Mc. Kio Beteiligungsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ludger Rolfsen seit 11.12.2015 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 52.00% | |
| 48.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MIT Management-Individual-Training GmbHOsnabrückJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2012 bis zum 31.08.2013BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss zum 31.08.2013 der M.I.T. Management Individual Training GmbH wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden 1. Allgemeine Angaben Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden " BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010/2011 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG hat in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. September 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres geführt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Entsprechend der neuen HGB-Regelungen werden die folgenden Angaben im Anhang ausgewiesen: Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" 2. Bilanzierung und Bewertung Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Werte und Rechte werden nicht aktiviert. Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden nach der Buchwertmethode bilanziert. Die Buchwerte entsprechen dem anteiligen Eigenkapital. Das übrige Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt unter Berücksichtigung des FiFo-Verbrauchsfolgeverfahrens. Soweit Bestandsrisiken vorliegen, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen, die bei Erzeugnissen und Waren nach dem Prinzip der verlustfreien Bewertung bemessen werden. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden, sind alle erkennbaren Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag bewertet. Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Vermögensgegenstände sind vollständig abgeschrieben. Grundsätzlich wird der niedrigere Wert bei Vermögensgegenständen auch dann beibehalten, wenn die Gründe für vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen weggefallen sind. Die Zuschreibung unterbleibt aus Gründen einer vorsichtigen Bewertung. Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben EUR 379.123 (i. Vj. EUR 325.185) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Davon entfallen EUR 142.554 auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, EUR 153.326 auf Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und EUR 52.223 auf sonstige Vermögensgegentände. Das Stammkapital ist vollständig eingezahlt. Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.694 (i. Vj EUR 0). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 50.753 (i. Vj. 12.461) haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von den sonstigen Verbindlichkeiten haben EUR 59.757 (i. Vj. EUR 33.328) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Haftungsverhältnisse, Bürgschaften oder sonstige Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht. IV. Sonstige Angaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft geführt durch die Geschäftsführer: Ass. (jur.) Joachim Pöppe, 49448 Lemförde Kauffrau Maria Pöppe, 49448 Lemförde M. I. T. Management Individual Training GmbH
Osnabrück, den 27.11.2014 gez. Joachim Pöppe gez. Maria Pöppe |
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