschätzungen zur Ausübung von Optionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses anhand von Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und durch Einsicht in geeignete Nachweise beurteilt. Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten und an IFRS 16 angepassten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind. Ferner konnten wir nachvollziehen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Leasingverhältnisse unter erstmaliger Anwendung des IFRS 16 zu gewährleisten. 3. Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 sind in Textziffer Tz. 2 des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB. Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 17.06.2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 04.12.2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Konzernabschlussprüfer der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thorsten Dzulko.
Hamburg, den 03.04.2020 Thorsten Dzulko, Wirtschaftsprüfer ppa. Christian Simon, Wirtschaftsprüfer ANTEILSBESITZ gemäß § 313 Absatz 2 HGB zum 31.12.2019scroll
*
Davon 10 % direkte Beteiligung durch Sélection de Bordeaux S.A.R.L. BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,die Hawesko-Gruppe will die führende Stellung, die die Gruppe im hart umkämpften deutschen Weinmarkt einnimmt, konsequent weiter ausbauen. Im Geschäftsjahr 2019 haben wir den Umsatz um 6,0 % auf € 556 Mio. erhöht. Während der deutsche Weinmarkt insgesamt nach Wert um 0,6 % schrumpfte, hat die Hawesko-Gruppe um 0,7 % im Inland zugelegt und wieder Marktanteile hinzugewonnen. Negative operative Auswirkungen eines Logistikumzugs konnten wir durch die Veräußerung der durch den Umzug langfristig nicht mehr benötigten Immobilie ausgleichen, so dass wir das Konzern-EBIT auf € 29,1 Mio. steigern konnten. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass sich der Konzern weiterhin in einer soliden Verfassung befindet und unverändert zuversichtlich hinsichtlich der mittel- und langfristigen Perspektiven der Geschäftsentwicklung. ZUSAMMENWIRKEN VON VORSTAND UND AUFSICHTSRATDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben konsequent und mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat sich sowohl in regelmäßigen Sitzungen als auch in Ausschusssitzungen über die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen, hat den Vorstand beratend unterstützt, ihn kontinuierlich kontrolliert und alle erforderlichen Beschlüsse gefasst. Über die turnusmäßige Unterrichtung hinaus hat der Vorstand dem Aufsichtsrat auch aus sonstigen wichtigen Anlässen berichtet. Gegenstände der regelmäßigen mündlichen und schriftlichen Berichterstattung waren neben der Gesamtlage der Gruppe und der aktuellen Geschäftsentwicklung auch die mittelfristige Strategie einschließlich der Investitions-, Finanz- und Ergebnisplanung sowie die Führungskräfteentwicklung. Die Schwerpunkte der Beratungen lagen auf der wirtschaftlichen Entwicklung der Konzerngesellschaften sowie dem künftigen Kurs der Hawesko Holding AG. Im Geschäftsjahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat in vier ordentlichen Sitzungen, vorbereitet und unterstützt durch Sitzungen des Prüfungs- und Investitionsausschusses sowie des Personal- und Nominierungsausschusses, mit der strategischen Planung, der Effizienz der Geschäftsführung sowie mit der Gesetzmäßigkeit und Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung beschäftigt. Themen der Berichterstattung und der Erörterung im Aufsichtsrat waren unter anderem die aktuelle Geschäftslage des Konzerns, die Grundsätze der Corporate Governance und ihre Umsetzung im Unternehmen, Personalangelegenheiten, das Compliance- und Risikomanagement im Konzern sowie die strategischen Geschäftsplanungen. Im Einzelnen wurden folgende Themen behandelt und eingehend erörtert:
Nach § 8 der Satzung bedarf die Vornahme einer Einzelinvestition, die einen Betrag von € 2,5 Mio. übersteigt, der Erwerb anderer Unternehmen bzw. die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im Wert von mehr als € 0,5 Mio. der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese muss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erfolgen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde vom Vorstand die Zustimmung zur Veräußerung einer Immobilie an die ATL GmbH, die dem Aufsichtsratsvorsitzenden nahesteht, beantragt. Nach eingehender Prüfung unter Einbeziehung des Wirtschaftsprüfers wurde die Zustimmung zu dieser Maßnahme einstimmig -bei Stimmenthaltung des Vorsitzenden - erteilt. Im Rahmen des Berichtswesens wurden dem Aufsichtsrat monatlich die wesentlichen Finanzdaten übermittelt, ihre Entwicklung im Vergleich zu den Planungs- und Vorjahreszahlen und den Markterwartungen dargestellt sowie detailliert erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Planungs- und Abschlussunterlagen zur Kenntnis genommen, sich eingehend mit ihnen befasst und sich von deren Plausibilität und Angemessenheit überzeugt. An den Aufsichtsratssitzungen haben jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Konzernlagebericht und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind unter Einbeziehung der Buchführung von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, die in der ordentlichen Hauptversammlung am 17.06.2019 zum Abschlussprüfer gewählt worden war, geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungs- und Investitionsausschuss hat zugleich die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht und in diesem Zusammenhang auch die entsprechende Erklärung eingeholt. Der Vorstand hat dem Prüfungs- und Investitionsausschuss den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht mit dem zusammengefassten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses und den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zur Prüfung vorgelegt. Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.03.2020 mit den Abschlüssen der Beteiligungsgesellschaften beschäftigt und diese in Anwesenheit des Abschlussprüfers beraten. Der Jahresabschluss und der Konzernjahresabschluss der Hawesko Holding AG sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden vom gesamten Aufsichtsrat am 03.04.2020 ausführlich erörtert und eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat erhebt keine Einwendungen. Er billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2019 gemäß § 171 AktG. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 1,30 pro Stückaktie zu verwenden. Gegenstand der Prüfung am 03.04.2020 war auch der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellte sog. Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen unter Berücksichtigung des vom Abschlussprüfer vorgelegten Berichts über das Ergebnis seiner Prüfung dieses Berichts. Der Aufsichtsrat hat sich in Gegenwart des Abschlussprüfers anhand des Abhängigkeitsberichts überzeugt, dass die Hawesko Holding AG im vergangenen Geschäftsjahr nicht durch Maßnahmen ihrer Mehrheitsgesellschafterin bzw. durch Rechtsgeschäfte mit ihr benachteiligt wurde. Der Aufsichtsrat hat daher den vom Abschlussprüfer erteilten Bestätigungsvermerk zustimmend zur Kenntnis genommen und die Erklärung abgegeben, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen zu erheben sind, dass Hawesko nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde. AUFSICHTSRATSAUSSCHÜSSEDer Prüfungs- und Investitionsausschuss kam 2019 fünfmal zusammen, der Personal- und Nominierungsausschuss zweimal. ARBEIT DES PRÜFUNGS- UND INVESTITIONSAUSSCHUSSESDer Prüfungs- und Investitionsausschuss tagte jeweils vor Veröffentlichung der Quartalsfinanzberichte und erörterte diese gemäß Ziffer 7.1.2. des Deutschen Corporate Governance Kodex. Am 27.03.2019 behandelte der Ausschuss die Abschlüsse der Tochtergesellschaften in Anwesenheit der Abschlussprüfer. Prüfungsschwerpunkt war dabei die Analyse der Fraud-Aufdeckungsinstrumente im Konzern. Auch wurden Themen des Compliance- und Risikomanagements diskutiert, insbesondere das Interne Kontrollsystem (IKS) und die Gruppen-IT-Systemintegrität, sowie die Umsetzung der Bündelung von Backoffice-Funktionen im Segment E-Commerce. Am 08.05.2019 befasste sich der Ausschuss mit Themen der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (CSR), mit der Bündelung der Logistik im Konzern sowie mit der Optimierung von gesellschaftsrechtlichen Strukturen und der Vertriebsstruktur im B2B-Segment. Am 30.07.2019 behandelte er erneut die Änderung der Logistikstruktur im Konzern, die strategische Entwicklung im B2B-Segment sowie die Umsetzung von Optimierungen im E-Commerce-Segment, die strategische Entwicklung von Wein & Co. und die technische Modernisierung des Konzernberichtswesens. Am 04.11.2019 wurden die strategische Entwicklung von Jacques' sowie die nächsten Schritte bei der Umsetzung des Umbaus der Logistik-Funktionen erörtert. Am 04.12.2019 wurden die Prüfungsschwerpunkte für die Abschlussprüfung 2019 festgelegt sowie die Drei-Jahres-Planung und Fortschritte bei strategischen Projekten behandelt. Darüber hinaus wurden die Marktentwicklung sowie die Konzernstrategie diskutiert. An den Sitzungen des Prüfungs- und Investitionsausschusses haben jeweils alle Mitglieder des Ausschusses teilgenommen. ARBEIT DES PERSONAL- UND NOMINIERUNGSAUSSCHUSSESDer Personal- und Nominierungsausschuss befasste sich in seinen Sitzungen am 30.09.2019 und am 12.12.2019 mit Personalangelegenheiten in Anwesenheit von und im Austausch mit Führungskräften des Unternehmens. An den Sitzungen des Personal- und Nominierungsausschusses haben jeweils alle Mitglieder des Ausschusses teilgenommen. CORPORATE GOVERNANCEVorstand und Aufsichtsrat haben am 05.04.2019 die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die heute abgestimmte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wird als Teil der Erklärung zur Unternehmensführung zusammen mit den Angaben zu den Grundsätzen der Unternehmensführung und der Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat gesondert im Geschäftsbericht dargestellt (siehe Seite 170 ff.); das Dokument ist unter www.hawesko-holding.com abrufbar. Die Effizienz seiner Tätigkeit zur Sicherstellung einer wirksamen Kontrolle des Vorstandes unter Nutzung der speziellen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen der Mitglieder des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat im Wege einer Selbstevaluierung überprüft. Es besteht für Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Aufsichtsratstätigkeit Fortbildungsangebote zu nutzen. Im Berichtsjahr wurde davon kein Gebrauch gemacht. ÄNDERUNGEN IN DER PERSONELLEN ZUSAMMENSETZUNG DER ORGANEVorstandIm März 2019 kamen Aufsichtsrat und Vorstand zu dem Ergebnis, dass die bis dahin bestehende Aufgabenverteilung im Vorstand nicht mehr den strategischen Zielen der Hawesko-Gruppe und den Markterfordernissen entspricht. Die Mitglieder des Vorstands werden von der Doppelfunktion als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft entlastet, um so die Flexibilität in den operativen Entscheidungsstrukturen zu erhöhen. Der Vorstand konzentriert sich stärker auf die konzernübergreifende Aufgaben. Als Konsequenz dieser Neuausrichtung kann der Hawesko-Konzern mit drei Vorstandsmitgliedern geführt werden. Im Zuge dieser Umstrukturierung hat das ehemalige Vorstandsmitglied Nikolas von Haugwitz das Unternehmen zum 01.04.2019 im gegenseitigen Einvernehmen verlassen. Der Aufsichtsrat dankt Herrn von Haugwitz ausdrücklich für die geleistete Arbeit. Aufsichtsrat2019 gab es im Aufsichtsrat keine Personaländerungen. InteressenkonflikteDem Aufsichtsratsvorsitzenden sind keine Interessenkonflikte mitgeteilt worden. Vorstand und Aufsichtsrat des Hawesko-Konzerns, aber auch alle Mitarbeiter, Partner und Aktionäre sehen sich durch die Verbreitung des Corona-Virus mit völlig neuen, ungewohnten und sich schnell ändernden Situationen konfrontiert. Belastbare längerfristige Prognosen über den Verlauf und die Auswirkungen der Corona-Epidemie für die Hawesko-Gruppe können nicht abgegeben werden. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen dafür entschieden, der Hauptversammlung der Gesellschaft eine angemessene Dividende auf Höhe des Vorjahresniveaus von € 1,30 pro Aktie vorzuschlagen. Dazu stehen wir. Wir wollen, dass der Hawesko-Konzern auch weiterhin als solider Dividendenwert im Markt wahrgenommen wird. Die Hawesko Holding AG ist ein kerngesundes Unternehmen und gut gerüstet, um sich den kommenden Herausforderungen zu stellen. Auf Basis der uns zurzeit vorliegenden Informationen erhalten wir den Dividendenvorschlag aufrecht. Dennoch wäre es unverantwortlich, die Augen davor zu verschließen, dass wir alle es mit einer Situation zu tun haben, die in der jüngeren Wirtschaftsgeschichte ohne Parallele ist. Sollten die Ereignisse bis zur Einberufung der Hauptversammlung dies erfordern, kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Vorstand und Aufsichtsrat sich dazu gezwungen sehen, über diesen Dividendenvorschlag neu zu befinden. Sollte dieser Fall eintreten, wird Sie der Vorstand unverzüglich dazu informieren. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften, dem Betriebsrat und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der mit der Hawesko Holding AG verbundenen Unternehmen, den Agenturpartnerinnen und -partnern bei Jacques' Wein-Depot sowie den Vertriebspartnern im B2B-Segment für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit.
Hamburg, 03.04.2020 Der Aufsichtsrat Detlev Meyer, Vorsitzender ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG und Bericht zur Corporate Governance der Hawesko Holding AG, Hamburg durch Aufsichtsrat und VorstandA. GRUNDLAGEN DER CORPORATE GOVERNANCE DER HAWESKO HOLDING AGDer Begriff Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und an einer nachhaltigen Wertschaffung orientierten Unternehmensführung und umfasst das gesamte Leitungs- und Überwachungssystem eines Unternehmens einschließlich seiner Organisation, geschäftspolitischen Grundsätze und Leitlinien sowie der internen und externen Steuerungs- und Überwachungsmechanismen. Die Hawesko Holding AG bekennt sich zu einer verantwortungsvollen, auf Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Überwachung des Unternehmens. Sowohl die Transparenz der Grundsätze des Unternehmens als auch die Nachvollziehbarkeit seiner kontinuierlichen Entwicklung soll gewährleistet sein, um bei Kunden, Geschäftspartnern und Aktionären Vertrauen zu schaffen, zu erhalten und zu stärken. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß Grundsatz 22 und Ziffer F.4 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16.12.2019 (DCGK 2020) (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 20.03.2020) sowie gemäß §§ 289f, 315d Handelsgesetzbuch (HGB) über die Grundsätze der Unternehmensführung und der Corporate Governance. B. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTG ZUM DEUTSCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEXNach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird bzw. welche dieser Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Aufsichtsrat und Vorstand der Hawesko Holding AG, Hamburg, haben sich im Geschäftsjahr 2019 mehrfach mit Themen der Corporate Governance beschäftigt und am 03.04.2020 folgende gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) abgegeben: "Vorstand und Aufsichtsrat der Hawesko Holding Aktiengesellschaft erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 05.04.2019 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 07.02.2017 (DCGK 2017, bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24.04.2017) mit Ausnahme der nachstehend unter Nr. 1-3 genannten Abweichungen entsprochen wurde: 1. Keine Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat und keine Festlegung einer Altersgrenze für die Zugehörigkeit zum AufsichtsratZiffer 5.4.1 des DCGK 2017 empfiehlt, eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer und eine Altersgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat festzulegen. Der Aufsichtsrat der Hawesko Holding AG hat bislang weder eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer noch eine Altersgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat festgelegt. Aus Sicht des Aufsichtsrats ist über die Fortsetzung der Zugehörigkeit häufig individuell in Bezug auf das jeweilige Aufsichtsratsmitglied zu entscheiden. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer oder eine Altersgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat würden zu nicht sachgerechten Einschränkungen führen. 2. Erfolgsorientierte Komponente der Vergütung der AufsichtsratsmitgliederZiffer 5.4.6 des DCGK 2017 empfiehlt, dass eine erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Hawesko Holding AG enthält eine erfolgsorientierte Komponente, die sich am Bilanzgewinn des jeweiligen Jahres orientiert. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass diese jahresbezogene Vergütungskomponente der Bedeutung der Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates angemessen Rechnung trägt. Darüber hinaus trägt eine zeitgerechte Bemessung der variablen Vergütung unterjährigen Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch das Ausscheiden oder den Eintritt neuer Aufsichtsratsmitglieder besser Rechnung. 3. Öffentliche Zugänglichkeit des KonzernabschlussesZiffer 7.1.2 des DCGK 2017 empfiehlt, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich zu machen sind. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Hawesko Holding AG werden nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht, sondern binnen 120 Tagen. Dies stellt eine angemessene Aufmerksamkeit sicher. Vorstand und Aufsichtsrat der Hawesko Holding Aktiengesellschaft erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass derzeit und zukünftig mit folgenden Ausnahmen den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 16.2.2019 (bekannt gemacht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 20.03.2020) mit Ausnahme der nachstehend unter Nr. 1-5 genannten Abweichungen entsprochen wird: 1. Keine Altersgrenze für den VorstandZiffer B.5 des DCGK 2020 empfiehlt, dass für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt werden soll. Der Aufsichtsrat der Hawesko Holding Aktiengesellschaft hat bislang keine Altersgrenze für die Vorstandsmitglieder festgelegt. Aus Gründen der Diversität und im Interesse einer langfristigen Nachfolgeplanung wird zwar eine heterogene Altersstruktur innerhalb des Vorstands angestrebt, allerdings wird dem Alter im Vergleich zu den anderen Kriterien keine zentrale Bedeutung beigemessen wird. Der Aufsichtsrat der Hawesko Holding AG ist der Ansicht, dass das Erreichen einer Altersgrenze keine Rückschlüsse auf die Kompetenz eines Vorstandsmitglieds zulässt. Entsprechend konnte auch keine Altersgrenze in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. Insoweit besteht eine Abweichung von Ziffer B.5 des DCGK 2020. 2. Keine Festlegung einer Altersgrenze für die Zugehörigkeit zum AufsichtsratZiffer C.2 des DCGK 2020 empfiehlt, eine Altersgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat festzulegen. Der Aufsichtsrat der Hawesko Holding Aktiengesellschaft hat bislang keine Altersgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat festgelegt. Aus Sicht des Aufsichtsrats ist über die Fortsetzung der Zugehörigkeit individuell in Bezug auf das jeweilige Aufsichtsratsmitglied zu entscheiden. Eine Altersgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat würde zu nicht sachgerechten Einschränkungen führen. 3. Erfolgsorientierte Komponente der Vergütung der AufsichtsratsmitgliederZiffer G.18 des DCGK 2020 empfiehlt, dass eine erfolgsorientierte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf eine langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein soll. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der Hawesko Holding Aktiengesellschaft enthält eine erfolgsorientierte Komponente, die sich am Bilanzgewinn des jeweiligen Jahres orientiert. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass diese jahresbezogene Vergütungskomponente der Bedeutung der Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrates angemessen Rechnung trägt. Darüber hinaus trägt eine zeitgerechte Bemessung der variablen Vergütung unterjährigen Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates durch das Ausscheiden oder den Eintritt neuer Aufsichtsratsmitglieder besser Rechnung. 4. Öffentliche Zugänglichkeit des KonzernabschlussesZiffer F.2 des DCGK 2020 empfiehlt, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich zu machen sind. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Hawesko Holding Aktiengesellschaft wird nicht binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht, sondern binnen 120 Tagen. Dies stellt eine angemessene Aufmerksamkeit sicher. 5. Vergütungssystem des VorstandsSoweit sich durch die Neufassung des Deutsche Corporate Governance Kodex vom 16.12.2019 weitere Abweichungen mit Blick auf die bestehenden Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft ergeben, wird darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit der Begründung des DCGK 2020 "Änderungen des Kodex nicht in laufenden Vorstandsverträgen berücksichtigt werden" müssen. Die Gesellschaft wird die Empfehlungen des DCGK 2020 bei der Verlängerung bestehender Vorstandsanstellungsverträge und bei Neuabschluss von Vorstandsanstellungsverträgen im Zusammenhang mit dem Eintritt neuer Vorstandsmitglieder berücksichtigen und insoweit entsprechende Abweichungen zukünftig erklären.
Hamburg, 03.04.2020 Der Aufsichtsrat Der Vorstand Die aktuelle Entsprechenserklärung ist - ebenso wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre - für die Aktionäre und die Öffentlichkeit auch auf der Internetseite der Hawesko Holding AG unter (www.hawesko-holding.com/konzern/corporate-governance) zugänglich. EBIT-Marge: Die EBIT-Marge ist das EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) - das heißt, das Ergebnis vor Ertragssteuern und Zinsen - dividiert durch den Netto-Umsatz. Sie zeigt die operative Ertragskraft des Unternehmens. ROCE: Das ROCE (Return on Capital Employed) ist das Verhältnis von EBIT zum durchschnittlich eingesetzten Kapital und gibt Auskunft über die Verzinsung des eingesetzten Kapitals im Berichtszeitraum. Free-Cashflow: Der Free-Cashflow beziffert die Summe der Mittel, die dem Unternehmen nach allen Ausgaben innerhalb einer Periode frei zur Verfügung stehen. Er gibt eine Orientierung darüber, welche Mittel für Wachstumsfinanzierung und Dividenden zur Verfügung stehen. C. RELEVANTE ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN, ZUR ARBEITSWEISE VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT SOWIE ZU ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE DER AUFSICHTSRATSAUSSCHÜSSEI. Organisation und SteuerungDie Struktur des Hawesko-Konzerns ist durch ein ausgewogenes Verhältnis von dezentralen Einheiten und zentralen Leitungs- und Organisationsentscheidungen geprägt: Möglichst viele Entscheidungen des operativen Geschäfts werden auf Ebene der jeweiligen Tochtergesellschaft gefällt und ausgeführt. Diese Organisationsstruktur ist vorteilhaft, weil es im Weingeschäft wesentlich auf die Pflege und Nutzung persönlicher Kontakte sowohl zum Produzenten als auch zum Kunden ankommt. Die Muttergesellschaft Hawesko Holding AG ist an den überwiegend im Weinhandel tätigen Tochtergesellschaften in der Regel zu 100 % bzw. mehrheitlich beteiligt. Die operativ tätigen Kapitalgesellschaften von Bedeutung im Konsolidierungskreis - vor allem Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH und Jacques' Wein-Depot Wein-Einzelhandel GmbH - sind durch Gewinnabführungsverträge mit der Holding in den Konzern eingebunden. Die Muttergesellschaft Hawesko Holding AG sowie die Mehrzahl der Tochtergesellschaften haben ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die nicht in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften haben ihren jeweiligen Sitz in Ländern der Europäischen Union bzw. in der Schweiz. Der Hawesko-Konzern ist im Wesentlichen in drei Geschäftssegmente untergliedert (vgl. Abschnitt "Unternehmensprofil" im zusammengefassten Lagebericht). Der Vorstand steuert nach Umsatzwachstum, EBIT-Marge, ROCE und Free-Cashflow. Die angestrebten Mindestrenditen werden im Abschnitt "Steuerungssystem" des zusammengefassten Lageberichts dargestellt. Die Ziele und die Entwicklung der einzelnen Segmente gemäß diesen Kennziffern sind Bestandteil von regelmäßigen Strategie- und Reporting-Gesprächen mit den Geschäftsführern der einzelnen Konzerngesellschaften. Durch die Verknüpfung von EBIT-Margen und Kapitalrentabilität in den Zielsetzungen und Zielerreichungskontrollen werden den Geschäftsführern klare Verantwortlichkeiten unterhalb der Vorstandsebene zugewiesen. Seit dem 01.01.2011 ist eine von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene und kontinuierlich überprüfte Compliance-Ordnung für alle Hawesko-Konzerngesellschaften in Kraft. Die Verhaltensrichtlinie für Mitarbeiter und die Social Media Guidelines sind unter (www.hawesko-holding.com/konzern/ corporate-governance) abrufbar. II. Aktionäre und HauptversammlungDie Aktionäre der Hawesko Holding AG nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte auf der Hauptversammlung wahr. Alle Aktien sind auf den Inhaber lautende Stückaktien mit identischen Rechten und Pflichten. Jede Aktie der Hawesko Holding AG gewährt eine Stimme. Dabei ist das Prinzip "one share, one vote" vollständig umgesetzt, da Höchstgrenzen für Stimmrechte eines Aktionärs oder Sonderstimmrechte nicht bestehen. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Hauptversammlung erforderlich ist. Die jährliche ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Die Leitung der Hauptversammlung obliegt dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder einem von diesem bestimmten anderen Mitglied des Aufsichtsrates. Die Hauptversammlung nimmt alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahr. In der Regel bedarf ein Beschluss der einfachen Mehrheit, in bestimmten Fällen (u. a. bei Beschlüssen über Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen) einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals. Herr Detlev Meyer ist Mitglied des Aufsichtsrats und über die Tocos Beteiligung GmbH mit 72, 6 % der Aktien größter Aktionär der Hawesko Holding AG. Danach folgt Michael Schiemann über die Augend- um Vermögensverwaltung GmbH mit 5, 6 %. Die verbleibenden ca. 21, 8 % befinden sich in Händen von institutionellen Anlegern und Privatanlegern. Eine Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne der §§ 289a Abs. 1 S. 1 Nr. 5, 315a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 HGB besteht nicht. III. AufsichtsratDer Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Bei wichtigen und grundsätzlichen Arten von Geschäften bedarf der Vorstand zu ihrer Vornahme der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats mit Zweidrittelmehrheit, insbesondere bei der Vornahme von Einzelinvestitionen im Werte von mehr als € 2,5 Mio. und beim Erwerb anderer Unternehmen oder der Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im Werte von mehr als € 0,5 Mio. Ein Berichtswesen informiert die Aufsichtsratsmitglieder monatlich über wesentliche Finanzdaten im Vergleich zu den Planungs- und Vorjahreszahlen und erläutert sie. Es finden jährlich mindestens vier ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats sowie Sitzungen seiner Ausschüsse statt. Der Aufsichtsrat besteht laut Satzung aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Willenserklärungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden oder im Falle seiner Verhinderung durch den Stellvertreter abgegeben. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit das Gesetz oder die Satzung nichts anderes bestimmt; im Falle einer Stimmengleichheit kann von einer Mehrheit eine neue Aussprache beschlossen werden, ansonsten muss unverzüglich neu abgestimmt werden. Bei der erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand hat der Vorsitzende zwei Stimmen, wenn sich auch in diesem Fall Stimmengleichheit ergibt. 1. Die Ausschüsse des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat zwei Ausschüsse gebildet, die im Auftrag des Gesamtaufsichtsrats die ihnen übertragenen Funktionen erfüllen. Die Ausschüsse werden durch den jeweiligen Vorsitzenden einberufen und tagen so oft, wie es erforderlich erscheint. Derzeit bestehen ein Personal- und Nominierungsausschuss sowie ein Prüfungs- und Investitionsausschuss, jeweils bestehend aus drei Mitgliedern. a) Personal- und NominierungsausschussDer Personal- und Nominierungsausschuss bereitet die dem Aufsichtsrat obliegenden Personalentscheidungen vor, sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Vielfalt (Diversity). Er bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsratsplenums über die Festsetzung der Vorstandsvergütung und die Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand vor und behandelt die Vorstandsverträge, soweit nicht das Aktiengesetz deren Abschluss, Änderung und Beendigung durch das Aufsichtsratsplenum vorschreibt. Darüber hinaus unterbreitet er dem Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der Empfehlungen des Kodex und des vom Aufsichtsrat beschlossenen Anforderungsprofils für den Aufsichtsrat Vorschläge für geeignete Kandidaten für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung. Dabei vergewissert er sich jeweils, dass der Kandidat oder die Kandidatin den erwarteten Zeitaufwand aufbringen kann. Weiterhin hat der Ausschuss in Personalangelegenheiten unter dem Aspekt einer frühzeitigen und ausgewogenen Nachfolgeplanung der Bestellung bzw. der Abberufung von leitenden Angestellten im Konzern zuzustimmen. Der Vorsitzende des Personal- und Nominierungsausschusses ist Detlev Meyer. Die weiteren Mitglieder sind Wilhelm Weil und Kim-Eva Wempe. b) Prüfungs- und InvestitionsausschussDer Prüfungs- und Investitionsausschuss befasst sich mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses und der Wirksam keit der Abschlussprüfung. Er bereitet außerdem den Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Im Fall einer beabsichtigten Rotation des Abschlussprüfers ist der Prüfungs- und Investitionsausschuss für das Auswahlverfahren verantwortlich. Nach erfolgter Wahl durch die Hauptversammlung erteilt er den Auftrag für die Konzern- und Jahresabschlussprüfung, befasst sich mit der Honorarvereinbarung und legt die Prüfungsschwerpunkte fest. Er überwacht laufend die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und erörtert mit ihm die Gefahren für dessen Unabhängigkeit sowie die zur Verminderung dieser Gefahren ergriffenen Schutzmaßnahmen. In diesem Zusammenhang ist der Prüfungs- und Investitionsausschuss auch für die Überwachung und Billigung der vom Abschlussprüfer zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachten Leistungen (Nichtprüfungsleistungen) zuständig. Der Prüfungs- und Investitionsausschuss erörterte auch schon vor der Implementierung von Ziffer D.12 des DCGK 2020 im Ausschuss und anschließend gemeinsam mit dem Abschlussprüfer seine erbrachten Prüfungsleistungen und bewertete in diesem Zusammenhang die Qualität der erbrachten Leistungen. Nunmehr plant der Prüfungs- und Investitionsausschuss gemeinsam mit dem Abschlussprüfer, ein formelleres Bewertungsverfahren zu implementieren. Dazu steht der Prüfungs- und Investitionsausschuss bereits in Gesprächen mit dem Abschlussprüfer. Der Prüfungs- und Investitionsausschuss empfiehlt dem Aufsichtsrat zudem nur dann die Feststellung des Jahresabschlusses, wenn er zuvor die Qualität der Prüfungsleistungen als positiv bewertet hat. Der Vorsitzende des Prüfungs- und Investitionsausschusses ist Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker. Die weiteren Mitglieder sind Thomas R. Fischer und Dr. Jörg Haas. Die Funktion des Finanzexperten im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG erfüllt Thomas R. Fischer. Alle Ausschussmitglieder sind mit dem Finanz- und Rechnungswesen vertraut; entsprechend der Empfehlung in Ziffer D.4 des DCGK 2020 verfügt Herr Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker als Vorsitzender des Prüfungs- und Investitionsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie interne Kontrollverfahren und ist mit der Abschlussprüfung vertraut. 2. Zielgröße für den Frauenanteil im AufsichtsratDer Aufsichtsrat berücksichtigt bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auf der Grundlage des Anforderungsprofils für den Aufsichtsrat (siehe dazu 3.) nicht ausschließlich die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidaten, sondern auch Diversitätsaspekte. Als Zielvorgabe für den Frauenanteil im Aufsichtsrat wurde bis 30.06.2022 festgelegt, dass mindestens eine Frau Mitglied des Gremiums sowie des Personal- und Nominierungsausschusses sein soll. Zurzeit wird diese Zielvorgabe erfüllt. 3. Anforderungsprofil an den AufsichtsratMit Blick auf die verschiedenen Vorgaben und Empfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat im April 2018 ein Anforderungsprofil für seine Zusammensetzung verabschiedet, welches neben wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des DCGK zur Aufsichtsratszusammensetzung seine Zielsetzungen für die Zusammensetzung, das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium i.S.d. Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK 2017 bzw. Ziffer C.1 des DCGK 2020 sowie das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB enthält. In seiner Sitzung im April 2020 hat der Aufsichtsrat das Kompetenzprofil im Hinblick auf die Bestimmungen des DCGK 2020 erneut für sachgerecht eingestuft und bestätigt. a) ZielsetzungDer Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die jederzeit eine umfassende qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands durch seine Mitglieder gewährleistet. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für eine effektive Arbeit des Aufsichtsrats - und damit für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens - neben fachlichen und persönlichen Anforderungen auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitliche Betrachtungen und sichern so die Qualität der Arbeit des Aufsichtsrats. Die folgenden Zielsetzungen dienen insoweit als Leitlinie bei der langfristigen Nachfolgeplanung und der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und schaffen Transparenz im Hinblick auf die wesentlichen Besetzungskriterien. b) Anforderungen an die einzelnen Mitglieder(i) Allgemeine AnforderungenJedes Aufsichtsratsmitglied soll aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des Hawesko-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Im Hinblick darauf sollte jedes Aufsichtsratsmitglied folgende Anforderungen erfüllen:
(ii) Zeitliche VerfügbarkeitJedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit aufbringen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass mindestens vier Aufsichtsratssitzungen jährlich stattfinden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, insbesondere im Fall der Prüfung der Jahres- und Konzernabschlussunterlagen. Abhängig von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren der bestehenden Ausschüsse entsteht zusätzlicher Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Zur Behandlung von Sonderthemen können schließlich zusätzliche außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse erforderlich werden. c) Anforderungen und Ziele für das GesamtgremiumIm Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums strebt der Aufsichtsrat - auch im Interesse der Diversität - eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit das Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann. (i) Allgemeine AnforderungenDer Aufsichtsrat der Hawesko Holding AG muss jederzeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen ferner in ihrer Gesamtheit mit dem Weinhandelssektor vertraut sein. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. (ii) Spezifische Kenntnisse und ErfahrungenDer Aufsichtsrat der Hawesko Holding AG soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet - entsprechend dem Geschäftsmodell des Unternehmens - insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in den folgenden Bereichen:
(iii) Unabhängigkeit und InteressenkonflikteUnter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation der Hawesko Holding AG und der Eigentümerstruktur sollen dem Aufsichtsrat mindestens vier unabhängige Mitglieder i.S.v. Ziffer 5.4.2 DCGK 2017 bzw. Ziffern C.6 bis C.9 des DCGK 2020 angehören. Dem Aufsichtsrat sollen außerdem keine Personen angehören, die Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben. Sofern im Einzelfall Interessenkonflikte auftreten - insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Lieferanten, Kunden, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können - ist das betreffende Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, dies dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem jährlichen Bericht an die Hauptversammlung. Wesentliche und nicht nur vorüber gehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. (iv) DiversitätDer Aufsichtsrat der Hawesko Holding AG hat als Zielquote für den Frauenanteil im Aufsichtsrat festgelegt, dass im Gremium mindestens eine Frau vertreten sein soll, und als Frist für die Zielerreichung den 30.06.2022 festgelegt. Daneben spiegelt sich die Diversität im Aufsichtsrat u. a. im individuellen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Der Aufsichtsrat strebt insoweit im Interesse der Diversität eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen. Dabei wird auch angestrebt, dass ein Teil der Mitglieder über einen internationalen Erfahrungshorizont verfügt. d) Stand der UmsetzungIn der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen. Der Frauenanteil von mindestens einer Frau wird erfüllt. Mit Herrn Dr. Haas, Herrn Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. Säcker, Herrn Weil und Frau Wempe gehören dem Aufsichtsrat vier unabhängige Mitglieder an. Der Personal- und Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden die vorstehenden Anforderungen und Ziele bei Nachfolgeplanung, der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und ihren Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. e) Dauer der ZugehörigkeitDer Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Detlev Meyer, ist seit dem 28.09.2010 Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Herr Thomas R. Fischer, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats gehört dem Aufsichtsrat seit dem 15.06.2009 an. Die Dauer der Amtstätigkeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder ist wie folgt: Herr Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. Säcker seit dem 26.03.2015 , Herr Dr. Jörg Haas seit dem 01.12.2017, Herr Wilhelm Weil seit dem 19.06.2017 und Frau Kim-Eva Wempe seit dem 20.06.2011. f) SelbstbeurteilungDer Aufsichtsrat, der Personal- und Nominierungsausschuss sowie der Prüfungs- und Investitionsausschuss haben jeweils in ihrer Sitzung am 03.04.2020 die Effizienz ihrer Tätigkeit und ihrer Mitglieder im Hinblick auf eine wirksame Kontrolle des Vorstands der Hawesko Holding Aktiengesellschaft geprüft. Unter anderem wurden die von den jeweiligen Mitgliedern eingebrachten Profile und Erfahrungen besprochen und kritisch im Blick auf die aktuellen Bedürfnisse der Gesellschaft evaluiert. Weitere Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Berichtszeitraum finden sich im Bericht des Aufsichtsrats. Weitere Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich in der Aufstellung "Vorstand und Aufsichtsrat" am Ende des Geschäftsberichts. Schließlich sind auf der Website des Unternehmens Lebensläufe der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats veröffentlicht, die jährlich aktualisiert werden. IV. Vorstand1. Arbeitsweise des VorstandesDer Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung und vertritt es bei Geschäften mit Dritten. Er stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Konzerns ab und unterrichtet den Aufsichtsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig, zeitnah und umfassend über sämtliche unternehmensrelevanten Planungs-, Geschäftsentwicklungs- und Risikofragen. Die Arbeit des Vorstands ist in einer Geschäftsordnung für den Vorstand näher geregelt. Der Vorstand bestand bis zum 31.03.2019 aus vier Mitgliedern und besteht seit dem 01.04.2019 aus drei Mitgliedern. Aufsichtsrat und Vorstand haben festgestellt, dass eine neue Ressortaufteilung des Hawesko-Konzerns eine auf die heutigen Markterfordernisse angepasste Aufgabenverteilung ermöglicht. Vorstandsmitglieder fungieren seit dem 01.04.2019 nicht mehr gleichzeitig als Geschäftsführer einer Tochter- oder Enkelgesellschaft. Den Geschäftsführern der Tochter- und Enkelgesellschaften kommt damit eine höhere operative Verantwortung zu, die von detaillierten Berichtserstattungspflichten an den Vorstand begleitet ist. Dies ermöglicht eine Verkleinerung des Vorstands des Hawesko-Konzerns auf drei statt bisher vier Vorstandsmitglieder. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Die Vorstandsmitglieder sind - unabhängig von der gemeinsamen Verantwortung für die Leitung des Konzerns - für ihren im Geschäftsverteilungsplan festgelegten Ressort- und Arbeitsbereich verantwortlich. Gleichwohl arbeiten die Vorstandsmitglieder kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Arbeitsbereichen. Ausschüsse innerhalb des Vorstands bestehen nicht. Der Vorstand achtet bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) und strebt dabei eine angemessene Berücksichtigung von Frauen an. Als Ziel wurde unverändert festgelegt, bis zum 30.07.2022 einen Frauenanteil von 25% bei den Führungskräften im Konzern zu erreichen. Diese Quote wird bereits erfüllt. Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern sind unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Die anderen Vorstandsmitglieder sind darüber zu informieren. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, dürfen Vorstandsmitglieder nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats übernehmen. Auch wesentliche Geschäfte zwischen den Konzernunternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Diese Geschäfte müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen. Entsprechende Verträge bestanden im Berichtszeitraum nicht. Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr ebenfalls nicht aufgetreten. 2. Diversitätskonzept für den VorstandDer Vorstand der Hawesko Holding AG besteht gem. § 5 der Satzung aus mindestens zwei Personen. Derzeit gehören dem Vorstand drei Mitglieder an. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser sorgt zusammen mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Diversität. Im Interesse einer näheren Konturierung der Diversitätsaspekte hat der Aufsichtsrat im April 2018 ein Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet und im April 2020 dieses Diversitätskonzept im Hinblick auf die Bestimmungen des DCGK 2020 erneut für sachgerecht eingestuft und bestätigt. a) Zielsetzung des DiversitätskonzeptsDer Vorstand nimmt die zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung der Hawesko Holding AG und des Konzerns ein. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Vorstands. Die folgenden Diversitätsaspekte dienen als Leitlinien für die langfristige Nachfolgeplanung und die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten. b) DiversitätsaspekteDer Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann. Unabhängig von den folgenden Diversitätsaspekten ist der Aufsichtsrat überzeugt, dass letztlich nur die ganzheitliche Würdigung der jeweiligen Persönlichkeit ausschlaggebend für eine Bestellung in den Vorstand der Hawesko Holding AG sein kann. (i) Frauenanteil im VorstandDer Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands am Leitbild der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern und fördert dieses Ziel aktiv, z B. durch die gezielte Suche nach Kandidatinnen für die Mitgliedschaft im Vorstand. Angesichts der überschaubaren Größe des Vorstands und des in der Regel begrenzten Kreises geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten kann eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern gleichwohl nicht stets gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat als Zielquote für den Frauenanteil im Vorstand der Hawesko Holding AG einen Anteil von 0-35% und als Frist für die Zielerreichung den 30.06.2022 festgelegt. (ii) Bildungs- und BerufshintergrundDie Diversität im Vorstand spiegelt sich auch im individuellen Ausbildungs- und Erfahrungshorizont sowie im unterschiedlichen beruflichen Werdegang seiner Mitglieder wider (z. B. Branchenerfahrung). Unterschiedliche Bildungs-, Berufs- und Erfahrungshintergründe sind daher ausdrücklich erwünscht. Jedes Vorstandsmitglied muss allerdings aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des Hawesko-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Die Mitglieder des Vorstands sollten zudem über ein vertieftes Verständnis des Geschäfts von Hawesko und in der Regel über mehrjährige Führungserfahrungen verfügen. Darüber hinaus sollte mit Blick auf das Geschäftsmodell von Hawesko jeweils zumindest ein Mitglied über besondere Expertise in den folgenden Bereichen verfügen, die allerdings nicht zwingend im Rahmen eines Universitätsstudiums oder einer anderen Ausbildung erworben werden muss, sondern auch in sonstiger Weise oder innerhalb des Hawesko-Konzerns erlernt werden kann:
(iii) AlterGemäß Ziffer B.5 des DCGK 2020 soll für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden. Es existieren weder ein Mindest- noch ein Höchstalter für Vorstandsmitglieder. Allerdings sollten Vorstandsmitglieder im Zeitpunkt ihrer Bestellung in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen, was eine gewisse Berufserfahrung voraussetzt. Aus Gründen der Diversität und im Interesse einer langfristigen Nachfolgeplanung wird eine heterogene Altersstruktur innerhalb des Vorstands angestrebt, wobei dem Alter im Vergleich zu den anderen Kriterien keine zentrale Bedeutung beigemessen wird. c) Stand der UmsetzungIn der derzeitigen Zusammensetzung des Vorstands sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Vorstand setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang und Erfahrungshorizont zusammen und verfügt über Expertise in den genannten Bereichen. Die Zielvorgabe für den Frauenanteil wird erfüllt. Der Aufsichtsrat und sein Personalausschuss werden die vorstehenden Diversitätsaspekte im Rahmen der langfristigen Nachfolgeplanung und bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten für den Vorstand der Hawesko Holding AG berücksichtigen. d) NachfolgeplanungGemäß Ziffer B.2 des DCGK 2020 soll der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Aus diesem Grund ist vorgesehen, dass der Personal- und Nominierungsausschuss in Personalangelegenheiten der Bestellung bzw. der Abberufung von leitenden Angestellten im Konzern zustimmen muss. Zudem lädt entweder der Aufsichtsrat oder einer seiner Ausschüsse regelmäßig herausgehobene Leitungspersönlichkeiten des Hawesko-Konzerns als Gäste in seine Sitzung ein und bespricht mit diesen aktuelle Geschäftsentwicklungen, die den jeweiligen Fachbereich betreffen. Somit erhält der Aufsichtsrat regelmäßig einen unmittelbaren und eigenen Eindruck über besonders wichtige Leitungsfunktionen sowohl in persönlicher als auch fachlicher Hinsicht. D. RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNGDer Einzelabschluss der Hawesko Holding AG wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Der Konzernabschluss wird seit dem Geschäftsjahr 2000 nach den IFRS-Richtlinien, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften des HGB aufgestellt. Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im Konzernanhang. Nach Erstellung durch den Vorstand wird der Konzernabschluss vom Abschlussprüfer geprüft sowie vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der Konzernabschluss wird innerhalb von 120 Tagen nach dem Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich gemacht. Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der Einzelabschluss der Hawesko Holding AG. Die Auswahl des Abschlussprüfers, seine Beauftragung, die Überwachung seiner Unabhängigkeit sowie der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Mit dem Abschlussprüfer wurde Folgendes vereinbart: 1. Der Vorsitzende des Prüfungs- und Investitionsausschusses wird unverzüglich unterrichtet, wenn während der Prüfung mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe auftreten, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. 2. Der Abschlussprüfer wird über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben. 3. Sollte der Abschlussprüfer bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellen, aus denen sich eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex (§ 161 AktG) ergibt, wird er dies im Prüfungsbericht vermerken bzw. den Vorsitzenden des Aufsichtsrats hierüber informieren. E. TRANSPARENZEine einheitliche, umfassende und zeitnahe Informationspolitik hat für die Hawesko Holding AG einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse des Unternehmens erfolgt im Geschäftsbericht, auf der jährlichen Pressekonferenz, in den Quartalsfinanzberichten zum 31.03. sowie zum 30.09., und im Halbjahresfinanzbericht. Weitere Informationen werden über Pressemitteilungen bzw. über Ad-hoc-Mitteilungen nach Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung veröffentlicht. Ein ständig nutzbares und aktuelles Kommunikationsmedium ist die Internetseite www.hawesko-holding.com, die alle relevanten Informationen in deutscher und englischer Sprache verfügbar macht. Neben umfangreichen Informationen zum Hawesko-Konzern und zur Hawesko-Aktie ist dort auch der Finanzkalender zu finden, der einen Überblick über alle wichtigen Veranstaltungen bietet. Darüber hinaus ist die Investor-Relations-Abteilung Ansprechpartner für Fragen von Aktionären, Investoren und Analysten. Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist für die Aktionäre und die Öffentlichkeit ebenfalls auf der Internetseite der Hawesko Holding Aktiengesellschaft unter https://www.hawesko-holding.com/konzern/corporate-governance/ zugänglich. F. VERGÜTUNGSBERICHTAngaben zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats befinden sich in einem gesonderten Abschnitt im zusammengefassten Lagebericht für 2019 sowie im Konzernanhang bzw. im Anhang. Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme existieren nicht.
Hamburg, 03.04.2020 Der Aufsichtsrat Der Vorstand VORSTAND UND AUFSICHTSRATMITGLIEDER DES VORSTANDSThorsten Hermelink, Vorstandsvorsitzender, Hamburg(Jahrgang 1969) beendete ein BWL-Studium an der Universität Lüneburg mit dem Abschluss Diplom-Kfm. Danach bekleidete er leitende Stellungen in mehreren international tätigen Handelsunternehmen. Seit Dezember 2015 ist er der Vorstandsvorsitzende (CEO) der Hawesko Holding AG. Alexander Borwitzky, Düsseldorf(Jahrgang 1968) schloss ein Studium an der University of Nottingham als MBA ab. Nach Stationen in verschiedenen Einzelhandelskonzernen ist er seit 2013 einer der Jacques'-Geschäftsführer und seit Januar 2015 im Vorstand der Hawesko Holding AG. Raimund Hackenberger, Hamburg(Jahrgang 1968) studierte an der Universität Trier Betriebswirtschaft (Abschluss Diplom-Kfm.) Nach leitenden Tätigkeiten in führenden nationalen und internationalen Konsumgüterunternehmen ist er seit März 2017 Hawesko-Finanzvorstand (CFO). MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATSDetlev Meyer 1-Vorsitzender- Geschäftsführer der Tocos Beteiligung GmbH, Hamburg Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Closed Holding GmbH, Hamburg Thomas R. Fischer 2- stellvertretender Vorsitzender- Sprecher des Vorstandes der Marcard, Stein & Co. AG, Hamburg sowie Geschäftsführer der Marcard Family Office Treuhand GmbH, Hamburg Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, Hannover; HF Fonds X. Unternehmensbeteiligungs-GmbH, Hannover; WARBURG INVEST AG, Hamburg WARBURG INVEST Kapitalanlagengesellschaft mbH, Hamburg Dr. Jörg Haas 2Vorstandsvorsitzender der HW Partners AG, Bonn; Geschäftsführender Gesellschafter der BonnVisio-Gruppe sowie der Invite Group, jeweils mit Sitz in Bonn Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Digitaler Hub Region Bonn AG, Bonn; Hypatos GmbH, Berlin Professor Dr. iur. Dr. rer. pol. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker 2Hamburg Wilhelm Weil 1Direktor des Weinguts Robert Weil, Kiedrich Kim-Eva Wempe 1persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Gerhard D. Wempe KG, Hamburg
1
Mitglied des Personal- und Nominierungsausschusses. ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT UND LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr 2019der Hawesko Holding AktiengesellschaftUNTERNEHMENSPROFILVIELE STARKE MARKEN - EIN LEISTUNGS FÄHIGER PREMIUM-WEINHANDELS-KONZERNDie HAWESKO Holding Aktiengesellschaft (nachfolgend Hawesko Holding AG) und ihre Tochterunternehmen (nachfolgend Hawesko-Konzern) sind auf den Handel mit hochwertigen Weinen aus dem gehobenen und Premium-Bereich spezialisiert. 2019 erzielte der Hawesko-Konzern einen Umsatz von € 556,0 Mio. 84,3 % davon wurden in Deutschland erwirtschaftet (Vorjahr: 88,7 %). Der Konzern hat mehrere Tochterunternehmen im europäischen Ausland. Er besteht aus der Muttergesellschaft Hawesko Holding AG, die als übergeordnete Einheit fungiert und steuernde Aufgaben im Bereich der Unternehmensstrategie, der zentralen Finanzierung und des zentralen Cash-Managements sowie des Risikomanagements wahrnimmt. Die operative Tätigkeit verteilt sich auf die drei Segmente Retail, E-Commerce und B2B. Die Segmente Retail und E-Commerce wenden sich über unterschiedliche Verkaufskanäle an Endkunden, während das Segment B2B Gastronomie und gewerbliche Wiederverkäufer beliefert. Alle drei Segmente nehmen in ihren jeweiligen Märkten eine führende Stellung in Deutschland ein. Die Konzernstruktur ist aus Sicht der Konzernführung durch ein ausgewogenes Verhältnis von dezentralen Einheiten und zentralen Funktionalitäten geprägt. Wichtig für den Unternehmenserfolg sind die langjährigen und vertrauensvollen Beziehungen zu Top-Weinproduzenten überall auf der Welt. Für viele renommierte Weine und Weingüter gibt es Vereinbarungen, die den Konzerngesellschaften die exklusiven Vertriebsrechte für Deutschland sichern. Darüber hinaus bestehen Geschäftsbeziehungen mit vielen der in Deutschland an hochwertigem Wein interessierten Konsumenten. NATIONAL PRÄSENT UND INTERNATIONAL GUT AUFGESTELLTDie Konzernleitung sowie die Verwaltung des Segments E-Commerce haben ihren Sitz in Hamburg. Zu dem Segment E-Commerce zählen u.a. die Tochtergesellschaften HAWESKO (Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH) und The Wine Company (The Wine Company Hawesko GmbH), die von Hamburg aus gesteuert werden. Die weiteren zugehörigen Tochtergesellschaften Vinos (Wein & Vinos GmbH) und WirWinzer (WirWinzer GmbH) sind in Berlin bzw. München ansässig. Das Segment Retail besteht aus Jacques' Wein-Depot (Jacques' Wein-Depot Wein-Einzelhandel GmbH) mit Sitz in Düsseldorf sowie aus Wein & Co. (Wein & Co. Handelsgesellschaft m.b.H.) mit Sitz in Vösendorf, Österreich. Sowohl Jacques' Wein-Depot mit 320 Depots bundesweit in Deutschland als auch Wein & Co. mit 20 Filialen in ganz Österreich nehmen jeweils die führende Stellung in ihrem Heimatmarkt ein. Die Verwaltung des Segments B2B befindet sich in Bonn. Hier werden die B2B-Aktivitäten des Konzerns in Deutschland koordiniert. Darüber hinaus existieren B2B-Tochtergesellschaften in Österreich sowie in der Schweiz. STEUERUNGSSYSTEM: STRATEGISCHE WACHSTUMS- UND RENDITEZIELE, FINANZIERUNGSZIELEDie folgenden Wachstums-, Rendite- und Liquiditätsziele hat der Hawesko-Konzern für sich festgelegt und verwendet für die interne Steuerung diese wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren:
Das Ziel der ökonomischen Steuerung im Hawesko-Konzern ist profitables Wachstum sowie eine systematische und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Die Entwicklungen von Umsatz und Ergebnis sind daher wichtige Zielgrößen des internen Steuerungssystems. Die Umsatzentwicklung wird anhand der Wachstumsrate gegenüber dem Vorjahr gemessen. Sie zu verbessern, hat hohe Priorität. Für die Ergebnisentwicklung dienen die Gewinngröße EBIT (Ergebnis vor Finanz ergebnis und Steuern) und die EBIT-Marge (Verhältnis von EBIT zu Umsatzerlösen) sowie deren Entwicklung als Maßstab. Diese beiden Kennziffern messen den kurzfristigen operativen Erfolg des Konzerns sowie der einzelnen Segmente. In Phasen des Aufbaus oder der Umorientierung dürfen sie vorübergehend von der Zielgröße abweichen. Die Kapitalrendite misst fortlaufend die Rentabilität der Geschäftsentwicklung im Verhältnis zum erforderlichen Kapitaleinsatz. Ziel des Hawesko-Konzerns ist, die aus dem Kapitalmarkt abgeleiteten Kapitalkosten (vgl. unter "Finanzlage", Seite 42) in allen Segmenten des Konzerns zu erwirtschaften. Damit wird verankert, dass der Konzern nur in solche Geschäftsfelder investiert, die ihre Kapitalkosten übertreffen und damit langfristig zur Steigerung des Unternehmenswerts beitragen. Zusätzlich zu dieser wertorientierten Kennzahl wird der Free-Cashflow - definiert als Summe aus Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, Cashflow aus der Investitionstätigkeit und gezahlten Zinsen - als liquiditätsorientierte Steuerungsgröße eingesetzt. Im Vergleich zum Vorjahr umfasst der Free-Cashflow ab 2019 keine Mittelabflüsse durch den Erwerb von Tochterunternehmen, da diese Sondereffekte darstellen und eine Vergleichbarkeit über die Perioden erschweren. Durch die Steuerungsgröße Free-Cashflow ist gewährleistet, dass auch in Zukunft ausreichende Mittel für die operativen Zahlungsverpflichtungen, die Tilgung von Schulden und Investitionen für künftiges Wachstum zur Verfügung stehen sowie weiterhin eine dem Gewinn je Aktie angemessene Dividende gezahlt werden kann. Eine nachhaltige Optimierung des Working Capital und ein effektives Investitionsmanagement unterstützen aus Sicht des Vorstands diese Zielsetzung entscheidend. Zur Steuerung des Konzerns werden keine wesentlichen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren eingesetzt. MITARBEITERIm Konzern wurden im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 1.243 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (inklusive 30 Auszubildende), überwiegend in Deutschland, beschäftigt. Der Frauenanteil im Konzern beträgt 45,0 % (Vorjahr: 51,0 %), bei den Führungskräften liegt er bei 25,0 % (2018: 26,0 %). Die Zielvorgabe eines Frauenanteils von 25,0 % bei Führungskräften bis zum 30.06.2022 wurde bereits 2019 realisiert. Die Aufwendungen für Aus- und Weiterbildung betrugen im Berichtsjahr € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,4 Mio.). Am 31.12.2019 waren 403 Mitarbeiter (Vorjahresstichtag: 443) des Konzerns Versicherungsnehmer in der Pensionskasse. Die tariflichen Arbeitgeberzuschüsse betrugen im Berichts- sowie im Vorjahr € 0,1 Mio. Weitere Informationen zu Arbeitnehmerbelangen befinden sich im gesonderten Bericht zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen (www.hawesko-holding.com/konzern/corporate-governance). FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGAls Handelsunternehmen betreibt der Hawesko-Konzern keine Forschung und Entwicklung im engeren Sinne. Die Kosten für die Entwicklung von exklusiv vertriebenen Weincuvées in Zusammenarbeit mit renommierten Weinproduzenten - einschließlich der Eintragung und des Schutzes von Marken - beliefen sich 2019 auf € 0, 2 Mio. (Vorjahr: € 0, 4 Mio.). BESONDERHEITEN DES WEINHANDELS IN BEZUG AUF DEN KONZERNDie wichtigsten immateriellen Vermögenswerte des Konzerns liegen im Bereich der Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Hier ist insbesondere die Kundendatei zu nennen, in der viele der in Deutschland und in Österreich an hochwertigen Weinen Interessierten repräsentiert ist. Überdies ist die Erfahrung in der auf das Produkt Wein spezialisierten Lager- und Transportlogistik ein wesentlicher Vorteil. In den Segmenten Retail und E-Commerce wurden 2019 knapp 1,8 Millionen Endkunden in Deutschland, Österreich und Schweden bedient (2018: 1,6 Millionen). Im Durchschnitt kauften diese Kunden für € 211 (Vorjahr: € 204) netto im Jahr. Im Großhandel zählen ca. 16.000 Kunden (Vorjahr: 16.000), vorwiegend in Deutschland, zum Kundenkreis; sie kommen aus dem Lebensmitteleinzelhandel, dem Weinfachhandel und der Gastronomie. Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor sind langjährige Beziehungen zu Winzern auf der ganzen Welt. Darüber hinaus sind exklusive Vertriebsrechte für relevante Marken in den jeweiligen Absatzmärkten bedeutungsvoll. Der Hawesko-Konzern verfügt u. a. über die Deutschlandrechte für den Vertrieb der Produzenten Marchesi Antinori, Domaines Barons de Rothschild (Lafite), Louis Jadot, Penfolds, Taittinger und Torres. Als ausschließlich auf den Weinhandel spezialisierter Handelskonzern verfügt die Hawesko-Gruppe auch über langjährige Erfahrungen in der Weinlogistik. Alle Logistikprozesse und -einrichtungen sind einzig auf die Lagerung und den Transport von Wein ausgerichtet. Die jahrelange Erfahrung der Mitarbeiter stellt zudem einen sachgemäßen Umgang mit dem sensiblen Naturprodukt Wein sicher. Die Distanzhandelslogistik des Konzerns verfügt über ein vollklimatisiertes Lieferzentrum am Standort Tornesch mit entsprechend angepassten und optimierten Abläufen, die die Logistikdienstleistungen für das Segment E-Commerce erbringt. Im Berichtsjahr wurde die Logistik für das B2B-Segment vom Standort Tornesch in ein den Anforderungen der Hawesko-Gruppe entsprechendes, von einem externen Anbieter betriebenes Lager in der Mitte Deutschlands verlegt. Im Segment Retail wird bereits auf Dienstleistungen Dritter zurückgegriffen. Informationen zu Umweltbelangen finden sich im gesonderten Bericht zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen (www.hawesko-holding.com/ konzern/corporate-governance). WIRTSCHAFTSBERICHTGESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENDATENDas Wirtschaftswachstum in Deutschland war 2019 so schwach wie seit 2013 nicht mehr. Vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zufolge legte das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) um lediglich 0,6 % zu. Im Vorjahr waren es noch 1,5 % gewesen. Damit war das BIP-Wachstum 2019 weniger als halb so hoch wie der Zehnjahresdurchschnitt der Jahre 2008 bis 2018. Im verarbeitenden Gewerbe ging die Bruttowertschöpfung stark und auf breiter Front zurück, insoweit befand sich die verarbeitende Industrie in einer Abschwungphase. Auf der Verwendungsseite erklärt sich dies wesentlich durch die schwache Entwicklung der Exporte sowie der Ausrüstungsinvestitionen, dagegen legten die privaten und staatlichen Konsumausgaben deutlich zu. Trotz der schwachen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erhielten die recht günstigen Arbeitsmarkt- und Einkommensaussichten die Konsumfreude der Verbraucher aufrecht. Der Konsum blieb auch im Berichtsjahr eine wesentliche Stütze des Wirtschaftswachstums in Deutschland. Laut der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) beträgt die Kaufkraft der Deutschen (nominal verfügbares Netto-Einkommen inklusive staatlicher Transferzahlungen) aktuell knapp T€ 23,8 pro Kopf. Sie liegt damit um 2,9 % über dem Vorjahreswert. Dies lässt bezüglich der Konsumfreude der Deutschen zunächst einen positiven Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr zu, was durch den GfK-Konsumklima-Index bestätigt wird, der im Februar 2020 eine optimistischere Haltung der Verbraucher ausweist. Deutscher WeinmarktNach Angaben des Deutschen Weininstituts war auf dem deutschen Weinmarkt im Jahr 2019 eine rückläufige Entwicklung zu verzeichnen: Die Einkäufe der privaten Haushalte gingen mengenmäßig um 0,9 % und wertmäßig um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Insgesamt wurden in Deutschland 2019 ca. 19,5 Mio. Hektoliter Wein und Schaumwein abgesetzt. Damit erreichte der deutsche Markt einen Gesamtwert im oberen einstelligen Milliarden-Euro-Bereich. Der Durchschnittspreis für die marktübliche 0,75-l-Flasche im Lebensmitteleinzelhandel stieg um 2 Eurocent auf € 2,34. Beim Ab-Hof-Verkauf sowie dem Vertrieb durch Fach- und Online-Handel wurden dagegen deutlich höhere Preise erzielt. Bei Weinen deutscher Provenienz waren es durchschnittlich € 5,15 für die marktübliche 0,75-l-Flasche - ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahr (€ 5,10). GESCHÄFTSVERLAUF UND ERTRAGSLAGEGesamtaussage zum Geschäftsverlauf 2019 und zur wirtschaftlichen LageDer Hawesko-Konzern konnte seinen Umsatz 2019 um 6,0 % gegenüber dem Vorjahr auf € 556,0 Mio. steigern. Auch ohne die Erstkonsolidierung von Wein & Co., die in der Vergleichsbasis vom 01.01. bis 30.09.2018 nicht enthalten war, ist dem Konzern eine leichte Umsatzsteigerung von 1,3 % gelungen. Etwa 84,3 % des Umsatzes wurden in Deutschland erzielt -der Zuwachs im Inland betrug 0,7 % gegenüber dem Vorjahr. Damit hat die Gruppe ihre Marktstellung behauptet. Das EBIT betrug € 29,1 Mio., nach € 27,7 Mio. im Vorjahr. Die Konzernbilanz weist eine durch die Erstanwendung von IFRS 16 erweiterte Bilanzsumme von € 394,9 Mio. aus (Vorjahresstichtag: € 289,0 Mio.). Die Eigenkapitalquote beträgt 28,1% (Vorjahr 38,9%, vor Anwendung IFRS 16). Die Netto-Verschuldung zum Bilanzstichtag beträgt € 134,1 Mio. nach € 14,8 Mio. zum Vorjahresstichtag. Ursächlich für den Anstieg ist die Erstanwendung von IFRS 16. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr € 33,6 Mio. (Vorjahr: € 26,1 Mio.). Der Free-Cashflow entwickelte sich von € 10,7 Mio. im Vorjahr auf € 31,6 Mio. Die wesentlichen Gründe für den Anstieg lagen einerseits in den deutlich gesunkenen Auszahlungen für den Erwerb von Tochterunternehmen (ab 2019 nicht mehr Teil der Free-Cashflow-Definition), der im Vorjahr die Akquisition der Wein & Co. betraf (€ 9,5 Mio.). Andererseits stiegen die Einzahlungen aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen von € 0,1 Mio. auf € 10,1 Mio. Insgesamt bewertet der Vorstand die wirtschaftliche Lage des Konzerns als gut. Die Erwartungen des Vorstands hatten bei einem Umsatzanstieg von 7,0 % bis 9,0 % gegenüber dem Vorjahr (€ 524,3 Mio.) gelegen. Diese Zielbandbreite wurde nicht erreicht, weil leicht rückläufige Großhandelsumsätze sowie der Lagerumzug die Umsatzentwicklung stärker als erwartet belasteten. Das EBIT lag bei € 29,1 Mio. und erreichte mit einer Marge von 5,2 % die erwartete Bandbreite von 5,0% bis 5,7%. Zur Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden die im Folgenden aufgeführten Leistungskennzahlen verwendet. Teilweise sind sie jedoch nicht Bestandteil der IFRS und daher als alternative Leistungskennzahlen zu kennzeichnen. Die von der Hawesko Holding AG genutzten Kennzahlen sind: scroll
*
nach neuer Free-Cashflow-Definition € 20,2 Mio. Rundungsdifferenzen möglich Für das Jahr 2019 wurden im Geschäftsbericht 2018 die folgenden Renditeziele (finanzielle Leistungsindikatoren) kommuniziert. Die untenstehende Tabelle zeigt, inwieweit sie realisiert bzw. nicht realisiert wurden. scroll
Ertragslage2019: Steigerung in Umsatz und ErgebnisDer Umsatz des Hawesko-Konzerns konnte 2019 um 6,0 % von € 524,3 Mio. auf € 556,0 Mio. gesteigert werden. Wein & Co. wurde zum 01.10.2018 erst-konsolidiert und ist deshalb nicht in der gesamten Vergleichsbasis des Vorjahreszeitraums enthalten. Akquisitionsbereinigt betrug der Umsatzzuwachs 1,3 %. Der darin enthaltene Online-Umsatz in den Segmenten Retail sowie E-Commerce erhöhte sich inklusive Wein & Co. um 19,6 % auf € 119,4 Mio. gegenüber dem Vorjahr (€ 98,8 Mio.), ohne Wein & Co. stieg er um 15,5 % an. Etwa 84,3 % des Umsatzes wurden in Deutschland erzielt - der Zuwachs im Inland betrug 0,7 % gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt entfielen 23,0 % vom Umsatz auf Weine aus Frankreich (Vorjahr: 26,0 %), 26,0 % auf Erzeugnisse aus Italien (Vorjahr: 27,0 %), 17,0% auf spanische Gewächse (Vorjahr: 18,0%) und ca. 13% auf Produkte aus Deutschland (Vorjahr: 11,0 %). Die Absatzmenge belief sich auf insgesamt 74 Millionen Flaschen (Vorjahr: 76 Millionen). Haupttreiber des Umsatzanstiegs im Konzern war die ganzjährige Konsolidierung von Wein & Co. im Segment Retail. Darüber hinaus resultierten positive Impulse in der organischen Entwicklung sowohl aus der Expansion sowie der anhaltend hohen Kundenaktivität bei Jacques' Wein-Depot im Retail- als auch aus dem Wachstum im E-Commerce-Segment. Im Segment B2B war dagegen ein Umsatzrückgang infolge leicht rückläufiger Export- und Großhandelsumsätze sowie aufgrund der Belastungen durch den Umzug des B2B-Lagers im zweiten Halbjahr zu verzeichnen. Das Geschäft mit Subskriptionsweinen - auch "en primeur" genannt - hat einen Einfluss auf den Umsatz im Jahr der Auslieferung und betrifft fast ausschließlich Spitzengewächse aus dem Bordeaux. Diese werden kurz nach der Lese vorverkauft und etwa zwei Jahre später ausgeliefert, nachdem der Wein in Flaschen abgefüllt wurde. Im Berichtsjahr konnten mit der Auslieferung des 2016er Jahrgangs Umsätze in Höhe von € 9,6 Mio. realisiert werden. Ohne Wein & Co. bezifferte sich der Umsatz mit Subskriptionsweinen auf € 7,7 Mio. (Vorjahr, vergleichbar: € 6,9 Mio. für den Jahrgang 2015). Die Rohertragsmarge, berechnet als Umsatzerlöse abzüglich Aufwendungen für bezogene Waren im Verhältnis zu den Umsatzerlösen, konnte im Berichtsjahr auf 43,3 % gesteigert werden (Vorjahr: 42,6 %). Diese Entwicklung ist vor allem auf eine höhere Gewichtung des Segments Retail zu Lasten des Segments B2B zurückzuführen. Darüber hinaus konnte die Rohertragsmarge durch eine verbesserte Mischkalkulation der Warenangebote in allen Segmenten erhöht werden. Der Personalaufwand setzte sich aus Löhnen und Gehältern sowie aus gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Sozialaufwendungen zusammen. Er stieg im Berichtsjahr um 12,6 % auf € 66,9 Mio. gegenüber über dem Vorjahr (€ 59,4 Mio.). Die Personalaufwandsquote (Personalaufwand im Verhältnis zu den Umsatzerlösen) erhöhte sich von 11,3 % im Vorjahr auf 12,0 % im Geschäftsjahr 2019. Der Anstieg sowohl des Aufwands als auch der Aufwandsquote ist in erster Linie auf die Konsolidierung von Wein & Co. im gesamten Geschäftsjahr zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken im Geschäftsjahr leicht um € 1,2 Mio. auf € 149,1 Mio. Im Vergleich zum Vorjahr werden aufgrund des ab 2019 anzuwendenden Rechnungslegungsstandards IFRS 16 - Leasingverhältnisse Leasingverhältnisse in der Regel aktiviert und über die Laufzeit abgeschrieben. Der Ausweis der in diesem Zusammenhang angefallenen Aufwendungen erfolgt ab 2019 in den Abschreibungen und Zinsaufwendungen, die aufgrund der Erstanwendung einen entsprechenden Anstieg verzeichneten. Der Rückgang in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurde weitestgehend durch die erhöhten Aufwendungen von Werbung und Versand sowie die ganzjährige Konsolidierung von Wein & Co. kompensiert. Die Werbeaufwendungen erreichten € 43,6 Mio. (Vorjahr: € 41,8 Mio.) und haben sich mit 7,8 % in Relation zum Umsatz gegenüber dem Vorjahr (8,0 %) geringfügig reduziert. Die Werbeaufwendungen enthalten Aufwendungen für die Neukundengewinnung und die Reaktivierung inaktiver Kunden. Diese dienen dazu, die Geschäftsbasis des Konzerns Jahr für Jahr zu verbreitern: 2019 konnten 381.000 neue Kunden in den Endverbraucher-Segmenten hinzugewonnen werden (Vorjahr 345.000). Die Versandkosten stiegen im Konzern von € 24,8 Mio. auf € 31,2 Mio. Diese Position enthält im Berichtsjahr die zusätzlichen Kosten, die mit dem Umzug des B2B-Lagers verbunden sind. Dadurch erhöhte sich die Versandkostenquote auf 5,6 % (Vorjahr: 4,7 %). Die überproportionale Steigerung in Relation zum Umsatz ist auch auf Kostenerhöhungen der Logistikdienstleister unabhängig vom Lagerumzug zurückzuführen. Konzern-EBIT gesteigert trotz Belastungen durch B2B-LagerumzugDas Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) des Hawesko-Konzerns belief sich im Berichtsjahr auf € 29,1 Mio. (Vorjahr: € 27,7 Mio.). Das EBIT ist einerseits durch den Umzug des B2B-Lagers belastet, andererseits konnten die negativen Ergebniseffekte durch den Verkauf der dadurch nicht mehr benötigten Lagerimmobilie kompensiert werden. Ebenfalls positiv auf das EBIT im Vorjahresvergleich hat sich der im Zuge der Erstanwendung von IFRS 16 veränderte Ausweis der Leasingzahlungen in Höhe von € +2,7 Mio. ausgewirkt. ERGEBNISENTWICKLUNGscroll
KOSTENSTRUKTURscroll
EBIT-MARGENscroll
Erhöhung der Vermögenswerte durch IFRS 16 belastet den Return on Capital Employed (ROCE)Neben dem EBIT hat die Entwicklung der Vermögenswerte einen erheblichen Einfluss auf den ROCE. Durch die Erstanwendung von IFRS 16 ist der Ausweis der Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr stark gestiegen. Die Kennzahl ROCE wird im Hawesko-Konzern ab dem Berichtsjahr nach Erstanwendung von IFRS 16 wie folgt errechnet: EBIT (€ 29,1 Mio.) dividiert durch den Durchschnitt des eingesetzten Kapitals von € 236,5 Mio. [(Capital Employed zum 01.01.2019 + Capital Employed zum Bilanzstichtag 2019) geteilt durch 2]. Die Berechnungsgrundlage hat sich ab dem Berichtsjahr durch die Erstanwendung von IFRS 16 geändert: Demnach steigt das Capital Employed durch die Bilanzierung der Leasingverbindlichkeiten, der Barwert außerbilanzieller Mietverpflichtungen entfällt. Das durchschnittliche Capital Employed im Vorjahr errechnet sich aus der Bilanzsumme (31.12.2018: € 289,0 Mio., 31.12.2017: € 259,7 Mio.) zuzüglich aktivierter Mietverpflichtungen abzüglich zinsloser Verbindlichkeiten inklusive aktiver latenter Steuern und Rückstellungen sowie liquider Mittel. KONZERN IFRSscroll
*
Entfällt 2019 durch IFRS 16, wobei die außerbilanziellen Leasingverpflichtungen aufgrund
unterschiedlicher zugrunde gelegter Laufzeiten nicht mit den Leasingverbindlichkeiten
nach IFRS 16 vergleichbar sind. Die ROCE-Kennzahlen der Geschäftssegmente und des Konzerns sind wie folgt: ROCEscroll
KonzernjahresüberschussDas Finanzergebnis weist einen Netto-Aufwand von € 3,8 Mio. aus, der maßgeblich durch das Hinzukommen der Zinsaufwendungen für Leasing verursacht wurde (2018: Ertrag von € 2,8 Mio.). Im Vorjahr hatte sich aus der Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten zum 31.12.2018 nach IFRS 9 gegenüber der Hawesko Holding AG ein Ertrag von € 2,4 Mio. ergeben. Im Berichtsjahr dagegen belief sich das sonstige Finanzergebnis auf € -0,3 Mio. Das Konzernergebnis vor Ertragsteuern betrug im Jahr 2019 € 25,4 Mio. und lag damit um 16,7 % unter dem Vorjahreswert von € 30,5 Mio. Die Steuerquote erhöhte sich von 24,9 % im Vorjahr auf 35,9 % im Berichtsjahr. Wesentlicher Grund waren steuerfreie Erträge aus der Folgebewertung nach IFRS 9 im Vorjahr. Nach Abzug des Steueraufwandes ergab sich in Summe ein Konzernjahresüberschuss von € 16,3 Mio., der 28,8% unter dem Vorjahreswert von € 22,9 Mio. lag. Der auf die Aktionäre der Hawesko Holding AG entfallende Konzernjahresüberschuss - ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter - belief sich auf € 15,8 Mio. (Vorjahr: € 22,0 Mio.). Der vergleichbare Vorjahreswert - bereinigt um eine Folgebewertung der Put-Optionen sowie um die Einmaleffekte aus der Erstkonsolidierung von Wein & Co. - hatte bei € 19,7 Mio. gelegen. Das ausgewiesene Ergebnis je Aktie betrug € 1,76 (Vorjahr: € 2,45 bereinigt € 2,19). Im Berichtsjahr wie im Vorjahr wurden jeweils 8.983.403 Aktien zugrunde gelegt. GESCHÄFTSVERLAUF DER SEGMENTERetail:Jacques' setzt profitables Wachstum fort, Wein & Co. mit Fortschritten bei der ProfitabilitätDer Umsatz des Segments Retail (Jacques' Wein-Depot sowie Wein & Co) wuchs im Berichtsjahr um insgesamt 18,0 % und erreichte € 203,3 Mio. Im Vorjahr wurde Wein & Co. ab 01.10.2018 erstkonsolidiert und demnach erst ab diesem Zeitpunkt in die Vergleichsbasis einbezogen. Jacques' als Einzelgesellschaft konnte ihren Umsatz um 3,6 % auf € 164,2 Mio. steigern. Flächenbereinigt, das heißt ohne neueröffnete Depots, betrug das Umsatzwachstum 3,2 %. 2019 wurden 900.000 aktive Kunden bei Jacques' bedient. Das sind 2,9% mehr als im Vorjahr (875.000). Inklusive Wein & Co. zählte das Segment 993.000 Kunden. Das Umsatzwachstum gelang Jacques' unter anderem durch den Ausbau der Werbeansprache sowie mit erfolgreichen Aktionen zur Kundenbindung, -reaktivierung und -akquise. Der Durchschnittsbon bei Jacques' stieg gegenüber dem Vorjahr leicht an. 2019 akquirierte Jacques' Wein-Depot rund 130.000 neue Kunden (Vorjahr: 126.000). Zum 31.12.2019 wurden 320 Jacques' Wein-Depots in Deutschland betrieben (Vorjahr: 313). Depots im Ausland bestehen nicht. Acht Ladengeschäfte wurden neu eröffnet, eines geschlossen und eines verlegt. Zum Jahresstichtag betrieb Wein & Co. 20 Standorte in Österreich, sieben davon mit Weinbar. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) des Segments konnte im Berichtsjahr um 20,0 % auf € 18,0 Mio. (Vorjahr: € 15,0 Mio.) gesteigert werden und entspricht einer EBIT-Marge von 8,9 % (Vorjahr: 8,7 %). Darin enthalten ist der positive EBIT-Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 16 von € 2,5 Mio. Der ROCE des Segments reduzierte sich auf 15,7 % (Vorjahr: 28,0 %). Der Rückgang dieser Kennziffer beruht im Wesentlichen auf dem Anstieg des eingesetzten Kapitals (Capital Employed) infolge der Erstanwendung von IFRS 16. B2B:Lagerumzug belastete Umsatz und operatives ErgebnisNach einem guten Ostergeschäft musste das B2B-Segment im Berichtsjahr mit einer schwachen Nachfrage umgehen. Der Umzug der Großhandelslogistik von Norddeutschland nach Worms brachte Verzögerungen bei den komplexen Prozessumstellungen und Rückstände bei Auslieferungen mit sich. Dies schlug sich in Umsatzeinbußen im dritten Quartal nieder. Mit € 178,6 Mio. lag der Umsatz des Segments B2B im Berichtsjahr um 4,1% unter dem Vorjahr (€ 186,2 Mio.). Die schwierigen Rahmenbedingungen betrafen alle B2B-Vertriebstochtergesellschaften, nur Deutschwein Classics konnte aufgrund der starken Nachfrage nach deutschen Weinen den Umsatz gegenüber dem Vorjahr steigern. Das Auslandsgeschäft (Schweiz und Österreich) verzeichnete mit € 35,4 Mio. ein Umsatzplus von 1,4% gegenüber dem Vorjahr (€ 34,9 Mio.), in Schweizer Franken erreichten Globalwine und Vogel Vins zusammen den Umsatz auf Vorjahresniveau. Das von allen B2B-Marken erwirtschaftete EBIT betrug € 6,4 Mio. und lag damit erheblich unter dem des Vorjahres (€ 10,5 Mio.). Da die volle operative Leistung des neuen Lagers später als erwartet erreicht wurde, entstanden deutlich höhere einmalige Anlauf- und Hochlaufkosten als ursprünglich geplant. Das Auslandsgeschäft lag leicht unter Vorjahr. Die EBIT-Marge des Segments reduzierte sich gegenüber dem Vorjahreswert von 5,6 % auf 3,6 %. Der ROCE des B2B-Segments verringerte sich infolge der Ergebnisbelastungen von 21,0% auf 16,5%. E-Commerce:Gute Entwicklung vor allem bei HAWESKO, WirWinzer und VinosIm Segment E-Commerce konnte der Umsatz 2019 um 5,0 % auf € 174,0 Mio. gesteigert werden (Vorjahr: € 165,8 Mio.). Bei HAWESKO erhöhte sich der Umsatz durch eine noch stärkere Online-Orientierung von € 92,7 Mio. auf € 96,5 Mio. bzw. um 4,1%. Die Weinhandels-Plattform WirWinzer wuchs erneut dynamisch und konnte um 59,0 % auf € 6,2 Mio. zulegen (Vorjahr: € 3,9 Mio.). Dank intensiver Neukundengewinnung erhöhten sich die Umsätze bei Vinos um 3,3% auf € 47,6 Mio. (Vorjahr: € 46,1 Mio). Carl Tesdorpf konnte beim Umsatz sowohl im Stammgeschäft als auch mit höheren Auslieferungen vorverkaufter Bordeaux-Subskriptionsweine um 6,2 % gegenüber dem Vorjahr zulegen. Bei The Wine Company (Distanzhandel nach Schweden) wurde in schwedischen Kronen eine leichte Umsatzsteigerung von 1,4% erzielt, in Euro umgerechnet blieb der Umsatz knapp unter dem Vorjahresniveau. Die Maßnahmen zur Neukundenakquise waren erneut erfolgreich: 228.000 neue Kunden wurden segmentweit hinzugewonnen (Vorjahr: 219.000). Die Zahlen sind ohne Einbeziehung der normalen jährlichen Abwanderung dargestellt. Damit verfügte das Segment per 31.12.2019 über knapp 931.000 aktive Käufer, also solche, die in den letzten 24 Monaten mindestens eine Bestellung aufgegeben haben (zum Vorjahresstichtag waren es 853.000 gewesen). 61,0% (Vorjahr: 55,0%) des Gesamtumsatzes wurden online erzielt, der restliche Anteil über klassische Vertriebswege wie Post, Telefon und Fax. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) des Segments lag bei € 12,5 Mio. inklusive eines außerordentlichen Ertrags durch den Verkauf einer Immobilie von € 4,0 Mio. im Berichtsjahr. Bereinigt um diesen Betrag wurden € 8,5 Mio. (Vorjahr: € 7,6 Mio.) erzielt. Das ausgewiesene EBIT entspricht einer EBIT-Marge von 7,2 %, das bereinigte EBIT entspricht einer EBIT-Marge von 4,9 % (Vorjahr: 4,6 %).Hauptgrund für das höhere Ergebnis auf bereinigter Basis waren Verbesserungen der Handelsmarge sowie der Kostenstruktur bei HAWESKO. Die Online-Plattform WirWinzer befand sich im Berichtsjahr weiterhin in der Start-up-Phase und war daher erwartungsgemäß noch nicht profitabel, wobei sich das EBIT ca. auf Vorjahresniveau entwickelte. Carl Tesdorpf Weinhandel hat sein operatives Ergebnis in etwa auf dem Vorjahresniveau gehalten, The Wine Company (Versand nach Schweden) konnte das Ergebnis trotz der ungünstigen Wechselkursentwicklung nahezu auf ein ausgeglichenes Ergebnis verbessern. Infolge des Ergebnisanstiegs - insbesondere durch die Erzielung des Ertrags aus dem Immobilienverkauf sowie die Erstanwendung von IFRS 16 - erhöhte sich der ROCE im E-Commerce-Segment von 14,0 % im Vorjahr auf 24,1 % im Berichtsjahr. Bereinigt um den Ertrag aus dem Immobilienverkauf belief sich der ROCE auf 16,4%. Logistik mit niedrigerem operativem Ergebnis (EBIT)Die Tochtergesellschaft IWL Internationale Wein Logistik in Tornesch ergänzt mit ihren Logistikdienstleistungen die Aktivitäten von E-Commerce und B2B, wobei das B2B-Segment seit dem vierten Quartal 2019 vor allem durch das neue Lager bedient wird. In der Berichtsperiode betrug das operative Ergebnis (EBIT) € -1,3 Mio. (Vorjahr: € -0,3 Mio.). ZentralkostenDie ausgewiesenen Holding- und Zentralkosten sowie Konsolidierungsposten im Konzern lagen 2019 bei € 6,4 Mio. (Vorjahr: € 5,1 Mio.). FINANZLAGEGrundsätze und Ziele des FinanzmanagementsDie Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements wurden im Abschnitt "Steuerungssystem: Strategische Wachstums- und Renditeziele, Finanzierungsziele" erläutert. KapitalstrukturDer Kapitalbedarf des Hawesko-Konzerns umfasst die Investitionen in das Anlagevermögen und die Finanzierung der operativen Geschäftstätigkeit. Dabei finanziert sich der Konzern im Wesentlichen über kurzfristige Bankkredite, Leasingverträge und den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Zum 31.12.2019 beinhalteten die Liquiditätsreserven des Konzerns flüssige Mittel von € 18,7 Mio. (Vorjahr: € 25,1 Mio.). Innerhalb unbefristeter Rahmenkredite zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit (Working Capital) bestehen kurzfristige Kreditlinien mit einem Volumen von insgesamt € 65,0 Mio. (unverändert zum Vorjahr). Diese Kreditlinien waren am Abschlussstichtag zu 13,0 % (Vorjahr: zu 31,0 %) in Anspruch genommen. Der Hawesko-Konzern hatte am 31.12.2019 kurz- und langfristige Finanzschulden von € 152,8 Mio. (Vorjahr: € 38,8 Mio.). Davon sind € 28,2 Mio. (Vorjahr: € 24,7 Mio.) innerhalb der nächsten zwölf Monate fällig. Der Netto-Anstieg resultiert aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019, wodurch in Vorjahren als Operating Lease klassifizierte Leasingverhältnisse von nun an im Wesentlichen als Leasingvermögenswerte einschließlich zugehöriger Leasingverbindlichkeiten bilanziert werden. Gegenläufig wirkte sich eine Tilgung von Finanzschulden in Höhe von € 5,5 Mio. (Vorjahr: Aufnahme in Höhe von € 18,5 Mio.) aus. Die lang- und kurzfristigen Finanzschulden umfassen vor allem Bankdarlehen, welche im Rahmen von Kreditvereinbarungen mit inländischen Kreditinstituten sowie die Leasingverbindlichkeiten aus dem IFRS 16 bestehen. Die in den Kreditvereinbarungen enthaltenen vertraglichen Verpflichtungen der Hawesko Holding AG wurden stets eingehalten. Über die bestehenden Kreditlinien war außerdem zu jedem Zeitpunkt im Berichtsjahr eine ausreichende Liquiditätsausstattung gegeben. Unter den langfristigen Finanzschulden waren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von € 16,1 Mio. (Vorjahr € 14,1 Mio.) sowie aus Leasingverbindlichkeiten von € 108,5 Mio. ausgewiesen. Die Kosten für das dem Konzern zur Verfügung gestellte Eigen- und Fremdkapital betragen nach internen Berechnungen derzeit 4,5%. Sie ergeben sich aus den gewichteten Kosten für das Eigenkapital in Höhe von 5,1% einerseits sowie von 1,5 % für das Fremdkapital andererseits. Bei Berechnung der Eigenkapitalkosten wurden ein langfristiger risikoloser Zinssatz von 0,01 % und eine Risikoprämie von 7,5 % bei einem Beta von 0,7 zugrunde gelegt. ZUSAMMENSETZUNG DER FINANZVERSCHULDUNG PER 31.12.2019scroll
Rundungsdifferenzen möglich ZUSAMMENSETZUNG DER FINANZVERSCHULDUNG PER 31.12.2018scroll
Rundungsdifferenzen möglich Bei den kurzfristigen Krediten handelt es sich im Wesentlichen um rollierende Kreditaufnahmen in Euro und Schweizer Franken mit einer Laufzeit von jeweils ein bis drei Monaten. Die Konditionen der Finanzschulden und Einzelheiten zu den Leasingverbindlichkeiten sind dem Konzernanhang zu entnehmen. Zum 31.12.2019 bestand eine Netto-Verschuldung von € 134,1 Mio. Im Vorjahr wurde abweichend unter Hinzurechnung von Pensionsrückstellungen von € 1,1 Mio. ein Wert von € 14,8 Mio. ausgewiesen. Die deutliche Veränderung der Netto-Verschuldung resultiert aus der geänderten Bilanzierung aufgrund von IFRS 16, die zu einem Anstieg der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von € 116,2 Mio. führte (vgl. auch Textziffer 40 im Konzernanhang). Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Netto-Verschuldung: scroll
Rundungsdifferenzen möglich Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente wie z. B. Forderungsverkäufe werden nicht genutzt. InvestitionenDer Hawesko-Konzern investierte im Berichtsjahr € 7,7 Mio. in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen (Vorjahr: € 5,5 Mio.). Aus diesem Betrag bezogen auf den Umsatz ergab sich eine Investitionsquote von 1,4 % (Vorjahr: 1,0 %). Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte betrugen € 3,9 Mio. (Vorjahr: € 3,0 Mio.) und waren auf die Optimierung des Online-Geschäfts zurückzuführen (u.a. für Modernisierungen der ERP-Software im Segment Retail, der Onlineshops im Segment E-Commerce und der Konzern-BI-Software in der Hawesko Holding AG). Die Sachanlageninvestitionen 2019 beliefen sich auf insgesamt € 3,8 Mio. (Vorjahr: € 2,5 Mio.). Sie entfallen mit knapp € 2,6 Mio. (Vorjahr: € 1,5 Mio.) hauptsächlich auf das Segment Retail und stehen in Zusammenhang mit der Expansion und Modernisierung einzelner Standorte. Weitere Investitionen in Sachanlagen -Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen - waren im B2B-Segment mit knapp € 0,6 Mio. (Vorjahr: € 0,8 Mio.) sowie im Segment E-Commerce mit knapp € 0,4 Mio. (Vorjahr: knapp € 0,4 Mio.) zu beziffern. LiquiditätsanalyseKONZERN-CASHFLOWscroll
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit stieg von € 26,1 Mio. im Vorjahr auf € 33,6 Mio. im Berichtsjahr. Insbesondere der geänderte Ausweis der Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten innerhalb des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 führte im Wesentlichen zum deutlichen Anstieg dieser Kennzahl. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit veränderte sich im Berichtsjahr durch die Veräußerung einer Immobilie gegenüber dem Vorjahreswert (€ -14,9 Mio.) und drehte ins Positive auf € 2,5 Mio. Im Vorjahr ist zudem die Auszahlung aus dem Erwerb von Wein & Co. enthalten. Die Veräußerung der Immobilie führte zu einem Zahlungsmittelzufluss von € 10,1 Mio. Dem standen Auszahlungen für Investitionen in Höhe von € 7,7 Mio. gegenüber. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit wies neben der Zahlung der Dividende (wie im Vorjahr € -11,7 Mio.) einerseits die Tilgung von Krediten, und andererseits erstmalig die Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten aus. VERMÖGENSLAGESTRUKTUR DER KONZERNBILANZ - AKTIVAscroll
Rundungsdifferenzen möglich Die Bilanzsumme des Konzerns 2019 belief sich auf € 394,9 Mio. (Vorjahr: € 289,0 Mio.). Dies entspricht einem Plus von 36,6 %. Die Sachanlagen beinhalten die Nutzungsrechte aus Leasingverträgen und sind aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 deutlich angestiegen. Dies ist auch der wesentliche Grund für den Anstieg der latenten Steuern. Aufgrund einer in Anspruch genommenen Vereinfachungsregelung im Zusammenhang mit der Erstanwendung weisen die bilanzierten Nutzungsrechte ausgewählter Leasingverträge einen geringeren Saldo als die dazugehörigen Leasingverbindlichkeiten aus. Die langfristigen geleisteten Anzahlungen auf Vorräte reduzierten sich gegenüber dem Vorjahreswert (Position "Sonstige"), da für den Bordeaux-Jahrgang 2018 eine gegenüber dem Vorgängerjahrgang 2017 geringere Nachfrage zu verzeichnen war. Der noch im Jahr 2018 langfristige Teil der Anzahlungen für den Bordeaux-Jahrgang 2017 ist planmäßig in die entsprechende kurzfristige Position umgegliedert worden, da die entsprechenden Weine in den kommenden zwölf Monaten ausgeliefert werden. Die kurzfristigen Vermögenswerte sanken leicht von € 198,2 Mio. auf € 197,3 Mio. Dabei stiegen die Vorräte um € 9,0 Mio. an. Der Anstieg der Bestände entfällt im Wesentlichen auf die Tochtergesellschaften im Segment B2B, welche damit insbesondere auf mögliche Engpässe aufgrund der Veränderungen im Logistikbereich reagieren wollten. Es ist damit zu rechnen, dass die Bestände im Laufe des Geschäftsjahres 2020 entsprechend wieder sinken werden. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierten sich demgegenüber von € 48,4 Mio. im Vorjahr auf € 45,8 Mio. im Berichtsjahr. Dies resultiert insbesondere Rundungsdifferenzen möglich aus einer zeitlichen Verschiebung der vorweihnachtlichen Auftragseingänge. Im Vergleich zu den Vorjahren haben die Kunden deutlich früher im Dezember ihre Bestellungen getätigt, um möglichen Verspätungen durch Engpässe bei der Auslieferung durch die Versanddienstleister vorzubeugen. Die liquiden Mittel reduzierten sich 2019 hauptsächlich aufgrund der Rückführung kurzfristiger Kredite. STRUKTUR DER KONZERNBILANZ - PASSIVAscroll
Das Eigenkapital des Konzerns betrug € 110,9 Mio. und reduzierte sich damit leicht gegenüber dem Vorjahreswert von € 112,5 Mio. Die Gewinnrücklagen sanken um € 1,9 Mio. gegenüber dem Vorjahresstichtag auf € 83,6 Mio. (Vorjahr: € 85,5 Mio.). Dies resultierte im Wesentlichen aus der Erstanwendung von IFRS 16. Die Eigenkapitalquote (vor Ausschüttung) entsprach 28,1% der Bilanzsumme (Vorjahr: 38,9%). Die langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten stiegen auf € 143,1 Mio. an (Vorjahr: € 30,5 Mio.): Der Hauptgrund für den signifikanten Anstieg der langfristigen Finanzschulden ist die erstmalige Anwendung von IFRS 16, wodurch die Anzahl an zu berücksichtigenden Leasingverträgen deutlich anstieg. Der übrige Teil der langfristigen Verbindlichkeiten und latenten Steuern erhöhte sich von € 13,7 Mio. im Vorjahr auf € 15,6 Mio. zum Jahresstichtag. Darin enthalten sind der langfristige Teil einer finanziellen Verpflichtung aus der möglichen Ausübung einer Verkaufsoption durch die Minderheitsgesellschafter der WirWinzer, die im Berichtsjahr 2016 mehrheitlich akquiriert wurde, sowie die Verbindlichkeit für den Kauf der verbleibenden Anteile der Wein & Vinos in 2022. Bei den restlichen langfristigen Verbindlichkeiten sanken die im Zusammenhang mit der Bordeaux-Subskription erhaltenen Anzahlungen im Berichtsjahr: Für den Jahrgang 2018 bestand eine niedrigere Nachfrage als für den Jahrgang 2017, der im Vorjahr in dieser Position bilanziert wurde. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten reduzierten sich stichtagsbedingt um € 5,1 Mio. auf € 140,9 Mio., was im Wesentlichen auf eine zeitliche Vorverlagerung des Weihnachtsgeschäfts gegenüber dem Vorjahr zurückzuführen ist. Die kurzfristigen Finanzschulden erhöhten sich von € 24,7 Mio. auf € 28,2 Mio. Ursächlich war die erstmalige Anwendung von IFRS 16, was zu einer Erhöhung von € 12,8 Mio. führte. Gegenläufig wurden kurzfristige Kredite im Vergleich zum Vorjahr zeitlich früher getilgt, sodass sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um € 9,4 Mio. auf € 15,3 Mio. reduzierten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stiegen im Vorjahresvergleich zum Jahresende um € 5,4 Mio. auf € 71,0 Mio. Der im Jahr 2018 noch langfristige Teil der Kundenanzahlungen für den Bordeaux-Jahrgang 2017 ist zeitbedingt in eine entsprechende kurzfristige Position im Jahr 2019 überführt worden, da die Weine innerhalb der nächsten zwölf Monate ausgeliefert werden. Der ausgewiesene Anstieg war auf qualitätsbedingte Unterschiede der Weinjahrgänge und damit auf eine höhere Kundennachfrage zurückzuführen. Die Vermögenslage wird durch die von den bilanzierten Vermögenswerten und Schulden abweichenden Marktwerte nicht wesentlich beeinflusst. Außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente existieren nicht. Entwicklung des Aktienkurses und KapitalmaßnahmenNeben unternehmens- und branchenspezifischen Faktoren beeinflusst grundsätzlich auch die Entwicklung des Gesamtaktienmarkts den Kursverlauf der Hawesko-Aktie. Anders als noch im Vorjahr, als die Indizes weltweit deutlich nachgaben, war das Aktienjahr 2019 von steigenden Kursen geprägt. So legte der Dow Jones um 22,0 % zu, und der DAX stieg mit einem Plus von 25,0 % sogar noch stärker und der Kleinwerteindex SDAX kletterte um 31,0 %. Auch der EURO STOXX 50 verzeichnete einen Anstieg um 25,0%. Im neuen Jahr setzte sich die positive Kursentwicklung zunächst fort. Im Zuge des sich über China hinaus weltweit ausbreitenden Coronavirus kam es ab der zweiten Februarhälfte dann aber zu sehr deutlichen Kurskorrekturen, da die Marktteilnehmer zunehmend die negativen Folgen für die global vernetzten Warenströme in den Blick nahmen und ganze Wirtschaftszweige fast zum Erliegen kamen. Die Ursache der positiven Entwicklung an den Aktienmärkten im Verlauf des Jahres 2019, die bis in die ersten Wochen des laufenden Jahres andauerte, kann in der anhaltenden und im Jahresverlauf teilweise sogar noch ausgeweiteten Politik des billigen Geldes der wichtigsten Notenbanken gesehen werden. Realwerte - und damit auch Aktien - stellen im weltweit vorherrschenden Umfeld extrem niedriger Zinsen für viele Investoren gegenüber Zinspapieren die interessantere Alternative dar. Darüber hinaus entspannte sich der Handelskonflikt zwischen den USA und China im Jahresverlauf und die im Vorjahr noch hohe Verunsicherung im Zuge des Ausscheidens Großbritanniens aus der EU spielte 2019 eine kleinere Rolle als 2018. Die Hawesko-Holding-Aktie konnte von der positiven Gesamtmarktentwicklung 2019 nicht profitieren. Sie startete mit € 39,80 (XETRA) und endete bei € 35,00, wobei sich der Kurs im Jahresverlauf zwischen € 32,40 und € 40,00 bewegte. Auf die Ad-hoc-Mitteilung am 19.07.2019, in der auf einen veränderten Gewinnverlauf und damit auf ein Halbjahresergebnis unter Vorjahr hingewiesen wurde, reagierte der Aktienkurs kaum. Zum Monatswechsel September/Oktober 2019 erreichte die Aktie mit € 32,40 ihren tiefsten Stand im Jahresverlauf. Nach der Ad-hoc-Mitteilung am 22.10.2019 zum B2B-Lagerumzug und den daraus entstandenen außerplanmäßigen Ergebniseffekten entwickelte sich der Kurs positiv. Der Jahresschlusskurs 2019 lag dann bei € 35,00. 2020 setzte sich die Kursschwäche auf ca. € 23,00 bis in den März fort. Die Aktie der Hawesko Holding AG soll als Dividendenwert am Aktienmarkt positioniert bleiben. Die Ausschüttungsquote wird zum einen eine angemessene Beteiligung an der Ertragsentwicklung für die Aktionäre, zum anderen die Stärkung der Selbstfinanzierungskraft für weiteres Wachstum, für die strategische Weiterentwicklung und für die Nachhaltigkeit des Konzerns berücksichtigen. Die Gesamtzahl der Aktien betrug während des Jahres 2019 wie im Vorjahr 8.983.403 Stück. Kapitalmaßnahmen wurden nicht vorgenommen. NACHTRAGSBERICHTDie Ausbreitung des Coronavirus seit Februar 2020 in Europa und die damit einhergehenden Einschränkungen im öffentlichen, wirtschaftlichen und privaten Sektor in allen europäischen Ländern werden sich auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehr wahrscheinlich negativ auswirken. Mit Datum vom 16.03.2020 wurde durch Verfügung der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer die Schließung oder Beschränkung von vielen Gastronomiebetrieben und bestimmten Ladengeschäften in Deutschland beschlossen. Ähnlich stellt sich die Situation in Österreich und in der Schweiz dar. Dies wird sich negativ auf Umsatz und Ergebnis der Tochtergesellschaften in den Segmenten B2B und Retail auswirken. Demgegenüber werden im E-Commerce - Verfügbarkeit der Ware und der Logistik vorausgesetzt - positive Auswirkung auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erwartet. Angesichts der nicht vorhersehbaren Entwicklung hinsichtlich weiterer möglicher Restriktionen und Einschränkungen sowie ihrer Dauer, kann eine quantitative Schätzung der finanziellen Folgen dieser Maßnahmen aktuell nicht vorgenommen werden. Aufgrund der positiven Liquiditätssituation innerhalb des Hawesko-Konzerns ist jedoch nicht von einem erhöhten Going-Concern-Risiko auszugehen. In diesem Zusammenhang wird auf den entsprechenden Textabschnitt im Konzernanhang unter Textziffer 48 verwiesen. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHTPROGNOSEBERICHTAusrichtung des Hawesko-Konzerns im kommenden GeschäftsjahrFür die Geschäftspolitik des Konzerns wurden folgende Schwerpunkte gesetzt: Der historisch sehr dezentral geführte Konzern wird durch die übergeordnete Holding die Aktivitäten der Tochtergesellschaften besser koordinieren. Die Marken des Konzerns sollen effektiver unterstützt, ihre Entwicklung in den Konzernverbund eingepasst und ganzheitlich gesteuert werden. Zentrale Services sind im Aufbau und werden in effektiven Plattformen gebündelt. Dazu zählen beispielsweise die zentrale Koordinierung der Logistik, eine gemeinsame Digital-Commerce-Plattform sowie ein konzernübergreifendes Data Warehouse. Durch diese Maßnahmen werden die operativ tätigen Konzernmarken noch besser unterstützt und um diese Funktionen entlastet. Damit werden gute Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Konzern auch künftig seine bereits starke Marktstellung in Deutschland festigt und weiter ausbaut. Wirtschaftliche RahmenbedingungenErwartete künftige gesamtwirtschaftliche EntwicklungDie Weltwirtschaft sollte laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) 2020 leicht stärker wachsen als 2019. Nachdem die IWF-Experten in ihrer Januar-Projektion von einem Realwachstum von 2,9 % für 2019 und 3,3% für 2020 ausgegangen waren, korrigierten sie im Februar - nach dem Ausbruch der Coronavirus-Epidemie in China - ihre Prognose leicht nach unten. Insgesamt steht das Weltwirtschafswachstum auf einem wackligen Fundament: So warnt der IWF unter anderem ausdrücklich vor unverändert bestehenden Risiken wie den Handelskonflikten USA/China bzw. USA/Europa sowie vor neu entstandenen Herausforderungen. Zu diesen zählen neben solchen politischer Art wie dem schwelenden Konflikt zwischen den USA und dem Iran auch gesellschaftliche Risiken aufgrund zunehmender sozialer Konflikte in mehreren Ländern, nicht zuletzt in Europa. Aus Sicht der Bundesregierung konnte die deutsche Wirtschaft zu Beginn des Jahres 2020 ihre konjunkturelle Schwächephase noch nicht beenden. Die Zweiteilung in eine auch im ersten Quartal 2020 von einem müden Welthandel geprägte schwache Industriekonjunktur und robuste Dienstleistungsbranchen sowie den Bausektor besteht nach wie vor. Allerdings haben sich Auftragseingänge und Umsätze in der Industrie stabilisiert. Dagegen sind die privaten Konsumausgaben eine verlässliche Stütze der Binnenkonjunktur. Hier machen sich die Auswirkungen einer hohen Beschäftigung sowie der merklichen Erhöhung der verfügbaren Einkommen positiv bemerkbar. Die Bundesbank weist allerdings auf Konjunkturrisiken im Hinblick auf die Auswirkungen des Coronavirus hin. Ein vorübergehender Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage könnte die deutsche Exportaktivität dämpfen und zudem einige globale Wertschöpfungsketten durch die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen beeinträchtigen. Lieferengpässe in einzelnen Branchen hierzulande wären dann die Folge. Insgesamt haben sich die Perspektiven für das deutsche Wirtschaftswachstum 2020 damit zuletzt wieder eingetrübt. Der Hawesko-Vorstand schließt sich den geschilderten Erwartungen für die deutsche Wirtschaft und insbesondere hinsichtlich des Verbraucherverhaltens an. Er geht davon aus, dass der konjunkturelle Trend 2020 im maßgeblichen Heimatmarkt Deutschland insgesamt aufgrund der konjunkturstützenden Programme der Bundesregierung besser verhält als in anderen Ländern. Aufgrund der relativen Robustheit des Weinkonsums in Deutschland sollte sich auch der Weinmarkt stabil halten. Weltweinmarkt 2020: Geringere Ernte kehrt Produktionsüberhang umDie Internationale Organisation für Rebe und Wein (OIV) schätzt die Weinproduktion 2019 auf 263 Mio. Hektoliter: Damit wäre sie um ca. 10,0 % gegenüber 2018 zurückgegangen. Der weltweite Weinkonsum blieb dagegen mit geschätzten 246 Mio. Hektolitern auf dem langjährigen Durchschnittniveau. Rechnet man den industriellen Verbrauch (im langjährigen Durchschnitt ca. 30 Mio. Hektoliter) hinzu, ergibt sich weltweit ein geringes Produktionsdefizit. Die hier beschriebene Entwicklung wird aller Voraussicht nach entsprechende Auswirkungen auf den Weinmarkt in 2020 haben. Künftige BranchensituationTrotz konjunktureller Unsicherheiten dürfte der deutsche Weinmarkt im Jahr 2020 Rückenwind durch den anhaltend guten privaten Konsum erhalten. Das aktuell hohe Umsatzniveau im Premiumsegment sollte gehalten werden können. Der Hawesko-Vorstand geht davon aus, dass die bereits länger bestehenden Trends im gehobenen Marktsegment anhalten und von der demografischen Entwicklung weiterhin begünstigt werden. Wie in vielen anderen Branchen hat die Bedeutung des Onlinehandels auch im Weingeschäft in den letzten Jahren stetig zugenommen. In den anderen Ländern Mitteleuropas sind beim Weinkonsum grundsätzlich ähnliche Trends wie in Deutschland zu beobachten. Auch die bereits bestehenden qualitativen Trends werden 2020 fortdauern und prägend für den Markt bleiben: Die Professionalisierung in der Weinwelt nimmt weiter zu, die Ansprüche der Konsumenten steigen und Europa bleibt ein Schwerpunkt des weltweiten Weinkonsums. Außerhalb Europas macht sich ein erhöhter Weinkonsum bereits bemerkbar - eine Entwicklung, die sich auch in der Zukunft fortsetzen wird. In der Konsequenz bedeutet das, dass die Tugenden, die sich der Hawesko-Konzern über Jahrzehnte erarbeitet hat, als Alleinstellungsmerkmale am Markt wichtiger sind denn je: Das breite Angebot erstklassiger Weine, die Kompetenz in Umgang mit der Ware Wein, die Erfahrung in der spezialisierten Lager- und Transportlogistik sowie die Fähigkeit, Kunden immer aufs Neue zu begeistern und mit hoher Servicebereitschaft und -qualität zu binden, sind Gründe für einen starken Wiedererkennungswert der Konzernmarken auf dem Weinmarkt. Erwartete ErtragslageDer Vorstand der Hawesko-Gruppe setzt nach wie vor auf nachhaltiges, langfristiges und profitables Wachstum. Der Vorstand rechnet im Grundszenario mit einem Umsatzwachstum von ca. 3,0 % für den Konzern im Geschäftsjahr 2020. Dabei dürfte sich das Wachstum des Retail-Segments in der Bandbreite 3,0 % bis 4,0 % und das des E-Commerce-Segments im Bereich von 1,0 % bis 2,0 % bewegen. Für das B2B-Segment wird mit einem Zuwachs in der Größenordnung von 4,0 % gerechnet. Die Konzern-EBIT-Marge wird 2020 in einer Bandbreite zwischen 5,0 und 5,5% erwartet. Für das Retail-Segment wird eine EBITMarge in der Größenordnung von 9,0 % angepeilt, für E-Commerce wird mit einer EBIT-Marge in der Bandbreite 4,0 % bis 5,0 % und für B2B in der Größenordnung von 5,0 % gerechnet. Der Vorstand erwartet für das Finanzergebnis in seinem Grundszenario für 2020 einen Netto-Aufwand in der Größenordnung von € 4,0 Mio. bis € 5,0 Mio. und rechnet für 2020 mit einem Free-Cashflow im Bereich von € 15,0 Mio. bis € 25,0 Mio. Er geht ferner von einem ROCE in der Größenordnung von 10,0 % bis 15,0 % in 2020 aus. Die Auswirkungen aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sind aus Sicht des Vorstandes aktuell schwer einschätzbar, da sich weltweit täglich neue Erkenntnisse ergeben. Die Konzernführung geht jedoch davon aus, dass die Ereignisse im ersten und zweiten Quartal 2020 vor allem im Bereich B2B und Retail zu einem Rückgang im Vergleich zu den oben dargestellten Prognosen aus heutiger Sicht führen wird. In den künftigen Quartalsmitteilungen sowie dem Halbjahresbericht wird der Vorstand seine Erwartungen und den Ausblick für die Zukunft wie gewohnt auf Basis der aktuellsten Entwicklungen erneut kommunizieren. Erwartete FinanzlageDie Finanzplanung des Hawesko-Konzerns geht davon aus, dass sich geplante Investitionen sowohl in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte als auch in das Working Capital ebenso wie die Dividendenzahlungen aus dem laufenden Cashflow finanzieren lassen. Ebenso wie bei der erwarteten Ertragslage, geht die Konzernführung dennoch davon aus, dass sich die Entwicklungen aufgrund des Coronavirus negativ auf die Entwicklung des Cashflows auswirken können. Daher hat der Vorstand im März 2020 bereits zusätzliche Liquiditätsreportings implementiert, um insbesondere die Mittelabflüsse ausführlicher und kurzfristiger überwachen zu können. Die geplanten Investitionen werden laufend überprüft und teilweise auf spätere Zeiträume im Jahr verschoben. Die Netto-Verschuldung zum 31.12.2019 betrug € 134,1 Mio. Gemäß den Erwartungen des Vorstands soll diese zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2020 leicht steigen. Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden im Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich gegenüber dem Vorjahresniveau (€ 7,7 Mio.) um € 2,0 Mio. bis € 2,5 Mio. zurückgehen. Neben den vorgesehenen Investitionen in die weitere digitale Transformation und die IT werden Investitionen in die Modernisierung und Expansion im Segment Retail vorgenommen sowie Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen in den Segmenten B2B und E-Commerce getätigt. Weitere Investitionen in Finanzanlagen oder in Akquisitionen sind nicht in die derzeitige Planung eingegangen. Aufgrund der derzeit nicht vorhersehbaren weiteren Entwicklung auf die möglichen Restriktionen und Einschränkungen sowie ihrer Dauer kann eine quantitative Schätzung der finanziellen Folgen derzeit nicht vorgenommen werden. Aufgrund der positiven Liquiditätssituation innerhalb des Hawesko-Konzerns geht die Konzerführung jedoch nicht von einem erhöhten Going-Concern-Risiko aus. Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung des KonzernsVor dem Hintergrund der oben dargestellten Einzelsachverhalte und der Einschätzung der Weinmarktentwicklung hält der Vorstand eine stetige und aufwärtsorientierte Entwicklung des Hawesko-Konzerns nach Bewältigung der Coronavirus-Krise für realistisch. Dabei wird dem Umsatzwachstum weiterhin eine hohe Priorität zugemessen. Zudem strebt der Vorstand ein profitables Wachstum an. Das dauerhafte Überschreiten einer Kapitalrendite (ROCE) von 14,0 % bleibt nach wie vor eine wichtige Zielmarke. RISIKOBERICHTRisikomanagementsystemZu den Kernaufgaben des Vorstands der Hawesko Holding AG gehört die unternehmensstrategische Steuerung des Konzerns. Basierend auf einer intensiven Beobachtung des Wettbewerbsumfelds werden Veränderungen und Entwicklungen nationaler und internationaler Märkte und des Geschäftsumfelds analysiert. Aus den dabei gewonnenen Erkenntnissen entwickelt die Konzernleitung Maßnahmen, die den Unternehmenserfolg langfristig sichern und nachhaltig ausbauen. Der Hawesko-Konzern ist im Rahmen seiner Tätigkeit auf seinen Absatzmärkten den grundsätzlichen Risiken ausgesetzt, die mit unternehmerischem Handeln immer verbunden sind. Risiken werden als Ereignisse oder mögliche Entwicklungen innerhalb und außerhalb des Konzerns definiert, die sich negativ auf die Unternehmen bzw. die Erreichung der Unternehmensziele auswirken können und/oder eine Einengung der Handlungsspielräume von Vorständen und Geschäftsführern nach sich ziehen. Der Vorstand hat ein modernes und umfassendes Risikomanagementsystem (RMS) etabliert, das zudem laufend weiterentwickelt wird. Das frühzeitige Erkennen von Risiken ist von großer Bedeutung und erfolgt über ein konzernweit implementiertes Risikofrüherkennungssystem, dessen Grundsätze durch eine Risikomanagement-Richtlinie verbindlich geregelt sind. Das RMS des Hawesko-Konzerns umfasst alle Tochterunternehmen. Risiken werden nach einheitlich vorgegebenen Kategorien erfasst und in einem Risikoinventar dokumentiert. Die identifizierten Risiken werden anschließend anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe bewertet. Die Steuerung erfolgt durch die Definition und regelmäßige Überprüfung von Gegenmaßnahmen zur Begrenzung der identifizierten Risiken. Die Prozesse des RMS sind im gesamten Konzern identisch und werden durch den Risikomanager und die Risikomanagementbeauftragten in den Geschäftssegmenten gesteuert. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungs- und KonzernrechnungslegungsprozessDas interne Kontrollsystem der Konzerngesellschaften sowie der Konzernrechnungslegung ist wesentlicher Bestandteil des Berichtswesens und somit des internen Leitungs- und Steuerungssystems. Ferner bildet es die Basis für die Gewährleistung der Einhaltung interner wie externer Vorgaben (Compliance). Das Risikomanagementsystem als Teil des internen Kontrollsystems erfasst und bewertet systematisch die im Rahmen der jährlich durchgeführten Risikoinventur identifizierten Risiken. In Bezug auf die Konzernrechnungslegung ist das Risikomanagementsystem darauf ausgerichtet, die Risiken im Konzernabschluss angemessen abzubilden (z. B. durch Bildung von Rückstellungen) und dadurch das Risiko einer unvollständigen Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu begrenzen. Weitere Erläuterungen zum Risikomanagementsystem finden sich im Risikobericht. Der Aufsichtsrat, hier insbesondere der Prüfungs- und Investitionsausschuss der Hawesko Holding AG, ist in den Rechnungs- und Konzernrechnungslegungsprozess eingebunden und befasst sich unter anderem mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie des Prüfungsauftrags und seinen Schwerpunkten. Das interne Kontrollsystem bezogen auf den RechnungslegungsprozessDie im Hawesko-Konzern installierten klaren Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen sind auf eine vollständige und richtige Erfassung aller rechnungslegungsrelevanten Geschäftsvorfälle ausgerichtet. Die Nutzung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wird unter Beachtung der Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) im Hawesko-Konzern gesichert. Die generelle Organisation des Rechnungswesens sowie die Berücksichtigung der in die rechnungslegungsrelevanten Prozesse einbezogenen Unternehmensbereiche ist so gestaltet, dass eine der Unternehmensgröße und dem Unternehmensumfeld angemessene Trennung in Genehmigungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Kontrollfunktionen vorhanden ist. Diese Funktionstrennung ermöglicht umfangreiche präventive und aufdeckende Kontrollen in allen wesentlichen Geschäftsprozessen des Konzerns, die auf Basis einer Einschätzung des inhärenten Risikos der einzelnen Prozesse sowie des jeweiligen Kontrollumfelds durch die Geschäftsführung implementiert worden sind. Dabei werden die manuellen Kontrollen durch entsprechende IT-Prozesskontrollen und angemessene IT-Berechtigungskonzepte ergänzt und abgesichert. Komplexe Bewertungsfragen wie sie zum Beispiel zur Bemessung von Pensionsrückstellungen, derivativen Finanzinstrumenten oder zur Durchführung von Kaufpreisallokationen notwendig sind, werden unter Hinzuziehung externer unabhängiger Spezialisten geprüft. Das interne Kontrollsystem bezogen auf den KonsolidierungsprozessDie Erfassung der rechnungslegungsrelevanten Vorgänge erfolgt für die Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften in lokalen Standardbuchhaltungssystemen. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses werden die Einzelabschlüsse sowie ergänzende standardisierte Informationen in einer neu eingeführten Konsolidierungssoftware im Rahmen eines entsprechenden Berechtigungskonzeptes eingestellt und durch das Konzernrechnungswesen überprüft. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der Hawesko Holding AG ist darauf ausgerichtet, die Rechnungslegung bei der Gesellschaft sowie allen in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften einheitlich und im Einklang mit den rechtlichen und gesetzlichen Vorgaben sowie den internen Leitlinien sicherzustellen. Sämtliche Konsolidierungsvorgänge sowie die Überleitung der lokalen Einzelabschlüsse auf den Rechnungslegungsstandard IFRS werden durch die Zentralabteilung "Corporate Finance" durchgeführt und dokumentiert. Auf Konzernebene erfolgt auch die Auswertung und Verdichtung der für den Konzernanhang und den Konzernlagebericht notwendigen internen und externen Daten. Die Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung im Rahmen der Abschlusserstellung werden dabei direkt durch den Finanzvorstand bzw. die von ihm beauftragten Personen im Konzernrechnungswesen überwacht. RisikenNeben dem allgemeinen Geschäftsrisiko ist der Konzern zusätzlich den unten erläuterten Risiken ausgesetzt. Diese werden in einem Betrachtungszeitraum von einem Jahr nach der erwarteten Schadenshöhe absteigend in die Klassen A, B und C im Grundszenario eingestuft (siehe auch Textabschnitt unten "Coronavirus"), wie aus der folgenden Grafik ersichtlich ist. Bei den angegebenen Schadenshöhen handelt es sich um eine Netto-Betrachtung der EBIT-Auswirkung. Öffentliche Diskussion über Alkohol und Werbeverbote bzw. -einschränkungenIn der Europäischen Union wird seit längerem eine Diskussion über die EU-weite Einschränkung der Werbung für Alkoholika geführt, in Schweden wird dies seit Herbst 2016 intensiv diskutiert. Auch wenn entsprechende Maßnahmen beschlossen werden sollten, werden nach Einschätzung des Hawesko-Vorstands Werbeverbote für alkoholhaltige Produkte voraussichtlich nicht zu einem mittelfristig niedrigeren Weinkonsum führen. Je nachdem, wie die Bestimmungen im Einzelnen ausgestaltet sein würden, könnte ein solches Werbeverbot allerdings einen signifikanten Einfluss auf die Geschäftstätigkeit des Hawesko-Konzerns haben. Von seiner Marktausrichtung und seinem Produktangebot her wäre der Konzern nach Ansicht des Vorstands jedoch kaum von einer öffentlichen Diskussion darüber betroffen, inwieweit Alkoholkonsum nur gemäßigt stattfinden sollte. Das Risiko aus der öffentlichen Diskussion über Alkohol und Werbeverbote bzw. -einschränkungen wird als A-Risiko bei einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Zunehmende KonkurrenzDie Weinmärkte in Deutschland und Österreich sind durch zunehmende Konkurrenz gekennzeichnet. Neue Marktteilnehmer drängen in den Markt und versuchen, möglichst schnell Marktanteile zu erobern. Da solche Marktteilnehmer nicht über einen jahrzehntelang gewachsenen Kundenstamm und auch nicht über eine mit der Hawesko-Gruppe vergleichbare Fachkompetenz verfügen, wird versucht, Marktanteile über den Preis zu erobern. Dies geschieht teilweise mit Lock- und Billigangeboten, wodurch sich aufgrund der hohen Preistransparenz von Online-Angeboten der Preis- und Margendruck für alle Marktteilnehmer erhöht und die Profitabilität beeinträchtigen werden kann. Dadurch werden die auf Kompetenz, Service und nachhaltiges Wachstum ausgerichteten Geschäftsmodelle des Hawesko-Konzerns zwar nicht in ihrem Wesen bedroht, allerdings wird die Neukundengewinnung erschwert und die damit verbundenen Kosten steigen. Die Auswirkungen einer verschärften Wettbewerbssituation werden von den Marken der Hawesko-Gruppe in ihre jeweiligen Planungen und Risikoeinschätzungen einbezogen, sind aber aufgrund der Natur der Sache nicht vollständig abschätzbar. Der Hawesko-Konzern versucht diese Effekte abzumildern, indem eine breite Angebotspalette fachgerecht offeriert und Unabhängigkeit von einzelnen Weinen oder Produzenten angestrebt wird. Darüber hinaus streben die Tochtergesellschaften des Konzerns an, einzigartige Produkte und Spezialabfüllungen ins Sortiment aufzunehmen, die sich dem direkten Vergleich entziehen. Das Risiko aus der zunehmenden Konkurrenz wird als A-Risiko bei einer hohen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Naturprodukt Wein - Verkehrs- und Verzehrfähigkeit, Qualität, eventuelle negative AuswirkungenWein ist ein Produkt der Natur und weist dementsprechend - in Abhängigkeit von Witterungsverhältnissen, Einzellagen und Gärprozessen - von Jahrgang zu Jahrgang sowie je nach Rebsorte und Lage Qualitätsunterschiede auf. Diese wirken sich auf die Preise aus und beeinflussen die Nachfrage nach einzelnen Produkten. Der Hawesko-Konzern kann aufgrund seiner langjährigen Erfahrung auf dem Weinmarkt diese Risiken zwar eingrenzen, jedoch nie vollständig ausschalten. Der Hawesko-Konzern ist nicht von bestimmten Lieferanten abhängig: Die mit Produkten eines einzelnen Produzenten getätigten Umsätze überschreiten in keinem Fall die Quote von 5,0 % des Konzernumsatzes. Die Qualitätssicherung der gekauften Weine beginnt mit dem Besuch des erzeugenden Weinguts und setzt sich mit der Untersuchung des Endprodukts in den Labors der Hawesko-Tochterunternehmen fort. Qualitätsprobleme sind selten. Die Winzer kennen den Hawesko-Konzern und seine hohen Ansprüche und legen überdies selbst großen Wert auf die Qualität ihrer Weine. Sollte es dennoch zu einem Verstoß gegen die geltenden Gesetze oder Richtlinien bezüglich Verbraucher- oder Produktschutz kommen und sollte dies zu einer Rückrufaktion oder zu einem Verkaufsverbot in Bezug auf das betroffene Produkt führen, könnte das wiederum zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Auch der Verstoß eines Wettbewerbers, sollte der Fall medienwirksam werden, könnte auf die gesamte Weinbranche einschließlich des Hawesko-Konzerns ausstrahlen. In diesem Fall wären Umsatzbeeinträchtigungen zu befürchten. Im Berichtsjahr wurde lediglich ein unwesentlicher Teil der Lieferungen von den Gesellschaften des Hawesko-Konzerns aus Qualitätsgründen nicht abgenommen. Das Risiko aus der Konstellation Verkehrs- und Verzehrfähigkeit, Qualität, eventuelle negative Auswirkungen wird als A-Risiko bei einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. KonjunkturabhängigkeitDer Hawesko-Konzern erzielte im Jahr 2019 84,3 % seiner Umsätze in der Bundesrepublik Deutschland. Die volkswirtschaftliche Entwicklung Deutschlands hat einen wesentlichen Einfluss auf die Konsumneigung der Bevölkerung und damit auf die Geschäftsentwicklung des Hawesko-Konzerns. Im Berichtsjahr wurden 15,7 % des Konzernumsatzes außerhalb Deutschlands erzielt. Davon entfallen rund 88,0 % auf die Nachbarländer Österreich und Schweiz. Das Risiko aus der Konjunkturabhängigkeit wird als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Wegfall der umsatzstärksten LieferantenDas Geschäft ist wesentlich beeinflusst von der Fähigkeit des Hawesko-Konzerns, exklusive Lieferverträge mit renommierten Weinproduzenten aufrechtzuerhalten. Falls ein bestehender Vertrag nicht verlängert werden sollte, würden kurzfristig Umsätze wegfallen. Der Vorstand geht davon aus, dass durch die breite Aufstellung der Produktpalette über mehreren Lieferanten hinweg dieses Risiko abgemildert ist. Das Risiko aus dem Wegfall der umsatzstärksten Lieferanten wird als B-Risiko bei je nach Lieferant unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten eingestuft. Öffentliche Diskussion über die AlkoholsteuerIn der Europäischen Union findet seit einigen Jahren eine Debatte darüber statt, ob Alkoholika EU-weit einer erhöhten Besteuerung unterliegen sollten. Auch wenn entsprechende Maßnahmen beschlossen werden sollten, wird nach Einschätzung des Hawesko-Vorstands eine stärkere Besteuerung für alkoholhaltige Produkte voraussichtlich nicht zu einem mittelfristig niedrigeren Weinkonsum führen. Bei einer teilweisen Abfederung der Besteuerung könnte sich die Handelsmarge reduzieren. Das Risiko aus der öffentlichen Diskussion über die Alkoholsteuer wird als B-Risiko bei einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eingestuft. Datenschutz sowie Schutz von Daten gegen unerlaubte HandlungenDie Hawesko-Segmente Retail und E-Commerce gewinnen einen erheblichen Anteil ihrer jeweiligen Neukunden über die im sogenannten "Listenprivileg" geregelten Methoden, haben sich aber zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Kundendaten verpflichtet. Kernpunkte sind dabei die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter nach der DSGVO, ein entsprechendes Benutzerrechtekonzept, die Protokollierung aller Zugriffe auf personenbezogene Daten und die Einhaltung von Auflagen zur Speicherung von Kundendaten auf Massenspeichermedien. Hinzu kommen diesbezügliche regelmäßige Optimierungen der internen Prozesse (auch mithilfe externer fachlicher Unterstützung) sowie der IT-Landschaft. Der Bereich Datenschutz ist stark mit der Informationssicherheit verknüpft, einem Thema, das in der Compliance-Richtlinie der Hawesko-Gruppe geregelt ist. Datenschutz-Audits von externen Beratern sowie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der IT wurden und werden durchgeführt. Das Risiko aus dem Bereich des Datenschutzes wird als B-Risiko bei einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. Logistische RisikenGewerbliche wie private Kunden erwarten heute eine möglichst schnelle Lieferung bestellter Waren. Hochpreisige und Premium-Produkte wie sie die Hawesko-Gruppe vertreibt, sind davon nicht ausgenommen. Während verspätete Lieferungen für B2B-Kunden (Wiederverkäufer und Gastronomie) in Umsatzeinbußen resultieren können, kann eine nicht rechtzeitige Lieferung von etwa zu einem bestimmten Anlass bestellten Waren für Endkunden zur Einbuße eines erwarteten Genusses führen. Eine - aus Kundensicht - nicht rechtzeitige Lieferung bleibt als negatives Serviceerlebnis in Erinnerung und kann insbesondere bei Neukunden zum Wechsel des Lieferanten führen. Der Hawesko-Konzern ist daher bestrebt, durch eine intelligente Einkaufssteuerung sicherzustellen, dass eine möglichst große Zahl an Produkten sofort verfügbar ist. Daneben wird auf der Logistikseite ausschließlich mit renommierten Partnern zusammengearbeitet. Alle Logistikprozesse sind auf einen möglichst effizienten Warenverkehr ausgerichtet und werden ständig im Sinne einer bedarfsgerechten Logistik weiterentwickelt, eine zentrale Logistiksteuerung befindet sich im Aufbau. Der Umzug der Großhandelslogistik von Norddeutschland an einen zentraler gelegenen Standort im Berichtsjahr ist vor diesem Hintergrund zu sehen. Die Risiken aus dem Bereich der Logistik werden als B-Risiko bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit klassifiziert. C-Risiken werden aufgrund ihrer unwesentlichen Auswirkungen im Einzelnen hier nicht aufgeführt. Von einer Aggregation der C-Risiken auf eine höhere Einstufung ist aufgrund ihrer Unabhängigkeit voneinander nicht auszugehen. Darüber hinaus sind die folgenden potenziellen, im Risikomanagementsystem (RMS) nicht weiter quantifizierten Risiken unter ständiger Beobachtung. FinanzrisikenIm Hawesko-Konzern besteht eine Reihe von finanziellen Risiken. Hierzu zählen insbesondere die Einflüsse aus Änderungen von Wechselkursen und Zinssätzen sowie das Ausfall- und Liquiditätsrisiko. Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten sind für den Hawesko-Konzern nicht wesentlich. Die Tochterunternehmen des Hawesko-Konzerns sind als Importeure international gehandelter Weine in begrenztem Maße von der Entwicklung der Währungskurse außerhalb des Euro-Währungsraums abhängig. Der weitaus größte Teil der Importe stammt jedoch aus dem Euro-Währungsraum. Die Refinanzierung des Working-Capital-Bedarfs im Hawesko-Konzern erfolgt zu einem geringen Teil in Form von Krediten, die sich am kurzfristigen Marktzins orientieren. Die Abhängigkeit von Zinsentwicklungen ist somit gering. Im Rahmen des zentralen Liquiditätsmanagements wird sichergestellt, dass dem Hawesko-Konzern für das laufende Geschäft und für Investitionen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen. Die Risiken im Forderungsbereich werden durch Bonitätsprüfungen und Kreditmanagementsysteme begrenzt. Ausfall WebshopDer stetig wachsende Anteil an online abgewickelten Transaktionen, insbesondere im Bereich Distanzhandel, steigert auch das Bewusstsein für die Verfügbarkeit der vom Hawesko-Konzern betriebenen Webshops. Ein Ausfall, insbesondere über einen längeren Zeitraum würde zu spürbaren Umsatzeinbußen führen. Das Thema IT-Sicherheit und -Verfügbarkeit wird eng gemanagt und an neue Bedrohungsszenarien zeitnah angepasst. Rechtliche und steuerliche RisikenGerichts- oder Schiedsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Hawesko-Konzerns haben, sind nach Kenntnis der Gesellschaft weder anhängig noch zu erwarten. Steuerliche Risiken, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Hawesko-Konzerns haben, bestehen nach Kenntnis der Gesellschaft nicht. scroll
Sonstige RisikenCoronavirusAktualisierung der Risikosituation vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie außerhalb des Berichtsjahres. Zu Jahresanfang 2020 sind durch die Ausbreitung des Coronavirus in Europa Risiken entstanden bzw. bestehende Risikoeinschätzungen haben sich verschlechtert. Es handelt sich hierbei um eine dynamische Lageentwicklung mit sehr schnellen Veränderungen sowohl auf Kunden- als auch auf Lieferanten- und insbesondere auf Mitarbeiterseite. Auf Basis der aktuell vorliegenden Informationen erwartet die Konzernführung, dass sich die Situation für den Absatz im B2B-Segment, welcher aufgrund der Gastronomie-Schließungen im Wesentlichen negativ betroffen ist, in 3 bis 4 Monaten entspannen sollte. Im Folgenden soll nun für die einzelnen Segmente ein kurzes Update auf Basis der aktuellen Informationen erfolgen. AllgemeinDer Hawesko-Konzern ist in diesem Zusammenhang im wesentlichen Konjunkturrisiken, Lieferantenrisiken sowie Mitarbeiterrisiken ausgesetzt. Diese Risiken sind im Risikofrüherkennungssystem bereits dokumentiert, jedoch ergibt sich die nun folgende Aktualisierung. Das Risiko des Ausfalls von Lieferanten und somit einer Unterbrechung der Warenversorgung besteht für den gesamten Konzern. Nach aktuellem Stand sind grenzübergreifende Warentransporte weiterhin möglich, es kann jedoch auf Winzerseite zu Lieferverzögerungen kommen. Dieses Risiko wird aktuell als mittel eingeschätzt, da der Hawesko-Konzern von keinem Lieferanten allein abhängig ist und über Alternativen verfügt. Darüber hinaus wird über den aktuellen Lagerbestand ebenfalls eine Überbrückung von Lieferverzögerung ermöglicht. Auf der Mitarbeiterseite besteht das Risiko, dass durch bestätigte Infektionen, Infektionsverdacht oder Quarantäneanordnungen die Arbeitsfähigkeit der Gesellschaften und/oder von Dienstleistern beeinträchtigt wird, was wiederum zu Auslieferungs- und damit zu Umsatzausfällen führen kann. Dies gilt insbesondere für den Bereich der logistischen Abwicklung. Von Dienstleistern wurden hier bereits umfangreiche Notfallpläne erarbeitet. Das Risiko wird aktuell als hoch eingeschätzt. Um dieses Risiko zu minimieren, wurden bereits umfangreiche organisatorische Maßnahmen, wie Home-Office, Team-Splitting, Absage von Dienstreisen und Schichtarbeit, wo sinnvoll, umgesetzt. Eine eventuell mögliche Ausgangssperre könnte die Risikoeinschätzung noch verschlechtern, je nachdem, wie die Ausgangssperre im Detail ausgestaltet sein wird. Im Folgenden wird auf spezifische Risiken der jeweiligen Segmente eingegangen. B2BAuf Grund von behördlich angeordneten Schließungen bzw. Einschränkungen von Hotellerie und Gaststätten ist für den B2B-Bereich eine nachlassende Nachfrage in dieser Kundengruppe und damit abnehmende Erträge zu erwarten. Für den LEH-Bereich ist mit einer weiterhin stabilen Nachfrage zu rechnen, da u.a. Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe und Getränkemärkte bisher nicht von den behördlichen Schließungsauflagen betroffen sind. Insgesamt werden die Auswirkungen dieses Risikos für den B2B-Bereich als hoch eingestuft. E-CommerceDie Konjunkturrisiken werden für den E-Commerce-Bereich als mittel eingestuft, da der Versandhandel als solches nicht von den aktuellen Schließungsanordnungen betroffen ist. Es ist darüber hinaus eine Steigerung des Versandvolumens durch Verlagerung von nicht mehr möglichen oder stark eingeschränktem stationären Konsum hin zum Versandhandel denkbar. RetailDie aktuell erlassenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Virusinfektionen betreffen aktuell nicht den Lebensmitteleinzelhandel, Getränkehandel und weitere Bereiche. Hiernach sind die Jacques'-Depots nicht betroffen und können weiter betrieben werden. Da weitergreifende Einschränkungen nicht auszuschließen sind, wird das Risiko aktuell als mittel eingestuft. Die Kapazitäten des Logistikdienstleisters wurden bereits erhöht, um auch in diesem Bereich eine erhöhte Nachfrage im Onlineshop abbilden zu können. Für die Betriebe in Österreich ist bereits eine Verlagerung des Geschäfts auf den Onlinehandel durch die Schließung der Verkaufsstätten erfolgt. Aus diesen genannten Risiken entstehen nicht unbeträchtliche Liquiditätsrisiken, die konzernweit zu bewerkstelligen sind. Abschließend sei noch einmal erwähnt, dass sich die Lage sehr dynamisch entwickelt und sich die dargestellten Einschätzungen dementsprechend schnell verändern können. Weitere wesentliche Risiken sind derzeit nicht erkennbar. Gesamtaussage zur Risikosituation des Hawesko-KonzernsAus heutiger Sicht auf Basis der bekannten Informationen ist festzustellen, dass keine den Fortbestand des Unternehmens gefährdenden Risiken bestehen und auch für die Zukunft keine solchen Risiken erkennbar sind. Durch die Ausbreitung des Coronavirus ist der Konzern höheren Risiken ausgesetzt als im Vorjahr. CHANCENBERICHTDie derzeit erkennbaren Risiken für die weitere Entwicklung des Hawesko-Konzerns werden vollumfänglich im obigen Abschnitt "Risikobericht" beschrieben. Gegenwärtig geht der Hawesko-Vorstand nicht von ausgeprägten zusätzlichen Chancen für 2020 im Rahmen des aktuellen konjunkturellen Umfelds aus. Er rechnet derzeit damit, dass der Weinkonsum im hochwertigen Bereich über € 5,00 pro Flasche in der Gesamtjahresbetrachtung stabil bleiben beziehungsweise leicht ansteigen wird. Der Hawesko-Konzern verfügte zum Bilanzstichtag 31.12.2019 über sehr solide Bilanzrelationen, wie zum Beispiel die Eigenkapitalquote von 28,1% sowie das nachhaltig positive Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT). Der Vorstand geht davon aus, dass die meisten Wettbewerber nicht über eine vergleichbare finanzielle Stärke verfügen. Chancen sieht der Vorstand in dem Fall, dass die Erschließung neuer Kundengruppen besonders erfolgreich verlaufen könnte. Das könnte organisch geschehen, indem Werbekampagnen, Neukundengewinnungsmaßnahmen oder neu entwickelte Konzepte auf hohe Resonanz stoßen und zu nachhaltigen Wiederkäufen führen sollten. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Geschehens hält der Vorstand jedoch für eher gering. Eine die Planungen übertreffende Erschließung neuer Kundengruppen könnte auch anorganisch vonstattengehen, also durch den Kauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen. Aus heutiger Sicht schätzt der Vorstand die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Falls als sehr gering ein. Alle Unternehmen des Hawesko-Konzerns setzen aus Sicht der Konzernführung angemessene Marketingkonzepte ein. Sie können sich in begrenztem Maße von der allgemeinen volkswirtschaftlichen Entwicklung abkoppeln, indem sie ihre Marketingaktivitäten so zielgenau wie möglich auf die an ihrem Produktangebot Interessierten fokussieren. Diese verfügen in der Regel über ein überdurchschnittliches Einkommen und reagieren deshalb weniger konjunktursensibel als der Durchschnittsverbraucher. Auch werden Marketingkooperationen mit namhaften Unternehmen durchgeführt. Falls es dem Konzern bzw. einzelnen Segmenten gelingt, diese Aktivitäten auf weitere Unternehmen mit passender Klientel auszudehnen, könnte dies der Geschäftsentwicklung Auftrieb verleihen. Schließlich ist der Vorstand davon überzeugt, dass die langjährige spezifische Management-Erfahrung im Weinbereich sowie in Bezug auf neue Verkaufskanäle, über die der Hawesko-Konzern verfügt, eine wichtige Voraussetzung für eine weiter erfolgreiche Entwicklung des Konzerns im kommenden Jahr ist. Sonstiges Risikomanagementsystem/ ChancenmanagementsystemIm Rahmen der monatlich stattfindenden Vorstandssitzungen werden Informationen aus den Geschäftssegmenten ausgetauscht, die außer auf den aktuellen Geschäftsverlauf auch auf eventuell bestehende spezielle Situationen - sowohl positiver als auch negativer Art - eingehen. Falls der Vorstand angesichts einer Herausforderung oder einer Chance besondere Maßnahmen für erforderlich oder ratsam hält, kann er diese zeitnah einleiten bzw. anordnen. RECHTLICHE KONZERNSTRUKTUR UND ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABENBERICHT GEMÄSS §§ 289A UND 315A DES HANDELSGESETZBUCHES (HGB):SCHLUSSERKLÄRUNG DES VORSTANDS ZUM BERICHT ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMENDie Tocos Beteiligung GmbH, Hamburg, hält eine Beteiligung von 72,6% an der Hawesko Holding AG. Dies begründet ein Abhängigkeitsverhältnis. Ein Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag der Hawesko Holding AG mit der Tocos Beteiligung GmbH besteht nicht. Der Vorstand der Hawesko Holding AG hat daher gemäß § 312 Aktiengesetz einen Abhängigkeitsbericht über Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Vorstand hat am Ende des Berichts folgende Erklärung abgegeben: "Wir erklären, dass die Hawesko Holding AG, Hamburg, bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäftes bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat. Andere Maßnahmen i.S. von § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden." RECHTLICHE KONZERNSTRUKTURDie Hawesko Holding AG ist seit Mai 1998 an der Börse notiert. Das zum Bilanzstichtag 2019 bestehende gezeichnete Kapital in Höhe von € 13.708.934,14 ist eingeteilt in 8.983.403 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit identischen Rechten und Pflichten. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind der Gesellschaft nicht bekannt. Andere Aktiengattungen existieren ebenfalls nicht. Der Vorstand ist satzungsgemäß bis 18.06.2022 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien um bis zu insgesamt € 6.850.000,00 zu erhöhen. Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG besteht nicht. Eine Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung, der mit mindestens drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals erfolgen muss. Die wesentlichen Vereinbarungen der Hawesko Holding AG, die eine Klausel für den Fall einer Übernahme der Hawesko Holding AG enthalten, betreffen Verträge mit einigen Lieferanten über exklusive Vertriebsrechte sowie bilaterale Kreditlinien mit inländischen Banken. Im Übernahmefall haben die jeweiligen Lieferanten bzw. Kreditgeber das Recht, den Vertrag bzw. die Kreditlinie zu kündigen und ggf. die Kreditlinie fällig zu stellen. Seit dem Kontrollwechsel 2015 ist Detlev Meyer über die Tocos Beteiligung GmbH mit 72,6 % größter Aktionär der Hawesko Holding AG; danach folgt Michael Schiemann über die Augendum Vermögens-Verwaltung GmbH mit 5,6 %. Beide haben ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die verbleibenden ca. 21,8% befinden sich in Händen institutioneller und privater Anleger. Eine Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne von §§ 289a Abs. 1 Nr. 5, 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB besteht nicht. Der Hawesko-Konzern hat eine Holding-Struktur, bei der die Muttergesellschaft Hawesko Holding AG 100 % bzw. die Mehrheit an den - überwiegend im Weinhandel - operativ tätigen Tochtergesellschaften hält. Die Muttergesellschaft Hawesko Holding AG sowie eine mehrheitliche Anzahl der Tochtergesellschaften haben ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland; sie unterliegen somit deren Gesetzgebung, die einen maßgeblichen Einfluss auf die geschäftlichen Rahmenbedingungen hat. Die nicht in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften haben ihren jeweiligen Sitz in der Europäischen Union bzw. der Schweiz. Es sind keine wesentlichen Einflussfaktoren für das Geschäft zu erwähnen. Der Hawesko-Konzern ist im Wesentlichen in drei Geschäftssegmente untergliedert (vgl. "Unternehmensprofil"). LEITUNG UND KONTROLLEDie Leitung des Unternehmens in eigener Verantwortung und seine Vertretung bei Geschäften mit Dritten obliegen dem Vorstand der Hawesko Holding AG. Der Vorstand bestand bis zum 31.03. 2019 aus vier Mitgliedern und besteht seit dem 01. 04.2019 aus drei Mitgliedern. Er fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit. Jedes Mitglied ist, unabhängig von der gemeinsamen Verantwortung für die Leitung des Konzerns, für einzelne Zuständigkeitsbereiche verantwortlich. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Vorstandsmitglieder können auf höchstens fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung auf höchstens fünf Jahre bedarf eines erneuten Beschlusses des Aufsichtsrats. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Aufsichtsrat besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat wird im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig, zeitnah und umfassend vom Vorstand über sämtliche unternehmensrelevanten Planungs-, Geschäftsentwicklungs- und Risikofragen unterrichtet. Der Vorstand stimmt mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Konzerns ab. Die Aktionäre nehmen ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte auf der Hauptversammlung wahr. Jede Aktie der Hawesko Holding AG gewährt eine Stimme. Dabei ist das Prinzip "one share, one vote" vollständig umgesetzt, da Höchstgrenzen für Stimmrechte eines Aktionärs oder Sonderstimmrechte nicht bestehen. Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten zu ergreifen und Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Hauptversammlung erforderlich ist. Bis zum 31. 03.2019 wurde jedes Segment der Hawesko Holding AG federführend von einem Vorstandsmitglied geleitet. Seit dem 01.04.2019 ist das nicht mehr der Fall. Der Vorstand steuert nach Umsatzwachstum, Umsatzrendite, ROCE und Free-Cashflow. Die angestrebten Zielgrößen wurden im obigen Abschnitt "Steuerungssystem" dargestellt. Die Ziele und die Entwicklung der einzelnen Segmente gemäß diesen Kennziffern sind Bestandteil von regelmäßigen Strategie- und Reporting-Gesprächen mit den Geschäftsführern der einzelnen Konzerngesellschaften. Durch die Verknüpfung von EBIT-Margen und Kapitalrentabilität in den Zielsetzungen und Zielerreichungskontrollen werden den Geschäftsführern klare Verantwortlichkeiten unterhalb der Vorstandsebene zugewiesen. Ausführliche Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich im Konzernanhang. Nach § 289f HGB und § 315d HGB haben börsennotierte Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung anzufertigen und in ihren Lagebericht aufzunehmen, wo sie einen gesonderten Abschnitt bildet. Sie kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Erklärung, in der die Erklärung gemäß § 161 AktG sowie relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, wie auch eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen enthalten sind, wird im Geschäftsbericht abgedruckt und ist unter (www.hawesko-holding.com/konzern/corporate-governance) abrufbar. VERGÜTUNGSBERICHTHöhe und Systematik der Vergütung des Vorstands werden vom Aufsichtsrat aufgrund vorbereitender Beschlüsse des Personal- und Nominierungsausschusses festgelegt und in regelmäßigen Abständen überprüft. Im Rahmen der Vorbereitung werden vom Aufsichtsrat auch externe Vergütungsstudien hinzugezogen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus einem fixen und einem variablen Bestandteil zusammen. Dabei besteht der variable Anteil aus einer Tantieme, die sowohl eine vom mittelfristigen Erfolg des Unternehmens abhängige Ergebnis- als auch eine an der persönlichen Leistung ausgerichtete Leistungskomponente enthält. Die Ergebniskomponente richtet sich nach der EBIT-und ROCE-Entwicklung innerhalb eines Dreijahreszeitraums, die persönliche Leistungskomponente nach individuell abgestimmten qualitativen Zielen. Dabei ist ein Höchstbetrag (Cap) für die variable Vergütung definiert. Dieses Vergütungssystem gilt für alle Mitglieder des Vorstands. 2019 enthält die Vergütung ebenso wie im Vorjahr keine Aktienoptionen, keine Wertzuwachsrechte, die Aktienoptionen nachgebildet sind, und keine anderen aktienbasierten Komponenten. Die Vergütungen des Vorstands für 2019 sind aus den folgenden Tabellen ersichtlich: GEWÄHRTE ZUWENDUNGENscroll
scroll
GEWÄHRTE ZUWENDUNGENscroll
ZUFLUSSscroll
scroll
Das ehemalige Vorstandsmitglied Bernd Hoolmans erhält eine Altersrente; ihm wurde auch ein Invalidengeld zugesagt. Für diese Zusage ist zum 31.12.2019 eine Rückstellung in Höhe von T€ 271 (Vorjahr: T€ 254) bilanziert worden. Das ab 01.04.2019 freigestellte ehemalige Vorstandsmitglied Nikolas von Haugwitz hat nach Vollendung des 65. Lebensjahres Anspruch auf ein Ruhegeld. Für diese Zusage wurden durch die Gesellschaft im Berichtsjahr T€ 5 in eine Unterstützungskasse eingezahlt. Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde durch Beschluss der Hauptversammlung am 08.06.2000 um einen variablen Anteil ergänzt, der neben dem Fixum gezahlt wird. Zurzeit erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung von T€ 4 p.a. neben dem Ersatz ihrer Auslagen (zuzüglich einer auf die Aufsichtsratstätigkeit etwa anfallenden Umsatzsteuer). Darüber hinaus erhält jedes Aufsichtsratsmitglied pro Teilnahme an einer Plenumssitzung bzw. einer Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld von T€ 1. Der Vorsitzende erhält das Zweifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieser Vergütungen. Die Vergütungen des Aufsichtsrats für 2019 sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich: scroll
Der Aktienbesitz des Vorstands und des Aufsichtsrats wird im Konzernhang ebenfalls unter Textziffer 46 angegeben. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind nach Artikel 17 der Marktmissbrauchsverordnung verpflichtet, wesentliche Erwerbe oder Veräußerungen von Aktien der Hawesko Holding AG offenzulegen. ERGÄNZENDE ANGABEN FÜR DIE HAWESKO HOLDING AG (GEMÄSS HGB)ÜBERBLICK ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2019 DER HAWESKO HOLDING AGDie Hawesko Holding AG ist als ManagementHolding des Hawesko-Konzerns hinsichtlich des Geschäftsverlaufs, der Lage sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken maßgeblich von der Entwicklung des Hawesko-Konzerns abhängig. Angesichts der Holding-Struktur ist - abweichend von der konzernweiten Betrachtung - die wichtigste Steuerungsgröße der Hawesko Holding AG im Sinne des DRS 20 der handelsrechtliche Jahresüberschuss. GESCHÄFTSVERLAUF DER HAWESKO HOLDING AGDer Geschäftsverlauf der Hawesko Holding AG ist wesentlich geprägt von der Entwicklung ihrer Beteiligungen. Der Abschluss der Hawesko Holding AG nach handelsrechtlichen Vorschriften dient als Ausschüttungsbemessungsgrundlage. Im Folgenden sind die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz der Hawesko Holding AG nach HGB dargestellt. ERTRAGSLAGE DER HAWESKO HOLDING AG UND GEWINNVERWENDUNGGewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.-31.12.2019 nach HGBscroll
Rundungsdifferenzen möglich Die Erträge aus Gewinnabführung setzen sich im Wesentlichen aus Gewinnen der Tochtergesellschaften Jacques' Wein-Depot Wein-Einzelhandels GmbH, Hanseatisches Wein- und Sekt-Kontor HAWESKO GmbH und der Wein Service Bonn GmbH zusammen. Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten die Ausschüttung des Gewinns der Wein & Vinos GmbH aus dem Geschäftsjahr 2018. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme resultieren aus solchen von IWL Internationale Wein-Logistik GmbH. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2019 beschäftigte die Hawesko Holding AG 22 Mitarbeiter (unverändert zum Vorjahr). Der Jahresüberschuss beläuft sich auf € 20,1 Mio., nach € 24,7 Mio. im Vorjahr. Die Prognose der Hawesko Holding AG wurde im Wesentlichen aufgrund des Rückgangs der Erträge aus Beteiligungen und des Anstiegs von Ertragsteuern in Folge von Steuernachzahlungen für das Vorjahr nicht erfüllt. Nach Addition des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr weist die Gesellschaft einen Bilanzgewinn von € 20,9 Mio. (Vorjahr: € 12,5 Mio.) aus. Zur Verwendung des Bilanzgewinns 2019 schlägt der Vorstand vor, eine Dividendenausschüttung in Höhe von € 1,30 je Aktie, also insgesamt rund € 11,7 Mio., zu beschließen. Finanzlage der Hawesko Holding AGZahlungsmittelflüsse ergaben sich im Berichtsjahr im Wesentlichen aus Finanzierungsvorgängen mit Unternehmen des Hawesko-Konzerns. Vermögenslage der Hawesko Holding AGscroll
Rundungsdifferenzen möglich Die Aktiva betragen zum Stichtag insgesamt € 229,4 Mio. (Vorjahr: € 226,8 Mio.) und sind überwiegend mit € 133,6 Mio. (Vorjahr: € 124,6 Mio.) durch Finanzanlagen sowie mit € 83,3 Mio. (€ 87,6 Mio.) durch Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Finanzverkehr geprägt. Der Anteil der Finanzanlagen an der Bilanzsumme beträgt 58,2 % (Vorjahr 55,0 %). Der Anstieg der Finanzanlagen basiert auf dem Zugang weiterer Anteile von 20,0 % an der Wein & Vinos GmbH, Berlin mit Wirkung zum 01.01.2019, sodass die Beteiligungshöhe nunmehr 90,0 % beträgt. scroll
Rundungsdifferenzen möglich Die Passivseite der Bilanz besteht mit € 190,6 Mio. aus Eigenkapital (Vorjahresstichtag: € 182,2 Mio.) und mit € 37,8 Mio. (€ 43,7 Mio.) aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind hauptsächlich aufgrund planmäßiger Tilgungen zurückgegangen. Das Eigenkapital stellt 83,1% der Bilanzsumme (Vorjahr: 80,3%) dar. RISIKOSITUATION DER HAWESKO HOLDING AGDa die Hawesko Holding AG unter anderem durch eine gesamtschuldnerische Haftung mit den wesentlichen Konzerngesellschaften sowie durch mittel- und unmittelbare Investitionen in die Beteiligungsunternehmen weitgehend mit den Unternehmen des Hawesko-Konzerns verbunden ist, ist die Risikosituation der Hawesko Holding AG wesentlich von der Risikosituation des Hawesko-Konzerns abhängig. Insoweit gelten die Aussagen zur Gesamtbewertung der Risikosituation durch die Unternehmensleitung auch als Zusammenfassung der Risikosituation der Hawesko Holding AG. PROGNOSE DER HAWESKO HOLDING AGDie Entwicklung der Hawesko Holding AG ist in ihrer Funktion als Holding wesentlich von der Entwicklung ihrer Beteiligungen abhängig. Es wird auf die Ausführungen zum Hawesko-Konzern verwiesen. GEPLANTE INVESTITIONEN DER HAWESKO HOLDING AGIm Rahmen der Durchführung von Investitionen des Hawesko-Konzerns wird die Hawesko Holding AG die Konzerngesellschaften durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln unterstützen. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB ist im Geschäftsbericht sowie unter www.hawesko-holding.com öffentlich zugänglich. Bilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva scroll
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019scroll
Entwicklung des Anlagevermögensscroll
scroll
Anhang für das Geschäftsjahr 20191. Allgemeine GrundsätzeDie HAWESKO Holding Aktiengesellschaft (nachfolgend Hawesko Holding AG oder Gesellschaft) hat ihren Sitz in Hamburg und ist unter der Nummer HRB 66708 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen. Die Hawesko Holding AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den Vorschriften der §§ 238 ff. und der §§ 264 ff. HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt worden. Bei der Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 2. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. AktivaAnlagevermögenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bilanziert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear planmäßig abgeschrieben. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Voraussichtlich dauernde Wertminderungen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigt. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Vermögensgegenstände wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2a EstG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Aufwendungen erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermögensgegenstand € 250 nicht übersteigen. Für geringwertige Vermögensgegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 250 und bis € 1.000 betragen, wird ein jährlicher Sammelposten im Sinne des § 6 Abs. 2a EstG gebildet. Der jährliche Sammelposten wird über 5 Jahre gewinnmindernd aufgelöst. Der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten unter Berücksichtigung notwendiger Wertberichtigungen oder erforderlicher Wertaufholungen bilanziert. UmlaufvermögenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Erkennbare Risiken werden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Stichtag umgerechnet. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten zum Bilanzstichtag bilanziert. Guthaben bei Kreditinstituten in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Stichtag umgerechnet. Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend § 250 HGB gebildet. PASSIVADas gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden die Rückstellungen mit einem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten, die nicht Bestandteil einer Bewertungseinheit sind, werden zum Devisenkassamittelkurs am Stichtag umgerechnet. Im Berichtsjahr kommt es wie im Vorjahr zu einem Passivüberhang der latenten Steuern, der als eigener Posten "Passive latente Steuern" bilanziert wird. Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden bei den Wertansätzen von Anteilen an verbundenen Unternehmen (Kapitalgesellschaften) und Unterschieden bei den Wertansätzen von Anteilen an verbundenen Unternehmen (Personenhandelsgesellschaften). Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Der Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" als Davon-Vermerk ausgewiesen. Nach der formalen Betrachtungsweise ist alleinige Steuerschuldnerin die Gesellschaft als Organträgerin, d.h. auch tatsächliche und latente Steuern der Organgesellschaften sind vollständig in dem Jahresabschluss der Organträgerin auszuweisen, da sie alleine die Besteuerungsfolgen trifft. Dementsprechend werden die temporären Differenzen der Organgesellschaften im Abschluss der Gesellschaft erfasst. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,787 % zugrunde (15,825 % für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und 15,962 % für die Gewerbesteuer), der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen ergeben wird. Der Steuersatz für die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem durchschnittlichen Gewerbesteuerhebesatz von 456 %. 3. Erläuterungen zur BilanzDie Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2019 wird gesondert im Anlagenspiegel dargestellt. Die Beteiligungsverhältnisse für das Geschäftsjahr 2019 sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes im Anhang gesondert dargestellt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 hat die Hawesko Holding AG ihre Anteile an der Wein & Vinos GmbH, Berlin, um 20% auf nunmehr 90% erhöht. Der bereits am 17. Dezember 2018 durch beurkundete Gesellschaftervereinbarung festgelegte Kaufpreis belief sich auf T€ 8.841. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus Steuerüberzahlungen in Höhe von T€ 4.865 (Vorjahr: T€ 5.031). Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält im Wesentlichen vorausbezahlte Aufwendungen für Softwarepflege und Support T€ 73 (Vorjahr: T€ 93) für Folgeperioden. Das Eigenkapital setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Das Grundkapital ist in 8.983.403 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Auf jede Stückaktie entfällt ein Anteil von 1,53 € am Grundkapital. Genehmigtes KapitalDer Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens € 6.850.000,00, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital) und dabei gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren durch den Vorstand zu bestimmenden Kreditinstituten oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Bezugsrecht der Aktionäre ein- oder mehrmalig auszuschießen, a) soweit dies zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist; b) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern von Options- oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/ oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts oder der Erfüllung der Wandlungspflicht als Aktionär zustünde, c) soweit die neuen Aktien gegen Bareinlagen ausgegeben werden und das rechnerisch auf die ausgegebenen Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet ("Höchstbetrag") und der Ausgabepreis der neu auszugebenden Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet oder d) soweit die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen (wie z.B. Patente, Lizenzen, urheberrechtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte), ausgegeben werden. Auf den Höchstbetrag nach vorstehendem Buchstaben c) sind Aktien anzurechnen, die (i) während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen in direkter oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben oder veräußert werden oder (ii) zur Bedienung von Schuldverschreibungen oder Genussrechten mit Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden. Eine Anrechnung, die nach dem vorstehenden Satz wegen der Ausübung von Ermächtigungen (i) zur Ausgabe von neuen Aktien gemäß § 203 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (ii) zur Veräußerung von eigenen Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und/oder (iii) zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen gemäß § 221 Abs. 4 Satz 2, § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfolgt ist, entfällt mit Wirkung für die Zukunft, wenn und soweit die jeweilige(n) Ermächtigung(en), deren Ausübung die Anrechnung bewirkte(n), von der Hauptversammlung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erneut erteilt wird bzw. werden. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 4 der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017 sowie nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen. Das genehmigte Kapital zum 31. Dezember 2019 beträgt € 6.850.000,00 (Vorjahr: € 6.850.000,00). AktionärsstrukturIm Folgenden werden die Meldungen gemäß § 33 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zu Veränderungen hinsichtlich der von Dritten gehaltenen Stimmrechtsanteile am Aktienkapital in verkürzter Form wiedergeben. Die Augendum Vermögensverwaltungs GmbH, Hannover, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG 1 mit Wirkung zum 12. Februar 2015 mitgeteilt, dass die meldepflichtige Schwelle 5 % unterschritten wurde und die an der Hawesko Holding AG gehaltenen Stimmrechte 3,90 % betrugen. Mit Wirkung zum 9. April 2015 hat uns die Augendum Vermögensverwaltungs GmbH, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die meldepflichtige Schwelle 5 % überschritten wurde und 5,57 % beträgt. Herr Michael Schiemann, wohnhaft in Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Wirkung zum 12. Februar 2015 mitgeteilt, dass die meldepflichtige Schwelle 5 % unterschritten wurde und die an der Hawesko Holding AG mittelbar gehaltenen Stimmrechte 3,90 % betrugen. Mit Wirkung zum 9. April 2015 hat uns Michael Schiemann gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die meldepflichtige Schwelle 5 % überschritten wurde und mittelbar 5,57 % beträgt. Sie sind ihm nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die TOCOS Beteiligung GmbH, Hamburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Wirkung zum 12. Februar 2015 mitgeteilt, dass die meldepflichtigen Schwellen von 30 % und 75 % überschritten wurden und die an der Hawesko Holding AG gehaltenen Stimmrechte 75,38 % betrug. Mit Wirkung zum 9. April 2015 hat uns die TOCOS Beteiligung GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die meldepflichtige Schwelle 75 % unterschritten wurde und der Stimmrechtsanteil 74,39 % beziehungsweise 6.682.376 Stück Aktien betrug. Mit Wirkung zum 3. Juni 2015 teilte uns die TOCOS Beteiligung GmbH aufgrund der Beziehung von Detlev Meyer zu Hawesko Holding AG als Mitglied des Aufsichtsorgans mit, dass 160.000 Stück Aktien der Hawesko Holding AG veräußert wurden und der Stimmrechtsanteil 72,60 % bzw. 6.522.376 Stück Aktien betrug. Herr Detlev Meyer, wohnhaft in Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit Wirkung zum 12. Februar 2015 mitgeteilt, dass die meldepflichtigen Schwellen von 30 % und 75 % überschritten wurden und die an der Hawesko Holding AG mittelbar gehaltenen Stimmrechte 75,38 % betrug. Mit Wirkung zum 09. April 2015 hat uns Detlev Meyer gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass die meldepflichtige Schwelle 75 % unterschritten wurde und die Stimmrechtsanteile indirekt 74,39 % beziehungsweise 6.682.376 Aktien betrugen. Sie sind ihm nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Mit Wirkung zum 03. Juni 2015 teilte uns die TOCOS Beteiligung GmbH aufgrund der Beziehung von Detlev Meyer zu Hawesko Holding AG als Mitglied des Aufsichtsorgans mit, dass 160.000 Stück Aktien der Hawesko Holding AG veräußert wurden und der Stimmrechtsanteil 72,60 % bzw. 6.522.376 Stück Aktien betrug. KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält ausschließlich Beträge nach § 272 Absatz. 2 Nr. 1 HGB. Die Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus der Einbringung der Anteile an den Tochtergesellschaften abzüglich der aufgrund der Euroumstellung vorgenommenen Umgliederung in das gezeichnete Kapital (€ 49,2 Mio.). Gewinnrücklagenscroll
Bilanzgewinnscroll
RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus erfolgsabhängigen Tantiemen und Prämien (T€ 555; Vorjahr: T€ 928), Aufwendungen der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie für die Steuerberatung (T€ 174; Vorjahr: T€ 183), Verpflichtungen aus dem Personalbereich sowie arbeits- und sozialrechtliche Verpflichtungen (T€ 62; Vorjahr: T€ 141) und nachlaufende Rechnungen (T€ 149; Vorjahr: T€ 144). VerbindlichkeitenBei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben T€ 12.452 (Vorjahr: T€ 19.696) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und T€ 11.880 (Vorjahr: T€ 11.400) eine Restlaufzeit über einem Jahr bis zu 5 Jahren. Die sonstigen Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über 5 Jahren bestehen nicht. Passive latente SteuernDie Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, welche zu passiven latenten Steuern führen, resultieren im Wesentlichen aus Unterschieden bei den Wertansätzen von Anteilen an Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften. Aktive latente Steuern auf Ebene der im Rahmen der steuerlichen Organschaft einbezogenen Organgesellschaften resultieren im Wesentlichen aus Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen aufgrund von abweichenden Wertansätzen eines Geschäfts- oder Firmenwertes, Pensionsrückstellungen und anderen sonstigen Rückstellungen. Die latenten Steuersalden und deren Änderungen im Geschäftsjahr 2019 sind nachfolgend dargestellt: scroll
1
Erfassung in dem Posten "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" 4. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungIm Geschäftsjahr sind nachfolgende Erträge aus der Gewinnabführung und Aufwendungen aus der Verlustübernahme aufgrund von Gewinnabführungsverträgen sowie Erträge aus Beteiligungen zu verzeichnen gewesen: scroll
scroll
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen werden T€ 189 (Vorjahr: T€ 407) periodenfremde Erträge ausgewiesen, die insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 155; Vorjahr: T€ 396) beinhalten. Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden T€ 144 (Vorjahr: T€ 6) periodenfremde Aufwendungen ausgewiesen, die im Wesentlichen aus dem Mehraufwand im Rahmen der Abschlusserstellung und -prüfung 2018 resultieren. 5. Sonstige AngabenDie nach § 289f HGB, § 315d HGB und § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zur Unternehmensfortführung und zur Corporate Governance wurde am 5. April 2019 abgegeben und ist dauerhaft im Internet unter www.hawesko-holding.com zugänglich. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDes Weiteren bestehen Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Nutzungsverträgen, die in den folgenden Geschäftsjahren fällig werden: scroll
Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 17. Dezember 2018 wurde die Gesellschaftervereinbarung über die Kaufoption der Anteile der Minderheitsgesellschafter der Wein & Vinos GmbH, Berlin, geändert. Die Altgesellschafter haben ihre verbleibenden Anteile (30%) zum Gesamtpreis von T€ 13.262 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 und 1. Januar 2022 an die Hawesko Holding AG verkauft. Der Verkauf der Anteile erfolgte für die ersten zwei Drittel der Anteile zum 1. Januar 2019 gegen Zahlung eines Kaufpreises von T€ 8.841 durch die Hawesko Holding AG. Die Zahlung ist am 4. Januar 2019 erfolgt. Die verbleibenden 10 % der Anteile an Wein & Vinos GmbH werden zum 1. Januar 2022 gegen Zahlung eines Kaufpreises von T€ 4.421 übertragen. Weitere Verpflichtungen bestehen zum 31. Dezember 2019 nicht. Der Wert der Verpflichtung in Bezug auf die vorgenannten Anteile an der Wein & Vinos zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf T€ 4.421. Aus der Ausübung einer Verkaufsoption der Minderheitsgesellschafter der WirWinzer GmbH, München, könnte eine finanzielle Verpflichtung entstehen. Die Verpflichtung zur Zahlung ist durch den Kauf zum 1. Oktober 2016 von 65,67 % der Anteile an der Gesellschaft entstanden. Eine Optionsausübung kann frühestens ab April 2020 mit Wirkung zum 1. Juli 2020 erfolgen. Der Wert dieser Verpflichtung zum 31. Dezember 2019 beläuft sich auf T€ 2.914 (Vorjahr: T€ 2.659). Zinssicherung• Absicherung des Zinsrisikos mittels Mikro-Hedges:Die Gesellschaft hat zur Finanzierung des Anteilskaufs an der Wein & Co. Handelsges. mbH, Vösendorf (Österreich), zum 1. Oktober 2018 ein Bankdarlehen in Höhe von nominal € 12,0 Mio. für 5 Jahre bis zum 30. September 2023 abgeschlossen. Das Darlehen unterliegt einem EURIBOR 3-Monats- abhängigen variablen Zinssatz. Zur Absicherung des Zinsrisikos des Grundgeschäfts wird ein entsprechendes Zinssicherungsinstrument abgeschlossen und mit dem Grundgeschäft zu einer Mikro-Bewertungseinheit zusammengefasst. Zum Bilanzstichtag wurden Zinsswaps mit den folgenden Nominalwerten (Buchwerten) in die Bewertungseinheiten einbezogen: scroll
scroll
Die Höhe der mit Mikro-Bewertungseinheiten abgesicherten Risiken beträgt T€ 34 (Vorjahr: T€ 16), d.h. in dieser Höhe wurden bis zum Abschlussstichtag negative Wert- bzw. Zahlungsstromänderungen vermieden. Das in Mikro-Bewertungseinheiten einbezogene Darlehen unterliegt einem Zinsrisiko im Hinblick auf einen sich im Zeitverlauf ändernden Zins. Für das Grundgeschäft wird ein perfekt zum abzusichernden Risiko passendes gegenläufiges Derivat abgeschlossen. Dabei wird sichergestellt, dass die wertbestimmenden Faktoren (Währung, Nominalwert, Laufzeit) bei Grundgeschäft und Sicherungsinstrument übereinstimmen (perfekter Mikro-Hedge). Die Hedge-Beziehung wird daher über die gesamte Sicherungsperiode als hocheffektiv eingestuft. Es wird erwartet, dass sich die Wertänderungen der Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente somit über die nächsten 3,75 Jahre vollständig ausgleichen. Auf eine retrospektive rechnerische Ermittlung der ineffektiven Teile der Bewertungseinheiten wird verzichtet, weil unter den oben genannten Voraussetzungen keine bilanziell relevante Ineffektivität in Bezug auf die Bewertungseinheiten entstehen kann. Bei der bilanziellen Abbildung der Bewertungseinheiten wird in allen Bereichen die Einfrierungsmethode angewendet. Zur rechnerischen Ermittlung des Betrags der bisherigen Unwirksamkeit wird die Dollar-Offset-Methode in kumulierter Form angewendet.
2
Variabler Zins für die Grundlaufzeit (Stand 01.10.2018) Bei der Dollar-Offset-Methode werden die kumulierten Marktwertänderungen der Grundgeschäfte mit den kumulierten Marktwertänderungen der Sicherungsinstrumente ab dem Designationszeitpunkt in absoluten Geldbeträgen miteinander verglichen. Der Dollar-Offset-Test wird zu jedem Abschlusstermin durchgeführt. Ineffektivitäten werden erfasst, wenn sich aus den kumulierten Wertänderungen der Grundgeschäfte und den kumulierten Wertänderungen der Sicherungsinstrumente per Saldo ein Nettoverlust ergibt. In diesem Fall wird in Höhe des Nettoverlusts eine Drohverlustrückstellung gebildet. Eine Gewinnspitze bleibt unberücksichtigt. BelegschaftDie Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt keine gewerblichen Mitarbeiter und 22 (Vorjahr: 22) angestellte Mitarbeiter (davon drei leitende Angestellte (Vorjahr: 4)). Weiterhin wurden - wie im Vorjahr -keine Auszubildenden beschäftigt. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans / Geschäfte mit nahestehenden PersonenGeschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen wurden, sind nicht getätigt worden. Vorstandscroll
Die Gesamtbezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 sind folgender Tabelle zu entnehmen: scroll
Die Gesamtbezüge des Vorstands im Vorjahr betrugen T€ 2.221. Die Aufwendungen für Unterstützungskasse durch die Gesellschaft im Vorjahr betrugen T€ 5 für das ehemalige Vorstandsmitglied Nikolas von Haugwitz. Die Vorstandsvergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Zum 31. Dezember 2019 hält der Vorstand 1.000 Stück Aktien der Hawesko Holding AG, die je zur Hälfte Thorsten Hermelink und Alexander Borwitzky zuzurechnen sind (Vorjahr: 0 Aktien). Am 2. März 2020 hat Alexander Borwitzky weitere 500 Stück Aktien der Hawesko Holding AG erworben. AufsichtsratDetlev Meyer-Vorsitzender- Geschäftsführer der TOCOS Beteiligung GmbH, Hamburg Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Closed Holding GmbH, Hamburg Thomas R. Fischer- stellvertretender Vorsitzender- Sprecher des Vorstandes der Marcard, Stein & Co. AG, Hamburg, sowie Geschäftsführer der Marcard Family Office Treuhand GmbH, Hamburg Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Hannover 96 GmbH & Co. KGaA, Hannover; HF Fonds X. Unternehmensbeteiligungs-GmbH, Hannover; Warburg Invest Kapitalgesellschaft mbH, Hamburg Warburg Invest AG, Hamburg Dr. Jörg HaasVorstandsvorsitzender der HW Partners AG, Bonn; Geschäftsführender Gesellschafter der BonnVisio-Gruppe sowie der Invite Group, jeweils mit Sitz in Bonn Mitglied folgender gesetzlich zu bildender Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: Digitaler Hub Region Bonn AG, Bonn Hypatos GmbH, Berlin Professor Dr. iur. Dr. rer. pol. Dr. h.c. Franz Jürgen SäckerDirektor Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin e.V., Berlin Wilhelm Weil Direktor des Weinguts Robert Weil, Kiedrich Kim-Eva Wempepersönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der Gerhard D. Wempe KG, Hamburg Den Mitgliedern des Aufsichtsrates werden für ihre Tätigkeiten im Geschäftsjahr folgende Gesamtbezüge gewährt: scroll
Gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Vorstandes bestanden im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr keine Kredite. Zum 31. Dezember 2019 hielt - direkt und/oder indirekt - der Aufsichtsrat 6.522.376 Stück Aktien der Hawesko Holding AG, die sämtlich dem Vorsitzenden zuzurechnen waren (Vorjahr: 6.522.376 Stück). Am 10. Februar 2020 hat Herr Dr. Jörg Haas 10.000 Stück Aktien der Hawesko Holding AG erworben. GewinnverwendungsvorschlagDer Vorstand der Hawesko Holding AG schlägt dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 von € 20.869.677,82 wie folgt zu verwenden: 1. Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 1,30 je dividendenberechtigter Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 8.983.403 Stück dividendenberechtigter Aktien sind das insgesamt € 11.678.423,90. 2. Einstellung des verbleibenden Betrags von € 9.191.253,92 aus dem Bilanzgewinn in die anderen Gewinnrücklagen. Anteilsbesitz gemäß § 285 Nr.11 - 11 b HGB am 31. Dezember 2019scroll
*
davon 10% direkte Beteiligung durch Sélection de Bordeaux S.A.R.L. KonzernzugehörigkeitDie Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft, Hamburg, (kleinster Konsolidierungskreis) und in den Konzernabschluss der TOCOS Beteiligung GmbH, Hamburg, (größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Beide Konzernabschlüsse werden auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Die jeweiligen Konzernabschlüsse werden beim elektronischen Bundesanzeiger zur Veranlassung der Offenlegung beim Unternehmensregister Hamburg eingereicht. In den dort angegebenen berechneten Gesamthonoraren des Abschlussprüfers sind die für die Gesellschaft berechneten Honorare enthalten. Die Abschlussprüfungsleistungen beinhalten die Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und die Konzernabschlussprüfung des kleinsten Konsolidierungskreises. NachtragsberichtDie Ausbreitung des Coronavirus seit Februar 2020 in Europa und den damit einhergehenden Einschränkungen im öffentlichen, wirtschaftlichen und privaten Sektor in allen Europäischen Ländern werden sich auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehr wahrscheinlich negativ auswirken. Mit Datum vom 16. März 2020 wurde durch Verfügung der Bundesregierung und der Regierungschefs der Bundesländer die Schließung oder Beschränkung von vielen Gastronomiebetrieben und bestimmten Ladengeschäften in Deutschland beschlossen. Ähnlich stellt sich die Situation in Österreich und in der Schweiz dar. Dies wird sich negativ auf Umsatz und Ergebnis auf die Konzern-Geschäftsbereiche im Großhandel und Einzelhandel auswirken. Demgegenüber erwarten wir im Segment E-Commerce, Verfügbarkeit der Ware und der Logistik vorausgesetzt, eine positive Auswirkung auf die künftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Aufgrund der derzeit nicht vorhersehbaren weiteren Entwicklung auf die möglichen Restriktionen und Einschränkungen sowie ihrer Dauer kann eine quantitative Schätzung der finanziellen Folgen derzeit nicht vorgenommen werden. Aufgrund der positiven Liquiditätssituation innerhalb der Hawesko-Gruppe gehen wir jedoch nicht von einem erhöhten Going Concern Risiko aus. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VETRETERWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Hamburg, den 2. April 2020 HAWESKO Holding Aktiengesellschaft Der Vorstand Thorsten Hermelink Alexander Borwitzky Raimund Hackenberger BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die HAWESKO Holding Aktiengesellschaft, Hamburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschrifte und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung: (1) Bewertung von im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegen verbundene UnternehmenUnsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: (1) Sachverhalt und Problemstellung (2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse (3) Verweis auf weitergehende Informationen Nachfolgend stellen wir Prüfungssachverhalt dar: (1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter den "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von € 133,6 Mio (58,2% der Bilanzsumme) und unter den "Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen" Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von € 83,3 Mio (36,3% der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem jeweils niedrigeren beizulegenden Wert. Die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen und Forderungen werden als Barwerte der erwarteten ermessensbehafteten und Schätzunsicherheiten unterliegenden künftigen Zahlungsströme der betreffenden Beteiligungen, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten ermessensbehafteten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage oder Forderung. Auf Basis der ermittelten Werte ergab sich für das Geschäftsjahr kein Abwertungsbedarf für Anteile an verbundenen Unternehmen und für Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Schätzunsicherheiten und Ermessensspielräumen behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. (2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere gewürdigt, ob die beizulegenden Werte der wesentlichen Beteiligungen und Forderungen gegen verbundene Unternehmen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter und der von diesen benannten Personen zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze und Wachstumsraten wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. (3) Die Angaben der Gesellschaft zu den unter den "Finanzanlagen" ausgewiesenen Anteilen an verbundenen Unternehmen und zu den unter den "Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen" ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in den Abschnitten 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und 3. Erläuterungen zur Bilanz des Anhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die von uns vor Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB. Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 17. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der HAWESKO Holding Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thorsten Dzulko.
Hamburt, den 3. April 2020 PricewaterhouseCoopers GmbH Thorsten Dzulko, Wirtschaftsprüfer ppa. Christian Simon, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
100 nahegelegene Organisationen
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Rechtsanwaltskanzleien und Notariate
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Bauträger für Wohngebäude
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Bauträger für Wohngebäude
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Beteiligungsgesellschaften
Büros für Innenarchitektur
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Wärme- und Kältehandel
Beteiligungsgesellschaften
Herstellung von Solarwärmekollektoren
Großhandel mit Photovoltaikmodulen
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Architekturbüros für Hochbau
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Architekturbüros für Hochbau
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Industrie- und Produktdesign
Unternehmensberatung
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Architekturbüros für Hochbau
Erbringung von Logistikdienstleistungen
Architekturbüros für Hochbau
Beteiligungsgesellschaften
Unternehmensberatung
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Public-Relations-Beratung
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Tätigkeiten von Werbeagenturen
Beteiligungsgesellschaften
Fernsehveranstalter und Verbreitung von Videoinhalten
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Herstellung von sonstigen Videofilmen, von Filmen und Fernsehprogrammen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen