ISRA VISION LASOR GmbH
Oldentruper Straße 121, 33604 Bielefeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Johannes Dr. Giet seit 18.6.2021 | Geschäftsführer |
Martin Helmut Heinrich seit 18.6.2021 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ISRA VISION AGDarmstadtKonzernabschluss zum 30.09.2019Geschäftsbericht 2018/2019Preparing Future Growth with Vision ExcellenceKonzernlageberichtISRA VISION AGGeschäftsjahr 2018/20191. Grundlagen des Konzerns1.1 GeschäftsmodellISRA VISION - ein Machine Vision UnternehmenDie ISRA VISION AG ist samt Tochtergesellschaften (ISRA) einer der Weltmarktführer für Oberflächeninspektionssysteme. Zudem zählt sie zu einem der global führenden Anbieter für Bildverarbeitungssysteme mit Spezialisierung im Bereich 3D Machine Vision, insbesondere für das 3D Robotersehen und 3D Präzisionsmetrologie. Das Angebotsspektrum umfasst zum einen anwendungsspezifische Produkte. Mit diesen Produkten adressiert ISRA auf Basis modularer Hardware und Software sehr anspruchsvolle Anwendungen, z. B. für die automatisierte optische Qualitätssicherung in der Glas-, Papier-, Druck-, Solar-, Kunststoffbahnwaren- und Hochleistungswerkstoff- sowie der Metallindustrie bzw. zur flexiblen Automatisierung von Industrierobotern für präzise Montage- oder Greifprozesse sowie Inline-Vermessung und Qualitätskontrollen bei der Automobilproduktion. Der Vertrieb der anwendungsspezifischen Produkte erfolgt über ein branchenbezogenes Key-Account-Management und langfristige Kooperationen mit den globalen Marktführern der jeweiligen Branchen. Zum anderen bietet ISRA ein wachsendes Portfolio aus generischen Standard-Produkten, die für eine breitere Anwendung in verschiedensten Zielmärkten konzipiert sind. Diese Standard-Produkte bündeln das Technologie-Know-how und zeichnen sich durch leichte Integrierbarkeit und Bedienbarkeit aus. Beispiele sind u. a. das Bin Picking - das automatisierte Entleeren von Schüttgutcontainern mithilfe von Robotern - oder die hochpräzise Vermessung von Form und Oberfläche unterschiedlichster Bauteile mit spiegelnden Oberflächen. Der Vertrieb richtet sich hier an Distributoren, Integratoren und OEMs. Ergänzend bietet ISRA übergeordnete Production Analytics Softwaretools zur Optimierung der Produktion, die sowohl als Ergänzung zu den anwendungsspezifischen als auch mit den generischen Produkten vermarktet werden. Mit diesen Softwaremodulen ermöglicht ISRA den Anwendern in allen Kundenindustrien, Daten aus der Produktion zentral zu aggregieren, für unterschiedliche Fragestellungen und Entscheidungen aufzubereiten und so Effizienz und Produktivität der gesamten Fertigungsprozesse beim Kunden nachhaltig zu optimieren. Innovative Lösungen für die Smarte ProduktionKernkompetenz des Unternehmens sind Lösungen für die Automatisierung von Produktionsprozessen und der Qualitätssicherung auf Basis von intelligenten Machine Vision Systemen. Machine Vision - auf Deutsch auch Industrielle Bildverarbeitung - ist eine Schlüsseltechnologie der Sehenden Systeme, die das menschliche Auge imitiert, und somit eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für die Steigerung der Effizienz und Flexibilität in der Produktion. Die Lösungen von ISRA fassen das wissenschaftliche Know-how aus Optik, Sensor- und Beleuchtungstechnik, Messtechnik, Physik, Bildverarbeitungs- und Klassifikationsalgorithmen sowie eine auf die Prozesse und Anforderungen der Kundenindustrien abgestimmte Systemarchitektur zusammen. In Verbindung mit den Kompetenzen zur Verarbeitung und Analyse großer Mengen an Qualitäts- und Produktionsdaten sowie der Vernetzung von Sensoren und IT-Systemen ist es ISRA möglich, innovative, umfassende Lösungen für die smarte Produktion im Sinne von INDUSTRIE 4.0 zu entwickeln und in den verschiedenen Kundenindustrien zu vermarkten. Die heutigen ISRA-Anwendungen konzentrieren sich vor allem auf die industrielle Automatisierung der Produktion und die Automatisierung der Qualitätssicherung von Zwischen- und Endprodukten, die in große, zukunftsträchtige Megamärkte wie Energie, Gesundheit, Nahrung, Mobilität und Information geliefert werden. Im Segment Industrial Automation adressiert ISRA vornehmlich Unternehmen mit automatisierbaren Prozessen wie etwa in der Automobilproduktion, in der Elektronikproduktion und anderen Industrien mit vergleichbaren Prozessen. Im Segment Surface Vision kommen die Kunden vornehmlich aus den Branchen Glas, Solar, Kunststoffbahnwaren und innovativer Hochleistungswerkstoffe, Druck, Papier, Sicherheitspapier sowie Metall. In jüngeren Geschäftsbereichen bedient ISRA zudem Kunden aus spezialisierten Industriezweigen wie der Halbleiterproduktion. Konzern, Tochtergesellschaften und BetriebsstättenISRA ist mit derzeit über 25 Standorten in allen relevanten Industrieländern vertreten und damit einer der am breitesten aufgestellten Anbieter der Machine Vision Branche. Durch diese starke internationale Präsenz sichert ISRA die Effizienz des weltweiten Service- und Supportnetzwerks und eine zuverlässige Betreuung der globalen Kunden an allen ihren Standorten weltweit. DeutschlandInnerhalb Deutschlands ist ISRA bundesweit vertreten. Der Standort Darmstadt ist die Zentrale des Konzerns. Die Abteilungen Finanzen, Marketing und Einkauf sind an diesem Standort konzentriert. Darmstadt ist ebenfalls Sitz der zentralen Entwicklungsabteilung. Von hier aus werden sämtliche Entwicklungsarbeiten innerhalb des Konzerns geplant und abgestimmt. Das Unternehmenssegment Industrial Automation, in dem ISRA insbesondere optische Lösungen für die Roboterautomatisierung und Inline-Vermessung u. a. in der Automobilindustrie sowie weitere Anwendungen und Produkte für die Produktionsautomatisierung und 3D Messtechnik entwickelt, wird ebenfalls von Darmstadt aus gesteuert. Auch die Entwicklung und Vermarktung der generischen Standard-Produkte für die smarte Produktionsautomatisierung in den Bereichen "Touch & Automate" und "Touch & Inspect" sind hier angesiedelt. Darüber hinaus betreut das Unternehmen die Kunden aus der Druckindustrie im Segment Surface Vision mit einem Darmstädter Team. Diese Aktivitäten werden vom Standort Karlsruhe unterstützt. Das Hardware-Entwicklungsteam des Konzerns ist ebenfalls an den Standorten Darmstadt und Karlsruhe vertreten. Der Standort in Mainz ist auf Production Analytics Tools und 3D Qualitätssoftware für den Karosseriebau in der Automobilindustrie spezialisiert. Der Standort Erlangen ergänzt mit seinen Produkten aus dem Bereich 3D Messtechnik das Portfolio im Segment Industrial Automation. Darüber hinaus unterstützt der Standort mit seinen versierten Fachkräften und spezialisierten dreidimensionalen Messmethoden die Weiterentwicklung von Produkten für andere Zielindustrien im Segment Surface Vision. Am Standort Herten ist das Geschäft der Oberflächeninspektion für Glas, Kunststoffbahnwaren und innovative Hochleistungswerkstoffe sowie Sicherheitspapier und -druck zusammengefasst. Weiterhin erfolgt in Herten die zentrale Produktion für alle Bereiche. Die Mitarbeiter am Standort Bielefeld entwickeln die Surface Vision Systeme für Sicherheitspapier. Der Standort in Aachen betreut die Kunden aus der Metall- und Papierindustrie. Dort entwickelt ISRA ein Komplettportfolio aus Inspektionslösungen für die gesamte Produktion von Stahl, Aluminium und weiteren Metallen, das eine Qualitätssicherung bereits ab dem Rohmaterial bis hin zum fertigen Coil ermöglicht. Zudem vertreibt das Unternehmen von dort aus die Produkte für die Inspektion von Papierbahnen sowie für die Bahnabrissüberwachung, das sogenannte "Web Break Monitoring". Die Teams an den Standorten München, Konstanz und Berlin zeichnen für die Aktivitäten in der Photovoltaik- und Solarthermieindustrie verantwortlich. Das Portfolio umfasst sowohl Lösungen für die Inspektion von Wafern, Solarzellen und -modulen auf Siliziumbasis als auch für die Inspektion von Modulen auf Basis der Dünnschichttechnologie sowie Testgeräte für die Laborausstattung in der Solarindustrie. Auch das noch junge Geschäftsfeld zur Inspektion von Wafern für elektronische Baugruppen wird von diesen Standorten betreut. Außerhalb Deutschlands unterhält ISRA Tochtergesellschaften und Betriebsstätten in allen für ihre Geschäftstätigkeit maßgeblichen Regionen. EuropaDie beiden britischen Standorte in Hampshire bzw. London sowie die Teams in Lyon (Frankreich), Rovereto (Italien) und Barcelona (Spanien) adressieren Kunden in nahezu allen ISRA Zielindustrien. Der Standort in Istanbul (Türkei) dient als Entwicklungsstandort sowie als Basis für den türkischen Markt und Sprungbrett in den Nahen und Mittleren Osten. Den russischen Markt für Inspektionslösungen bedient ISRA von ihrem Büro in Moskau aus. ISRAs Entwicklungsaktivitäten im Bereich Embedded Vision Sensoren werden an den beiden Standorten in Zürich (Schweiz) und in Barcelona (Spanien) vorangetrieben. AmerikaIm nordamerikanischen Markt ist ISRA mit zwei Standorten vertreten. Alle Surface-Vision-Aktivitäten sind in Berkeley Lake/Georgia (USA) zusammengeführt. Das gesamte Automobilgeschäft des Segments Industrial Automation wird von Bloomfield Hills/Michigan (USA) aus koordiniert. Für den südamerikanischen Raum ist der Standort São Paulo (Brasilien) verantwortlich. Der Schwerpunkt liegt hier auf Vertrieb, Service und Engineering für Kunden in der Automobil-, Metall-, Kunststoffbahnwaren-, Druck- und Papierindustrie. AsienIn Asien ist ISRA mit den beiden Segmenten Industrial Automation und Surface Vision in Shanghai (China) präsent. Die Geschäfte mit der Glasindustrie werden am Standort Tianjin betreut. Das Büro in Taiwan unterstützt die Aktivitäten in der Glas-, Solar-, Metall-, Kunststoffbahnwaren- und Druckindustrie. Die Aktivitäten in Mumbai und Kalkutta (Indien) zielen ebenfalls auf Kunden in der Glas-, Metall,-Kunststoffbahnwaren- und Druckindustrie ab. An den beiden Standorten Seoul (Korea) und Tokio (Japan) bedient ISRA nicht nur Kunden in den bisherigen Zielindustrien sondern erweitert zusätzlich das Geschäft mit regionalen industriellen Zentren, z. B. für optische Folien oder Li-Ionen-Batterien. 1.2 Ziele und StrategienISRAs Strategie ist weiterhin darauf ausgerichtet, die Marktposition nachhaltig auszubauen und den Umsatz -bei gleichzeitiger Optimierung von Kosten und Cash-Flow - mittelfristig auf die Marke von 200 Millionen Euro zu steigern. Hierzu soll auch in Zukunft der Fokus auf die Anwendung von Machine Vision als Kernkompetenz des Unternehmens gerichtet bleiben. Kontinuierliches WachstumWesentliche Treiber des organischen Wachstums bleiben Innovationen. Als technologisch führendes Unternehmen im Bereich Machine Vision haben Forschung und Entwicklung für ISRA höchste Priorität. Die Investitionen in F&E sind der Grundstein für innovative Produkte, die Kunden auf der ganzen Welt neue Anwendungen und Problemlösungen ermöglichen. Das schafft die Voraussetzung für künftiges profitables Wachstum. Das Management konzentriert sich daher auf eine nachhaltige Innovations-Roadmap für neue Produkte und Anwendungen, die regelmäßig an die Kundenbedürfnisse und Marktanforderungen angepasst werden, um den Kunden-Return-on-Investment weiter zu steigern. Ergänzend ist die Multi-Branchen-Strategie ein wichtiger Faktor, den Kurs des zweistelligen prozentualen Wachstums fortzusetzen. Das Unternehmen diversifiziert sich dabei nicht nur über die beiden Anwendungsfelder Oberflächeninspektion und Produktionsautomatisierung, sondern auch über unterschiedliche Kundenbranchen in den strategischen Megamärkten Energie, Gesundheit, Nahrung, Mobilität und Information in verschiedenen geografischen Regionen. Bereits in der Wirtschaftskrise 2008/2009 zeigte sich, dass die breite strategische Aufstellung ISRA robuster und unabhängiger gegenüber konjunkturellen und regionalen Schwankungen macht. Daher werden auch weiterhin Projekte zur Erschließung neuer Kundenbranchen, geografischer Regionen oder Anwendungsfelder geprüft und bei Erfolgsaussicht umgesetzt. Optimierung von Cash-Flow und MargenDurch die Nutzung von Skaleneffekten in allen Bereichen und Effizienzsteigerungen in der Produktion sieht das Management Optimierungs- und Steigerungspotenziale sowohl beim Cash-Flow als auch bei den Margen. Zur Vorbereitung der Organisation auf fortgesetztes Umsatzwachstum jenseits der 200 Millionen Euro konzentriert sich die Unternehmensführung auf Maßnahmen zur Steigerung der Kosteneffizienz bei den internen Prozessen. In der Produktion werden die Aktivitäten zur Verschlankung der Prozesse und zur Reduktion der Durchlaufzeiten fortgesetzt. Ebenso ist die kontinuierliche Kostenoptimierung von Produkten und Applikationen ein elementarer Teil von ISRAs F&E-Strategie. Das langfristige Ziel für die Gross-Marge liegt bei über 60 %. Darüber hinaus bleibt die Optimierung des Cash-Managements im Fokus. Gezielte Akquisitionen zur Erweiterung des PortfoliosNeben dem organischen Wachstum ist das externe Wachstum durch Akquisitionen von geeigneten Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der langfristigen Strategie. Bei den Zielunternehmen stehen eine sinnvolle Erweiterung des Technologie- und Produktportfolios, eine Vergrößerung der Marktanteile, die Erschließung neuer Märkte und die Integrierbarkeit im Mittelpunkt der Prüfungen im Vorfeld einer Akquisition. 1.3 SteuerungssystemDie wirtschaftliche Planung und Steuerung des Konzerns erfolgt zentral über vom Vorstand kalkulierte Zielgrößen, die im Strategieprozess mit den Segmenten und funktionalen Einheiten abgestimmt werden. Auf Basis dieser Vorgaben erfolgt eine laufende Überprüfung der Geschäftsentwicklung anhand regelmäßig aktualisierter Einschätzungen der Steuerungs- und Leistungskennzahlen, bei der die Umsetzung der strategischen Ziele verfolgt und Maßnahmen zur Gegensteuerung bei Planabweichungen eingeleitet werden. Die Steuerungsgrößen des Unternehmens leiten sich aus der Konzern-Gesamtleistung-EBITDA-EBIT-Rechnung ab. 1 Sie geben ein branchenrelevantes Bild von Effizienz und Profitabilität. Die wichtigsten Steuerungsgrößen sind der Umsatz, die Gross-Marge (Gross-Profit zu Umsatz) sowie das EBITDA, das EBIT und das EBT. ISRA ist ein marktorientiertes Unternehmen und die Prognosen des Vertriebs sind eine weitere Grundlage für die Unternehmenssteuerung. Die Prognosen werden fortlaufend durch den Vertrieb erstellt. Auf ihrer Basis werden Entscheidungen über den weiteren Personalbedarf im Bereich Marketing, Vertrieb, Service, Produktion sowie Engineering getroffen. Als vorauslaufender Zielerreichungsindikator dient der geschätzte Quartals- und Jahresumsatz, der fortwährend anhand der Vertriebsprognosen angepasst wird. 1.4 Forschung und Entwicklung als Impulsgeber für die WachstumsstrategieForschung und Entwicklung sind eine wichtige Basis für Innovationen und damit die Voraussetzung für künftiges Wachstum von ISRA. Um die Produktangebote für bestehende und neue Kunden zu erweitern und neue Anwendungen für potenzielle Märkte entwickeln zu können, investiert ISRA kontinuierlich in Forschung und Entwicklung. Im Berichtsjahr wurden hierfür 24,8 Millionen Euro investiert, 10 % mehr als im Vorjahr (22,7 Millionen Euro). 2 Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat das Unternehmen wieder eine Vielfalt neuer Produkte und Applikationen erfolgreich auf den Markt gebracht. Es handelt sich sowohl um Produkte, die den Kunden einen höheren Return-on-Investment bringen, als auch um kostengünstigere Lösungen speziell für die Märkte in Osteuropa, Asien und Lateinamerika. Den Stammkunden wurden optimierte Produkte und Anwendungen für ihre bestehenden und neuen Fertigungslinien angeboten. Auf Konzernebene standen eine weiterentwickelte 3D Punktewolken-Technologie, die Integration von Embedded Technologien sowie Production Analytics Softwaretools im Zentrum der Entwicklungsaktivitäten. Mit der im August 2019 akquirierten Schweizer Photonfocus AG wurde das strategische Portfolio im Bereich Embedded Sensortechnologie nochmals zielgerichtet erweitert; die Entwicklungskompetenzen fließen bereits in neue Produktgenerationen ein und werden zusätzliche Marktpotenziale erschließen. INDUSTRIE 4.0 steht für den Trend, durch immer weiterführende Automatisierung in der industriellen Fertigung die Effizienz und Flexibilität nochmals signifikant zu steigern. Durch die umfassende Integration von Sensoren und die Vernetzung von Maschinen sowohl über die verschiedenen Hierarchieebenen innerhalb eines Unternehmens hinweg als auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette soll die intelligente Auswertung und Nutzung der anfallenden Daten ermöglicht werden. So können Abläufe automatisiert, Ursachen für Produktionsfehler und Prozessabweichungen identifiziert sowie die Prozesse nachhaltig optimiert werden. INDUSTRIE 4.0 bietet somit enorme Potenziale für eine integrierte und vernetzbare Roboterführungs- und Inspektionstechnologie. ISRA adressiert diese Marktoptionen gezielt mit den beiden Portfolios "Touch & Automate" und "Touch & Inspect". Sie stehen für eine neue Sensor-Generation mit Embedded Technologien und hoher Konnektivität, die ganz auf die Produktion der Zukunft und die Bedürfnisse der "Smart Factory" ausgerichtet ist. In Kombination mit Production Analytics Softwaretools stehen die generierten Informationen für fortlaufende Prozessoptimierungen zur Verfügung. Um die Weiterentwicklung der industriellen Fertigung aktiv zu begleiten, werden die Entwicklungsschwerpunkte durch Themen wie künstliche Intelligenz, High-End-Klassifikation und Deep-Learning ergänzt. Im Segment Industrial Automation konzentriert sich ISRA insbesondere auf 3D Anwendungen für Robot Vision, Inline-Messtechnik und Präzisionsmetrologie. Beispielsweise wurden die Produktfamilien für effizientes Bin Picking, 3D Messtechnik sowie die hochpräzise 3D Oberflächenvermessung erweitert. Im Segment Surface Vision wurden u. a. die bestehenden, am Markt erfolgreichen Produkte für die Metall-, Glas- und Kunststoffbahnwareninspektion weiter entwickelt. Hier stehen die Steigerung der Auflösung und Inspektionsgeschwindigkeit, die Integration intelligenter Sensoren sowie die Kombination mit 3D Technologien im Fokus. Gleichzeitig wurde auf Basis bestehender Technologien das Applikationsportfolio in den einzelnen Zielindustrien zwecks Wachstum und Diversifikation des Umsatzes erweitert. Mit leistungsfähigen Komponenten, modernsten Beleuchtungskonzepten und fortschrittlicher Software erzielen die Systemlösungen einen schnellen Return-on-Investment. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenNach den zum Jahresende 2019 veröffentlichten Konjunkturberichten von Banken und Wirtschaftsforschungsinstituten 3 habe sich die weltwirtschaftliche Dynamik im Lauf des Jahres 2019 weiter verringert. Gerade in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften habe sich die Konjunktur weiter verschlechtert, während sich die Lage in vielen Schwellenländern stabilisiert habe. Insgesamt ergebe sich - je nach Quelle - für das Jahr 2019 ein Wachstum von ca. 3,0 %, das unter dem Level des Vorjahres und unter den ursprünglichen Erwartungen liegen könne. Als maßgebliche Einflussfaktoren auf den Verlauf der Weltwirtschaft werden u. a. die Schwäche des Welthandels aufgrund der handelspolitischen Konflikte sowie die Stagnation der Industrieproduktion genannt. Der Dienstleistungssektor habe sich hingegen weitestgehend stabil gezeigt. Widersprüchliche Signale aus den RegionenAls Hauptabsatzmärkte von ISRA ist insbesondere die Entwicklung in Deutschland, Nordamerika und in China für den Geschäftsverlauf des Unternehmens von Interesse. Die Beurteilung des Wachstums in diesen drei Ländern fällt unterschiedlich aus. Deutschland sei mit einem BIP-Zuwachs von ca. 0,5 % deutlich unter dem Vorjahreswert und unter den Prognosen geblieben. Ursächlich sei ein negativer Trend bei der Industrieproduktion mit rückläufiger Wertschöpfung infolge einer verminderten internationalen Investitionsbereitschaft, die sich auch auf die unternehmensnahen Dienstleistungen auswirke. In den USA lasse die konjunkturelle Dynamik langsam nach. Die schwächelnde Weltkonjunktur in Verbindung mit der gewachsenen handelspolitischen Unsicherheit sowie das Auslaufen fiskalischer Impulse haben sich negativ auf das Wachstum ausgewirkt. Dieses werde für das Gesamtjahr ein BIP-Wachstum von ca. 2,3% erreichen. In China gehe das Wachstum beeinflusst durch das schwache Exportgeschäft in Verbindung mit dem Handelskrieg mit den USA und der nur moderat gelockerten Wirtschaftspolitik weiter zurück. Es könne mit einer Wachstumsrate von ca. 6,2 % auf Höhe der Erwartungen gerechnet werden. Gebremste BranchenentwicklungMachine Vision ist eine Schlüsseltechnologie, die in nahezu allen Industrien Anwendung findet. Die Branche profitiert grundsätzlich von einem steigenden Automatisierungsgrad in der industriellen Fertigung, verbunden mit einer permanenten Optimierung der Produktivität und Produktionsqualität. Auch bei der Sicherstellung der Nachhaltigkeit in maschinellen Fertigungsprozessen kommt Machine Vision eine wichtige Rolle zu, da sie Unternehmen darin unterstützt, Ressourcen zu schonen und Umweltbelastungen zu minimieren. Die Wettbewerbsstrukturen der Branche sind durch eine hohe Fragmentierung in Form vieler Anbieter mit relativ geringem Marktanteil gekennzeichnet. Die Mehrzahl der Unternehmen sind kleinere Nischenanbieter mit wenigen Mitarbeitern, die hauptsächlich lokal oder auf spezifische Kundenanwendungen ausgerichtet agieren. Die Konsolidierung innerhalb der Branche schreitet jedoch zunehmend voran. Der VDMA erwartet für das Jahr 2019, dass der deutsche Branchenumsatz der Bildverarbeitungsindustrie das sehr hohe Niveau der beiden Vorjahre in Folge einer schwächeren konjunkturellen Entwicklung in den Kundenmärkten nicht halten konnte. Es sei ein Umsatzrückgang im mittleren bis hohen einstelligen Prozentbereich zu verzeichnen. 4 Für die nordamerikanische Bildverarbeitungsindustrie hat der Branchenverband AIA für das erste Quartal 2019 einen Rückgang des Branchenumsatzes um 4,5 % berichtet; für das Gesamtjahr wurden bisher keine Wachstumszahlen veröffentlicht. Für den asiatischen Raum sind ebenso keine Aussagen für das Jahr 2019 verfügbar. 2.2 Geschäftsverlauf und LageISRAs Geschäftsverlauf 2018/2019 hebt sich insgesamt positiv gegenüber dem Machine-Vision-Markt ab. In den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres hatte sich das Unternehmen mit robustem Wachstum erfolgreich im sich stetig abkühlenden Markt behauptet. Im vierten Quartal haben die Verzögerungen von erwarteten Großaufträgen insbesondere aus Europa und Asien die Dynamik maßgeblich abgeschwächt. Wie bereits am 25. November 2019 angekündigt, entwickelte sich der Umsatz des vergangenen Geschäftsjahrs im niedrigen einstelligen Bereich (+1%) und beläuft sich auf 153,9 Millionen Euro (Vj.: 152,5 Millionen Euro). Der Verlangsamung der Märkte begegnete das Management mit gezielten Maßnahmen zur Generierung neuer Marktimpulse. Die Stärkung des Digital Marketings und der Ausbau der Vertriebskapazitäten um ca. 15 Prozent sind eingeleitet und zu einem Großteil abgeschlossen. In Verbindung mit der starken Innovationsroadmap ist der Fokus auf die Belebung der Auftragseingangsdynamik gerichtet. Maßnahmen zur Kostenoptimierung in den Bereichen Produktionseffizienz, Management-Reorganisation und Prozessoptimierung befinden sich ebenfalls bereits in Umsetzung. Unter diesen Voraussetzungen sicherte das Unternehmen für das gesamte Geschäftsjahr 2018/2019 die Profitabilität auf gewohnt hohem Niveau. Das EBT 5 (Gewinn vor Steuern) entwickelt sich leicht positiv und liegt mit 33,7 Millionen Euro (GJ 17/18: 33,0 Millionen Euro) bei einer Marge von 22 % zum Umsatz (GJ 17/18: 22%). Neben dem organischen ist auch das externe Wachstum durch Akquisitionen von geeigneten Unternehmen ein weiterer wichtiger Bestandteil der langfristigen Strategie. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte ein weiteres Projekt abgeschlossen werden. Mit der Integration der Photonfocus AG hat ISRA das Portfolio im Bereich Embedded Sensortechnologie strategisch erweitert, um die 3D Machine Vision Kompetenz mit der Roboterautomatisierung sowohl in etablierten Märkten als auch in Industrien mit diskreter Fertigung zu verknüpfen. Auch für die Oberflächeninspektion ergeben sich wesentliche Fortschritte: Hohe Sensorgeschwindigkeiten sowie der Einsatz von 3D- und Infrarottechnologie sowie Hyperspektral-Sensorik im Photonfocus-Portfolio erlauben es, zusätzliche Anwendungen in ISRAs angestammten Märkten zu adressieren. Die globalen wirtschaftlichen Trends im Geschäftsjahr 2018/2019 spiegeln sich auch in den Ergebnissen der Segmente wider. Im Bereich Industrial Automation, zu dessen Kundenbasis insbesondere Premium-Automobilhersteller und Global Player aus verschiedensten Industrien gehören, schwächte sich die Dynamik leicht ab und Aufträge wurden verschoben, woraus ein Umsatz von 39,1 Millionen Euro (Vj.: 39,8 Millionen Euro) resultiert. Das Segmentergebnis wird maßgeblich durch Machine Vision-Lösungen für die robotergeführte Montage und Messtechnik getragen. Es besteht weiterhin gute Nachfrage nach dem Machine Vision-Portfolio für die vernetzte Fertigung sowie den leicht zu bedienenden, INDUSTRIE 4.0-fähigen Systemen aus der "Touch & Automate"- Familie. Im Jahresverlauf wurde ergänzend die Markteinführung von Produktinnovationen für die 3D-Oberflächeninspektion mit integrierter Präzisionsmesstechnik für diskrete Industrien wie beispielsweise die Automobil-, Elektronik- oder Displayindustrie gestartet, wodurch in den kommenden Monaten zusätzliche Impulse erwartet werden. Im Segment Surface Vision erzielte ISRA durch die breite Diversifikation über unterschiedliche Zielmärkte ein leichtes Wachstum, die Umsätze steigen auf 114,8 Millionen Euro (Vj.: 112,7 Millionen Euro). Im Geschäftsfeld Metall, einer der Wachstumstreiber der vergangenen Geschäftsjahre, begegnete das Unternehmen den Verzögerungen bei den Auftragseingängen mit Marketing und Vertriebsintensivierungen sowie Innovationen im Bereich der 3D Inspektion. Es zeichnet sich bereits eine Verbesserung der Auftragseingangsdynamik ab. Der Bereich Advanced Materials verzeichnet über das gesamte Geschäftsjahr 2018/2019 starke Umsatzzuwächse. Die Erschließung neuer Nischenmärkte für innovative Werkstoffe sorgt in Verbindung mit steigenden Qualitätsanforderungen in den jeweiligen Endmärkten für anhaltende Auftragseingänge. Das Geschäft im Bereich Glas zeigt eine vergleichbar gute Entwicklung mit hoher Kundennachfrage. Hier zahlt sich der Fokus auf High-End-Anwendungen für anspruchsvolle Märkte wie z.B. die Display- oder Solarindustrie aus. Der Bereich Print wird durch gezielte Investitionen in Marketing und Vertrieb weiter gestärkt. In der Solarbranche wurden im Geschäftsjahr 2018/2019 wichtige Großaufträge zum Abschluss gebracht; insbesondere der Markt in China bietet auch in 2019/2020 weitere Potenziale. Einige zuletzt verzögerte Projekte stehen in fortgeschrittenen Verhandlungen bzw. kurz vor dem Abschluss. Im Bereich Papier stärkt das Management durch die weitere Optimierung des Portfolios mit kostensenkenden Embedded-Technologien und durch den Fokus auf margenstarke Industrien wie z.B. den Verpackungssektor. Der Bereich Security mit spezialisierten Inspektionssystemen für Hochsicherheitspapier entwickelte sich wie geplant auf einem moderaten Wachstumsniveau. Das noch junge Geschäftsfeld für die Halbleiterinspektion erweitert das Anwendungsspektrum mit neuen Technologieansätzen. Im Jahresverlauf wurden neue strategische Kunden gewonnen. Der wichtige Servicebereich (Customer Support & Service Center) wurde im Geschäftsjahr unter anderem durch die intensivierte Internationalisierung sowie eine Managementerweiterung strategisch gestärkt.
4 Vgl. VDMA Robotik und Automation,
Konjunktureller Abschwung erfasst Robotik und Automation,
Presseinformation vom 22.11.2019; AIA, AIA statistics show
4.5 percent decline in sales over same period in 2018, down
to $674 million, Pressemeldung vom 19.06.2019.
2.2.1 ErtragslageModerater Umsatzanstieg unter herausfordernden MarktbedingungenISRA steigerte den Umsatz im Geschäftsjahr 2018/2019 um rund 1 % auf 153,9 Millionen Euro (Vj.: 152,5 Millionen Euro). Aufträge, die zur Auslieferung im 4. Quartal geplant waren, konnten erst zu einem späteren Zeitpunkt gewonnen werden. Dadurch stießen die Produktionskapazitäten an ihre Grenzen und die jeweiligen Umsätze können erst im Geschäftsjahr 2019/2020 realisiert werden. Einfluss auf den Auftragsbestand und den in der Folge erzielbaren Umsatz hat die Bereitschaft für Neu- oder Ersatzinvestitionen in den verschiedenen Zielbranchen der ISRA. Der derzeitige Auftragsbestand von ca. 82 Millionen Euro brutto (Vj.: ca. 98 Millionen Euro brutto) und die sich andeutende Erholung des wirtschaftlichen Umfeldes stellen eine gute Basis für das laufende Geschäftsjahr dar.
Konzern-Gesamtleistung-EBITDA-EBIT-Rechnung 6, 7Die Gesamtleistung stieg im Geschäftsjahr 2018/2019 auf 171,9 Millionen Euro; das sind 1,8% mehr als im Vorjahr (168,9 Millionen Euro). Die aktivierten Eigenleistungen erhöhten sich um 10% auf 18,0 Millionen Euro (Vj.: 16,4 Millionen Euro). Der Kostenanteil der Produktion konnte durch fortlaufende Optimierung der Produkte und der Produktionsprozesse mit 65,4 Millionen Euro (Vj.: 65,5 Millionen Euro) im Berichtsjahr weiter reduziert werden und liegt nun bei 38% der Gesamtleistung. Dies führt zu einer Gross-Marge von 62% (Vj.: 61 %); bezogen auf den Umsatz betrug die Marge 69 % (Vj.: 69 %).
6 Diese Pro-forma-Darstellung ist eine
ergänzende Darstellung in Anlehnung an die Vorjahre
und damit für den ISRA-Konzernabschluss kein
Bestandteil.
Vertrieb, Marketing, Verwaltung und Forschung & EntwicklungDie Aufwendungen für Vertrieb und Marketing beliefen sich im Berichtszeitraum auf 28,0 Millionen Euro (Vj.: 28,8 Millionen Euro). Die Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich auf 5,5 Millionen Euro (Vj.: 5,0 Millionen Euro) und belaufen sich bezogen auf die Gesamtleistung auf 3% (Vj.: 3%). Für F&E wendete das Unternehmen im Berichtsjahr 24,8 Millionen Euro (Vj.: 22,7 Millionen Euro) auf. Dies entspricht einem Zuwachs von 10 %. Auf die Entwicklung neuer Produkte, die kurz vor der Markteinführung stehen, entfielen 18,0 Millionen Euro (Vj.: 16,4 Millionen Euro). Diese Aufwendungen wurden gem. IAS 38 aktiviert. Positive Entwicklung der MargenDas EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) steigerte ISRA auf Basis der skizzierten Kostenentwicklung überproportional zum Umsatz um 6% auf 52,0 Millionen Euro (Vj.: 49,0 Millionen Euro). Hieraus resultiert eine auf die Gesamtleistung bezogene verbesserte Marge i. H. v. 30% (Vj.: 29%). Die Abschreibungen im Berichtsjahr beliefen sich bei einer Steigerung um ca. 15% auf insgesamt 18,1 Millionen Euro (Vj.: 15,8 Millionen Euro). Hiervon entfielen 16,8 Millionen Euro (Vj.: 14,3 Millionen Euro) auf Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungen der vorausgegangenen Jahre und des Berichtsjahres sowie auf Software und Lizenzen. Die sonstigen Abschreibungen reduzierten sich um 14 % auf 1,3 Millionen Euro (Vj.: 1,5 Millionen Euro). So erwirtschaftete ISRA im Berichtsjahr ein EBIT (Gewinn vor Zinsen und Steuern) in Höhe von 33,9 Millionen Euro. Das sind 2 % mehr als im Vorjahr mit 33,2 Millionen Euro. Das Finanzierungsergebnis blieb mit minus 0,2 Millionen Euro konstant (Vj.: minus 0,2 Millionen Euro). Den Vorsteuergewinn (EBT) steigerte ISRA um 2 % auf 33,7 Millionen Euro (Vj.: 33,0 Millionen Euro). Bezogen auf die Gesamtleistung entspricht das einer Marge von 20 %, bezogen auf den Umsatz von 22 % (Vj.: 20 % respektive 22 %). Der Steueraufwand betrug 9,5 Millionen Euro (Vj.: 9,8 Millionen Euro). Unter Berücksichtigung von Akquisitionskosten i. H. v. 1,6 Millionen Euro erzielte ISRA ein auf die Aktionäre der ISRA VISION AG entfallendes Konzernergebnis von 22,6 Millionen Euro (Vj.: 23,1 Millionen Euro). Bezogen auf den gewichteten Durchschnitt der Aktienzahl 8 von 21.889.900 (Vj.: 21.902.903) ergibt sich ein EPS (Ergebnis je Aktie) von 1,03 Euro (Vj.: 1,06 Euro).
Entwicklung in den Segmenten und RegionenIm Segment Industrial Automation, in dem sich die Vertriebsaktivitäten hauptsächlich auf die Automobilbranche richten, reduzierten sich in der aktuellen Berichtsperiode die Umsätze geringfügig auf 39,1 Millionen Euro (Vj.: 39,8 Millionen Euro). Das EBIT blieb mit 9,2 Millionen Euro nahezu konstant (Vj.: 9,4 Millionen Euro), die EBIT-Marge lag dementsprechend bei 20% zur Gesamtleistung (Vj.: 21 %). Die Umsätze im Segment Surface Vision stiegen auf 114,8 Millionen Euro (Vj.: 112,7 Millionen Euro), ein Plus von 2 %. Das EBIT erhöhte sich um 4 % und lag bei 24,7 Millionen Euro (Vj.: 23,8 Millionen Euro), die EBIT-Marge bei 20 % zur Gesamtleistung (Vj.: 19 %).
Als einer der global am breitesten aufgestellten Machine Vision Anbieter ist ISRA an über 25 Standorten in allen relevanten Ländern vertreten. Die breite internationale Präsenz und Diversifikation über verschiedene zukunftsorientierte Märkte hat sich im Geschäftsjahr 2018/2019 auch in einem schwachen globalen ökonomischen Klima bewährt. In Europa und Asien konnte ISRA das hohe Niveau des Vorjahres trotz der gewachsenen Herausforderungen bestätigen, während in Nordamerika sogar Wachstumsraten erzielt wurden. 2.2.2 FinanzlageOberste Priorität des Finanzmanagements ist es, jederzeit eine ausreichende Liquidität des Unternehmens sicherzustellen. Die Liquiditätsreserven werden daher so angelegt, dass alle Zahlungsverpflichtungen termingerecht eingehalten werden können. Die Finanzierung des Konzerns wird grundsätzlich zentral durch die Muttergesellschaft ISRA VISION AG in Darmstadt koordiniert. Die Liquiditätssicherung wird auf Basis einer detaillierten Finanzplanung vorgenommen. Eine wesentliche Zukunftsaufgabe bleibt weiterhin die systematische Optimierung des Working Capital, d. h. die Erhöhung des operativen Cash-Flows bei gleichzeitiger Reduzierung der Nettoverschuldung. KapitalstrukturIm Geschäftsjahr 2018/2019 hat sich die Bilanzsumme des ISRA-Konzerns um 32,2 Millionen Euro auf 345,1 Millionen Euro (Vj.: 312,9 Millionen Euro) erhöht. Auf der Passivseite der Bilanz nahmen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 2,8 Millionen Euro auf 23,4 Millionen Euro (Vj.: 20,6 Millionen Euro) zu. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich auf 40,6 Millionen Euro (Vj.: 32,9 Millionen Euro). Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten befinden sich mit 13,8 Millionen Euro auf dem Niveau des Vorjahrs (13,8 Millionen Euro). Die Ertragsteuerverbindlichkeiten erhöhten sich auf 4,0 Millionen Euro (Vj.: 2,5 Millionen Euro). Die kurzfristigen Rückstellungen weisen eine Höhe von 1,3 Millionen Euro auf (Vj.: 1,0 Millionen Euro). Bei den langfristigen Verbindlichkeiten stiegen die latenten Steuerschulden auf 40,7 Millionen Euro (Vj.: 39,1 Millionen Euro), die langfristigen Rückstellungen in Form von Pensionsrückstellungen erhöhten sich von 3,6 Millionen Euro auf 4,1 Millionen Euro. Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden wie im Vorjahr nicht. Zum Geschäftsjahresende 2018/2019 belief sich die Eigenkapitalquote auf 62% (Vj.: 63%). Das gezeichnete Kapital erhöhte sich aufgrund einer Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der Akquisition der Polymetric GmbH um 8 Tausend Euro auf 21,9 Millionen Euro (Vj.: 21,9 Millionen Euro). Die Verwendung außerbilanzieller Finanzierungsinstrumente spielt bei ISRA eine geringe Rolle. Lediglich Wirtschaftsgüter mit geringer Nutzungsdauer und ohne Bezug zur Kernkompetenz werden im Rahmen von Leasinggeschäften für den Geschäftsbetrieb bereitgestellt. InvestitionenISRA investierte im Berichtsjahr 2,4 Millionen Euro in Sachanlagen (Vj.: 1,3 Millionen Euro). Die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte steigerten sich auf 29,3 Millionen Euro (Vj.: 18,2 Millionen Euro). Diese entfallen größtenteils auf aktivierte Eigenleistungen aus Entwicklung. Auf die Segmente Industrial Automation und Surface Vision entfielen im Berichtszeitraum Investitionen in langfristige Vermögenswerte i. H. v. 15,2 bzw. 16,5 Millionen Euro (Vj.: 4,4 bzw. 15,1 Millionen Euro). Darin sind Investitionen in Finanzanlagen i. H. v. 10,2 Millionen Euro (Vj.: 0,0 Millionen Euro) u.a. für den Erwerb der Anteile an der Photonfocus AG enthalten. ISRA investiert weiterhin kontinuierlich in neue Produkte und die Erschließung neuer Anwendungen und Märkte zur Steigerung des Umsatzes. Basis für die Finanzierung des organischen Wachstums ist der laufende operative Cash-Flow. Auch die vorgesehenen Investitionen für die verschiedenen Bereiche des operativen Geschäfts werden aus diesen Mitteln getätigt. Im Falle von Akquisitionen kann je nach Volumen weiterer Finanzierungsbedarf entstehen, wobei kleinere Übernahmen aus dem operativen Cash-Flow finanziert werden können. LiquiditätZum Stichtag 30.09.2019 generierte ISRA einen operativen Cash-Flow von 33,7 Millionen Euro (Vj.: 25,6 Millionen Euro). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderer Aktiva erhöhten sich um 4,4 Millionen Euro (Vj.: 15,8 Millionen Euro). Weiterhin wesentlichen Anteil am operativen Cash-Flow haben die Positionen Abschreibungen i. H. v. 18,1 Millionen Euro (Vj.: 15,8 Millionen Euro), Ertragsteuerzahlungen i. H. v. 6,3 Millionen Euro (Vj.: 7,3 Millionen Euro), Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderer Passiva um 11,5 Millionen Euro (Vj.: 7,0 Millionen Euro), Zunahme der Vorräte um 7,7 Millionen Euro (Vj.: 4,1 Millionen Euro) sowie Veränderungen der aktiven und passiven latenten Steuern i. H. v. 1,1 Millionen Euro (Vj.: 6,2 Millionen Euro), die im Wesentlichen aus einer Verminderung der latenten Steueransprüche resultieren. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit beläuft sich insgesamt auf minus 31,3 Millionen Euro (Vj.: minus 19,9 Millionen Euro) und basiert im Wesentlichen auf Investitionen in immaterielle Vermögenswerte sowie in den Unternehmenserwerb der Photonfocus AG. Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit i. H v. 3,0 Millionen Euro (Vj.: minus 0,3 Millionen Euro) basiert insbesondere auf der Aufnahme von Finanzschulden mit 7,8 Millionen Euro (Vj.: 1,9 Millionen Euro) in Verbindung mit Gewinnausschüttungen i. H. v. 3,3 Millionen Euro (Vj.: 2,6 Millionen Euro), die aus der Dividende von 0,15 Euro/Aktie (Vj.: 0,118 Euro/Aktie) resultieren. 9 Unter Berücksichtigung von wechselkursbedingten Wertänderungen i. H. v. minus 0,3 Millionen Euro (Vj.: minus 0,5 Millionen Euro) nahmen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 30.09.2019 insgesamt um 5,2 Millionen Euro (Vj.: 5,0 Millionen Euro) auf 39,9 Millionen Euro (Vj.: 34,7 Millionen Euro) zu. Eine gute Verfügbarkeit der Finanzmittel ist konzernweit gegeben. ISRA kann auf nicht ausgenutzte Barkreditlinien i. H. v. 29,1 Millionen Euro und nicht genutzte Avalkreditlinien i. H. v. 10,8 Millionen Euro zugreifen. Mit dem positiven operativen Cash-Flow und den vorhandenen Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten sowie den verfügbaren Kreditlinien verfügt ISRA über eine solide Kapitalbasis für zukünftiges Wachstum. Zinsrisiken aus bisherigen Akquisitionen werden im Abschnitt 6 erläutert. 2.2.3 VermögenslageAuf der Aktivseite wies ISRA zum Bilanzstichtag 30.09.2019 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i. H. v. 39,9 Millionen Euro (Vj.: 34,7 Millionen Euro) aus. Die kurzfristigen Vermögenswerte hatten einen Anteil von 61 % an der Bilanzsumme (Vj.: 61 %). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stiegen um 4 % auf 115,8 Millionen Euro (Vj.: 111,8 Millionen Euro). Davon entfielen 66,9 Millionen Euro (Vj.: 66,3 Millionen Euro) auf Forderungen aus unfertigen Aufträgen, bewertet nach der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung. Die langfristigen Vermögenswerte beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 135,4 Millionen Euro (Vj.: 121,6 Millionen Euro). Für den Geschäftswert ergab sich aufgrund der weiterhin positiven Entwicklungsmöglichkeiten in beiden Geschäftssegmenten beim Impairment-Test kein Korrekturbedarf. Die anderen immateriellen Vermögenswerte erhöhten sich um 8,7 Millionen Euro auf 84,9 Millionen Euro (Vj.: 76,2 Millionen Euro), was auf den Anstieg der Konzessionen, gewerblichen Schutzrechte und ähnlicher Rechte und Werte von 9,1 Millionen Euro auf 15,5 Millionen Euro sowie den Anstieg der aktivierten Eigenleistungen als selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte von 66,2 Millionen Euro auf 69,4 Millionen Euro zurückzuführen ist. Die steuerlichen Verlustvorträge der ISRA beliefen sich zum Stichtag 30.09.2019 auf 0,1 Millionen Euro (Vj.: 0,1 Millionen Euro). Auf steuerliche Verlustvorträge i. H. v. 0,1 Millionen Euro wurden aktive latente Steuern gebildet. 2.2.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren und NachhaltigkeitDie ISRA VISION AG ist ein weltweit agierendes Unternehmen, dessen Marktumfeld von zunehmend hoher Dynamik und Komplexität geprägt ist. Dies erfordert nachhaltige Unternehmensprozesse, die sich durch einen verantwortungsvollen Umgang mit ökonomischen, ökologischen und sozialen Ressourcen auszeichnen. Neben einer effizienten, wertorientierten Unternehmensführung haben die nachfolgend dargestellten, nichtfinanziellen Leistungsindikatoren und Nachhaltigkeitsaspekte wichtigen Anteil am beständigen Erfolg von ISRA. Weiterführende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility sind in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung enthalten, die auf der Internetseite der ISRA VISION AG (https://www.isravision.com/csr-berichte) veröffentlich ist. KundennutzenBei den Produkten und Lösungen von ISRA steht der Nutzen für die Kunden im Mittelpunkt. Wichtiger Indikator ist der Return-on-Investment (Amortisationszeit) der Investitionen. Kontinuierliche Forschungs- und Entwicklungsarbeit steigert die Effizienz der ISRA-Lösungen und reduziert die Kosten der Systeme fortwährend. Hieraus resultieren kurze Amortisationszeiten, die oftmals nur wenige Monate betragen und dem Kunden budgetneutrale Investitionen ermöglichen. Niedrige "Total Cost of Ownership" tragen in der Folge zu einer höheren Umsatzrendite bei. Ökologischer und sozialer NutzenIm Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung in der industriellen Produktion kommt Machine Vision eine wichtige Rolle zu, da sie Unternehmen darin unterstützt, Ressourcen zu schonen und Umweltbelastungen zu minimieren. ISRA bietet Lösungen, die neben dem ökonomischen Kundennutzen auch die ökologische und die soziale Dimension der Nachhaltigkeit adressieren. Die Systeme unterstützen u. a. die Kunden bei komplexen Montage- und Prüfprozessen in der Automobilindustrie, die ohne ISRAs Automatisierungslösungen auf körperlich belastende, nicht ergonomische Tätigkeiten angewiesen wären. Die Anwendungen reduzieren körperliche Beanspruchungen und kommen somit den Arbeitern in der Produktion zugute. Im Segment Surface Vision ermöglicht die automatisierte Oberflächeninspektion Kunden in der Glas-, Solar-, Kunststoffbahnwaren- und Hochleistungsmaterial-, Druck-, Papier-, Sicherheitspapier- sowie Metallindustrie, etwaige Qualitätsmängel schon unmittelbar im Fertigungsprozess aufzudecken. Hierdurch ist es möglich, frühzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten, die den Produktionsausschuss reduzieren und die ungewollte Weiterveredelung und -verarbeitung fehlerhafter Waren verhindern. InnovationskraftEine starke Innovationskraft, basierend auf ebenso marktorientierten wie zukunftsweisenden Innovationen und neuen Technologien, ist eine wesentliche Säule der strategischen Weiterentwicklung und für das profitable Wachstum der ISRA-Gruppe maßgeblich. Ausgehend von den Bedürfnissen der Kunden legt das Unternehmen großen Wert darauf, seine Technologieposition kontinuierlich zu verbessern. ISRA hat im Berichtsjahr eine Vielzahl von Produktinnovationen in den verschiedenen Anwendungsbereichen erfolgreich am Markt platziert. Fortwährendes Ziel ist es, neue Anwendungen und damit verbundene Ertragspotenziale und Absatzmärkte zu erschließen, zur Schaffung von Markteintrittsbarrieren gegenüber dem Wettbewerb den technologischen Vorsprung auszubauen und die Entwicklungszeit bis zur Marktreife zu verkürzen. Hierzu stellt ISRA mit Innovations-Roadmaps die frühzeitige Identifizierung der zukünftigen Anforderungen des Marktes und die Aneignung und Verwendung notwendiger Technologien sicher. MarktkenntnisDurch die mehr als 30-jährige Tätigkeit von ISRA und ihren Vorgängergesellschaften hat sich das Unternehmen eine Vertrauensposition bei den Kunden erarbeitet. ISRA verfügt über fundiertes Wissen zu den Produktionsprozessen der Kunden und ist folglich in der Lage, ihre Produkte kontinuierlich auf die Anforderungen und Bedürfnisse der Kunden auszurichten. Die Fokussierung auf einzelne Branchen und die Nähe zum Kunden sichert den nötigen Technologietransfer, um die Produkte anzubieten, die der Kunde aktuell und in der Zukunft benötigt. Ein deutlicher Indikator für die guten Marktkenntnisse ist die Kundentreue, die sich in langjährigen, vertrauensvollen Geschäftsbeziehungen ausdrückt. Ein wichtiges Ziel im Bereich der Marktkenntnisse ist die weitere Erhöhung der Marktdurchdringung und eine Steigerung des Marktanteils. Hierzu gehört auch die Übertragung des Know-hows auf Lösungen für Kunden in Branchen, die bisher nicht beliefert wurden, und die Expansion in weitere geographische Märkte. Zur Unterstützung dieses Prozesses werden Stellen in Vertrieb und Produktmanagement regelmäßig mit erfahrenem Personal aus den relevanten Zielbranchen und -regionen besetzt. KundennäheDie von ISRA vertriebenen Produkte werden in der Regel in Anlagen eingesetzt, die rund um die Uhr produzieren. Daher sind für die Kunden lokale Präsenz und schnelle Reaktionszeiten im Service von großer Bedeutung. Aus diesem Grund unterhält ISRA eine weltweite Infrastruktur und ist in den maßgeblichen lokalen Märkten mit eigenem Vertriebs- und Servicepersonal präsent. So kann das Unternehmen auf regional spezifische Anforderungen bestmöglich reagieren und einen optimalen Service für den Betrieb seiner Anlagen anbieten. Schon heute ist ISRA eines der am besten globalisierten Unternehmen für Machine Vision. Die aufgebaute Infrastruktur und das internationale Team werden auch in Zukunft bei der Betreuung der globalen Kunden, die größtenteils selbst Marktführer in ihren Branchen sind, eine bedeutende Rolle spielen. Zur Sicherstellung und Intensivierung der Kundennähe werden aufstrebende Märkte zügig erschlossen und bei Bedarf eigene ISRA-Niederlassungen oder Betriebsstätten zur optimalen Betreuung der Kunden vor Ort etabliert. Effizienz der GeschäftsprozesseISRA arbeitet kontinuierlich an der Effizienzverbesserung der Geschäftsprozesse. Fortgesetzte Kostensenkungsmaßnahmen haben bereits zu nachhaltigen Produktivitätssteigerungen geführt. Es gehört zu den grundlegenden Managementaufgaben, die Effizienz in der Produktion sowie in der Forschung und Entwicklung immer wieder kritisch zu überprüfen und auf schlanke Prozesse (z. B. Lean Production) zu achten. Darüber hinaus hat das Unternehmen weitere Programme aufgelegt, die beispielsweise in der Verwaltung die Kostenstrukturen und das Workflow-Management kontinuierlich hinterfragen und optimieren. Mitarbeiterentwicklung und FachkräftesicherungDie Mitarbeiter mit ihren Fähigkeiten und persönlichen Qualitäten sind eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg von ISRA. Um stets eine adäquate Personalausstattung und -entwicklung zu gewährleisten, wird kontinuierlich in das Human-Resources-Management investiert. Im Geschäftsjahr 2018/2019 beschäftigte der ISRA-Konzern weltweit durchschnittlich 772 Mitarbeiter (Vj.: 699). Zum 30.09.2019 waren es 861 Mitarbeiter (Vj.: 765). Die Mehrzahl arbeitete an den Standorten in Deutschland (61 %). In Europa (ohne Deutschland) waren 10 %, in Nord- und Südamerika 9 % und in Asien 20% der Mitarbeiter tätig.
Von den am 30.09.2019 weltweit beschäftigten Mitarbeitern arbeiteten 46% in der Produktion und im Engineering, rund 22 % in der Forschung und Entwicklung (F&E). Im Bereich Vertrieb und Marketing waren 20 %, in der Verwaltung 12 % der ISRA-Mitarbeiter tätig. ISRA legt bereits bei der internationalen Mitarbeiter-Rekrutierung besonderen Wert auf sehr gut ausgebildete Fachkräfte mit sozialer und interdisziplinärer Kompetenz. Dies drückt sich durch den hohen Anteil an Mitarbeitern mit akademischem Abschluss aus. Durch die Zusammenarbeit mit Universitäten und Fachhochschulen wird es ISRA ermöglicht, qualifizierten akademischen Nachwuchs zu gewinnen. Beispielsweise engagiert sich ISRA beim Ideenwettbewerb der TU Darmstadt sowie im Rahmen des Deutschlandstipendiums. Darüber hinaus bietet die Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen die Möglichkeit, gezielt die wissenschaftliche Etablierung der industriellen Bildverarbeitung in der akademischen Ausbildung zu fördern, um frühzeitig junge Talente für diesen innovativen Industriebereich zu begeistern. Derartige Kooperationen baut ISRA fortwährend aus und entwickelt sie auch auf internationaler Ebene weiter. Ergänzend fungiert ISRA auch als Ausbildungsbetrieb und führt junge Mitarbeiter gezielt an die verschiedenen Aufgaben sowohl in technischen als auch in kaufmännischen Unternehmensbereichen heran. Zum weiteren Ausbau der persönlichen Qualifikationen der bestehenden Belegschaft fördert das Unternehmen seine Mitarbeiter regelmäßig durch interne Weiterbildungen sowie durch gezielte externe Maßnahmen für einzelne Positionen. Das Human-Resources-Management begleitet die Mitarbeiter kontinuierlich und fördert sie, um ihre Fähigkeiten ihren Aufgaben entsprechend zu erweitern und sie zu motivieren, Verantwortung zu übernehmen. So sichert ISRA den langfristigen Unternehmenserfolg und schafft sichere, hochwertige Arbeitsplätze. ManagementkompetenzDer hohe Innovationsgrad der Produkte und Märkte sowie die ambitionierten Wachstumsziele von ISRA bedingen eine hohe Kompetenz auf der Führungsebene. Hier konnte ISRA das gut aufgestellte und dem Unternehmen eng verbundene Management durch punktuelle, zielgerichtete Einstellungen nochmals bedeutend verstärken. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Stärkung des Digital Business Developments und Marketings sowie der Technical Operations hervorzuheben. Eine besondere Herausforderung für das Management ist neben dem angestrebten organischen Wachstum die Akquisition und Integration von Unternehmen, um Marktanteile auszubauen und neue Märkte erschließen zu können. Im Rahmen der erfolgreichen Akquisitionen der vergangenen Jahre wurde seitens ISRA das bereits umfangreiche Wissen im Bereich Mergers & Acquisitions unter Beweis gestellt. Soziales EngagementAls weltweit erfolgreich agierendes Unternehmen trägt ISRA gesellschaftliche Verantwortung. Soziales Engagement ist für ISRA wichtig und zentral im Unternehmensleitbild verankert. Besonderes Anliegen ist die Förderung der Entwicklung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen z. B. in Form von Geldspenden, aber auch durch den persönlichen Einsatz seitens des Managements. Entsprechend der globalen Firmenausrichtung erstreckt sich auch der karitative Einsatz über lokale Initiativen im sozialen und kulturellen Bereich an unseren unterschiedlichen Standorten auf der ganzen Welt. 2.2.5 Beurteilung der GeschäftsentwicklungDas ISRA-Management bewertet das abgeschlossene Geschäftsjahr in Anbetracht des ökonomischen Umfelds als ein erfolgreiches Jahr. Das Unternehmen hat sich in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres mit robustem Wachstum und hoher Profitabilität erfolgreich im sich stetig abkühlenden Markt behauptet. Erst im vierten Quartal haben die Verzögerungen von erwarteten Großaufträgen das Wachstum abgeschwächt. Die Prognose konnte aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwar nicht erreicht, aber dennoch ein Wachstum im niedrigen einstelligen Bereich (+1%) mit einem Umsatz von 153,9 Millionen Euro und einer konstant hohen Profitabilität sichergestellt werden. Die Gross-Marge wurde nochmals verbessert, die EBITDA- und die EBT-Marge auf dem hohen Niveau des Vorjahres gehalten. Durch die weiterhin konsequente Implementierung der Innovationsroadmap in Verbindung mit der erfolgreichen Integration der Photonfocus AG sowie durch strategische Maßnahmen zur Effizienzsteigerung in nahezu allen Unternehmensbereichen wurden die Voraussetzungen für zukünftiges profitables Wachstum geschaffen. Mit einem Ergebnis pro Aktie nach Steuern von 1,03 Euro hat das Unternehmen darüber hinaus eine gute Basis für die Fortsetzung der nachhaltigen Dividendenstrategie geschaffen (Gj 2018/2019: 0,15 Euro/Aktie). Im Hinblick auf nicht-finanzielle Leistungsindikatoren wurden im Geschäftsjahr 2018/2019 u. a. Vertrieb und Marketing ausgebaut und die operativen Bereiche u. a. durch neue Prozesse und Infrastruktur in Verbindung mit intensiver Schulung optimiert. Die Mitarbeiterbasis konnte durch punktuelle, zielgerichtete Einstellungen u. a. im Managementteam und im Vertrieb sowie durch umfassende Schulungsprogramme zur Förderung der individuellen Potenziale gestärkt werden. Ausgehend von der geschilderten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beurteilt das Management die wirtschaftliche Lage des Konzerns insgesamt als positiv. Auf Basis des verbesserten operativen Cash-Flows in Verbindung mit der guten Eigenkapitalausstattung ergibt sich für ISRA ein großes Maß an Unabhängigkeit, die es erlaubt, den eingeschlagenen Wachstumskurs weiter zu verfolgen. Hinsichtlich der Nachtragsberichtserstattung zu etwaigen Vorgängen von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Berichtsraums eingetreten sein könnten, wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen. 3. PrognoseberichtISRA stützt sich bei ihrer Prognose u. a. auf die Aussagen von Wirtschaftsforschungsinstituten und Banken zur Entwicklung der Weltkonjunktur. 10 Diese erwarten - gemäß ihren im Dezember 2019 veröffentlichten Prognosen - für 2020 ein moderates Umfeld, es zeichne sich eine Stabilisierung der konjunkturellen Entwicklung ab. Der tatsächliche Verlauf der konjunkturellen Entwicklung hänge den Instituten und Banken zufolge in den kommenden Jahren maßgeblich davon ab, inwieweit die Handelskonflikte zwischen den USA, China und Europa beigelegt werden können oder ob eine erneute Eskalation die Rahmenbedingungen für den internationalen Handel weiter verschlechtert. Weitere Risiken bestünden darin, dass sich die bisherige Schwäche der Industrie auf die anderen Wirtschaftssektoren übertrage. Die Finanzpolitik seitens der Regierungen und Zentralbanken könne aufgrund einer global uneinheitlichen Ausrichtung mit teils restriktiver, teils expansiver Wirkung nur geringe Impulse geben. Tendenziell könne damit gerechnet werden, dass sich die konjunkturelle Entwicklung zunehmend stabilisiert und im Jahresverlauf ins Positive umkehrt. Unter der Voraussetzung, dass sich Handles- und Geldpolitik wie erwartet entwickeln, könne für 2020 weltweit mit einem konstanten Wirtschaftswachstum von ca. 2,4 % bis 3,1 % gerechnet werden, wobei das ISRA-Management zurückhaltender am unteren Ende dieser Spanne kalkuliert. Rahmenbedingungen in Deutschland, China und den USAFür ISRAs Hauptabsatzmärkte sehen die Ökonomen wiederum unterschiedliche Perspektiven. In Deutschland könne nach der sich abzeichnenden Bodenbildung in der Industrie eine Rückkehr zu etwas stärkerem Wachstum erfolgen. Auf Basis eines deutlichen Wiederanziehens der Industrie ab der zweiten Jahreshälfte und den guten Voraussetzungen im Dienstleistungssektor könne ein Wachstum von 0,6 % - 1,0 % erreicht werden. Für die USA werde erwartet, dass die Konjunktur vorerst tendenziell weiter nachgibt. Das Geschäftsklima im verarbeitenden Gewerbe habe sich zwar erholt, es seien aber erste Anzeichen für einen schwächeren Arbeitsmarkt zu beobachten. Aufgrund der bleibenden Unsicherheit aus den Handelsstreitigkeiten mit China und der EU werde mit einem etwas niedrigeren Wachstum als im Jahr 2019 mit einer Rate von 1,5 % bis 1,9 % gerechnet. Für China sind die Prognosen der Banken und Institute inhomogen. Während einige ebenfalls für China Zeichen einer Trendumkehr der Konjunktur sehen, wird an anderer Stelle für 2020 noch kein Aufschwung erwartet. Als Ursache für die Unsicherheit werden neben dem Handelskonflikt mit den USA die hohe Verschuldung der Unternehmen und die zögerliche Aufstockung der Konjunkturprogramme durch die chinesische Regierung genannt. Unter diesen Voraussetzungen wird ein Wachstum von knapp unter 6 % prognostiziert. Bildverarbeitungsbranche rechnet mit positiver EntwicklungDie Industrielle Bildverarbeitung werde den Prognosen des VDMA zufolge in Deutschland und Europa im Jahr 2020 kein Wachstum erzielen. Allerdings sei im übergeordneten Bereich Robotik und Automation für die zweite Jahreshälfte mit einer Erholung der Auftragseingänge zu rechnen, um auf das sehr hohe Niveau der Jahre 2017 und 2018 zurückzukehren. Perspektivisch biete die Digitalisierung der Produktion im Rahmen von Industrie 4.0 enorme Wachstumspotenziale. 11 Der amerikanische Branchenverband AIA hat bisher keinen Ausblick veröffentlicht; ebenso sind spezifische Prognosen für den asiatischen Markt derzeit nicht verfügbar. Schlanke globale Strukturen und Synergieeffekte als Basis für zukünftiges profitables WachstumISRA hat im Geschäftsjahr 2018/2019 die Implementierung ihrer Wachstumsstrategie fortgesetzt und die internen Strukturen zur Vorbereitung der Organisation auf die nächste Umsatzdimension von 200+ ausgebaut. Mit der sukzessiven Einstellung neuer Mitarbeitern an den mehr als 25 Standorten, z.B. der gezielten Verstärkungen des Regional Managements in Großbritannien, Mexiko und Spanien, wird weltweit in die globale Expansion des Unternehmens investiert. Somit ist ISRA in den entsprechenden Zielmärkten eines der am besten globalisierten Unternehmen. Die Unabhängigkeit von einzelnen Märkten und Regionen in Verbindung mit der breiten Diversifizierung und dem nachhaltigen Ausbau der Marktanteile in unterschiedlichen Kundenindustrien machen das Unternehmen auch in wirtschaftlich schwierigen Phasen weitestgehend robust. Mit dem erreichten Umsatzniveau ist eine Basis zur Realisierung von weiteren Skaleneffekten und Synergien als Katalysator für profitables Wachstum sichergestellt. Mit dem fortwährenden Ausbau des Digital Business Developments realisiert ISRA eine zukunftsorientierte Digitalstrategie für Markt- und Kundenkommunikation und stellt - z. B. mit der Weiterentwicklung der vertriebsorientierten IT-Systeme (Website, Customer Relationship Management, Social Media) - entscheidende Weichen für die Erschließung zusätzlicher Absatzmöglichkeiten. Der Verlangsamung der Märkte begegnet das Management mit gezielten Maßnahmen zur Generierung neuer Marktimpulse. Die Stärkung des Digital Marketings und der Ausbau der Vertriebskapazitäten um ca. 15 Prozent sind eingeleitet und zu einem Großteil abgeschlossen. In Verbindung mit der starken Innovationsroadmap ist der Fokus auf die Belebung der Auftragseingangsdynamik gerichtet. Maßnahmen zur Kostenoptimierung in den Bereichen Produktionseffizienz, Management-Reorganisation und Prozessoptimierung befinden sich ebenfalls bereits in Umsetzung. Als Triebfeder für weiteres organisches Wachstum investiert ISRA weiterhin kontinuierlich in neue Produkte und die Erschließung neuer Anwendungen und Märkte zur Steigerung des Umsatzes. Das Management konzentriert sich hierbei auf die Innovationsroadmap, die regelmäßig an die Kundenbedürfnisse und Marktanforderungen angepasst wird. Mit der Integration der Photonfocus AG im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die technologische Kompetenz des Unternehmens stark erweitert, insbesondere vor dem Hintergrund von INDUSTRIE 4.0 und Embedded Machine Vision. Mit den angeeigneten Technologien und Entwicklungskompetenzen wird ein zusätzliches Marktpotential von bis zu 40 Millionen Euro im Bereich Smart Factory Automation, aber auch in der Oberflächeninspektion erschlossen. Der fortwährende Ausbau des Customer Support and Service Centers kann zunehmend zur Umsatzentwicklung beitragen. Eine abgestimmte Marketingoffensive sowie die Verstärkung des Service-Managements bilden eine wichtige Basis für den Erfolg eines pro-aktiven Servicegeschäfts auf dem Markt. ISRA mit Wachstumschancen in beiden SegmentenDas Unternehmen geht bei den beiden Segmenten Industrial Automation und Surface Vision von einem sich erholenden Marktumfeld und einer wieder anziehenden Nachfrage aus. Im Segment Industrial Automation wird das Wachstum maßgeblich durch das Geschäft mit international führenden Automobilherstellern und Marktführern anderer Industrien angetrieben. Diese zeigen nach wie vor hohes Interesse an innovativen Lösungen der 3D Technologien in der Produktionslinie. Neben geplanten Aufträgen aus der Automobilindustrie z.B. für die vollautomatische Lackinspektion werden in den kommenden Monaten zusätzliche Wachstumspotenziale von Portfolioerweiterungen im Bereich Smart Factory Automation sowie durch den verstärkten Eintritt in neue Märkte der vernetzten Automatisierung erwartet. Die Produktinnovationen für die 3D-Oberflächeninspektion mit integrierter Präzisionsmesstechnik und für 3D Robot Vision Anwendungen adressieren neben der Automobilindustrie weitere Branchen mit diskreter Fertigung wie z.B. die Elektronik- oder Displayindustrie. Im Segment Surface Vision zeichnet sich im Geschäftsfeld Metall, einem der strategischen Wachstumstreiber der vergangenen Jahre, durch Marketing und Vertriebsintensivierungen sowie Innovationen im Bereich der 3D Inspektion und der Production Analytics Tools bereits eine Verbesserung der Auftragseingangsdynamik ab. Im Bereich Advanced Materials sorgen die steigenden Qualitätsanforderungen in bestehenden Märkten sowie die Erschließung neuer Nischenmärkte für innovative Werkstoffe weiterhin für starke Auftragseingänge und eine Fortsetzung des deutlichen Wachstums auch im Geschäftsjahr 2019/2020. Für das Geschäftsfeld Glas plant das Unternehmen mit einer anhaltend guten Entwicklung und weiteren Aufträgen aus dem Dünnglas- bzw. Displayglasbereich sowie der Erschließung neuer Potenziale durch Produktinnovationen für die Inspektion von Floatglas und Smart Touch Devices. Der Bereich Print wurde bereits durch gezielte Investitionen in Marketing und Vertrieb weiter gestärkt. Der zunehmende Einsatz von Embedded-Technologien ermöglicht eine optimale Preisgestaltung der Produkte zur Ausweitung des Volumengeschäfts mit der Druckindustrie. In der Solarbranche bietet insbesondere der Markt in China auf Basis bereits abgeschlossener Großaufträge auch in 2019/2020 weiteres Potenzial für Anschlussaufträge. ISRA begegnet dem zunehmenden lokalen Wettbewerb in Asien gezielt mit offensiven Vertriebsaktivitäten. Einige zuletzt verzögerte Projekte stehen in fortgeschrittenen Verhandlungen bzw. kurz vor dem Abschluss. Im Bereich Papier liegt der Fokus des Managements auf margenstarken Nischenmärkten wie z.B. den Verpackungssektor. Die weitere Optimierung des Portfolios mit kostensenkenden Embedded-Technologien in Verbindung mit den Production Analytics Tools zur Ertragssteigerung ermöglicht einen hohen Return-on-Invest bei den Kunden. Für den Bereich Security mit spezialisierten Inspektionssystemen für Hochsicherheitspapier (Specialty Paper) ist ein moderates Wachstumsniveau mit hohen Margenanteilen geplant. Zusätzliche Potenziale bieten sich durch eine schrittweise Ausweitung des Geschäfts auf den Bereich des Hochsicherheitsdrucks. Im noch jungen Geschäftsfeld für die Halbleiterinspektion steht im Geschäftsjahr 2019/2020 die Vermarktung der neuen Technologieansätze für zusätzliche Anwendungsfelder im Fokus. Weitere Aufträge werden durch die Erschließung des asiatischen Marktes für die nächsten Monate erwartet. In der Weiterentwicklung der vernetzten Smart-Sensor-Portfolios mit hoher Konnektivität erschließt das Unternehmen umfassende Absatzmöglichkeiten im Bereich INDUSTRIE 4.0. Zusätzliches Potenzial erwartet das Management von Production Analytics Softwaretools, die auf Basis der Inspektions- und Automatisierungsdaten eine effiziente Prozesssteuerung und Yield-Maximierung ermöglichen. Den Bereich Customer Service und Support baut das Unternehmen konsequent international aus. Ziel ist es, mit einem diversifizierten Betreuungsangebot den Beitrag von Serviceumsätzen zum Gesamtumsatz des Unternehmens mittelfristig überproportional zu erhöhen. Um das geplante Wachstum zu realisieren, werden die weltweiten Vertriebsaktivitäten und die regionale Präsenz nochmals intensiviert. Für die kommenden Monate plant das Unternehmen mit einem zunächst moderaten, dann aber anziehenden positiven Geschäftsverlauf auf den europäischen Märkten. In Asien sieht das Management eine Steigerung der Nachfrage einzelner strategischer Länder in den nächsten Quartalen. Die Maßnahmen in Marketing und Vertrieb zur weiteren Steigerung der Nachfrage aus Amerika werden konsequent fortgeführt. Die regionale Expansion und die Stärkung der internationalen Standorte bleiben ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensstrategie. Geplante Maßnahmen adressieren Indien, Osteuropa, Südostasien und MENA. Strategische Akquisitionen möglichNeben dem organischen ist auch das externe Wachstum durch Akquisitionen von Unternehmen mit aussichtsreichen Synergiepotenzialen ein wichtiger Bestandteil von ISRAs langfristiger Strategie. Im Mittelpunkt dieser Aktivitäten stehen Zielunternehmen, die ISRAs Technologieführerschaft, Marktposition oder Expansion in neue Märkte nachhaltig voranbringen. Aktuell beobachtet und analysiert das Management mehrere mögliche Targets aus den Bereichen Industrieautomatisierung, Production Analytics und INDUSTRIE 4.0 Software bzw. Sensorik und plant bei positiver Prüfung im Verlauf des Geschäftsjahres 2019/2020 den Abschluss eines weiteren Projektes. Ebenso werden Projekte zur Stärkung des regionalen Geschäfts in Osteuropa und Asien vorangetrieben. Fortsetzung des WachstumskursesDer mittelfristige strategische Fokus bleibt unverändert die Überschreitung der 200-Millionen-Euro-Umsatzmarke. Der Fokus des Unternehmens bleibt darauf ausgerichtet, diversifiziert über Branchen und Regionen zu wachsen und mittelfristig die Umsatzmarke von 200 Millionen Euro zu überschreiten. Das Management setzt die langfristige Strategie fort, den Ausbau der Marktposition sowohl durch organisches Wachstum als auch durch die Integration innovativer Unternehmen voranzutreiben. Der Verlangsamung der Märkte begegnet das Management mit gezielten Maßnahmen zur Generierung neuer Marktimpulse. Die Stärkung des Digital Marketings und der Ausbau der Vertriebskapazitäten um ca. 15 Prozent sind eingeleitet und zu einem Großteil abgeschlossen. In Verbindung mit der starken Innovationsroadmap ist der Fokus auf die Belebung der Auftragseingangsdynamik gerichtet. Maßnahmen zur Kostenoptimierung in den Bereichen Produktionseffizienz, Management-Reorganisation und Prozessoptimierung befinden sich ebenfalls bereits in Umsetzung. Ausgehend vom derzeitigen Auftragsbestand von ca. 82 Millionen Euro brutto (Stand: 16. Januar 2020; Vj.: 98 Millionen Euro brutto) und der sich andeutenden Erholung des wirtschaftlichen Umfeldes geht ISRA von einer sukzessiven Verbesserung der Branchenkonjunktur in den Kundenindustrien und einer zunehmend positiven Geschäftsentwicklung ab dem zweiten Quartal aus. Unter der Annahme, dass sich die Handels- und Geldpolitik entsprechend der Prognosen von Banken und Wirtschaftsinstituten entwickeln und die politischen Risiken sich nicht bestätigen, plant das ISRA-Management für das Gesamtjahr 2019/2020 die Rückkehr zu niedrigen, zweistelligen Wachstumsraten in Umsatz und Ertrag sowohl im Konzern als auch in beiden Segmenten. Angesichts der derzeitigen Schwankungen an den internationalen Märkten hängt die Höhe des realisierbaren profitablen Wachstums von der Entwicklung in den bevorstehenden Monaten der ersten beiden Quartale zum Jahresbeginn 2020 ab. Das Niveau kann sich zwischen einem Wachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich und einem leichteren Wachstum bewegen, wobei die Planungen im Unternehmen sich auf das erstere konzentrieren. Auf Basis des hohen Margenniveaus der vergangenen Jahre sollten aus einem fortgesetzten Wachstum im unteren zweistelligen Bereich vergleichbar hohe Margen resultieren. Die strategische und operative Planung richtet sich mit vertrieblichen und regionalen Erweiterungen sowie dem Ausbau der Strukturen in allen Unternehmensbereichen bereits auf die nächste mittelfristig anvisierte Umsatzmarke von 200 Millionen Euro. Die Finanzlage der ISRA-Gruppe ist stabil. Eine hohe Eigenkapitalquote, der operative Cash-Flow, die liquiden Mittel und die verfügbaren Kreditlinien von Finanzpartnern bilden eine verlässliche Grundlage für die weitere positive Entwicklung über das laufende Geschäftsjahr hinaus bis in das Jahr 2021. Die Optimierung der operativen Produktivität sowie die kontinuierliche Cash-Flow- und Working-Capital-Verbesserung stehen im strategischen Fokus des Managements. Eine detaillierte Prognose für das aktuelle Geschäftsjahr wird ISRA wie auch in den Vorjahren im Februar 2020 abgeben. Für das Geschäftsjahr 2018/2019 beabsichtigen die Gremien von ISRA die Fortsetzung der nachhaltigen Dividendenpolitik; ein entsprechender Vorschlag wird der Hauptversammlung im März 2020 unterbreitet. 4. Chancen- und RisikoberichtUnternehmerisches Handeln ist untrennbar mit Risiken verbunden. Der Erfolg eines Unternehmens ist dadurch gekennzeichnet, dass bei allen wichtigen Entscheidungen - nach eingehender Abwägung - die Chancen die Risiken übersteigen. Durch die globale Aufstellung von ISRA und die steigende Anzahl der Märkte, Standorte und Mitarbeiter wird die rechtzeitige und detaillierte Informationsbeschaffung, -verteilung und -verarbeitung zu einer immer anspruchsvolleren Aufgabe. Daher verfügt ISRA über ein qualifiziertes Risikomanagementsystem, das in seinen Grundzügen an die ISO 31000 angelehnt und in einem allen Mitarbeitern zugänglichen Risikomanagementhandbuch beschrieben ist. 4.1 Chancen- und RisikomanagementDas Risikomanagementsystem der ISRA wird zentral durch die direkt an den Vorstand berichtenden Abteilungen betrieben. Es wird laufend anhand der Erkenntnisse aus vorangegangenen Jahren, neuen gesetzlichen Erfordernissen und Neuerungen gemäß des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie im Rahmen der Abschlussprüfung geprüft und bei Bedarf angepasst. Ziel ist es, möglichst vollständig die wesentlichen Chancen und Risiken für die Geschäftsentwicklung von ISRA frühzeitig erkennen, analysieren und bewerten zu können und auf dieser Basis die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Hierzu wird der übergeordnete Risikomanagementprozess aus Risikoidentifikation, Analyse und Beurteilung regelmäßig für unterschiedliche Funktions- und Risikobereiche durchlaufen, so z. B. im Rahmen der strategischen Planung und des Jahresabschlusses. Für Risiken, die als maßgeblich bewertet werden und für das Unternehmen nicht ohne weiteres tragbar sind, werden Steuerungsmaßnahmen definiert. Für Risiken, die sich eher auf strategischer oder administrativer Ebene abspielen und durch Einmalmaßnahmen abgefangen werden können, werden Maßnahmen zur Risikovermeidung, -verminderung oder -verlagerung eingeleitet. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken oder ein proaktives Human-Resources-Management zur Steuerung von Personalrisiken. Für Risiken und Chancen, die sich situativ aus dem operativen Geschäft bzw. außerhalb des Unternehmens ergeben, hat ISRA verschiedene Instrumente und Prozesse institutionalisiert, die eine fortwährende Beobachtung der Risikoentwicklung ermöglichen und kurzfristig Veränderungen der Risikosituation anzeigen. So informieren ein konzernweites Berichts- und Meldesystem sowie kontinuierliche mündliche und schriftliche Abfragen des Risikobeauftragten über die aktuelle Risikolage des Konzerns. Der Vorstand wird je nach Risikoart und Ausprägung regelmäßig oder ad hoc über direkte Kommunikation benachrichtigt. Gemäß der aktuellen Einschätzung seitens des Managements sind die nachfolgend dargestellten Risiken und Chancen wesentlich für die weitere Entwicklung des Unternehmens. Unter Berücksichtigung der bestehenden Steuerungs- und Kontrollmaßnahmen wird weder eines der Einzelrisiken als bestandsgefährdend eingestuft noch eine bestandsgefährdende Verbundwirkung beim gleichzeitigen Eintreten mehrerer Einzelrisiken gesehen. 4.2 Marktrisiken und -chancenUmfeld- und BranchenrisikenDie regionalen und branchenbezogenen Zielmärkte des Unternehmens werden sich mit unterschiedlicher Dynamik entwickeln. So muss in den kommenden Wochen und Monaten beobachtet werden, inwieweit sich die Nachfrage nach ISRA Systemen auf den globalen Automatisierungsmärkten aufgrund der Unsicherheiten z. B. in Verbindung mit dem britischen EU-Ausstieg und der politischen Situation in den USA mit der gewohnten Dynamik fortsetzt. Hierfür hält ISRA das bereits seit der letzten Wirtschaftskrise intensivierte Risikomanagementsystem weiterhin aufrecht. Für eine frühzeitige Erkennung von Risiken wurden die Reporting-Intervalle deutlich verkürzt. So wurden vierteljährliche Reports auf monatliche Zyklen sowie monatliche Reports auf zweiwöchentliche Intervalle umgestellt. Diese intensive Kontrolle wird auch im laufenden Geschäftsjahr fortgesetzt. Sie bezieht sich auf alle wichtigen Steuerungsgrößen des Unternehmens wie den Umsatz-Forecast, die Liquiditätsplanung, offene Forderungen und die Produktionskapazitätsplanung. Die Kunden und Märkte stehen unter einer noch genaueren und intensiveren Beobachtung. Insbesondere neue Kunden werden einer strengeren Bonitätsprüfung unterzogen. Die bereits eingeleiteten Produktivitäts- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen werden fortgesetzt. Sollte sich der konjunkturelle Trend im Jahresverlauf 2020 längerfristig ins Negative kehren, könnte dies die wirtschaftliche Situation der Kunden und damit die Nachfrage nach den von ISRA angebotenen Produkten negativ beeinflussen. Daraus könnten entsprechende Umsatz- und Ergebnisrisiken entstehen. Das Management hat deshalb verschiedene Risikoszenarien simuliert, um entsprechend gerüstet zu sein. Die durchgeführten Simulationen beziehen sich insbesondere auf Auftragsverzögerungen, Auftragsrückgänge, Forderungsausfälle, verspätete Zahlungseingänge und verzögerte Systeminbetriebnahmen. Erschließung neuer Anwendungen, Technologien und regionaler MärkteGrundsätzlich ergeben sich für ISRA weitreichende Chancen aus ihrer strategischen Ausrichtung. Die Kundenbranchen sind so gewählt, dass sie im direkten Zusammenhang mit mindestens einem der expandierenden Märkte Energie, Gesundheit, Nahrung, Mobilität und Information stehen. Auf diesen Märkten ist durch die stetige Zunahme der Weltbevölkerung und der resultierenden Nachfragesteigerung dauerhaftes Wachstum vorgezeichnet. Die einhergehende, steigende Nachfrage in den ISRA-Kundenbranchen bietet ISRA Chancen für zukünftiges Umsatzwachstum. Zusätzliche Potenziale liegen in der Entwicklung innovativer, neuer Produkte und der Erschließung neuer Technologien sowie zusätzlicher regionaler Märkte. ISRA plant, in Zukunft weitere Branchen mit bestehenden und neuen Technologien und Produkten zu erschließen. Der Gesamtmarkt für Machine Vision beträgt ca. 9 Milliarden Euro in den verschiedensten Anwendungsgebieten. Eine Vielzahl möglicher Kundenprobleme und Anwendungen, die durch Machine Vision gelöst werden können, ist noch nicht abschließend identifiziert und besetzt. Hieraus ergeben sich für die Branche und den ISRA-Konzern weitreichende Chancen aber auch Risiken. Für die strategische Erschließung neuer und die Beobachtung bestehender Märkte und Industrien ist das Business Development verantwortlich. Die Beobachtung existierender Absatzregionen und -industrien, Marktstudien zu sich abzeichnenden neuen Märkten und Industriebereichen sowie regelmäßige Reports an das obere Management gewährleisten die frühzeitige Identifizierung neuer Absatzpotenziale. Die Erschließung neuer Anwendungen und Technologien setzt insbesondere voraus, dass es der Gesellschaft gelingt, das für neue Zielmärkte erforderliche, spezielle Anwendungs-Know-how aufzubauen, entsprechende Produkte erfolgreich zu entwickeln und am Markt einzuführen. Erfolge bei der Produktentwicklung, insbesondere bei neuen Anwendungsbereichen, lassen sich jedoch nicht sicher vorhersagen. So ist es nicht auszuschließen, dass es bei neuen Produkten zu technischen Anwendungsproblemen kommen kann oder dass die Produkte in den neuen Zielmärkten nicht, nicht schnell genug oder nicht ausreichend akzeptiert werden. Um derartige Risiken zu vermeiden, die negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, konzentriert sich das Management bei neuen Anwendungen erfolgreich auf Kernkompetenzbereiche und auf direkte Kooperationen mit den Kunden. Ergänzend beabsichtigt ISRA, künftig weitere geographische Märkte durch eigene Standorte zu erschließen. ISRA stärkt so ihre Präsenz vor Ort und optimiert damit ihren Zugang zu neuen Kunden in den adressierten Industrien in den Regionen. Der Erfolg einer solchen Expansion hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab und ist mit Unsicherheiten behaftet. Mit der weiteren Internationalisierung können z. B. Risiken auf diesen neuen Märkten verbunden sein. Sollten diese Risiken ganz oder teilweise Realität werden und es der Gesellschaft nicht gelingen, diese neuen geographischen Märkte erfolgreich zu erschließen, könnte dies zu einer negativen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. In vielen strategischen Wachstumsmärkten wie z. B. China, Brasilien, Türkei oder Taiwan hat ISRA zur strukturellen Stärkung der Marktaktivitäten bereits eigene Tochterunternehmen etabliert. So schafft sich ISRA eine starke Basis in Schwellenländern, um von den Marktchancen, die mit dem steigenden Einsatz von Automatisierungstechniken in der industriellen Produktion in diesen Regionen einhergehen, profitieren zu können. Derzeit zeichnen sich substanzielle Chancen in Osteuropa und Südostasien ab. Daher erfolgt eine intensive Prüfung dieser Chancen und Abwägung etwaiger Risiken bei der Errichtung eigener ISRA-Standorte vor Ort. Kontinuierliche Innovationen für den raschen technologischen WandelDie Kerntechnologie von ISRA ist die Machine Vision Technologie für die Industrie, d. h. der Einsatz elektronischer Bilderzeugungs-, Bildverarbeitungs- und Bildanalysetechniken in der Überprüfung und Steuerung von Prozessen in der produzierenden Industrie. Die Grundlage dieser Technologie ist die Verbindung von Spezialkenntnissen in der Basis- und Anwendungstechnologie im Bereich Robotik und Bildverarbeitung sowie Prozesswissen mit Softwaretechnologie auf marktgängigen Hard- und Softwarekomponenten. Diese Technologien und die darauf basierenden Branchenstandards sind durch eine kontinuierliche Fortentwicklung gekennzeichnet. Auch die Anforderungen an intelligente Machine Vision Systeme im Bereich der Automatisierung von Produktionsverfahren und der Qualitätssicherungssysteme unterliegen daher einem raschen Wandel. Die seitens ISRA auf der Basis dieser Technologien und Standards entwickelten Softwarelösungen bedürfen daher ebenfalls fortlaufender Weiterentwicklung. Der Erfolg von ISRA hängt folglich von der Fähigkeit ab, ihre gegenwärtigen Produkte ständig zu verbessern und neue Produkte und Technologien zu entwickeln bzw. zu erwerben, um mit den sich ständig wandelnden technologischen Entwicklungen und Branchenstandards Schritt zu halten und dadurch den sich kontinuierlich ändernden Anforderungen der Kunden zu entsprechen. Hierzu ist der Einsatz erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen im Bereich Forschung und Entwicklung erforderlich. ISRA muss es gelingen, neue oder verbesserte Produkte, die den veränderten Technologien und Kundenanforderungen entsprechen, rechtzeitig zu entwickeln und am Markt einzuführen. Technologische Fortschritte durch einen oder mehrere Mitbewerber der Gesellschaft bzw. künftige neue Marktteilnehmer in diesem Bereich können dazu führen, dass die gegenwärtigen bzw. künftigen Produkte der Gesellschaft ihre Wettbewerbsfähigkeit verlieren bzw. überholt sind. Sollte die Gesellschaft technologische Verbesserungen verspätet oder gar nicht entwickeln bzw. erwerben oder ihre Produkte dem technologischen Wandel verspätet bzw. nicht anpassen, würde dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage deutlich beeinträchtigen. Der bisherige Erfolg von ISRA zeigt, dass das Unternehmen bis jetzt strategisch und operativ in der Lage war, die entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen zielgerichtet einzusetzen, Risiken rechtzeitig zu erkennen und notwendige Gegenmaßnahmen frühzeitig einzuleiten. WettbewerbDie Gesellschaft steht in allen Geschäftsbereichen mit einer Reihe von Anbietern von Machine Vision Systemen im Wettbewerb. Es besteht die Möglichkeit, dass in die Defensive gedrängte Mitbewerber vorübergehend durch eine herausfordernde Preisstrategie versuchen, Marktanteile zu erobern. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Anbieter in den Markt für die verschiedenen Industrien eintreten werden. Gegenwärtig stellen mehrere Unternehmen Komplettlösungen für High-End-Anwendungen her, die den Produkten von ISRA ähnlich sind. Diese Hersteller haben Zugriff auf Technologien, die es ermöglichen, dass ihre Produkte in kurzer Zeit und mit verhältnismäßig geringem Aufwand auch für den Einsatz auf den Zielmärkten von ISRA, wie z. B. der Automobil-, Kunststoffbahnwaren- und Glasindustrie, angepasst werden könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere diese Unternehmen in unmittelbaren Wettbewerb mit ISRA treten. Im Segment Surface Vision besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass solche Wettbewerber, die bislang lediglich Systeme zur Kontrolle von homogenen Oberflächen anbieten, z. B. von Bandstahl oder Papier, auch Systeme für die wesentlich anspruchsvollere Struktur- und Texturinspektion anbieten werden. Die Gesellschaft muss sich gegenüber derartigem gegenwärtigen und künftig - auch in den Zielländern -zunehmenden Wettbewerb erfolgreich behaupten. Deswegen ist ein maßgebliches Ziel des Managements, dass ISRA Markteintrittsbarrieren und strategische Wettbewerbsvorteile gegenüber Mitbewerbern weiterhin ausbaut. Dies gilt sowohl für Forschung und Entwicklung als auch für Kundenbeziehungen und Kundenzufriedenheit. Diesbezüglich wird ISRA, besonders im Bereich des Vertriebs und des Customer-Supports, weiter investieren. Abhängigkeit von bestimmten KundenISRA adressiert in allen Geschäftsbereichen vornehmlich die führenden Unternehmen des jeweiligen Zielmarkts (Key-Accounts und OEM-Kunden). So gehören viele Global Player zu den Kunden. Auch in Zukunft ist die Strategie der Gesellschaft darauf ausgerichtet, vornehmlich globale Unternehmen des jeweiligen Zielmarktes als Kunden zu behalten und zu gewinnen. Der Wegfall eines dieser Kunden und etwaige Reaktionen anderer Kunden könnten daher die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft maßgeblich beeinträchtigen. ISRAs konsequentes Ziel ist es, auf Konzernebene eine von diesem Risiko unabhängige Umsatzstruktur aufzubauen, indem auf keinen Kunden außerhalb des ISRA-Konzerns ein Anteil von mehr als 5 % am Gesamtumsatz fällt. Das Management konnte dieses Ziel im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgreich realisieren. 4.3 Operative RisikenRisiken aus ProjektgeschäftenISRA erzielt einen Teil ihres Umsatzes im Projektgeschäft mit einzelnen Kunden. Dabei werden teilweise feste Preise bei festgelegtem Leistungsumfang und fixem Fertigstellungsdatum vereinbart. Häufig unterliegt die Erfüllung von Zusagen Unsicherheiten, insbesondere bezogen auf die Komplexität der kundenspezifischen Projekte. Zudem können Fehler bei Planung, Kalkulation, Controlling und Ausführung dieser Projekte nicht ausgeschlossen werden. Falls es bei Projekten zu Fehlern in der Planung, Fehlkalkulationen, mangelhaften oder verspäteten Ausführungen kommt, können solche Projekte nicht gewinnbringend oder kostendeckend durchgeführt werden bzw. es könnten Imageverluste auftreten. Dies könnte erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ISRA haben. Diesen Risiken begegnet das Management mit einem intensiven und konsequenten Angebots- und Projektkostencontrolling. HaftungsrisikenDie von ISRA entwickelte oder eingesetzte Software sowie Produkte oder erbrachte Dienstleistungen können Fehler aufweisen. Zusätzlich zum eigentlichen Haftungsrisiko kann dies die Marktakzeptanz der von ISRA angebotenen Produkte und Dienstleistungen negativ beeinträchtigen. Aufgrund von Marktgegebenheiten ist es nicht immer auszuschließen, dass die mit Kunden geschlossenen Verträge keine Bestimmungen enthalten, welche die mögliche Haftung für fehlerhafte Produkte oder Dienstleistungen einschränken. Obwohl gegen die Gesellschaften der ISRA bislang keine Haftungsansprüche wegen fehlerhafter Produkte oder Dienstleistungen geltend gemacht wurden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass ISRA künftig einem solchen Risiko ausgesetzt ist. 4.4 Administrativ-organisatorische Risiken und ChancenAbhängigkeit von qualifiziertem Personal in SchlüsselpositionenDer Erfolg von ISRA hängt u. a. von qualifizierten Vorständen, Führungskräften und Mitarbeitern unterhalb der Vorstands- und Geschäftsführungsebene ab. Schlüsselpositionen finden sich insbesondere in Forschung und Entwicklung und im Vertrieb. Der Verlust von Führungskräften oder Mitarbeitern in Schlüsselpositionen könnte die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ISRA nachteilig beeinflussen. Das Management begegnet diesen Risiken mit geeigneten Maßnahmen. Das Human-Resources-Management wird auch die Zukunfts- und Nachfolgeplanung in den kommenden Jahren strategisch weiter aufbauen. Management des WachstumsDie Gesellschaft beabsichtigt, durch internes Wachstum sowie durch strategische Allianzen, Fusionen und Akquisitionen von Unternehmen oder Unternehmensteilen ihr Wachstum sowohl in Deutschland als auch im Ausland fortzusetzen. Organisches Wachstum und Akquisitionen bieten die Chance, bei nach wie vor enger Fokussierung auf die Kernkompetenz Machine Vision, durch eine unterproportionale Entwicklung von Kosten Skaleneffekte zu nutzen sowie Profitabilität und Effizienz im Unternehmen zu steigern. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung können zu Innovationen führen, die in verschiedenen Zielbranchen Verwendung finden. Es ist nicht mehr notwendig, für einzelne, segmentierte Branchen jede Entwicklung individuell vorzunehmen. Um diese Chancen wahrnehmen zu können, sind die Einstellung geeigneter Führungskräfte und Mitarbeiter, die Auswahl von strategischen Partnern und Fusions- oder Übernahmekandidaten sowie die Beschaffung der erforderlichen Finanzmittel notwendig. Ferner bedarf es hierzu der sinnvollen Erweiterung geeigneter Organisationsstrukturen, insbesondere in den Bereichen Rechnungswesen, Planung, Controlling und Human Resources. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Management die Wachstumschancen und -risiken kennt und u. a. durch vorausschauende Planung und effiziente Kostenkontrolle erfolgreich gesteuert hat. Fusionen und Akquisitionen sowie strategische Allianzen sind per se mit erheblichen Integrationsrisiken verbunden. Hierzu gehört insbesondere die Gefahr, dass die Gesellschaft die Beschäftigten der erworbenen Unternehmen oder Unternehmensteile nicht halten bzw. die Geschäftsbeziehungen nicht in die ISRA-Gruppe integrieren kann. Derartige Risiken von Akquisitionen hat das Management bisher ausreichend berücksichtigt. Die letzten Akquisitionen der ISRA sind gute Beispiele gelungener Integrationen. Schutz des geistigen EigentumsDer Schutz geistigen Eigentums, insbesondere an Know-how und Software, ist für ISRA besonders wichtig. Zur Errichtung und Schutz ihrer Rechte an geistigem Eigentum nutzt das Unternehmen gezielt die Eintragung von Marken und Patenten sowie Geheimhaltungsvereinbarungen und sonstige vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung geistigen Eigentums an Produkten und Dienstleistungen der ISRA. Diese Mechanismen bieten die Chance, den technologischen Vorsprung gegenüber dem Wettbewerb auszubauen und so bestehende Absatzpotenziale zu schützen. Insbesondere bei Softwarelösungen können Marken und Patente jedoch nur begrenzten Schutz bieten. Ferner können Versäumnisse bei der Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Zudem besteht die Gefahr, dass die gegenwärtigen oder künftigen Patent-, Marken- und Urheberrechte der ISRA oder deren sonstige Rechte an geistigem Eigentum angefochten, für ungültig erklärt oder umgangen werden. Außerdem können Dritte ähnliche Produkte und Dienstleistungen entwickeln, ohne Rechte an geistigem Eigentum der ISRA zu verletzen. Trotz der Bemühungen der ISRA zum Schutz ihrer Rechte an geistigem Eigentum kann also nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Wettbewerber Produkte oder Dienstleistungen der ISRA kopieren oder verwenden und so die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ISRA beeinträchtigen. Um diesen Risiken zu begegnen, wird das Innovationstempo im Unternehmen hoch gehalten, um dem Wettbewerb gegenüber immer einen technologischen Vorsprung bewahren zu können. Informationstechnische RisikenInformationstechnologie ist für ISRA ein integraler Bestandteil sowohl bei der internen Leistungserbringung und Administration als auch in den Produkten und Anwendungen, die in die Kundenbranchen geliefert werden. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ISRA hängt in hohem Maße davon ab, dass Anwendungen und Infrastruktur funktionieren und verfügbar sind. ISRA schützt sich daher gegen unberechtigte Datenzugriffe, Datenmanipulationen und Datenverluste. Hierzu wird sich diverser Instrumente wie z. B. redundant ausgelegter IT-Systeme, Back-up-Verfahren, Viren- und Zugangsschutz sowie Verschlüsselungssysteme, bedient. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird kontinuierlich überprüft. Der Eintritt einzelner Risikofälle mit Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ISRA kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. 4.5 Finanzwirtschaftliche Risiken und ChancenMarktschätzungsrisikenIn die Konzernbilanz gehen u. a. aktivierte Eigenleistungen sowie Firmenwerte aus den Akquisitionen der vergangenen Jahre ein. Die aktivierten Eigenleistungen reflektieren Investitionen in marktnahe Produktentwicklungen, die für die nächsten Jahre ein großes Potenzial darstellen und für weiteres Umsatzwachstum sorgen sollen. Die Firmenwerte bilden spezielles technologisches Know-how und Patente als Vermögenswerte ab, die zur Erweiterung des Produktportfolios, zur Gewinnung von Marktanteilen oder zur Erschließung neuer Märkte eingesetzt werden können. Beide Posten stehen mit der Geschäftsentwicklung und dem Markterfolg in Wechselwirkung und sind folglich mit Unsicherheit behaftet. Zur Reduzierung dieser Marktschätzungsrisiken werden die Werthaltigkeit und die zugrunde gelegten Ansätze durch regelmäßige Impairment-Tests überprüft. Sollten sich Werthaltigkeitsdifferenzen ergeben, sind außerordentliche Abschreibungen vorzunehmen. Zinsrisiken und AnschlussfinanzierungsrisikenDie Passivposten der ISRA-Bilanz enthalten Bankverbindlichkeiten. Die Änderung des zukünftigen Zinsniveaus kann bei variabel verzinslichen Verbindlichkeiten zu weiteren Zahlungsstromschwankungen führen. Diese können bei extremen Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus zu weiteren Risiken führen. Gleiches gilt für etwaige notwendige Anschlussfinanzierungen. 4.6 Sonstige RisikenAllgemeine rechtliche und wirtschaftliche RisikenDie aufgeführten Chancen und Risiken können die Umsatz- und Ertragslage des Konzerns erheblich beeinträchtigen. Es handelt sich hierbei um derzeit identifizierte und als wesentlich erachtete Risiken. Darüber hinaus ist ISRA den allgemeinen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken in den Ländern ausgesetzt, in denen die einzelnen Konzernunternehmen tätig sind. Es ist nicht auszuschließen, dass darunter Risiken existieren, die momentan vom Management noch nicht als wesentlich erkannt sind oder deren Eintrittswahrscheinlichkeit für vernachlässigbar gering eingeschätzt wird. Als börsennotierte Aktiengesellschaft ist ISRA verschiedenen regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierbei sind insbesondere Risiken aus der Regulierung des Handels- und Bilanzrechts, des Aktienrechts sowie internationaler Standards zu erwähnen, die sich zukünftig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können. 5. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den KonzernrechnungslegungsprozessDas Risikomanagement von ISRA erstreckt sich auch auf den Konzernrechnungslegungsprozess. Ziel des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems ist, durch Implementierung von angemessenen und wirksamen Vorschriften und Kontrollen die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung (Konzernbuchführung, Konzernabschluss und Konzernlagebericht) sicherzustellen. Hierbei greifen zentrale Organisation und Steuerung sowie lokale Verantwortung einzelner Teilprozesse ineinander. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem umfasst alle Maßnahmen, Strukturen und Prozesse, mit dem Ziel einer zeitnahen, einheitlichen und korrekten buchhalterischen Erfassung der geschäftlichen Vorgänge und Transaktionen. Dabei wird die Einhaltung der gesetzlichen Normen, der Rechnungslegungsvorschriften und der internen Kontrollrichtlinien sichergestellt. Diese sind für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verbindlich. U. a. werden die Vollständigkeit der Finanzberichterstattung, die konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben, die Autorisierungs- und Zugriffsregelungen der IT-Rechnungslegungssysteme sowie die sachgerechte, vollständige Eliminierung konzerninterner Transaktionen überprüft. Zusätzlich werden außerhalb der Softwaresysteme auch manuelle Stichproben zur Plausibilitätsprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten und Berechnungen auf allen Konzernebenen durchgeführt. Durch ein konzernweit standardisiertes, monatliches Reporting können unterjährige Plan-Ist-Abweichungen erkannt werden. Alle Einzelabschlüsse von Gruppengesellschaften, die Eingang in die Konzernkonsolidierung finden, unterliegen der Prüfung durch den Abschlussprüfer der ISRA. Durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal im Controlling, in der Finanzbuchhaltung und im Konzernrechnungswesen sowie durch die laufende stichprobenartige Kontrolle der erhaltenen und weitergegebenen Buchhaltungsdaten auf Vollständigkeit und Richtigkeit gewährleistet ISRA die konsequente Einhaltung der nationalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften im Einzel- und Konzernabschluss. Für die wesentlichen Rechnungslegungsprozesse im Konzern wird überwiegend Standardsoftware (Axapta) verwendet. Integrierte Plausibilitätsprüfungen übernehmen die primäre Kontrollfunktion. Die eingesetzten Softwaresysteme sind gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Die Konzerngesellschaften erstellen an den jeweiligen Standorten die Jahresabschlüsse nach lokalem Recht. Sie werden bei den größeren Gesellschaften durch das lokale Management aufgestellt. Nach Übermittlung der Jahresabschlüsse an die Konzernzentrale werden diese durch das Konzernrechnungswesen auf Vollständigkeit der Finanzberichterstattung und auf die Einhaltung der konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben geprüft. Nach dieser Prüfung werden die Jahresabschlüsse nach den allgemeinen Konzerngrundsätzen und den Vorschriften nach IFRS übergeleitet und danach konsolidiert. Während der Konsolidierung findet eine weitere Prüfung der einzelnen Jahresabschlüsse statt. Durch dieses mehrstufige Prüfungssystem der Jahresabschlüsse werden die Einhaltung der Gesetzes- und Konzernvorgaben und gleichzeitig die Qualität der Jahresabschlüsse sichergestellt. 6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von FinanzinstrumentenDer Einsatz von Finanzinstrumenten wird im Rahmen des Risikomanagementsystems durch interne Richtlinien geregelt, die grundgeschäftsorientierte Limits festlegen, Genehmigungsverfahren definieren, den Abschluss derivativer Instrumente zu spekulativen Zwecken ausschließen, Kreditrisiken minimieren und das interne Meldewesen sowie die Funktionstrennung regeln. Sicherungsgeschäfte werden ggf. ausschließlich über die zentrale Finanzabteilung des Konzerns zur Absicherung der Marktzinsänderungen abgeschlossen. Die Risiken aus der Verwendung von Finanzinstrumenten resultieren im Wesentlichen aus Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken, Bonitätsrisiken, Zinsrisiken und Zahlungsstromschwankungen, Währungs- und Preisänderungsrisiken, sowie Akquisitionsfinanzierungsrisiken. LiquiditätsrisikenUm die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und die finanzielle Flexibilität von ISRA zu gewährleisten, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vorgehalten. Die Kreditlinien und die Cash-Flow-Ströme haben bis jetzt zu jedem Zeitpunkt ausreichende Reserven gesichert. Das Unternehmen wird weiterhin die hierzu notwendigen Kreditlinien mit einem an das jeweilige operative Geschäft angepassten Volumen aufrechterhalten. AusfallrisikenISRA hat in allen Geschäftsbereichen Kundenbeziehungen zu vielen großen Unternehmen. Diese Gesellschaften sind vornehmlich multinationale Unternehmen aus der Automobil-, Glas-, Papier-, Sicherheitspapier-, Druck-, Kunststoffbahnwaren-, Metall-, Solar- und Automatisierungsindustrie. Unternehmensstrategie ist, die Abhängigkeit von einzelnen Kunden zu minimieren und die Anzahl von neuen Kunden sukzessive zu erhöhen. Im Berichtsjahr entfiel auf keinen Kunden ein Umsatzanteil von mehr als 5% des Konzerngesamtumsatzes. Durch die verstärkte Akquise von neuen Kunden wird zwar das Risiko einzelner Ausfälle steigen, die Relevanz eines einzelnen Falls jedoch gemindert. Spezifische Ausfallrisiken sind durch Vorabanalysen neuer Kunden zu reduzieren. BonitätsrisikenDie Mehrzahl der ISRA-Kunden weist eine hohe Bonität auf. Durch die Aufteilung der Gesamtforderung in verschiedene Teilbeträge (zahlbar z. B. vor Leistungserstellung, während des Systemaufbaus und nach der Inbetriebnahme) kann einem Totalausfall einer Forderung entgegengewirkt werden. Das Insolvenzrisiko der multinationalen Kunden wird als gering angesehen. Trotzdem ist dieses Risiko besonders intensiv zu beobachten. Die Ausweitung des Geschäftes in neue Länder der Welt kann dieses Risiko zusätzlich erhöhen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr betrug der Anteil des Forderungsausfalls weniger als 1 % des Umsatzes und lag damit im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Zinsrisiken und ZahlungsstromschwankungenUm den mit Zinsen und Zahlungsstromschwankungen verbundenen Risiken zu begegnen, werden Zinssicherungsgeschäfte für die variabel verzinslichen Bankdarlehen abgeschlossen. Beim Management von Zinsänderungsrisiken beschränkt sich ISRA auf marktgängige Instrumente, die ausschließlich zur Sicherung von bestehenden Darlehen und nicht zu Spekulationszwecken genutzt werden. Die Änderung des zukünftigen Zinsniveaus kann bei variabel verzinslichen Verbindlichkeiten zu weiteren Zahlungsstromschwankungen führen. Diese können bei extremen Änderungen des allgemeinen Zinsniveaus zu weiteren Risiken führen. Weitere Ausführungen enthält der Anhang. Währungs- und PreisänderungsrisikenGrundsätzlich werden die Kundenaufträge in Euro abgeschlossen. Lediglich in den USA und in China werden ISRA-Produkte in Landeswährungen angeboten. Das Management passt regelmäßig die Vertriebskalkulationen der Wechselkursentwicklung an, um Währungsrisiken zu minimieren. Darüber hinaus existieren grundsätzliche Risiken gegenüber den lokalen Anbietern und den Wettbewerbern aus dem Dollarraum, wenn sich der Dollarkurs wesentlich verändern würde. Durch die Produktionsstandorte in China und den USA können diese Risiken teilweise reduziert werden. Währungsrisiken beim Einkauf von Waren sind zurzeit im Wesentlichen US-Dollar-Risiken, die durch langfristige Verträge aufgefangen werden. Da die Verwaltungs- und Vertriebskosten in den USA auch in Dollar anfallen, ist das Risiko begrenzt. AkquisitionsrisikenDie Gesellschaft beabsichtigt, nicht nur durch internes Wachstum sondern auch durch strategische Allianzen, Fusionen und Akquisitionen von Unternehmen oder Unternehmensteilen ihre Expansion global fortzusetzen. Mit den Akquisitionen der vergangenen Jahre hat ISRA ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, auch größere Unternehmen erfolgreich zu integrieren und damit einen wesentlichen Wachstumsbeitrag sowohl beim Umsatz als auch beim Gewinn zu erzielen. Etwaige Akquisitionen könnten durch langfristige Kredite mit variablem Zinssatz finanziert werden. ISRA trägt ggf. das Zinsänderungsrisiko. Aufgrund der aktuellen Entwicklung an den Kapitalmärkten und des zu erwartenden Cash-Flows, hält das Management diese Finanzierungsform derzeit für optimal. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die akquirierten Unternehmen zeitweilig die Zinsaufwendungen durch das operative Geschäft nicht erwirtschaften. Die Wahrscheinlichkeit schätzt das Management zum jetzigen Zeitpunkt gering ein. 7. VergütungsberichtDie Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats stehen in angemessenem Verhältnis zu ihren Aufgaben und der ihnen übertragenen Verantwortung. Die leistungsbezogene Vergütung der Vorstandsmitglieder entspricht der Unternehmensphilosophie bei der Managementvergütung innerhalb der ganzen ISRA-Gruppe. Die Mitglieder des Vorstands sowie andere Manager des Unternehmens erhalten Gehälter, die sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammensetzen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand wird durch den Aufsichtsrat festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitgliedes, seine persönliche Leistung, die Leistung des Gesamtvorstands sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens unter Berücksichtigung des Vergleichsumfeldes. Die Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus kurzfristigen Bestandteilen und langfristigen Anreizkomponenten zusammen. Die kurzfristigen Bestandteile beinhalten erfolgsunabhängige und erfolgsabhängige Komponenten. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus fixer Vergütung sowie Sach- und sonstigen Bezügen. Die fixe Vergütung als erfolgsunabhängige Grundvergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt und jährlich überprüft. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder sonstige Bezüge, insbesondere Zuschüsse zur Krankenversicherung und Sachbezüge, die im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung bestehen. Als erfolgsabhängige Komponente beinhalten die Vorstandsbezüge grundsätzlich variable Anteile bis zu einer Höhe von 50 % des Grundgehalts. Sie werden durch den Aufsichtsrat jährlich neu anhand von Zielen definiert, die i. d. R. auch auf die Entwicklung von Umsatz, EBITDA und EBIT abstellen. Zur Schaffung eines nachhaltigen Vergütungssystems beinhaltet die Vergütung der Vorstandsmitglieder eine erfolgsabhängige Komponente auf Basis der Entwicklung des Unternehmens über einen Zeitraum von drei Jahren. Die einzelnen Vorjahresbeträge der variablen erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung wurden im Geschäftsjahr 2018/2019 ausbezahlt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgestellt wird und nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Vorsitzende erhält den doppelten, der Stellvertreter den eineinhalbfachen Betrag. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung anteilig entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen zu entrichtenden Umsatzsteuer. 8. Übernahmerelevante Angaben Angabennach § 289a HGB und § 315a HGBDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag 21.914.444,00 Euro. Es ist eingeteilt in 21.914.444 auf den Inhaber lautende Stammaktien im Nennwert von jeweils einem Euro. Dabei gewährt jede Aktie eine Stimme. Eine Verbriefung des Anteils ist ausgeschlossen. Die nach § 315a Abs. 1 S. 1 HGB erforderlichen Angaben sind im Konzernanhang enthalten. Die EVWB GmbH & Co. KG (Hauptgesellschafter und Geschäftsführer Enis Ersü), Sitz in Darmstadt, Deutschland hielt zum Bilanzstichtag einen Anteil über 10 % an der ISRA VISION AG. Gemäß §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 6 der Satzung der Gesellschaft erfolgt die Bestellung des Vorstands und dessen Abberufung durch den Aufsichtsrat. Satzungsänderungen sind von der Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals zu beschließen (§ 19 der Satzung). Satzungsänderungen, die den Gegenstand des Unternehmens betreffen, sind mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals zu beschließen (§ 179 AktG). Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist darüber hinaus gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft zu Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, befugt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 16. März 2020 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig, nach teilweiser Inanspruchnahme von 8.244,00 Euro, höchstens um bis zu 10.944.856,00 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dem Bezugsrecht der Aktionäre wird auch durch ein mittelbares Bezugsrecht im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG genügt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Das Grundkapital ist um bis zu 10.453.100,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 10.453.100 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger (zusammen: Inhaber) von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 17. März 2015 in ihrer ursprünglichen Fassung oder in ihrer durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. März 2018 geänderten Fassung bis zum 16. März 2020 ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und in diesen Fällen nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. März 2018 ist der Vorstand bis zum 16. März 2020 ermächtigt, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 2.190.620,00 Euro zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Das Ermächtigungsvolumen, also der vorstehend genannte anteilige Betrag des Grundkapitals von 2.190.620,00 Euro, verringert sich in dem Umfang, in dem der Vorstand bereits vor dem Zeitpunkt der Eintragung der zu Punkt 8 lit. a) der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 28. März 2018 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in das Handelsregister die von der Hauptversammlung am 17. März 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ausgenutzt hat; dabei ist der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien, die erworben wurden, mit dem Fünffachen anzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte erfolgen. 9. Erklärung zur UnternehmensführungDie Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der ISRA VISION AG (www.isravision.com/corporate-governance) öffentlich zugänglich gemacht worden.
Darmstadt, Dezember 2019 Der Vorstand Bericht des AufsichtsratsGeschäftsjahr 2018 / 2019Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der ISRA VISION AG bestand am 30. September 2019 aus den sechs Mitgliedern Herrn Dr.-Ing. h. c. Heribert J. Wiedenhues (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Frau Susanne Wiegand, Herrn Stefan Müller, Herrn Prof. em. Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Henning Tolle, Herrn Dr. Burkhard Bonsels und Herrn Dr.-Ing. Hans-Peter Sollinger. Zusammenarbeit zwischen Vorstand und AufsichtsratDer Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2018 / 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Die Zusammenarbeit des Aufsichtsrats mit dem Vorstand war durch einen intensiven und vertrauensvollen Dialog gekennzeichnet. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig in schriftlicher und mündlicher Form zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Vorgänge und Entwicklungen unterrichtet. Dabei standen die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens und die Geschäftsentwicklung im Mittelpunkt der Kommunikation. Der Aufsichtsrat hat die Berichte des Vorstands eingehend diskutiert und ließ sich bei Bedarf zusätzlich ergänzende Informationen zur Verfügung stellen. Er hat die Arbeit des Vorstands auf Grundlage dieser Berichterstattung kontinuierlich überwacht und ihn bei der Leitung und strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens beraten. Ein vom Aufsichtsrat erstellter Katalog führt die Arten von Geschäften auf, zu deren Durchführung der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats benötigt. Der Aufsichtsrat stimmte den ihm vom Vorstand zur Zustimmung vorgelegten Geschäften zu. Maßstab für die Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat waren insbesondere die Recht-, Ordnungs-, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der konzernweiten Geschäftsführung durch den Vorstand. Gegenstände und Umfang der Berichterstattung des Vorstands wurden den vom Gesetz, von den Grundsätzen guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Insbesondere hat der Aufsichtsratsvorsitzende auch zwischen den Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand, hauptsächlich mit dessen Vorsitzendem, regelmäßig Kontakt gehalten und mit ihm Fragen der Strategie, der Akquisitionen, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Erweiterung des Führungspersonals, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance der ISRA VISION AG und des Konzerns beraten. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat stets frühzeitig eingebunden. Über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsratsvorsitzende vom Vorsitzenden des Vorstands stets unverzüglich informiert. Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Geschäftsjahr insbesondere folgende Beschlüsse gefasst: 14. November 2018Beschlussfassung über die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals 05. Dezember 2018Beschlussfassung über die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG 08. Januar 2019Beschlussfassung über die Bestellung von Guido Hettwer als Vorstandsmitglied der ISRA VISION AG 22. Januar 2019Feststellung bzw. Billigung des Einzel- und des Konzernabschlusses der ISRA VISION AG für das Geschäftsjahr 2017 / 2018 Verabschiedung des Beschlussvorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017 / 2018 Zustimmung auf der Hauptversammlung 2019 die Entlastung des Vorstands vorzuschlagen Verabschiedung des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 / 2018 Zustimmung zur Tagesordnung für die Hauptversammlung 2019 sowie Verabschiedung der sonstigen Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung Der Aufsichtsrat diskutiert die Ergebnisse des Hauptausschusses zur Vergütung des Vorstands Zustimmung zu dem von dem Hauptausschuss festgelegten Zahlenwerk Der Aufsichtsrat beschließt der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende vorzuschlagen und die Höhe der Dividende auf 15 Cent je Aktie festzulegen Zustimmung zu den in der Hauptausschusssitzung diskutierten Vorstandsbezügen 14. Februar 2019Berichtigung des Beschlusses vom 14. November 2018 zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals 12. Juli 2019Beschlussfassung über die Übernahme der Photonfocus AG 10. September 2019Zustimmung zum Budget für das Geschäftsjahr 2019 / 2020 Beschlussfassung über den Neubau in Darmstadt, die Finanzierung des Neubaus und die Veräußerung des Grundstücks sowie den Abschluss des vorgelegten Architektenvertrags Zusammenfassung der Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratDie Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat in allen Sitzungen im Berichtszeitraum waren:
Sitzungen des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018 / 2019 turnusgemäß in vier Präsenzsitzungen getagt. In den Sitzungen wurden insbesondere die folgenden Themen eingehend beraten und die folgenden Beschlüsse gefasst. Aufsichtsratssitzung am 05. Dezember 2018Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an der Aufsichtsratssitzung am 05. Dezember 2018 teilgenommen. Der vorläufige Abschluss 2017 / 2018 wurde in dieser Aufsichtsratssitzung erläutert und diskutiert. Darüber hinaus gab der Vorstand eine Prognose für das 1. Quartal 2018 / 2019 und einen Ausblick auf das gesamte Geschäftsjahr 2018 / 2019. Der Aufsichtsrat diskutierte die vom Vorstand im Entwurf vorgestellten Tagesordnungspunkte für die Hauptversammlung am 19. März 2019. Zudem wurde die Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex diskutiert, begründete Abweichungen in der Entsprechenserklärung festgehalten und einstimmig genehmigt. Die Ausführungen des Vorstandsvorsitzenden über mehrere mögliche Akquisitionsprojekte wurden vom Aufsichtsrat zur Kenntnis genommen. Herr Dr.-Ing. Wiedenhues hat den Vorsitz des Hauptausschusses. Des Weiteren wurden die neu eingestellten Manager, Sandra Cameron, Guido Hettwer, Frank Meyer und Matthias Nelischer dem Aufsichtsrat vorgestellt. Abschließend wurde der Terminplan für 2019 besprochen. Aufsichtsratssitzung am 22. Januar 2019An der Aufsichtsratssitzung am 22. Januar 2019 haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. In dieser Sitzung berichtete der Prüfungsausschuss aus seinen Sitzungen vom 5. Dezember 2018 und vom 22. Januar 2019. Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, die Lageberichte für die ISRA VISION AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017/2018 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden vom Aufsichtsrat eingehend geprüft. An dieser Sitzung nahmen der Vorstandsvorsitzende sowie - in Person der beiden den Bestätigungsvermerk unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer - die Abschlussprüfer teil. Die Wirtschaftsprüfer erläuterten die Prüfungsschwerpunkte im Einzel- und Konzernabschluss, die Prüfungsergebnisse aus der Prüfung des Jahresabschlusses, des dazugehörigen Lageberichts, des Konzernabschlusses und des entsprechenden Konzernlageberichts. Die Prüfung hat zu keinen Feststellungen geführt. Laut Ergebnissen dieser Prüfungen ist die Konzernrechnungslegung fehlerfrei, für das interne Kontrollsystem gab es keine Beanstandungen, das Risikofrüherkennungssystem ist dazu geeignet, Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Die Fragen von den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden im Anschluss umfassend beantwortet und einzelne Sachverhalte vertieft diskutiert. Nach dem abschließenden Ergebnis der vom Aufsichtsrat vorgenommenen Prüfung stellte der Aufsichtsrat fest, dass keine Einwendungen zu erheben waren. Die vom Vorstand für die Gesellschaft und den Konzern vorgelegten Jahresabschlüsse und Lageberichte für das Geschäftsjahr 2017 / 2018 wurden deshalb vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft war damit festgestellt. Entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses stimmte der Aufsichtsrat nach eingehender Erörterung auch dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns zu. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert, dass das Gremium die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß und mit großer Sorgfalt wahrgenommen hat. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 / 2018 in der vorgelegten Fassung beschlossen. Anschließend beriet der Aufsichtsrat über die Organisation und den Ablauf der Hauptversammlung, erteilte seine Zustimmung zur Tagesordnung für die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017 / 2018 und beschloss über seine Vorschläge an die Hauptversammlung zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten. Außerdem beschloss der Aufsichtsrat einstimmig, auf der Hauptversammlung die Entlastung des Vorstandes vorzuschlagen. Darüber hinaus stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat das Konzept für den Geschäftsbericht 2017 / 2018 vor. Der Überblick über das 1. Quartal des Geschäftsjahres 2018 / 2019 und der Forecast bis 30. September 2019 wurden erläutert und diskutiert. Zudem beriet der Aufsichtsrat über potentielle Akquisitionen. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat die Ergebnisse des Hauptausschusses zur Vergütung des Vorstands diskutiert und in seiner Gesamtheit dem von Hauptausschuss festgelegten Zahlenwerk zugestimmt. In der Aufsichtsratssitzung am 16. Januar 2018 wurde außerdem Herr Dr.-Ing. Hans-Peter Sollinger als Aufsichtsratskandidat vorgestellt. Aufsichtsratssitzung am 21. Mai 2019In der Aufsichtsratssitzung am 21.05.2019 war ein Aufsichtsratsmitglied verhindert und ließ sich entschuldigen. Die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats war gegeben. Der Vorstand berichtete ausführlich über das 2. Quartal 2018 / 2019, gab eine Vorschau auf das 3. Quartal 2018 / 2019 sowie einen Ausblick auf das gesamte Geschäftsjahr 2018 / 2019, wobei der Aufsichtsrat die Planungen und Prognosen des Vorstands zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Der Vorstandsvorsitzende erläuterte des Weiteren aktuelle Akquisitionsprojekte und informierte den Aufsichtsrat über weitere Details. Der Aufsichtsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Aufsichtsratssitzung am 10. September 2019Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben an der Aufsichtsratssitzung am 10. September 2019 teilgenommen. Das Protokoll der letzten Aufsichtsratssitzung vom 21. Mai wurde genehmigt. Der Vorstand erläuterte den Aufsichtsratsmitgliedern ausführlich die Entwicklung des Dritten Quartals des Geschäftsjahres 2018/2019 und gibt einen Überblick über das gesamte Geschäftsjahr 2018/2019. Daraufhin diskutierten die Anwesenden anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Tischvorschlage über das Budget für das Geschäftsjahr 2019/2020 und genehmigten das Budget einstimmig. Als nächstes wurden die Termine der kommenden Aufsichtsratssitzungen und der nächstjährigen Hauptversammlung beschlossen. Mit dem fünften Tagesordnungspunkt erläutert der Vorstandsvorsitzende die einzelnen Akquisitionskandidaten mit ihren jeweiligen Kernkompetenzen und Geschäftsschwerpunkten. In dem Zusammenhang genehmigte der Aufsichtsrat die Akquisition des Schweizer Unternehmens Photonfocus AG. Abschließend wird vom Vorstandsvorsitzenden die Tischvorlage "New Headquarter Darmstadt" und das Bauvorhaben in einer ausführlichen Präsentation erläutert. Der Aufsichtsrat beschließt den Neubau in Darmstadt, die Finanzierung des Neubaus und die Veräußerung des Grundstücks sowie den Abschluss des vorgelegten Architektenvertrags. Tätigkeit der AusschüsseDer Aufsichtsrat hat zwei Ausschüsse, den Prüfungsausschuss und den sogenannten Hauptausschuss eingerichtet. Der Prüfungsausschuss befasst sich im Detail mit den Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags, der Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte und der Honorarvereinbarung. Der Hauptausschuss behandelt im Detail die Bedingungen für die Anstellungsverträge der Vorstände und bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem des Vorstands vor. Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2018 / 2019 zwei Sitzungen, der Hauptausschuss eine Sitzung durchgeführt. Der Prüfungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 5. Dezember 2018 mit Fragen der Abschlussprüfung beschäftigt. In seiner Sitzung am 22. Januar 2019 hat er die Abschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 / 2018 sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns aus diesem Geschäftsjahr geprüft und seine diesbezüglichen Empfehlungen dem gesamten Aufsichtsrat unterbreitet. Der Prüfungsausschuss hat dem Gesamtaufsichtsrat seine Empfehlung hinsichtlich des Wahlvorschlags für die Wahl des Abschlussprüfers unterbreitet und befasste sich zudem umfassend mit dem Risikomanagement und der Compliance. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2019 alle relevanten Informationen bezüglich der Vorstandsvergütung, insbesondere auch im Hinblick auf die Incentivierungswirkung einzelner Vergütungsbestandteile ausgewertet, diskutiert und vorgestellt. Die Vorstandsvergütung wurde vom gesamten Aufsichtsrat gebilligt. Corporate Governance und EntsprechenserklärungAuch im Geschäftsjahr 2018 / 2019 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit Fragen der Corporate Governance und mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Der Aufsichtsrat hat am 5. Dezember 2019 über die Entsprechungserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 Beschluss gefasst. Im Dezember 2019 hat der Aufsichtsrat die jährliche Entsprechungserklärung beschlossen. Diese Entsprechenserklärung wird in der Erklärung zur Unternehmensführung wiedergegeben und ist ebenso, wie die vorangegangenen Erklärungen, auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Im Laufe des Geschäftsjahres 2018 / 2019 sind keine Interessenskonflikte im Aufsichtsrat aufgetreten. Kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger als an der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 / 2019Der nach den Regeln des HGB aufgestellte Jahresabschluss und der gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, sowie den ergänzend gemäß § 315e HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellte Konzernabschluss sowie der Lagebericht und der Konzernlagebericht der ISRA VISION AG für das Geschäftsjahr 2018 / 2019 sind von dem durch die Hauptversammlung am 19. März 2019 gewählten und am 23. September 2019 schriftlich vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (PKF), geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Bevor der Prüfungsausschuss der Hauptversammlung PKF als Abschlussprüfer vorschlug, hatte die PKF gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Prüfungsausschuss bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Dabei hat die PKF auch erklärt, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für das Unternehmen erbracht wurden bzw. für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. Der Aufsichtsrat hat mit der PKF unter anderem vereinbart, dass diese ihn informiert und im Prüfungsbericht vermerkt, wenn bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen festgestellt werden, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben. Die genannten Abschlussunterlagen, die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig ausgehändigt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat sich zur Vorbereitung der Prüfung dieser Unterlagen im Aufsichtsratsplenum mit den genannten Abschlussunterlagen und den Prüfungsberichten des Abschlussprüfers in seiner Sitzung am 5. Dezember 2019 befasst. In der Sitzung des Prüfungsausschusses und in der nachfolgenden Bilanzsitzung des Aufsichtsratsplenums am 22. Januar 2019 erläuterte der Vorstand jeweils die genannten Abschlussunterlagen sowie seinen Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns. Ferner wurden Fragen der Ausschuss- und Aufsichtsratsmitglieder vom Vorstand beantwortet. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat haben die Abschlussunterlagen nach ihrer Erläuterung durch den Vorstand unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte von PKF geprüft. Der in der Sitzung des Prüfungsausschusses und in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats - in Person der beiden den Bestätigungsvermerk unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer - anwesende Abschlussprüfer berichtete dort jeweils ausführlich über die Prüfung und die Prüfungsergebnisse und erläuterte den Prüfungsbericht. Das Hauptaugenmerk der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und den Aufsichtsrat lag auf Ansatz- und Bewertungsstetigkeit, Intercompany-Verrechnungen, Werthaltigkeit der Beteiligungen sowie Percentageof-Completion und Impairment-Test des Geschäfts- oder Firmenwertes nach IAS 36. Im Rahmen seiner Berichterstattung in der Sitzung des Prüfungsausschusses und der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 22. Januar 2019 informierte der Abschlussprüfer auch darüber, dass seine Prüfung keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess identifiziert hat. Der Abschlussprüfer wurde sowohl vom Prüfungsausschuss als auch vom Aufsichtsrat eingehend zu den Prüfungsergebnissen und zu Art und Umfang der Prüfungstätigkeit befragt. Ferner berichtete der Prüfungsausschuss dem Aufsichtsrat über seine eigene Prüfung der Rechnungslegung, seine Diskussionen mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer sowie seine Überwachung des Rechnungslegungsprozesses. Der Ausschuss berichtete ferner, dass er sich im Rahmen seiner Überwachungsfunktion mit der Wirksamkeit des internen Kontroll-, des Risikomanagement- und des internen Revisionssystems der ISRA VISION AG und des Konzerns befasst und sich von deren Wirksamkeit überzeugt hat; auf Grundlage des betreffenden Ausschussberichts kam der Aufsichtsrat ebenfalls zu der Überzeugung, dass die betreffenden Systeme wirksam sind. Der Ausschuss informierte das Aufsichtsratsplenum auch über seine durch die PKF erfolgte Unterrichtung, dass keine Umstände vorlagen, die deren Befangenheit erkennen lassen, und welche Leistungen von der PKF außerhalb der Abschlussprüfung erbracht wurden. Der Ausschuss berichtete ferner über seine Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung der erbrachten prüfungsfremden Leistungen und seine Einschätzung, dass der Abschlussprüfer die erforderliche Unabhängigkeit besitzt; auf Grundlage dieses Ausschussberichts kam der Aufsichtsrat ebenfalls zu dieser Einschätzung. Der Prüfungsausschuss und der Aufsichtsrat konnten sich davon überzeugen, dass die Prüfung durch die PKF ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Sie gelangten insbesondere zu der Überzeugung, dass die Prüfungsberichte - wie auch die Prüfung selbst - den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat daraufhin auf Basis des Berichts und der Empfehlung des Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Abschlussprüfung seine Zustimmung erteilt und, da auch nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwände zu erheben waren, den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht (einschließlich der Erklärung des Vorstands zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB und des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts) der ISRA VISION AG für das Geschäftsjahr 2017 / 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat stimmte in seiner Einschätzung der Lage von Gesellschaft und Konzern mit der des Vorstands in dessen Lageberichten überein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand erläuterten Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Ausschüttungspolitik, der Liquidität des ISRA Konzerns und der Aktionärsinteressen eingehend geprüft - was eine Erörterung mit dem Abschlussprüfer einschloss - und sich diesem Vorschlag angeschlossen. DankDer Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ISRA VISION AG sowie ihrer Konzernunternehmen für die geleistete Arbeit, das persönliche Engagement und die Innovationen, die ISRA VISION AG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 / 2019 so erfolgreich gemacht haben.
Darmstadt, den 28. Januar 2020 Dr.-Ing. h. c. Heribert J. Wiedenhues, Vorsitzender des Aufsichtsrats Erklärung zur UnternehmensführungAngaben nach § 289a HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß §161 AktG, die relevanten Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, und eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise der Aufsichtsratsausschüsse. Entsprechenserklärung gem. § 161 AktGDer Deutsche Corporate Governance Kodex stellt gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher, börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Bereits vor Inkraftsetzung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat sich ISRA den hohen Anforderungen gestellt und unterstreicht nun mit der Entsprechenserklärung die klare Orientierung an diesen Standards und den Aktionärsinteressen. Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat der ISRA VISION AG erklären hiermit gem. § 161 AktG, dass abgesehen von den nachstehenden Ausnahmen den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" (DCGK) in der Fassung vom 07.02.2017 entsprochen wurde und künftig den Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 07.02.2017 entsprochen wird. Nicht oder nicht vollständig entsprochen wird bzw. wurde den folgenden Empfehlungen: Ziffer 3.8 Absatz 3 DCGKDie D&O-Versicherungsverträge für die Aufsichtsratsmitglieder sehen keinen Selbstbehalt vor. Vorstand und Aufsichtsrat sind nicht der Ansicht, dass die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert wird. Vielmehr besteht das Risiko, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts dem Bestreben der ISRA VISION AG zuwiderläuft, hoch qualifizierte Personen für den Aufsichtsrat zu gewinnen. Ziffer 4.2.3 Absatz 2 DCGKDie Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten Höchstgrenzen hinsichtlich der variablen Vergütungsbestandteile, weisen aber keine betragsmäßigen Höchstgrenzen für die gesamte, auch die Nebenleistungen umfassende Vergütung aus. Eine Änderung der bestehenden Dienstverträge der Vorstandsmitglieder ist nicht beabsichtigt. Denn durch die Begrenzung der variablen Vergütungsbestandteile ist in hinreichendem Maße dafür gesorgt, dass sich auch die Gesamtvergütung stets in einem angemessenen und vorhersehbaren Rahmen bewegen wird. Der Aufsichtsrat hält eine im Wesentlichen zukunftsbezogene mehrjährige Bemessungsgrundlage im konkreten Fall nicht für zwingend geboten. Auch ohne eine solche Bemessungsgrundlage ist aus Sicht des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile sichergestellt, dass die Vergütungen der Vorstandsmitglieder insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sind. Ziffer 4.2.3 Absatz 4 DCGKDie Dienstverträge der Vorstandsmitglieder der ISRA VISION AG enthalten kein Abfindungs-Cap, denn die Höhe einer möglichen Abfindung ist Gegenstand eines bei Beendigung der Vorstandstätigkeit abzuschließenden Aufhebungsvertrags und damit von einer Einigung mit dem Vorstandsmitglied abhängig. Die ISRA VISION AG ist außerdem überzeugt, dass der Aufsichtsrat auch ohne eine solche Klausel das Unternehmensinteresse bei Verhandlungen mit einem ausscheidenden Vorstandsmitglied hinreichend berücksichtigen und keine Ziffer 4.2.5 Absatz 3 und 4 DCGKNach Ziffer 4.2.5 Absatz 3 DCGK soll im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied die Vergütung mit bestimmten Angaben und anhand von Mustertabellen dargestellt werden. Die Vergütung des Vorstands wird bei der ISRA VISION AG im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt. Die ISRA VISION AG ist der Überzeugung, dass sich die Vergütung des Vorstands auch ohne eine komplexe und aufwendige Aufschlüsselung und ohne Verwendung starrer Mustertabellen für die Aktionäre klar und verständlich darstellen lässt. Ziffer 5.1.2 DCGKZiel der Besetzung des Vorstandes der ISRA VISION AG ist, dass die Mitglieder über die zur ordentlichen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Der Aufsichtsrat möchte - in Übereinstimmung mit dem Vorstand - und im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), bei der Kandidatenauswahl für den Vorstand nicht an im Voraus festgesetzte Kriterien wie Geschlecht oder eine Altersgrenze gebunden sein, sondern stattdessen in der konkreten Entscheidungssituation frei für diejenigen zur Verfügung stehenden Personen entscheiden können, die ihm am besten für das Amt als Vorstandsmitglied geeignet erscheinen. Aus diesem Grund legt der Aufsichtsrat keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.1.2 Absatz 2 Satz 3 fest. Ziffer 5.3.2 Absätze 2 und 3 Satz 3 DCGKFragen insbesondere der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, sowie der Compliance und der übrigen im Kodex aufgeführten Punkte sind von so grundlegender Bedeutung, dass sie nicht in einem Ausschuss des Aufsichtsrats erörtert werden, sondern dem Plenum vorbehalten bleiben. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird insbesondere aufgrund seiner besonderen Erfahrungen und Kenntnisse in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren bestimmt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht ausgeschlossen, dass - wie es gegenwärtig der Fall ist - der Vorsitzende des Aufsichtsrats auch zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt wird. Ziffer 5.3.3 DCGKDer Aufsichtsrat der ISRA VISION AG besteht aus sechs Mitgliedern. Aufgrund der geringen Anzahl an Aufsichtsratsmitgliedern wird von der Bildung eines Nominierungsausschusses abgesehen. Die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit leidet darunter nicht. Ziffer 5.4.1 Absätze 2, 4 und 5 Satz 2 DCGKZiel der Besetzung des Aufsichtsrates der ISRA VISION AG ist, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordentlichen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei wird der Aufsichtsrat stets auch seine hinreichende Unabhängigkeit sicherstellen. Die Entscheidung über die aus seiner Sicht insoweit am besten geeigneten Kandidaten muss der Aufsichtsrat aber regelmäßig dann treffen, wenn eine Neuwahl ansteht. Diesbezüglich hat der Aufsichtsrat kein förmliches Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und beabsichtigt dies auch nicht zu tun. Der Aufsichtsrat hält es - in Übereinstimmung mit dem Vorstand - nicht für sachdienlich, wenn er bei seiner Kandidatenauswahl an im Voraus formulierte abstrakte Zielvorgaben gebunden ist, anstatt sich in der konkreten Entscheidungssituation frei für diejenigen zur Verfügung stehenden Personen entscheiden zu können, die ihm am besten für das Amt geeignet erscheinen. Aus diesem Grund benennt der Aufsichtsrat weder konkrete Ziele im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 2 DCGK, noch legt er im Einklang mit dem AGG eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder oder eine von Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 1 in der Fassung vom 05.05.2015 empfohlene Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat fest. In der Folge werden solche Ziele weder bei den Wahlvorschlägen an die zuständigen Wahlgremien berücksichtigt noch wird über sie und den Stand ihrer Umsetzung berichtet. Der Aufsichtsrat erfüllt alle rechtlichen Vorgaben und entspricht auch den Empfehlungen des DCGK was die Veröffentlichung von ausführlichen Informationen über die Kandidaten anbelangen, die der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Darüber hinaus folgt er der Vorschrift im Anhang zum Jahresabschluss und im Anhang zum Konzernabschluss alle Aufsichtsratsmitglieder und ihre jeweiligen Mandate jährlich aktualisiert umfassend darzustellen. Der Aufsichtsrat sieht keinen Mehrwert darin, eine jährlich aktualisierte Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben den Aufsichtsratsmandaten für alle Aufsichtsratsmitglieder auf der Webseite des Unternehmens zu veröffentlichen. Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 2 DCGKDie Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigt Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat. Eine gesonderte Vergütung von Vorsitz und Mitgliedschaft in den Ausschüssen wird aufgrund der Größe der Ausschüsse, der Größe des Unternehmens und der Höhe der Aufsichtsratsvergütungen nicht als zweckdienlich erachtet. Ziffer 5.4.6 Absatz 3 DCGKDie Aufsichtsratsbezüge werden im Konzernabschluss ausgewiesen. Hierdurch wird dem berechtigten Informationsbedürfnis der Aktionäre in angemessener und ausreichender Weise Rechnung getragen. Individualisierte Angaben über Vergütungen der Vorstandsmitglieder sind deshalb nicht vorgesehen. Ziffer 7.1.2 Satz 2 und 3 DCGKDer Aufsichtsrat erörtert regelmäßig mit dem Vorstand die unterjährigen Finanzinformationen. Unter dem Gesichtspunkt schlanker Prozesse werden unterjährige Finanzinformationen nach Fertigstellung der Berichte mit dem Vorstand nicht nochmals erörtert. Die Gesellschaft entspricht den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen und veröffentlicht den Konzernabschluss und die unterjährigen Finanzinformationen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen nach Ende des Berichtszeitraumes. Die regelmäßige Veröffentlichung innerhalb des vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Zeitraums wäre nur mit einer Vergrößerung des internen Rechnungswesens und damit einhergehenden höheren Kosten möglich. Dies entspräche nicht der Zielsetzung schlanker Verwaltungsstrukturen. Relevante Angaben zu über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden UnternehmensführungspraktikenUnternehmenssteuerung durch wertorientiertes ManagementEin wesentlicher Faktor für den Erfolg eines Unternehmens ist dessen Führung. Verantwortungsvolle, wertorientierte und effektive Unternehmensführung hat bei ISRA seit jeher einen hohen Stellenwert. Dabei orientiert sich ISRA unter anderem an den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher, börsennotierter Aktiengesellschaften und an den international und national anerkannten Standards guter Unternehmensführung (Deutscher Corporate Governance Kodex - im Internet zugänglich unter www.corporate-governance-code.de). Vorstand und Aufsichtsrat fühlen sich besonders einer verantwortungsbewussten, auf langfristige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung verpflichtet. Risiken effektiv managenUnternehmerisch handeln, bedeutet Risiken einzugehen. Das effektive Managen dieser Risiken entscheidet über den Erfolg eines Unternehmens. Das Risikomanagementsystem bei ISRA sichert einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen Risiken. Insbesondere ist es darauf ausgelegt, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu steuern. Das Risikomanagementsystem wird laufend den Erkenntnissen aus den vorangegangenen Jahren, den neuen gesetzlichen Erfordernissen und den Neuerungen gemäß des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst. Detailliert berichtet der Vorstand im Lagebericht über die Risiken und die künftige Entwicklung. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und AufsichtsratDer Vorstand führt die Geschäfte eigenverantwortlichGute Unternehmensführung bei ISRA bedeutet vor allem auch die konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat mit dem Ziel einer auf Wertsteigerung ausgerichteten Unternehmensführung. Der Vorstand entwickelt in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die strategische Ausrichtung des Unternehmens und leitet den ISRA-Konzern eigenverantwortlich. Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt die Kompetenzverteilung im Vorstand und definiert Geschäfte und Vorgänge, denen der Aufsichtsrat zustimmen muss. Der Vorstandsvorsitzende, Herr Enis Ersü, koordiniert den Vorstand und mit ihm die Unternehmensführung im Hinblick auf die Gesamtziele und Pläne des Vorstandes. Herr Hans Jürgen Christ ist für den Vertrieb und Strategical Operations zuständig und Herr Dr.-Ing. Johannes Giet für Forschung und Entwicklung. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den VorstandDer Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Er überwacht und prüft den Vorstand in seiner Tätigkeit. Die Geschäftsordnung regelt alle administrativen und organisatorischen Dinge. Über die Arbeit des Gremiums berichtet der Aufsichtsratsvorsitzende in einem gesonderten Aufsichtsratsbericht. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr. Er steht zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden und erörtert mit ihm auch zwischen den Sitzungen Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens. Der Vorstandsvorsitzende informiert den Aufsichtsratsvorsitzenden unverzüglich über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind. Festlegung zur Förderung der Teilhabe von Frauen an FührungspositionenDer Vorstand der ISRA VISION AG hat im September 2015 gemäß § 76 Absatz 4 AktG für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 5 Prozent mit Frist zum 30. Juni 2017 festgelegt. Aufgrund flacher Hierarchie beschränkt sich die Zielgröße auf eine Ebene unterhalb des Vorstands. Diese Zielgröße wurde zum Ende der Zielerreichungsperiode erreicht. In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands liegt der Anteil von Frauen aktuell bei 15 Prozent. Die Gesellschaft wird weiterhin daran arbeiten, den Anteil der Frauen in den Führungsebenen unterhalb des Vorstands zu erhöhen. Der Aufsichtsrat der ISRA VISION AG hat gemäß § 111 Abs. 5 AktG, unter Berücksichtigung der derzeitigen Vertragssituationen, eine Zielgröße von 16,67 Prozent für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und eine Zielgröße von 0 Prozent für den Frauenanteil im Vorstand mit Frist zum 30. Juni 2017 festgelegt. Diese Zielgrößen wurden zum Ende der Zielerreichungsperiode erreicht. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der ersten Zielerreichungsperioden zum 30. Juni 2017 wurden für die ISRA VISION AG neue Zielgrößen festgelegt. Der Aufsichtsrat hat beschlossen, die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat weiterhin bei 16,67 Prozent und im Vorstand weiterhin auf 0 Prozent festzulegen. Für die Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand auch in Zukunft eine Zielgröße von 5 Prozent festgelegt. Zur Erreichung der neuen Zielgrößen wurde jeweils eine Frist zum 30. Juni 2022 festgelegt. Zusammenarbeit von Vorstand und AufsichtsratVorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und stehen in regelmäßigem Kontakt. Dabei berichtet der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form insbesondere über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Vermeidung von InteressenkonfliktenInteressenkonflikte von Vorstands- bzw. Aufsichtsratsmitgliedern werden dem Aufsichtsrat unverzüglich offengelegt. Die Übernahme von Tätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, die nicht zur Wahrnehmung des Vorstandsmandats gehören, unterliegt der Zustimmung des Aufsichtsrats. Arbeitsweise und Zusammensetzung der Ausschüsse des Vorstands und des AufsichtsratsZur Steigerung der Effizienz hat der Aufsichtsrat zwei Ausschüsse gebildet. PrüfungsausschussDer Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrates:
Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie der Compliance. HauptausschussDem Hauptausschuss gehören zwei Mitglieder des Aufsichtsrates an: · Herr Dr.-Ing. h. c. Heribert J. Wiedenhues (Vorsitzender des Hauptausschusses) · Herr Falko Schling (bis zum 30. November 2018) · Herr Stefan Müller Der Hauptausschuss behandelt insbesondere die Bedingungen für die Anstellungsverträge der Vorstände und bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über das Vergütungssystem des Vorstandes vor. Die Ausschüsse berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses verfügt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegung, der Abschlussprüfung und der internen Kontrollverfahren. Er ist kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Aufsichtsrat führt regelmäßig eine Effizienzprüfung durch. Vertrauen bestätigen und weiter entwickelnMit offener Information und transparenten Entscheidungsstrukturen will das Management das Vertrauen der Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner, Aktionäre und der Öffentlichkeit bestätigen und weiterentwickeln. Das Unternehmen kommuniziert eigeninitiativ, offen, regelmäßig und vollständig. Kursrelevante Informationen werden unverzüglich per Ad-hoc-Mitteilung gemeldet. Alle Pflichtveröffentlichungen, Unternehmensberichte, wesentliche Meldungen und Pressemitteilungen werden auf der Webseite von ISRA zeitnah veröffentlicht. So gewährleistet das Unternehmen die Gleichbehandlung aller Aktionäre. Der Vorstand Angaben über AktienAktien, die von Mitgliedern der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane gehalten werden:
Pro-forma-Konzern-Gesamtleistung-EBITDA-EBIT-Rechnung *Die ISRA VISION AG veröffentlicht auf freiwilliger Basis eine an das Gesamtkostenverfahren angelehnte branchentypische Pro-forma-Konzern-Gesamtleistung-EBITDA-EBIT-Rechnung. Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Umsatzkostenverfahren und der Pro-forma-Konzern-Gesamtleistung-EBITDA-EBIT-Rechnung sind: Die Gewinnmargen steigen, weil sie sich nun auf den Umsatz und nicht mehr auf die Gesamtleistung (Umsatz plus aktivierte Eigenleistungen) beziehen. Aktivierte Eigenleistungen tauchen im Umsatzkostenverfahren nicht mehr auf und werden dem Funktionsbereich F&E zugeordnet. Die Abschreibungen werden auf die entsprechenden Funktionsbereiche verteilt. Das EBT-Ergebnis der Pro-forma-Konzern-Gesamtleistung-EBITDA-EBIT-Rechnung weicht nicht von der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung, die den IFRS entspricht, ab.
Konzernabschlussder ISRA VISION AG, Darmstadt zum30. September 2019Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Konzern-BilanzAKTIVA
Konzern-Kapitalflussrechnung
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals in der Zeit vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019
Die Darstellung der Veränderung der eigenen Anteile wurde anhand der Bruttomethode vorgenommen. Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals in der Zeit vom 01. Oktober 2017 bis 30. September 2018
Die Darstellung der Veränderung der eigenen Anteile wurde anhand der Bruttomethode vorgenommen. Konzernanhang zum 30. September 20191. AllgemeinesDie ISRA VISION AG, Darmstadt (im Folgenden "ISRA" oder "Gesellschaft"), wurde am 23. September 1997 errichtet und am 25. September 1997 unter HRB 6820 als ISRA VISION SYSTEMS AG im Handelsregister beim Amtsgericht Darmstadt eingetragen. Die Erstnotiz der ISRA-Aktie an der Frankfurter Börse erfolgte am 20. April 2000. Die Umfirmierung von ISRA VISION SYSTEMS AG in ISRA VISION AG wurde auf der Hauptversammlung am 28. März 2006 beschlossen und am 15. November 2006 in das Handelsregister eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Darmstadt. Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Oktober und endet am 30. September. Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften ISRA VISION (Shanghai) Co. Ltd., ISRA VISION A.S., ISRA VISION COMÉRCIO, SERVIÇOS, IMPORTAÇÃO E EXPORTAÇÃO LTDA, ISRA VISION LLC, ISRA VISION India Private Ltd., ISRA Immobilie Darmstadt GmbH weicht das Geschäftsjahr vom Geschäftsjahr der ISRA VISION AG ab. Die Gesellschaften werden jeweils auf Basis eines Zwischenabschlusses in den Konzernabschluss einbezogen. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, das Marketing, der Einsatz und der Vertrieb von Produkten, Systemen, Anlagen und Dienstleistungen auf den Gebieten der Bildverarbeitungs-, Automatisierungs-, Software- und Robotertechnologie. Der Konzernabschluss der ISRA VISION AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt. Der Konsolidierungskreis umfasst gegenüber dem Vorjahr die neu in den Konzern integrierte PHOTONFOCUS AG. Die Anteile von anderen Gesellschaftern werden in Höhe ihres jeweiligen Anteils am Nettovermögen des Tochterunternehmens ausgewiesen. In die Konsolidierung wurden 29 Tochtergesellschaften mit einbezogen. 2. RechnungslegungsmethodenIm Konzernabschluss wurden sämtliche Werte auf tausend Euro (T€) gerundet, sofern nichts anderes angegeben wird. Bei Prozentangaben und Zahlen können Rundungsdifferenzen auftreten. Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn-und-Verlust-Rechnung sind zur Verbesserung der Übersichtlichkeit der Darstellung zusammengefasst. Sie werden im Anhang erläutert. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Erstmals angewendete neue bzw. geänderte RechnungslegungsstandardsIFRS 9 FinanzinstrumenteIFRS 9 Finanzinstrumente legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Posten fest. Dieser Standard ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung. ISRA hat IFRS 9 erstmalig für das Geschäftsjahr beginnend am 1. Oktober 2018 angewendet, auf die Anpassung von Vorjahreszahlen wurde gemäß den Übergangsvorschriften des IFRS 9 verzichtet. KlassifizierungIFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cash-Flows widerspiegelt. IFRS 9 enthält drei wichtige Bewertungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard eliminiert die bestehenden Kategorien des lAS 39: bis zur Endfälligkeit zu halten, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbar. Die neuen Einstufungsanforderungen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf die Bilanzierung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Finanzanlagen gehabt. Die zum Erstanwendungszeitpunkt bestehenden Vermögenswerte, die zuvor nach IAS 39 der Kategorie Kredite und Forderungen zugeordnet waren, sind gem. IFRS 9 der Bewertungskategorie fortgeführte Anschaffungskosten zugeordnet. IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Einstufung von finanziellen Schulden weitgehend bei.Aus der Anwendung von IFRS 9 hat sich für die finanziellen Schulden keine Änderung bei Zuordnung und Bewertung gegenüber IAS 39 ergeben. WertminderungIFRS 9 ersetzt das Modell der "eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der erwarteten Kreditausfälle. Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden. Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen auf einer der nachstehenden Grundlagen bewertet:
Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ein Unternehmen kann festlegen, dass das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes nicht signifikant gestiegen ist, wenn der Vermögenswert am Abschlussstichtag ein geringes Kreditrisiko aufweist. Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle ist jedoch immer für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für vertragliche Vermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente anzuwenden. Der Konzern hat beschlossen diese Methode auch für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente anzuwenden. Die geschätzten erwarteten Kreditausfälle für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden unter Berücksichtigung der Bonitätseinschätzung der Kunden, historischer Ausfallwahrscheinlichkeiten, länderspezifischer Besonderheiten und zukünftiger makroökonomischer Faktoren ermittelt. Durch die geänderte Ermittlung von Wertberichtigungen zum 01.10.2018 aufgrund von IFRS 9 hat sich ein zusätzlicher Wertminderungsbedarf in Höhe von TEUR 129 (siehe Tabelle zu IFRS 9 / IFRS 15 im Abschnitt IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden) ergeben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. ISRA nimmt an, dass ihre Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen und erwartet demnach keine wesentlichen Auswirkungen aus der Erstanwendung auf den Abschluss. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit KundenIFRS 15 ist der neue Standard zur Umsatzrealisierung hinsichtlich der "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" und fasst die bisherigen Regelungen zur Umsatzrealisierung insgesamt zusammen und überführt diese in ein einheitliches Model. Damit sollen bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter lAS 18 Umsatzerlöse, lAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme ersetzt werden. Der Standard ist erstmals auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen und wurde von ISRA erstmalig im Geschäftsjahr 2018/2019 ab dem 1. Oktober 2018 angewendet. ISRA hat dazu die modifiziert-retrospektive Methode (cumulative catch-up transition) angewendet, wonach die kumulierten Effekte aus der erstmaligen Anwendung als Anpassung des Eröffnungsbilanzwertes der Gewinnrücklage zu erfassen sind. ISRA wendet dabei den Standard nur auf die Verträge rückwirkend an, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung noch nicht vollumfänglich erfüllt sind. IFRS 15 sieht für die Umsatzrealisierung die folgenden 5 Schritte vor: 1. Identifizierung des Vertrags 2. Identifizierung der Leistungsverpflichtungen 3. Erfüllung der Leistungsverpflichtungen 4. Bestimmung des Transaktionspreises 5. Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen ISRA stellt Oberflächeninspektionssysteme her, die in diversen Industrien eingesetzt werden. Die Umsätze aus diesen Verträgen werden weiterhin überwiegend zeitraumbezogen erfasst werden, da regelmäßig Vermögenswerte erstellt werden, die keine alternativen Nutzungsmöglichkeiten aufweisen und ISRA einen Rechtsanspruch auf die Bezahlung der erbrachten Leistungen hat. Der Leistungsfortschritt wird mittels einer inputbasierten Methode erfasst, dazu wird das Verhältnis zwischen dem im Geschäftsjahr angefallenen Aufwand, tatsächlich geleisteten Stunden und dem insgesamt erwarteten Gesamtaufwand und Gesamtstunden ermittelt. IFRS 15 sieht den Ausweis von Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten vor. Vertragsvermögenswerte bestehen, wenn mehr Leistungen erbracht wurden als Zahlungen erhalten wurden, Vertragsverbindlichkeiten hingegen stehen für die Verpflichtung von ISRA noch Vermögenswerte an den Kunden zu übertragen. Auswirkungen erstmals angewendeter neuer bzw. geänderter RechnungslegungsstandardsDie nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die Auswirkungen des IFRS 9 und IFRS 15 auf die Konzernbilanz zum 01.10.2018. Die Anpassungen lassen sich auf die geänderte Ermittlung von Wertberichtigungen (zusätzlicher Wertminderungsbedarf IFRS 9) sowie bezüglich IFRS 15 insbesondere auf Verträge zurückführen, die vormals nach IAS 11 gem. der POC Methode bilanziert wurden, für die aber die Kriterien des IFRS 15 keine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung zulassen. Aktiva
Im Geschäftsjahr 2018/2019 waren die folgenden weiteren neuen bzw. geänderten Standards und Interpretationen erstmals verpflichtend anzuwenden, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des ISRA-Konzerns hatten:
Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete neue bzw. geänderte RechnungslegungsstandardsDarüber hinaus wurden vom IASB bzw. vom IFRIC folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen herausgegeben, die im Geschäftsjahr 2018/2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und deren Übernahme durch die Europäische Union zum Bilanzstichtag teilweise noch ausstand:
Die in der vorstehenden Tabelle genannten neuen oder geänderten Standards und Interpretationen haben keine wesentliche Relevanz für ISRA mit Ausnahme der folgenden Ausführungen zu IFRS 16. ISRA hat keine der genannten neuen oder geänderten Vorschriften freiwillig vorzeitig angewandt. IFRS 16 LeasingverhältnisseIFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen, inklusive IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC 15 Operating-Leasingverhältnisse und SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard ist erstmalig anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard - das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen. Beim Übergang auf IFRS 16 wird der Konzern die Ausnahmeregelung bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses nutzen. Dies bedeutet, dass der Konzern IFRS 16 auf alle Verträge anwenden wird, die vor dem 1. Oktober 2019 abgeschlossen worden sind und nach IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind. Der Konzern wird neue Vermögenswerte und Schulden für seine Operating-Leasingverhältnisse über Grundstücke und Gebäude sowie Fahrzeuge erfassen. Daher erwartet ISRA aus der Erstanwendung von IFRS 16 einen Anstieg der Bilanzsumme in Höhe von voraussichtlich € 8 Mio. bis € 10 Mio. Darüber hinaus wird sich die Art der Aufwendungen, die mit diesen Leasingverhältnissen verbunden sind, ändern, da IFRS 16 die linearen Aufwendungen für Operating-Leasingverhältnisse durch einen Abschreibungsaufwand für Nutzungsrechte (right-of-use assets) und Zinsaufwendungen für Schulden aus dem Leasingverhältnis ersetzt. Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzierungs-Leasingverhältnisse des Konzerns erwartet. a) ErmessensentscheidungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses hat das Management der ISRA VISION AG Schätzungen und Annahmen vorgenommen, die die Höhe der im Konzernabschluss dargestellten Beträge und Angaben im Anhang beeinflusst haben. PensionsverpflichtungenDie Bewertung der Höhe der Leistungen erfolgt anhand versicherungsmathematischer Berechnungen. Diesen liegen umfangreiche Annahmen, zum Beispiel Abzinsungssatz, Sterblichkeitsrate und zukünftige Rentensteigerungen, zugrunde. Bilanzierung von UnternehmenszusammenschlüssenIm Rahmen der Erstkonsolidierung von Unternehmen in den Konzernabschluss werden in der Regel Firmenwerte ausgewiesen. In diesem Zusammenhang werden sämtliche identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten zu beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbsstichtag angesetzt. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes stellt dabei eine Schätzgröße dar. Die beizulegenden Zeitwerte werden zumeist durch Bewertungsverfahren festgestellt, die die Prognose erwarteter künftiger Cash-Flows erfordert. Die Bewertungstechnik sowie die Prognose sind abhängig von Annahmen des Managements. Werthaltigkeit von FirmenwertenDas Management überprüft mindestens einmal jährlich, ob eine Wertminderung von bilanzierten Firmenwerten eingetreten ist. In diesem Zusammenhang ist der erzielbare Betrag der Cash-Generating-Unit zu ermitteln. Diese Ermittlung erfordert ebenfalls Prognosen über erwartete künftige Cash-Flows und Annahmen bezüglich deren Diskontierung. Das Management erachtet die getroffenen Annahmen und Schätzungen als angemessen. Jedoch können unvorhersehbare Ereignisse dazu führen, dass die Annahmen, wie sie vom Management getroffen worden sind, nicht oder anders eintreten, was zu einer Wertminderung führen könnte. Werthaltigkeit von VermögenswertenZu jedem Bilanzstichtag hat der Konzern einzuschätzen, ob Hinweise vorliegen, die auf eine Beeinträchtigung der Werthaltigkeit von Vermögenswerten schließen lassen. Liegt ein solcher Hinweis vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt. Diese Schätzung erfordert Prognosen über erwartete künftige Cash-Flows und Annahmen bezüglich deren Diskontierung sowie künftiger Verkaufspreise. Das Management erachtet die getroffenen Annahmen und Schätzungen als angemessen. Jedoch können unvorhersehbare Ereignisse dazu führen, dass die Annahmen, wie sie vom Management getroffen worden sind, nicht oder anders eintreten, was zu einer Wertminderung führen könnte. Umsatzrealisierung von FertigungsaufträgenDie ISRA VISION AG erzielt den wesentlichen Teil ihrer Umsätze aus Fertigungsaufträgen, die zeitraumbezogen erfasst werden. Diese Methode erfordert die Einschätzung des Fertigstellungsgrades zum Bilanzstichtag. Der Fertigstellungsgrad wird entsprechend dem Stand der Leistungserstellung ermittelt. Zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads wird der Auftragsbearbeitungsfortschritt als Verhältnis zwischen dem im Geschäftsjahr angefallenen Aufwand, tatsächlich geleistete Stunden, und dem insgesamt zu erwartenden Gesamtaufwand und Gesamtstunden, berechnet, da sich der Anteil der zu realisierenden Umsätze nach diesem richtet. Wesentliche Auswirkungen haben in diesem Zusammenhang die Schätzung der gesamten Auftragskosten, die bis zur Fertigstellung noch entstehenden Kosten, die Gesamtheit der Auftragserlöse sowie die sonstigen Auftragsrisiken. Die Verfahrensweisen zur Ermittlung dieser Einschätzung werden ständig überprüft. Steuern vom Einkommen und ErtragDie ISRA VISION AG ist mit ihren Konzerngesellschaften in vielen Ländern tätig, die natürlicherweise verschiedenen steuerlichen Rahmenbedingungen unterliegen. Die Ermittlung von Steuerverbindlichkeiten und latenten Steuern unterliegt der Einschätzung bestimmter Sachverhalte, die von lokalen Steuerbehörden abweichend beurteilt werden können, was sich auf die tatsächliche Höhe von Steuerverbindlichkeiten im Konzern auswirken kann. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt das Management die Realisierbarkeit künftiger Steuervorteile, die sich in der Bilanzierung aktiver latenter Steuern niederschlägt. Diese Beurteilung erfordert die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, ob sich künftig zu versteuerndes Einkommen ergibt. Auswirkungen auf die Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern können sich ergeben, wenn das geschätzte steuerliche Einkommen sich nicht wie geplant realisiert oder es zu diesbezüglich abweichenden Veränderungen der steuerlichen Gesetzgebung kommt. b) Schätzungen und Annahmen bei der Anwendung von RechnungslegungsgrundsätzenDie Aufstellung eines Konzernabschlusses erfordert Annahmen und Schätzungen, die sich auf den Ansatz von Vermögenswerten und Schulden in der Bilanz bzw. auf die Erfassung von Aufwendungen und Erträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Gesamtergebnisrechnung auswirken. Die tatsächlichen Zahlen können von den ausgewiesenen Beträgen abweichen. Annahmen und Schätzungen betreffen im Wesentlichen die Bewertung des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte, namentlich die Werthaltigkeitsprüfung des Goodwill, die Vorratsbewertung, die Beurteilung der Realisierbarkeit von Forderungen und latenten Steueransprüchen sowie die Rückstellungsbemessung. Die Bewertung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und des immateriellen Vermögens erfordert insbesondere eine Schätzung der erwarteten Nutzungsdauer. Die Überprüfung ihrer Werthaltigkeit basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen über erwartete Cash-Flows und Diskontierungszinssätze. Eine Vielzahl von Faktoren können diese beeinflussen, wodurch die tatsächlichen Cash-Flows erheblich von den zugrunde gelegten zukünftigen Cash-Flows abweichen könnten. Das gilt insbesondere für den Goodwill-Impairment-Test. Selbstgeschaffene immaterielle Vermögenswerte werden gemäß IAS 38 während der Entwicklungsphase, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, aktiviert. Darunter fällt die technische Realisierbarkeit, die Absicht der Fertigstellung des entwickelten immateriellen Vermögenswertes, die Fähigkeit, ihn zu nutzen oder zu verkaufen, sowie der Nachweis, wie der Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzeugen wird. Schätzungen beruhen in erster Linie auf der Entscheidung hinsichtlich der zukünftigen Nutzung bzw. der Annahme des zukünftigen Verkaufs sowie daraus resultierenden zukünftigen Vorteilen. Wertberichtigungen auf Forderungen werden unter Berücksichtigung der Bonitätseinschätzung der Kunden, historischer Ausfallwahrscheinlichkeiten, länderspezifischer Besonderheiten und zukünftiger makroökonomischer Faktoren ermittelt. Aktive latente Steuern werden angesetzt, sofern die Nutzung der künftigen Steuervorteile überwiegend wahrscheinlich erscheint. Die Einschätzung der Nutzbarkeit von Verlustvorträgen unterliegt Schätzungen hinsichtlich der zukünftigen steuerlichen Ergebnissituation der betreffenden Gesellschaften, welche von den tatsächlichen zukünftigen Ergebnissen abweichen können. Zur Bewertung der Pensionsverpflichtungen verwendet ISRA versicherungsmathematische Berechnungen von Gutachtern, um die Auswirkungen künftiger Entwicklungen auf die aus diesen Plänen zu erfassenden Aufwendungen und Erträge sowie Verpflichtungen und Ansprüche abzuschätzen. Die Berechnungen basieren unter anderem auf Annahmen über den Rechnungszinssatz, Gehalts- und Rentensteigerungen sowie zu biometrischen Wahrscheinlichkeiten. Der Ansatz und die Bewertung sonstiger Rückstellungen sowie die Ermittlung von Eventualschulden sind ebenfalls in hohem Maße von Einschätzungen des Managements beeinflusst. c) KonsolidierungIn den Konzernabschluss wurden neben dem Einzelabschluss der ISRA die ebenfalls nach den Vorschriften der IFRS aufgestellten Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen einbezogen. Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ist regelmäßig der Tag, an dem ISRA die Beherrschungsmöglichkeit erlangt. Unternehmen werden bis zu ihrem Veräußerungszeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen. Bei der Erstkonsolidierung werden die Vermögenswerte und Schulden, soweit sie die Ansatzkriterien nach IFRS 3 erfüllen, mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Ein Goodwill ermittelt sich als Differenz zwischen dem (vollen) neu bewerteten Nettovermögen einerseits und dem Betrag der hingegebenen Gegenleistung zuzüglich des beizulegenden Zeitwerts bisher gehaltener Anteile am Akquisitionsobjekt. Transaktionen zwischen einbezogenen Unternehmen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. d) Assoziierte UnternehmenEin assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei dem ISRA VISION AG über einen signifikanten Einfluss verfügt, das jedoch nicht von ISRA VISION AG beherrscht oder gemeinschaftlich beherrscht wird. Ein signifikanter Einfluss wird u.a. angenommen, wenn ISRA VISION AG direkt oder indirekt über 20 % oder mehr der Stimmrechte verfügt. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Danach werden die Anteile an assoziierten Unternehmen zunächst mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Zu den folgenden Bilanzstichtagen schreibt die ISRA VISION AG den Zugangswert entsprechend ihrem Anteil am Gesamtergebnis des assoziierten Unternehmens fort. Vom assoziierten Unternehmen erhaltene Ausschüttungen vermindern den Buchwert. Wesentliche unrealisierte Zwischenergebnisse aus Transaktionen mit assoziierten Unternehmen werden in Höhe der Beteiligungsquote eliminiert. Der Buchwert eines assoziierten Unternehmens wird im Rahmen von Werthaltigkeitsprüfungen mit seinem erzielbaren Betrag verglichen. Soweit der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt, erfasst die ISRA VISION AG eine Wertminderung auf den erzielbaren Betrag. e) FremdwährungsumrechnungDie Landeswährungen der einbezogenen Unternehmen stellen deren funktionale Währungen dar. Berichtswährung ist der Euro. Die Einzelabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften mit einer vom Euro abweichenden funktionalen Währung werden für die Einbeziehung in den Konzernabschluss in Euro umgerechnet. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt zu Mittelkursen am Bilanzstichtag. Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnungen werden zu Durchschnittskursen umgerechnet. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet. Währungsdifferenzen aus der Umrechnung werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst und erst bei einem (Teil-) Abgang der entsprechenden Beteiligung (anteilig) realisiert. Fremdwährungsposten in den Einzelabschlüssen werden unterjährig mit dem jeweils gültigen Kurs in die funktionale Währung der Unternehmen umgerechnet. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden zum Kurs im Zugangszeitpunkt eingebucht und zum Kurs am Bilanzstichtag erfolgswirksam umgerechnet. Die Währungen für den ISRA-Konzern, US-Dollar und Renminbi, wurden zu folgenden Kursen umgerechnet:
f) Umsatzerlöse und sonstige ErtragsrealisierungUmsätze aus Warenverkäufen (z.B. Ersatzteile) werden ausgewiesen, sobald die Verfügungsgewalt über den jeweiligen Vermögenswert auf den Käufer übergegangen ist. Umsätze aus Dienstleistungen werden erfasst, sobald die Leistungen erbracht wurden. Umsätze werden nicht erfasst, wenn der Vertrag keine wirtschaftliche Substanz hat oder wenn wesentliche Risiken bezüglich des Erhalts der Gegenleistung bestehen. Umsätze werden unter Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatte ausgewiesen. Umsätze aus Fertigungsaufträgen werden überwiegend zeitraumbezogen entsprechend ihrem Fertigungsstand realisiert, da regelmäßig Vermögenswerte erstellt werden, die keine alternative Nutzungsmöglichkeit aufweisen und für die ISRA einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen hat. Der Fertigstellungsgrad wird inputbezogen entsprechend dem Stand der Leistungserstellung ermittelt. Zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads wird der Auftragsbearbeitungsfortschritt als Verhältnis zwischen dem im Geschäftsjahr angefallenen Aufwand, tatsächlich geleistete Stunden, und dem insgesamt zu erwartenden Gesamtaufwand und Gesamtstunden, berechnet. Zum Bilanzstichtag sind dann die auf die unfertigen Projekte entfallenden Auftragserlöse und Auftragskosten zu ermitteln. Übersteigen die zum Stichtag erbrachten Leistungen (Auftragskosten, bestehend aus Materialkosten und Stunden, und Auftragsergebnis) die erhaltenen Anzahlungen, erfolgt der Ausweis der Fertigungsaufträge aktivisch als "Vertragsvermögenswerte" unter den Forderungen aus Lieferung und Leistungen. Übersteigen hingegen die erhaltenen Anzahlungen die bisher erbrachten Leistungen, erfolgt der Ausweis passivisch als "Vertragsverbindlichkeiten" unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Aufgrund einer kontinuierlichen Leistungserbringung im Verhältnis zu festgelegten Milestone payments für die Fertigungsaufträge entstehen überwiegend Vertragsvermögenswerte. Nacharbeiten erfolgen zeitnah, sodass im Regelfall keine Rücknahme- oder Erstattungsverpflichtungen und Gewährleistungen, die über den gesetzlichen Zeitraum von 24 Monaten hinausgehen, existieren. g) Aktivierte Entwicklungen, Forschungskosten sowie Firmen- und ProduktwerbungAufwendungen der eigenen Produktentwicklung gemäß IAS 38Nach IAS 38 sind die Aufwendungen für die Produktentwicklung unter bestimmten Voraussetzungen zu aktivieren und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Voraussetzungen für die Aktivierung wurden geprüft und sind erfüllt. Die im Laufe des Jahres fertiggestellten Entwicklungen wurden ab Fertigstellung zeitanteilig abgeschrieben. Die nicht fertiggestellten Entwicklungsleistungen werden erst vom Zeitpunkt ihrer Fertigstellung an abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über eine Nutzungsdauer von in der Regel sechs Jahren. Die ISRA VISION AG erfasst die entsprechenden Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position Forschung und Entwicklung (siehe auch Erläuterungsteil 13). Die Werthaltigkeit des Bilanzwertes wird durch einen kontinuierlichen Prozess der Überwachung und Betreuung von Entwicklungsprojekten sichergestellt. Die aktivierten Bilanzwerte werden jedes Jahr durch einen Vergleich mit dem Barwert der künftigen Ertragsüberschüsse aus einer Entwicklung (Impairment-Test) auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Wertminderungen werden vorgenommen, soweit die aktivierten Buchwerte den jeweiligen Barwert überschreiten. ForschungskostenForschung ist die Suche nach neuen Erkenntnissen, deren Verwendung bei der Entwicklung von neuen oder bei der Verbesserung von bestehenden Produkten und Prozessen beabsichtigt ist. Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand verrechnet. Kosten der Firmen- und Produktwerbung werden zum Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand verrechnet. h) Goodwill, Impairment-Test, Software und andere immaterielle VermögenswerteDie Werthaltigkeit bilanzierter Goodwills wird mindestens einmal jährlich im Rahmen des Impairment-Tests überprüft. Impairment-Tests werden darüber hinaus durchgeführt, sofern Anhaltspunkte für Wertminderungen vorliegen. Für die Unternehmensbereiche, die die Segmente darstellen, werden die Nutzungswerte anhand von DCF-Modellen ermittelt und für die Impairment-Tests zugrunde gelegt. Basierend auf dem internen Monitoring durch den Vorstand und den internen Berichtsstrukturen der ISRA VISION AG handelt es sich bei den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten im Rahmen des Goodwill-Impairment-Tests um die berichtspflichtigen Segmente nach IFRS 8. Die bei Unternehmenskäufen identifizierten immateriellen Vermögenswerte werden planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer, maximal über die Laufzeit des Rechts, abgeschrieben. Entgeltlich erworbene Software wird aktiviert und über eine geschätzte Nutzungsdauer von 4 Jahren abgeschrieben. Andere entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben, die maximal der Laufzeit des betreffenden Rechts entspricht. i) Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDer Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung setzt sich aus Schecks, Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten zusammen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. j) Kundenforderungen und sonstige finanzielle VermögenswerteKundenforderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zweifelhaften Forderungen wird im Wege der Einzelwertberichtigung Rechnung getragen. Zu den sonstigen Vermögenswerten zählen Reisekostenvorschüsse an Mitarbeiter, Mietkaution, Rückdeckungsversicherungsansprüche und andere Vermögenswerte. Die Buchwerte der Kundenforderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte entsprechen zum Bilanzstichtag näherungsweise ihrem jeweiligen beizulegenden Zeitwert. k) VertragsvermögenswerteIn Fertigung befindliche Aufträge, die Engineering-, Montage- und Inbetriebnahmeaufwand benötigen, werden nach der Percentage-of-Completion-Methode bewertet und als Vertragsvermögenswerte unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. l) VorratsvermögenDie Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren realisierbaren Verkaufswert am Bilanzstichtag. Bestandteile der Herstellungskosten sind Materialeinzel-, Fertigungseinzel-, Materialgemein- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen auf Anlagen. Finanzierungs- und Vertriebskosten werden bei den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgt nach einer Durchschnittskostenmethode. m) SachanlagevermögenTechnische Anlagen sowie Büroausstattungen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Reparatur- und Instandhaltungskosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls als Aufwand verrechnet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte. Die einem Werteverzehr unterliegenden Vermögenswerte werden über die nachfolgenden Nutzungsdauern abgeschrieben:
n) WertminderungenZu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen dahingehend, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Wertminderung eingetreten sein könnte. In diesem Fall wird der erzielbare Betrag des betreffenden Vermögenswertes ermittelt, um den Umfang einer gegebenenfalls vorzunehmenden Wertberichtigung zu bestimmen. Der erzielbare Betrag entspricht dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert; der höhere Wert ist maßgeblich. Der Nutzungswert entspricht dem Barwert der erwarteten Cash-Flows. Als Diskontierungszinssatz wird ein den Marktbedingungen entsprechender Zinssatz vor Steuern verwendet. Sofern kein erzielbarer Betrag für einen einzelnen Vermögenswert ermittelt werden kann, wird der erzielbare Betrag für die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten (Cash Generating Unit) bestimmt, dem der betreffende Vermögenswert zugeordnet werden kann. Aus Unternehmenserwerben resultierende Firmenwerte werden den identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten (Cash Generating Units) zugeordnet, die aus den Synergien des Erwerbs Nutzen ziehen sollen. Solche Gruppen stellen die niedrigste Berichtsebene im Konzern dar, auf der Firmenwerte durch das Management für interne Steuerungszwecke überwacht werden. Der erzielbare Betrag einer Cash Generating Unit, die einen Firmenwert enthält, wird regelmäßig jährlich zum 30. September auf Werthaltigkeit überprüft und zusätzlich, wenn zu anderen Zeitpunkten Hinweise für eine mögliche Wertminderung vorliegen. Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes niedriger als der Buchwert, erfolgt eine sofortige ergebniswirksame Wertberichtigung des Vermögenswertes. Im Falle von Wertberichtigungen im Zusammenhang mit Cash Generating Units, die einen Firmenwert enthalten, werden zunächst bestehende Firmenwerte reduziert. Übersteigt der Wertberichtigungsbedarf den Buchwert des Firmenwertes, wird die Differenz in der Regel proportional auf die verbleibenden langfristigen Vermögenswerte der Cash Generating Units verteilt. Ergibt sich nach einer vorgenommenen Wertminderung zu einem späteren Zeitpunkt ein höherer erzielbarer Betrag des Vermögenswertes oder der Cash Generating Unit, erfolgt eine Wertaufholung bis maximal zur Höhe des erzielbaren Betrags. Die Wertaufholung ist begrenzt auf den fortgeführten Buchwert, der sich ohne die Wertberichtigung in der Vergangenheit ergeben hätte. Die vorzunehmende Zuschreibung erfolgt ergebniswirksam. Wertaufholungen von vorgenommenen Wertberichtigungen auf Firmenwerte sind nicht zulässig. o) Lieferantenverbindlichkeiten und sonstige finanzielle VerbindlichkeitenLieferantenverbindlichkeiten und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Da es sich ausschließlich um unverzinsliche kurzfristige Posten handelt, entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten regelmäßig dem Rückzahlungsbetrag und näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag. p) FinanzschuldenFinanzschulden bestanden im Berichtsjahr gegenüber der Baden-Württembergischen Bank AG, der Commerzbank AG (ehemals Dresdner Bank AG), der Deutschen Postbank AG, der Norddeutschen Landesbank -Girozentrale- (Nord/LB), der DZ Bank AG sowie der Sparkasse. Sie werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. q) Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen gemäß IAS 19 erfolgt nach der Methode der laufenden Einmalprämie (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen (IAS 19). Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden sofort erfolgsneutral in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt. Der Zinsaufwand ist im Finanzergebnis enthalten. r) RückstellungenRückstellungen werden für am Bilanzstichtag bestehende, gegenwärtige Verpflichtungen angesetzt, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einem Abfluss wirtschaftlicher Ressourcen führen werden und deren Höhe verlässlich ermittelt werden kann. Ihre Bewertung erfolgt nach bestmöglicher Schätzung zu dem Betrag, der den wahrscheinlichsten Mittelabfluss widerspiegelt. s) Latente SteuernDie Bildung latenter Steuern folgt der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode. Latente Steuern werden danach für am Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem Steuerwert von Vermögenswerten und Schulden angesetzt. Aktive latente Steuern bildet die ISRA VISION AG zudem für voraussichtlich nutzbare steuerliche Verlustvorträge. Die Bewertung latenter Steuern erfolgt in Höhe der Steuermehr- oder -minderbelastung, die sich bei Abbau der temporären Differenzen bzw. bei Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge voraussichtlich einstellen wird. Das Mutterunternehmen sowie ihre Tochterunternehmen unterliegen als rechtlich selbständige Einheiten und aufgrund ihrer unterschiedlichen Standorte unterschiedlichen Steuerhoheiten. Maßgebend für die Steuerlatenzierung sind die individuellen steuerlichen Verhältnisse der einzelnen Unternehmen. Das gilt insbesondere für den angewendeten Steuersatz. Saldierungen aktiver und passiver latenter Steuern erfolgen nur innerhalb der gleichen Steuerhoheit und soweit dem Unternehmen ein Rechtsanspruch auf Verrechnung entsprechender laufender Steuerforderungen und -verbindlichkeiten zusteht. t) Sonstige SteuernDie sonstigen Steuern beinhalten ausschließlich Kfz-Steuern und werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. u) Zuwendungen der öffentlichen HandÖffentliche Zuschüsse, die zur Kompensation bestimmter Aufwendungen des Unternehmens gewährt werden, erfasst die ISRA VISION AG in dem Maße als Ertrag, wie die betreffenden Aufwendungen anfallen. Der Ausweis erfolgt in der GuV unter den sonstigen Erträgen. Werden Zuschüsse für Investitionen gewährt, wird der Zuschuss passivisch abgegrenzt und über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Investitionsgutes ertragswirksam aufgelöst. v) FinanzinstrumenteFinanzinstrumente sind Verträge, die gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Beim erstmaligen Ansatz erfolgt eine Klassifizierung des Finanzinstrumentes gemäß der wirtschaftlichen Substanz der vertraglichen Vereinbarung und den Begriffsbestimmungen für finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente. Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere flüssige Mittel sowie ausgereichte Kredite und Forderungen. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig die Verpflichtung zur Hingabe von flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten. Unter die finanziellen Verbindlichkeiten fallen insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und derivative Finanzverbindlichkeiten. Ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird dann in der Bilanz angesetzt, wenn ISRA Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Für marktübliche Käufe und Verkäufe ist für die erstmalige Bilanzierung der Erfüllungstag relevant. Das ist der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch ISRA geliefert wird. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte und damit deren Bewertung richten sich nach dem betriebenen Geschäftsmodell und der Struktur der Zahlungsströme. Die Klassifizierung und dem folgend die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten hängt von dem jeweiligen Zweck ab. Finanzielle Vermögenswerte werden bei erstmaliger Erfassung mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten (amortised cost), erfolgswirksam beizulegenden Zeitwert (fair value through profit and loss) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (fair value through OCI). Bei ISRA werden finanzielle Vermögenswerte im Regelfall zu fortgeführten Anschaffungskosten oder in Ausnahmefällen zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Bilanzierung endet, wenn das vertragliche Recht auf Zahlungsströme ausläuft oder übertragen wurde bzw. ISRA alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken übertragen hat. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte zu designieren, macht ISRA keinen Gebrauch. Zu jedem Bilanzstichtag prüft die ISRA VISION AG, ob substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Ein etwaiger Wertminderungsaufwand ermittelt sich als Differenz zwischen dem Buchwert des finanziellen Vermögenswerts und dem Barwert der aus ihm erwarteten künftigen Cash-Flows. Wertminderungsaufwendungen werden erfolgswirksam in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung den entsprechenden Funktionsbereichen zugewiesen. Wertminderungen werden grundsätzlich auf einem Wertberichtigungskonto erfasst. ISRA bucht den Vermögenswert aus, wenn der Ausfall als realisiert feststeht. WertminderungFür die Bemessung von Wertminderungen bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, wird ein zukunftsorientiertes Modell der erwarteten Kreditausfälle angewendet. Wertberichtigungen werden auf einer der nachstehenden Grundlagen bewertet:
Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle wird angewendet, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten wird die Bewertung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle angewendet. Ein Unternehmen kann festlegen, dass das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes nicht signifikant gestiegen ist, wenn der Vermögenswert am Abschlussstichtag ein geringes Kreditrisiko aufweist. Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle ist jedoch immer für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für vertragliche Vermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente anzuwenden; der Konzern hat beschlossen diese Methode auch für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente anzuwenden. Die geschätzten erwarteten Kreditausfälle für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden unter Berücksichtigung der Bonitätseinschätzung der Kunden, historischer Ausfallwahrscheinlichkeiten, länderspezifischer Besonderheiten und zukünftiger makroökonomischer Faktoren ermittelt. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. ISRA sieht für ihre Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko und hat daher keine Wertminderung erfasst. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem Zeitwert angesetzt, welcher auch für die Folgebilanzierung Relevanz hat. Bei der Bilanzierung von Cash-Flow-Hedge wird der effektive Teil der Veränderung des beizulegenden Zeitwertes des Sicherungsinstrumentes zunächst erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Eine Reklassifizierung dieser Beträge erfolgt in dem Maße, wie sich die abgesicherten Cash-Flows als Aufwand oder Ertrag in der GuV niederschlagen. Der ineffektive Teil der Wertänderung des Sicherungsinstrumentes ist unmittelbar erfolgswirksam zu berücksichtigen. Die ISRA hat keine Sicherungsbeziehung als Fair Value-Hedge abgebildet. w) Bilanzierung von LeasingverhältnissenZum Bilanzstichtag bestehen Leasingverträge ausschließlich in Form von Operating-Leasingverhältnissen. Da diese Verträge die wesentlichen wirtschaftlichen Risiken und Chancen beim Leasinggeber belassen, erfasst die ISRA weder die Leasinggüter als Vermögenswerte noch die damit verbundenen Leasingverpflichtungen als finanzielle Schulden. Stattdessen werden die Leasingraten aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst. 3. Hinzuerwerbe nach KontrollerlangungPhotonfocus AG, Lachen (CH)Mit Kaufvertrag vom 8. August 2019 hat die ISRA VISION AG 100 % der Anteile an der Photonfocus AG, Lachen, Schweiz, erworben. Der Kaufpreis beträgt TCHF 11.500 abzüglich übernommener Gesellschafterdarlehen und wurde mit Zahlungsmitteln beglichen. Mit der Photonfocus AG erweitert die ISRA VISION AG ihr strategisches Portfolio im Bereich Embedded Sensortechnologie und setzt ihre Zukunftsausrichtung mit dem erweiterten Fokus auf Smart Factory Automation für diskrete Industrien konsequent fort. Die Photonfocus AG entwickelt seit nahezu zwei Jahrzehnten Sensormodule für die industrielle Bildverarbeitung mit hohen Geschwindigkeitsanforderungen. Die spezialisierten Sensortechnologien und die Entwicklungskompetenzen für Embedded Systeme mit integrierter Intelligenz werden kurzfristig in neue Produkte und Produktgenerationen von ISRA einfließen und zusätzliche Marktpotenziale im Bereich Fabrikautomation erschließen. Im Vordergrund steht dabei die Verknüpfung der 3D Machine Vision Kompetenz mit der Roboterautomatisierung sowohl in etablierten Märkten wie der Automobilindustrie als auch in Industrien mit diskreter Fertigung im Allgemeinen. Ziel der Akquisition ist der Ausbau des Geschäfts mit Industrie 4.0-Komponenten und Embedded-Produkten. Aus der Kaufpreisallokation zum Akquisitionszeitpunkt resultieren für die Photonfocus AG folgende Buchwerte: langfristige Vermögenswerte T€ 328, kurzfristige Vermögenswerte T€ 4.053, lang- und kurzfristiges Fremdkapital T€ 3.824 sowie Nettoreinvermögen T€ 558. Die im Rahmen der Kaufpreisallokation vorgenommene Neubewertung betrifft die Produkte/ Technologie mit T€ 4.817, Kundenbeziehungen mit T€ 689, den Auftragsbestand mit T€ 121 sowie die passiven latenten Steuern. Daraus ergibt sich für die langfristigen Vermögenswerte ein Zeitwert i.H.v. T€ 9.839. Durch die Neubewertung ergibt sich ein Nettoreinvermögen von T€ 6.554. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Geschäftsprozesse ist die Kaufpreisallokation hinsichtlich der Identifikation und der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden zum beizulegenden Zeitwert noch vorläufig. Somit können sich die Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden sowie der Goodwill noch ändern. Der für steuerliche Zwecke nicht abzugsfähige Geschäfts- oder Firmenwert beträgt T€ 3.894 und ergibt sich aus dem Kaufpreis T€ 10.448 abzgl. dem Nettoreinvermögen zu Zeitwerten i.H.v. T€ 6.554. Der Geschäfts- oder Firmenwert basiert im Wesentlichen auf dem Know-how der übernommenen Mitarbeiter. Darüber hinaus plant ISRA VISION auf Basis der Technologien und Kompetenzen des Unternehmens in strategischen Bereichen der Hard- und Softwareentwicklung perspektivisch mit erheblichen Umsatzpotenzialen. Der im Geschäftsjahr 2018/2019 in den Konzern eingeflossene Umsatz betrug T€ 1.642, der eingeflossene Gewinn nach Steuern betrug T€ 79. Wäre das erworbene Geschäft seit dem 1. Oktober 2018 in den Konzernabschluss einbezogen worden, hätten die Umsatzerlöse und der Gewinn nach Steuern im abgelaufenen Geschäftsjahr überschlägig T€ 9.713 beziehungsweise T€ 663 betragen. 4. Freigabe des KonzernabschlussesDer Konzernabschluss wurde am 16. Januar 2020 durch den Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben. Erläuterungsteil1. SegmentberichterstattungGemäß IFRS 8 basiert die Identifikation der berichtspflichtigen Segmente auf dem Management-Approach. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS zugrunde. ISRA beurteilt die Leistungen der Segmente anhand des EBIT, welches als Ergebnisgröße an den Vorstand berichtet wird. Die Segmentinvestitionen beinhalten die Zugänge zu den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen. Auf eine Darstellung der Segmentschulden wird verzichtet, da diese für die Konzernsteuerung und das Reporting nicht relevant sind. Die Segmentdefinition basiert auf der Ausrichtung der Konzernstruktur in eine marktorientierte Organisation. Die berichtspflichtigen Segmente geben die Business Divisions wieder, die in bestimmten Märkten ausgesuchte Produkte vertreiben. Die operativen Segmente geben die Berichtsstruktur der ISRA VISION AG wider. Gemäß den internen Berichtsstrukturen entsprechen die Geschäftssegmente den berichtspflichtigen Segmenten. Die Arten von Produkten, die die Grundlage der Umsatzerlöse der Segmente darstellen, sind wie folgt: ■ INDUSTRIAL AUTOMATIONZielmärkte dieser Division sind vornehmlich Automobilindustrie, Maschinenbauindustrie, Automatisierungsindustrie, allgemeine Industrie, Anlagen- und Systembauer sowie die OEM-Märkte, in denen die ISRA-Produkte als OEM-Systeme in Kundenprodukte integriert werden. ISRA setzt hier die gesamte Technologiebreite ein, d.h. neben vornehmlich Robot Vision und Quality Vision Produkten kommen hier auch Oberflächeninspektionsprodukte zum Einsatz. ■ SURFACE VISIONDieser Unternehmensbereich ist auf die Technologie der Oberflächeninspektion konzentriert. Hierbei geht es vornehmlich um bahnartige Materialien, die in der Produktion auf Fehler geprüft werden. Der Fokus liegt auf der Flachglas-, Solar-, Folien-, Vlies-, Metall-, Papier- und Druckindustrie.
Umsätze zwischen den Segmenten werden nicht getätigt. Ein Ergebnis an assoziierten Unternehmen lag nicht vor.
Regionale Darstellung der Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse werden basierend auf dem Empfängerland ausgewiesen. In folgenden Ländern erzielt die ISRA VISION AG mehr als zehn Prozent des Gesamtumsatzes: Deutschland (T€ 26.155), China (T€ 49.822), USA (T€ 20.729). Regionale Darstellung der Vermögenslage
2. Umsatzkosten
Die Umsatzkosten verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 356. In den Personalkosten sind Abschreibungen i.H.v. T€ 494 (Vj.: T€ 754) enthalten. 3. Vertriebskosten
Die Vertriebskosten verringerten sich um T€ 1.054 (Vj.: T€ 1.134). In den Vertriebskosten sind Abschreibungen i.H.v. T€ 433 (Vj.: T€ 680) enthalten. 4. Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten erhöhten sich um T€ 413 (Vj.: T€ 131). In den Verwaltungskosten sind Abschreibungen i.H.v. T€ 85 (Vj.: T€ 119) enthalten. 5. Abschreibungen - Gesamt
Von den Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände entfallen T€ 14.899 (Vj.: T€ 12.213) auf aktivierte Eigenleistungen, die nach ihrer Fertigstellung über einen Zeitraum von sechs Jahren abgeschrieben werden. 6. Übrige sonstige ErträgeDie Sonstigen Erträge setzen sich aus den folgenden Posten zusammen:
Hinsichtlich der Zuschüsse bestehen keine unerfüllten Bedingungen oder anderweitige Erfolgsunsicherheiten. 7. AkquisitionskostenBei den Aufwendungen handelt es sich um die Kosten fehlgeschlagener Akquisitionen. Als bedeutsame unregelmäßige Erfolgskomponente ist dieser Sachverhalt in einem gesonderten Aufwandsposten anzugeben. Zum besseren Verständnis der Ertragslage im Geschäftsjahr 2018/2019 wurde eine entsprechende Zwischensumme in die Gliederung der Konzern-Gewinn-und-Verlust-Rechnung eingefügt. 8. ErtragsteuernDer in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ausgewiesene Steueraufwand verteilt sich auf In- und Ausland sowie laufenden und abgegrenzten Steueraufwand wie folgt:
Der sich unter Zugrundelegung des für die ISRA als Mutterunternehmen anzuwendenden Steuersatzes ergebende Steueraufwand und der tatsächliche Steueraufwand der Gruppe lassen sich wie folgt überleiten:
Im Berichtsjahr 2018/2019 betrug der Körperschaftsteuersatz 15,0 % zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5 % der Körperschaftsteuer. Daraus resultierte ein effektiver Körperschaftsteuersatz von 15,83 %. Unter Berücksichtigung der Gewerbesteuer, die sich gewichtet auf 15,15 % belief, ergab sich ein Gesamtsteuersatz von rd. 30,98 % (Vj.: 30,98 %). Die Steuern im Einzelabschluss der ISRA VISION SYSTEMS Inc., ISRA SURFACE VISION Inc. und ISRA VISION Parsytec Inc. wurden mit einem Steuersatz von ca. 28 % ermittelt. Für die ISRA VISION Ltd. und die ISRA VISION Parsytec Ltd. wurde ein Steuersatz von 19,0 % angewendet. Für die ISRA VISION (Shanghai) Co. Ltd. wurde ein Steuersatz von 25,0 % zugrunde gelegt. Für die deutsche Parsytec Gruppe kam ein einheitlicher Steuersatz von 31,07 % zur Anwendung. Für die finnische Gesellschaft ISRA VISION FINLAND Oy wurde ein Steuersatz von 20,0 % zu Grunde gelegt. Für die schweizerische Photonfocus Gruppe wird ein einheitlicher Steuersatz von 16,92 % zugrunde gelegt. 9. Kundenforderungen
* Forderungen aus nach der Percentage of
Completion-Methode bewerteten, unfertigen Aufträgen
Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
Die in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfassten Abwertungen auf den Forderungsbestand umfassen Einzelwertberichtigungen für konkrete Einzelfälle und Wertberichtigungen für erwartete Kreditausfälle. Für die Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle werden die Bonitätseinschätzung der Kunden, historische Ausfallwahrscheinlichkeiten, länderspezifische Besonderheiten und zukünftige makroökonomische Faktoren berücksichtigt. Die Untersuchung der zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Bestände ergab keine weiteren erkennbaren Risiken im Forderungsbestand. Die Forderungsstruktur nach den Fälligkeiten gliedert sich wie folgt:
Hinsichtlich der überfälligen und nicht wertgeminderten Forderungen liegen keine Hinweise vor, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. 10. VorratsvermögenDas Vorratsvermögen umfasst:
Im Geschäftsjahr 2018/2019 sind Wertminderungen auf Vorräte i.H.v. T€ 340 (Vj.: T€ 103) vorgenommen worden. 11. Finanzielle VermögenswerteDie kurz- und langfristigen Finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Die langfristigen Versicherungsansprüche ergeben sich aus Rückdeckungsversicherungen. 12. Sonstige ForderungenDie kurz- und langfristigen sonstigen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
13. Immaterielle VermögenswerteImmaterielle Vermögenswerte umfassen:
Unter "Software und Lizenzen" werden die entgeltlich erworbene Software, die Lizenzkosten und die im Rahmen der Akquisitionen erworbenen und im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierbaren immateriellen Vermögenswerte ausgewiesen. Die kumulierten Abschreibungen der aktivierten Eigenleistungen betragen insgesamt T€ 47.014 (Vj.: T€ 55.365), davon entfallen T€ 14.899 (Vj.: T€ 12.213) auf Abschreibungen im Berichtsjahr. Aktivierte Eigenleistungen wurden nicht wertgemindert (Vj.: T€ 181). Die aktivierten Eigenleistungen enthalten auch Zugänge aus aktivierten Patentkosten i.H.v. T€ 60 (Vj.: T€ 50) und Abschreibungen für Patente i.H.v. T€ 2.206 (Vj.: T€ 2.043). Die Werthaltigkeitsprüfung der Firmenwerte (Goodwill-Impairment-Test) wird auf Basis der Zahlungsmittel generierenden Einheiten (ZGE) durch Vergleich des erzielbaren Betrags mit dem Buchwert durchgeführt, wobei der erzielbare Betrag auf dem Nutzungswert basiert. Der Nutzungswert wird mittels eines Discounted-Cash-Flow-Verfahrens ermittelt, welchem die folgenden Prämissen zugrunde liegen:
Die Impairment-Tests für den Goodwill haben keinen Bedarf für eine Wertminderung ergeben. Wären bei den Werthaltigkeitstests der Goodwills der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten die zugrunde gelegte Working-Capital-Quote um 2 Prozentpunkte höher gewesen, hätte dies keine Wertminderung ergeben. Wären die bei diesen Werthaltigkeitstests zugrunde gelegten Umsatzwachstumsraten um 3 Prozentpunkte niedriger gewesen, hätte dies keine Wertminderung ergeben. Wären die bei diesen Werthaltigkeitstests zugrunde gelegten EBIT-Quoten um 1 Prozentpunkt niedriger gewesen, hätte dies keine Wertminderung ergeben. Der Goodwill nach Segmenten ergibt sich wie folgt:
Die ISRA VISION AG erfasst den Abschreibungsaufwand für immaterielle Vermögenswerte in den Positionen Umsatzkosten, Forschungs- und Entwicklungskosten sowie Vertriebs- und allgemeine Verwaltungskosten, entsprechend der Nutzung der Immateriellen Vermögenswerte. Vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten bestehen ebenso wie im Vorjahr zum 30. September 2019 nicht. 14. SachanlagevermögenDas Sachanlagevermögen umfasst:
Vertragliche Verpflichtungen für den Erwerb von Sachanlagen bestehen ebenso wie im Vorjahr zum 30. September 2019 nicht. Es besteht eine bedingte Verpflichtung aus einem Grundstückskaufvertrag, deren Realisation im Geschäftsjahr 2019/2020 erwartet wird.
15. Finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenZum Bilanzstichtag bestanden langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i.H.v. T€ 0 (Vj.: T€ 0). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf T€ 40.629 (Vj.: T€ 32.872). Der über das Geschäftsjahr 2018/2019 gewichtete Durchschnittszinssatz für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beträgt 0,56 %. LiquiditätsrisikenAus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Cash-Flows der Zins- und Tilgungszahlungen der in den Anwendungsbereich von IFRS 7 fallenden, finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich:
Berücksichtigt wurden alle Verbindlichkeiten die zum Stichtag 30. September 2019 bestanden und für die Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Eine Annahme neuer Verbindlichkeiten wurde nicht berücksichtigt. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Zinssatzes für das Geschäftsjahr 2018/2019 ermittelt. Der aus den finanziellen Verbindlichkeiten zukünftig erwartete Mittelabfluss wird durch das operative Geschäft, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den zur Verfügung stehenden Kreditlinien gedeckt. 16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDie Lieferantenverbindlichkeiten betragen T€ 23.427 (Vj.: T€ 20.621). Die Verbindlichkeiten werden regelmäßig unter Ausnutzung der eingeräumten Skontierungsmöglichkeiten gezahlt. Die Verbindlichkeiten sind nicht verzinslich und innerhalb eines Jahres zahlbar. 17. RückstellungenUnter den Rückstellungen sind die nachstehenden Posten ausgewiesen:
Die Sonstigen Rückstellungen enthalten u.a. Rückstellungen für ausstehende Arbeiten, Urlaub und Jahresabschlussarbeiten. 18. Übrige finanzielle Verbindlichkeiten
19. Sonstige Verbindlichkeiten
* Im Vorjahr erfasst unter Erhaltene Anzahlungen
Für Vorauszahlungen von Kunden auf Wartungsverträge wurde für die Restlaufzeit der Verträge eine Vertragsverbindlichkeit gebildet, die über die Laufzeit der Verträge aufgelöst. 20. Latente Steueransprüche/ Latente SteuerschuldenDer Berechnung der latenten Steuern liegt ein durchschnittlicher Ertragsteuersatz von 30,98% (Vj.: 30,98%) für Deutschland und 28 % (Vj.: 30 %) für USA zugrunde. Die latenten Steuern verteilen sich wie folgt auf die Bilanzposten:
Die latenten Steueransprüche, die nach mehr als zwölf Monaten realisiert werden, betragen T€ 475 (Vj.: T€ 358). Die latenten Steuerschulden, die nach mehr als zwölf Monaten realisiert werden, betragen T€ 12.540 (Vj.: T€ 18.384). Die Veränderung des Saldos der latenten Steuern beträgt T€ 1.418 (Vj.: T€ 6.158). Die steuerlichen Verlustvorträge belaufen sich zum 30. September 2019 auf T€ 60 (Vj.: T€ 109). Für alle steuerlichen Verlustvorträge wurden aktive latente Steuern gebildet. Der Vorstand beurteilt die Nutzbarkeit des Verlustvortrages auf Grundlage der Unternehmensplanungen für die Jahre 2020-2024. Es bestehen keine Verlustvorträge mit unbegrenzter Gültigkeit. Innerhalb von 8 Jahren verfallen T€ 60 an Verlustvorträgen. 21. PensionsrückstellungenDie Rückstellungen für Leistungen an Arbeitnehmer aus der betrieblichen Altersversorgung wurden nach der Projected-Unit-Credit-Method (laufendes Einmalprämienverfahren) gem. IAS 19 bewertet. Die Größen Defined Benefit Obligation (DBO) und Current Service Cost werden dabei für jeden Begünstigten entsprechend der jeweiligen Einzelzusage berechnet. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen erfolgte unter Anwendung der im Jahre 2018 veröffentlichten Sterbetafeln von Dr. Heubeck. Die Pensionsverbindlichkeiten ergeben sich aus Pensionsverpflichtungen der ISRA VISION LASOR GmbH aufgrund einer zum 31. Juli 2004 gekündigten Pensionsordnung der FELDMÜHLE Aktiengesellschaft sowie der ISRA VISION PARSYTEC AG und der ISRA PARSYTEC GmbH auf der Basis formaler Einzelzusagen. Die Altersversorgung aus der gekündigten Pensionsordnung setzte sich aus einem Grundbetrag und einem nach der Zahl der anrechenbaren Dienstjahre errechneten Steigerungsbetrag zusammen. Auf Grundlage der Einzelzusagen wurden ausgeschiedenen leitenden Mitarbeitern Versorgungszusagen in Form anteilsmäßiger fester monatlicher Altersrenten nach Erreichung der Altersgrenze oder Hinterbliebenenkapital gewährt. In der Bilanz wurden die Pensionsverpflichtungen aufgrund der Gleichartigkeit der Zusagen zusammengefasst und werden entsprechend gemeinsam erläutert. Die Pensionszusagen umfassen insgesamt 36 Anspruchsberechtige, davon 12 Rentner, 9 Aktive und 15 ehemalige Mitarbeiter. Da keine neuen Ansprüche mehr erdient werden können, ergibt sich das Risiko der Gesellschaft ausschließlich aus der Entwicklung der Zinssätze, dem erwarteten Renteneintrittsalter sowie der Lebenserwartung der anspruchsberechtigen Personen. Die Ermittlung der Verpflichtungen zum 30. September 2019 beruht auf unabhängigen finanzmathematischen Gutachten von Sachverständigen für betriebliche Altersversorgung. Den Bewertungen für die ISRA VISION LASOR GmbH liegen folgende Annahmen zugrunde: Rechnungszins 1,09 % (Vj.: 2,30 %), Rententrend 1,70 % p.a. (Vj.: 1,70 %). Für die Rückstellungsbewertung bei der ISRA VISION PARSYTEC AG und der ISRA PARSYTEC GmbH gelten folgende Annahmen: Rechnungszins 1,09 % (Vj.: 2,30 %), Rententrend 1,70 % p.a. (Vj.: 1,70 %). Als Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck herangezogen. Die Fluktuation wurde unter Berücksichtigung von alters- und geschlechtsabhängigen typisch relativen Austritthäufigkeiten angesetzt. Die Barwerte der leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen haben sich während des Geschäftsjahres 2018/2019 wie folgt entwickelt:
Der Zinsaufwand ist im Finanzergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres enthalten. Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand aufgrund von Plananpassungen (Plankürzungen und Abgeltungen) im Geschäftsjahr 2017/2018 ist im Personalaufwand des Geschäftsjahres 2017/2018 enthalten. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden, bereinigt um den Ertragssteuereffekt, erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Dabei entfällt die Gesamtsumme der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste des Geschäftsjahres auf Veränderungen der finanziellen Annahmen. Eine Veränderung der oben genannten, wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen um jeweils einen halben Prozentpunkt zum Abschlussstichtag hätte zu folgenden Veränderungen des Barwertes der leistungsorientierten Verpflichtung geführt:
Folgende Pensionszahlungen an anspruchsberechtigte Personen werden für die nächsten Jahre erwartet:
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Südkorea besteht eine Rückstellung für pensionsähnliche Verpflichtungen auf Grundlage eines Vorsorgeplans für Abfertigungen. Die Zusage in Südkorea stellt eine gesetzliche Verpflichtung auf Einmalzahlung im Fall der Auflösung des Dienstverhältnisses durch Renteneintritt und im Fall der Kündigung dar. Die Höhe der rückstellungsfinanzierten Verpflichtung bemisst sich am durchschnittlichen Monatsfestgehalt je Beschäftigungsjahr und Dauer der Betriebszugehörigkeit. Insgesamt beläuft sich die Verpflichtung am 30.09.2019 auf T€ 691 (Vj.: T€ 593). Als beitragsorientierte Versorgungsaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung wurden im Geschäftsjahr 2018/2019 T€ 2.911 (Vj.: T€ 2.586) aufwandswirksam erfasst. 22. Eigenkapitala) GrundkapitalDas Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag € 21.914.444,00. Es betrifft auf den Inhaber lautende Stückaktien im Nennwert von jeweils einem Euro. Am 18.12.2018 wurde im Rahmen des Erwerbs der ISRA VISION Polymetric GmbH das Grundkapital um € 8.244,00 auf € 21.914.444,00 erhöht. Das Kapital entwickelte sich im laufenden Wirtschaftsjahr folgendermaßen: Das gezeichnete Kapital beträgt zum Bilanzstichtag € 21.914.444,00 (Vj.: € 21.906.200,00). Die Gesellschaft hält 27.700 eigene Anteile (Vj.: 0 Stk.). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16. März 2020 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig, nach teilweiser Inanspruchnahme von € 8.244 höchstens um bis zu € 10.944.856,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dem Bezugsrecht der Aktionäre wird auch durch ein mittelbares Bezugsrecht im Sinne des § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG genügt. Der Vorstand ist ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Auf Grundlage eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. März 2018 ist das Grundkapital um bis zu EUR 10.453.100,00 durch Ausgabe von bis zu 10.453.100 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger (zusammen: Inhaber) von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 17. März 2015 in ihrer ursprünglichen Fassung oder in ihrer durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. März 2018 geänderten Fassung bis zum 16. März 2020 ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und in diesen Fällen nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. März 2018 ist der Vorstand bis zum 16. März 2020 ermächtigt, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 2.190.620,00 zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, nicht mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Ferner sind die Voraussetzungen des § 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG zu beachten. Der Erwerb darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien erfolgen. Das Ermächtigungsvolumen, also der vorstehend genannte anteilige Betrag des Grundkapitals von EUR 2.190.620,00, verringert sich in dem Umfang, in dem der Vorstand bereits vor dem Zeitpunkt der Eintragung der zu Punkt 8 lit, a) der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 28. März 2018 beschlossenen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in das Handelsregister die von der Hauptversammlung am 17. März 2015 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ausgenutzt hat; dabei ist der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien, die erworben wurden, mit dem Fünffachen anzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen ausgeübt werden. Der Erwerb kann innerhalb des Ermächtigungszeitraums bis zur Erreichung des maximalen Erwerbsvolumens in Teiltranchen, verteilt auf verschiedene Erwerbszeitpunkte, erfolgen. Der Erwerb kann auch durch von der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG abhängige Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte erfolgen. b) KapitalrücklageDie Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen Aufgelder aus dem Börsengang und Kapitalerhöhungen, des Weiteren wurden Aufwendungen aus Kapitalmaßnahmen über die Kapitalrücklage verrechnet. Die Kapitalrücklage beträgt zum 30. September 2019 T€ 21.111 (Vj.: T€ 21.722). Die Verringerung ist zurückzuführen auf den Kauf eigener Anteile sowie die Kapitalerhöhung. c) Eigene AnteileIm Geschäftsjahr 2018/2019 wurden 27.700 eigene Anteile (Vj: 0 Stk.) gekauft. Die eigenen Anteile werden mit T€ -233 (Vj.: T€ 0) ausgewiesen. d) Auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallendes EigenkapitalAm Tochterunternehmen ISRA VISION PARSYTEC AG sind neben der ISRA VISION AG weitere nicht beherrschende Gesellschafter beteiligt. Ihr Anteil am Nettovermögen des betreffenden Tochterunternehmens wird in dem entsprechend bezeichneten Posten im Konzerneigenkapital ausgewiesen. Im Folgenden wird der Einfluss anderer Gesellschafter an diesem Tochterunternehmen zum 30.09.2019 dargestellt:
Für das Vorjahr ergeben sich die folgenden Angaben:
Im Folgenden werden zusammengefasste Finanzinformationen für die Tochterunternehmen zum 30.09.2019 dargestellt:
Für das Vorjahr ergeben sich die folgenden Angaben:
e) WährungsumrechnungsdifferenzenDie Währungsumrechnungsdifferenzen im Eigenkapital dienen der Erfassung von Differenzen, die aus der Währungsumrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften entstehen. Der Ausgleichsposten für Währungsumrechnungsdifferenzen hat sich im Geschäftsjahr 2018/2019 von T€ 943 auf T€ 1.172 erhöht. f) DividendeIm Geschäftsjahr 2018/2019 wurde für das Geschäftsjahr 2017/2018 eine Dividendenausschüttung i.H.v. T€ 3.286 vorgenommen. Das entspricht einer Dividende von € 0,15 je Aktie. 23. Eventualschulden und sonstige finanzielle VerpflichtungenMittel- und langfristige Mietverträge bestehen im Zusammenhang mit der Anmietung von Gebäuden, Kraftfahrzeugen, der Telefonanlage sowie von Büroausstattungen. Hieraus ergeben sich nachstehende finanzielle Verpflichtungen:
Verpflichtungen aus begonnenen Investitionsvorhaben bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Für das angemietete Gebäude für die ISRA SURFACE VISION GmbH in Herten enthält der Mietvertrag ein Ankaufsrecht zugunsten der ISRA SURFACE VISION GmbH.
Die Grundlage, auf der bedingte Mietzahlungen festgelegt sind, beinhaltet die Anmietung des Gebäudes für die Nutzung als Produktionsstätte und für die neue SURFACE VISION Zentrale in Herten. Hierzu ist eine Nutzfläche für Büro von 2.407 m 2 und für Produktionshalle von 924 m 2 sowie Parkplätze angemietet. Das Mietverhältnis begann am 01. Februar 2006 mit einer Laufzeit von 10 Jahren und wurde um weitere 10 Jahre, bis zum 30. April 2026, verlängert. Miet- oder nebenkostenerhöhende Maßnahmen dürfen nur dann vorgenommen werden, wenn die ISRA SURFACE VISION GmbH diesen zugestimmt hat. Die vereinbarte Miete hat sich, aufgrund der tatsächlichen Baukosten, die durch ISRA SURFACE VISION GmbH verursachten Planänderungen, die die geplanten Baukosten überstiegen haben, erhöht. Der Mietaufwand im Geschäftsjahr 2018/2019 aus dem Operate-Lease-Verhältnis heraus betrug T€ 360 (Vj.: T€ 310). 24. Anmerkungen zur KonzernkapitalflussrechnungDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus kurzfristig verfügbaren Barmitteln und Bankguthaben i. H. v. T€ 39.890 (Vj.: T€ 34.716) zusammen. Die Veränderung des Finanzmittelfonds beträgt T€ 5.174 (Vj.: T€ 4.988). Es sind T€ 524 Barmittel als Sicherheit hinterlegt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine langfristigen liquiden Mittel. Für den Unternehmenserwerb ergab sich im Berichtsjahr ein Abfluss liquider Mittel von rd. T€ 10.179.
25. Transaktionen mit verbundenen Unternehmen oder nahestehenden PersonenGemäß Mietvertrag vom 12. August 1998 hat die Gesellschaft von der ISRA Bau-Mitarbeiter-Beteiligungsgesellschaft GbR, Darmstadt, Verwaltungs-, Lager- und Entwicklungsräume am Sitz der Gesellschaft in Darmstadt angemietet. Zwei Mitglieder des Vorstands der ISRA VISION AG sind Gesellschafter dieser GbR. Der Nachtrag vom 01. Oktober 2012 zum Mietvertrag hat eine unkündbare Grundlaufzeit von 10 Jahren. Die Miete beläuft sich auf monatlich € 10.200,26 zuzüglich einer Nebenkostenpauschale i.H.v. € 805,29. Die Vertragsbedingungen entsprechen den unter Dritten vereinbarten Konditionen. Zum Stichtag bestanden gegenüber der ISRA Bau-Mitarbeiter-Beteiligungsgesellschaft GbR Verbindlichkeiten von T€ 0 (Vj.: T€ 0). Im Berichtsjahr ergaben sich Mietaufwendungen für die GbR von T€ 132 (Vj.: T€ 132). Gemäß Mietvertrag vom 01. April 2019 hat die ISRA VISION Graphikon GmbH in Berlin von der ISRA Immobilie Berlin GmbH, Darmstadt, Verwaltungs-, Lager- und Entwicklungsräume am Sitz der Gesellschaft in Berlin angemietet. Der Mietvertrag hat eine unkündbare Grundlaufzeit von 10 Jahren. Die Miete beläuft sich auf monatlich € 16.089,40 zuzüglich einer Nebenkostenpauschale i.H.v. € 3.991,38. Die Vertragsbedingungen entsprechen den unter Dritten vereinbarten Konditionen. Zum Stichtag 30.09.2019 bestanden gegenüber der ISRA Immobilie Berlin GmbH Verbindlichkeiten von T€ 10 (Vj.: T€ 0). Im Berichtsjahr ergaben sich Mietaufwendungen für die ISRA Immobilie Berlin GmbH T€ 120 (Vj.: T€ 0)
26. Anteile an assoziierten UnternehmenAm 14.03.2017 wurde die ISRA Immobilie Berlin GmbH, Darmstadt, gegründet. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, der Betrieb und gegebenenfalls die Veräußerung einer Büroimmobilie in Berlin. Der Abschlussstichtag der Gesellschaft ist der 31.12. Der Anteil der ISRA VISION AG am Periodenergebnis beträgt 49,99%. Das Periodenergebnis beträgt T€ -217. Der Buchwert des assoziierten Unternehmens beläuft sich auf T€ -218. Das Vermögen beträgt T€ 5.528, die Bilanzsumme T€ 5.746. 27. Klassen finanzieller Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten und ÜberleitungsrechnungDie Klassen der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen den Bilanzposten wie folgt:
Für das Vorjahr ergeben sich die folgenden Angaben:
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die Forderungen/ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die Sonstigen Forderungen/ Verbindlichkeiten haben überwiegend kurze Restlaufzeiten. Daher entsprechen deren Buchwerte zum Bilanzstichtag 30. September 2019 näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert. Der Buchwert der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entspricht dem beizulegenden Zeitwert, da bei variabel verzinslichen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten die Neuschätzung künftiger Zinszahlungen in der Regel keine wesentliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit hat. Sämtliche hier unter Aktiva dargestellten Posten sind nach IAS 39 der Bewertungskategorie Kredite und Forderungen und nach IAS 9 der Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten zuzuordnen. Sämtliche hier unter Passiva dargestellten Posten sind sowohl nach IAS 39 wie auch nach IFRS 9 der Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 28. Nettogewinne / NettoverlusteDie Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellen sich wie folgt dar:
29. PersonalIm Durchschnitt des Geschäftsjahres 2018/2019 lag die Beschäftigtenzahl bei 815 (Vj.: 739).
Personalaufwand:
30. Angaben zum KapitalmanagementDas Kapitalmanagement berücksichtigt im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (T€ 39.890) sowie finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (siehe 15) und das Eigenkapital (siehe 22). Das vorrangige Ziel des Kapitalmanagements liegt darin die jederzeitige Liquidität sicherzustellen. Die Finanzierung und Liquiditätssicherung des Konzerns erfolgt zentral auf Basis einer detaillierten Finanzplanung. 31. Ergebnis je AktieDas nach IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie i.H.v. 1,03 Euro (Vj.: 1,06 Euro) basiert auf der Division des dem Mutterunternehmen zurechenbaren Konzernergebnisses von T€ 22.560 (Vj.: T€ 23.108) durch den Durchschnitt der Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Anteile von 21.889.900 (Vj.: 21.902.903). Ein Unterschied zwischen verwässertem und unverwässertem Ergebnis je Aktie besteht nicht.
32. Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 und Abs. 1a WpHGDie ISRA VISION AG hat das Bestehen von Beteiligungen nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes mitgeteilt bekommen. Die Inhalte der Mitteilungen sind im Anhang zum Einzelabschluss angegeben. 33. Erklärung zum Corporate Governance CodexDie ISRA VISION AG als derzeit einziges in den Konzernabschluss einbezogenes deutsches börsennotiertes Unternehmen hat die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung abgegeben und den Aktionären unter https://www.isravision.com/de/investor-relations/corporate-governance/ im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht. 34. Honorare für die AbschlussprüferFür im Geschäftsjahr 2018/2019 erbrachte Prüfungsleistungen und weitere Leistungen des Abschlussprüfers (RSM) und anderer Gesellschaften des weltweiten Verbundes der RSM sind im ISRA-Konzern folgende Honorare angefallen:
35. RisikomanagementGrundsätze des RisikomanagementsISRA unterliegt hinsichtlich seiner Geschäftstätigkeit Marktrisiken, insbesondere Währungs- und Zinsrisiken sowie Liquiditäts- und Kreditrisiken. Das Ziel des Risikomanagements ist es, diesen Risiken durch operative Maßnahmen zu begegnen und sie weitestgehend einzuschränken. WährungsrisikenDie Währungskursrisiken resultieren im Wesentlichen aus Investitionen und operativen Tätigkeiten. Ein Anstieg des Wechselkurses EUR/USD um 10 % führt zu einer Veränderung des Ergebnisses vor Steuern um T€ -1.416 (Vj.: T€ -1.142). Ein Rückgang des Wechselkurses EUR/USD um 10 % führt zu einer Veränderung von T€ 1.731 (Vj.: T€ 1.396). Das Eigenkapital hätte sich um T€ -978 bzw. T€ 1.195 verändert. Ein starker Dollar wirkt für ISRA VISION umsatzfördernd, negative Auswirkungen sind nur von einem überproportional starken Euro zu befürchten. Für diesen Fall sind Währungs-Hedgings vorzunehmen. Andere Währungen außer dem USD spielen für den ISRA-Konzern keine wesentliche Rolle. Der Währungssensitivitätsanalyse liegen die folgenden Annahmen zu Grunde: Die Währungssensitivitätsanalyse basiert zum Stichtag 30. September 2019 auf den Fremdwährungs- Forderungen und -Verbindlichkeiten, da diese als repräsentativ für das ganze Geschäftsjahr betrachtet werden. ZinsrisikenZinsrisiken resultieren aus originären Finanzinstrumenten mit variabler Verzinsung oder mit fester Verzinsung, wenn sie zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7. Die ISRA VISION AG unterliegt Zinsrisiken nur in der EURO-Zone. Der überwiegende Teil der Bankverbindlichkeiten ist variabel verzinslich ausgestaltet. Eine Zinssensitivitätsanalyse mit den Zinssätzen aus 2018/2019 ergibt folgendes Ergebnis: Wenn das Marktzinsniveau zum 30. September 2019 um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, wäre das Ergebnis vor Steuern um T€ 304 (T€ 0) (Vj.: T€ 312, T€ 0) geringer (höher) gewesen. Das Eigenkapital hätte sich um T€ 210 (T€ 0) (Vj.: T€ 216, T€ 0) verringert (erhöht). Der Zinssensitivitätsanalyse liegen die folgenden Annahmen zu Grunde: Die zum Stichtag 30. September 2019 bestehenden Bankverbindlichkeiten, abzüglich der Zahlung der Akquisition in Höhe von T€ 10.179, können als repräsentativ für das ganze Geschäftsjahr betrachtet werden. In die Analyse gehen nur originär variabel verzinsliche Finanzinstrumente ein. LiquiditätsrisikenLiquiditätsrisiken resultieren u.a. aus finanziellen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Punkt 15). Weitere Liquiditätsrisiken ergeben sich durch die Eventualschulden und sonstige finanzielle Verpflichtungen (Punkt 23), die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Punkt 16) und den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten (Punkt 18). PreisrisikenWesentliche Preisrisiken bestanden zum Bilanzstichtag nicht. KreditrisikenISRA schließt ausschließlich Geschäfte mit kreditwürdigen Dritten ab. Die Kundenstruktur besteht mehrheitlich aus multinationalen Unternehmen mit hoher Bonität. Durch die Splittung der Gesamtforderung in verschiedene Teilbereiche und die laufende Überwachung des Forderungsbestands besteht kein wesentliches Ausfallrisiko. Das maximale Ausfallrisiko ist auf den ausgewiesenen Buchwert begrenzt. Wesentliche Konzentrationen von Ausfallrisiken bestehen nicht. Aufgrund der Kundenstruktur ergibt sich ebenso keine Risikokonzentration. Bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten, wie Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, entspricht das maximale Kreditrisiko bei Ausfall des Kontrahenten dem Buchwert dieser Instrumente. Das anzugebende maximale Ausfallrisiko wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und bestehende finanzielle Garantien bestimmt und beträgt T€ 3.579 (Vj.: T€ 4.518). Dem Ausfallrisiko wird mittels Einzel- und pauschalierten Einzelwertberichtigungen sowie Warenkreditversicherungen Rechnung getragen. FinanzierungsrisikenHinsichtlich der von den Banken gewährten Kredite bestehen vertraglich festgelegte Vereinbarungen/ Kennzahlen. Die Überprüfung dieser Kennzahlen erfolgt vierteljährlich anhand der im Internet veröffentlichten Quartalszahlen sowie zum Bilanzstichtag auf Basis des Konzernabschlusses. Im Falle des Verstoßes gegen die getroffenen Vereinbarungen sind die Kreditgeber berechtigt, ihre Ansprüche zur sofortigen Rückzahlung fällig zu stellen. 36. Nachtragsbericht.Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres 2018/2019 sind für den Abschluss der ISRA VISION AG keine wesentlichen Ereignisse von besonderer Bedeutung eingetreten. 37. Bezüge des Vorstandes und des AufsichtsratesDie Vergütung für die Vorstandsmitglieder setzt sich aus kurzfristigen Bestandteilen und langfristigen Anreizkomponenten zusammen. Die kurzfristigen Bestandteile setzen sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus fixer Vergütung sowie Sach- und sonstigen Bezügen. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder sonstige Bezüge, insbesondere Zuschüsse zur Krankenversicherung und Sachbezüge, die im Wesentlichen aus der Dienstwagennutzung bestehen. Als erfolgsabhängige Komponente beinhalten die Vorstandsbezüge variable Anteile bis zu einer Höhe von 50 % des Grundgehalts. Sowohl die erfolgsunabhängige Grundvergütung als auch die erfolgsabhängige Vergütung werden durch den Aufsichtsrat jährlich neu anhand von Zielen definiert, die i.d.R. auch auf die Entwicklung von Umsatz, EBITDA und EBIT abstellen. Zur Schaffung eines nachhaltigen Vergütungssystems ist für die Vorstandsmitglieder eine erfolgsabhängige Vergütung auf Basis der Entwicklung des Unternehmens über einen Zeitraum von drei Jahren vorgesehen. Für den Vorstandsvorsitzenden und Firmengründer, ist aufgrund seiner 30-jährigen Zugehörigkeit, eine Sonderabfindung im Falle einer Abberufung, Abbestellung bzw. bei einer Nichtverlängerung des Vertrages in Höhe vom 3-fachen der Jahresbezüge, wie im Vorjahr, vorgesehen. Im Geschäftsjahr 2018/2019 betragen die erfolgsunabhängigen Teile der Vergütung für Herrn Christ T€ 306 (Vj.: T€ 295), für Herrn Ersü T€ 555 (Vj.: T€ 535), für Herrn Amir T€ 360 (Vj.: T€ 330), für Herrn Dr.-Ing. Giet T€ 280 (Vj.: T€ 270), für Herrn Gerecke T€ 240 (Vj.: T€ 320) und für Herrn Hettwer T€ 125. Die Sachbezüge und Zuschüsse, zu denen Dienstwagen und Zuschüsse zu den Versicherungen gehören, betragen T€ 29 für Herrn Christ (Vj.: T€ 29), T€ 28 für Herrn Ersü (Vj.: T€ 28), T€ 37 für Herrn Amir (Vj.: T€ 37), T€ 22 für Herrn Dr.-Ing. Giet (Vj.: T€ 22) und T€ 7 für Herrn Gerecke (Vj.: T€ 10). Zum Zeitpunkt des Abschlusses hat der Hauptausschuss des Aufsichtsrates die Höhe der variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2018/2019 noch nicht endgültig festgelegt. Die folgenden Beträge sind eine Indikation für die erwartete Höhe der erfolgsabhängigen Vergütung, im Einzelnen T€ 55 für Herrn Christ (Vj.: T€ 80), T€ 140 für Herrn Ersü (Vj.: T€ 150), T€ 20 für Herrn Amir (Vj.: T€ 15), T€ 60 für Herrn Dr.-Ing. Giet (Vj.: T€ 32), T€ 11 für Herrn Gerecke (Vj.: T€ 26). Die variablen erfolgsabhängigen Vergütungen mit langfristiger Anreizwirkung sind T€ 25 für Herrn Christ (Vj.: T€ 30), T€ 35 für Herrn Ersü (Vj.: T€ 35), T€ 20 für Herrn Dr.-Ing. Giet (Vj.: T€ 15),T€ 5 für Herrn Gerecke (Vj.: T€ 5). Hieraus resultieren insgesamt die folgenden erwarteten erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Bezüge für Herrn Christ T€ 386 (Vj.: T€ 405), für Herrn Ersü T€ 730 (Vj.: T€ 720), für Herrn Amir T€ 380 (Vj.: T€ 345), für Herrn Dr.-Ing. Giet T€ 360 (Vj.: T€ 317), für Herrn Gerecke T€ 256 (Vj.: T€ 351) und für Herrn Hettwer T€ 125. Die Vorstandsbezüge betragen insgesamt T€ 2.360 (Vj.: T€ 2.264). Die einzelnen Vorjahresbeträge der variablen erfolgsabhängigen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung wurden im Geschäftsjahr 2018/2019 ausbezahlt. Für die Vorstände ist eine D&O-Versicherung abgeschlossen, die die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Selbstbeteiligung der Vorstände nach dem VorstAG erfüllt. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden T€ 153 (Vj.: T€ 138) für ihre Tätigkeit gewährt. Optionsrechte wurden den Aufsichtsräten nicht zugesprochen. Dem Vorstandsvorsitzenden wurde im November 2010 ein Darlehen i.H.v. T€ 200 (Vj.: T€ 200) für ein Investitionsobjekt gewährt. Das Investitionsobjekt dient als Sicherung. Die Verzinsung erfolgt auf Basis des EONIA zzgl. Marge, entsprechend der Refinanzierung des Unternehmens. Das Darlehen, das am Ende der Laufzeit getilgt wird, hat eine Laufzeit von drei Jahren und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr. Das Darlehen wurde im September 2019 getilgt. AufsichtsratHerr Dr.-Ing. h. c. Heribert J. Wiedenhues, Lahnstein; Vorsitzender des Aufsichtsrats der Schwing-Stetter Gruppe, Herne / Memmingen; Stiftungsratsvorsitzender der Peter Böttger - Stiftung, Montabaur; Vorsitzender des Board of Management der BFM BrainFleet Management GmbH, Frankfurt am Main; Vorsitzender des Aufsichtsrats der ISRA VISION AG seit September 2007 Herr Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Henning Tolle, Roßdorf; Universitätsprofessor em., Roßdorf; ehemaliger Vorsitzender des Aufsichtsrats der ISRA VISION AG von Februar 2000 bis September 2007; Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der ISRA VISION AG seit Februar 2018 Herr Dr. Burkhard Bonsels, Seeheim; Geschäftsführender Gesellschafter der Athanor Capital Partners GmbH, Seeheim; Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der ISRA VISION AG seit Februar 2018 Herr Stefan Müller, Königsbrunn; ehemaliger Geschäftsführer der KUKA Roboter GmbH; Mitglied des Aufsichtsrats der ISRA VISION AG seit Juli 2007 Frau Susanne Wiegand, Schönaich; Mitglied des Bereichsvorstands der Rheinmetall Defence, Düsseldorf; CEO Division Electronic Solutions innerhalb der Rheinmetall Group; Vorsitzende der Geschäftsführung der Rheinmetall Electronics GmbH, Bremen; Verwaltungsratspräsidentin der Rheinmetall Air Defence AG, Zürich, Schweiz; Verwaltungsratspräsidentin der Rheinmetall Italia S.p.A., Rom, Italien; Mitglied des Aufsichtsrats der ISRA VISION AG seit März 2015 Herr Dr.-Ing. Hans-Peter Sollinger, Heidenheim an der Brenz; ehemaliges Mitglied des Vorstands der Voith AG; Mitglied des Aufsichtsrates der LEIPA Group GmbH, Schwedt/Oder; Mitglied des Verwaltungsrats der Bartholet Maschinenbau AG, Flums, Schweiz; Mitglied des Beirats der montratec GmbH, Niedereschach; Mitglied des Aufsichtsrats der ISRA VISION AG seit März 2019 Herr Falko Schling, Frankfurt; Geschäftsführender Gesellschafter der bonotos GmbH, Geisig; Mitglied des Aufsichtsrats der PMG Holding GmbH, Füssen; Geschäftsführer der KKM GmbH, Katzenelnbogen; Mitglied des Aufsichtsrats der ISRA VISION AG seit März 2008 bis November 2018 VorstandHerr Enis Ersü, Diplom-Ingenieur, Darmstadt (Vorsitzender) Herr Hans Jürgen Christ, Diplom-Ingenieur, Ober-Ramstadt (stellv. Vorsitzender) Herr Dr.-Ing. Johannes Giet, Diplom-Ingenieur, Eggenstein Herr Shlomo Amir, MBA, Kochav-Yair, Israel (stellv. Vorsitzender), bis September 2019 Herr Andreas Gerecke, Diplom-Ingenieur, Hagen, bis Juni 2019 Herr Guido Hettwer, Stuttgart, bis März 2019
Darmstadt, 16. Januar 2020 ISRA VISION AG Der Vorstand Anteilsliste der Tochterunternehmen zum 30.September 2019
a) abweichender Abschlussstichtag zur
Muttergesellschaft
Folgende Unternehmen haben die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen: ISRA SURFACE VISION GmbH, ISRA VISION LASOR GmbH und metronom Automation GmbH. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ISRA VISION AG:PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der ISRA VISION AG, Darmstadt, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ISRA VISION AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerkes genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von den Konzernunternehmen gewahrt haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: 1. Sachverhalt und Problemstellung 2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse 3. Verweis auf weitergehende Informationen Aus unserer Sicht sind folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung gewesen: Bewertung der Vertragsvermögenswerte1. Im Konzernabschluss der ISRA VISION AG, Darmstadt, zum 30. September 2019 sind Vertragsvermögenswerte in Höhe von TEUR 66.885 ausgewiesen. Der Anteil der Bilanzsumme beläuft sich auf rd. 19 %. Die Position beinhaltet Vertragsvermögenswerte aus zeitraumbezogenen Leistungsverpflichtungen, die entsprechend ihres Leistungsfortschritts bilanziert werden. Der Leistungsfortschritt ermittelt sich als Verhältnis zwischen dem im Geschäftsjahr angefallenen Aufwand und tatsächlich geleistete Stunden sowie dem insgesamt zu erwartenden Gesamtaufwand und Gesamtstunden. Erhaltene Anzahlungen und Vertragsvermögenswerte werden sofern verrechenbar mit diesen saldiert. Aufgrund der inhärenten Unsicherheit bei Schätzungen und aufgrund der Bedeutung des Postens für den Konzernabschluss war dieser Posten im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. 2. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen, die internen Prozesse und Kontrollen bei der Ermittlung der Gesamtkosten und der zu erwartenden Erlöse gewürdigt. Weiter haben wir das Vorgehen und die systemtechnische Ausgestaltung zur Erfassung der angefallenen Ist-Kosten gewürdigt, die manuellen sowie im System implementierten Kontrollen zu den jeweiligen Aufträgen untersucht sowie die eingerichteten Prüfschritte und Kontrollen zur Ermittlung eventueller Wertminderungen nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Systeme, Verfahren und Kontrollen unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen sind aus unserer Sicht insgesamt geeignet, eine sachgerechte und stetige Bewertung der Vertragsvermögenswerte vorzunehmen. Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass sowohl die Schätzungen als auch die zu eventuellen Schätzungsänderungen führenden Ereignisse und Maßnahmen angemessen dokumentiert sind. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Vertragsvermögenswerte sind unter den Ziffer 2 und Erläuterung 9 des Konzernanhangs enthalten. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte1. Im Konzernabschluss zum 30. September 2019 werden Geschäfts- oder Firmenwerte mit einem Buchwert von TEUR 42.850 ausgewiesen, die sich über mehrere zahlungsmittelgenerierende Einheiten verteilen. Geschäfts- oder Firmenwerte müssen bei Vorliegen einer Indikation für eine mögliche Wertminderung, mindestens jedoch einmal im Jahr auf Werthaltigkeit geprüft werden. Diese Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten durch einen Vergleich des erzielbaren Betrags mit dem Buchwert. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung (Nettoveräußerungspreis) und dem Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und wird auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Mehrjahresplanung und unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Ableitung des erzielbaren Betrages ist komplex und in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter insbesondere hinsichtlich zukünftiger Preis- und Mengenentwicklungen, dem zeitlichen Anfall operativer Cashflows, den verwendeten Diskontierungsfaktoren sowie der langfristigen Wachstumsrate abhängig. 2. Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstest nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt. Darüber hinaus haben wir die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Cashflows insbesondere durch Abgleich dieser Angaben mit der Mehrjahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Vor dem Hintergrund, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Zudem haben wir für die zahlungsmittelgenierenden Einheiten zum Bilanzstichtag eine detaillierte Untersuchung des Bewertungsmodells und der Planung vorgenommen. Die Auswahl basierte auf qualitativen Aspekten und der Höhe der Überdeckung des jeweiligen Buchwerts durch den Nutzungswert. In diesem Zusammenhang haben wir unter anderem die Konsistenz der Planungsannahmen und die Realisierbarkeit von geplanten Maßnahmen zur Steigerung der künftigen Cashflows anhand weiterer Nachweise analysiert und in Gesprächen mit dem jeweiligen Management kritisch diskutiert. Die Umsetzbarkeit der wesentlichen wertbeeinflussenden Maßnahmen haben wir dabei unter anderem vor dem Hintergrund des bisherigen Geschäftskonzeptes sowie der aktuellen und erwarteten Marktgegebenheiten beurteilt. Wir haben festgestellt, dass die jeweiligen Firmenwerte und insgesamt die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind unter der Ziffer 2 und Erläuterung 13 des Konzernanhangs enthalten. Werthaltigkeit immaterieller Vermögenswerte in Form von aktivierten Entwicklungskosten, die noch nicht vollständig zum Gebrauch verfügbar sind1. Im Konzernabschluss zum 30. September 2019 werden immaterielle Vermögenswerte (aktivierte Entwicklungskosten) in Modulgruppen, die noch nicht vollständig zum Gebrauch verfügbar sind, mit einem Buchwert von TEUR 69.404 ausgewiesen, die sich über mehrere zahlungsmittelgenerierende Einheiten verteilen. Aktivierte Entwicklungskosten, die noch nicht zum Gebrauch verfügbar sind, müssen bei Vorliegen einer Indikation für eine mögliche Wertminderung, mindestens jedoch einmal im Jahr auf Werthaltigkeit geprüft werden. Diese Werthaltigkeitsprüfung erfolgt auf Basis zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Modulgruppen) durch einen Vergleich des erzielbaren Betrags mit dem Buchwert. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Wert aus dem beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung (Nettoveräußerungspreis) und dem Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und wird auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Mehrjahresplanung sowie unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Die Ableitung des erzielbaren Betrages ist komplex und in hohem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter insbesondere hinsichtlich zukünftiger Preis- und Mengenentwicklungen, dem zeitlichen Anfall operativer Cashflows, den verwendeten Diskontierungsfaktoren sowie der langfristigen Wachstumsrate abhängig. 2. Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstest nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten beurteilt. Zudem haben wir die Nachweise der Erfüllung der Aktivierungskriterien nach IAS 38.57 geprüft. Darüber hinaus haben wir die Angemessenheit der bei der Bewertung verwendeten künftigen Cashflows insbesondere durch Abgleich dieser Angaben mit der Mehrjahresplanung sowie durch Abstimmung mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen beurteilt. Vor dem Hintergrund, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Nutzungswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Zudem haben wir für ausgewählte Gruppen von zahlungsmittelgenierenden Einheiten zum Bilanzstichtag eine detaillierte Untersuchung des Bewertungsmodells und der Planung vorgenommen. Die Auswahl basierte auf qualitativen Aspekten und der Höhe der Überdeckung des jeweiligen Buchwerts durch den Nutzungswert. In diesem Zusammenhang haben wir unter anderem die Konsistenz der Planungsannahmen und die Realisierbarkeit von geplanten Maßnahmen zur Steigerung der künftigen Cashflows anhand weiterer Nachweise analysiert und in Gesprächen mit dem jeweiligen Management kritisch diskutiert. Die Umsetzbarkeit der wesentlichen wertbeeinflussenden Maßnahmen haben wir dabei unter anderem vor dem Hintergrund des bisherigen Geschäftskonzeptes sowie der aktuellen und erwarteten Marktgegebenheiten beurteilt. Wir haben festgestellt, dass die aktivierten Entwicklungskosten und insgesamt die Buchwerte der relevanten Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows gedeckt sind. 3. Die Angaben der Gesellschaft zu den immateriellen Vermögenswerten (aktivierte Entwicklungskosten), die noch nicht zum Gebrauch verfügbar sind, sind unter den Ziffer 2 und Erläuterung 13 des Konzernanhangs enthalten. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden inhaltlich nicht geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:
Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichtes, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht umfassen nicht die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsorgans für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben sowie dafür, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Angabe stets aufdeckt. Falsche Angaben können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 19. März 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 als Abschlussprüfer der ISRA VISION AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Arno Kramer.
Frankfurt am Main, den 28. Januar 2020 RSM
GmbH
Markus Riedhammer, Wirtschaftsprüfer Arno Kramer, Wirtschaftsprüfer Versicherung der gesetzlichen VertreterWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Darmstadt, den 16. Januar 2020 Der Vorstand Zukunftsgerichtete AussagenDieser Geschäftsbericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf Annahmen und Schätzungen der Unternehmensleitung der ISRA VISION AG beruhen. Auch wenn die Unternehmensleitung der Ansicht ist, dass diese Annahmen und Schätzungen zutreffend sind, können die künftige tatsächliche Entwicklung und die künftigen tatsächlichen Ergebnisse von diesen Annahmen und Schätzungen aufgrund vielfältiger Faktoren erheblich abweichen. Zu diesen Faktoren können beispielsweise die Veränderung der gesamtwirtschaftlichen Lage, der Wechselkurse, der Zinssätze sowie Veränderungen innerhalb der Branche Industrielle Bildverarbeitung gehören. Die ISRA VISION AG übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung dafür, dass die künftige Entwicklung und die künftig erzielten tatsächlichen Ergebnisse mit den in diesem Geschäftsbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen übereinstimmen werden. Es ist vom Unternehmen weder beabsichtigt noch übernimmt ISRA VISION eine gesonderte Verpflichtung, die in diesem Geschäftsbericht geäußerten Annahmen und Schätzungen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse oder Entwicklungen nach dem Erscheinen dieses Geschäftsberichts anzupassen. Der Jahresabschluss und Lagebericht liegen auch in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung der englischen Übersetzung vor. |
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