Reha Technik Quehl GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 3676
Eingetragen
18.8.1998
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfHerstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenHerstellung von orthopädischen Erzeugnissen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Montage von Behindertenaufzügen und der Handel mit Geräten aus dem medizinischen Bereich.

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Reha Technik Quehl GmbH

Harsewinkel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 6.728,00 9.169,00
I. Sachanlagen 6.728,00 9.169,00
B. Umlaufvermögen 2.077,41 1.046,23
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.077,41 490,01
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 556,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.867,33 2.670,60
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.338,55 5.449,58
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.011,29 18.335,41

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 31.014,17 35.777,70
III. Jahresüberschuss 1.111,03 4.763,53
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 4.338,55 5.449,58
B. Rückstellungen 500,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 14.511,29 17.835,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.011,29 18.335,41

Anhang


Grundsätze zur Form des Jahresabschlusses
 
Der Jahresabschluss der Reha Technik Quehl GmbH entspricht den Rechnungslegungsvorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 II HGB gegliedert.

Abweichungen bei der Form des Jahresabschlusses gegenüber dem Vorjahr bestehen nicht.

1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Der Jahresabschluss zum 31.12.2008 wurde unter Beachtung der Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985 aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie die ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes bzw. GmbH-Gesetzes berücksichtigt.

Bilanz

Aktiva

A. Anlagevermögen

Unter den Positionen des Anlagevermögens sind nach § 247 Abs. 2 HGB nur die Gegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd dem Gewerbebetrieb zu dienen. Die Entwicklung des Anlagevermögens wurde nach § 268 Abs. 2 HGB ausgehend von den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten über Mengen- und Wertveränderungen bis zum Bestand des Bilanzstichtages dargestellt. Als Zugänge sind die mengenmäßigen Mehrungen des Anlagevermögens ausgewiesen worden.

Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern, die im Jahr der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2 EStG sofort voll abgeschrieben wurden, ist ein fiktiver sofortiger Abgang unterstellt worden.

Für das Anlagevermögen wurde das gemilderte Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 2 HGB beachtet.

I. Sachanlagen

Vermögensgegenstände, die dem kaufmännischen Bereich zuzuordnen sind, wurden als Geschäftsausstattung aktiviert.

Wirtschaftsgüter des beweglichen Sachanlagevermögens wurden linear nach § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben.

B. Umlaufvermögen

Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind ihrer Nutzung dazu bestimmt, aus dem Unternehmen auszuscheiden. Sie werden verbraucht, veräußert oder werden wie z. B. die Forderungen in liquide Mittel überführt. Für die Bewertung des Umlaufvermögens gilt das strenge Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 3 HGB.

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich um Ansprüche aus Lieferungs- und Leistungsverträgen, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit des Unternehmens abgeschlossen wurden und deren Erfüllung durch das Unternehmen bereits abgeschlossen wurde, während die Leistung des Schuldners noch aussteht. Die Forderungen wurden mit dem Nennwert angesetzt.

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite wurden nach § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage sind. Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Erfolgsabrechnung. Beträge, die von untergeordneter Bedeutung waren und das Ergebnis nur geringfügig beeinflussten, wurden aus Vereinfachungsgründen nicht periodisch abgegrenzt. (BStBl. III 1967 S. 761)

D.  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Eigenkapital, das durch Verluste aufgebraucht wurde und sich als Überschuss der Passivposten über die Aktivposten ergibt, wurde als nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag nach § 268 Abs. 3 HGB gesondert ausgewiesen.

Passiva

A. Eigenkapital

Unter gezeichnetes Kapital wurden nach § 272 Abs. 1 HGB dasjenige Kapital ausgewiesen, auf das die Haftung der Gesellschaft für Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber Gläubigern beschränkt ist. Als Gewinn-/Verlustvortrag wurde der Restbetrag ausgewiesen, der sich aus der Ergebnisverwendung des Vorjahres ergibt. Der Jahresüberschuss zeigt die Höhe des im abgelaufenen Geschäftsjahres erwirtschafteten Gewinnes. Er korrespondiert mit dem entsprechenden Betrag in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dieser Posten wurde ausgewiesen, weil die Bilanz vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wurde.

B. Rückstellungen

Die Rückstellungen nach § 249 HGB dienen der Erfassung von nicht genau bestimmbaren Schulden, Aufwendungen oder Wagnissen, die erst in einer späteren Periode zu einer in ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit am Bilanzstichtag noch nicht feststehenden Auszahlung oder Mindereinnahme führen. Genau bestimmbare Schulden wurden folglich nicht als Rückstellungen sondern als Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Beim Ansatz und bei der Bemessung der Rückstellung wurden alle am Bilanzstichtag vorliegenden Tatsachen berücksichtigt, auch soweit sie erst in der Zeit zwischen Bilanzstichtag und Bilanzaufstellung bekannt wurden.

Als Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten wurden die externen Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses bilanziert.

Für die Aufwandsrückstellung wurden Rückstellungen in Höhe des zu erwartenden Aufwandes gebildet.

C. Verbindlichkeiten

Als Verbindlichkeiten wurden in der Bilanz alle Belastungen des Unternehmens erfasst, die dem Grunde und der Höhe nach zum Bilanzstichtag bestanden.

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden unabhängig von der Laufzeit sämtliche Schulden gegenüber Banken und Sparkassen sowie vergleichbaren Kreditinstituten ausgewiesen.

Als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wurden sämtliche Verpflichtungen aus vom Vertragspartner bereits erfüllten Umsatzgeschäften ausgewiesen, für die das Unternehmen die hier geschuldete Gegenleistung noch nicht erbracht hat.

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden alle anderen Verbindlichkeiten verbucht, die nicht unter einer anderen Bilanzposition gesondert ausgewiesen werden konnten.

Nach § 253 Abs. 1 HGB wurden die Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt. Nach § 252 Nr. 4 HGB wurde vorsichtig bewertet. Es wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, berücksichtigt, auch wenn sie erst zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung bekannt geworden sind.

2) Sonstige Angaben

Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
- Heinrich Quehl, Harsewinkel

Zum Bilanzstichtag 31.12.2008 liegen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB vor.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.