EPCM
Services Europe GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
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31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.592.720,02 |
3.129.087,82 |
| I.
Sachanlagen |
3.499.320,02 |
3.002.087,82 |
| II.
Finanzanlagen |
93.400,00 |
127.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.600.793,93 |
1.193.721,74 |
| I.
Vorräte |
869.778,00 |
64.250,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
623.489,00 |
919.994,06 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
1.107.526,93 |
209.477,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
59.947,50 |
62.790,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.253.461,45 |
4.385.599,56 |
Passiva
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31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.290.175,73 |
1.239.499,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.214.499,95 |
909.585,95 |
| III.
Jahresüberschuss |
50.675,78 |
304.914,00 |
| B.
Rückstellungen |
184.347,21 |
204.214,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.695.538,51 |
2.857.685,40 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
2.785.244,05 |
265.560,43 |
| D.
Passive latente Steuern |
83.400,00 |
84.200,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.253.461,45 |
4.385.599,56 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die EPCM Services Europe GmbH hat ihren Sitz in
Oldenburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Oldenburg unter HRB 213666 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen
Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde
entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§
266 ff. HGB unter Anwendung des Gesamtkostenverfahrens
für die Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt.
Aus rechentechnischen Gründen können in
Tabellen und bei Verweisen Rundungsdifferenzen zu den sich
mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten,
Prozentangaben usw.) auftreten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des
§ 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Anlagevermögen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet, abzüglich
planmäßiger Abschreibungen und etwaiger
außerplanmäßiger Abschreibungen. Die
Abschreibung des Sachanlagevermögens erfolgten
grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode.
Die degressive Abschreibungsmethode findet in bestimmten
Fällen Anwendung, wenn sie dem tatsächlichen
Werteverzehr entspricht. Auf die lineare
Abschreibungsmethode wird in diesen Fällen
übergegangen, sobald diese zu höheren
Abschreibungen führt. Im Zugangsjahr erfolgt die
Abschreibung pro rata temporis.
Selbstständig nutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Nutzungsdauer der
Sachanlagen
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Fabrik- und
Geschäftsbauten
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33 Jahre
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technische Anlagen und
Maschinen
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2 bis 14 Jahre
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andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung
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3 bis 8 Jahre
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Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bewertet. Unverzinsliche oder unterhalb der
marktüblichen Verzinsung liegende Ausleihungen sind
auf den Barwert abgezinst.
Auf die Gegenstände des Anlagevermögens
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des
Wertaufholungsgebotes erfolgen bis zu den
fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe
für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag
beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren
Tageswerten angesetzt. Abschreibungen auf Forderungen
werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls
gebildet.
Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert
bilanziert.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die
tatsächlichen Verpflichtungen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen unter Berücksichtigung
erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Latente Steuern
Auf temporäre Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von
berücksichtigungsfähigen Verlust- und
Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven
latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer
Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren
auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige
Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von
aktiven latenten Steuern. Soweit die aktiven latenten
Steuern den vorhandenen passiven latenten Steuern
entsprechen, werden diese insoweit verrechnet dargestellt.
Verlust- und Zinsvorträge sowie Steuergutschriften
werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung
mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten
fünf Jahre realisierbar ist. Die Bewertung von
latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage der geltenden
Steuersätze für Gewerbesteuer.
Erläuterungen der Bilanz
Verbindlichkeiten
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Geschäftsjahr
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Vorjahr
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Euro
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Euro
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Restlaufzeiten
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- bis 1 Jahr
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4.059.700,56
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2.151.858,17
|
- 1 bis 5 Jahre
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277.456,80
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278.081,88
|
- über 5 Jahre
|
358.381,15
|
427.745,35
|
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4.695.538,51
|
2.857.685,40
|
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Geschäftsjahr
Euro
|
Vorjahr
Euro
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davon gesichert
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705.827,23
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785.117,86
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Art der Sicherung
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Grundschulden,
Sicherungsübereignung, Forderungszession
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Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmer
Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 14
Arbeitnehmer beschäftigt.
2. Konzernabschluss
Die EPCM Services Ltd. stellt den Konzernabschluss
für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf.
Oldenburg, den 17. April
2024
gez.
John Jickling, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2024
festgestellt.
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