L-Invest
GmbH
Neuenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
231.373,00 |
175.269,00 |
| I.
Sachanlagen |
131.373,00 |
175.269,00 |
| II.
Finanzanlagen |
100.000,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.809.069,81 |
4.168.997,07 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
28.290,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.799.311,03 |
4.109.503,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.758,78 |
31.203,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.040.442,81 |
4.344.266,07 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.829.469,17 |
3.885.138,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.799.469,17 |
3.855.138,29 |
| B.
Rückstellungen |
68.812,00 |
290.944,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
142.161,64 |
168.183,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.040.442,81 |
4.344.266,07 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Vorschriften
des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288
Abs. 1 HGB und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
von den Erleichterungen gemäß § 326 HGB
Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
wegen der Bewertung der Pensionsverpflichtungen vor (Art.
67 Abs. 8 S. 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
vorgenommen werden können, sind überwiegend im
Anhang aufgeführt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend. Änderungen ergeben
sich aufgrund der erstmaligen Anwendung der Ansatz- und
Bewertungsvorschriften des BilMoG wegen der Passivierung
von Pensionsverpflichtungen. Insofern ist die Stetigkeit
bei Ansatz, Bewertung und Ausweis von Jahresabschlussposten
zulässigerweise durchbrochen und damit die
Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr eingeschränkt.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dieser Annahme
stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegegangen.
Die Vermögensgegenstände wurden nach der linearen
bzw. degressiven Methode abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von 410,00 € wurden gemäß § 6 Abs. 2
EStG vollständig abgeschrieben.
Für nach dem 1. Januar 2008 und bis zum 31.
Dezember 2009 angeschaffte, selbständig nutzbare und
bewertbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten zwischen
150,00 € und 1.000,00 € wurde ein gesonderter
Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird analog der
steuerrechtlichen Regelung im Wirtschaftsjahr der Bildung
und den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Finanzanlagen werden zum Nennwert angesetzt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle bis zur Jahresabschlusserstellung
bekannt gewordenen ungewissen Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände im Geschäftsjahr 2010 ist im
Anlagenspiegel dargestellt worden.
Umlaufvermögen
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter von 3.140.260,17 € (Vorjahr:
1.454.871,94 €) enthalten.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgenstände mit einer Restlaufzeit
über einem Jahr belaufen sich auf 645.240,86 €.
Rückstellungen
Die Rückstellung für Pensionen wurde
aufgrund des versicherungsmathematischen Gutachtens
gebildet. Die einzelnen Berechnungen erfolgten nach der
Projected Unit Credit Methode unter Verwendung der
Richttafeln 2005 G nach Dr. Klaus Heubeck. Als
Rechnungszinsfuß für die Handelsbilanz wurden
5,15 % p.a. angesetzt. Lohn- und Gehaltssteigerungen waren
nicht zu berücksichtigen.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten
aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen und für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von 10.818,81
€.
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres
erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft
durch folgenden Geschäftsführer:
Rebecca Liebig, Neuenkirchen
Matthias Pohl, Neuenkirchen
Rebecca Liebig ist alleinvertretungsberechtigt.
Rebecca Liebig und Matthias Pohl sind nicht von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die
Angabe der im Berichtsjahr gezahlten
Geschäftsführungsgehälter wird gem. §
286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
des Vorschlages der Geschäftsleitung, den
Jahresfehlbetrag 2010 mit dem Bilanzgewinn zu verrechnen,
aufgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2011 festgestellt.
|