Pieper
Gerüstbau GmbH
Wallenhorst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
200.180,00 |
223.483,00 |
| I.
Sachanlagen |
200.150,00 |
223.453,00 |
| II.
Finanzanlagen |
30,00 |
30,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
431.845,86 |
419.318,63 |
| I.
Vorräte |
88.250,00 |
109.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
343.531,39 |
309.625,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
12.967,29 |
39.385,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64,47 |
193,59 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
294,26 |
288,75 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
4.112,20 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
636.432,32 |
643.090,38 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
50.868,83 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.868,83 |
27.403,74 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
54.981,03 |
2.534,91 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
4.112,20 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
17.807,94 |
19.999,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
618.624,38 |
572.222,47 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
307.558,49 |
329.415,91 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
311.065,89 |
242.806,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
636.432,32 |
643.090,38 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Pieper Gerüstbau GmbH hat ihren Sitz in
Osnabrück und ist in das Handelsregister des
Amtsgerichts Osnabrück (HR B Reg.-Nr. 17750)
eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt
worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn-und Verlustrechnung gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 Abs. 2 EStG wurden im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben, der Abgang wird für das Zugangsjahr
unterstellt. Bei Vermögensgegenständen
gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde eine
durchschnittliche Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Rückstellungen für Pensionen bestehen
nicht.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.
1 Satz 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR
3.906,67.
Die
Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von EUR
83.254,29 Beträge mit einer Restlaufzeit unter einem
Jahr und keine Beträge mit einer Restlaufzeit
über 5 Jahre (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, § 285
Nr.1 HGB).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in
Höhe von 37.143,44 €.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von
§ 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB).
IV. Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch Frau Sabine Pieper
Die Geschäftsführerin ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreterin
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Außer
der Geschäftsführerin waren im Abschlussjahr
keine weiteren Organe bestellt.
Die Schutzklausel gem. § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB
wurde nicht in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2019 -
31.12.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 37.143,44 EUR.
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 37.143,44 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses wird hiermit versichert.
Osnabrück, den 29. Oktober 2020
gez. Sabine Pieper
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.10.2020 festgestellt.
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