PASCAM
GmbH
Kirchheim
am Neckar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
206.167,00 |
197.402,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
203.061,00 |
195.001,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.806,00 |
2.101,00 |
| III.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
130.447,82 |
149.775,10 |
| I.
Vorräte |
10.500,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.758,90 |
19.411,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
74.188,92 |
130.363,75 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.006,98 |
7.584,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
353.621,80 |
354.761,31 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
110.252,96 |
99.047,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
12.412,00 |
12.412,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
56.635,18 |
11.518,68 |
| IV.
Jahresüberschuss |
11.205,78 |
45.116,50 |
| B.
Rückstellungen |
91.967,83 |
122.137,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118.922,67 |
91.270,40 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
88.922,67 |
61.270,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
30.000,00 |
30.000,00 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
32.478,34 |
42.306,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
353.621,80 |
354.761,31 |
Anhang
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden
b) Bewertungsmethoden
IV. Erläuterungen zur Bilanz
V. Erläuterungen zu Gewinn- und
Verlustverrechnung
VI. Sonstige Pflichtangaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die PASCAM GmbH hat ihren Sitz in Kirchheim am
Neckar. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Stuttgart unter HRB 731755 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die PASCAM GmbH als kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne von § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Gliederung der Bilanz liegen die Formvorschriften
des § 266 HGB, der Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung die Vorschriften des § 275 Abs. 2 HGB
zugrunde.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Die Offenlegung erfolgt mit den Mindestangaben
für die Offenlegung von kleinen Kapitalgesellschaften.
Der ausführliche Jahresabschluss ist bei uns
hinterlegt.
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a)
Bilanzierungsmethoden
Die auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen
Gewinnermittlungsvorschriften und den ergänzenden
Vorschriften des GmbH-Gesetzes. Die Grundsätze der
Ausweis- und Bewertungsstetigkeit wurden beachtet.
Abweichungen liegen nicht vor.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit gesetzlich nicht anders
vorgeschrieben.
b)
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen:
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft
zu dienen.
1.
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die Bewertung der erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear unter Zugrundelegung der betrieblichen
Nutzungsdauer. Als Nutzungsdauer wird bei Standardsoftware
drei Jahre unterstellt. Im Zugangsjahr wird
grundsätzlich ab dem Zugangsmonat der anteilige
Jahresbetrag angesetzt.
Ein selbst erstelltes EDV-Programm wurde aktiviert
und mit den Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibung
beginnt nach der Fertigstellung in 2021. Ein in 2019
fertiggestelltes EDV-Programm wird planmäßig
abgeschrieben.
2.
Sachanlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen werden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen. Degressive
Abschreibungen aus Vorjahren werden planmäßig
fortgeführt.
Im Zugangsjahr wird grundsätzlich ab dem
Zugangsmonat der anteilige Jahresbetrag angesetzt. Als
Nutzungsdauer bei EDV-Geräten wird weiterhin drei
Jahre unterstellt.
Die Zugänge an geringwertigen
Wirtschaftsgütern mit Einzelanschaffungskosten bis zu
EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2
EStG im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben.
Alle Gegenstände des Anlagevermögens - mit
Ausnahme der geringwertigen Wirtschaftsgüter - sind in
einem Bestandsverzeichnis erfasst, aus dem die
Wertbewegungen im Einzelnen ersichtlich sind. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter werden auf besonderen
Konten verbucht.
3.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen
auf niedrigere beizulegende Werte waren nicht vorzunehmen.
4.
Vorräte
Die unfertigen Leistungen sind mit den
Herstellungskosten aktiviert.
5.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen erfolgt in Höhe
des Nennwertes. Einzelwertberichtigungen sind in
ausreichender Höhe erfasst. Pauschalwertberichtigungen
in Höhe von 1% sind berücksichtigt.
Sämtliche Forderungen wurden zeitnah vereinnahmt.
6.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben entsprechen den am Bilanzstichtag
nachgewiesenen Salden.
7.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Nominalbetrag entspricht den geleisteten Zahlungen
für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag.
8.
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital von EUR 30.000,00 ist voll
einbezahlt.
9.
Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt in
Höhe des voraussichtlichen Bedarfs. Alle bis zum
Abschlusstag entstandenen und bis zum Tag der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind
berücksichtigt.
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
fälligen Umsatzsteuern und passivierte latente Steuern
10.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
voraussichtlichen Rückzahlungsbeträgen
bilanziert.
11.
Rechnungsabgrenzungsposten
Der Nominalbetrag entspricht den erhaltenen Zahlungen
für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag.
IV.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Brutto-Anlagenspiegel
Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende
Darstellung der Entwicklung der Bilanzposten des
Anlagevermögens (Brutto-Anlagenspiegel) ist nicht
beigefügt. Kleine Gesellschaften sind hiervon nach
§ 274 a Ziff. 1 HGB befreit.
2.
Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital beträgt EUR 30.000,00.
Insgesamt wird ein Eigenkapital von EUR 110.252,96
ausgewiesen.
3.
Sonstige Rückstellungen
Die Aufgliederung nach § 285 Nr. 12 HGB
unterbleibt nach § 288 HGB
4.
Verbindlichkeitenspiegel
Die Altersgliederung der Verbindlichkeiten ergibt
sich wie folgt:
bis zu einem Jahr EUR 88.922,67 (Vj. EUR 61.270,40)
über einem Jahr bis fünf Jahre EUR
30.000,00 (Vj. EUR 30.000,00)
mehr als fünf Jahre EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00)
5.
Sonstige Verbindlichkeiten
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Darlehen
eines Gesellschafter-Geschäftsführers über
EUR 33.737,58 (Vj. EUR 33.429,58) enthalten. Die
Darlehen werden marktüblich verzinst.
6.
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus der Bestellung
von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten sind
nicht anzugeben.
7.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Auf die Darstellung nach § 285 Nr. 3a HGB wird
hier nach § 288 HGB verzichtet.
V.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Der ausgewiesene Jahresüberschuss resultiert aus
der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der
Gesellschaft. Wesentliche außerordentliche und
periodenfremde Erträge sind im Jahresergebnis nicht
enthalten.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wird unter
Bezug auf § 288 Abs. 2 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind nicht
angefallen.
VI.
Sonstige Pflichtangaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Darstellung nach § 285 Nr. 7 HGB wird
hier nach § 288 HGB verzichtet.
2.
Angaben zu den Organmitgliedern
Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist
bestellt:
- Herr Ralph Müller, Kirchheim am Neckar
Er vertritt die Gesellschaft alleine.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 Abs. 4 HGB.
3.
Angaben über Beteiligungen an anderen
Unternehmen
Auf die Angabe nach § 285 Nr. 11 HGB wird in
Verbindung mit § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet.
4.
Angaben zu Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
Es wurde eine selbsterstellte Software nach §
248 Abs. 2 HGB aktiviert. Zum Bilanzstichtag waren noch
Aufwendungen von EUR 190.801,00 (Vj. EUR 1,00) bilanziert.
Für die nächste Software-Generation wurden
Entwicklungskosten von EUR 12.260,00 (Vj. EUR 195.000,00)
aktiviert. Die Abschreibung erfolgt nach Fertigstellung.
5.
Angaben gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen EUR 33.737,58 (Vj. EUR 33.429,58).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
werden ausgewiesen als sonstige Verbindlichkeiten.
6.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Stichtag
Es ergaben sich keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres über
die zu berichten wäre.
7.
Gewinnverwendungsvorschlag
Der Bilanzgewinn beträgt EUR 67.840,96. Zu
beachten ist weiterhin die Ausschüttungssperre nach
§ 168 Abs. 8 HGB. Die Geschäftsführung
schlägt vor, den Bilanzgewinn auf die neue Rechnung
vorzutragen.
Kirchheim am Neckar, 29. Oktober 2020
PASCAM GmbH
gez. Ralph Müller, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.11.2020 festgestellt.
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