Tria Spine
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
7.365,13 |
5.686,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.054,23 |
5.585,40 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
310,90 |
101,13 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
41.407,89 |
31.864,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
48.773,02 |
37.551,44 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
18.550,00 |
18.550,00 |
| II.
Verlustvortrag |
50.414,91 |
32.571,57 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
9.542,98 |
17.843,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
41.407,89 |
31.864,91 |
| B.
Rückstellungen |
1.740,00 |
1.160,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.033,02 |
35.441,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
47.033,02 |
35.441,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
950,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
48.773,02 |
37.551,44 |
sonstige Berichtsbestandteile
Allgemeine Angaben
Die Tria Spine GmbH mit Sitz in Ebersbach ist beim
Handelsregister in Stuttgart unter HRB 753055 eingetragen.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in
§ 267a HGB angegebenen Größenklassen
ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Tria Spine GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear
vorgenommen. Für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens, deren Werte 250 Euro aber nicht 800
Euro übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung gem.
§ 6 Abs. 2a EStG voll abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 250 Euro werden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben, wobei aus
Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang
unterstellt wurde. Außerplanmäßige
Abschreibungen werden vorgenommen, wenn eine Wertminderung
voraussichtlich von Dauer ist bzw. wenn absehbar wird, dass
der Buchwert nicht realisierbar ist. Entfällt der
ursprüngliche Grund für eine
außerplanmäßige Wertberichtigung, so wird
maximal auf den fortgeführten Buchwert zugeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten
bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt
Die übrigen Rückstellungen sind so
bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen ausreichend Rechnung tragen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit der Gesellschafterin die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag 2018 wird auf Euro 9.542,98
festgestellt und auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Kamil Bal, Ankara / Türkei
Ibrahim Özgür Bektas, Ankara / Türkei
Rahim Hacikerimoglu, Woluwe Saint Lambert / Belgien
Ebersbach, den 30.12.2019
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2019 festgestellt.
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